Polizeiliche Kriminalstatistik PKS. Jahresbericht 2014 der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
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1 Polizeiliche Kriminalstatistik PKS Jahresbericht 2014 der Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht nach Gesetzen Verteilung der nach Gesetzen nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten : Aufklärung + Vorjahresvergleich Auswahl einzelner des StGB gem Aufklärung, inkl nachträglicher Aufklärungen : Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person
3 3.3 gegen die sexuelle Integrität gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit gegen das Vermögen gegen das Vermögen: Verteilung nach gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Strafgesetzbuch: nach Gemeinden gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: nach Gemeinden gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: nach Gemeinden Gewaltstraftaten häusliche Gewalt gegen das Vermögen
4 4.2 Grafiken nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln gegen Leib und Leben gegen die sexuelle Integrität gegen das Vermögen gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Erweiterungen nach Bedarf Kantonale Ereignisse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis
5 1 Einleitung Die Kriminalstatistik des Kantons Appenzell Innerrhoden wird seit dem 01. Januar 2009 nach Vorgaben des Bundesamtes für Statistik erstellt. Die Zählweise und die Auswertung der für die Polizeiliche Kriminalstatistik der Schweiz (PKS) erfolgt seit diesem Datum in der gesamten Schweiz einheitlich. Polizeilich bekannt gewordene gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder bei Antragsdelikten, wo durch die Geschädigten kein Strafantrag gestellt wird. Da es sich bei vielen der erfassten um sogenannte Kontrolldelikte handelt, die nur festgestellt werden, wenn die Polizei aktiv wird, sind die Zahlen der Statistik auch sehr stark abhängig von der Schwerpunktbildung und den Mitteln, welche die Polizei in einem Bereich einsetzt oder einsetzen kann. Das ist beispielsweise vor allem bei den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz der Fall. Das Wichtigste in Kürze Allgemein Abnahme der Kriminalität 2014 Die Gesamtkriminalität liegt im Jahr 2014 mit 459 erfassten -7.1% unter jener des Vorjahres. Vergleich: 2014: 459, -7.1% 2013: 494, +9.5% 2012: 451, +4.4% 2011: 432, -36.8% 2010: 684, +45.2% 2009: 472, erste PKS, mit Vorjahr nicht vergleichbar Es entfallen % oder 388 auf nach Strafgesetzbuch (StGB) 9.8% oder 45 auf andere Bundesnebengesetze 4.8% oder 22 auf Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 0.9% oder 4 auf das Ausländergesetz (AuG) Betroffene Unter anderem aufgrund der Einwohnerzahl und der Zentrumsfunktion der Ortschaft Appenzell ist der Bezirk Appenzell am meisten betroffen von Delikten gemäss Strafgesetzbuch, Betäubungsmittelgesetz und Ausländergesetz. Konkret entfallen 317 von 414 Delikten (76.6%) auf den Bezirk Appenzell. Markant zugenommen haben 2014 die Delikte im Bezirk Oberegg. Vergleich mit Vorjahren 2014 kam es zu 388 Delikten nach Schweizerischem Strafgesetzbuch waren es 370 Delikte waren es 370 Delikte. 5
6 Bei den Gewaltdelikten 2014 zeigt sich mit 50 erfassten Tatbeständen gegenüber dem Vorjahr (56 Tatbestände) ein Rückgang ereigneten sich 245 Vermögensdelikte waren es 241 Delikte waren es 265 Delikte kam es zu 22 Delikten nach Betäubungsmittelgesetz waren es 43 Delikte waren es 37 Delikte wurden beim Ausländergesetz 4 Delikte zur Anzeige gebracht waren es 6 Delikte waren es 4 Delikte kam es zu 45 Delikten bei anderen Bundesnebengesetzen waren es 75 Delikte waren es 40 Delikte. Aufklärung Von den gesamthaft 459 erfassten konnten deren 219 geklärt werden, was einer Aufklärungsquote von 47.7% (im Vorjahr 59%) entspricht. Bei den nach Strafgesetzbuch beträgt die Aufklärungsquote 39.9% (im Vorjahr 47.6%), bei den gegen das Vermögen 25.7% (im Vorjahr 32%). Bei den aufgeklärten Delikten nach Strafgesetzbuch/Betäubungsmittelgesetz/Ausländergesetz können 20% einer weiblichen (2013 waren es 14%) und 80% einer männlichen Täterschaft (2013 waren es 86%) zugeordnet werden. 13.7% beträgt der Anteil der minderjährigen Täter/innen (2013 waren es 42%). Der Ausländeranteil der ermittelten Täter/innen beträgt 41% im Bereich der Delikte nach Strafgesetzbuch (2013 waren es 45%). 33%* im Bereich der Delikte nach Ausländergesetz (2013 waren es 100%). *Schweizer können nur bedingt gegen das AuG verstossen 21% im Bereich der Delikte der übrigen Bundesnebengesetze (2013 waren es 19%). 0% im Bereich der Delikte nach Betäubungsmittelgesetz (2013 waren es 28%). Appenzell, im März 2015 Kriminalpolizei Appenzell Innerrhoden 6
7 2 Übersicht 2.1 nach Gesetzen Verteilung der nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der nach Gesetzen nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,6% ,9% 5% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,7% 22 90,9% -49% Ausländergesetz (AuG) 6 100,0% 4 100,0% -33% Übrige Bundesnebengesetze 75 89,3% 45 88,9% -40% Tabelle 1: nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 1 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen. 7
8 2.2 des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten ausgewiesen. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese auch unter diesen Umständen unter den Titel der gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 8
9 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten : Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten : Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,6% ,9% 5% Total gegen Leib und Leben 29 86,2% 33 84,8% 14% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 0 0 0% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 1 0,0% 1 100,0% 0% Einfache Körperverletzung (Art. 123) 9 77,8% 7 71,4% -22% Total gegen das Vermögen ,0% ,7% 2% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,0% 89 33,7% -11% davon Einbruchdiebstahl 18 44,4% 14 7,1% -22% davon Entreissdiebstahl 0 0 0% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 56 1,8% 67 1,5% 20% Raub (Art. 140) 3 0,0% 1 0,0% -67% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) 26 42,3% 32 18,8% 23% Betrug (Art. 146) 12 50,0% 10 90,0% -17% Erpressung (Art. 156) 2 100,0% 2 0,0% 0% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) 0 0 0% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,0% 19 84,2% 27% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 4 100,0% 8 75,0% 100% Total gegen die Freiheit 47 53,2% 45 44,4% -4% Drohung (Art. 180) 12 75,0% 11 81,8% -8% Nötigung (Art. 181) 9 77,8% 7 71,4% -22% Menschenhandel (Art. 182) 0 0 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 1 0,0% 1 0,0% 0% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) 4 25,0% 6 83,3% 50% Total gegen die sexuelle Integrität 5 100,0% ,0% 100% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) ,0% Vergewaltigung (Art. 190) 0 0 0% Exhibitionismus (Art. 194) 0 0 0% Pornografie (Art. 197) 3 100,0% 6 100,0% 100% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen 7 57,1% 7 85,7% 0% Brandstiftung (Art. 221) 3 0,0% 0-100% Total gegen die öffentliche Gewalt 9 100,0% 7 100,0% -22% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) ,0% Total gegen die Rechtspflege 1 100,0% 0-100% Geldwäscherei (Art. 305bis) 0 0 0% Übrige gegen das StGB 16 93,8% 22 22,7% 38% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten : Aufklärung und Vorjahresvergleich 9
10 2.2.3 Auswahl einzelner des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 10
11 2.3 : Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Einwohner Häufigkeitszahl Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Appenzell , ,7-1% Rüte , ,9 17% Schwende , ,9-60% Oberegg , ,9 173% Gonten , ,1 73% Schlatt-Haslen , ,2-20% Unbekannt % Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 11
12 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Einwohner Häufigkeitszahl Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Appenzell , ,3-38% Rüte , ,7-14% Schwende , ,0 0% Oberegg , ,6-63% Gonten , ,0 0% Schlatt-Haslen , ,0-100% Tabelle 4: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 12
13 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 6: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Einwohner Häufigkeitszahl Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Appenzell , ,3-67% Rüte , ,0 0% Schwende , ,5 Oberegg , ,0 0% Gonten , ,7 Schlatt-Haslen , ,0 0% Tabelle 5: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 13
14 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 7: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 14
15 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Abbildung 8: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Ausländergesetz (AuG) Abbildung 9: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 15
16 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) 16 Abbildung 10: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei STATPOP (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern.
17 2.4.3 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere; eine differenzierte Zuordnung ist noch nicht möglich Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 2 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Übrige Nationalitäten Tabelle 6: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 2 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 17
18 2.4.4 Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 7: Strafgesetzbuch: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-kombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Tabelle 8: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-kombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen. 18
19 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl pro Person >10 Total Total Minderjährige Total Erwachsene Schweizer Ausländer Übrige Ausländer Tabelle 9: Ausländergesetz: Anzahl innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Tabelle 10: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 19
20 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 11: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 20
21 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewaltstraftaten 56 76,8% 50 78,0% -11% Schwere Gewalt (angewandt) 2 0,0% 1 100,0% -50% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 1 0,0% 1 100,0% 0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 1 0,0% 1 100,0% 0% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 1 0,0% 0-100% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) 40 80,0% 36 80,6% -10% Einfache Körperverletzung (Art. 123) 9 77,8% 7 71,4% -22% Tätlichkeiten (Art. 126) 18 94,4% 17 94,1% -6% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,0% 0-100% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 2 0,0% 1 0,0% -50% Nötigung (Art. 181) 9 0,0% 7 71,4% -22% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 1 0,0% 1 0,0% 0% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) ,0% Minderschwere Gewalt (angedroht) 14 78,6% 13 69,2% -7% Drohung (Art. 180) 12 75,0% 11 81,8% -8% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 2 100,0% 2 0,0% 0% Tabelle 11: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 12: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat 3 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der. 21
22 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 13: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt beispielsweise als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (bspw. auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 22
23 3.1.4 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status 18 <18 >24 M Total Wohnb. 24 Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Körpergewalt Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Nötigung (Art. 181) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Tabelle 12: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P. Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 13: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 23
24 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 14: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 24
25 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Total ausgewählte häusliche Gewalt % Einfache Körperverletzung (Art. 123) 1 1 0% Tätlichkeiten (Art. 126) % Beschimpfung (Art. 177) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Übrige ausgewählte Artikel des StGB Tabelle 14: häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 37 Prozent dieser wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 4 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260bis StGB). 25
26 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 15: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. 26
27 3.3 gegen die sexuelle Integrität gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Abbildung 16: gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen die sexuelle Integrität 5 100,0% ,0% 100% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) ,0% Pornographie (Art. 197) 3 100,0% 7 100,0% 133% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 2 100,0% 2 100,0% 0% Tabelle 15: gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 27
28 3.3.3 gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 17: gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 28
29 3.4 gegen das Vermögen gegen das Vermögen: Verteilung nach Abbildung 18: gegen das Vermögen: Verteilung nach Eine der häufigsten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 29
30 3.4.2 gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen ,0% ,7% 2% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 1 0,0% 1 0,0% 0% Veruntreuung (Art. 138) 2 100,0% 1 100,0% -50% Diebstahl, ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,0% 89 33,7% -11% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 56 1,8% 67 1,5% 20% Raub (Art. 140) 3 0,0% 1 0,0% -67% Sachentziehung (Art. 141) 0 1 0,0% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 1 0,0% 0-100% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) 26 42,3% 32 18,8% 23% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) 21 52,4% 22 4,5% 5% Betrug (Art. 146) 12 50,0% 10 90,0% -17% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 2 0,0% 17 88,2% 750% Zechprellerei (Art. 149) 2 50,0% 0-100% Erschleichen Leistung (Art. 150) 5 100,0% 0-100% Erpressung (Art. 156) 2 100,0% 2 0,0% 0% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 2 100,0% 0-100% Hehlerei (Art. 160) 1 100,0% 0-100% Übrige Vermögensstraftaten 5 20,0% 2 0,0% -60% Tabelle 16: gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 3.5 Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 3 0,0% 1 0,0% -67% Schusswaffe 0 1 0,0% Körpergewalt 3 0,0% 0-100% Tabelle 17: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 30
31 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 19: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,0% 89 33,7% -11% Allgemeiner Diebstahl 53 35,8% 32 15,6% -40% Einbruchdiebstahl 18 44,4% 14 7,1% -22% Einschleichdiebstahl 3 0,0% 8 12,5% 167% Ladendiebstahl 8 75,0% 13 53,8% 63% Taschendiebstahl 12 8,3% 18 83,3% 50% Trickdiebstahl 4 0,0% 2 50,0% -50% Diebstahl ab/aus Fahrzeug 2 0,0% 2 0,0% 0% Tabelle 18: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 31
32 3.6.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 20: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 32
33 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 21: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl 56 1,8% 67 1,5% 20% Schwere Fahrzeuge 1 0,0% 0-100% Personenwagen 0 0 0% Motorräder 1 0,0% 0-100% Motorfahrräder 0 0 0% Fahrräder 54 1,9% 67 1,5% 24% Tabelle 19: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 33
34 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 22: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Aufklärung Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen 47 46,8% 54 13,0% 15% Im Kombination mit Diebstahl 21 52,4% 22 4,5% 5% Vandalismus 1 100,0% 0-100% Übrige Formen 25 40,0% 32 18,8% 28% Tabelle 20: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der 34
35 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 23: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 35
36 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,7% 22 90,9% -49% Total Besitz/Sicherstellung 14 92,9% 6 83,3% -57% Besitz/Sicherstellung Übertretung 7 85,7% 1 0,0% -86% Besitz/Sicherstellung leichter Fall 7 100,0% 5 100,0% -29% Total Konsum ,0% 7 100,0% -59% Total Anbau/Herstellung 7 100,0% 6 83,3% -14% Anbau/Herstellung Übertretung 1 100,0% 3 100,0% 200% Anbau/Herstellung leichter Fall 6 100,0% 3 66,7% -50% Total Handel 5 100,0% 1 100,0% -80% Handel leichter Fall 5 100,0% 1 100,0% -80% Handel schwerer Fall 0 0 0% Total Schmuggel ,0% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall ,0% Tabelle 21: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 5 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen. 36
37 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 24: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 37
38 3.9.4 Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Schweizerinnen Tabelle 22: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Tabelle 23: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Total Erwachsene Schweizer Tabelle 24: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr 38
39 3.9.5 Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Total registrierte Drogentote 0 0 0% Tabelle 25: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints Kilo ml Pflanzen Hanfprodukte Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 1 3 Haschisch 1 0,007 Haschischöl 1 0 Marihuana 6 0,902 Stimulantien Amphetamin 1 0,003 Kokain 2 0,145 Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 1 0,015 Andere Substanzen Andere Betäubungsmittel 1 0,056 Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln 39
40 3.10 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 25: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Aufklärung Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Widerhandlungen gegen AuG 6 100,0% 4 100,0% -33% Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt 1 100,0% 2 100,0% 100% Verletzung Einreisebestimmungen 1 100,0% 1 100,0% 0% Rechtswidriger Aufenthalt ,0% Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung 2 100,0% 2 100,0% 0% Unbewilligte Erwerbstätigkeit 1 100,0% 0-100% Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit 1 100,0% 0-100% Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung ,0% Total Täuschung der Behörden 1 100,0% 0-100% Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen 1 100,0% 0-100% Total weitere Widerhandlungen gegen AuG 2 100,0% 0-100% Verletzung An- und Abmeldepflicht 1 100,0% 0-100% Andere Widerhandlungen gegen das AuG 1 100,0% 0-100% Tabelle 27: Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 40
41 4 Zeitreihen 4.1 Tabellen nach Gesetzen nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Tabelle 28: nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Gesamttotal Strafgesetzbuch Total gegen Leib und Leben Tötungsdelikte versucht (Art /116) Schwere Körperverletzung (Art. 122) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Total gegen das Vermögen Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) davon Einbruchdiebstahl Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) Raub (Art. 140) Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) Betrug (Art. 146) Erpressung (Art. 156) Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) Total gegen die Freiheit Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung (Art. 183) Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) Total gegen die sexuelle Integrität Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) Exhibitionismus (Art. 194) Pornografie (Art. 197) Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen Brandstiftung (Art. 221) Total gegen die öffentliche Gewalt Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) Total gegen die Rechtspflege Übrige gegen das StGB Tabelle 29: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten 6 Seit 2013 wird der Art. 94 SVG "Entwendung zum Gebrauch" bei den Fahrzeugdiebstählen nicht mehr berücksichtigt. 41
42 4.1.3 Strafgesetzbuch: nach Gemeinden Strafgesetzbuch: nach Gemeinden Appenzell Oberegg Rüte Gonten Schlatt-Haslen Schwende Unbekannt Tabelle 30: Strafgesetzbuch: nach Gemeinden gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen das Betäubungsmittelgesetz Total Widerhandlungen gegen das BetmG Total Besitz/Sicherstellung Besitz/Sicherstellung Übertretung Besitz/Sicherstellung leichter Fall Besitz/Sicherstellung schwerer Fall Total Konsum Total Anbau/Herstellung Anbau/Herstellung Übertretung Anbau/Herstellung leichter Fall Anbau/Herstellung schwerer Fall Total Handel Handel leichter Fall Handel schwerer Fall Total Schmuggel Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall Tabelle 31: gegen das Betäubungsmittelgesetz 7 Am 1. Oktober 2013 ist die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft getreten. Der Konsum eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis durch Erwachsene kann nun mit einer Ordnungsbusse bestraft werden, wenn die Menge des Mittels zehn Gramm nicht übersteigt. Die Anzahl Ordnungsbussen ist in den Grafiken/Tabellen nicht ersichtlich. Diese umfassen nur die Anzeigen. 42
43 4.1.5 Betäubungsmittelgesetz: nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: nach Gemeinden Appenzell Rüte Oberegg Gonten Schlatt-Haslen Schwende Tabelle 32: Betäubungsmittelgesetz: nach Gemeinden gegen das Ausländergesetz gegen das Ausländergesetz Gesamttotal Widerhandlungen gegen das AuG Total rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt Verletzung der Einreisebestimmungen Rechtswidriger Aufenthalt Total illegale Erwerbstätigkeit/Beschäftigung Unbewilligte Erwerbstätigkeit Verschaffen unbewilligter Erwerbstätigkeit Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung Total Täuschung der Behörden Falsche Angaben/Verschweigen wichtiger Tatsachen Total weitere Widerhandlungen gegen das AuG Verletzung An- und Abmeldepflicht Andere Widerhandlungen gegen das AuG Tabelle 33: gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: nach Gemeinden Ausländergesetz: nach Gemeinden Appenzell Gonten Schwende Oberegg Rüte Schlatt-Haslen Tabelle 34: Ausländergesetz: nach Gemeinden 43
44 4.1.8 Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt anderes Tatmittel Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 35: Gewaltstraftaten 8 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der. 44
45 4.1.9 häusliche Gewalt häusliche Gewalt Total ausgewählte häusliche Gewalt Tötungsdelikt versucht (Art /116) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beschimpfung (Art. 177) Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) Drohung (Art. 180) Nötigung (Art. 181) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Übrige ausgewählte Artikel des StGB Tabelle 36: häusliche Gewalt 9 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260bis StGB). 45
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