Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2011 Polizei Kanton Solothurn
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- Klemens Winter
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1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht 2011 Polizei Kanton Solothurn 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geographische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB)
3 3 Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich-privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln
4 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Bezirken Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Bezirken Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Graphiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Erweiterungen nach Bedarf Kantonale Ereignisse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG) Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person
5 6.2.5 Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Graphiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis
6 1 Einleitung Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung ausgewählter polizeilich registrierter Straftaten resp. Straftatengruppen. Einerseits wird damit die seitens der Bevölkerung angezeigte Kriminalität und andererseits die durch die Kontrolltätigkeit der Polizei erfasste Kriminalität aufgezeichnet. Polizeilich nicht erfasste Straftaten (Dunkelfeld) finden in dieser Statistik keinen Eingang. Da die PKS nun bereits im vierten Jahr steht, finden Sie in diesem Jahr zum ersten Mal einige Zeitreihen im Kapitel 4. Diese zeigen den Verlauf der Anzahl Straftaten über den Verlauf der letzten vier Jahre auf. Im Folgenden heben wir die wichtigsten Zahlen des vergangenen Jahres hervor (Zahlen des Vorjahres 2010 finden Sie jeweils in Klammern), fassen Schwerpunkte zusammen und weisen auf festzustellende Tendenzen hin. Dabei handelt es sich um Einschätzungen. Straftaten Im Jahr 2011 wurden 16'751 (16'472) Straftaten im Bereich des Strafgesetzbuches, 2'528 (2'369) Straftaten im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes, 779 (721) im Bereich des Ausländergesetzes und 687 (580) Straftaten im Bereich der übrigen Bundesnebenstrafgesetze polizeilich erfasst. Die polizeilich erfasste Gesamtzahl ergibt somit 20'745 (20'142) Straftaten im Jahr Dies stellt eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr von 603 Straftaten dar, was einer Zunahme um 3% entspricht. Statistisch ist diese Zahl nicht signifikant und man kann daher von einer insgesamt stabilen Kriminalitätslage sprechen. Aufklärungsquote Als aufgeklärt gilt eine Straftat, wenn nach polizeilichem Ermessen mindestens eine Person als Urheber dieser Straftat identifiziert werden kann. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Ausländergesetz die Ermittlungen in der Regel von Anfang an, gegen eine identifizierte Täterschaft richten. Dementsprechend ist bei diesen Straftaten die Aufklärungsquote sehr hoch. Die Aufklärungsquote im Bereich der Straftaten gegen das Strafgesetzbuch betrug im Berichtsjahr 29% (30%). In dieser Aufklärungsquote nicht enthalten sind, die im Jahr 2011 aufgeklärten Delikte aus den Vorjahren. Diese werden lediglich in einer speziellen Abbildung (Nr. 3) für einige wenige Delikte ausgewiesen. Vor allem bei Einbruchdiebstählen liegt die Zahl der nachträglich aufgeklärten Delikte oft relativ hoch, weil gerade bei diesen Delikten aufgrund von Ermittlungen häufig nachträglich noch Erfolge erzielt werden. Mit den Zahlen der aufgeklärten Einbruchdiebstähle aus den Vorjahren liegt die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten bei 14% (13%). Straftaten gegen Leib und Leben Erneut musste eine leichte Zunahme dieser Delikte um 3% auf 842 (818) Straftaten registriert werden. Wobei die Tätlichkeiten mit 570 (523) und die einfachen Körperverletzungen mit 148 (133) den grössten Zuwachs zu verzeichnen hatten. Mit vier Tötungsdelikten, wovon ein vollendetes, liegt die Anzahl dieser schwersten Delikte im langjährigen Mittel. Erstmals in den vergangen Jahren konnte ein Rückgang bei den Straftaten wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte verzeichnet werden. Musste im vergangenen Jahr noch eine Zunahme um 42% registriert werden, konnte in der Berichtsperiode eine Abnahme von 26% im Vergleich zum Vorjahr 2010 festgestellt werden. In absoluten Zahlen entspricht dies einer Abnahme von 94 auf 70 Straftaten. Vermögensdelikte 11'265 (11'031) Straftaten erfolgten gegen das Vermögen, was einer Zunahme um 2% entspricht. Die Vermögensdelikte stellen mit einem Anteil von 67% an allen Straftaten gegen das StGB die grösste 6
7 Deliktsgruppe dar. Mit 5'202 (4'844) Diebstählen und 3'510 (3'879) Sachbeschädigungen stellen diese beiden Straftaten bei gegenläufiger Entwicklung den grössten Anteil der Vermögensdelikte. Raubüberfälle sind um 20% auf 57 (71) zurückgegangen und Entreissediebstähle blieben stabil. Die Einbruchdiebstähle waren mit 1'739 (1'778) nicht signifikant rückläufig und blieben stabil. Anzumerken ist, dass sich bei den Einbruchdiebstählen eine starke Zunahme Ende Jahr 2011 zeigte, welche sich auch Anfang 2012 fortsetzte. Inwiefern sich dies auf die Zahlen der PKS 2012 auswirken wird, kann im jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden (Nach wie vor sind die Einbruchdiebstähle im langjährigen Vergleich auf eher tiefem Niveau). Eine starke Zunahme musste im Bereich der unbefugten Datenbeschaffung festgestellt werden. Wurden im Jahr 2010 noch sieben solche Straftaten registriert, waren es im Jahr 2011 deren 75. Dies steht im direkten Zusammenhang mit dem Phänomen des Skimming. Diese Art der Delinquenz hat im Jahr 2011 in der ganzen Schweiz stark zugenommen. Mehrere Täterbanden aus Osteuropa, welche sich darauf spezialisiert haben, wurden festgestellt. Die Polizei hat einerseits mit präventiven Massnahmen und andererseits mit repressiven Massnahmen auf dieses Phänomen reagiert. Drohungen und Nötigungen Die Drohungen haben um 5% zugenommen. Die Drohungen haben nun bereits im dritten Jahr in Folge zugenommen. Dies erscheint im Vergleich mit der Entwicklung bei Tätlichkeiten und einfacher Körperverletzung folgerichtig. Es ist eine Tendenz feststellbar schneller zu drohen und dann auch seine Drohungen in die Tat um zu setzen. Die Nötigungen haben nach Zunahme in den vergangenen Jahren stark um 22% auf 59 (76) Straftaten abgenommen. Straftaten gegen die sexuelle Integrität Nach einer starken Zunahme im Vorjahr konnte im Berichtsjahr eine starke Abnahme dieser Delikte registriert werden. Mit 158 (191) Straftaten weist das Berichtsjahr eine durchschnittliche Anzahl dieser Delikte auf. Vor allem die schweren Delikte wie Vergewaltigung, Sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung sind stark zurückgegangen. Gerade bei diesen Delikten sind starke Schwankungen von Jahr zu Jahr feststellbar. Betäubungsmitteldelikte Im Vergleich zum Vorjahr wurden mit 2'528 (2 369) mehr Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert. Im Bereich der Betäubungsmitteldelikte hängt die Anzahl der registrierten Delikte stark von der Kontrolltätigkeit der Polizei ab. Im Gegensatz zur Kriminalität im Bereich des Strafgesetzbuches kommt es in diesem Bereich selten zu einer Anzeigeerstattung. Die Polizei muss kontrollierend aktiv werden, um Straftaten festzustellen und zur Anzeige zu bringen. Mit einer Zunahme der Zahlen ist somit nicht unbedingt eine Zunahme des Drogenkonsums zu verbinden, sondern vielmehr eine erhöhte Kontrolldichte und Ermittlungstätigkeit durch die Polizei. Vor allem bei den schweren Fällen von Anbau, Handel und Transit ist eine Zunahme zu verzeichnen, was ausweist, dass die Schwerpunktlegung auf die Bekämpfung des Handels in grossen Mengen, erfolgreich ist. In der Berichtsperiode konnte eine der grössten Heroinsicherstellungen der vergangenen Jahre erfolgen. Mit der Änderung des Betäubungsmittelgesetzes per Mitte 2011 hat die Polizei Kanton Solothurn ihre Praxis gegenüber dem Anbau von Hanf verschärft und einige Felder von illegalem Betäubungsmittelhanf gerodet und die Verantwortlichen zur Anzeige gebracht. Geographische Verteilung von Straftaten Neben den Städten Solothurn und Olten weisen vor allem die Gemeinden Oensingen, Härkingen und Egerkingen im Bezirk Gäu eine hohe Dichte von Straftaten aus. Die Stadt Grenchen weist im Vergleich zu diesen Gemeinden eine geringere Belastung auf. Die Zentrumsfunktionen von Solothurn und Olten sind Gründe für den Unterschied zum vergleichbar grossen Grenchen. Die Gäugemeinden Oensingen, Härkingen und Egerkingen sind aufgrund ihrer guten Anbindung an das Strassen- 7
8 verkehrsnetz stark gewachsen. Die angesiedelten Industriebetriebe und Einkaufszentren bringen Menschen und damit einhergehend auch Kriminalität ins Gäu. Mit der Einrichtung einer Aussenstelle der Fahndung in Egerkingen hat die Polizei Kanton Solothurn u.a. auf diese Entwicklung im Gäu reagiert. Auffallend im Berichtsjahr waren vor allem die starken Abnahmen der Kriminalitätsbelastung in den Bezirken Dorneck, Thierstein und Wasseramt. Häusliche Gewalt Die Anzahl der Delikte im Rahmen von Häuslicher Gewalt ist stabil geblieben. Bemerkenswert in der Berichtsperiode war, dass die Anzahl der beanzeigten Drohungen auf 164 (191) zurückging. Im Gegenzug dazu haben aber die Anzahl der Tätlichkeiten und einfachen Körperverletzungen zugenommen. Daraus zu schliessen, dass weniger gedroht und schneller zugeschlagen wird wäre aber verfrüht. Die Entwicklung ist diesbezüglich weiter zu beobachten. Altersstruktur von beschuldigten Personen Straftaten gegen das Strafgesetzbuch: Der relative Anteil der unter 18 Jahre alten beschuldigten Personen belief sich auf 14,9% (15%). Die Altersgruppe zwischen 18 und 24 Jahren machte einen Anteil von 20,5% (21,8%) aller beschuldigten Personen aus. Somit waren 35,4% (37%) aller beschuldigten Personen unter 25 Jahre alt. Auch in absoluten Zahlen zeigt sich in der Beobachtung der vergangenen vier Jahre, dass die Anzahl beschuldigter Jugendlicher rückgängig ist. Diese Beobachtung wird auch in anderen Kantonen gemacht. Dass Jugendliche wieder weniger straffällig werden, dürfte auch damit in Zusammenhang stehen, dass mit der Schaffung der Jugendpolizei und den damit einhergehenden Schwerpunktlegungen im präventiven wie auch repressiven Bereich auf die negative Entwicklung der vergangenen Jahre reagiert wurde. Im vergangen Jahresbericht wurde auf den hohen Anteil der unter 18 Jahre alten beschuldigten Personen bei Raubdelikten hingewiesen. In der aktuellen Periode hat sich das Bild wieder entschärft. Lediglich 11 (17) von 39 (35) beschuldigten Personen bei Raub gehörten dieser Altersklasse an. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz: Die Gesamtzahl der beschuldigten Drogenkonsumenten blieb mit 939 (930) stabil. Die Gruppe der unter 18 Jahre alten Personen stellte mit 122 Personen einen Anteil von 13 %. Die Altersgruppe der 18 bis 24 jährigen weist mit 323 Personen einen Anteil von 34,4% auf. Somit sind knapp 48% der beschuldigten Drogenkonsumenten unter 25 Jahre alt. Nationalität von beschuldigten Personen Die weitaus grösste Anzahl der Delikte gegen das StGB und das BetmG werden durch Schweizer und durch die ständige ausländische Wohnbevölkerung begangen. In beiden Deliktsbereichen konnte eine leichte Zunahme des Anteils der Asylbevölkerung verzeichnet werden. Von den Total beschuldigten Personen im Bereich des StGB waren deren Ausländer. Die grösste Gruppe von ausländischen Beschuldigten stammt nach wie vor aus der Türkei und den Staaten des ehemaligen Yugoslawien, sowie Deutschland und Italien. Bemerkenswert waren die Veränderung der Zahlen bei Straftätern aus Tunesien und Marokko. Diese haben stark zugenommen. Aufgrund der aktuellen Migrationslage ist hier ein weiterer Anstieg zu erwarten. Solothurn im März 2012 Major Urs Bartenschlager, lic. iur. Chef Kriminal-Abteilung 8
9 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. 9
10 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) % % 2% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) % % 7% Ausländergesetz (AuG) % % 8% Übrige Bundesnebengesetze % % 18% Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Die Art. 114 und 115 wurden nicht ausgewiesen, um die Vergleichbarkeit der Daten mit den Tabellen zu den Gewaltdelikten zu gewährleisten. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 10
11 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,2% ,1% 2% Total gegen Leib und Leben ,7% ,4% 3% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 2 50,0% 1 100,0% -50% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 3 100,0% 3 100,0% 50% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 9 66,7% ,0% 11% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,0% ,5% 11% Total gegen das Vermögen ,4% ,2% 2% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,1% ,1% 7% davon Einbruchdiebstahl ,5% ,1% -2% davon Entreissdiebstahl 20 20,0% 19 0,0% -5% Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG Entwendungen ,9% ,7% 9% Raub (Art. 140) 71 31,0% 57 42,1% -20% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,0% -22% Betrug (Art. 146) ,4% ,3% 25% Erpressung (Art. 156) 28 71,4% 3 100,0% -89% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) ,0% ,0% 50% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,4% ,8% 20% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 72 87,5% 80 81,3% 11% Total gegen die Freiheit ,1% ,5% -3% Drohung (Art. 180) ,8% ,7% 5% Nötigung (Art. 181) 76 96,1% 59 93,2% -22% Menschenhandel (Art. 182) 1 100,0% 0 k.a. -100% Freiheitsberaubung (Art. 183) 11 81,8% 6 83,3% -45% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) ,6% ,9% -1% Total gegen die sexuelle Integrität ,3% ,5% -17% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 44 88,6% 30 96,7% -32% Vergewaltigung (Art. 190) 29 89,7% 21 85,7% -28% Exhibitionismus (Art. 194) 18 55,6% 16 12,5% -11% Pornografie (Art. 197) 37 94,6% 30 96,7% -19% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen ,4% ,9% -15% Brandstiftung (Art. 221) 59 23,7% 31 35,5% -47% Total gegen die öffentliche Gewalt ,2% ,4% 8% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) 94 96,8% 70 98,6% -26% Total gegen die Rechtspflege 89 94,4% 81 97,5% -9% Geldwäscherei (Art. 305bis) 10 90,0% 5 100,0% -50% Übrige Straftaten gegen das StGB ,3% ,2% 7% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 11
12 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 12
13 2.3 Straftaten: Geographische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 13
14 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Bucheggberg , ,2-35% Dorneck , ,5-23% Gäu , ,3 12% Gösgen , ,9 4% Lebern , ,7 8% Olten , ,0 9% Solothurn , ,0 15% Thal , ,7-9% Thierstein , ,9-14% Wasseramt , ,5-15% Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 14
15 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 15
16 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,3 15% Solothurn , ,0 15% Grenchen , ,7-1% Zuchwil , ,4-13% Biberist , ,2-1% Trimbach , ,0-5% Dornach , ,1-7% Derendingen , ,0-20% Balsthal , ,7-10% Oensingen , ,6 17% Bellach , ,6 12% Bettlach , ,1 69% Wangen bei Olten , ,3-13% Gerlafingen , ,9-25% Schönenwerd , ,0-1% Dulliken , ,8-8% Hägendorf , ,8 15% Lostorf , ,8-10% Niedergösgen , ,6-27% Langendorf , ,6 4% Breitenbach , ,8-20% Luterbach , ,3-17% Erlinsbach (SO) , ,0 111% Egerkingen , ,3 38% Selzach , ,0 25% Hofstetten-Flüh , ,6-18% Subingen , ,5-17% Kappel (SO) , ,9-9% Däniken , ,2-24% Lohn-Ammannsegg , ,3-45% Mümliswil-Ramiswil , ,7-20% Gretzenbach , ,6 64% Deitingen , ,4-30% Obergösgen , ,1 18% Riedholz , ,1-41% Wolfwil , ,4-52% Büsserach , ,7-18% Oberbuchsiten , ,4-13% Neuendorf , ,9 10% Nunningen , ,7 44% Übrige Gemeinden k.a k.a. -7% Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 16
17 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 17
18 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,4 27% Solothurn , ,0-23% Lebern , ,0 10% Wasseramt , ,4-11% Gäu , ,4 38% Gösgen , ,4 119% Thal , ,8 89% Dorneck , ,4 74% Thierstein , ,6-59% Bucheggberg , ,7 100% Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 18
19 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 19
20 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,3 27% Solothurn , ,0-23% Grenchen , ,6-5% Zuchwil , ,6-15% Biberist , ,1-20% Trimbach , ,9 300% Dornach , ,4 320% Derendingen , ,5 0% Balsthal , ,7 85% Oensingen , ,3 64% Bellach , ,3-25% Bettlach , ,9 375% Wangen bei Olten , ,5 50% Gerlafingen , ,0-41% Schönenwerd , ,5 160% Dulliken , ,1-17% Hägendorf , ,5-36% Lostorf , ,4 117% Niedergösgen , ,1 0% Langendorf , ,6 18% Breitenbach , ,4-8% Luterbach , ,0 67% Erlinsbach (SO) , ,1 k.a. Egerkingen , ,8 100% Selzach , ,8 133% Hofstetten-Flüh , ,3 0% Subingen , ,8 113% Kappel (SO) , ,8-8% Däniken , ,5 33% Lohn-Ammannsegg , ,0-100% Mümliswil-Ramiswil , ,8 0% Gretzenbach , ,9 500% Deitingen , ,3 67% Obergösgen , ,9-33% Riedholz , ,4-29% Wolfwil , ,0 k.a. Büsserach , ,0 100% Oberbuchsiten , ,6-25% Neuendorf , ,8 22% Nunningen , ,6-75% Übrige Gemeinden k.a k.a. 1% Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 20
21 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geographische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Bezirken 21
22 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,7 72% Solothurn , ,6-28% Lebern , ,6 48% Wasseramt , ,3 2% Gäu , ,2-5% Gösgen , ,7 186% Dorneck , ,5 43% Thierstein , ,6 0% Thal , ,3-81% Bucheggberg , ,0-100% Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Bezirken 22
23 Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 23
24 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Olten , ,4 90% Solothurn , ,6-28% Grenchen , ,0 106% Zuchwil , ,1-47% Biberist , ,0 300% Trimbach , ,7 300% Dornach , ,0-100% Derendingen , ,0-57% Balsthal , ,5-79% Oensingen , ,8 25% Bellach , ,6 k.a. Bettlach , ,0-100% Wangen bei Olten , ,5 17% Gerlafingen , ,0-21% Schönenwerd , ,6 143% Dulliken , ,2 67% Hägendorf , ,7-40% Lostorf , ,0-100% Niedergösgen , ,0-100% Langendorf , ,0-100% Breitenbach , ,9 0% Luterbach , ,8 k.a. Erlinsbach (SO) , ,0 0% Egerkingen , ,6-11% Selzach , ,0 0% Hofstetten-Flüh , ,0-100% Subingen , ,7 100% Kappel (SO) , ,0-100% Däniken , ,4 k.a. Lohn-Ammannsegg , ,0 0% Mümliswil-Ramiswil , ,0-100% Gretzenbach , ,0-100% Deitingen , ,5 k.a. Obergösgen , ,9 k.a. Riedholz , ,0 0% Wolfwil , ,5-83% Büsserach , ,0 0% Oberbuchsiten , ,7 600% Neuendorf , ,1 k.a. Nunningen , ,0 0% Übrige Gemeinden k.a k.a. -27% Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 24
25 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 25
26 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 26
27 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) 27 Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei Statpop (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist.
28 Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Die entsprechenden Bevölkerungszahlen werden jedoch erst in einigen Monaten verfügbar sein. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange her sind, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere. Eine differenzierte Zuordnung ist deshalb noch nicht möglich Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 1 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Türkei Serbien/Montenegro Italien Deutschland Kosovo Mazedonien Rumänien Kroatien Sri Lanka Tunesien Algerien Nigeria Bosnien und Herzegowina Portugal Bulgarien Polen Marokko Irak Spanien Brasilien Georgien Österreich Dominikanische Republik Somalia Unbekannt Übrige Nationalitäten Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 28
29 Tabelle 9: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 2 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Italien Türkei Nigeria Deutschland Serbien/Montenegro Kosovo Tunesien Algerien Portugal Bosnien und Herzegowina Kroatien Übrige Nationalitäten Tabelle 10: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 2 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 29
30 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Ständige Wohnbev. Aufenthaltsstatus Asylbereich 3 Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Nigeria Bulgarien Rumänien Ungarn Serbien/Montenegro Algerien Brasilien Kosovo Türkei Polen Übrige Nationalitäten Tabelle 11: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 3 Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen. 30
31 2.4.4 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 12: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 13: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person 31
32 Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 14: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Tabelle 15: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 32
33 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 33
34 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewaltstraftaten ,1% ,6% -3% Schwere Gewalt (angewandt) 45 80,0% 35 91,4% -22% Tötungsdelikt (Art /116) 5 80,0% 4 100,0% -20% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 1 100,0% 2 100,0% 100% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 2 100,0% 2 100,0% 0% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 1 0,0% 0 k.a. -100% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 1 100,0% 0 k.a. -100% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 k.a. 0 k.a. 0% Tötungsdelikt ohne Angabe / unbekannt 0 k.a. 0 k.a. 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 9 66,7% ,0% 11% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe 0 k.a. 0 k.a. 0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 1 100,0% 2 100,0% 100% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe 0 k.a. 0 k.a. 0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 7 71,4% 6 100,0% -14% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 1 0,0% 2 100,0% 100% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 0 k.a. 0 k.a. 0% Geiselnahme (Art. 185) 1 0,0% 0 k.a. -100% Vergewaltigung (Art. 190) 29 89,7% 21 85,7% -28% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 1 0,0% 0 k.a. -100% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,6% ,0% -3% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,0% ,5% 11% Tätlichkeiten (Art. 126) ,8% ,6% 9% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) 37 97,3% 35 88,6% -5% Beteiligung Angriff (Art. 134) 54 72,2% 32 81,3% -41% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 70 31,4% 57 42,1% -19% Nötigung (Art. 181) 76 96,1% 59 93,2% -22% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 11 81,8% 6 83,3% -45% Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 0 k.a. 0 k.a. 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 24 87,5% 12 91,7% -50% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 94 96,8% 70 98,6% -26% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 k.a. 0 k.a. 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) ,4% ,8% -1% Drohung (Art. 180) ,8% ,7% 5% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 28 71,4% 3 100,0% -89% Tabelle 16: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 34
35 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat 35 Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt beispielsweise als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (bspw. auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses).
36 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Tötungsdelikte Abbildung 17: Tötungsdelikte (Art /116): Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 18: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel 36
37 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status < >24 M Total Wohnb. Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekant Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 17: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 37
38 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P Total Gewaltstraftaten Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 38
39 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 39
40 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) % Tötungsdelikt versucht (Art /116) 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) % Vergewaltigung (Art. 190) % Schändung (Art. 191) 0 0 0% Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 19: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 35 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 4 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art.193 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art.260 bis StGB). 40
41 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 20: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. Um alle Beziehungsformen präzise abbilden zu können, wird eine Person in dieser Graphik pro Beziehungsart ausgewiesen. Eine geschädigte Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein (z.b. Gewaltstraftaten gegen den Partner und die Kinder). 41
42 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität ,3% ,5% -17% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 44 88,6% 30 96,7% -32% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 24 87,5% 12 91,7% -50% Vergewaltigung (Art. 190) 29 89,7% 21 85,7% -28% Schändung (Art. 191) 8 62,5% 4 100,0% -50% Exhibitionismus (Art. 194) 18 55,6% 16 12,5% -11% Pornographie (Art. 197) 37 94,6% 30 96,7% -19% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 26 76,9% 40 65,0% 54% Übrige Straftaten gegen die sex. Integrität 5 100,0% 5 100,0% 0% Tabelle 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 42
43 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 22: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 43
44 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 23: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 44
45 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen, inkl. Art. 94 SVG ,6% ,6% 2% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 55 41,8% 44 36,4% -20% Veruntreuung (Art. 138) 56 92,9% 47 95,7% -16% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,1% ,1% 7% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139 StGB/Art. 94 SVG) ,9% ,7% 9% Raub (Art. 140) 71 31,0% 57 42,1% -20% Sachentziehung (Art. 141) 40 85,0% 35 91,4% -13% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 7 42,9% 75 5,3% 971% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143bis) 8 62,5% 6 0,0% -25% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,0% ,0% -22% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,5% ,1% 1% Betrug (Art. 146) ,4% ,3% 25% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 90 23,3% ,2% 93% Zechprellerei (Art. 149) 14 85,7% 21 90,5% 50% Erschleichen Leistung (Art. 150) ,0% 24 87,5% 41% Erpressung (Art. 156) 28 71,4% 3 100,0% -89% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 4 100,0% 6 100,0% 50% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 0 k.a. 0 k.a. 0% Hehlerei (Art. 160) 62 96,8% 27 96,3% -56% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 2 100,0% 8 100,0% 300% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) 9 100,0% ,0% 22% Übrige Vermögensstraftaten 13 53,8% 30 93,3% 131% Tabelle 21: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 45
46 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 24: Raub (Art. 140): Tatmittel Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 71 31,0% 57 42,1% -20% Schusswaffe 9 0,0% 11 45,5% 22% Schneid-/Stichwaffe 11 36,4% 18 61,1% 64% Schlag-/Hiebwaffe 1 0,0% 2 50,0% 100% Körpergewalt 34 29,4% 25 28,0% -26% Verbale Drohung 5 40,0% 0 k.a. -100% Anderes Tatmittel 11 54,5% 1 0,0% -91% Unbekanntes Tatmittel 0 k.a. 0 k.a. 0% Tabelle 22: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 46
47 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 25: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann. Im Kanton Solothurn werden sämtliche Ladendiebstähle über die Polizei erfasst. 47
48 3.6.2 Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,1% ,1% 7% Allgemeiner Diebstahl ,3% ,6% 10% Einbruchdiebstahl ,5% ,1% -2% Einschleichdiebstahl ,0% 258 6,2% -8% Ladendiebstahl ,2% ,6% -11% Entreissdiebstahl 20 20,0% 19 0,0% -5% Taschendiebstahl 313 1,9% 452 0,9% 44% Trickdiebstahl 57 3,5% 61 3,3% 7% Fahrzeugeinbruchdiebstahl 291 4,5% 410 2,2% 41% Diebstahl ab/aus Fahrzeug 166 6,0% 254 5,1% 53% Hausgenossendiebstahl 3 100,0% 3 100,0% 0% Tabelle 23: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich-privat Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: öffentlich privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 48
49 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 27: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 49
50 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Abbildung 28: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl ,9% ,7% 9% Schwere Fahrzeuge 10 40,0% 10 20,0% 0% Personenwagen ,0% 89 61,8% -11% Motorräder 56 23,2% 41 39,0% -27% Motorfahrräder ,8% ,7% -26% Fahrräder ,7% ,4% 16% Übrige Fahrzeuge 22 13,6% 24 37,5% 9% Tabelle 24: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 50
51 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 29: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedensten Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,3% ,0% -10% Im Kombination mit Diebstahl ,5% ,1% 1% Vandalismus ,0% ,0% 40% Übrige Formen ,5% 19 94,7% -98% Tabelle 25: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten 51
52 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 30: Vandalismus nach Vorgehensweise 52
53 3.8.4 Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt Abbildung 31: Vandalismus nach Örtlichkeit oder Objekt 53
54 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 32: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 54
55 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,8% ,6% 7% Total Besitz/Sicherstellung ,7% ,7% 7% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,1% ,9% 1% Besitz/Sicherstellung leichter Fall 91 71,4% 94 60,6% 3% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall 37 75,7% 88 90,9% 138% Total Konsum ,9% ,9% 6% Total Anbau/Herstellung ,0% 42 95,2% 62% Anbau/Herstellung Übertretung ,0% 10 90,0% 0% Anbau/Herstellung leichter Fall 7 100,0% 10 90,0% 43% Anbau/Herstellung schwerer Fall 9 100,0% ,0% 144% Total Handel ,0% ,8% 1% Handel leichter Fall ,0% 75 96,0% -15% Handel schwerer Fall ,0% ,0% 30% Total Schmuggel ,0% 18 94,4% 29% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall ,0% 5 100,0% -55% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall 3 100,0% 13 92,3% 333% Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 55
56 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 33: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 56
57 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 34: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln 57
58 3.9.4 Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < ohne Angabe Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 27: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < ohne Angabe Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 28: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit 58
59 Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Tabelle 29: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer 0 1 k.a. Frauen 0 1 k.a. Erwachsene 0 2 k.a. Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen 0 1 k.a. Ausländer/innen 0 1 k.a. Total registrierte Drogentote 0 2 k.a. Tabelle 30: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen. 59
60 3.9.6 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joint Kilo ml Pflanze Hanfprodukte Cannabis Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 19-1, Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) , Haschisch , Haschischöl Marihuana ,132-6 Stimulantien Amphetamine , Crack Ecstasy , Khat Kokablätter Kokain , Methamphetamin: Thaipillen, Ice, Crystal Opiate Heroin 64-14, Morphin-/Heroin-Base Opium Methadon Andere Substitutionsprodukte Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 8 1 1, LSD Mescaline Andere Halluzinogene 2-0, Andere Substanzen Flunitrazepam (Rohypnol) GHB/GBL 6 3 2, Andere Betäubungsmittel , Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Substanzart noch unbekannt 2 3 0, Tabelle 31: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln 60
61 3.10 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 35: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung 61
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