Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht Graubünden 2015

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1 Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Jahresbericht Graubünden 2015

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Übersicht Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz (AuG) Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Beschuldigte Personen nach Gesetzen Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Strafgesetzbuch (StGB) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Detailbereiche Gewaltstraftaten Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit

4 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Gewaltstraftaten: Tatmittel Schwere Körperverletzung Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub Tatmittel bei Raub Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Vandalismus nach Vorgehensweise Vandalismus nach Örtlichkeit Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Ausländergesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich

5 4 Zeitreihen Tabellen Straftaten nach Gesetzen Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten Strafgesetzbuch: Straftaten nach Regionen Strafgesetzbuch: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Straftaten nach Gemeinden Straftaten gegen das Ausländergesetz Ausländergesetz: Straftaten nach Regionen Ausländergesetz: Straftaten nach Gemeinden Gewaltstraftaten Straftaten häusliche Gewalt Straftaten gegen das Vermögen Grafiken Straftaten nach Gesetzen Strafgesetzbuch mit ausgewählten Titeln Straftaten gegen Leib und Leben Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Kantonale Erweiterungen nach Bedarf Kantonale Ereignisse Methodisches Glossar Einführung Definitionen Fall Straftat Aufgeklärte Straftat/Beschuldigte Person Geschädigte Person Ständige Wohnbevölkerung Gemeindestand Auswertungsprinzipien Ausgangsstatistik Tatortprinzip Personen- oder Einfachzählung Kennzahlen Absolute Zahlen Relative Zahlen Grafiken Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis

6 1 Einleitung Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Kantons Graubünden wird seit dem Jahre 2009 nach schweizerisch einheitlichen Erfassungskriterien erstellt. Die nationale Kriminalstatistik 2015 kann beim Bundesamt für Statistik (BfS) unter abgerufen werden. Übersicht Im Jahr 2015 sind (Vorjahr ) Straftaten im Kanton Graubünden erfasst worden, wovon 75.0 % (81.3 %) auf das Strafgesetzbuch (StGB), 17.1 % (12.7 %) auf das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), 2.7 % (2.3 %) auf das Ausländergesetz und 5.2 % (3.8 %) auf weitere Bundesnebenstrafgesetze entfallen. Straftaten gegen das Strafgesetzbuch Es wurden total (8 196) StGB-Straftaten registriert. Den grössten Anteil daran machen die Vermögensdelikte mit 64.2 % (68.1 %), die Delikte gegen die Freiheit mit 21.0 % (20.5 %) und die Delikte gegen Leib und Leben mit 4.9 % (4.6 %) aus. Die Gesamtaufklärungsquote der StGB-Straftaten beträgt 36.6 % (34.6 %). Für die Delikte gegen Leib und Leben liegt die Aufklärungsquote bei 92.4 % (93.1 %), für die Vermögensdelikte bei 23.2 % (23.2 %) und für die Sexualdelikte bei 92.5 % (91.4 %). Geografische Verteilung und beschuldigte Personen Für die StGB-Straftaten registriert der Kanton Graubünden eine Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf Einwohner) von 36.1 (42.0) und für BetmG-Straftaten eine Häufigkeitszahl von 8.2 (6.5). Innerhalb des Kantons weist der Raum Chur mit den Häufigkeitszahlen 53.5 (64.5) bei den StGB Fällen und die Region Mesolcina mit 13.7 (5.2) bei den BetmG Fällen die grösste Belastung aus, während die geringste Belastung bei den StGB-Straftaten in der Region Surselva (Surselva) und bei den BetmG-Straftaten in der Region Rhein (Surselva) liegt. Unter den Beschuldigten im Bereiche StGB fallen die männlichen Personen zwischen 20 und 30 sowie zwischen 40 und 49 Jahren besonders häufig polizeilich auf. Im Bereich BetmG sind die meisten Beschuldigen zwischen 20 und 30 Jahre alt. Gewaltstraftaten Von allen Gewaltstraftaten beträgt der Anteil schwerer angewandter Gewalt 5.1 % (6.6 %). Darauf entfallen 31 (39) Fälle, wovon zwei versuchte Tötungsdelikte, 18 (28) schwere Körperverletzungen und 11 (8) Vergewaltigungen, welche zu 87.1 % (94.9 %) aufgeklärt wurden. Von allen Gewaltstraftaten wurden 92.0 % (93.9 %) geklärt. Die meisten Gewaltdelikte entfallen auf einfache Körperverletzungen, Tätlichkeiten, Raufhandel, Nötigung, Drohungen und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Eine leichte Abnahme ist bei der einfachen Körperverletzung zu verzeichnen (von 126 auf 107). Im Rahmen von familiären Beziehungen wurde häusliche Gewalt in 184 (200) Fällen angewandt, wovon 41.2 % (32.2 %) auf aktuelle Paar- bzw. partnerschaftliche Beziehungen entfallen. Sexualstraftaten Der grösste Anteil an Sexualstraftaten entfällt auf die Tatbestände der Pornografie mit 35 % (18.6 %), der sexuellen Handlungen mit Kindern mit 19.2 % (15.7 %), der sexuellen Nötigung mit 12.5 % (18.7 %) sowie der sexuellen Belästigung mit 11.7 % (25.7%). Auf die Vergewaltigungen entfallen 9.2 % (11.4 %). Gesamthaft 92.5 % (91.4 %) der Sexualstraftaten wurden aufgeklärt. 6

7 Vermögensstraftaten Den grössten Anteil an den Vermögensstraftaten machen der allgemeine Diebstahl, der Fahrzeugdiebstahl sowie der Einbruchdiebstahl aus. Die allgemeinen Diebstahlsfälle wurden zu 9.9 % (8.6 %) geklärt, die Einbruchdiebstähle zu 21.2 % (27.7 %) und die Fahrzeugdiebstähle zu 10.1 % (8.7 %). Der weitaus überwiegende Anteil der Fahrzeugdiebstähle betrifft Fahrräder, welche oftmals zum Gebrauch entwendet werden. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz Es wurden (1 276) BetmG-Widerhandlungen verzeichnet. Der grösste Anteil entfällt auf den Betäubungsmittelkonsum mit 44.7 % (54.0 %). Der Konsum von Betäubungsmitteln betraf mit 56.7 % (60.5 %) überwiegend Hanfprodukte. Der Betäubungsmittelhandel betraf Hanfprodukte zu 52.9 % (37.8 %), Stimulantien (Kokain/Amphetamine/Ecstasy) zu 12.5 % (25.2 %) und Heroin zu 16.2 % (19.7 %). Ausländergesetz Auf Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz entfällt eine geringe Anzahl Straftaten. Der grösste Teil, nämlich 42.3 % (50.9 %), betrifft die rechtswidrige Ein-/Ausreise und Aufenthalt, gefolgt von illegaler Erwerbstätigkeit und Beschäftigung von ausländischen Staatsangehörigen mit 37.9 % (32.2 %). 7

8 2 Übersicht 2.1 Straftaten nach Gesetzen Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Abbildung 1: Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AuG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. Je nach kantonaler Zuständigkeitsregelung fallen verschiedene Bundesnebengesetze gar nicht oder nicht ausschliesslich in den Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei. So können gewisse Straftaten, die durch die Bahnpolizei oder das Grenzwachtkorps erfasst werden, direkt der Staatsanwaltschaft übermittelt werden (zum Beispiel Straftaten gegen das Personenbeförderungsgesetz). Es gilt daher zu beachten, dass gewisse Straftaten gegen Bundesnebengesetze nicht in die polizeiliche Kriminalstatistik einfliessen, sondern direkt an die Justizbehörden gelangen. 8

9 2.1.2 Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Strafgesetzbuch (StGB) ,6% ,6% -14% Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ,5% ,8% 26% Ausländergesetz (AuG) ,0% ,0% 10% Übrige Bundesnebengesetze ,6% ,7% 29% Tabelle 1: Straftaten nach Gesetzen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 9

10 2.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Abbildung 2: Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches und eine Auswahl der wichtigsten Straftaten ausgewiesen. Bei den Angaben zum Hausfriedensbruch muss berücksichtigt werden, dass ein sehr grosser Teil dieser Straftaten im Zusammenhang mit einem Diebstahl (insbesondere Einbruchdiebstahl) verzeigt wird. Dennoch fallen diese Straftaten auch unter diesen Umständen unter den Titel der Straftaten gegen die Freiheit und werden dort im Total berücksichtigt. Bei den Detailangaben zu diesem Titel werden aber nur Hausfriedensbrüche, die nicht im Zusammenhang mit Diebstahl begangen wurden, ausgewiesen. 10

11 2.2.2 Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Gesamttotal Strafgesetzbuch ,6% ,6% -14% Total gegen Leib und Leben ,1% ,4% -9% Vollendete Tötungsdelikte (Art /116) 0 0 0% Versuchte Tötungsdelikte (Art /116) 2 100,0% 2 100,0% 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 28 92,9% 18 88,9% -36% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,5% ,7% -15% Total gegen das Vermögen ,2% ,2% -19% Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,2% ,0% -17% davon Einbruchdiebstahl ,7% ,2% -25% davon Entreissdiebstahl 6 0,0% 4 0,0% -33% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 693 8,7% ,1% -32% Raub (Art. 140) 20 70,0% 10 50,0% -50% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,2% ,4% -22% Betrug (Art. 146) ,7% ,9% -7% Erpressung (Art. 156) 9 44,4% 16 37,5% 78% Konkurs, Betreibungsdelikte (Art ) ,0% ,0% -20% Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich ,9% ,2% 14% Ehrverletzung + Verleumdung (Art ) 39 94,9% 40 90,0% 3% Total gegen die Freiheit ,8% ,6% -12% Drohung (Art. 180) ,4% ,8% 21% Nötigung (Art. 181) 39 94,9% 37 97,3% -5% Menschenhandel (Art. 182) 0 0 0% Freiheitsberaubung (Art. 183) 11 90,9% 3 33,3% -73% Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) ,8% ,0% -12% Total gegen die sexuelle Integrität 70 91,4% ,5% 71% Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) ,0% 23 95,7% 109% Vergewaltigung (Art. 190) 8 100,0% 11 81,8% 38% Exhibitionismus (Art. 194) 1 100,0% 4 75,0% 300% Pornografie (Art. 197) 13 92,3% 42 95,2% 223% Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen 50 70,0% 35 74,3% -30% Brandstiftung (Art. 221) 11 45,5% 4 50,0% -64% Total gegen die öffentliche Gewalt 67 92,5% 84 91,7% 25% Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) ,0% 58 89,7% 93% Total gegen die Rechtspflege 38 94,7% ,0% -5% Geldwäscherei (Art. 305 bis ) 3 66,7% ,0% 233% Übrige Straftaten gegen das StGB ,0% ,3% 51% Tabelle 2: Titel des Strafgesetzbuches mit ausgewählten Straftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 11

12 2.2.3 Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen Abbildung 3: Auswahl einzelner Straftaten des StGB gemäss Aufklärung (inkl. nachträglicher Aufklärungen) Die Aufklärung einer Straftat kann durch die polizeiliche Ermittlungstätigkeit eines Kantons, durch die namentliche Beschuldigung durch einen Geschädigten oder Zeugen, durch eine grossräumigere Fahndung etc. erfolgen. Die Zahl der Aufklärungen kann nicht zum Ausdruck bringen, wie und durch wen die Aufklärung erfolgte, sie ist auch nicht über alle Straftatbestände gleichermassen als Indikator für die Effizienz der Polizeiarbeit verwendbar. Unter nachträglichen Aufklärungen werden Straftaten verstanden, die bereits in einem früheren Jahr statistisch ausgewiesen wurden, für die aber erst im aktuellen statistischen Kalenderjahr beschuldigte Personen registriert wurden. 12

13 2.3 Straftaten: Geografische Verteilung Strafgesetzbuch (StGB) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Die Häufigkeitszahlen können aber nicht die unterschiedlich starke Pendlerpopulation, die insbesondere in grossen Städten einen nicht zu vernachlässigenden Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen hat, berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 4: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 13

14 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Rhein , ,8-16% Chur , ,5-17% Davos , ,7-16% Engiadina , ,3 8% Surselva , ,3-30% Mesolcina , ,3-8% Unbekannt GR 0 5 Tabelle 3: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 5: Strafgesetzbuch (StGB): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 14

15 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Chur , ,7-17% Davos , ,6-1% Landquart , ,5-23% Domat/Ems , ,1-30% St. Moritz , ,6 17% Ilanz/Glion , ,2-29% Scuol , ,5-15% Klosters-Serneus , ,1-41% Poschiavo , ,3-36% Zizers , ,1-24% Arosa , ,8 22% Bonaduz , ,3 20% Trimmis , ,3 48% Samedan , ,2 21% Thusis , ,4 12% Maienfeld , ,8-4% Vaz/Obervaz , ,9-33% Flims , ,0 3% Schiers , ,6-2% Roveredo (GR) , ,2-27% Untervaz , ,2-35% Felsberg , ,7-32% Malans , ,5-43% Pontresina , ,7 10% Cazis , ,7-35% Lumnezia , ,5 37% Churwalden , ,6-21% Disentis/Mustér , ,0-62% Grüsch , ,2 17% Domleschg , ,9-34% Laax , ,5-1% Zernez , ,8-37% Bregaglia , ,4 179% Val Müstair , ,5 175% Celerina/Schlarigna , ,2-13% Seewis im Prättigau , ,4 33% Rhäzüns , ,7 125% Tujetsch , ,2-63% Albula/Alvra , ,7-17% Mesocco , ,1 129% Übrige Gemeinden % Tabelle 4: Strafgesetzbuch: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 15

16 2.3.2 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die Gelegenheitsstruktur (z.b. Zentrumslasten) und die für die Kontrolle verfügbaren Personalressourcen, die das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich wesentlich beeinflussen, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Verzeigungen wegen Konsum sehr häufig sind und das Bild massgeblich mitbestimmen Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 6: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 16

17 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Rhein , ,5 6% Chur , ,5-12% Davos , ,1 89% Engiadina , ,8 61% Surselva , ,0 52% Mesolcina , ,7 164% Tabelle 5: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 7: Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 17

18 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Chur , ,1-17% Davos , ,7-32% Landquart , ,7 11% Domat/Ems , ,1-32% St. Moritz , ,7 11% Ilanz/Glion , ,2 48% Scuol , ,2 32% Klosters-Serneus , ,9 46% Poschiavo , ,1 Zizers , ,5-58% Arosa , ,0 550% Bonaduz , ,2 333% Trimmis , ,3-92% Samedan , ,6 100% Thusis , ,0 50% Maienfeld , ,1-82% Vaz/Obervaz , ,5 0% Flims , ,8 24% Schiers , ,4 183% Roveredo (GR) , ,5 100% Untervaz , ,3 225% Felsberg , ,8-60% Malans , ,2 0% Pontresina , ,2 200% Cazis , ,2-31% Lumnezia , ,4 Churwalden , ,2 325% Disentis/Mustér , ,9 0% Grüsch , ,0 500% Domleschg , ,6 40% Laax , ,3 160% Zernez , ,7 736% Bregaglia , ,0-6% Val Müstair , ,9 350% Celerina/Schlarigna , ,7 0% Seewis im Prättigau , ,2 900% Rhäzüns , ,4-25% Tujetsch , ,9-43% Albula/Alvra , ,1 533% Mesocco , ,2 230% Übrige Gemeinden % Tabelle 6: Betäubungsmittelgesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 18

19 2.3.3 Ausländergesetz (AuG) Die Berechnung der Häufigkeitszahl (Anzahl Straftaten auf 1000 Einwohner) verbessert die Vergleichbarkeit. Diese Häufigkeitszahlen können aber Faktoren wie die geografische Lage (Grenzgebiete) und die Kontrollintensität, die einen grossen Einfluss auf das Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich haben, nicht berücksichtigen. Bei Vergleichen ist dies zu beachten Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen Abbildung 8: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Regionen 19

20 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Rhein , ,5 55% Chur , ,5 17% Davos , ,4 23% Engiadina , ,9 19% Surselva , ,2-73% Mesolcina , ,7-45% Tabelle 7: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Regionen Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden Abbildung 9: Ausländergesetz (AuG): Häufigkeitszahl ( ) nach Gemeinden 20

21 Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Straftaten Einwohner Häufigkeitszahl Differenz Vorjahr Chur , ,7 15% Davos , , % Landquart , ,3 Domat/Ems , ,8 200% St. Moritz , ,0-64% Ilanz/Glion , ,0-100% Scuol , ,4-50% Klosters-Serneus , ,5-93% Poschiavo , ,1 33% Zizers , ,0-100% Arosa , ,5 Bonaduz , ,3 Trimmis , ,0-100% Samedan , ,7 0% Thusis , ,0-40% Maienfeld , ,4 Vaz/Obervaz , ,4-50% Flims , ,0-100% Schiers , ,8 233% Roveredo (GR) , ,4-67% Untervaz , ,0-100% Felsberg , ,0 0% Malans , ,0 0% Pontresina , ,9 Cazis , ,4-50% Lumnezia , ,0 0% Churwalden , ,0 0% Disentis/Mustér , ,0-100% Grüsch , ,0-100% Domleschg , ,0 0% Laax , ,3 Zernez , , % Bregaglia , ,1 100% Val Müstair , ,0 0% Celerina/Schlarigna , ,3 Seewis im Prättigau , ,0 0% Rhäzüns , ,5 Tujetsch , ,0-100% Albula/Alvra , ,0 0% Mesocco , ,0-100% Übrige Gemeinden % Tabelle 8: Ausländergesetz: Häufigkeitszahlen ( ) und Vorjahresvergleich nach Gemeinden 21

22 2.4 Beschuldigte Personen nach Gesetzen Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als reale Person gezählt. So bleibt der Bezug zu den Bevölkerungszahlen gewährleistet Verteilung Alter/Geschlecht nach Gesetzen Die nachfolgend ausgewiesenen Beschuldigtenpopulationen umfassen auch Personen, die nicht der Wohnbevölkerung zugerechnet werden. Ein Vergleich mit der Wohnbevölkerung ist deshalb nur für Beschuldigte aus der Wohnbevölkerung und unter Berücksichtigung von Alterskategorie und Geschlecht zulässig Strafgesetzbuch (StGB) Abbildung 10: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 22

23 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Ausländergesetz (AuG) Abbildung 11: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht Abbildung 12: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Alter/Geschlecht 23

24 2.4.2 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Abbildung 13: Beschuldigte: Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnb.): Aufenthalter (Ausweis B) Niedergelassene (Ausweis C) Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (diplomatisches Personal, internationale Funktionäre, Ausweis Ci) Asylbevölkerung (A. Asyl): Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) Asylsuchende (Ausweis N) Schutzbedürftige (Ausweis S) Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): Kurzaufenthalter (Ausweis L) Grenzgänger (Ausweis G) Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp Rückweisung an der Grenze Illegaler Aufenthalt Im Meldeverfahren Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei STATPOP (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AuG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.b. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. 24

25 2.4.3 Nationalität nach Gesetzen und Aufenthaltskategorien Um die Vergleichbarkeit unter den Nationalitäten zu gewährleisten, müsste die Anzahl beschuldigter Personen einer Nationalität zusätzlich zur effektiv anwesenden Anzahl entsprechender Staatsangehöriger in Bezug gesetzt und auf 1000 Personen umgerechnet werden. Dies ergibt lediglich auf nationaler Ebene Sinn, da die kantonalen Zahlen teilweise sehr tief sind und die interkantonale Mobilität der Beschuldigten nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere bei kleinen Personenzahlen darf aber selbst die so berechnete Belastungsrate nicht überinterpretiert werden, da bereits die Zu-/Abnahme um eine einzelne Person zu einer starken Veränderung eben dieser Zahl führt. Die Nationalitäten Serbien und Serbien-Montenegro mussten leider gruppiert werden. Da die politischen Veränderungen in diesen Ländern noch nicht sehr lange zurückliegen, haben viele Personen noch keine aktualisierten Ausweispapiere; eine differenzierte Zuordnung ist noch nicht möglich. Im Gegensatz zur Statistik der Bevölkerung und Haushalte weist die PKS beschuldigte Personen aus dem Asylbereich auch nach einjährigem Aufenthalt in der Schweiz weiterhin im Asylbereich und nicht in der Wohnbevölkerung aus, da statistische Angaben zur Aufenthaltsdauer nicht vorliegen Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Portugal Italien Rumänien Türkei Afghanistan Kosovo Spanien Somalia Albanien Österreich Serbien und Montenegro Moldova Algerien Eritrea Übrige Nationalitäten Tabelle 9: Strafgesetzbuch: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 25

26 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Italien Portugal Deutschland Österreich Frankreich Übrige Nationalitäten Tabelle 10: Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus Total Aufenthaltsstatus Ständige Asyl- Wohnbev. bereich Übrige Ausländer Total Schweiz Total Ausländer Deutschland Übrige Nationalitäten Tabelle 11: Ausländergesetz: Beschuldigte nach Nationalität und Aufenthaltsstatus 26

27 2.4.4 Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die Straftaten können sowohl in Tateinheit (zur gleichen Zeit am gleichen Ort) geschehen oder aber über verschiedene Tateinheiten in einem Jahr verteilt sein Strafgesetzbuch (StGB) Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 12: Strafgesetzbuch: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Häufigere 2er- oder 3er-Straftatenkombinationen gemäss StGB sind der Einschleichdiebstahl (Hausfriedensbruch und Diebstahl) oder der Einbruchdiebstahl in Immobilien (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl) Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 13: Betäubungsmittelgesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Die häufigste 2er-Straftatenkombination im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz ist der Besitz resp. die Sicherstellung im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen. In diesem Bereich der Delinquenz sind aber auch wiederholte Verzeigungen derselben Person wesentlich häufiger als in anderen Bereichen. 27

28 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Anzahl Straftaten pro Person >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylsuchende Übrige Ausländer Tabelle 14: Ausländergesetz: Anzahl Straftaten innerhalb eines Kalenderjahres pro beschuldigte Person Im Bereich des Ausländergesetzes sind mehrere Widerhandlungen einer Person relativ häufig. Eine illegale Einreise hat z.b. auch einen illegalen Aufenthalt zur Konsequenz Registrierte Beschuldigte pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen >10 Anzahl Straftaten Tabelle 15: Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Verzeigungen im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes aber auch im Bereich des Ausländergesetzes werden oftmals pro Person bearbeitet, insofern kann statistisch nicht mehr sichtbar gemacht werden, ob Straftaten alleine oder vereint begangen wurden. Auf eine entsprechende Auswertung im Betäubungsmittelbereich und im Bereich des Ausländergesetzes wird daher verzichtet. 28

29 3 Detailbereiche 3.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung) Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form Abbildung 14: Gewaltstraftaten: Verteilung nach Form 29

30 3.1.2 Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Gewalt ,9% ,0% 2% Schwere Gewalt (angewandt) 39 94,9% 31 87,1% -21% Tötungsdelikt (Art /116) 2 100,0% 2 100,0% 0% Tötungsdelikt mit Schusswaffe 0 0 0% Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 1 100,0% 1 100,0% 0% Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe ,0% Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 0 0% Tötungsdelikt anderes Tatmittel 1 100,0% 0-100% Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) 28 92,9% 18 88,9% -36% Schw. Körperverl. mit Schusswaffe ,0% Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe 2 100,0% 3 100,0% 50% Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe ,0% Schw. Körperverl. mit Körpergewalt 17 94,1% 11 81,8% -35% Schw. Körperverl. anderes Tatmittel 6 100,0% 2 100,0% -67% Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt 3 66,7% 0-100% Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0% Geiselnahme (Art. 185) 1 100,0% 0-100% Vergewaltigung (Art. 190) 8 100,0% 11 81,8% 38% Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) ,5% ,8% -3% Einfache Körperverletzung (Art. 123) ,5% ,7% -15% Tätlichkeiten (Art. 126) ,8% ,7% 5% Beteiligung Raufhandel (Art. 133) ,0% ,0% -19% Beteiligung Angriff (Art. 134) ,3% 11 81,8% -27% Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) 20 70,0% 10 50,0% -50% Nötigung (Art. 181) 39 94,9% 37 97,3% -5% Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 0% Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 11 90,9% 3 33,3% -73% Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 13 92,3% ,0% 15% Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) ,0% 58 89,7% 93% Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0% Minderschwere Gewalt (angedroht) ,9% ,2% 25% Drohung (Art. 180) ,4% ,8% 21% Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 9 44,4% 16 37,5% 78% Tabelle 16: Gewaltstraftaten: Aufklärung und Vorjahresvergleich 1 Bei Raufhandel und Angriff wird explizit die Beteiligung sanktioniert. Deshalb entspricht hier die Zahl der Beteiligten (also Beschuldigten) der Zahl der Straftaten. 30

31 3.1.3 Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 15: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Abbildung 16: Gewaltstraftaten nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 31

32 3.1.4 Gewaltstraftaten: Tatmittel Schwere Körperverletzung Abbildung 17: Schwere Körperverletzung (Art. 122): Tatmittel 32

33 3.1.5 Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Total Alter/Geschlecht Ausländer/Status 18 <18 >24 M Total Wohnb. 24 Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt Schusswaffe Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekant Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. Schusswaffe Schw. Körperverl. Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. Schlag-/hiebwaffe Schw. Körperverl. Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 17: Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit 33

34 3.1.6 Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Total Alter Geschlecht < >24 M W jur. P. Total Gewalt Schwere Gewalt (angewandt) Tötungsdelikt (Art /116) Tötungsdelikt mit Schusswaffe Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe Tötungsdelikt mit Körpergewalt Tötungsdelikt anderes Tatmittel Tötungsdelikt ohne Angabe/unbekannt Schwere Körperverletzung (Art. 122) Schw. Körperverl. mit Schusswaffe Schw. Körperverl. mit Schneid-/Stichwaffe Schw. Körperverl. mit Schlag-/Hiebwaffe Schw. Körperverl. mit Körpergewalt Schw. Körperverl. anderes Tatmittel Schw. Körperverl. ohne Angabe/unbekannt Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) Geiselnahme (Art. 185) Vergewaltigung (Art. 190) Raub (Art. 140 Ziff. 4) Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) Einfache Körperverletzung (Art. 123) Tätlichkeiten (Art. 126) Beteiligung Raufhandel (Art. 133) Beteiligung Angriff (Art. 134) Raub (Art. 140 Ziff. 1 3) Nötigung (Art. 181) Zwangsheirat (Art. 181a) Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) Freiheitsb./Entf. schwerer Fall (Art. 184) Sexuelle Nötigung (Art. 189) Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) Minderschwere Gewalt (angedroht) Drohung (Art. 180) Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) Tabelle 18: Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht 34

35 3.2 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen Abbildung 18: Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 35

36 3.2.2 Häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Straftaten Straftaten Differenz Vorjahr Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt % Tötungsdelikt vollendet (Art /116) 0 0 0% Tötungsdelikt versucht (Art /116) 0 0 0% Schwere Körperverletzung (Art. 122) % Einfache Körperverletzung (Art. 123) % Tätlichkeiten (Art. 126) % Gefährdung Leben (Art. 129) % Beschimpfung (Art. 177) % Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179 septies ) % Drohung (Art. 180) % Nötigung (Art. 181) % Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183/184) % Sex. Handl. Kinder (Art. 187) % Sex. Handl. Abhängige (Art. 188) 0 0 0% Sexuelle Nötigung (Art. 189) % Vergewaltigung (Art. 190) 2 2 0% Schändung (Art. 191) % Übrige ausgewählte Artikel des StGB % Tabelle 19: Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich Für die statistische Erfassung der häuslichen Gewalt wird in einer Auswahl von für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten die Beziehung zwischen der beschuldigten und der geschädigten Person erfasst. In 30 Prozent dieser Straftaten wurde eine häusliche Beziehung registriert. Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 2 Übrige Artikel des StGB: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB), strafbarer Schwangerschaftsabbruch ohne Einwilligung der Schwangeren (Art StGB), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder (Art. 136 StGB), üble Nachrede (Art. 173 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Zwangsheirat/erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a StGB), Geiselnahme (Art. 185 StGB), Ausnützung der Notlage (Art. 193 StGB), sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu vorsätzlicher Tötung, Mord, Körperverletzung, Entführung oder Geiselnahme (Art. 260 bis StGB). 36

37 3.2.3 Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Abbildung 19: Häusliche Gewalt: Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person Eine polizeilich registrierte Straftat wird aufgrund der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person dem Bereich der häuslichen Gewalt zugewiesen. In dieser Grafik wird jede geschädigte Person pro Beziehungsart einmal ausgewiesen. Eine Person kann somit möglicherweise wiederholt enthalten sein. Beispiel: Jemand wird Opfer eines Angriffs durch den Partner und die beiden Kinder. Diese geschädigte Person wird einmal mit Beziehungsart Paarbeziehung und einmal mit Beziehungsart Eltern/Kind gezählt. 37

38 3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Abbildung 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Verteilung nach Straftaten Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität 70 91,4% ,5% 71% Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) ,0% 23 95,7% 109% Sexuelle Nötigung (Art. 189) 13 92,3% ,0% 15% Vergewaltigung (Art. 190) 8 100,0% 11 81,8% 38% Schändung (Art. 191) 4 100,0% 11 81,8% 175% Exhibitionismus (Art. 194) 1 100,0% 4 75,0% 300% Pornographie (Art. 197) 13 92,3% 42 95,2% 223% Sexuelle Belästigung (Art. 198) 18 77,8% 14 92,9% -22% Übrige Straftaten gegen die sexuelle Integrität 2 100,0% 0-100% Tabelle 20: Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 38

39 3.3.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Abbildung 21: Straftaten gegen die sexuelle Integrität nach Örtlichkeit Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 39

40 3.4 Straftaten gegen das Vermögen Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Abbildung 22: Straftaten gegen das Vermögen: Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 40

41 3.4.2 Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total gegen das Vermögen ,2% ,2% -19% Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 60 16,7% 55 7,3% -8% Veruntreuung (Art. 138) 35 97,1% 48 85,4% 37% Diebstahl, ohne Fahrzeuge (Art. 139) ,2% ,0% -17% Fahrzeugdiebstahl (Art. 139) 693 8,7% ,1% -32% Raub (Art. 140) 20 70,0% 10 50,0% -50% Sachentziehung (Art. 141) 25 84,0% 18 94,4% -28% Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 6 33,3% 27 14,8% 350% Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143 bis ) ,0% Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) ,2% ,4% -22% Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) ,6% ,6% -22% Betrug (Art. 146) ,7% ,9% -7% Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 56 26,8% 65 21,5% 16% Zechprellerei (Art. 149) 20 75,0% 20 90,0% 0% Erschleichen Leistung (Art. 150) 10 80,0% 9 100,0% -10% Erpressung (Art. 156) 9 44,4% 16 37,5% 78% Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 3 66,7% 6 100,0% 100% Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 1 100,0% 0-100% Hehlerei (Art. 160) 7 100,0% 9 88,9% 29% Betrüg. Konkurs u. Pfändungsbegehren (Art. 163) 5 100,0% 3 100,0% -40% Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) ,0% Übrige Vermögensstraftaten 22 95,5% 24 75,0% 9% Tabelle 21: Straftaten gegen das Vermögen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 41

42 3.5 Raub Tatmittel bei Raub Abbildung 23: Raub (Art. 140): Tatmittel Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Raub (Art. 140) 20 70,0% 10 50,0% -50% Schusswaffe 5 100,0% 1 100,0% -80% Schneid-/Stichwaffe 6 50,0% 0-100% Schlag-/Hiebwaffe 1 0,0% 1 0,0% 0% Körpergewalt 6 66,7% 7 42,9% 17% Verbale Drohung ,0% Anderes Tatmittel 1 100,0% 0-100% Unbekanntes Tatmittel 1 100,0% 0-100% Tabelle 22: Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 42

43 3.6 Diebstahl Verteilung nach Diebstahlsformen Abbildung 24: Diebstahlsformen (ohne Fahrzeugdiebstahl) Das Gesetz definiert den Diebstahl in Artikel 139 StGB nur allgemein. Die Polizei unterscheidet nicht Vorgehen oder Örtlichkeit, jedoch verschiedene Formen des Diebstahls. Zu berücksichtigen ist beim besonders häufigen Ladendiebstahl, dass einzelne Kantone vereinfachte Verfahren kennen, mit denen in Einkaufsgeschäften festgestellte Ladendiebstähle direkt über die Justiz (z.b. Regierungsstatthalter) abgewickelt werden können. Die effektive Zahl der registrierten Ladendiebstähle wird somit höher liegen, als von der Polizei ausgewiesen werden kann Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) ,2% ,0% -17% Diebstahl (unspezifiziert) ,6% 861 9,9% -17% Einbruchdiebstahl ,7% ,2% -25% Einschleichdiebstahl ,4% ,5% -11% Ladendiebstahl ,1% ,0% 23% Entreissdiebstahl 6 0,0% 4 0,0% -33% Taschendiebstahl 218 1,4% 148 1,4% -32% Trickdiebstahl 30 16,7% 13 15,4% -57% Fahrzeugeinbruchdiebstahl 68 5,9% 63 23,8% -7% Diebstahl ab/aus Fahrzeug ,2% 77 11,7% -29% Hausgenossendiebstahl 2 50,0% 1 100,0% -50% Tabelle 23: Diebstahlsformen: Aufklärung und Vorjahresvergleich 43

44 3.6.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich-Privat Abbildung 25: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: Öffentlich Privat Unter privatem Raum werden ausschliesslich die «eigenen vier Wände», das heisst die für andere nicht zugänglichen Privaträume von Personen verstanden. Ein Raum gilt jedoch als öffentlich, wenn er grundsätzlich für verschiedenste Personen zugänglich ist (beispielsweise auch das Treppenhaus oder die gemeinsame Waschküche eines Mehrfamilienhauses). 44

45 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien Abbildung 26: Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit: detaillierte Kategorien 45

46 3.7 Fahrzeugdiebstahl Fahrzeugdiebstahl nach Fahrzeugtyp Abbildung 27: Fahrzeugdiebstahl: Verteilung nach Fahrzeugtyp Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Fahrzeugdiebstahl 693 8,7% ,1% -32% Schwere Fahrzeuge 2 50,0% 3 66,7% 50% Personenwagen 26 38,5% 17 29,4% -35% Motorräder 4 0,0% 4 0,0% 0% Motorfahrräder mit Verbrennungsmotor 10 0,0% 5 0,0% -50% Motorfahrräder mit Elektromotor 9 0,0% 7 0,0% -22% Fahrräder 633 7,4% 432 9,3% -32% Übrige Fahrzeuge 9 22,2% 6 16,7% -33% Tabelle 24: Fahrzeugdiebstahl: Aufklärung und Vorjahresvergleich 46

47 3.8 Sachbeschädigung Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Abbildung 28: Sachbeschädigung: Verteilung nach Kontext Der Artikel 144 StGB Sachbeschädigung kann in verschiedenen Kontexten vorkommen. Besonders häufig ist die Kombination mit Diebstahl, wenn z.b. bei einem Einbruchdiebstahl durch das gewaltsame Vorgehen ein Sachschaden entsteht. Daneben kann Sachbeschädigung aber auch bei gewalttätigen Auseinandersetzungen etc. vorkommen. Unter Vandalismus werden nur die Formen der mutwilligen Sachbeschädigungen verstanden, bei denen es um reine Zerstörungslust ohne weiteren Zweck geht, dies unabhängig von der entstandenen Schadenssumme Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz zu Vorjahr Total Sachbeschädigungen ,7% ,7% -22% Im Kombination mit Diebstahl ,6% ,6% -22% Vandalismus ,3% ,6% -22% Übrige Formen 53 73,6% 45 66,7% -15% Tabelle 25: Sachbeschädigung nach Kontext: Aufklärung und Vorjahresvergleich der Straftaten 47

48 3.8.3 Vandalismus nach Vorgehensweise Abbildung 29: Vandalismus nach Vorgehensweise 48

49 3.8.4 Vandalismus nach Örtlichkeit Abbildung 30: Vandalismus nach Örtlichkeit 49

50 3.9 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 31: Betäubungsmittelgesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 50

51 3.9.2 Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten Aufklärung Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Total Widerhandlungen gegen das BetmG ,5% ,8% 26% Total Besitz/Sicherstellung ,9% ,7% 49% Besitz/Sicherstellung Übertretung ,8% ,0% 56% Besitz/Sicherstellung leichter Fall ,0% 27 92,6% -13% Besitz/Sicherstellung schwerer Fall 4 100,0% 3 66,7% -25% Total Konsum ,9% ,0% 5% Total Anbau/Herstellung ,0% ,0% 84% Anbau/Herstellung Übertretung ,0% ,0% 114% Anbau/Herstellung leichter Fall 9 100,0% ,0% 11% Anbau/Herstellung schwerer Fall 1 100,0% 2 100,0% 100% Total Handel ,0% ,0% 7% Handel leichter Fall ,0% ,0% 12% Handel schwerer Fall ,0% ,0% -29% Total Schmuggel 67 98,5% ,4% 139% Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall 67 98,5% ,4% 136% Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall ,0% Tabelle 26: Betäubungsmittelgesetz: Aufklärung und Vorjahresvergleich 51

52 3.9.3 Betäubungsmittelgesetz: Substanzen nach Form der Widerhandlung Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 32: Substanzen bei Konsum von illegalen Betäubungsmitteln 52

53 Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Abbildung 33: Substanzen bei Handel von illegalen Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Beschuldigte Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 27: Betäubungsmittelkonsum: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit 53

54 Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Total < o.a. Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Schweizerinnen Ausländerinnen Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländerinnen Tabelle 28: Betäubungsmittelhandel: Beschuldigte nach Altersgruppen und Staatszugehörigkeit Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr Anzahl Registrierungen (Fälle) >10 Total Total Minderjährige Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Total Erwachsene Schweizer Ausländer Wohnbevölkerung Asylbereich Übrige Ausländer Tabelle 29: Betäubungsmittelgesetz: Registrierungshäufigkeit pro Person über ein Kalenderjahr 54

55 3.9.5 Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Differenz Vorjahr Männer % Frauen 0 1 Erwachsene % Minderjährige 0 0 0% Schweizer/innen % Ausländer/innen 0 2 Total registrierte Drogentote % Tabelle 30: Polizeilich registrierte Drogentote: Vorjahresvergleich Die Festlegung der Todesursache einer Person fällt nicht in den Kompetenzbereich der Polizei. Eine Zuordnung nach medizinischen Kriterien ist daher nicht möglich. Die Polizei wird oftmals aber bestimmt nicht immer hinzugerufen, wenn eine Person an den Folgen des Drogenkonsums verstirbt. Die ausgewiesenen Zahlen sind insofern als Angabe zu verstehen, wie oft die Polizei bei einer Intervention von einem Drogentoten ausging. Die Zahl der medizinisch diagnostizierten «Drogentoten» wird deshalb von den polizeilichen Zahlen abweichen. 55

56 3.9.6 Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen Fälle Stück/Tabletten/ Dosis/Joints kg ml Pflanzen Hanfprodukte Hanfsamen 111 0,254 Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) 8 0, Haschisch ,827 Haschischöl 2 0,001 6 Marihuana , Synthetische Cannabinoide Stimulantien Amphetamin ,157 Crack Ecstasy ,064 Khat Kokablätter Kokain 51 0,187 Methamphetamin (Thaipillen, Ice, Crystal) 3 0,002 Mephedron 1 0,001 MDPV 1 30 Opiate Heroin 33 0,097 1 Morphin-/Heroin-Base Opium 1 0,002 Methadon Andere Substitutionsprodukte Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) ,207 LSD Mescalin Andere Halluzinogene ,003 Andere Substanzen GHB/GBL Andere Betäubungsmittel 6 6 0,030 Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung (Swissmedic Verzeichnis e) Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige Medikamente ,001 Rezeptfreie betäubungsmittelhaltige Medikamente Streckmittel 1 0,119 Substanzart noch unbekannt 4 1 0, Tabelle 31: Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Substanzen 56

57 3.10 Ausländergesetz (AuG) Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung Abbildung 34: Ausländergesetz: Verteilung nach Form der Widerhandlung 57

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