Amtsblatt der Stadt Neuhaus am Rennweg und der Gemeinde Goldisthal. 27. Jahrgang Freitag, den 18. März / Woche.

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1 STADTKURIER NEUHAUS Amtsblatt der Stadt und der Gemeinde Goldisthal 27. Jahrgang Freitag, den 18. März / Woche FROHE OSTERN wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt und der Gemeinde Goldisthal gänseblümchen / pixelio.de Inhaltsverzeichnis 1. Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt 1.2. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal 2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt 2.2 Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal 2.3 Nichtamtliche Bekanntmachungen anderer Behörden/Körperschaften 3. Öffentlicher Teil Osterhäslein Drunten an der Gartenmauer hab` ich sehn das Häslein lauern. Eins, zwei, drei: Legt s ein Ei, lang wird s nimmer dauern. Kinder lasst uns niederducken! Seht ihr s ängstlich um sich gucken? Ei, da hüpft s und da schlüpft s durch die Mauerlucken. Und nun sucht in allen Ecken, wo die schönsten Eier stecken, rot und blau und grün und grau und mit Marmorflecken. Friedrich Güll,

2 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/ Amtlicher Teil 1.1. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt werden gemäß 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Stadt unter zugänglich gemacht. Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt (Kurbeitragssatzung) vom 19. Februar 2016 Aufgrund der 19 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83)), der 1, 2 und 9 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82) erlässt die Stadt die nachfolgende Satzung: Artikel 1 Aufhebung einer Satzung Die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt (Kurbeitragssatzung) vom 26. Juni 2013 (Amtsblatt der Stadt und der Gemeinde Goldisthal Nr. 7/2013 vom 19. Juli 2013, S. 2) tritt am 01. Januar 2016 außer Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft., den Stadt Marianne Reichelt Bürgermeisterin Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt vom ( 21 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal Durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal werden gemäß 27a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) zusätzlich im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Goldisthal unter zugänglich gemacht. Beschlüsse des Gemeinderates vom Vom Gemeinderat beschlossene Drucksachen: Beschluss-Nr. 70/2016 vom Die Niederschrift der 11. Sitzung des Gemeinderates vom Öffentlicher Teil - wird bestätigt. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Dienstsiegel Bürgermeister Beschluss-Nr. 72/2016 vom Der Jahresabschluss zum des Eigenbetriebes GGW Gemeinde Goldisthal-Wasserwerk wird mit einer Bilanzsumme von ,55 EUR und einem Jahresfehlbetrag von ,95 EUR festgestellt. Am Jahresergebnis sind die Betriebszweige folgendermaßen beteiligt: - Betriebszweig Trinkwasserversorgung 3.971,67 EUR - Betriebszweig Abwasserentsorgung ,62 EUR 2. Der Jahresfehlbetrag 2014 i.h.v ,95 EUR wird mit dem bereits entstandenen Verlustvortrag i.h.v ,31 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

3 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/ Der Lagebericht der Werkleitung wird gebilligt. 4. Der Werkleitung wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt. Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Dienstsiegel Bürgermeister Beschluss-Nr. 76/2016 vom Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal beruft Frau Christiane Kirchner, wohnhaft Göritzweg 3, in zur Wahlleiterin und Frau Birgit Eichhorn, wohnhaft Hauptstraße 28, in Goldisthal zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Goldisthal am 05. Juni 2016 sowie vorsorglich für eine eventuelle Stichwahl am 19. Juni Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Dienstsiegel Bürgermeister Vom Gemeinderat abgelehnte Drucksachen: Beschluss-Nr. 71/2016 vom Der Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal beruft Herrn Michael Brückner, wohnhaft Hauptstraße 2, Goldisthal zum Wahlleiter und Frau Marita Hartung, wohnhaft Hauptstraße 45, Goldisthal zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Goldisthal am 05. Juni 2016 sowie vorsorglich für eine eventuelle Stichwahl am 19. Juni Ausgefertigt: Goldisthal, den Girbardt Dienstsiegel Bürgermeister Gemeinde Goldisthal Die Wahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Goldisthal 1. In der Gemeinde Goldisthal wird am 05. Juni 2016 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Republik Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet ( 12 ThürKWG). Zum Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Bürgermeister nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt ( 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.

4 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist, dass er der Aufnahme in dem Wahlvorschlag zustimmt sowie die Erklärung des Bewerbers nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 30 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärung des Einzelbewerbers nach dem Muster der Anlage 6a zur ThürKWO, dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt ist sowie die Erklärungen nach 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des 156 des Strafgesetzbuches. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat der Gemeinde Goldisthal vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal soviel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 24 Unterschriften). 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal soviel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinderat Goldisthal vertreten ist. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags ( 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der erfüllenden Gemeinde, Kirchweg 2, bis zum 2. Mai 2016, Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der erfüllenden Gemeinde, Kirchweg 2, dienstags von 8.30 Uhr bis Uhr und donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 104, Kirchweg 2, ausgelegt.

5 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der erfüllenden Gemeinde aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 22. April 2016 bis Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter der Gemeinde Goldisthal, Kirchweg 2, einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 22. April 2016 bis Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 2. Mai 2016 bis Uhr behoben sein. Am 3. Mai 2016 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. 7. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form., den 18. März 2016 Christiane Kirchner Wahlleiterin der Gemeinde Goldisthal 2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Nichtamtliche Bekanntmachungen der Stadt Aktuelles aus dem Rathaus Sprechzeiten der Ortsteilbürgermeister Steinheid, Limbach, Neumannsgrund im Vereinsgebäude Steinheid, Markt 7: jeweils Dienstag von Uhr bis Uhr im 14tägigen Rhythmus ab / / Scheibe-Alsbach im Gemeinde- und Vereinshaus Scheibe-Alsbach, Am Rußtiegel 1: jeweils 1. und 3. Mittwoch im Monat von bis Uhr Siegmundsburg im Gemeinde- und Vereinshaus Siegmundsburg, Hiftenberg 23, jeweils 1. und 3. Donnerstag von bis Uhr Sprechzeiten der Schiedsstelle jeden ersten Donnerstag im Monat von Uhr bis Uhr, im Rathaus der Stadt, Kirchweg 2, Zimmer 114, in Termine im 1. Halbjahr 2016: Donnerstag, Donnerstag, Donnerstag, Veranstaltungstipps noch im Monat MÄRZ: So, :00 Uhr Tanztee mit Reinhard Hotel & Gasthof Hirsch, Reservierungen unter Tel.: / Mi, :00 Uhr Frühstück im Museum Haus der Natur, Goldisthal Gereicht werden nach Originalrezepten zubereitete Frühstücksspeisen einfacher Waldarbeiterfamilien (um 1750), anschließend gemeinsame Führung. Aufpreis p. P.: 3,00 EUR Weitere Infos und Voranmeldung unter Tel.: / Do, :00 Uhr Preisdoppelkopf sowie Lorum-Runde Saal der Feuerwache, Schwarzburger Str. 47 Gleichzeitig findet eine (kosten- u. preisfreie) Lorum-Runde statt. Lorum = Kartenspiel für 4 Personen, das mit einem deutschen Blatt gespielt wird. Interessierte Teilnehmer sind herzlich eingeladen! Tel.: 03679/ Fr, Traditionelles Fischessen am Karfreitag (á la Uhr carte) sowie Boutique Hotel Schieferhof, Eisfelder Str. 26, ab Uhr Reservierung: Tel / 77 40

6 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Sa, ab Uhr GaumenFlirt Boutique Hotel Schieferhof, Eisfelder Str. 26, 3-Gänge Menü inkl. 3er Weinprobe (Preis pro Person 49, EUR) Reservierung: Tel / Sa, :00 Uhr Die HASEN sind los - Tanz mit JoJoZeit Restaurant Am Waldesrand, Karl-Liebknecht-Str. 8, Reservierung: Tel / Sa, :30 Uhr Ostertanz mit der Partyband Hess Hotel - Restaurant Oberland, Schwarzburger-Str. 11, Reservierung: Tel / So, Uhr Osterbüffet Hotel Am Rennsteig, Schmalenbuchener Str. 2, Reservierung: Tel / So, Champagner Brunch Uhr Boutique Hotel Schieferhof, Eisfelder Str. 26, Das Schlaraffenland hat eine Adresse: Austern, Muschel, Garnelen, Hummer auf Eis u.v.m. - natürlich auch Champagner satt! (Preis pro Person 79, EUR; ohne Champagner 54, EUR) Reservierung: Tel / Mo, Uhr Ostern a la carte mit Salatbar und Dessertbar Hotel Am Rennsteig, Schmalenbuchener Str. 2, Reservierung: Tel / Mo, Ostermenüs á la carte Uhr Boutique Hotel Schieferhof, Eisfelder Str. 26, Ein wahrer FrühlingsGaumenSchmaus Reservierung: Tel / APRIL: Fr, Vernissage & Sonderausstellungseröffnung Altbekanntes und kaum Gesehenes Haus der Natur, Goldisthal Erinnerungen aus Bockschmiede im Sorbitztal mit Wolfgang Franke Weitere Auskünfte: Tel / Sa, Wanderung mit dem Thüringerwald-Verein zur Thieracher Hütte bei Rödental Rödental Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 km. Weitere Infos und Anmeldung: Gerd Linß / Gerd Bauer, Tel.: 03679/ Sa & So, 02./ jeweils ab F(r)isch aufgetischt - ein Genuss- 09:00 Uhr Wochenende Haus der Natur, Goldisthal In Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald präsentieren das Haus der Natur Goldisthal und der Angelverein Goldisthal e. V. die regionale Küche rund um den Fisch, sowie zahlreiche Tipps zu heimischen Fischen Weitere Auskünfte: Tel / Do, :00 Uhr NABU-Treff der Ortsgruppe Rödelhof, Clara-Zetkin-Straße 8, Nähere Auskünfte: Tel / Sa, :00 Uhr SinnesLust Boutique Hotel Schieferhof, Eisfelder Straße 26, 4-Gänge Dinner auf Porzellan aus der Reichenbacher Porzellanmanufaktur mit Weinprobe (Thüringer Weingut Bad Sulza), gewürzt mit einem Schuss Erotik durch PorzellanDetails von Kati Zorn. Preis p. P. 69,00 EUR Reservierungen, Tel.: 03679/ Sa, :00 Uhr Der Frühling lacht mit neuer Pracht - und DJ OLAF legt auf legt los! Restaurant Am Waldesrand, Karl-Liebknecht-Str. 8, Reservierung: Tel / Sa, :00 Uhr Großer Rennsteigpokal im Faustball GutsMuths-Halle am Apelsberg, Neuhaus am Rennweg Weitere Informationen zu dieser ganztägigen Veranstaltung: Tel / Di, Wanderung mit dem Thüringerwald-Verein über den Sauhügel nach Lichte Treffpunkt: Interessierte Wanderfreunde zu dieser ca. 10 km langen Wanderung sind herzlich eingeladen. Weitere Infos und Anmeldung: Gitta Söder, Tel / Fr, :00 Uhr Mundartabend mit dem Arbeitskreis Mundart Südthüringen Vereinsgebäude des Kirmes- und Heimatvereins e. V., Hauptstraße 25, OT Scheibe-Alsbach Weitere Auskünfte und Reservierung: Tel So, :00 Uhr Tanztee mit Reinhard Hotel & Gasthof Hirsch, Sonneberger Str. 132, Reservierung: Tel / Alle Angaben ohne Gewähr - Änderungen vorbehalten - Kirchliche Veranstaltungen - siehe unter Punkt 2.3. Kirchliche Nachrichten Stadtbibliothek Bitte an den Osterhasen Ostern ist nun nicht mehr fern. Alle Kinder sehens gern, wenn der Osterhase naht, wenn er recht viel Naschwerk hat. Lieber, flinker Osterhase, leg im Moos und leg im Grase zwischen gelben Osterglocken Eier hin und Kandisbrocken. Nougat ist mein Leibgericht, und vergiss auch bitte nicht eine bunte Zuckerstange, eine lange, riesenlange! Auch ein Schokoladenei hätt ich gerne noch dabei, und ein Ei aus Marzipan, eins, verpackt in Cellophan, wünsch ich mir vom Hasenmann. Volksgut Ja wer hoppelt denn da? Ist das nicht und ob er es ist! Der Osterhase ist endlich wieder zu Besuch. Lange hat er sich nicht blicken lassen. Einander Frohe Ostern zu wünschen gehört zum Osterfest wie bunte Eier und Schokohäschen. In den Supermärkten warten sie schon seit Februar auf ihre Käufer und signalisieren: Leute, es geht in Richtung Ostern! Das bedeutet sprießendes Grün und zarte Blüten sowie ein tägliches Mehr an Tageslicht, Tatendrang und Lebensfreude.

7 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Zahlreiche Ideen und Anregungen für das Osterfest finden Sie in Ihrer Stadtbibliothek. Für Ihren Osterurlaub finden Sie bestimmt auch die richtige Reiselektüre. Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes Osterfest und eine schöne Frühlingszeit. Andrea Schacht Die Fährmannstochter (Historischer Roman) Marc Levy Die zwei Leben der Alice Pendelbury (Liebe) Empfehlungen Simon Montefiore Kinder des Winters Moskau 1945: Russland feiert seinen Sieg über Deutschland, da ertönen Schüsse. Ein Junge und ein Mädchen liegen tot auf einer Brücke. Man findet heraus, dass es die Kinder hochrangiger Offiziere waren, und beide gingen auf die angesehenste Eliteschule Moskaus. War es ein Unfall oder Mord? Es beginnt eine schonungslose Ermittlung. Kinder zwischen sieben und achtzehn Jahre werden verhaftet, Familien werden auseinandergerissen. Und mitten in dieser Hexenjagd beweisen zwei verbotene Lieben, dass die Angelegenheiten des Herzens einen fatalen Preis fordern können. Ein mitreißender Roman, der auf einer wahren Begebenheit beruht. Jojo Moyes Ein Bild von dir Zwei Paare - getrennt durch ein Jahrhundert, verbunden durch ein Gemälde. Während um sie herum der Erste Weltkrieg tobt, versucht Sophie stark zu sein - für ihre Familie, für ihren Mann Édouard, der auf Seiten Frankreichs kämpft. Nur ein Gemälde ist ihr geblieben, das sie an ihr gemeinsames Glück erinnert. Ein Porträt, das Édouard einst von ihr malte. Und das ihn jetzt retten soll Hundert Jahre später. Liv trauert um ihren Mann David. Vor vier Jahren ist er gestorben, viel zu früh. Livs kostbarster Besitz: ein Gemälde, das er ihr einst schenkte. Der Maler: Édouard. Das Modell: Sophie. Als ihr dieses Gemälde genommen werden soll, ist sie bereit, alles zu opfern. Auch das eigene Glück Kate Saunders Ein Jahr an deiner Seite ES WAR DIE GANZ GROSSE LIEBE, als sich Marnie und Nick begegneten. Aber seit Nick im Koma liegt, bleibt Marnie nur die Erinnerung ans Glück. Kann es je wiederkehren? Es ist Liebe. Das weiß Marnie, aufstrebende Schauspielerin in London, sofort, als sie Nick trifft. Die beiden stürzen sich ins Glück - kostbare Monate lang. Bis Nick nach einem Hirnschlag ins Koma fällt. Jetzt hat Marnie nur ihre Erinnerungen, während sie an Nicks Krankenbett sitzt. Wie soll es weitergehen? Ihre Freundin Pandora rät, die Vergangenheit loszulassen.marnies Eltern wollen ihr helfen, sind aber eigentlich mit ihrer eigenen Ehekrise beschäftigt. Und dann ist da noch Luke, Pandoras Freund und theaterliebender Banker, der Marnies ermutigt, ihre Bühnenkarriere zu verfolgen. Die täglichen Besuche bei Nick geben Marnie Halt - aber warum kommen ihr nach und nach immer stärkere Zweifel an seiner Liebe? Ein wunderbar berührender, aber auch komischer Roman über das Gefühl, das flüchtig ist und ewig währt - die Liebe. Elisabeth Herrmann Der Schneegänger Ein kleiner Junge wird entführt - und alle Ermittlungen laufen ins Leere. Vier Jahre später wird sein Skelett im Wald gefunden. Polizeimeisterin Sanela Beara muss dem Vater die schlimme Nachricht überbringen. Doch die Begegnung mit dem gut aussehenden Darko, der in den Wäldern Brandenburgs als Wolfsforscher arbeitet, löst Zweifel in ihr aus: War es wirklich eine Entführung? Oder wurde der Junge aus einfachen Verhältnissen etwa verwechselt? Doch alle Beteiligten schweigen eisern. Für Sanela gibt es nur eine Chance, Licht ins Dunkel zu bringen: Sie schleust sich undercover in die Villa der schwerreichen Familie Reinartz ein, bei der die Mutter des ermordeten Jungen damals gearbeitet hat - und wird hineingezogen in einen Strudel aus Hass, Gier und Verachtung, der sie selbst zu vernichten droht... Öffnungszeiten der Stadtbibliothek, Marktstraße 3 Montag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Zweigstelle Ortsteil Scheibe-Alsbach, Am Rußtiegel 1 zweiter und vierter Mittwoch im Monat, Uhr Uhr (Telefon: /705835) Zweigstelle Ortsteil Steinheid, Markt 7 erster und dritter Mittwoch im Monat Uhr Uhr Die Ortsgruppe der Natur- und Heimatfreunde Siegmundsburg blättert in der Chronik des Ortes Siegmundsburg vor 25 Jahren - was hat sich damals verändert? In Steinheid wird die Gemeinschaftspraxis von Christel und Hartmut Wolter eröffnet. Die Sprechstunden, die vom Landambulatorium aus in Siegmundsburg abgehalten wurden, fallen von nun an weg. Die Arzneimittelpreise werden denen der BRD angeglichen. Die im Herbst 1990 eingebauten Wasseruhren werden erstmalig vom Zweckverband Rennsteigwasser abgelesen und gleichzeitig werden die Wasserpreise erhöht. Aus der Wartehalle am Hiftenberg entwenden Unbekannte den Münzfernsprecher. Die Senioren erhalten mehr Rente. Im Ort beginnen ABM-Kräfte mit der Arbeit. Zuerst wird der Friedhof neu gestaltet und eine weitere Maßnahme ist der Rückbau der Fassung der Werraquelle, die anschließend erneuert wird. Auf dem Bleßberg wird zum ersten Mal nach der Wende Himmelfahrt mit vielen Gästen gefeiert. Zu diesem Anlass wird die Bleßbergbaude eröffnet. Die SERO-Annahmestelle wird geschlossen. Eine Abgabe von Altstoffen gegen Vergütung gibt es fortan nicht mehr. Im Haus Rosenbaum beginnen die Umbauarbeiten und Familie Jens Walther errichtet ihr Eigenheim. Das Forsthaus wird saniert. Auf dem Märterlein wird die Gaststätte Rennsteigstübel von Familie Lieb errichtet und zeitgleich eröffnet Familie Ziehn nahe der Werraquelle die Gaststätte Waldschänke. Am Märterlein wird ein Parkplatz angelegt. Die Tageszeitung wird nicht mehr von Postzustellern, sondern von Familie Scheler ausgetragen. Der Bau der Kanalisation von der Tiefen Grümpen bis zum Haus Langbein beginnt. Die Mülldeponie am Steinbruch wird geschlossen. Die Konsumverkaufsstelle wird aufgelöst. Siegmundsburg hat seitdem keinen Laden mehr. Sabine Weigand Das Buch der Königin (Historischer Roman) Sebastian Fitzek Das Joshua Profil (Thriller)

8 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Seniorengeburtstage Wir möchten darauf hinweisen, dass lt. Ehrensatzung der Stadt vom Geburtstagsgratulationen im Amtsblatt erfolgen. Glückwunschschreiben erfolgen zusätzlich zum 75., 80. und 85. Geburtstag. Zum 90., 95. und 100. Geburtstag werden die Jubilare besucht. Wir gratulieren im Ortsteil am Frau Herta Fichtmüller zum 94. Geburtstag Frau Gertrud Thyzel zum 82. Geburtstag Herrn Günter Baumann zum 79. Geburtstag Frau Anneliese Röhrig zum 79. Geburtstag Frau Martha Weigelt zum 79. Geburtstag Frau Elfriede Greiner-Lucker zum 85. Geburtstag Frau Margarete Walther zum 80. Geburtstag Frau Irmtraud Greiner-Mester zum 78. Geburtstag Frau Guda Frank zum 73. Geburtstag Frau Ute Jebautzke zum 73. Geburtstag Herrn Günter Leipold Büttner zum 72. Geburtstag Frau Edith Schneider zum 72. Geburtstag Frau Hannelore Kräußel zum 70. Geburtstag Frau Irmgard Huhn zum 86. Geburtstag Herr Otto Wanderer zum 79. Geburtstag Herrn Erich Sesselmann zum 77. Geburtstag Frau Helga Knauer zum 72. Geburtstag Frau Gerda Langmann zum 72. Geburtstag Herrn Horst Traut zum 81. Geburtstag Frau Helga Miersch zum 75. Geburtstag Frau Heidemarie Reisinger zum 73. Geburtstag Frau Gerda Müller zum 70. Geburtstag Frau Helgard Wießler zum 74. Geburtstag Frau Karla Zinn zum 73. Geburtstag Frau Helga Baumann zum 80. Geburtstag Frau Renate Kraft zum 78. Geburtstag Frau Helga Petereit zum 81. Geburtstag Frau Irma Siegmund zum 81. Geburtstag Frau Ingeborg Reinhardt zum 77. Geburtstag Herrn Dietmar Wagner zum 73. Geburtstag Frau Irmgard Matthäi zum 81. Geburtstag Herrn Gerhard Bock zum 78. Geburtstag Frau Marianne Günther zum 76. Geburtstag Frau Heide Siegmund zum 73. Geburtstag Herrn Max Greiner zum 89. Geburtstag Frau Lisette Stirnisko zum 84. Geburtstag Herrn Eberhard Jung zum 77. Geburtstag Frau Helga Spitzhüttl zum 83. Geburtstag Herrn Gerhard Kulling zum 82. Geburtstag Herrn Hans Halle zum 83. Geburtstag Frau Ilse Schünzel zum 80. Geburtstag Frau Lore Eichhorn zum 75. Geburtstag Frau Heidemarie Wagner zum 74. Geburtstag Herrn Horst Zschächner zum 70. Geburtstag Herrn Wolfgang Müller zum 76. Geburtstag Frau Heide Lesser zum 75. Geburtstag Herrn Karl Weigand zum 85. Geburtstag Frau Hannelore Huhn zum 76. Geburtstag Herrn Wolfgang Ehrhardt zum 72. Geburtstag Herrn Kurt Weber zum 94. Geburtstag Frau Waltraud Greiner-Pieter zum 82. Geburtstag Herrn Heinz Grothe zum 79. Geburtstag Frau Käthe Doris Schönfelder zum 78. Geburtstag Herrn Dietrich Weigel zum 75. Geburtstag Frau Ilse Fritsch zum 71. Geburtstag Herrn Reinhard Wimmer zum 70. Geburtstag Frau Emmi Halle zum 84. Geburtstag Herrn Hans Lämmchen zum 76. Geburtstag Frau Ruth Müller zum 84. Geburtstag Frau Gertrud Glaser zum 90. Geburtstag Herrn Dieter Luthardt zum 78. Geburtstag Frau Brunhilde Woitek zum 82. Geburtstag Frau Asta Rückert zum 82. Geburtstag Herrn Rudolf Paul zum 87. Geburtstag Frau Marianne Stößel zum 85. Geburtstag Herrn Robert Hoffmann zum 80. Geburtstag Frau Edith Heinz zum 86. Geburtstag Frau Gisela Müller zum 82. Geburtstag Frau Elsbeth Bock zum 76. Geburtstag Herrn Janos Györök zum 73. Geburtstag Herrn Gerhard Gitter zum 71. Geburtstag Herrn Heinz Steiner zum 82. Geburtstag Herrn Leander Jahn zum 77. Geburtstag Herr Klaus Bauer zum 72. Geburtstag Frau Ilse Ludwig zum 72. Geburtstag Herrn Arno Müller-Litz zum 80. Geburtstag Herrn Reinhardt Leib zum 77. Geburtstag Herrn Erich Wagner zum 71. Geburtstag Herrn Dr. Gotthold Bley zum 87. Geburtstag Herrn Roland Stauch zum 79. Geburtstag Frau Erika Weber zum 79. Geburtstag Frau Wiltrud Leipold zum 76. Geburtstag Frau Ursula Resch zum 72. Geburtstag Frau Elfriede Schreiber zum 83. Geburtstag Frau Wilhelmine Haack zum 80. Geburtstag Herrn Rajnold Lauterwald zum 79. Geburtstag Wir gratulieren im Ortsteil Steinheid Herrn Hans Wild zum 79. Geburtstag Frau Ella Matthäi zum 82. Geburtstag Frau Ilse Friedemann zum 81. Geburtstag Herrn Harald Langbein zum 72. Geburtstag Frau Karin Geyer zum 72. Geburtstag Frau Hella Baumann zum 84. Geburtstag Frau Hella Strebe zum 80. Geburtstag Frau Inge Baumann zum 72. Geburtstag Frau Marliese Bräutigam zum 77. Geburtstag Frau Marianne Siegel zum 75. Geburtstag Frau Gerlinde Cigan zum 71. Geburtstag Herrn Dr. Harry Dorst zum 83. Geburtstag Frau Gertraude Schippel zum 84. Geburtstag Frau Ursel Bätz zum 77. Geburtstag Frau Grimhilde Rauch zum 73. Geburtstag Frau Gisela Kirchner zum 77. Geburtstag Herrn Egon Köhler zum 79. Geburtstag Herrn Konrad Fischer zum 84. Geburtstag Herr Siegfried Lessing zum 76. Geburtstag Frau Else Köhler zum 83. Geburtstag Frau Regina Huhn zum 73. Geburtstag Frau Hilde Fuchs zum 87. Geburtstag Frau Eleonore Fuchs zum 84. Geburtstag Herrn Diethelm Meusel zum 72. Geburtstag Frau Gisela Meusel zum 72. Geburtstag Frau Gisela Pfeifer zum 77. Geburtstag Frau Ruthilde Nitschke zum 80. Geburtstag Herrn Heini Jäger zum 70. Geburtstag Wir gratulieren im Ortsteil Scheibe-Alsbach Frau Anitta Beyersdörfer zum 85. Geburtstag Frau Reni Zitzmann zum 77. Geburtstag Frau Christel Walther zum 76. Geburtstag

9 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/ Herrn Harry Frinke zum 82. Geburtstag Herrn Günther Worm zum 80. Geburtstag Herrn Willy Foerster zum 71. Geburtstag Frau Elfriede Köhler zum 83. Geburtstag Frau Hanna Böhm zum 88. Geburtstag Frau Erika Javorsky zum 84. Geburtstag Frau Gertrud Weigelt zum 82. Geburtstag Herrn Dieter Hammer zum 81. Geburtstag Wir gratulieren im Ortsteil Siegmundsburg Frau Brunhilde Rauchmaul zum 77. Geburtstag Frau Ilse Siegel zum 87. Geburtstag Frau Ella Finke zum 76. Geburtstag Wir gratulieren im Ortsteil Neumannsgrund Frau Hella Fassold zum 84. Geburtstag Frau Erika Leube zum 75. Geburtstag Wir gratulieren im Ortsteil Limbach Frau Maria Heinemann zum 84. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihre Bürgermeisterin Marianne Reichelt und die Ortsteilbürgermeister/in Sigrun Greiner, Roman Koch und Jens Rothe Senioren Seniorenbeirat der Stadt Vertretung für die Interessen der älteren Generation in der Stadt und den Ortsteilen Steinheid, Limbach, Neumannsgrund, Scheibe-Alsbach und Siegmundsburg Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind: Name Telefon: Dr. Horst Babor /80135 Lothar Schneider 03679/ Frank Bohl /70770 Dorothea Gläser /80496 Gisela Auras 03679/ Karin Marquardt Jürgen Schulz 03679/ Jeden ersten Mittwoch im Monat finden ab Uhr die öffentlichen Beratungen des Seniorenbeirates statt. Die Termine werden im Freien Wort und im Stadtkurier veröffentlicht. Die Beratungen sind öffentlich. Besucher sind immer herzlich willkommen. Sie können uns auch erreichen über: Stadtverwaltung Frau Hellmich Kirchweg 2, Telefon: / (Zentrale) ulrike.hellmich@neuhaus-am-rennweg.de Dienstag und Donnerstag zu den Sprechzeiten Briefkasten -Seniorenbeirat- Links neben dem Eingang zum Rathaus Ihre, an Frau Hellmich bzw. dem Briefkasten übergebenen Anliegen und Kritiken werden umgehend an den Seniorenbeirat zur Bearbeitung weitergegeben. Aufgaben und Ziele Liebe Seniorinnen und Senioren, die Wahlperiode des Seniorenbeirates beginnt und endet mit der Wahlperiode des Stadtrates. Darum erfolgte die Berufung der Mitglieder am Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Generation unserer Stadt in der Öffentlichkeit. Unsere Partner sind dabei der Stadtrat, die Stadtverwaltung sowie Verbände, Vereine und soziale Einrichtungen der Stadt. Wirkungsvoll ausgeübt werden können unsere Aufgaben nur dann, wenn Sie dabei mithelfen. Kommen Sie deshalb mit Ihren Wünschen, Anregungen und auch mit Ihrer Kritik, soweit sie das Leben der älteren Menschen unserer Stadt betreffen, zu uns. Wir setzen uns ehrenamtlich ein, um Lösungen zu finden und so auf gemeinsamen Weg voran zu kommen. Auszug aus der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt vom 11. Juni Name und Funktion des Beirates (3) Der Beirat ist eine eigenständige, konfessionell, verbandspolitisch sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Senioren in der Stadt. 2 - Aufgaben des Beirates (1) Der Beirat hat gemäß 3 Abs. 2 ThürSenMitwG folgende Aufgaben: Ansprechpartner für den in 1 Abs. 4 S. 1 genannten Personenkreis sein; Beratung der Gebietskörperschaft in den Senioren betreffenden Fragen Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen und Unterstützung des Erfahrungsaustauschs zwischen den Trägern der Seniorenarbeit. (2) Der Seniorenbeirat der Stadt hat gemäß 4 Abs. 1 ThürSenMitwG ein Vorschlagsrecht für den Seniorenbeauftragten des Landkreises Nichtamtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Goldisthal Seniorengeburtstage Wir gratulieren am Frau Hanni Lipfert zum 87. Geburtstag Frau Lisa Walther zum 76. Geburtstag Herrn Siegfried Onasch zum 80. Geburtstag Herrn Max Siegel zum 80. Geburtstag Frau Elli Werner zum 81. Geburtstag Frau Hildegard Sternkopf zum 76. Geburtstag Frau Regina Zimmermann zum 78. Geburtstag Frau Bärbel Pfeiffer zum 76. Geburtstag Herrn Helmut Jäger zum 75. Geburtstag Frau Sonja Steinmann zum 85. Geburtstag Herrn Hans-Dieter Straubel zum 77. Geburtstag und wünschen weiterhin alles Gute und persönliches Wohlergehen. Ihr Bürgermeister Andreas Girbardt

10 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Osterfest in Goldisthal Am Ostersonntag, den ab Uhr findet im und am Vereinslokal (Kultur + Vereinshaus) des Kermsen- und Heimatvereins Goldisthal e.v. das diesjährige Oster- u. Backofenfest statt. Jedes Kind bekommt ein Osternest! Viel Spaß beim Eiersuchen! Es warten Gaumenfreuden aus dem Backofen: Pizza, Flammkuchen und Bratwurst im Schlafrock, sowie Bratwürste vom Rost, Kaffee und Kuchen! Lasst uns gemeinsam den Frühling begrüßen! Euer Kermsen- und Heimatverein Goldisthal e.v Nichtamtlicher Teil anderer Behörden/Körperschaften Der Thüringer Bürgerbeauftragte vor Ort in Sonneberg Der Thüringer Bürgerbeauftragte, Dr. Kurt Herzberg, ist am 5. April 2016 zu einem Sprechtag in Sonneberg. Die Gespräche finden ab 9 Uhr im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Sonneberg statt. Interessierte werden gebeten, einen persönlichen Gesprächstermin unter der Telefonnummer 0361/ zu vereinbaren. Der Thüringer Bürgerbeauftragte hilft Bürgern in allen Fällen, in denen sie von einer Handlung der öffentlichen Verwaltung betroffen sind. Jeder hat das Recht, sich mit seinem Anliegen an den Bürgerbeauftragten zu wenden. Der Bürgerbeauftragte befasst sich mit den von Bürgern herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen und hilft ihnen im Umgang mit Behörden. Er wirkt auf eine schnelle, unbürokratische und einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen hin. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen an die entsprechende Stelle weiter. Weitere Informationen sowie Termine für Gespräche im Büro des Bürgerbeauftragten in Erfurt sind unter zu finden. Bürgeranliegen können auch schriftlich an buergerbeauftragter@landtag.thueringen.de sowie postalisch an das Postfach , Erfurt gerichtet werden. Kirchgemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen in der Holzkirche Sonntag, Uhr Gottesdienst anschließend Kirchencafe Uhr Passionsmusik mit dem Posaunen- und Kirchenchor Neuhaus sowie dem Blockflötenkreis des Sonneberger Oberland Freitag, Karfreitag Uhr Abendmahlsgottesdienst Samstag, Ostersamstag Uhr Osternacht des Oberlandes in Steinach! Sonntag, Ostersonntag Uhr Ostergottesdienst mit Osterspiel Uhr Ostergottesdienst im Angelikastift mit Osterspiel der Christenlehrekinder Sonntag, Uhr Gottesdienst Montag, Uhr Gemeindenachmittag zur Bibelwoche im Pfarrhaus Dienstag, Uhr 2. Bibelwochenabend Mittwoch, Uhr 3. Bibelwochenabend Donnerstag, Uhr 4. Bibelwochenabend Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gottesdienst anschließend Kirchencafe Donnerstag, Himmelfahrt Uhr Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Pfingstsonntag Uhr Konfirmationsgottesdienst Montag, Pfingstmontag Uhr Waldgottesdienst im Glücksthal Sonntag, Uhr Gottesdienst Sonntag, Uhr Gemeindenachmittag im Pfarrhaus Sonntag, Uhr Gottesdienst anschließend Kirchencafe Die Kirchgemeinde lädt auch in diesem Jahr wieder herzlich zur Bibelwoche ein. Die Bibelwoche 2016 findet im Pfarrhaus, Kirchweg 45 statt und steht unter dem Thema: Neue Worte aus alter Zeit -Auslegungen zu sieben Abschnitten aus dem Sacharja - Buch- Montag, 04. April 2016, Uhr! Dienstag, 05. April, 2016, Uhr Mittwoch, 06. April, 2016, Uhr Donnerstag, 07. April, 2016, Uhr -Änderungen vorbehalten- Konzerttermine in der Holzkirche Neuhaus Passionsmusik mit dem Posaunenchor Neuhaus, Kirchenchor Neuhaus/Steinheid, Blockflötenkreis Steinach/Lauscha/Neuhaus Sonntag, 20. März 2016, Uhr in der Kirche Bläsermusik mit dem Posaunenchor zum Johannisfest der Kirchengemeinde Neuhaus Sonntag, 19. Juni 2016, Uhr in der Kirche Anschließend wird zum Johannisfest in den Pfarrgarten eingeladen. -Änderungen vorbehalten- Die Kirche ist für Besucher geöffnet. Der Schlüssel kann in der Touristinformation sowie im Museum, Marktstraße 3, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Wir treffen uns regelmäßig: Christenlehre Klasse 1-2 Mittwoch Uhr* Klasse 3-4 Dienstag Uhr* Klasse 5-6 Dienstag Uhr* Konfirmanden Freitag Uhr* Vorkonfirmanden Freitag Uhr* Junge Gemeinde Mittwoch Uhr* Religionskurs Lebenshilfegruppe Donnerstag (monatl.) Uhr

11 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Andere Gemeindekreise Vorkonfirmandentreff Hauskreis Die Vorkonfirmanden (Klasse 7) kommen immer donnerstags Uhr im Steinheider Pfarrhaus zusammen. Landeskirchliche Gemeinschaft Schwarzburger Straße 45B (neben der Feuerwehr, hinteres Haus) donnerstags Uhr Besondere Einladung zum Allianzgebetstag am Donnerstag, dem , um Uhr in der Holzkirche Kirchenmusik Bläsernachwuchs Dienstag Uhr Pfarrhaus Posaunenchor Dienstag Uhr Pfarrhaus Kirchenchor Donnerstag Uhr Pfarrhaus Angelikastift Gottesdienst im Seniorenheim Dienstag (monatl.) Uhr Bei Hochzeitsjubiläen (Eiserne, Diamantene, Goldene und Silberne Hochzeit) ist das Pfarramt aus organisatorischen Gründen auf die Information durch das Jubelpaar bzw. deren Angehörige angewiesen. Wünschen diese eine kirchliche Segenshandlung bzw. den Besuch des Pfarrers, bitten wir dies im Pfarramt anzumelden (Tel oder ). Ihr Pfarrer Dieter Sommer Katholische Gottesdienste in : jeden Sonnabend um Uhr in der Evangelischen Kirche zu Weitere Auskünfte erteilt jederzeit das Katholische Pfarramt Sonneberg, Telefon / Neuapostolische Kirche Gottesdienst jeden Sonntag, Uhr in, Schmalenbuchener Straße 60. Kirchgemeinde Steinheid / Scheibe-Alsbach Gottesdienste im Gemeindebereich Sonntag, 20. März Uhr Gottesdienst in Steinheid Karfreitag, 25. März Uhr Gottesdienst in Steinheid (mit Abendmahlsfeier) Uhr Gottesdienst in Goldisthal (mit Abendmahlsfeier) Uhr Gottesdienst in Scheibe Alsbach (mit Abendmahlsfeier) Karsamstag, 26. März Uhr zentraler Osternachtgottesdienst für die Gemeinden des Oberlandes in der geheizten Kirche zu Steinach Ostersonntag, 27. März Uhr Gottesdienst in Steinheid Uhr Gottesdienst in Scheibe Alsbach Sonntag, 3. April Uhr Gottesdienst in Steinheid Sonntag, 10. April Uhr Gottesdienst in Steinheid Uhr Gottesdienst in Scheibe Alsbach Sonntag, 17. April Uhr Gottesdienst in Steinheid Sonntag, 24. April Uhr Gottesdienst in Steinheid Uhr Gottesdienst in Scheibe Alsbach Kirchliche Unterweisung Christenlehre Der Christenlehreunterricht findet wie folgt statt: Donnerstags Uhr für die Gruppe 1 ( 1. bis 4. Klasse ) Donnerstags Uhr für die Gruppe 2 (5. und 6. Klasse ) Kirchenmusik Der Kirchenchor Der Kirchenchor Neuhaus/ Steinheid trifft sich zu seiner Probe donnerstags Uhr im Pfarrhaus Neuhaus. Gemeindeveranstaltungen Nachmittag der Begegnung Der Seniorenkreis der Kirchengemeinde Steinheid trifft sich am Montag, den 14. März 2016 um Uhr im Steinheider Pfarrhaus. Der Termin im April ist Montag, der 4. April um Uhr im Pfarrhaus Steinheid. Der Gemeindenachmittag Scheibe Alsbach Der Scheibe Alsbacher Seniorenkreis kommt am Mittwoch, den 16. März 2016 um Uhr und am Mittwoch, den 13. April 2016 um Uhr im Pfarrhaus Scheibe Alsbach zusammen. Der Männerkreis Der überregionale Männerkreis lädt zu seinem nächsten Treffen am Freitag, den 8. April 2016 um Uhr in den Gemeindesaal des Scheibe Alsbacher Pfarrhauses ein. Die besondere Veranstaltung Der Osternachtgottesdienst Alle Gemeinden des Oberlandes werden herzlich eingeladen zum diesjährigen Osternachtgottesdienst am Karsamstag, den 26. März 2016 um Uhr in die geheizte Kirche nach Steinach. Die Bibelwoche 2016 Am 11., 12. und 13. April 2016 lädt die Steinheider Kirchgemeinde an drei Abenden zur diesjährigen Bibelwoche in den Steinheider Gemeindesaal ein. Beginn ist jeweils Uhr. Neue Worte aus alter Zeit Unter diesem Thema stehen Texte aus dem Buch des Propheten Sacharja im Mittelpunkt, über die miteinander nachgedacht wird. Alle Interessierte sind herzlich willkommen. Allen Leserinnen und Lesern des Stadtkuriers wünschen wir ein gesegnetes und frohes Osterfest Der Gemeindekirchenrat Steinheid/Scheibe Alsbach Pfarrer H. Laqua, Vors. 3. Öffentlicher Teil Das Kinderland am Apelsberg lädt recht herzlich alle interessierten Muttis und Ihre kleinen Zwerge 1x im Monat von Uhr in das Zwergenstübchen ein. Wann? Mittwoch, 13. April 2016 Mittwoch, 11. Mai 2016 Mittwoch, 08. Juni 2016 Mittwoch, 13. Juli 2016

12 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Wo? AWO AJS Kindertageseinrichtung Kinderland am Apelsberg Otto Engert Straße Neuhaus/Rwg. Tel: 03679/ Hier kann Ihr Kind mit Ihnen oder anderen Kindern nach Herzenslust spielen. So kann es schon erste Kontakte für seine Kindergartenzeit knüpfen und vielleicht schon spätere Spielgefährten finden. Außerdem gibt es in unseren Spielzimmern viele interessante Sachen zu entdecken. Die Erzieherinnen beantworten gerne Fragen zur Betreuung, Gesundheit und Erziehung Ihrer Kinder. Auch die Muttis können sich in dieser Zeit bei Kaffee und Kuchen entspannen und Erfahrungen untereinander austauschen. Viel Spaß und eine schöne Zeit in unserer Kindereinrichtung wünscht Ihnen und Ihren Kindern das Team der AWO AJS Kita Kinderland am Apelsberg. Öffnungszeiten im Badehaus Steinheid AWO Gesundheitszentrum am Rennsteig im OT Steinheid Das Badehaus im Gesundheitszentrum am Rennsteig ist ab bis voraussichtlich Ende 2017 wegen umfangreicher Bau- und Sanierungsarbeiten geschlossen. Die Jagdgenossenschaft Neuhaus am Rennweg/Ernstthal/Lauscha informiert: Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Mittwoch, dem 23. März 2016, um Uhr im Gasthof Hirsch, Sonneberger Straße 132, in Neuhaus am Rennweg statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind herzlich eingeladen. Der Vorstand Kreisvorsitzende der AWO Sonneberg e.v. Lore Mikolajczyk zum BÜRGERTREFF Chancenlos in, Prachaticer Straße 15 Liebe Bürger von, der AWO Kreisverband Sonneberg kümmert sich seit vorigem Herbst um die ankommenden Flüchtlinge in. Wir waren und sind uns bewußt, nur wenn wir aufeinander zugehen, kommen Vorurteile erst gar nicht auf. So haben wir seit der Eröffnung unseres Bürgertreffs schon viele Kontakte geknüpft. Unser Vorhaben ist: nicht Zuschauen, sondern Vorbeischauen, sich Kennenlernen, miteinander reden. Auch wenn die Verständigung nicht immer gleich klappt, findet man immer einen Weg zum kommunizieren. In unserem Bürgertreff können sich die Flüchtlinge Rat und Hilfe holen. Unsere Kleiderkammer ist Dank der Hilfe vieler Bürger gut gefüllt und die Sachen werden gerne angenommen. Aber eine Bitte habe ich, verschlissene Sachen gehören in den Müll! Nur was man selber noch anziehen würde, sollte man abgeben. Jetzt im Frühjahr wird wieder aussortiert, bitte bringen Sie, was nicht mehr selber gebraucht wird, bei uns vorbei - Bettwäsche, Decken, Haushaltsgegenstände, Spielsachen und vieles mehr - findet im Bürgertreff neue Besitzer. Nicht nur die Hilfe bei den Sachspenden wird gebraucht, sondern auch Bürger, die den Flüchtlingen mal ihre Zeit spenden, Zeit um miteinander etwas zu unternehmen, Zeit bei der Betreuung der Kinder und der Erwachsenen. Ihnen unsere Kultur, unsere Werte näher bringen, woher sollen sie dies wissen? Es wird oft gemeckert, wenn der Müll nicht ordentlich getrennt wird, woher sollen sie dies wissen? Nur wenn man miteinander redet und es anschaulich erklärt, kann man erwarten, dass es klappt. Klappt es denn bei uns immer??? Ein Urteil ist ganz schnell gesprochen. Um dies alles auf die Reihe zu bekommen, um die Menschen zu integrieren, brauchen wir Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten. Wenn Sie sich angesprochen fühlen und dachten, da könnte man ja mal vorbeischauen, rufen Sie uns an, wir machen gerne einen Termin aus - Telefon-Nr / Herzlichen Dank im Voraus. Die Jagdgenossenschaft Steinheid informiert: Am Freitag, dem 08. April 2016, um Uhr trifft sich die Jagdgenossenschaft Steinheid im Vereinszimmer der Schützen in der alten Schule in Steinheid zur Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes. Eingeladen sind alle Eigentümer bejagdbarer Flächen der Gemarkung Steinheid. Die Eigentümernahweise sind mitzubringen. gez. Reißmann, Jagdvorsteher Namensweihe 2016 Die AWO möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass am Pfingstsamstag, dem 14. Mai 2016, die nächste Namensweihe in der Feuerwache Neuhaus am Rennweg, Schwarzburger Straße 47, stattfindet. Wer sich anmelden möchte, bitte schriftlich unter: AWO OV Lauscha Lore Mikolajczyk Köppleinstraße Lauscha oder telefonisch / oder melden. Näheres erfahren Sie dann in einem Elternbrief. Caravan- und Wohnmobillandschaft Coburg. Rennsteig als Ziel Tourismusregion sucht Anbieter privater Caravan-Stellplätze Die Tourismusregion Coburg.Rennsteig mit ihren vielfältigen touristischen Angeboten ist auch für Reisemobiltouristen attraktiv, ist der Geschäftsführer des Tourismusvereins, Stefan Hinterleitner, überzeugt. Um dieser Zielgruppe optimierte Informationen zur Verfügung stellen zu können, sammelt und aktualisiert das Team der Tourismusregion momentan die Angaben rund um entsprechende Angebote in Stadt und Landkreis Coburg sowie im Landkreis Sonneberg. Öffentliche, kommunale Stellplätze wurden dabei bereits erfasst. Sicher haben wir aber auch den einen oder anderen privaten Anbieter von Caravan- bzw. Wohnmobilstellplätzen, der das vorhandene Angebot und Netzwerk in der Region erweitern könnte und von dem wir bisher noch nichts wissen. Diese bitten wir, sich unverbindlich bei uns zu melden - auch wenn sich der Stellplatz erst in Planung befindet oder noch nicht über Strom-, Wasseroder Abwasserversorgung verfügt. Geschäftsführer Stefan Hinterleitner sieht mehrere Vorteile in einem Anbieter-Netzwerk Wohnmobil-Landschaft Coburg.Rennsteig: Zum einen profitiert der Anbieter davon, auch überregional für potenzielle Wohnmobilisten sichtbar zu sein und gemeinsam als Stellplatz-Landschaft zu werben. Zum anderen wollen wir als Tourismusregion unsere Gäste direkt vor Ort abholen, an den Stellplätzen gezielt Informationen zu Region und Ausflugstipps bereitstellen und somit die Verweildauer in unserer Region verlängern.

13 Stadtkurier Neuhaus Nr. 11/2016 Wer bereits momentan einen Wohnmobilstellplatz zur Verfügung stellt bzw. vorhat dies künftig zu tun, kann sich unverbindlich für die Mitarbeit in einem Anbieter-Netzwerk melden unter laura.frank@coburg-rennsteig.de bzw. Tel. (09561) Benötigt werden zunächst nur Ort, Kontaktdaten, Anzahl und Größe der Stellplätze sowie ggf. vorhandene Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser) etc. Mit der Meldung sind keinerlei Kosten verbunden. Tourismusregion Coburg.Rennsteig e.v. Herrngasse 4, Coburg, Telefon: , Telefax: , info@coburg-rennsteig.de, Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte Grüne Schule grenzenlos in Zethau möglich. Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr bekommt euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli 2016 Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom 03. bis 09. und 10. bis 15. Juli Wer es etwas entspannter mag, der findet beim Ferienspaß im Erzgebirge Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgesprochen: In der Grüne Schule grenzenlos. geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 03. August. Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest. Infos: Grüne Schule grenzenlos e.v.; Zethau 93; Mulda oder Tel.: Boys Day im GAW-Institut Ilmenau Schnupperunterricht Altenpfleger - Erzieher - Sozialassistent Ilmenau Praxisluft schnuppern lautet das Motto des Boys Day 2016 im GAW-Institut für berufliche Bildung Ilmenau. Die Bildungseinrichtung lädt am 28. April 2016 wieder interessierte Jungen zum bundesweiten Aktionstag ein. Von 9.30 Uhr bis Uhr dürfen interessierte Jugendliche von 10 bis 16 Jahren die Fachschule und Berufsfachschule am Vogelherd 50 51, Ilmenau kennenlernen. Dabei erhalten sie einen Einblick in die Ausbildungen zum Altenpfleger, Erzieher und Sozialassistenten. In den Berufen sind Männer noch immer unterrepräsentiert. Zu Unrecht findet Außenstellenleiterin Cordula Schirbock und will den Teilnehmern zum Boys Day zeigen, wie vielfältig die Aufgaben und Themen sein können. Dafür ist ein Mitmachtag mit Schnupperunterricht in den Fachräumen geplant. Weitere Informationen zur Anmeldung und kostenlosen Teilnahme unter Ansprechpartner GAW-INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe in Ilmenau/Sonneberg Cordula Schirbock Außenstellenleitung Am Vogelherd Ilmenau TEL +49(0) FAX +49(0) MAIL ilmenau@gaw.de WEB FB Impressum: Stadtkurier Neuhaus Amtsblatt der Stadt und der Gemeinde Goldistal, Herausgeber: Stadt, Gemeinde Goldisthal Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: 1. Für alle Veröffentlichungen der Stadt bzw. der Gemeinden ist die Stadt bzw. die jeweilige Gemeinde verantwortlich. 2. Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich 3. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist die Druckerei bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel /2050-0, Fax 03677/ Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich KG zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Stadt- bzw. Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Stadt- bzw. Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Postanschrift für die Stadt bzw. die Gemeinde Goldisthal: Stadtverwaltung, Kirchweg 2, t

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