Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt"

Transkript

1 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Zuständigkeiten: zuständig für Sperren der Ware Information der Abnehmer Veranlassung weiterer Maßnahmen ist Betriebsleiter Betriebsleiter Betriebsleiter Beschreibung Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten Feststellen um welchen Schlag / welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Ware (Rückrufverfahren) Information an Zert.-Stelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen usw.) Wenn möglich, einschicken einer zweiten Vergleichsprobe ans Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weiterer Experten Bei Bedarf Entsorgung mitgeltende Aufzeichnungen Ackerschlagkartei Untersuchungsergebnisse Lieferscheine Verantwortlicher auf dem Betrieb: Seite 1 von 2 CB 1, CB 7.6.7

2 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Wer ist verantwortlich: Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft, um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer Rückstandshöchstmengenüberschreitung höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im Weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. Seite 2 von 2 CB 1, CB 7.6.7

3 Maßnahmen Rückverfolgbarkeit Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wird auf dem Betrieb über alle Stufen bis zum Abnehmer gewährleistet. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Maßnahme Verantwortlicher Dokumentation Datum, Unterschrift CB 1, 7.6.7

4 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Zuständigkeiten: zuständig für Sperren der Ware Information der Abnehmer Veranlassung weiterer Maßnahmen ist Betriebsleiter Betriebsleiter Betriebsleiter Beschreibung Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten Feststellen um welchen Schlag / welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Ware (Rückrufverfahren) Information an Zert.-Stelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen usw.) Wenn möglich, einschicken einer zweiten Vergleichsprobe ans Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weiterer Experten Bei Bedarf Entsorgung mitgeltende Aufzeichnungen Ackerschlagkartei Untersuchungsergebnisse Lieferscheine Verantwortlicher auf dem Betrieb: Seite 1 von 2 CB 1, CB 7.6.7

5 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Wer ist verantwortlich: Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft, um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer Rückstandshöchstmengenüberschreitung höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im Weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. Seite 2 von 2 CB 1, CB 7.6.7

6 Qualitätssicherung Nachbau und Eigenvermehrung Kulturart: Sorte: Standort der Fläche bzw. Flächenbezeichnung: Kontrollplan Nr. Datum oder Stadium der Pflanze Pflanzenkrankheit oder Schädling Kontrollart Kontrolleur Ergebnis der Einzelkontrollen: Nr. Ergebnis der Kontrolle 1 Ggf. erforderliche Maßnahme Endbeurteilung des Pflanzgutes aus Eigenvermehrung: O Das Pflanzgut ist nach den oben aufgeführten Untersuchungen und Kontrollen als frei von sichtbaren Schädlingen und Krankheiten anzusehen und für den weiteren Anbau geeignet. O Das Pflanzgut ist aufgrund der oben festgestellten Befunde nicht für den weiteren Anbau geeignet. Datum: Unterschrift: CB 2.1.3

7 Nachweis regelmäßig durchgeführter Fortbildungen und Bezug von Fachzeitschriften An nachfolgenden Fortbildungsveranstaltungen habe ich teilgenommen: Datum Thema Art der Veranstaltung Ich beziehe folgende Fachzeitschriften: CB 4.1.1, 6.1, 7.2.1,

8 Teilnahmebestätigung Schulung Hiermit wird Frau/Herrn die Teilnahme an folgender Schulung bestätigt: Datum: Ort: Thema: Referent: Datum: Unterschrift: CB 4.1.1, 6.1, 7.2.1,

9 Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Betrieb Schlagbezeichnung Größe (ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr. Saatgutbehandlung Mittel Dosierung kg;l/dt Methode organische Düngung Datum Mittel ha TF* N % Menge/ha Methode Anwender mineralische Düngung Datum Handelsname ha TF* kg N Menge/ha Methode Anwender Bodenbearbeitung Datum Tätigkeit Dauer Maschine Anwender Pflanzenschutz/ Pflanzenstärkungsmittel/Zusatzstoffe Datum Mittel Wirkstoff Wasseraufwandmenge l/ha ha TF* kg;l/ha Wartezeit Wetter Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 1 von 3 CB ,

10 Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Bewässerung O ja 1. mm, 2. mm, 3. mm O nein Bonitur zur Erntevorbereitung Rodebedingungen O optimal O gut O schlecht Knollenzustand O optimal O gut O schlecht Witterung O optimal O gut O schlecht Knolleninnenmängel O ja O nein Knollenaußenmängel O ja O nein Visuelle Kontrolle der Fläche auf Unkrautbesatz, Wild, Nagetiere, Hunde usw. O in Ordnung O nicht in Ordnung Maßnahmen/Bemerkungen: Ernte Datum ha Bemerkungen / Erntemenge Lagerung; Einsatz von Keimhemmungsmitteln Datum Mittel Wirkstoff kg; l/t Wartezeit Methode Anwender Begründung * TF = Teilfläche Seite 2 von 3 CB ,

11 Ackerschlagkartei Jahr: 2018 Persönlicher Code Persönlicher Code Persönlicher Code Code Anwender Code Methode/Maschinen Code Begründung BL Betriebsleiter DS Düngerstreuer U Unkräuter LU Lohnunternehmer HN Heißnebeln Keimhemmung H Hirse SP Spritzen Keimhemmung Q Quecke ST Stäuben Keimhemmung L Läuse SP Pflanzenschutzspritze K Käfer Datum, Unterschrift BL Name technisch verantwortliche Person PSM P A K Phytophthora Abtöten von Kartoffellaub Keimhemmung Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss jedoch mindestens das Mittel auf den Pflanzen getrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling Befall (Anzahl/m²) begangen, nicht gefunden gering mittel stark Maßnahme * TF = Teilfläche Seite 3 von 3 CB ,

12 Lagerung Mineraldünger (Aktualisierung: bei jeder Veränderung, jedoch spätestens 4 Wochen nach einer Veränderung) Lfd. Nr. Datum Düngertyp Nährstoffgehalte Menge Einsatzbereiche Unterschrift CB 4.3.7

13 Gefahrenanalyse organische Dünger und Substrate aus Biogasanlagen Dokumentation bedenklich unbedenklich Düngerart/Substratart: Herkunft: Übertragung von Krankheiten: Unkrautgehalt: Kompostierungsmethode: Rottemethode: Nährstoffgehalte: Die Ausbringung des oben genannten organischen Düngemittels/Substrates auf der Fläche ist O bedenklich O unbedenklich Datum: Unterschrift Betriebsleiter: CB 5.5.2

14 Gefahrenbeurteilung für organische Dünger Jahr Art des organischen Düngers Herkunft des Düngers O betriebseigen O Zukauf O Analyse liegt vor O Analyse liegt nicht vor bei Kompostierung: Kompostierungsmethode: O RAL Gütezeichen Mögliche Risiken Komposte Risiko vorhanden ja nein Grund? Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Samen von unerwünschten Pflanzen (Unkräutern) zu hohe Schwermetallgehalte hoher Anteil an sonstigen Fremdstoffen Mist/Gülle Rückstände von Medikamenten Übertragung von Krankheiten Zu hohe Schwermetallgehalte Gärsubstrat nur aus Gülle und pflanzlichem Material Unerwünschte Ausgangsmaterialien Sonstiges Zeitpunkt der Ausbringung (mind. 6 Monate vor der Ernte bei Kartoffeln bei unbehandeltem Wirtschaftsdünger), mind. 3 Monate vor der Ernte von Kulturen, bei denen der essbare Teil niemals in Berührung mit dem Boden kommt Platzierung der organischen Düngemittel Erntbarer Teil kommt mit dem Boden in Berührung O von der Ausbringung des organischen Düngers geht keine Gefährdung aus. O von der Ausbringung des organischen Düngers ist aufgrund der Gefährdung abzusehen. Datum: Unterschrift: CB 4.4.2, FV 4.2.1

15 Gefahrenanalyse Wasser / Bewässerungswasser Jahr Verwendung des Wassers O Reinigung O Beregnung O Pflanzenschutzmaßnahmen O Keimhemmung O Waschen O sonstiges: Herkunft des Wasser O Brunnen geringes Risiko O Oberflächengewässer (See, Bach, Fluss) mögliches Risiko O öffentliche Trinkwasserversorgung kein Risiko O Sonstige O Tierhaltung Mögliche Verunreinigungsquellen in der Nähe O Sonstige O keine Bewässerungsmethode O Großflächenregner O Tröpfchenbewässerung O Zeitpunkt der Anwendung (Entwicklungsstadium der Pflanze) Kulturen Ort der Anwendung O Kulturen, die roh verzehrt werden O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) O beerntbarer Teil der Pflanze O anderer Teil der Pflanze O Fläche zwischen den Pflanzen Mögliche Risiken mikrobielle Verunreinigung (z. B. bei Oberflächengewässern und Entnahme unterhalb von Dörfern, Viehweiden, Lagerung von organischem Dünger usw.) (QS Richtwerte bei Benetzung der zum Rohverzehr geeigneten Ernteteile werden eingehalten). Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos O Kartoffeln werden vor dem Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering. O Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse O Behandlung des Wassers vor der Anwendung O Verminderung der Gefährdung des Wassers O Ausreichende Zeit zwischen Ausbringung und Ernte (Rückgang der Pathogenen Populationen) Seite 1 von 2 CB 5.2.1, 5.3.2, 5.3.3, FV 4.1.1, 5.8.5

16 Gefahrenanalyse Wasser / Bewässerungswasser Jahr Mögliche Risiken Risiko vorhanden ja nein Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos Chemische Verunreinigung (Nitrat usw.) O Analyse des Wassers Physikalische Verunreinigung (hohe Sedimentfracht, Müll, Plastikflaschen) O Filtern, Reinigen des Wassers Wasser kommt in direkten Kontakt mit dem Produkt O Wartezeiten einhalten, Ernteprodukt mit Trinkwasser waschen Kulturen werden vor dem Verzehr nicht gekocht (roh verzehrt) O Abspülen mit Trinkwasser Für die Bewässerung liegt eine behördliche Genehmigung vor. O Ja O nein Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Die im Rahmen der Wasseranalyse festgestellten Abweichungen müssen vor der nächsten Anwendung beseitigt werden!! Der Wasserbedarf wird mit Hilfe folgender Daten bestimmt: O Pflanzenbestand O Wettervorhersage O Niederschlagsmessung O Sonstiges O Bodenfeuchtemessung Probenahmeort: Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet (Grenzwert Escherichia coli unter 1000KbE/100 ml wird eingehalten) O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck bedingt geeignet, Durchführung von Maßnahmen notwendig, durchgeführt und dokumentiert O Wasser ist für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht geeignet Datum: Unterschrift: Seite 2 von 2 CB 5.2.1, 5.3.2, 5.3.3, FV 4.1.1, 5.8.5

17 Probenahmeplan Wasser 2018 Probenahmeintervall O halbjährlich O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre Probenahmeort/Entnahmestelle Name/Standort: Untersuchungsparameter: O Mikrobiologie O Nitrat O chemische Analyseparameter Probenehmer: Name, Vorname: Akkreditiertes Labor: Name, Ort: Ergebnis Analysen: Datum Entnahmestelle Probenahmedatum Ergebnis in Ordnung (ja/nein) CB 5.2.1

18 Aktionsplan Wasser Wasserquellen (Brunnen, Fließgewässer, usw.) Name der Entnahmestelle Ort Genehmigung liegt vor ja/nein Verwendung des Wassers zur Bewässerung, Pflanzenschutzmaßnahmen usw.) Beregnungsmethode (Großflächenregner, Tröpfchenbewässerung) Analyse vom Weitere Maßnahmen, Bemerkungen: Datum, Unterschrift: CB 5.2.2

19 Durchgeführte Maßnahmen Integrierter Pflanzenschutz (bitte ankreuzen!) Vorbeugung O Einhaltung der erforderlichen Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen O Auswahl von für Kultur geeignete Flächen O Förderung von Nützlingen (Hecken, Steinhaufen, Sitzstangen usw.) O Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur (Gründüngung, Mulchmaterial) O Maßnahmen zur Verbesserung des Gehalts organischer Substanz im Boden O Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosionen (z. B. Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) O Sortenwahl (krankheitstolerante bzw. resistente Sorten) O Gesundes Vermehrungsmaterial O Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik O Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden) O Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Ausrüstungen Beobachtung und Überwachung O Routinemäßige Kontrolle O Schadschwellenkontrolle O Einsatz von Systemen zur Entscheidungsfindung Intervention O Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung O Selektiver Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Behandlung Vermehrungsmaterial (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Einsatz natürlicher Feinde O Einsatz von mikrobiellen Erregern O Teilflächen- oder Randbehandlung (Dokumentation Ackerschlagkartei ) Die folgenden Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes werden in unserem Unternehmen durchgeführt: Kategorie Maßnahme Vorbeugung Beobachtung/Überwachung Intervention/Anwendung Vermeidung von Resistenzbildung Einhaltung der Rückstandshöchstmengen CB 6.2-CB 6.5

20 Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Herbizide Agil S MAC Propaquinzafop 1, SF B4 F Arcade SYD Metribuzin-Prosulfocarb 5, SF1891 B4 F Artist BAY Metribuzin + Flufenacet 2,0-2, N; Xn B4 F Bandur BAY Aclonifen 4, N; Xn SF B4 F Boxer SYD Prosulfocarb N, Xi B4 F Cato DPB Rimsulfuron + FHS Trend 0,03 + 0,02 2 (8-14 Tage) SF B4 F Centium 36 CS CHE Clomazone 0, SF B3 F Focus Ultra BAS Cycoloxydim 2,5 (Quecke 5,0) Xn SF B4 56 Fusilade MAX SYD Fluazifop-P 1,0 (Quecke 2,0) N, Xn SF B4 90 Metric BEL Clomazone + Metribuzin 1, N SF1891 B4 F Mistral ADA Metribuzin 0,75 (NA 0,5) N SF1891 B4 42 Novitron DamTec CHE Aclonifen + Clomazone 2, N, Xn SF B4 F Panarex SPU Quizalofop-P 1,25 (Quecke 2,25) N, T B4 60 Proman BEL Metobromuron 3, SF1891 B4 F Quickdown BEL Pyraflufen (Ethylester) 0,4-0,8 3 (4-7 Tage) N, Xn SF B4 14 Reglone SYD Diquat 2, N; T+ B4 10 Select 240 SC ARY Clethodim 0,75 1,0 (Quecke) SF B4 60 Sencor Liquid BAY Metribuzin VA 0,9 (NA 0,6) N SF B4 42 Shark CHE Carfentrazone 1, N; Xi SF B4 14 Targa Super DOW Quizalofop-P 1,25 2,0 (Quecke) SF1891 B4 49 Titus DPB Rimsulfuron 0,04 + 0,04 2 (8-10 Tage) SF B4 F Fungizide ACROBAT PLUS WG BAS Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) N, Xn SF B4 14 Areva MZ ADA Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) N, Xn SF B4 7 BANJO ADA Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 BANJO Forte ADA Dimethomorph +Fluazinam 1,0 4 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Canvas NUF Amisulbrom 0,5 6 (7-10 Tage) SF B4 7 Carial Flex SYD Cymoxanil + Mandipropamid 0,6 6 (7 Tage) N; Xn SF B4 7 Carneol ADA Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) N; Xn SF1891 B4 7 Contans WG BAY Coniothyrium minitans 4,0-8,0 1 (Pflanzgut) B3 F Cuprozin progress SPU Kupferhydroxid 2,0 6 (7-10 Tage) N; T SF194 B4 14 Curzate M WG DPB Cymoxanil + Mancozeb 2,3 3 (7-10 Tage) SF1891 B4 14 Diabolo (Pflanzkartoffeln) CER Imazalil 150 ml/t 1,05 l/ha 1 (Lager Herbst) SF B3 F Dithane Neo Tec DOW Mancozeb 1, N; Xn SF1891 B4 7 Electis DOW Mancozeb + Zoxamide 1,8 3 (7-12 Tage) Xn B4 7

21 - 2 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen EPOK ISK Fluazinam + Metalaxyl-M 0,5 4 (10-14 Tage) N; Xn SF B4 7 Fantic M STA Benalaxyl-M + Mancozeb 2,5 3 (10-14 Tage) N, Xn SF1891 B4 14 Funguran progress SPU Kupferhydroxid 2,0 4 (7-10 Tage) N, Xi B4 14 Infinito BAY Propamocarb + Fluopicolide 1,6 / 1,2 4 (7-10 Tage) N, Xi SF B4 14 Lotus-Nando 500 SC NUF Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Monceren G BAY Pencycuron + Imidacloprid 60 ml/dt N B3 F Monceren Pro BAY Pencycuron + Prothioconazol 1,5 l/ha (Mafex 2,0 l) N B3 F Moncut ADA Flutolanil 20 ml/dt 1 (Lager/Legen) N B3 F Narita BEL Difenoconazol 0, SF B4 14 Nautile WG UPL Cymoxanil + Mancozeb 2,0 4 (7-10 Tage) SF1891 B4 14 Nautile WP UPL Cymoxanil + Mancozeb 2,25 4 (7-10 Tage) SF1891 B4 14 OHAYO ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Ortiva SYD Azoxistrobin 0,5 3 (14-28 Tage) N SF B4 7 Ortiva SYD Azoxistrobin 3,0 beim Legen 1 (3x in der Kultur) N SF B4 F Orvego BAS Dimethomorph+Ametoctradin 0,4 10 (7-10 Tage) N; Xn SF B4 7 Penncozeb DG CER Mancozeb 1,8 kg/ha N, Xn SF1891 B4 7 Plexus FMC Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) SF1891 B4 7 Polyram WG BAS Metiram 1, N, Xi SF1891 B4 14 Presidium GOW Dimethomorph + Zoxamide 1,0 5 (7-10 Tage) SF B4 7 Proxanil BEL Cymoxanil + Propamocarb 2,5 4 (7-12 Tage) SF B4 14 Ranman Top ISK Cyazofamid 0,5 6 (5-10 Tage) N; Xi SF B4 7 Reboot GOW Cymoxanil + Zoxamide 0,45 6 (7-9 Tage) SF1891 B4 7 Revus SYD Mandipropamid 0,6 4 (7-12 Tage) SF B4 7 Revus MZ SYD Mandipropamid + Mancozeb 2,5 4 (7-12 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Revus Top SYD Mandipropamid+Difenoconazol 0,6 3 (7-10 Tage) N SF B4 3 Ridomil Gold MZ SYD Mancozeb + Metalaxyl-M 2,0 4 (10-14 Tage) N: Xn SF1891 B4 14 Risolex NUF Tolclofos-methyl 1 x beim Legen B3 F Risolex flüssig NUF Tolclofos-methyl 1 x beim Legen SPo 5 B3 F Shaktis NUF Mancozeb + Amisulbron 2,0 6 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 Shirlan ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xi SF1891 B4 7 Signum BAS Pyraclostrobin + Boscalid 0,25 4 (10-21 Tage) N, Xn SF B4 3 TANOS DPB Cymoxanil + Famoxadone 0,7 2 (7-14 Tage) SF1891 B4 14 Terminus FMC Fluazinam 0,4 8 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 Terminus Extra OXO Cymoxanil + Fluazinam 0,6 6 (7-10 Tage) SF1891 B4 7 Valbon SPU Mancozeb + Benthiavalicarb 1,6 6 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7

22 - 3 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Valis M BEL Mancozeb + Valifenalate 2,5 3 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 VIDEO UPL Mancozeb + Cymoxanil 2,0 4 (7-10 Tage) SF1891 B4 14 Winby ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N; Xn SF1891 B4 7 Zetanil M OXO Cymoxanil + Mancozeb 3,0 4 (7-14 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Insektizide Actara SYD Thiametoxam 80 g/ha 4 (2 x 2) N, Xn B1 7 Biscaya BAY Thiacloprid 0,3 2(10-14 Tage) N, Xn SF B4 14 Bulldock ADA Beta-Cyfluthrin 0, N; Xn SF B2 28 Coragen DPB Chlorantraniliprole 60 ml/ha 2 (14 Tage) N SF B4 14 Dantop (nur Pflanzgut) SPU Clothianidin 300 g/ha 1 x beim Legen N, Xn B1 F Dantop (nur Pflanzgut) SPU Clothianidin 150 g/ha 2 (7-14 Tage) N, Xn B1 F Dantop SPU Clothianidin 35 g/ha 2 (10-14 Tage) N, Xn B1 F Decis forte BAY Deltamethrin 0, N; Xn SF B2 7 Fastac ME BAS alpha-cypermethrin 0,2 2 (7 Tage) SF1891 B4 F Hunter SPU Lambda-Cyhalothrin 0, N SF B4 14 Karate Zeon SYD Lambda-Cyhalothrin 75 ml/ha N, Xn SF B4 14 Lambda WG SYD Lambda-Cyhalothrin 0, N, Xn SF1891 B4 14 Mospilan SG FMC Acetamiprid 250 g/ha SF B4 14 Pirimor Granulat SYD Pirimicarb 0, N; T SF1891 B4 7 Plenum 50 WG SYD Pymetrozin 0, Xn SF1891 B1 7 SpinTor DOW Spinosad 50 ml/ha N SF B1 14 Spruzit Neu NEU Pyrethrine + Rapsöl 8,0 2 (7 Tage) SF B4 3 Sumicidin Alpha EC BAS Esfenvalerat 0, N; Xn B2 14 Teppeki BEL Flonicamid 160 g/ha 2 (14-21 Tage) SF B2 14 Trafo WG SYD Lambda - Cyhalothrin 0, N, Xn SF1891 B4 14 Rodentizide (Vorratsschutz in Räumen) Giftweizen GB FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle N B3 F Etisso Mäusefrei P.-Sticks FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) Granulatköder bei Bedarf N B3 F Ratron Giftlinsen FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle N B3 F Keimhemmer (Wachstumsregler) Biofresh Safestore Air Pr Ethylen 0,01 l/m³ SF1471 B3 F CIPC 300 EC Certis Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 F CIPC 300 HN Certis Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) N, Xn B3 F Crown SPU Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte SF B4 21 Fazor ARY Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-5 Wo vor Ernte N SF B4 21

23 - 4 - Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der An- Wendungen (Spritzabstand) Zulassung bis Zulassungsnummer Gefahrensymbole / GHS Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen GRO-STOP BASIS SPU Chlorpropham 60 ml/t N; Xn B3 F GRO-STOP Fog SPU Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 7 (4 Wochen) B3 F GRO-STOP Ready SPU Chlorpropham 150 ml/t N, Xn B3 F GRO-STOP 1 % DP SPU Chlorpropham 2,0 kg/t N B3 F Himalaya ARY Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte N SF B4 21 ITCAN KRE Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte SF B4 21 MitoFOG HN FRO Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) N, C SF1472 B3 1 Neonet Dust BEL Chlorpropham 1,0 kg/t B3 F Neonet Start BEL Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 F NeoNet 300 HN BEL Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) N, Xn B3 F Neo-Stop L300 CAG Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) N, Xn B3 F Neo-Stop L500 CAG Chlorpropham 12 ml/t 3 (2-3 Monate) N; Xn B3 F Neo-Stop CAG Chlorpropham 1 kg/t N B3 F Neo Stop Starter CAG Chlorpropham 60 ml/t N ; Xi B3 F Polder BASIC UPO Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 1 Polder DUST UPO Chlorpropham 1,5 kg/t N, T B3 1 Polder HOT FOG UPO Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) N, C SF1472 B3 1 Talent (nur Pflanzgut) ASI Carvone 25 ml/t (unverdünnt) 20 (!) (7 Tage) SF140 B3 F Totalherbizide (Auswahl aktuell 77 glyphosathaltige Produkte zugelassen aber viele Produkte dürfen nicht nach der Pflanzung eingesetzt werden!) DOMINATOR 480 TF DOW g/l Glyphosat 3,75 - bis 5 Tage n. S N SF B4 F Glyphos Dakar STA g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S Xi SF B4 F Kyleo NUF ,4 D + Glyphosat N ; Xi SF1891 B4 F Roundup REKORD MOT g/kg Glyphosat 2,5 (bis zur Keimung) N SF B4 F Roundup PowerFlex MOT g/l Glyphosat 3,75 -bis 5 Tage n. S N SF B4 F Sonstige Metarex M DES Metaldehyd 5,0 5 (5 Tage) B3 7 Sluxx HP NEU Eisen-III-phosphat 7, B3 F MENNO Florades MEN Benzoesäure 2% B3 F NEMATHORIN 10G ISK Fosthiazate 30,0 1 (in 4 Jahren) N: Xn B3 F Zulassungsablauf und Aufbrauchfristen Ablauf der Zulassung: Bei Ablauf der Zulassung gilt eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten sowie anschließend noch eine 12-monatige Aufbrauchfrist. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 18-Monate nach Zulassungsablauf aufgebraucht werden.

24 - 5 - Gefahrensymbole T+ = sehr giftig T = giftig Xn = gesundheitsgefährlich Xi = reizend N = umweltgefährlich C = ätzend GHS 02 = Gefahr oder Achtung entzündlich GHS 05 = Ätzwirkung: Kontakt vermeiden; Schutzbrille und Handschuhe tragen. Bei Kontakt Augen und Haut mit Wasser spülen. GHS 07 = Ausrufezeichen: Bei Hautreizungen oder Augenkontakt mit Wasser oder geeignetem Mittel spülen. GHS 08 = Gesundheitsgefahr: Vor der Arbeit mit solchen Stoffen muss man sich gut informieren; Schutzkleidung und Handschuhe, Augen- und Mundschutz oder Atemschutz tragen. GHS 09 = Umwelt: Nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen. Bienenschutz B1 = Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B2 = Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B3 = Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet B4 = Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft Einschränkungen der Betretung der Fläche bzw. des Kartoffellagers nach der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages SF1471 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF140 Nur stationäre Kaltverneblungsanlagen verwenden SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF199 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mit mehr als insgesamt maximal 2,7 kg Chlorpropham umgehen.

25 Gefahrenbeurteilung Rückstandshöchstmengen Kulturen: Einsatz von Pflanzenschutzmitteln O ja O nein Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht O ja O nein Höchstmengen werden dabei berücksichtigt O ja O nein Einhaltung der Wartezeiten O ja O nein In den letzten 4 Jahren keine positiven Analyseergebnisse O ja O nein Beachtung guter fachlicher Praxis O ja O nein Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand O ja O nein Das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Flächen ist als gering anzusehen O ja O nein Teilnahme am Rückstandsmonitoring O REKA O Sonstige Eigene Analysen O ja O nein Bewertung: O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung als sehr gering zu bewerten, Monitoring ausreichend. O Die Gefahr einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere Maßnahmen werden getroffen: Geplante Maßnahmen: Die Rückstandshöchstgehalte der eingesetzten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe der Länder, in denen die Produkte voraussichtlich vermarktet werden (falls bekannt), sind verfügbar. Zu finden unter: Datum, Unterschrift: CB 7.6.3

26 Maßnahmenplan bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten: Feststellen um welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partien (s. Rückrufverfahren) Information an Zertifizierungsstelle Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen, usw.) Wenn möglich, Einschicken einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse Ggf. Hinzuziehen weitere Experten Bei Bedarf Entsorgung Verantwortlicher auf dem Betrieb: CB 7.6.3

27 Gefahrstoffverzeichnis PSM Datum Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften ² Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird ³ Wassergefährdungsklasse (sofern bekannt) Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Eingang Menge (kg, l, Anz. Gebinde) Ausgang Bestand Unterschrift ² s. Piktrogramme ³ Außenbereich / Gewächshaus CB

28 Gefahrstoffverzeichnis PSM (Aktualisierung: bei jeder Veränderung, jedoch spätestens 4 Wochen nach einer Veränderung) Lfd. Nr. Datum 1 Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften Menge (kg, l, Anzahl Gebinde) Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird * Wassergefährdungsklasse (sofern bekannt) Unterschrift Hinweis: Bestände können auch rechnerisch ermittelt werden, wenn regelmäßige Bestandskontrollen diese Berechnung ergänzen. * Außenbreich, Gewächshaus CB

29 Maßnahmenplan zum Umgang zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil usw. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigtem Boden; Reste auffangen und wiederverwenden, wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Bedarfs an Brühe Spritzenreinigung: Brühreste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (Besteht Schutz vor Regenwasser, um das Abspülen von Pflanzenschutzmittel-Resten zu vermeiden?) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung; Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben CB

30 Behälter über 60 Liter durchtrennen

31 Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsdatenblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden. In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparats muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraums eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig. In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher, mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet), bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten. Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang (z. B. Gewächshaus, Lager) angebracht. Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen. Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter (siehe Schulungsnachweis). Verantwortlich für das Aufhängen des Hinweisschilds und für die Instruktion der Mitarbeiter ist Verantwortlich für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbots ist Datum: Unterschrift: Seite 1 von 2 CB 7.8.2

32 Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss mindestens das Mittel auf den Pflanzen abgetrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretungsfrist: Auflagen bzgl. der Wiederbetretungsfrist sind ggfls. in der Packungsbeilage eines jeden Pflanzenschutzmittels aufgeführt. Sie finden die Auflagen auch im Pflanzenschutz Informationssystem unter Für Globalgap muss zusätzlich die Einhaltung der Wiederbetretungsfrist dokumentiert werden. Es sollte der Betriebsart entsprechend eine individuelle Verfahrensanweisung erstellt werden. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling (Befall (Anzahl m²) begangen, nichts gefunden gering mittel stark Maßnahme Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutzund Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung Seite 2 von 2 CB 7.8.2

33 Beispiele für Wiederbetretungs-Auflagen (kein Anspruch auf Vollständigkeit) EO005-1 SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. EO005-2 SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. SF149 Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. SF189 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF1911 Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF194 Beim Wiederbetreten der behandelten Raumkulturen sind am Tage der Applikation der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von einer Woche sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF245 Behandelte Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten werden. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten SF521 Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften. Seite 3 von 3 CB 7.8.2

34 Jährliche Wartung der Pflanzenschutz- und Düngetechnik bzw. Bewässerungstechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Behälter ohne Risse und Ablagerungen Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen verdrehsicher befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig Jährliche Wartung der Düngetechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Abdrehprobe Grenzstreuteller vorhanden Lager und Gelenke geschmiert Dosiergestänge geölt Benebelungsgerät Nacherntebehandlung: Maschinenteil Datum/Unterschrift Funktionsweise einwandfrei Dosierung genau Bewässerungssystem: Maschinenteil Datum/Unterschrift Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Dieselaggregat einwandfrei * Tabellen für mehrere Maschinen nutzbar. CB 8.1

35 Überprüfung von Messgeräten und anlagen Kalibrierung Messvorrichtungen Zur Wägung (Saatgut, Ansetzen von Spritzbrühen usw.) kommen im Betrieb zum Einsatz: Geeichte Waagen Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Waage geeichter Gewichte Vergleichswägung mit anderen Waagen Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Bei der Mengenermittlung von Flüssigkeiten kommen im Betrieb zum Einsatz: Messbecher mit geeichter Mengenskalierung Ja Nein Bei Nein: eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Messbecher Ja Nein Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Messbechern Mengenerfassung erfolgt mittels Bei der Erfassung von Temperaturen kommen im Betrieb zum Einsatz: geeichte Thermometer Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Thermometer Vergleichsmessungen mit anderen Thermometern Ja Nein Ja Nein Ja Nein Messmittel Messbereich Prüfung am Prüfergebnis Unterschrift Prüfung am Muster: Bis 10 kg In Ordnung Waage Prüfergebnis Unterschrift Kalibriervorschrift Waage: Waage entweder geeicht oder Abgleich mit geeichten Gewichten oder anderer Waage Kalibriervorschrift Messbecher: Vergleichsmessung mit anderen Messbechern oder anderen Vergleichsgrößen Kalibriervorschrift Thermometer/Temperaturfühler: Vergleichsmessung mit anderen Thermometern oder Temperaturfühlern Kalibriervorschrift Regenmesser: Vergleichsmessung mit Messbechern CB 8.1, CB 8.2

36 Handfeger, Besen, Kehrblech Bindemittel und Eimer (nur für Pflanzenschutzmittel) CB

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 08.01.2018 - Unterlagen für QS-GAPGlobal-Gap Audit aufbewahren! l-kgha Herbizide Agil S MAC 34107-00 Propaquinzafop 1,0 1 30.11.2022 07+08+09 SF245-01

Mehr

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 09.01.2017 - Unterlagen für QS-GAPGlobal-Gap Audit aufbewahren! l-kgha Herbizide Agil S MAC 4107-00 Propaquinzafop 1,0 1 31.05.2017 N, Xn B4 F Arcade

Mehr

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 14.01.2015 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Herbizide Agil S MAC 4107-00 Propaquinzafop 1,0 1 31.12.2015 N, Xn B4 F Aramo BAS 4662-00

Mehr

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 07.01.2016 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren!

Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 07.01.2016 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand 07.01.2016 - Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Herbizide Agil S MAC 4107-00 Propaquinzafop 1,0 1 31.05.2016 N, Xn B4 F Aramo Aufbrauchfrist

Mehr

Maßnahmen Rückverfolgbarkeit. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende Maßnahmen gewährleistet:

Maßnahmen Rückverfolgbarkeit. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende Maßnahmen gewährleistet: Maßnahmen Rückverfolgbarkeit Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln wird auf dem Betrieb über alle Stufen bis zum Abnehmer gewährleistet. Die Rückverfolgbarkeit wird auf unserem Betrieb durch folgende

Mehr

Pflanzenschutzmittelliste Kartoffeln Stand Mai 2018

Pflanzenschutzmittelliste Kartoffeln Stand Mai 2018 Pflanzenschutzmittelliste Kartoffeln Stand Mai 2018 Im Zweifelsfall gilt: www.bvl.bund.de Handelsname Wirkstoffe s-nummer Bemerkung Max. Zahl der Max. Zahl d. Acrobat Plus WG Dimethomorph, 024521-00/00-001

Mehr

Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage:

Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage: Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage: Entnahmestelle Art des Bewässerungswasser (Brunnen, Oberflächengewässer, Leitungswasser) O Brunnen O Oberflächengewässer O Leitungswasser Bewässerungsmethode

Mehr

Maßnahmenplan. Datum, Unterschrift.. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich bis wann erledigt. mögliche Vorbeugungsmaßnahmen 1.

Maßnahmenplan. Datum, Unterschrift.. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich bis wann erledigt. mögliche Vorbeugungsmaßnahmen 1. Maßnahmenplan Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich bis wann erledigt erledigt mögliche Vorbeugungsmaßnahmen Datum, Unterschrift.. 1.2 Betriebsübersicht Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen,

Mehr

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Gemüsebau

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Gemüsebau Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Gemüsebau Stand: 22.11.2016 In dem seit 01.01.2013 gültigen Leitfaden für QS-GAP zertifizierte Betriebe ist unter

Mehr

Ackerschlagkartei Jahr: 2015

Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Betrieb Schlagbezeichnung Größe ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Letzter Kartoffelanbau Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr.

Mehr

Ackerschlagkartei Jahr: 2015

Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Ackerschlagkartei Jahr: 2015 Betrieb Schlagbezeichnung Größe ha): Bodenart: Hauptfrucht: Vorfrucht: Vorvorfrucht: Zwischenfrucht: Letzter Kartoffelanbau Auspflanzung Datum Sorte dt/ha Anerkennungs-Nr.

Mehr

Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen, Dieseltank, PSM-Lager, usw.) Flächen- und Anbauverzeichnis. Lager und Lagerkapazitäten

Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen, Dieseltank, PSM-Lager, usw.) Flächen- und Anbauverzeichnis. Lager und Lagerkapazitäten Betriebsübersicht Betriebsskizze (mit Gebäuden, Anlagenteilen, Dieseltank, PSM-Lager, usw.) Lagepläne Flächen- und Anbauverzeichnis Lager und Lagerkapazitäten Übersicht Brunnen / Wasserentnahmestellen

Mehr

Maßnahmenplan. Bis wann Erledigt. Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich. Erledigt V / / 2.1.

Maßnahmenplan. Bis wann Erledigt. Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen. Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich. Erledigt V / / 2.1. Maßnahmenplan Gefährdung/Abweichung Maßnahme Verantwortlich Bis wann Erledigt Erledigt Mögliche Vorbeugungsmaßnahmen Datum: Unterschrift: V-01 1.2 / 2.1.2 / 2.1.3 Betriebsübersicht Betriebsskizze (mit

Mehr

Kartoffeln. - Aktuelles 14.KW Nematodenbehandlung

Kartoffeln. - Aktuelles 14.KW Nematodenbehandlung Kartoffeln - Aktuelles 14.KW 2018 1. Nematodenbehandlung Im intensiven Kartoffelanbau sind Nematoden häufig ein Problem. Gerade im Stärkekartoffelbereich, aber auch in Verarbeitungs- und Speisesorten,

Mehr

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau

Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau Auflagen zur Wiederbetretung von Flächen nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau Stand: 23.11.2016 In dem seit 01.01.2013 gültigen Leitfaden für QS-GAP zertifizierte Betriebe ist unter Punkt

Mehr

Butisan Art

Butisan Art Herbizide: Stand: 12.01.2017 Butisan Art 51 31.10.2017 033401-00 Metazachlor Gef.Sym. N; Xn Indikation: einjährige einkeimblt. Unkräuter, gemeine Quecke, Ausfallgetreide, Rispengras auf leichten Böden

Mehr

Saisonrückblick - Warndienst 2014 Neue Pflanzenschutzmittel im Kartoffelbau 2015

Saisonrückblick - Warndienst 2014 Neue Pflanzenschutzmittel im Kartoffelbau 2015 Saisonrückblick - Warndienst 2014 Neue Pflanzenschutzmittel im Kartoffelbau 2015 Vera Pachtrog Saisonrückblick Warndienst 2014 vor-ort-bonituren mit Spritzfenster Das Hauptauftreten des Erstauftretens

Mehr

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz

Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Aktuelles aus dem Pflanzenschutz Pflanzenschutzmittel -News Confidor = Imidacloprid = Neonicotinoid = vorbei Gehört zu den 3 Neonicotinoiden deren Zulassung widerrufen wurde. Das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz

Mehr

- aktuelle Produktübersicht H e r b s t per 12 / 08 / Änderungen / Irrtum vorbehalten!

- aktuelle Produktübersicht H e r b s t per 12 / 08 / Änderungen / Irrtum vorbehalten! - aktuelle Produktübersicht H e r b s t per 12 / 08 / 2008 - Änderungen / Irrtum vorbehalten! Importzulassung (Parallelimportzulassung) durch das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)

Mehr

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt Herbizide: Stand: 15.01.2016 Aramo Art 51 31.05.2015 024662-00 Tepraloxydim Gef.Sym. N; Xn Indikation: Unkräuter nach der Saat, nach auflauf der Unkräuter Aufwandmenge 2,0 l/ha 468, 642, NT 101 Zulassung

Mehr

Nützlingsverträglichkeit von Freilandpräparaten. Pflanzenstärkungsmittel

Nützlingsverträglichkeit von Freilandpräparaten. Pflanzenstärkungsmittel Nützlingsverträglichkeit von Freilandpräparaten Fungizide? Insektizide? Dünger Wachstumsregulatoren Pflanzenstärkungsmittel Nützlinge im Freiland Nützlinge im Freiland Nützlinge im Freiland Nützlinge im

Mehr

Pflanzenschutzdienst Hamburg

Pflanzenschutzdienst Hamburg Änderungen 2016-2 - Stand: 06.05.2016 Butisan 33401-00 31.10.2016 Pirimor Granulat (Pirimicarb) 52470-00 30.11.2016 Abverkaufsfrist Aufbrauchfrist Switch hat eine neue Zulassung für verschiedene Kulturen

Mehr

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Zulassungsübersicht Möhren Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt Herbizide: Stand: 27.01.2017 Bandur Art 51 31.12.2024 034145-00 Aclonifen Gef.Sym. - Indikation: einjähriges Rispengras, Acker Fuchsschwanz, einjährige zweikeimblättrige vor dem auflaufen der Möhren und

Mehr

Krautfäulebekämpfung 2016: Nach Warndienstaufruf mit geeigneten Fungiziden

Krautfäulebekämpfung 2016: Nach Warndienstaufruf mit geeigneten Fungiziden Krautfäulebekämpfung 2016: Nach Warndienstaufruf mit geeigneten Fungiziden Die Krautfäulebekämpfung 2016 steht unmittelbar bevor. Die Empfehlungen werden, wie üblich, vor dem Hintergrund regionaler, also

Mehr

9.360 W u r z e l - u n d K n o l l e n g e m ü s e - S e l l e r i e. FUNGIZIDE, S e l l e r i e. Tage F. MOLLUSKIZIDE, S e l l e r i e.

9.360 W u r z e l - u n d K n o l l e n g e m ü s e - S e l l e r i e. FUNGIZIDE, S e l l e r i e. Tage F. MOLLUSKIZIDE, S e l l e r i e. 9.360 W u r z e l - u n d K n o l l e n g e m ü s e - S e l l e r i e K n o l l e n s e l l e r i e Auflaufkrankheiten UNGIZIDE, S e l l e r i e TMTD 98 % Satec l.: max. 1, vor der Aussaat 4 g/kg nach

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Exirel Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Fachgruppe Obstbau, 10117 Berlin Zulassungszeitraum: 14. Mai

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 18. Februar 2019 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: CURATIO Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Biofa AG, 72525 Münsingen Zulassungszeitraum: 20. Juli 2017

Mehr

Ziel der empfohlenen Insektizid-Strategie ist eine Anti-Resistenzstrategie und gleichzeitig die Erzielung eines hinreichenden Bekämpfungserfolges.

Ziel der empfohlenen Insektizid-Strategie ist eine Anti-Resistenzstrategie und gleichzeitig die Erzielung eines hinreichenden Bekämpfungserfolges. Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz Insektizide, Akarizide Strategie zur Verringerung eines Resistenzrisikos von Kartoffelkäfer und n in Kartoffeln gegen Neonicotinoide für das Jahr 2015 Notwendigkeit

Mehr

100 g/l Propaquizafop Nachauflauf max. 1 Anwendung 0,75 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser

100 g/l Propaquizafop Nachauflauf max. 1 Anwendung 0,75 l/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser Ausgewählte Pflanzenschutzlösungen für heimische Körnerleguminosen Ackerbohnen Futtererbsen Blaue Süßlupinen Stand 24.02.2012 Bitte aktuellen Zulassungsstand mehr Informationen unter https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp/

Mehr

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu

Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Erdäpfel &Warndienst neu 6. Erdäpfelfachtag Landwirtschaft im Fokus der Bäuerinnen, 05.03.2018 DI Vera Pachtrog Zulassungsauflagen

Mehr

Insektizide in Getreide

Insektizide in Getreide Stand: 09.01.2017 Abstand zu Gewässern [m] Abstand zu Saumstrukturen [m] Bulldock 0,3 1 bzw. vor Blüte Wartezeit in Tagen Formulierung Vertrieb / Zulassungsinhaber 56 /F EC ADD SPU Zulassung 06/17 Auflagen

Mehr

Tage. Rückstandshöchstmenge: Azoxystrobin = 10,0 mg/kg + Difenoconazol = 5,0 mg/kg Fl: max. 2, BBCH 13 Ortiva u. a. 14 1,0 l/ha

Tage. Rückstandshöchstmenge: Azoxystrobin = 10,0 mg/kg + Difenoconazol = 5,0 mg/kg Fl: max. 2, BBCH 13 Ortiva u. a. 14 1,0 l/ha 9.122 S p r o s s g e m ü s e - e n c h e l G e w ü r z f e n c h e l, G e m ü s e f e n c h e l UNGIZIDE, G e m ü s e f e n c h e l Echte Mehltaupilze, Pilzliche Blattfleckenerreger SCORE Rückstandshöchstmenge:

Mehr

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide Stand: März 2019 Schaderreger: Alternaria-Arten Signum NW: Echte Mehltaupilze, Pilzliche Blattfleckenerreger

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 22. Februar 2017 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 22. Februar 2017 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1

Mehr

Zierpflanzenbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum:

Zierpflanzenbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Zierpflanzenbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter

Mehr

B u s c h b o h n e n, S t a n g e n b o h n e n, D i c k e B o h n e n, F e u e r - b z w. K ä f e r bohne. FUNGIZIDE, H ü l s e n g e m ü s e.

B u s c h b o h n e n, S t a n g e n b o h n e n, D i c k e B o h n e n, F e u e r - b z w. K ä f e r bohne. FUNGIZIDE, H ü l s e n g e m ü s e. 9.211 r u c h t g e m ü s e H ü l s e n g e m ü s e : B u s c h b o h n e n, S t a n g e n b o h n e n, D i c k e B o h n e n, e u e r - b z w. K ä f e r bohne Echte Mehltaupilze UNGIZIDE, H ü l s e n

Mehr

Vergleich verschiedener Düngestrategien bei Speiseindustriekartoffeln im Auftrag der Fa. Eurochem Versuchsergebnisse 2014, LFS Hollabrunn

Vergleich verschiedener Düngestrategien bei Speiseindustriekartoffeln im Auftrag der Fa. Eurochem Versuchsergebnisse 2014, LFS Hollabrunn Vergleich verschiedener Düngestrategien bei Speiseindustriekartoffeln im Auftrag der Fa. Eurochem Versuchsergebnisse 2014, LFS Hollabrunn Inhaltsverzeichnis Versuchsziel... 1 Methode... 1 Kulturführung...

Mehr

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel

Service de la protection des végétaux. Pflanzenschutzmittel Service de la protection des vgtaux «ohne Pestizide» Pestizidfreier Unterhalt in den Gemeinden Reglementierung im Bereich der Reglementierung im Bereich der Pflanzenschutzmittel Service de la protection

Mehr

Alternativ/Sonderkulturen

Alternativ/Sonderkulturen Kartoffel.. ERDÄPFEL PSM inöst. Alternativ/Sonderkulturen BLÜTE nicht wichtig Vegetative Vermehrung - Knolle Wichtig.. Knolle QUALITÄT und ERTRAG PSM Kartoffel.. in Alternativ/Sonderkulturen RICOCTONIA

Mehr

Kalkstickstoffversuch im Kartoffelbau

Kalkstickstoffversuch im Kartoffelbau Kalkstickstoffversuch im Kartoffelbau Johannes Lachmann Kurzfassung Auf dem Kartoffelbaubetrieb Lachmann (Altenebstorf) wurde im Rahmen des Meisterkurses in Uelzen im Jahr 2015 ein Düngungsversuch mit

Mehr

Pflanzenschutz im Hopfenbau 2019

Pflanzenschutz im Hopfenbau 2019 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Pflanzenschutz im Hopfenbau 2019 Simon Euringer Anna Baumgartner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft AG Pflanzenschutz im Hopfenbau Hopfen Statistik

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutz in Sojabohnen Feldtag LTZ, RAGT, Bernhard Irion

Aktuelles zum Pflanzenschutz in Sojabohnen Feldtag LTZ, RAGT, Bernhard Irion Aktuelles zum Pflanzenschutz in Sojabohnen Feldtag LTZ, RAGT, Bernhard Irion 29.08.2016 27.10.2016 1 Sojabohnen- Stichworte zum Anbaujahr 2016 LANDRATSAMT ORTENAUKREIS Anbaufläche gegenüber 2015 gleichgeblieben,

Mehr

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz FELDBAU - Ergebnisse der Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel

Mehr

Wirksamer Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau

Wirksamer Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau Wirksamer Pflanzenschutz im Zierpflanzenbau Anwendungskriterien - Wirkungsweisen - Dosierungen Kurzfassung Ludwig Opitz, Syngenta Lawn & Garden Controls Erfurt 26.06.18 Ziel Jede PS-Maßnahme muss sitzen!

Mehr

Weihnachtsbaum Feldtag 2016

Weihnachtsbaum Feldtag 2016 Weihnachtsbaum Feldtag 2016 Kulturpflege/Bestandesführung Düngung, Pflanzenschutz Züchtung/Sorte Qualität Pflanzgut/Saatgut Pflanzenertrag/-qualität Klima/Witterung Boden Bodenbearbeitung Pflanzenschutz

Mehr

Auszug aus der Gesamtübersicht von zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmitteln für Heil- und Gewürzpflanzen nach Kulturen und Verwendungszweck

Auszug aus der Gesamtübersicht von zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmitteln für Heil- und Gewürzpflanzen nach Kulturen und Verwendungszweck Auszug aus der Gesamtübersicht von zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmitteln für Heil- und Gewürzpflanzen nach Kulturen und Verwendungszweck (G) = gemäß 18a PflSchG-Alt bzw. Ausweitung des Geltungsbereiches

Mehr

Feldbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum:

Feldbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Feldbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel

Mehr

Reduktion der Kupfer-Aufwandmengen mit Cuprozin progress. Herzlich willkommen! Dr. Herbert Welte Spiess-Urania Chemicals GmbH

Reduktion der Kupfer-Aufwandmengen mit Cuprozin progress. Herzlich willkommen! Dr. Herbert Welte Spiess-Urania Chemicals GmbH Reduktion der Kupfer-Aufwandmengen mit Cuprozin progress Herzlich willkommen! Dr. Herbert Welte Spiess-Urania Chemicals GmbH Übersicht Historischer Überblick der Kupferreduktion Besondere Eigenschaften

Mehr

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage 9.25 r u c h t g e m ü s e - K ü r b i s G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s UNGIZIDE, G a r t e n - K ü r b i s Auflaufkrankheiten,

Mehr

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen Breitblättrige Unkräuter Ackerfuchsschwanz, Centium 36 CS NT102, NT127, NT149 Quickdown 05 Bandur Boxer NW 5(5/5/0)m NT1 NW -(15/10/5)m NW701, NW800, NT1 NW -(-/-/0)m NT145, 146, 170 F 0,25 l Im Vorauflauf

Mehr

Pflanzenschutz. Gewässerschutz

Pflanzenschutz. Gewässerschutz Pflanzenschutz & Gewässerschutz Maßnahmen und Initiativen der IGP (Industriegruppe Pflanzenschutz) zum Gewässerschutz in Österreich DI Josef Schlagenhaufen; Kwizda Agro GmbH Mitglieder der Industriegruppe

Mehr

Unterlagen QS-GAP. Version 4.0. Stand:

Unterlagen QS-GAP. Version 4.0. Stand: Unterlagen QS-GAP 2017 Version 4.0 Stand: 03.01.2017 Arbeitshilfen QS-GAP 2017 Version 4.0 01.01.2017 Nummer Titel FO-01 Maßnahmenplan FO-02 FO-03 FO-04 FO-05 FO-06 FO-07 FO-08 FO-09 Betriebsübersicht

Mehr

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage

G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s. Tage 9.25 r u c h t g e m ü s e - K ü r b i s G a r t e n k ü r b i s, K ü r b i s - H y b r i d e n, M o s c h u s - K ü r b i s, Rie s e n k ü r b i s UNGIZIDE, G a r t e n - K ü r b i s Auflaufkrankheiten,

Mehr

Hopfenbauversammlungen 2015

Hopfenbauversammlungen 2015 Hopfenbauversammlungen 2015 Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln im Hopfen 2015 Wolfgang Sichelstiel Dr. Florian Weihrauch Laura Wörner Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Hopfenforschungszentrum

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 16. März 2015 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1 über

Mehr

Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln

Revisionsinformation Checkliste Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln Revisionsinformation Checkliste Gegenüber dem folgenden Dokument Checkliste 01.01.2017 rev01 werden die aufgeführten inhaltlichen en zur Revision gültig. Das Dokument erhält die Version 01.01.2017rev02.

Mehr

Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten Zierpflanzen

Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingarten Zierpflanzen Informationen zum Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Abteilung Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Landtechnik Ellerhoop Thiensen 22 25373 Ellerhoop Tel. 04120/70689-214

Mehr

Maßnahmen gegen den Rapserdfloh. Haben insektizide Beizmittel eine Zukunft?

Maßnahmen gegen den Rapserdfloh. Haben insektizide Beizmittel eine Zukunft? Maßnahmen gegen den Rapserdfloh. Haben insektizide Beizmittel eine Zukunft? Dr. Michael Glas 63. Baden-Württembergischer Pflanzenschutztag Wolpertshausen 16.2.2016 1 Anbaufläche Winterraps Anbaufläche

Mehr

Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel

Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel Allgemeinverfügungen über die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 21. Juni 2016 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln 1 Pflanzenschutz-Kurse 2018 Einführung 16. März 2012: Postulat von Frau NR Angelina Moser (GL): Der Bundesrat wird aufgefordert

Mehr

Welche Pflanzenschutzmittel können eingesetzt werden?

Welche Pflanzenschutzmittel können eingesetzt werden? 0 A USBILDUNG UND B ERATUNG LANDPOST. APRIL 007 Kartoffelbau 007 Welche Pflanzenschutzmittel können eingesetzt werden? Pflanzenschutz ist so alt wie der Anbau von Kulturpflanzen selber. Die Schädlinge

Mehr

Hopfenbauversammlungen 2017

Hopfenbauversammlungen 2017 Hopfenbauversammlungen 2017 Verfügbare Mittel und Anwendungsstrategien Für die Pflanzenschutzsaison 2017 Wolfgang Sichelstiel Silvana Wolf Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Hopfenforschungszentrum

Mehr

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Bearbeiterin: Sylvia Schnell Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Fungizide Stand: Februar 2018 Alternaria- Blattfleckenerreger (u.a. Colletotrichum

Mehr

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG

LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG LANDWIRTSCHAFTLICHES TECHNOLOGIEZENTRUM AUGUSTENBERG Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Neßlerstr. 25, 76227 Karlsruhe Weinbauverband Württemberg e.v. Hirschbergstr. 2 74189 Weinsberg

Mehr

Aktuelles zum Pflanzenschutz im Gemüsebau

Aktuelles zum Pflanzenschutz im Gemüsebau Aktuelles zum Pflanzenschutz im Gemüsebau Aktuelles zum Pflanzenschutz im Gemüsebau Codes => Relevanz im Gemüsebau Kohlrabi => neue Rückstandsvorgaben Wartezeit => Pflicht oder Kür? -was ändert sich: -

Mehr

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Stand 30.11.2016 Liste der Wirkstoffe, bei denen die Gezielte

Mehr

Quelle: Erläuterungen zum Inhalt, Abkürzungen und Fußnoten siehe unter Allgemeine Hinweise

Quelle:  Erläuterungen zum Inhalt, Abkürzungen und Fußnoten siehe unter Allgemeine Hinweise Im Gemüsebau in der Kultur Topinambur (Erdartischocke) (reiland) einsetzbare Pflanzenschutzmittel (Stand: 08.09.2017) einschließlich der einzelbetrieblichen Genehmigungen in Nordrhein-Westfalen Quelle:

Mehr

Auflagen zu Wiederbetretungsfristen in obstbaulichen Kulturen (Stand )

Auflagen zu Wiederbetretungsfristen in obstbaulichen Kulturen (Stand ) Auflagen zu Wiederbetretungsfristen in obstbaulichen Kulturen (Stand 22.02.2019) Auf den nächsten Seiten finden Sie eine Zusammenstellung der Wiederbetretungsfristen für, die im Obstbau Verwendung finden.

Mehr

Erreger und ihre Symptome frühzeitig bekämpfen

Erreger und ihre Symptome frühzeitig bekämpfen 26 Pflanze BAUERNBLATT 7. Mai 2016 Fungizideinsatz bei Kartoffeln Erreger und ihre Symptome frühzeitig bekämpfen Bei Kartoffeln finden wir eine Vielzahl von schädigenden Pilzkrankheiten wie Alternaria-Sprühund

Mehr

Pflanzenschutzmittelrückstände in Salat Ergebnisse des Jahres 2011 Stand:

Pflanzenschutzmittelrückstände in Salat Ergebnisse des Jahres 2011 Stand: Pflanzenschutzmittelrückstände in Salat Ergebnisse des Jahres Stand:.. Zusammenfassung Im Jahr wurden insgesamt Salatproben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. In Proben wurden keine Rückstände

Mehr

Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel deutscher Herkunft, bzw. "Parallelimportliste"Schweiz-Deutschland

Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel deutscher Herkunft, bzw. ParallelimportlisteSchweiz-Deutschland Verzeichnis der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel deutscher Herkunft, bzw. "Parallelimportliste"Schweiz-Deutschland In der Schweiz und für den ÖLN dürfen nur in der Schweiz zugelassene

Mehr

Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel im Hopfen 2010

Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel im Hopfen 2010 Zulassungssituation für Pflanzenschutzmittel im Hopfen 2010 Hopfenbauversammlungen 2010 vom 22.02.2010 bis 03.03.2010 G L I E D E R U N G 1. Rückblick 2009 aus Sicht der Mittelprüfung 2. Erwartete neue

Mehr

Zur Stärkung: 2,0 l/ha Yara Vita Getreide +/bzw. 5 kg/ha Bittersalz +/bzw. 1,5 l/ha Mangannitrat

Zur Stärkung: 2,0 l/ha Yara Vita Getreide +/bzw. 5 kg/ha Bittersalz +/bzw. 1,5 l/ha Mangannitrat Fachinfo Pflanzenbau KW 22/16 1. Fungizideinsatz in Sommergerste 2. Schädlingsüberwachung in Kartoffeln 3. Schädlings-und Krankheitsauftreten in Leguminosen 4. Auszüge aus einer Studie zu Rückständen im

Mehr

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen

Vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versuche auf Kleinflächen SEITE 1 VON 6 Anzeige der Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel und/oder der Anwendung in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten und/oder entgegen den mit der Zulassung festgelegten Anwendungsbestimmungen

Mehr

Versuchsanlage mit randomisierter Blockanlage in 4 Wiederholungen.

Versuchsanlage mit randomisierter Blockanlage in 4 Wiederholungen. 1 Veränderung der Ertragsparameter bei Einsatz von AGROSOL liquid und AQUASATIS bei Kartoffeln in Obersiebenbrunn 2015 Inhaltsverzeichnis Versuchsziel... 1 Methode... 1 Kulturführung... 1 Versuchsprogramm...

Mehr

LFS Obersiebenbrunn 2008: Fungizidanwendung in Kartoffel

LFS Obersiebenbrunn 2008: Fungizidanwendung in Kartoffel Seite 1 LFS Obersiebenbrunn 2008: Fungizidanwendung in Kartoffel Bericht Nr: FKAR05-OS-08-01 Versuchsverantwortliche/r: D.I. Elisabeth Zwatz Versuchsdurchführende/r, -auswertende/r Ing. Martin Grimling,

Mehr

Haus & Garten. Op#maler Schutz für Ihre Pflanzen

Haus & Garten. Op#maler Schutz für Ihre Pflanzen Haus & Garten Op#maler Schutz für Ihre Pflanzen Was ist Pflanzenschutz? Schutz der Kulturpflanzen vor schädlichen Einflüssen durch bio#sche Ursachen (Krankheiten und Schädlinge) abio#sche Faktoren (Trockenheit,

Mehr

Empfehlungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weizen - Fungizid-Empfehlungen im intensiven Anbau bei hohem Infektionsdruck

Empfehlungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Weizen - Fungizid-Empfehlungen im intensiven Anbau bei hohem Infektionsdruck Weizen - Fungizid-Empfehlungen im intensiven Anbau bei hohem Infektionsdruck Fuß- und frühe Blattkrankheiten Fahnenblattbehandlung Abschlussbehandlung (Ähre) Talius Top Pack 0,25 l + 1,25 l Seguris Opti

Mehr

Handhabung nicht selbst erzeugter Ware 5

Handhabung nicht selbst erzeugter Ware 5 Handhabung nicht selbst erzeugter Ware 5 5.1.1 Wareneingangskontrolle Geregelter Ablauf der Qualitätskontrolle ( z.b. Qualität in Ordnung, Schädlingsbefall, Temperatur, Etikettierung/ Kennzeichnung in

Mehr

Versuchsergebnisse aus Bayern

Versuchsergebnisse aus Bayern Versuchsergebnisse aus Bayern 1999 Versuch zur Optimierung der Fungizidstrategie, zur Qualitätsbeeinflussung, zur Resistenzverzögerung, zur Minimierung der Bekämpfungskosten, zur Fungizideinstufung und

Mehr

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen. Centium 36 CS, Clomazone 360 CS. Breitblättrige Unkräuter 09 NT102, NT127, NT149

Schaderreger Präparate GHS Auflagen WZ Aufwand Bemerkungen. Centium 36 CS, Clomazone 360 CS. Breitblättrige Unkräuter 09 NT102, NT127, NT149 Breitblättrige Unkräuter Ackerfuchsschwanz, Centium 36 CS, Clomazone 360 CS Quickdown 05 Bandur Boxer NT102, NT127, NT149 NW 5(5/5/0)m NT1 NW -(15/10/5)m NW701, NW800, NT1 NW -(-/-/0)m NT145, 146, 170

Mehr

2.2. Gefahrenanalyse Wasser

2.2. Gefahrenanalyse Wasser 2.2. Gefahrenanalyse Wasser Die folgende Gefahrenanalyse bezieht sich auf sämtliches im Vorerntebereich verwendetes Wasser (Bewässerung, Bewässerungsdüngung, PSM Einsatz ). Sie muss für jede verwendete

Mehr

Im Zierpflanzenbau einsetzbare Insektizide und Akarizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate

Im Zierpflanzenbau einsetzbare Insektizide und Akarizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate Im Zierpflanzenbau einsetzbare Insektizide und Akarizide nach 33 zugelassene oder im Rahmen der Zulassungserweiterung zugelassene Präparate in: Zierpflanzen, Ziergehölze und Baumschulen Landwirtschaftskammer

Mehr

Pflanzenschutz Ackerbau

Pflanzenschutz Ackerbau 6 n Entwicklungsstadien der früher 231 6.1 Beizung n Die Pflanzgutbeizung ist neben den anderen produktionstechnischen Maßnahmen ein wichtiger Baustein zur Erzeugung von gesunden und qualitativ hochwertigen

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Cuprofor flow Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Obstbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum:

Obstbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel 2014 Datum: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz Obstbau Ergebnisse der Gezielten Überprüfung bewilligter Pflanzenschutzmittel

Mehr

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen

Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 29. März 2016 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 2010 1 über

Mehr

Neue Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 2017 wichtigste Neuheiten

Neue Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 2017 wichtigste Neuheiten Neue Pflanzenschutzmittel im Ackerbau 2017 wichtigste Neuheiten Allgemeines Nur 1 neuer Wirkstoff! 8 neue Mittel aus neuen Wirkstoffkombinationen oder neuen Zulassungen 21 neue Mittelnahmen 2 Höhere Zulassungsanforderungen

Mehr

Pflanzenschutz im Hopfenbau 2018 Grenzen und Möglichkeiten

Pflanzenschutz im Hopfenbau 2018 Grenzen und Möglichkeiten Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Pflanzenschutz im Hopfenbau 2018 Grenzen und Möglichkeiten Silvana Wolf Florian Weihrauch Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft AG Pflanzenschutz im Hopfenbau

Mehr

Bienenschutz - Auflagen beim Pflanzenschutz -

Bienenschutz - Auflagen beim Pflanzenschutz - Werner Kost Produktionsberatung Gemüse- und Zierpflanzenbau Landratsamt Tübingen Abt. 40 Landwirtschaft, Baurecht und Naturschutz Gerhard Sorg Gartenbauberatung mit Schwerpunkt Zierpflanzenbau Landratsamt

Mehr

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-

NB6622 Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol- Hinweise zum Bienenschutz Bestimmte Pflanzenschutzmittel sind für Bienen gefährlich. Bei der Anwendung dieser Mittel ist die Verordnung zum Schutz der Bienen vor Gefahren durch Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)

Mehr

Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau

Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau Kulturen Rüben, Raps, Kartoffel, Mais, Getreide, Leguminosen, Wein- und Obstbau Superbenetzer zur Wirkungsoptimierung von Pflanzenschutzmitteln (nach 20 PflSchG). SILWET GOLD reduziert signifikant die

Mehr

Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung

Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung Lösungen finden. Erfolge erzielen. Zukunft sichern. Agrar & Projektberatung Einzelbetriebliche Betriebs- und Strategieentwicklung Ing. Daniela Morgenbesser +43(0)664 60 259 42302 daniela.morgenbesser@lk-projekt.at

Mehr

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel:

Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel: Merpan 80WDG Allgemeine Angaben Zulassungsinhaber: Schnells Kürbiskerne GbR, 91126 Kammerstein Zulassungszeitraum:

Mehr

Zulassungsübersicht Brokkoli Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt

Zulassungsübersicht Brokkoli Abt. Pflanzenbau, Pflanzenschutz und Umwelt Herbizide: Stand: 15.03.2017 Butisan Art 51 31.10.2017 033401-00 Metazachlor Gef.Sym. N; Xn Indikation: einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter auf schweren Böden bei Saatkultur

Mehr

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Insektizide und Akarizide

Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Insektizide und Akarizide Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Bearbeiterin: Sylvia Schnell Pflanzenschutzmittelliste für den Zierpflanzenbau unter Glas Insektizide und Akarizide Stand: Januar 2018 Blattläuse s. auch Saugende Insekten

Mehr

Ackerbau-Empfehlung 2017

Ackerbau-Empfehlung 2017 Ackerbau-Empfehlung 2017 Empfehlungen für den Getreidebau und Ungräser DIRIGENT SX Roundup PowerFlex Roundup REKORD Sumimax Sumimax-VERTIX Pack VERTIX 131 138 359 378 379 394 411 416 417 418 463 470 NAF

Mehr