Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage:

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1 Risikoanalyse Bewässerungswasser Jahr Anlage: Entnahmestelle Art des Bewässerungswasser (Brunnen, Oberflächengewässer, Leitungswasser) O Brunnen O Oberflächengewässer O Leitungswasser Bewässerungsmethode beregnete Kulturen O Kulturen, die roh verzehrt werden O Kulturen, die vor dem Verzehr immer gekocht werden (Kartoffeln) Geplanter Zeitpunkt der Bewässerung Mögliche Risiken Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung eines möglichen Risikos ja nein mikrobielle Verunreinigung bei Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse (Kartoffeln werden vor dem Oberflächengewässern und Entnahme Verzehr immer gekocht, deshalb ist die mikrobielle Gefährdung sehr gering.) unterhalb von Dörfern, Viehweiden usw. (QS Richtwerte bei Benetzung der zum Rohverzehr geeigneten Ernteteil eingehalten) chemische Verunreinigungen Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse physikalische Verunreinigungen Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse zu hoher Nitratgehalt Verwendung von Wasser mit regelmäßiger Analyse O Für die Bewässerung liegt eine behördliche Genehmigung vor. Aufgrund der Gefährdung wird folgende Häufigkeit der Analysen festgelegt: O jährlich O alle 2 Jahre O alle 3 Jahre O Jahre Der Wasserbedarf wird mit Hilfe folgender Daten bestimmt: O Pflanzenbestand O Wettervorhersage O Niederschlagsmessung O Sonstiges O Bodenfeuchtemessung Wasseranalyse mit Stand liegt vor. Ergebnis der Wasseranalyse: O Wasser ist unbedenklich und als Bewässerungswasser geeignet O Wasser ist nicht als Bewässerungswasser geeignet Datum: Unterschrift: CB 6.3.2

2 Bewässerungswasser Für die Qualität des Bewässerungswassers der Anbauflächen (QSGAP/ GLOBALGAP) sind folgende Leitwerte vorgesehen: Gesamtcoliforme Bakterien unter Koloniebildende Einheiten (KBE)/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 2000 KBE/100 ml. Bei Freiland und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr bei der Benetzung der für den Rohverzehr geeigneten Teile sind folgende Werte einzuhalten: Gesamtcoliforme Bakterien unter 5000 KBE/100 ml, Fäkalcoliforme Bakterien unter 400 KBE/100 ml. Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen. Die erforderlichen Untersuchungen für die Einstufung des Wassers sind vorzunehmen. Dazu können Analysen, die im Rahmen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasserüberwachungen vorliegen (z.b. im Rahmen von Gewässergüteuntersuchungen), herangezogen werden. Risikoanalyse Es wird eine Risikoanalyse durchgeführt, die eine mögliche chemische oder physikalische Verunreinigung aller Quellen des Bewässerungswassers/ Bewässerungsdüngungswasser berücksichtigt. Bestandteil der Risikoanalyse sollte die Bewässerungsmethode, die Kultur, die Häufigkeit von Analysen, die Herkunft des Wassers, die Ursachen und Anfälligkeiten für Verunreinigungen und Drainagewasser der Wasserquellen und der Umwelt sein. Nutzung von Brunnenwasser Bei der Nutzung von Brunnenwasser für Wäsche von Produkten muss dieses Wasser Trinkwasserqualität aufweisen. Das Wasser darf nicht am Brunnen, sondern muss am (letzten) abgebenden Hahn entnommen werden. CB 6.3.2

3 CB 6.3.2

4 CB 6.3.2

5 Anlage: Durchgeführte Maßnahmen integrierter Pflanzenschutz (bitte ankreuzen!) Vorbeugung O Einhaltung der erforderlichen Anbaupausen durch geregelte Fruchtfolgen O Auswahl von für Kultur geeignete Flächen O Förderung von Nützlingen (Hecken, Steinhaufen, Sitzstangen usw.) O Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur (Gründüngung, Mulchmaterial) O Maßnahmen zur Verbesserung des Gehalts organischer Substanz im Boden O Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung von Erosionen (z. B. Querpflügen, Mulchen, Zwischensaat) O Sortenwahl (krankheitstolerante bzw. resistente Sorten) O Gesundes Vermehrungsmaterial O Einsatz optimierter Pflanzenschutztechnik O Untersuchung auf bodenbürtige Krankheitserreger (Nematoden) O Reinigung und Desinfektion von Maschinen und Ausrüstungen Beobachtung und Überwachung O Routinemäßige Kontrolle (Ergebnisse s. Ackerschlagkartei ) O Schadschwellenkontrolle (Ergebnisse s. Ackerschlagkartei ) O Einsatz von Systemen zur Entscheidungsfindung Intervention O Mechanische oder thermische Unkrautbekämpfung O Selektiver Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Behandlung Vermehrungsmaterial (Dokumentation Ackerschlagkartei ) O Einsatz natürlicher Feinde O Einsatz von mikrobiellen Erregern O Teilflächen- oder Randbehandlung (Dokumentation Ackerschlagkartei ) CB

6 Zugelassene Pflanzenschutzmittel in Kartoffeln Stand Unterlagen für QS-GAP/Global-Gap Audit aufbewahren! Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis Herbizide Agil S MAC Propaquinzafop 1, N, Xn B4 F Aramo Tepraloxydim 2, N; Xn SF B4 F Artist BAY Metribuzin + Flufenacet 2,0-2, N; Xn B4 F Bandur BAY Aclonifen 4, N; Xn SF B4 F Boxer SYD Prosulfocarb N, Xi B4 F Cato DPB Rimsulfuron 0,03 + 0, N B4 F Centium 36 CS FMC Clomazone 0, Xi SF B3 F ESCEP DPB Rimsulfuron 0,03 + 0, N B4 F Focus Ultra BAS Cycoloxydim 2,5 (Quecke 5,0) Xn SF B4 56 Fusilade MAX SYD Fluazifop-P 1,0 (Quecke 2,0) N, Xn SF B4 90 Metric BEL Clomazone + Metribuzin 1, N SF1891 B4 F Mistral ADA Metribuzin 0,75 (NA 0,5) N SF1891 B4 42 Novitron FMC Aclonifen + Clomazone 2, N, Xn SF B4 F Panarex SPU Quizalofop-P 1,25 (Quecke 2,25) N, T B4 60 Quickdown FMC Pyraflufen (Ethylester) 0,4-0,8 l/ha 3 (4-7 Tage) N, Xn SF B4 14 Reglone SYD Deiquat 2, N; T+ B4 10 Sencor Liquid BAY Metribuzin VA 0,9 (NA 0,6) N SF B4 42 Sencor WG BAY Metribuzin VA 0,75 (NA 0,5) N, Xn SF1891 B4 42 Shark FMC Carfentrazone 1, N; Xi SF B4 14 Tacco SPU g/l Metosulam 0,3 l/ha N, Xn SF B4 F Targa Super BAY Quizalofop-P 2, N, Xi SF B4 45 Fungizide ACROBAT PLUS WG BAS Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) N, Xn SF B4 14 Areva MZ ADA Mancozeb + DMM 2,0 5 (10-14 Tage) N, Xn SF B4 7 Bravo 500 SYD Chlorthalonil 2,0 2 (7-10 Tage) 30.0$.2016 N, Xn B4 7 BANJO ADA Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 BANJO Forte ADA Dimethomorph +Fluazinam 1,0 4 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Canvas NUF Amisulbrom 0,5 6 (7-10 Tage) N B4 7 Carial Flex SYD Cymoxanil + Mandipropamid 0,6 6 (7 Tage) N; Xn SF B4 7 Carneol ADA Fluazinam 0,4 8 (5-10 Tage) N; Xn SF1891 B4 7 Contans WG FMC Coniothyrium minitans 4,0-8,0 1 (Pflanzgut) B3 F Cuprozin progress SPU Kupferhydroxid 2,0 6 (7-10 Tage) N; T SF194 B4 14 Curzate M WG DPB Cymoxanil + Mancozeb 2,5 3 (7 Tage) N; Xn B4 7 Dithane Neo Tec DOW Mancozeb 1, N; Xn SF1891 B4 7

7 - 2 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis Electis DOW Mancozeb + Zoxamide 1,8 3 (7-12 Tage) Xn B4 7 EPOK ISK Fluazinam + Metalaxyl-M 0,5 4 (10-14 Tage) N; Xn SF B4 7 Fantic M STA Benalaxyl-M + Mancozeb 2,5 3 (10-14 Tage) N, Xn SF1891 B4 14 Fungazil 100 SL Certis Imazalil 150 ml/t N, Xi B3 3 Funguran progress SPU Kupferhydroxid 2,0 4 (7-10 Tage) N, Xi B4 14 Infinito BAY Propamocarb + Fluopicolide 1,6 / 1,2 4 (7-10 Tage) N, Xi SF B4 14 Lotus-Nando 500 SC NUF Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Monceren G BAY Pencycuron + Imidacloprid 60 ml/dt N B3 F Monceren Pro BAY Pencycuron + Prothioconazol 1,5 l/ha (Mafex 2,0 l) N B3 F Moncut ADA Flutolanil 20 ml/dt 1 (Lager/Legen) N B3 F OHAYO ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Ortiva SYD Azoxistrobin 0,5 3 (14-28 Tage) N SF B4 7 Ortiva SYD Azoxistrobin 3,0 beim Legen 1 (3x in der Kultur) N SF B4 F Orvego BAS Dimethomorph+Ametoctradin 0,4 10 (7-10 Tage) N; Xn SF B4 7 Penncozeb DG CER Mancozeb 1,8 kg/ha N, Xn SF1891 B4 7 Polyram WG BAS Metiram 1, N, Xi SF1891 B4 14 Proxanil BEL Cymoxanil + Propamocarb 2,5 4 (7-12 Tage) SF B4 14 Ranman ISK Cyazofamid 0,2 + 0,15 6 (7-10 Tage) Xi SF B4 7 Ranman Top ISK Cyazofamid 0,5 6 (5-10 Tage) N; Xi SF B4 7 Revus SYD Mandipropamid 0,6 4 (7-12 Tage) SF B4 7 Revus MZ SYD Mandipropamid + Mancozeb 2,5 4 (7-12 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Revus Top SYD Mandipropamid+Difenoconazol 0,6 3 (7-10 Tage) N SF B4 3 Ridomil Gold MZ SYD Mancozeb + Metalaxyl-M 2,0 4 (10-14 Tage) N: Xn SF1891 B4 14 Risolex SCD Tolclofos-methyl 200 g/dt N B3 F Risolex flüssig SCD Tolclofos-methyl 60 ml/dt N B3 F Shaktis NUF Mancozeb + Amisulbron 2,0 6 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 Shirlan ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N, Xi SF1891 B4 7 Signum BAS Pyraclostrobin + Boscalid 0,25 4 (10-21 Tage) N, Xn SF B4 3 TANOS DPB Cymoxanil + Famoxadone 0,7 8 (7-14 Tage) N; Xn B4 14 Tattoo BAY Mancozeb + Propamocarb 4,0 6 (7-12 Tage) Xi B4 14 Tattoo C BAY Chlorthalonil + Propamocarb 1,5-2,7 3-2 (7-12 Tage) N, Xn B4 14 Terminus FMC Fluazinam 0,4 8 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 Trimagnol Cerex Maneb 1,8 5 (10-14 Tage) N, Xn B4 7 Valbon SPU Mancozeb + Benthiavalicarb 1,6 6 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 VONDAC DG ELF Maneb 2,0 6 (7-10 Tage) Xi SF1891 B4 7

8 - 3 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis Valis M BEL Mancozeb + Valifenalate 2,5 3 (7-10 Tage) N, Xn SF B4 7 Winby ISK Fluazinam 0,4 10 (7-10 Tage) N; Xn SF1891 B4 7 Zetanil M OXO Cymoxanil + Mancozeb 3,0 4 (7-14 Tage) N, Xn SF1891 B4 7 Insektizide Actara SYD Thiametoxam 80 g/ha 4 (2 x 2) N, Xn B1 7 Alverde BAS Metaflumizone 250 ml/ha 2 (7 Tage) N, Xn Spo5 B4 F Biscaya BAY Thiacloprid 0,3 2(10-14 Tage) N, Xn SF B4 14 Bulldock MAC Beta-Cyfluthrin 0, N; Xn SF B2 28 Coragen DPB Chlorantraniliprole 60 ml/ha 2 (14 Tage) N SF B4 14 Dantop SPU Clothianidin 300 g/ha (Pflanzgut) 1 x beim Legen N, Xn B1 F Dantop SPU Clothianidin 150 g/ha (Pflanzgut) 2 x (7-14 Tage) N, Xn B1 F Decis forte BAY Deltamethrin 0, N; Xn SF B2 7 Fastac SC Super Contact BAS alpha-cypermethrin 65 ml/ha 1 (Kartoffelkäfer) N, Xn B4 7 Fastac ME BAS alpha-cypermethrin 0,2 2 (7 Tage) N; Xn SF1891 B4 F Hunter SPU Lambda-Cyhalothrin 0, N SF B4 14 Karate Zeon SYD Lambda-Cyhalothrin 75 ml/ha N, Xn SF B4 14 Lambda WG SYD Lambda-Cyhalothrin 0, N, Xn SF1891 B4 14 Mospilan SG FMC Acetamiprid 250 g/ha SF B4 14 Pirimor Granulat SYD Pirimicarb 0, N; T SF1891 B4 7 Plenum 50 WG SYD Pymetrozin 0, Xn SF1891 B1 7 SpinTor DOW Spinosad 50 ml/ha N SF B1 14 Spruzit Neu NEU Pyrethrine + Rapsöl 8,0 2 (7 Tage) N; Xi B4 3 Sumicidin Alpha EC BAS Esfenvalerat 0, N; Xn B2 14 Teppeki BEL Flonicamid 160 g/ha 2 (14-21 Tage) SF B2 14 Trafo WG SYD Lambda - Cyhalothrin 0, N, Xn SF1891 B4 14 Rodentizide (Vorratsschutz in Räumen) Giftweizen GB FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle N B3 F Etisso Mäusefrei P.-Sticks FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) Granulatköder bei Bedarf N B3 F Ratron Giftlinsen FRU Zinkphosphid (-> Hausmaus) 100 g/köderstelle N B3 F Keimhemmer (Wachstumsregler) CIPC 300 EC Certis Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 F CIPC 300 HN Certis Chlorpropham 20 ml/t 3 (42-56 Tage) N, Xn B3 F Fazor SPU Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-5 Wo vor Ernte N SF B4 21 Gro-Stop Innovator SPU Chlorpropham 25-12,5 ml/t 7 (4 Wochen) N, Xn B3 F

9 - 4 - Zulassungsnummer Gefahrensymbole Betreten der Fläche nach Applikation Bienenschutz Wartezeit in Tagen Handelsprodukt Firma Wirkstoffe Aufwand l-kg/ha Zahl der Anwendungen Zulassung bis GRO-STOP BASIS SPU Chlorpropham 60 ml/t N; Xn B3 F GRO-STOP Fog SPU Chlorpropham 1x25+6x12,5 ml/t 7 (4 Wochen) N, Xn B3 F GRO-STOP Ready SPU Chlorpropham 150 ml/t N, Xn B3 F GRO-STOP 1 % DP SPU Chlorpropham 2,0 kg/t N B3 F Himalaya BEL Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte N SF B4 21 ITCAN Kregl Maleinsäurehydrazid 1 x 5 kg/ha 3-4 Wo vor Ernte SF B4 21 Kartoffelschutz Tixit Neu Certis Chlorpropham 2,0 kg/t B3 F MitoFOG FRO Chlorpropham 20 ml/t 3 (2-3 Monate) N; Xn B3 F MitoFOG HN FRO Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) N, C SF1472 B3 1 Neonet Dust BEL Chlorpropham 1,0 kg/t B3 F Neonet Start BEL Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 F NeoNet 300 HN BEL Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) N, Xn B3 F Neonet 500 HN BEL Chlorpropham 1x24 + 3x16 ml/t 4 (2-3 Monate) N, Xn B3 F Neo-Stop L300 CAG Chlorpropham 1x40 + 3x26,7 ml/t 4 (2-3 Monate) N, Xn B3 F Neo-Stop L500 CAG Chlorpropham 12 ml/t 3 (2-3 Monate) N; Xn B3 F Neo-Stop CAG Chlorpropham 1 kg/t N B3 F Neo Stop Starter CAG Chlorpropham 60 ml/t N ; Xi B3 F Polder BASIC UPO Chlorpropham 60 ml/t N, Xn B3 1 Polder DUST UPO Chlorpropham 1,5 kg/t N, T B3 1 Polder HOT FOG UPO Chlorpropham 1x25+6x12,5+1x20 ml/t 8 (4-6 Wochen) N, C SF1472 B3 1 Totalherbizide (Auswahl aktuell 71 glyphosathaltige Produkte zugelassen aber viele Produkte dürfen nicht nach der Pflanzung eingesetzt werden!) DOMINATOR 480 TF DOW g/l Glyphosat 3,75 - bis 5 Tage n. S N SF B4 F Glyphos Dakar STA g/kg Glyphosat 1,6 - bis 5 Tage n. S Xi SF B4 F Kyleo NUF ,4 D + Glyphosat N ; Xi SF1891 B4 F Roundup REKORD MOT g/kg Glyphosat 2,5 (v. d. Auflaufen) N SF B4 F Roundup PowerFlex MOT g/l Glyphosat 3,75 -bis 5 Tage n. S N SF B4 F Sonstige Ferramol-Schneckenkorn NEU Eisen-III-phosphat 25, B3 F Sluxx BEL Eisen-III-phosphat 7, B3 F MENNO Florades MEN Benzoesäure 2% Xi B3 F NEMATHORIN 10G ISK Fosthiazate 30,0 1 (in 4 Jahren) N: Xn B3 F

10 - 5 - Zulassungsablauf und Aufbrauchfristen Ablauf der Zulassung: Bei Ablauf der Zulassung gilt eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten sowie anschließend noch eine 12-monatige Aufbrauchfrist. Damit dürfen Pflanzenschutzmittel noch bis 18-Monate nach Zulassungsablauf aufgebraucht werden. Gefahrensymbole T+ = sehr giftig T = giftig Xn = gesundheitsgefährlich Xi = reizend N = umweltgefährlich C = ätzend Bienenschutz B1 = Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft. Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B2 = Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. B3 = Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet B4 = Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration als nicht bienengefährlich eingestuft Einschränkungen der Betretung der Fläche bzw. des Kartoffellagers nach der Ausbringung des Pflanzenschutzmittels SF1891 Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SPo5 Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages SF1472 Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften. SF138 Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt. SF153 Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften. SF199 Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mit mehr als insgesamt maximal 2,7 kg Chlorpropham umgehen.

11 Risikoanalyse Rückstandshöchstmengen O Teilnahme am Rückstandsmonitoring bei (bitte eintragen!) O Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht, Höchstmengen werden dabei berücksichtigt, O Beachtung guter fachlicher Praxis, O Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand, O Pflanzenschutztechnik ist in einem weniger guten Zustand, O das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Mengen ist als gering anzusehen, O das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Mengen ist als hoch anzusehen. Bewertung O Das Risiko einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung als sehr gering zu bewerten. O Das Risiko einer Überschreitung der Höchstmengen ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere Maßnahmen werden getroffen. Datum: Unterschrift:

12 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Zuständigkeiten: zuständig für Sperren der Ware Information der Abnehmer Veranlassung weiterer Maßnahmen ist Betriebsleiter Betriebsleiter Betriebsleiter Beschreibung Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten Feststellen um welchen Schlag / welche Partien es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware im Feld oder im Lager (keine weitere Vermarktung) Anhand der Unterlagen (Lieferscheine usw.) feststellen, welcher Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Ware (Rückrufverfahren) Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Schlagaufzeichnungen) Wenn möglich, einschicken einer zweiten Vergleichsprobe zur Kontrolle der Ergebnisse mitgeltende Aufzeichnungen Ackerschlagkartei Untersuchungsergebnisse Lieferscheine Verantwortlicher auf dem Betrieb: CB 8.6.7

13 Maßnahmenplan bei Überschreitung von Rückstandshöchstmengen im Produkt Maßnahmenplan bei Rückstandshöchstmengenüberschreitungen (Obst, Gemüse, Kartoffeln) Wer ist verantwortlich: 1. Anhand der Etikettierung muss einwandfrei festgestellt werden können, dass es sich um auf dem Betrieb erzeugte Ware handelt. 2. Schlagaufzeichnungen werden auf ihre Vollständigkeit hinsichtlich des Mitteleinsatzes in den entsprechenden Kulturen geprüft. 3. Schlagaufzeichnungen werden darauf hin überprüft, ob und wann der nachgewiesene Wirkstoff in der Kultur eingesetzt worden ist. 4. Aufgrund der Aufzeichnungen wird nachvollzogen, ob die Wartezeit der eingesetzten Mittel, insbesondere von Wirkstoffen, bei denen Rückstandshöchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, eingehalten worden ist. 5. Aufgrund von Witterungsbedingungen kann u. U. die Wartezeit eines Mittels nicht zum Abbau unter die Rückstandshöchstmengenüberschreitung ausreichen, dies trifft z. B. bei strahlungsarmen kühlem Wetter und kurzen Tagen im Herbst zu. In diesen Fällen wird die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auch in den folgenden Sätzen überprüft. 6. Wenn Rückstandshöchstmengenüberschreitungen von nachweislich nicht eingesetzten Wirkstoffen oder deren Abbauprodukten (Metaboliten) festgestellt werden, sind die entsprechenden beernteten Parzellen auf Abdrift hin zu überprüfen. Die Belastung von Kulturen durch Abdrift soll in Zukunft durch geeignete Maßnahmen minimiert werden. (Beispielsweise durch Absprachen mit angrenzenden Pächtern, Einhalten von Sicherheitsabständen zu anderen Kulturen etc.) 7. Werden Rückstandshöchstmengenüberschreitungen durch versehentlichen Einsatz eines Mittels in einer Parzelle verursacht, wird die einwandfreie Kennzeichnung von Schlägen und Parzellen überprüft um künftig falsche Anwendungen zu vermeiden. 8. Die Aufzeichnungen der nachfolgenden Erntesätze werden darauf hin überprüft, ob dort Rückstandshöchstmengenüberschreitungen auftreten könnten. 9. Die Gefahr von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist im Herbst/Winter (strahlungsarme Zeit, niedrigere Temperaturen, langsames Wachstum, Kurztag) höher als im Frühjahr/Sommer (strahlungsintensivere Zeit, höhere Temperaturen, schnelleres Wachstum, Langtag). 10. Das Risiko von Rückstandshöchstmengenüberschreitungen ist bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Pflanzenschutzmittel länger verbleiben können, höher als bei Kulturen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass die Pflanzenschutzmittel abperlen (Beispiel: Risiko bei Blattsalaten, Grünkohl höher als bei Porree, Rot- und Weißkohl). 11. Werden alle zum Verzehr geeigneten Pflanzenteile bei einer Pflanzenschutzmittelbehandlung getroffen, ist das Risiko einer R. höher als bei Kulturen, bei denen die Pflanzenschutzmittel nicht an alle Pflanzenteile, die verzehrt werden, gelangen (Beispiel: Risiko bei Petersilie, Grünkohl höher als bei Kopfkohl, Möhre). 12. Alle anwendbaren Maßnahmen werden ergriffen, um im weiteren Rückstandshöchstmengenüberschreitungen zu vermeiden. CB 8.6.7

14 Überprüfung von Messgeräten und anlagen Kalibrierung Messvorrichtungen Zur Wägung (Saatgut, Ansetzen von Spritzbrühen usw.) kommen im Betrieb zum Einsatz: Geeichte Waagen Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Waage geeichter Gewichte Vergleichswägung mit anderen Waagen Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Bei der Mengenermittlung von Flüssigkeiten kommen im Betrieb zum Einsatz: Messbecher mit geeichter Mengenskalierung Ja Nein Bei Nein: eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Messbecher Ja Nein Ja Nein Vergleichsmessungen mit anderen Messbechern Mengenerfassung erfolgt mittels Bei der Erfassung von Temperaturen kommen im Betrieb zum Einsatz: geeichte Thermometer Bei Nein: Eine Überprüfung der Messeinrichtung erfolgt mittels: fremder geeichter Thermometer Vergleichsmessungen mit anderen Thermometern Ja Nein Ja Nein Ja Nein Messmittel Muster: Waage Messbereich Prüfung am Prüfergebnis Unterschrift Prüfung am Bis 10 kg In Ordnung Prüfergebnis Unterschrift Kalibriervorschrift Waage: Waage entweder geeicht oder Abgleich mit geeichten Gewichten oder anderer Waage Kalibriervorschrift Messbecher: Vergleichsmessung mit anderen Messbechern oder anderen Vergleichsgrößen Kalibriervorschrift Thermometer/Temperaturfühler: Vergleichsmessung mit anderen Thermometern oder Temperaturfühlern CB

15 Handfeger, Besen, Kehrblech Bindemittel und Eimer (nur für Pflanzenschutzmittel) CB

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18 Gefahrstoffverzeichnis PSM (Aktualisierung: alle 3! Monate) Lfd. Nr. Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes * Menge Arbeitsbereich ** 1 Bestand am Bestand am Bestand am Bestand am Datum: Unterschrift: ** Außenbreich, Gewächshaus CB

19 Verfahren zur Regelung des Wiederbetretens nach PSM-Einsätzen Überprüfen anhand der Sicherheitsblätter der PSM, ob Regelungen zum Wiederbetreten getroffen wurden. In Abhängigkeit der Einstufung des verwendeten Präparats muss das Wiederbetreten der Fläche oder des Kulturraums eingeschränkt werden, oder ist nur mit geeigneter Schutzausrüstung zulässig. In jedem Fall ist der Zugang für alle Arbeitskräfte, Dienstleister und Besucher, mit Ausnahme des Ausbringers (dieser ist sachkundig und mit Schutzausrüstung ausgestattet) bis zum vollständigen Abtrocknen der Pflanze verboten. Hinweisschild mit Zugangsverbot ( Pflanzenschutzmittel-Einsatz Zugang verboten ) wird sichtbar vor dem Eingang angebracht. Freigabe der Räume durch den Ausbringer oder einen anderen Sachkundigen. Einweisung und Instruktion der Mitarbeiter (siehe Schulungsnachweis). Verantwortlich für das Aufhängen des Hinweisschilds und für die Instruktion der Mitarbeiter ist Verantwortlich für die Kontrolle des Einhaltens des Zutrittverbots ist Datum: Unterschrift: Verfahren überprüft am: Verfahren überprüft am: Verfahren überprüft am: Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: CB 8.8.2

20 - 2 - Vorgaben für das Wiederbetreten nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen Bevor die Arbeitskräfte die Anbaufläche wieder betreten dürfen, muss mindestens das Mittel auf den Pflanzen abgetrocknet sein, falls keine weiteren Vorschriften festgelegt sind. In der Regel werden die Flächen erst wieder bei der nächsten Behandlung bzw. Düngemaßnahme oder Kontrollmaßnahme (s. u.) betreten und damit auf der Ackerschlagkartei dokumentiert. Werden kürzere Abstände eingehalten, werden diese extra auf der Ackerschlagkartei vermerkt. Wiederbetretungsfrist: Auflagen bzgl. der Wiederbetretungsfrist sind ggfls. in der Packungsbeilage eines jeden Pflanzenschutzmittels aufgeführt. Sie finden die Auflagen auch im Pflanzenschutz Informationssystem unter Für Globalgap muss zusätzlich die Einhaltung der Wiederbetretungsfrist dokumentiert werden. Es sollte der Betriebsart entsprechend eine individuelle Verfahrensanweisung erstellt werden. Kontrolle auf Schädlinge Datum Schädling (Befall (Anzahl m²) begangen, nichts gefunden gering mittel stark Maßnahme Wiederbetretung nach Pflanzenschutzmitteleinsätzen außerhalb der Pflanzenschutzund Düngemaßnahmen: Datum Grund Abstände eingehalten ja/nein Bemerkung CB 8.8.2

21

22 Lager für leere Pflanzenschutz- mittelkanister CB 8.9.5

23 Maßnahmenplan zum Umgang zur Verwendung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackungen Allgemein: Pflanzenschutzmittel in Originalverpackung lagern Spritzbrühe, wenn möglich auf dem Feld ansetzen Nichts verschütten Verhindern des Überlaufens des Tanks Wasserquelle sauber halten; intaktes Rückschlagventil usw. Bei Arbeiten an der Spritze auf befestigtem Boden; Reste auffangen und wiederverwenden, wenn nicht möglich, ableiten in Gülle- oder Jauchegrube Exakte Berechnung des Bedarfs an Brühe Spritzenreinigung: Brühreste stark verdünnen (mind. 1:10) und auf dem behandelten Feld ausbringen Innen- und Außenreinigung auf dem Feld mit Klarwasser durchführen (Zusatztank) Geräte nicht an Oberflächengewässern (Seen, Bächen oder Flüssen) reinigen Ungereinigte Spritzen sind unter Dach (Schutz vor Regenwasser? abspülen von Pflanzenschutzmittel-Resten) oder auf bewachsenen Flächen abzustellen Pflanzenschutzkanister: Zur Entsorgung; Kanister auf dem Feld säubern, dreimal spülen Spülwasser zur Spritzbrühe geben Kanister bis zur Abgabe sauber, offen und trocken aufbewahren Über PAMIRA entsorgen Behälter mit Produktresten sind Sondermüll PAMIRA Rücknahme: Pflanzenschutz-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen Flüssigdünger-Verpackung Anlieferung sortiert nach Kunststoffen, Metall und Beuteln Verschlüsse getrennt abgeben Behälter über 60 Liter durchtrennen CB 9.1

24 Jährliche Wartung der Pflanzenschutztechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Behälter ohne Risse und Ablagerungen Auslitern Pumpe leckfrei Schläuche leckfrei Rührwerk funktionstüchtig Düsen verdrehsicher befestigt Düsen ohne Nachtropfen Saug- und Druckfilter sauber Absperrhähne und Ventile funktionstüchtig Jährliche Wartung der Düngetechnik * Maschine / Bezeichnung Datum Unterschrift Abdrehprobe Grenzstreuteller vorhanden Lager und Gelenke geschmiert Dosiergestänge geölt * Tabellen für mehrere Maschinen nutzbar. CB 9.1

25 Risikoanalyse für Wasser zum Anmischen der Spritzflüssigkeit Herkunft des Wassers: Risikoeinstufung O Öffentliche Trinkwasserversorgung Kein Risiko O Brunnenwasser Sehr geringes Risiko O Oberflächenwasser (See, Fluss) Mögliches Risiko O Sonstige: Mögliche Risiken: Risiko vorhanden Maßnahmen zur Beherrschung des Risikos Ja Nein Mikrobielle Verunreinigung oder chemische Verunreinigung? Analyse des Wassers werden essbare Teile benetzt? Wartezeit einhalten, Ernteprodukte waschen Verunreinigung mit Schwebstoffen, Gras, Sand etc.? Filter einsetzen Einschätzung / Ergebnis: O Kein Risiko O Risiko vorhanden aber erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen erfolgt und dokumentiert O Bestehendes Risiko; Einsatz nicht möglich Datum: Unterschrift: FV 3.1.1

26 Kontrolle der Aktivität von Tieren auf Kulturflächen Mögliche Tieraktivitäten auf Kulturflächen: O Hasen, Rehe O Vögel (Tauben, Raben etc.) O Hunde, Katzen O Nagetiere O Haustiere (Kühe, Schafe etc.) Weitere mögliche Aktivitäten: O O Durchgeführte Maßnahmen im Bereich von Vorbeugung und Bekämpfung: O Vlies- und Folienabdeckung O Kulturschutznetze O Vogel- und Wildschutznetze O Umzäunung O Warnschilder für Hundehalter O Akustische Vogelabwehr Weitere Maßnahmen: O O Datum: Unterschrift Betriebsleiter: FV 3.3.1

27 Reinigungsplan Was gereinigt? Zutreffend Womit gereinigt? Wann gereinigt? Wer hat gereinigt? ja/nein (Besen, Hochdruckreiniger) (Intervall) Transportfahrzeuge Erntemaschinen Lagerhalle Sortieranlage Verpackungslager Großkisten Förderbänder Werkzeuge Datum: Unterschrift: FV 4.1.6

28 In Abhängigkeit von Risikoanalyse Reinigungspläne festlegen! Zu reinigen Maßnahme Häufigkeit Notwendig ja / nein Werkzeuge nach Bedarf ;u.u. nach nach Bedarf X Messer Arbeitsende reinigen täglich; M Erntebänder mit Wasser täglich; nach Bedarf M Maschinen nach Bedarf X Sanitäranlagen Handwaschbecken Toilette / täglich; nach Bedarf Einmalhandtücher auffüllen /Seifenspender kontrollieren /Boden nach Bedarf aufwischen Transportfahrzeuge Erntefahrzeuge Halle / Fahrzeuge Gerätehalle nach Bedarf /nach Ernteende reinigen mit Wasser Verpackungen Verlustverpackungen ordnungsgemäß lagern / Mehrwegkisten über Kistenwaschanlage Fegen Regelmäßig nach Bedarf Lager regelmäßig überprüfen Mehrwegkisten vor Gebrauch Großkisten nach Auslagern / Vor Saison nach Bedarf mit Wasser säubern Erntekisten Kistenwaschanlage vor Gebrauch Sortieranlage Sortier- / Reinigen nach Arbeitsende mit Täglich; nach längerer Pause Erntebänder Wasser vor Arbeitsbeginn Arbeitsraum Fegen / Boden mit Wasser abspritzen / Erntereste ordnungsgemäß entsorgen / Kein Zugang für Haustiere nach Bedarf /nach Ernteende reinigen mit Wasser täglich; in regelmäßigen Abständen Reinigungsplan vorhanden / Maßnahme beschreiben* X FV 4.1.6

29 In Abhängigkeit von Risikoanalyse Reinigungspläne festlegen! Zu reinigen Maßnahme Häufigkeit Aufenthaltraum Aufwischen; Putzen nach Bedarf; mind. wöchentlich Kühl-/Lagerraum Schädlingsbekämpfung / Köder in regelmäßigen Abständen verdeckt auslegen / Kein durchführen; regelmäßig Zugang für Haustiere kontrollieren sicherstellen Wände und Boden mit Wasser reinigen Sonstiges Notwendig ja / nein 1-2 mal jährlich oder nach Bedarf X Reinigungsplan vorhanden / Maßnahme beschreiben* X (Schädlingsbekämpfung dokumentieren) * Je nach Betrieb Reinigungsplan erstellen oder Maßnahme beschreiben X = Reinigungsplan unbedingt erforderlich; M = Reinigungsplan oder mindestens Maßnahme beschreiben FV 4.1.6

30 Anweisung zum Umgang mit Glas und durchsichtigem Hartplastik Werden im Ernte- oder Sortierbereich Erntekisten aus Hartplastik eingesetzt, die splittern oder zerbrechen können, so sind die Arbeitsnehmer auf die Gefahr, die durch Verletzungen entstehen können, hinzuweisen. Die Lampen über dem Produktstrom müssen aus bruchsicherem Glas sein Glasflaschen sind im Betrieb verboten. Glassplitter und Zerbrochenes gefährden Lebensmittel direkt und sind zu vermeiden. Kommt es dennoch zum Glasbruch, ist die Anlage unverzüglich zu stoppen. Die Glassplitter sind vollständig zu entfernen und es ist zu prüfen, ob es zu einer Verunreinigung des Produktes gekommen ist. Die gleiche Vorgehensweise gilt für den Umgang mit harten, durchsichtigen Plastiksplittern, abgebrochenen Metall- und Messerteilen und Holzsplittern. Beschädigte Kisten sind unverzüglich auszusortieren. Bei Verletzungen ist die Wunde umgehend zu versorgen. Arbeitskräfte mit offenen Wunden dürfen nicht weiter im Bereich Ernte-Weiterverarbeitung eingesetzt werden, um Verunreinigungen des Erntegutes zu vermeiden. Wenn die Gefahr besteht, dass Splitter oder Bruchteile ins Erntegut gelangt sind, dürfen die entsprechenden Erntegebinde nicht weiterverwendet werden. Das betroffene Erntegut ist zu entsorgen. Entsprechendes gilt für den Umgang mit Glas bei Ernte-, Verpackungs- und Sortierarbeiten. FV

31 Hygienerichtlinie im Betrieb Anlage: Alle Bereiche des Betriebs und/oder des Lagers in angemessener Weise aufgeräumt und sauber halten; ausgetretenes Öl sofort mit Ölbindemittel aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen; kein Einsatz von Maschinen, bei denen Öl ausläuft ; Zugang von Vögeln, Nagetieren oder anderen Schädlingen in Lagerbereiche verhindern; Transportmittel müssen stets abgedeckt sein; Transportmittel müssen frei von Ladungsrückständen (Dünger, usw.) sein; getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Schmierstoffe, Öle, Fette etc. um eine ungewollte Kontamination zu verhindern; im Bereich der Verlesung und Förderbänder keine losen Teile (Handschuhe, Werkzeug, Handys usw.) herumliegen lassen; beim Verlesen Aussortieren von Fremdkörpern (Steine, Glas, Metall, usw.) Falls betriebseigen Transportmittel auch für andere Zwecke als den Transport von Erzeugnissen eingesetzt werden, sind diese vor dem Einsatz zu säubern Erntemaschinen und wieder verwendbare Behälter werden mindestens einmal jährlich gesäubert und gewartet. Die Reinigung wird auf dem Reinigungsplan dokumentiert. Hygienerichtlinie Persönliche Hygiene Schmuck und Uhren dürfen nur verdeckt getragen werden. Schnitt- und Schürfwunden auf der unbedeckten Haut müssen durch ein geeignetes Pflaster (siehe Verbandskasten) geschützt sein. Rauchen, Trinken, Essen und Kaugummi kauen nur in speziell dafür zugewiesenen Bereichen gestattet. Die Hände müssen vor Arbeitsbeginn, nach Toilettengang, nach Handhabung verunreinigten Materials, nach Essen, Trinken und Rauchen, nach Gebrauch eines Taschentuchs gewaschen werden. Die Erntemitarbeiter haben Zugang zu einer ständigen oder mobilen Einrichtung zum Händewaschen Alle Mitarbeiter verpflichten sich zur Meldung relevanter Infektionskrankheiten oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen Regelmäßig Arbeitskleidung wechseln Glasbruch ist unverzüglich dem Betriebsleiter zu melden Bei der Anwendung von Gefahrstoffen ist die notwendige Schutzkleidung zu tragen Datum: Unterschrift: FV 5.2.5

32 Abfallkartoffeln FV 5.4.5

33 Nagetierbekämpfung In dem Formblatt ist zu dokumentieren, wann, wo, welches Mittel zur Nagetierbekämpfung ausgelegt wurde. Die Köderboxen zur Nagetierbekämpfung sind alle monatlich auf Fraß zu kontrollieren und ggf. zu ersetzen. Generell sind ausgelegte Köder nach 6 Monaten auszuwechseln. Es dürfen nur Köder verwendet werden, die nicht verschleppbar sind. Zur Einstufung des Befalls gilt: 0: kein Befall, 1: geringer Befall, 2: mehr oder weniger starker Befall, 3: starker Befall Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Ködernummer Auslegeort Mittel / Wirkstoff Befall/NKZ Befall/NKZ Befall/NKZ Befall/NKZ Befall/NKZ NKZ: Namenskurzzeichen FV 5.6.3

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