Mietpreise Hausbootferien ohne Führerschein

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1 Mietpreise 2014 Hausbootferien ohne Führerschein

2 Ganzjährige Angebote für Pénichettes und s Gültig für alle Buchungen ab einer Woche FRÜHBUCHERRABATT BIS 15. JANUAR 2014* > 7 % Nachlass für ALLE Buchungen ab einer Woche bei Buchung bis zum 15. November > 5 % Nachlass für ALLE Buchungen ab einer Woche bei Buchung bis zum 31. Dezember > 3 % Nachlass für ALLE Buchungen ab einer Woche bei Buchung bis zum 15. Januar SPARPREISE FÜR 2 UND FAMILIEN Sondertarif für 2 Erwachsene (mit oder ohne Kinder bis einschl. 18 Jahre) auf den folgenden Booten: > P.935 oder P.935W: 2 Erwachsene (+1 Kind) > P.1107W: 2 Erwachsene (+1, 2 oder 3 Kinder) > P.1106FB: 2 Erwachsene (+1, 2 oder 3 Kinder) > P.1120R: 2 Erwachsene (+1, 2, 3 oder 4 Kinder, mit Nutzung des Salons) > P.1020FB: 2 Erwachsene (+1, 2 oder 3 Kinder) > E.400: 2 Erwachsene (+1 oder 2 Kinder) Siehe Preisliste: Sonderpreise für Paare oder Familien Wochenenden & Kurzwochen Auf Anfrage, abhängig von der Region und vom Bootstyp Sonderangebote für verlängerte Wochenenden Osterwochenende ** > Von Mi., 16. April (14-18 Uhr) bis Mo., 21. April (18 Uhr)* 90 % des Wochenpreises in Saison A. > Von Do., 17. April (14-18 Uhr) bis Mo., 21. April (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison A. > Von Fr.,18. April (14-18 Uhr) bis Mo., 21. April (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison A. Wochenende 1. MAI ** > Von Di.., 29. April (14-18 Uhr) bis So., 4. Mai (18 Uhr)* 90 % des Wochenpreises in Saison B. > Von Mi., 30. April (14-18 Uhr) bis So., 4. Mai (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison B. > Von Do., 1. Mai (14-18 Uhr) bis So., 4. Mai (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison B. Wochenende 8. MAI ** > Von Di.., 6. Mai (14-18 Uhr) bis So., 11. Mai (18 Uhr)* 90 % des Wochenpreises in Saison B. > Von Mi., 7. Mai (14-18 Uhr) bis So., 11. Mai (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison B. > Wochenende - von Freitag Uhr bis Sonntag 18 Uhr (oder Montag 9 Uhr ohne Aufpreis). Preis = 50 % des Wochenpreises. > Mini-Woche - Von Montag Uhr bis Freitag 9 Uhr. Preis = 4 Zusatztage. FAMILIENNACHLASS AUF DEN GROSSEN BOOTEN* Gültig für P.1260R, P.1500R, P.1160FB, P.1165FB, P.1180FB, P.1400FB, P.1500FB, E.600, E.700. Dieses Angebot gilt das ganze Jahr über, ohne Einschränkungen der Saisonzeiten in Frankreich, Deutschland, Irland, Polen, Italien. > 3 % für ein Kind zwischen 2 und 18 Jahren an Bord > 5 % für zwei Kinder zwischen 2 und 18 Jahren an Bord > 7 % für drei Kinder zwischen 2 und 18 Jahren an Bord > 10 % für vier oder mehr Kinder zwischen 2 und 18 Jahren an Bord AUFENTHALTSDAUER* HIMMELFAHRTSWOCHENENDE ** > Von Di., 27. Mai (14-18 Uhr) bis So., 1. Juni (18 Uhr)* > Von Mi., 28. Mai (14-18 Uhr) bis So., 1. Juni (18 Uhr)* PFINGSTWOCHENENDE ** > Von Mi., 4. Juni (14-18 Uhr) bis Mo., 9. Juni (18 Uhr)* > Von Do., 5. Juni (14-18 Uhr) bis Mo., 9. Juni (18 Uhr)* > Von Fr., 6. Juni (14-18 Uhr) bis Mo., 9. Juni (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison C. Wochenende FRONLEICHNAM ** > Von Di.,17. Juni (14-18 Uhr) bis So., 22. Juni (18 Uhr)* > Von Mi., 18. Juni (14-18 Uhr) bis So., 22. Juni (18 Uhr)* > Von Do., 19. Juni (14-18 Uhr) bis So., 22. Juni (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison C. Wochenende 14. JULI *** > Von Mi., 9. Juli (14-18 Uhr) bis Mo., 14. Juli (18 Uhr)* 90 % des Wochenpreises in Saison D. Nachlass für Pénichettes und s, alle Regionen. > 3 % Nachlass für alle Fahrten ab 10 Tagen bis 13 Tagen. > 5 % Nachlass für alle Fahrten ab 14 Tagen bis 20 Tagen. > 7 % Nachlass für alle Fahrten ab 21 Tagen bis 27 Tagen. > 10 % Nachlass für alle Fahrten ab 28 Tagen und länger. *Diese Angebote sind miteinander bis maximal 20 % kumulierbar. > Von Do., 10. Juli (14-18 Uhr) bis Mo., 14. Juli (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison D. > Von Fr., 11. Juli (14-18 Uhr) bis Mo., 14. Juli (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison D. Wochenende 15. AUGUST **** > Von Di., 12. August (14-18 Uhr) bis So., 17. August (18 Uhr)* 90 % des Wochenpreises in Saison E. > Von Mi., 13. August (14-18 Uhr) bis So., 17. August 2014 (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison E. > Von Do., 14. August (14-18 Uhr) bis So., 17. August (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison E. Wochenende ALLERHEILIGEN ** > Von Do., 30. Oktober (14-18 Uhr) bis So. 2. November (18 Uhr)* 80 % des Wochenpreises in Saison A. > Von Fr., 31. Oktober (14-18 Uhr) bis So. 2. November (18 Uhr)* 70 % des Wochenpreises in Saison A. * oder am nächsten Morgen 9 Uhr ** Zur Vermietung freigegeben ab dem 30. Januar 2014 *** Zur Vermietung freigegeben ab dem 1. Mai 2014 **** Zur Vermietung freigegeben ab dem 1. Juni 2014 Die Rückgabe ist je nach Wunsch abends (18 h) oder am nächsten Morgen (9 h) ohne Aufpreis möglich. Preisliste gedruckt im September 2013 Aufenthalte von einer Woche oder länger > Woche - von Montag, Freitag oder Samstag Uhr bis Montag, Freitag oder Samstag 9 Uhr Irland: von Mittwoch oder Samstag. IM MIETPREIS INBEGRIFFEN > Miete des Bootes mit gesamter Ausstattung, Geschirr, Bettwäsche und Handtüchern. > Die Navigationsgebühren an die Behörden. > Bootsversicherung. > Eine Gasflasche von 12 bzw. 13 kg, je nach Land (1. Flasche gratis, weitere Flaschen gegen Bezahlung). > Das Kapitäns-Handbuch. > Bootseinweisung am Abfahrtstag. > Pannendienst an allen Tagen während der Öffnungszeiten > Insolvenzversicherung. NICHT IM MIETPREIS INBEGRIFFEN > Der Treibstoff (Diesel) wird mit einer Betriebskostenpauschale nach Motorstunden berechnet und am Rückgabetag bezahlt. Am Abfahrtstag wird für den Diesel eine Vorauszahlung verlangt, die dann mit dem Verbrauch lt. Zähler verrechnet wird. Einige Pénichettes (z.b. Flying Bridge und manche Terrasse) sind mit einem Dieselbrenner für Heizung und Warmwasser ausgestattet. Die Berechnung erfolgt ebenfalls über einen separaten Zähler. Am Abfahrtstag ist eine Vorauszahlung auf den Verbrauch fällig, welcher bei Ihrer Rückkehr verrechnet wird. > Gewässerkarte mit vielen nützlichen Hinweisen (siehe Buchungsformular). > Reiserücktrittsversicherung (siehe auch AGB). EINWEGZUSCHLAG FÜR DAS BOOT > Pénichette Classique: 100 > Pénichettes Terrasse und Flying Bridge: 130 > : 150 Der Einwegzuschlag beinhaltet nicht den Transfer der Mannschaft zum Ausgangshafen. OPTIONALE DIENSTLEISTUNGEN Preisbeispiele pro Woche. Details im Kapitäns-Handbuch > Mietfahrräder: 40 Mietfahrräder Kinder: 20. > Endreinigung des Bootes: je nach Bootstyp zw. 50 und 92. > Irland: Beiboot mit Ruder: 49 (3,5m) oder 60 (4,5 m). > Haustier: 30 pro Tier. > PKW-Parkplatz: je nach Abfahrtshafen und Land zwischen 25 und 46. > Transfer zw. Flughafen oder Bahnhof zu den Liegehäfen. > Rückkehr zum Liegehafen oder PKW-Überführung bei Einwegfahrten (siehe Kapitäns-Handbuch). > 10 und 17 Tage - von Freitag Uhr bis Montag 9 Uhr. Irland: von Mittwoch oder Samstag Uhr Wenn die Aufenthaltszeit zwei Perioden überschneidet, wird der Preis anteilmäßig berechnet. DIESELVERBRAUCH Pénichettes Classique P.935 / P.935W 3,0 l / h P.1107W 3,5 l / h P.1106FB 3,5 l / h Pénichettes Terrasse P.1120R P.1260R 4,5 l / h P.1500R 5,0 l / h > 11 und 18 Tage - von Montag Uhr bis Freitag 9 Uhr. Irland: von Mittwoch oder Samstag Uhr Pénichettes Flying Bridge P.1020FB / P.1022FB 3,8 l / h P.1160FB P.1165FB P.1180FB 4,2 l / h P.1400FB 4,8 l / h P.1500FB 5,1 l / h E.400 4,8 l / h E.600 4,8 l / h E.700 5,0 l / h KAUTION/RÜCKKAUF DER KAUTION: Am Abfahrtstag ist vor Ort eine Kaution zu hinterlegen. Sie wird bei der Rückkehr nach Überprüfung des Boots und des Inventars zurückerstattet (siehe AGB). Alternativ wird Ihnen am Abfahrtstag der Rückkauf der Kaution angeboten. Die Erklärungen hierzu finden Sie im Kapitäns-Handbuch. Kaution Rückkauf der Kaution 2-9 Tage ab 10 Tage Pénichettes Classique P.935 / P.935W P.1107W P.1106FB Pénichettes Terrasse P.1120R P.1260R P.1500R Pénichettes Flying Bridge P.1020FB / P.1022FB P.1160FB / P.1165FB P.1180FB P.1400FB P.1500FB E E E Kaution Rückkauf der Kaution New Con Fly bis 7 Tage zus. Tag New Con Fly INKLUSIV-PAUSCHALE 2014 Die Inklusiv-Pauschale ist in allen Ländern erhältlich und beinhaltet: Rückkauf der Kaution + Diesel für Motor / Heizung + Endreinigung + 1 Mietfahrrad *Gültig für einen Dieselpreis zwischen 1,41 und 2,00 / Liter. (Preis am Abfahrtstag, siehe Aushang an der Basis). Bootstyp Reisedauer von 6-13 Tagen von Tagen ab 21 Tagen 2-5 Tagen P.935 P.935W P.1107W P.1106FB P.1120R P.1020FB P.1022FB P.1260R P.1500R P.1160FB P.1165FB P.1180FB P.1400FB P.1500FB E.400 E.600 E.700 New Con Fly pro Woche zus. Tag pro Woche zus. Tag pro Woche zus. Tag Wochenende Mini-Woche zus. Tag * In Italien: Gültig für Fahrten ab einer Woche; das Fahrrad ist nicht enthalten. 2 Mietpreise

3 > FRANKREICH > ITALIEN > HOLLAND > DEUTSCHLAND > POLEN P.935 3/5 Pers P.935W 3/5 Pers P.1107W 4/7 Pers P.1106FB 3/7 Pers P.1120R 4/6 Pers P.1260R 6/10 Pers P.1500R 8/12 Pers P.1020FB 3/5 Pers P.1160FB 4/7 Pers P.1165FB 4/7 Pers P.1180FB 6/7 Pers P.1400FB 6/9 Pers P.1500FB 8/12 Pers E.400 3/4 Pers E.600 5/6 Pers New Con Fly* New Con Fly* 4/6 Pers P Erw. (+1 Kind) P.935W 2 Erw. (+1 Kind) P.1107W 2 Erw. (+3 Kind.) P.935W 3/5 Pers P.1107W 4/7 Pers P.1106FB 3/7 Pers P.1120R 4/6 Pers P.1260R 6/10 Pers P.1500R 8/12 Pers P.1020FB 3/5 Pers P.1165FB 4/7 Pers P.1180FB 6/7 Pers P.1400FB 6/9 Pers P.1500FB 8/12 Pers E.400 3/4 Pers E.600 5/6 Pers E.700 5/6 Pers P.935W 2 Erw. (+1 Kind) P.1107W 2 Erw. (+3 Kind.) P.1106FB 2 Erw. (+3 Kind.) P.1120R 2 Erw. (+4 Kind.) P.1020FB 2 Erw. (+3 Kind.) E Erw. (+2 Kind.) P.1106FB 2 Erw. (+3 Kind.) P.1120R 2 Erw. (+4 Kind.) P.1020FB 2 Erw. (+3 Kind.) E Erw. (+2 Kind.) New Con Fly* 2 Erw. (+4 Kind.) * Die New Con Fly ist nur in Italien verfügbar. Wochenenden auf New Con Fly nur auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. 4 Mietpreise

4 > IRLAND Buchungsformular 2014 BUCHUNGSNUMMER VERTRAGSPARTNER Name:... Vorname:... Straße:... PLZ:... Stadt:... Land:... Tel. privat:... Tel. Arbeit:... Handy:... Telefax: Geburtsjahr:... MANNSCHAFT: Geben Sie bitte Namen und Anschrift der gesamten Besatzung an P.935W 3/5 Pers P.1107W 4/7 Pers P.1120R 4/6 Pers P.1500R 8/12 Pers P.1020FB 3/5 Pers P.1165FB 4/7 Pers P.1400FB 6/9 Pers P.935W 2 Erw. (+1 Kind) P.1107W 2 Erw. (+3 Kind.) P.1120R 2 Erw. (+4 Kind.) P.1020FB 2 Erw. (+3 Kind.) Praktische Informationen Buchung Um die Verfügbarkeiten einer Reise zu prüfen, eine unverbindliche Option zu setzen oder eine Reise zu buchen, können Sie uns eine schicken, anrufen, oder auch auf unserer Internetseite nachsehen. Sie können uns ebenfalls das Buchungsformular zusenden, das sich am Ende dieser Preisliste befindet. Bezahlung Sobald Ihre Buchung bestätigt ist, ist eine Anzahlung von 40 % fällig. Es stehen verschiedene Zahlungsmethoden zur Auswahl (siehe Buchungsformular). Der Restbetrag muss einen Monat vor Reiseantritt beglichen werden. Die Rechnung erhalten Sie 6 Wochen vor Beginn Ihrer Reise. Falls Ihre Buchung weniger als 5 Wochen vor Abfahrt erfolgt, ist direkt der Gesamtbetrag fällig. Ihre Reisedokumente Nachdem wir das Buchungsformular von Ihnen erhalten haben, schicken wir Ihnen die Buchungsbestätigung zusammen mit den Reiseunterlagen zu. Am Wichtigsten ist das Kapitäns-Handbuch. Dieses enthält alle wichtigen Informationen über Ihre Hausbootfahrt und das Inventar Ihres Bootes. Falls von Ihnen bestellt, erhalten Sie auch die Gewässerkarte. Mit dieser können Sie sich im Vorfeld auf Ihre Fahrt vorbereiten. Name und Vorname des Kapitäns:... Erwachsene:... Kinder:... Kinder unter 2 Jahren:...Haustiere:... WIE HABEN SIE UNS KENNENGELERNT? Schon mit Locaboat gefahren Durch Bekannte Anzeige Internet Zeitungsartikel Illustrierte Fernsehen Auf der Messe in:... BOOTSMIETE GEWÄHLTER BOOTSTYP:... Hin-und Rückfahrt Einwegfahrt (Bei Einwegfahrten kann die Richtung erst 3 Tage vor Abfahrt bestätigt werden, siehe S. 54 des Katalogs & AGB) Abfahrtshafen:... Am: Uhr Ankunftshafen:... Am: Uhr T MIETPREIS Mietpreis... Einwegzuschlag... Hiermit möchte ich die Versicherung der Europäischen Reiseversicherung AG abschließen: (Zu versichern ist der Gesamtpreis der Reise inkl. Einwegzuschlag und Gewässerkarten) Reiserücktritt-Versicherung (4 % vom Gesamtpreis) Ich möchte keine Reiserücktritt-Versicherung abschließen Ich möchte die für meine Fahrt entsprechende Gewässerkarte bestellen (Preis zwischen 10 und 45, je nach Fahrgebiet) R ZAHLUNG Die Anzahlung von 40 % des Mietpreises (+ Einwegzuschlag, Reiseversicherung und Gewässerkarte, falls zutreffend) ist zum Zeitpunkt der Festbuchung fällig. Sechs Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Aufenthaltsrechnung über den zu zahlenden Restbetrag. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Abfahrt zahlbar. Für das Vertragsverhältnis gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Locaboat Plaisance GmbH, die ich zur Kenntnis genommen und verstanden habe. Ort, Datum Unterschrift: 6 Mietpreise

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt und überprüft im September 2013 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns, Locaboat Plaisance GmbH (LP). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reiseveranstalterverbandes erstellt worden; die Geschäftsbedingungen für Bootsreisen sind speziell für unsere Reisen erstellt und gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ggf. vor. Diese Reisebedingungen werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie unseren Katalog und den folgenden Text sorgfältig durch. A. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevertrages und Bezahlung 1- Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Kunde LP den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder in elektronischer Form vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden. Der Vertrag kommt bei Annahme von LP zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt jedoch in der Regel durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung. Gleichzeitig wird dem Kunden ein Sicherungsschein übergeben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von LP vor, an das LP für die Dauer von einer Woche gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. 2- Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 40% des Reisepreises zu zahlen. Die Restzahlung muss bei LP spätestens vier Wochen vor Reisebeginn eingegangen sein. Bei nicht fristgemäßem Eingang der Restzahlung ist LP berechtigt, die Übernahme des Bootes durch den Kunden zu verweigern. 3- Bei einer Reise mit mehreren Booten kommt je Boot - auch bei gleichzeitiger Anmeldung und bei Anmeldung einer Reisegruppe - ein gesonderter Reisevertrag zustande, es sei denn, es wird ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen. Leistungsstörungen eines Reisevertrages haben daher keinen Einfluss auf weitere Reiseverträge. 2. Leistungen, Reiseversicherungen 1- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für LP verbindlich. LP behält sich jedoch vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 2- LP behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Reisebestätigung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Entgelte für bestimmte Fremdleistungen (z.b. Hafengebühren) oder gesetzliche Umsatzsteuer etc. entsprechend der Erhöhung an den Kunden weiterzugeben, jedoch mit der Einschränkung, dass zwischen der Erhöhung und dem Abreisetermin mehr als 20 Tage liegen. 3- Persönliche Gegenstände des Kunden und der sonstigen Reisenden sind nicht versichert. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen 1- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen, seine Aufwendungen und seinen Gewinnverlust verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Rücktrittserklärung mehr als 70 Tage vor Reisebeginn = 15% / zw % / Tage = 45% / Tage: 60% / Tage: 75% / 35 1 Tag(e): 90% / Rücktritt am Tag der Abfahrt (no show): 100% abz. der ersparten Aufwendungen. 2- Dem Kunden bleibt ausdrücklich den Nachweis gestattet, dass LP überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden sei. LP empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV). 3- Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. LP kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn die andere Person den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine andere Person in den Vertrag ein, so haftet sie und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. 4- Bei einer Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 verlangt. 5- Wird die Reise infolge von bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl LP als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag in einem solchen Fall gekündigt, so kann LP für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung fordern. 4. Rücktritt und Kündigung durch LP LP kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde oder Mitreisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Liegeplatzes nachhaltig stören oder wenn sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält LP den Anspruch auf den Reisepreis. 5. Haftung LP LP haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, soweit LP nicht gemäß Nr. 2.1 eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat. LP haftet auch für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen. 6. Beschränkung der Haftung 1- Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch LP herbeigeführt wird oder soweit LP für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 2- Für alle gegen LP gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. 3 - LP haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. 4 - Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem zuständigen Liegeplatz zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber LP geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach den 651c-651f BGB verjähren in einem Jahr ab dem Tag, an welchem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Werden zwischen dem Kunden und LP Verhandlungen über die Ansprüche geführt, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder LP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. B. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BOOTSREISEN 1. Eignung Der Kapitän an Bord (Kunde) muss volljährig sein und trägt die Verantwortung für die ihm anvertrauten Geräte. Er muss bei der Einschiffung seinen Personalausweis vorlegen. LP behält sich das Recht vor, falls der Kunde nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu tragen, ihn zu zwingen, im Liegehafen zu bleiben oder das Fahrtrevier zu begrenzen. 2. Kaution, Selbstbeteiligung Bei der Übernahme des Bootes ist eine Kaution von zu leisten. Die Kaution wird am Ende der Bootsreise zurückerstattet, wenn das Boot wohlbehalten zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückgebracht wird. Der Kunde haftet bis zur Höhe der Kaution für Schäden an Boot und Ausrüstung, für Unfälle und Nebenkosten. An dem Abfahrtsliegehafen besteht die Möglichkeit, sich gegen die Zahlung einer Pauschale von der Selbstbeteiligung zu befreien. Über die Kaution hinaus haftet der Kunde in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (siehe 8). 3. Übernahme des Bootes Das Boot steht dem Kunden zur Verfügung, wenn er die notwendigen Formalitäten erledigt, den Zustand des Bootes und die Inventarliste überprüft und die theoretische Einweisung in Schifffahrt und Handhabung des Bootes verfolgt hat. Die Einschiffung findet nachmittags zwischen Uhr und Uhr statt. Der Kunde kann die Übernahme des Bootes verweigern, wenn es nicht dem gemieteten Bootstyp entspricht, wenn die für die Bootsfahrt notwendige Ausstattung nicht funktionstüchtig ist oder wenn die Sauberkeit und Ordnung an Bord nicht der Branchenüblichen entspricht. Die Einschiffung kann bei Schleusenreparaturen, Hochwasser oder anderen unvorhersehbaren Umständen, die eine Einschiffung am vorgesehenen Ort unmöglich machen, an einem anderen Liegeplatz stattfinden. 4. Änderungen von Abfahrtsort, Fahrteinschränkungen 1- Bei einer Schließung des Kanals, bei Hochwasser, Wassermangel, Uferbefestigungsarbeiten, Schleusenreparaturen, Streik der Schleusenwärter, etc. kann die Einschiffung von einer anderen Stelle aus vorgenommen oder die Fahrmöglichkeit beschränkt werden. LP ist für diese Änderungen oder Einschränkungen nicht verantwortlich. Sie berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Reisevertrag. 2- Bei Einwegfahrten garantiert LP den Abfahrtsort 3 Tage vor Bootsabfahrt. 3- Kann LP durch unvorhersehbare Fälle oder höhere Gewalt wie Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, etc. das Boot nicht zur Verfügung stellen, wird LP ihr Bestes tun, dem Kunden ein Boot gleichen Komforts und gleicher Aufnahmekapazität zu vermitteln. Sollte dies nicht möglich sein, ist LP zum Rücktritt berechtigt. 5. Einwegfahrten Selbst wenn LP eine Einwegfahrt bereits akzeptiert hat, ist diese Dienstleistung niemals garantiert, da LP gezwungen sein kann, infolge von unvorhersehbaren Fällen oder höherer Gewalt (z.b. Storno des vorherigen oder nachfolgenden Kunden) die Reiserichtung zu ändern oder eine Hin- und Rückfahrt zu verlangen, ohne dass dies zum Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag führen darf. Lediglich eventuell geleistete Zuschläge für die Einwegfahrt werden zurückerstattet. Es ist unbedingt notwendig, dass der Kunde sich 3 Tage vor der Abfahrt die Einwegfahrt telefonisch von LP bestätigen lässt. 6. Unbenutzbarkeit der Wasserwege Im Falle von Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des Fahrtsektors (wegen Überflutung oder Trockenheit), sonstigen Schäden der Wasserwege oder anderen Umständen, die eine Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann LP in strikter Proportion zu den Einschränkungen, die durch die vorliegenden Vorkommnisse entstehen, Ort und Abfahrtsdaten der Bootsfahrt verändern. Wenn die Vorkommnisse eine Bootsfahrt unmöglich machen, kann der vom Kunden gezahlte Reisepreis auf einen anderen Reisezeitpunkt, je nach Verfügbarkeit des Reiseveranstalters, übertragen werden. 7. Havarien und Unfälle, Versicherungen 1- Im Reisepreis ist eine Vollkaskoversicherung für das Boot sowie eine Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Kunde oder Mitreisende mit dem Boot bei Dritten verursacht, eingeschlossen. Der Kunde haftet jedoch mit einer Selbstbeteiligung in Höhe der Kaution für alle Ansprüche aus dem Versicherungsfall. 2- Im Falle von Havarien oder Unfällen hat der Kunde unverzüglich den Liegeplatz zu benachrichtigen und Weisungen für das weitere Verhalten abzuwarten. Ohne vorherige Zustimmung des Liegeplatzes darf der Kunde bei einem Unfall weder seine Haftung gegenüber Dritten anerkennen noch das Schiff reparieren oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen weder zu einer Minderung des Reisepreises noch zu Schadenersatz. 8. Haftung über die Kaution hinaus Im Fall grober Fahrlässigkeit wie z. B. Trunkenheit am Ruder, Fahren außerhalb der Fahrrinne, bei Dunkelheit oder unzureichender Sicht, Überfahrt von großen Seen oder anderen Gewässern bei mehr als drei Beaufort Windstärke, Überbelegung des Bootes, Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Schifffahrtsregeln etc... oder bei Vorsatz kann der Kunde für den Gesamtschaden haftbar gemacht werden. 9. Unterbrechung der Fahrt und Pannen 1- Fahrtunterbrechungen oder Pannen berechtigen nicht zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatz, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit des Liegeplatzes. Der Liegeplatz unterhält einen Reparaturdienst, der täglich erreichbar ist und sämtliche Schäden an Boot und Motor schnellstmöglich und fachmännisch beseitigt. 2- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Liegeplatz kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Diese Abhilfe kann auch durch telefonische Beratung erfolgen. 3- Wenn die Dauer des Festliegens infolge einer vom Kunden nicht verschuldeten Panne länger als 24 Stunden ist, erstattet LP dem Kunden den anteiligen Reisepreis, den dieser für die nicht genutzte Zeit gezahlt hat. Die Dauer des Festliegens wird von dem Moment an gerechnet, in dem der Kunde den Liegeplatz von der Panne benachrichtigt hat. Der Kunde enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch Notwendigkeit oder drängende Eile berechtigt ist. 4- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Liegeplatz innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Liegeplatz erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Liegeplatz verweigert wird. Der Kunde schuldet LP den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 5- Wenn festgestellt wird, dass der Schaden vom Kunden oder einer mitreisenden Person schuldhaft verursacht wurde, kann dieser keinerlei Entschädigung verlangen. Der Kunde ist schadenersatzpflichtig. 10. Vorschriften für die Bootsfahrt Der Kunde hat nicht nur die Vorschriften der Binnenschifffahrt zu beachten, sondern auch die vom Liegeplatz und den Navigationsbehörden erlassenen Anweisungen. Es ist untersagt, bei Dunkelheit zu fahren, Boote ins Schlepptau zu nehmen, das Boot zu vermieten oder zu verleihen. 11. Benutzung des Bootes Der Kunde ist verpflichtet, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet LP gegenüber nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust derselben. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann LP bzw. der Liegeplatz dem Kunden gegenüber geltend machen. Für Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Kunden und der Mitreisenden ist jegliche Haftung von LP oder des Liegeplatzes ausgeschlossen, außer falls der Verlust oder Schaden vom Liegeplatz grob fahrlässig verursacht wurde. 12. Rückgabe des Bootes Der Kunde hat das Boot und seine Einrichtungen in unversehrtem und sauberen Zustand pünktlich an dem vereinbarten Rückgabeort zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt morgens zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr. Bei der Rückgabe nimmt der Liegeplatz eine Überprüfung des Bootes und seiner Einrichtungen vor. Der Kunde verpflichtet sich, dem Liegeplatz jegliche fehlende, zerbrochene oder gestohlene Ausrüstungsgegenstände anzuzeigen. Der Liegeplatz ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Wird das Boot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, haftet der Kunde für den Schaden, der dem Liegeplatz und LP durch die Verzögerung entsteht.

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