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1 Vierter Nachtrag vom 16. März 2016 zum Registrierungsformular vom 27. Oktober 2015 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Bundesrepublik Deutschland Vierter Nachtrag zum Registrierungsformular gemäß 16 Absatz 1 und 3, 9 Absatz 4 und 12 Absatz 1 Satz 3 Wertpapierprospektgesetz Dieser vierte Nachtrag (der "Vierte Nachtrag") zum Registrierungsformular vom 27. Oktober 2015 (das "Registrierungsformular") stellt einen Nachtrag gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") dar und wird im Zusammenhang mit dem Registrierungsformular der COMMERZBANK Aktiengesellschaft ("COMMERZBANK", die "Bank" oder die "Emittentin" und, zusammen mit ihren konsolidierten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der "COMMERZBANK-Konzern" oder "Konzern") erstellt. Begriffe, die im Registrierungsformular definiert werden, haben dieselbe Bedeutung in diesem Vierten Nachtrag. Dieser Vierte Nachtrag ergänzt und ändert das Registrierungsformular und ist im Zusammenhang mit diesem sowie den Nachträgen hierzu vom 11. November 2015, 30. November 2015 und 23. Februar 2016 (die Nachträge ) zu lesen. Dieser Vierte Nachtrag ist zusammen mit dem Registrierungsformular sowie den Nachträgen hierzu bei der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, erhältlich und kann auf der Internetseite der COMMERZBANK Aktiengesellschaft ( unter "Investor Relations", "Informationen für Fremdkapitalgeber", "Emissionsprogramme", "Registrierungsformular" abgerufen werden. Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Vierten Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, haben das Recht, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung dieses Vierten Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Empfänger des Widerrufs ist der jeweilige Veräußerer des Wertpapiers. Falls die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gegenpartei des Erwerbsgeschäfts war, ist der Widerruf an die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, GS-MO New Issues & SSD Services, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, zu richten.

2 Am 11. März 2016 wurde der Jahresabschluss und Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft sowie der Geschäftbericht des COMMERZBANK-Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlicht. Das Registrierungsformular wird daher wie folgt angepasst: Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der Risikofaktor "Der Konzern unterliegt einer Vielzahl von operationellen Risiken einschließlich des Risikos, dass Mitarbeiter exzessive Risiken für den Konzern eingehen oder in Ausübung der Geschäftstätigkeit gegen Compliance-relevante Vorschriften verstoßen und dadurch plötzlich auftretende Schäden in erheblicher Größenordnung verursachen, die mittelbar auch zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen führen können." auf den Seiten 31 und 32 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Konzern unterliegt einer Vielzahl von operationellen Risiken einschließlich des Risikos, dass Mitarbeiter exzessive Risiken für den Konzern eingehen oder in Ausübung der Geschäftstätigkeit gegen Compliance-relevante Vorschriften verstoßen und dadurch plötzlich auftretende Schäden in erheblicher Größenordnung verursachen, die mittelbar auch zu einer Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen führen können. Der Konzern führt im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eine große Zahl komplexer Transaktionen in einer Vielzahl von Jurisdiktionen durch und unterliegt in diesem Zusammenhang einer Reihe operationeller Risiken. Diese Risiken betreffen insbesondere die Möglichkeit inadäquater oder fehlerhafter interner und externer Arbeitsabläufe und Systeme, regulatorische Probleme, Verstöße gegen Compliance-relevante Vorschriften und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Geschäftstätigkeit, menschliches Versagen sowie bewusste Rechtsverletzungen wie z.b. Betrug. Zu den Compliance-relevanten Vorschriften und Bestimmungen zählen unter anderem Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten bei Wertpapierdienstleistungen. Verstöße hiergegen können zu Untersuchungen von Aufsichtsbehörden und entsprechenden Sanktionen führen. Des Weiteren zählen hierzu auch die Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in verschiedenen Ländern, weitere Compliance-relevante Bestimmungen dienen der Verhinderung von Betrugsfällen und der Beachtung von Vorschriften über Sanktionen und Embargos gegen andere Länder. Angebliche Verstöße gegen solche Vorschriften können auch zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und in der Folge zu Strafzahlungen führen. So erzielte die Bank vor Kurzem eine Einigung mit US-amerikanischen Behörden, nachdem diese Ermittlungen zu Verstößen gegen Sanktions- und Geldwäschepräventionsbestimmungen durchgeführt hatten. Auch die Aufsichtsbehörden anderer Länder haben in der Vergangenheit diesbezügliche Informationen angefordert (siehe auch Risikofaktor Regulatorische, aufsichtsrechtliche und staatsanwaltschaftliche Verfahren können erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Konzern haben ). Wie einige spektakuläre Fälle bei Wettbewerbern gezeigt haben, können Banken plötzlich Verluste in erheblicher Größenordnung erleiden, wenn Mitarbeiter exzessive Risiken eingehen, insbesondere, wenn dies in bewusster Schädigungsabsicht oder unter Umgehung von internen Regeln und Kontrollen geschieht, und wenn sich diese Risiken realisieren oder wenn die Prozesse, die solche exzessiven Risiken verhindern sollen, sich als unzureichend herausstellen. Derartige Risiken und Schäden können mitunter erst mit einer zeitlichen Verzögerung von mehreren Jahren erkannt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass auch der Konzern von derartigen Risiken und Schäden betroffen wird. Interne Kontroll- und Sicherungsmechanismen zur Vermeidung solcher Fälle können sich insofern als unzureichend erweisen oder bewusst umgangen werden. In den letzten Jahren haben zudem Fälle von Manipulationsverdächtigungen in Bezug auf die Festlegung von Referenzzinssätzen wie LIBOR oder EURIBOR zu behördlichen Untersuchungen und bei Wettbewerbern zu teilweise erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsschäden geführt. Die COMMERZBANK war bis 30. September 2014 eine der an der Festlegung des EURIBOR beteiligten Panel-Banken. Mitarbeiter der COMMERZBANK sind nach deren Kenntnis derzeit nicht Gegenstand konkreter Manipulationsverdächtigungen im Zusammenhang mit der Festlegung des EURIBOR. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass laufende oder künftige Untersuchungen zu Manipulationsverdächtigungen im Hinblick auf Referenzzinssätze gegen Mitarbeiter der COMMERZBANK führen oder derartige Verdächtigungen bestätigen könnten, was insbesondere auch zu erheblichen Reputationsschäden für den Konzern führen könnte. Aufsichtsbehörden und staatliche Institutionen in verschiedenen Ländern, in denen die COMMERZBANK und ihre Tochtergesellschaften tätig waren oder sind, untersuchen seit einigen Jahren Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit Devisenkursfixings und dem Devisengeschäft allgemein. Im Zuge dieser Aktivitäten haben Aufsichtsbehörden und staatliche 2

3 Institutionen auch Prüfungen in Bezug auf die COMMERZBANK angestrengt oder haben sich mit Auskunftsersuchen an die COMMERZBANK gewandt. Die COMMERZBANK kooperiert vollumfänglich mit diesen Stellen und führt seit geraumer Zeit auch eigene Untersuchungen durch; bislang wurden in einem Fall arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber einen Mitarbeiter einer Tochtergesellschaft ergriffen. Des Weiteren wurden Ermittlungen zu potenziellen Manipulationen des Devisenmarktes eingeleitet. Nach bestem Wissen der COMMERZBANK liegt gegen ihre Mitarbeiter derzeit kein konkreter Verdacht der Manipulation in Bezug auf die Devisenmärkte vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass gegenwärtig oder in Zukunft zum Manipulationsverdacht in Bezug auf die Devisenmärkte gegen Mitarbeiter der COMMERZBANK ermittelt wird oder dass sich ein solcher Verdacht möglicherweise bestätigt, was auch zu erheblichen Reputationsschäden für den Konzern führen könnte. Darüber hinaus ist denkbar, dass externe Ereignisse, wie Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Kriege, Pandemien oder andere Ausnahmezustände das Umfeld, in dem der Konzern tätig ist, und damit indirekt die internen Prozesse des Konzerns massiv beeinträchtigen. Derartige Ereignisse können sich in erheblichen Verlusten sowie Reputationsschäden für den Konzern niederschlagen. Darüber hinaus kann der Konzern gezwungen sein, Arbeitnehmern zu kündigen, was sich nachteilig auf das Geschäft des Konzerns auswirken könnte. Der Konzern versucht, operationelle Risiken durch die Implementierung geeigneter, auf sein Geschäft und das Markt- und regulatorische Umfeld, in dem er tätig ist, zugeschnittener Kontrollprozesse abzusichern. Dennoch ist es möglich, dass sich diese Maßnahmen in Bezug auf bestimmte oder alle operationellen Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, als nicht wirksam erweisen. Zwar versucht der Konzern, sich gegen die wichtigsten operationellen Risiken zu versichern, jedoch ist es nicht möglich, am Markt für alle operationellen Risiken Versicherungsschutz zu ökonomisch akzeptablen Bedingungen zu erhalten. Zur Modellierung des fat tail der Verlustverteilung also des finanziellen Risikos aus seltenen Großschäden werden zusätzlich zu den internen Daten externe Verlustdaten der Operational Riskdata exchange Association, Zürich (ORX), einem Datenkonsortium internationaler Banken, verwendet. Hieraus kann sich insbesondere auch durch einzelne Großschäden bei anderen teilnehmenden Banken eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen aus operationellen Risiken der COMMERZBANK ergeben. Sollten einzelne oder alle der vorgenannten Risiken eintreten, kann dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben." Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird aufgrund einer Ratingänderung durch Fitch Ratings, Inc. (Hochstufung des Langfrist-Ratings von "BBB" auf "BBB+") am 7. März 2016 der Abschnitt "Rating" auf Seiten 61 und 62 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Rating Die folgende Tabelle zeigt die lang- und kurzfristigen Ratings der Bank zum Datum dieses Registrierungsformulars: Ratingagentur Langfrist-Rating Kurzfrist-Rating Moody s Investors Service, Inc. ( Moody s )... Baa1 P-1 Standard & Poor s Financial Services LLC ( Standard & Poor s )... BBB+ A-2 Fitch Ratings, Inc. ( Fitch )... BBB+ F2 Die Ratings werden von den Ratingagenturen wie folgt definiert: Moody's: Baa: Baa-geratete Verbindlichkeiten bergen ein moderates Kreditrisiko. Sie gelten als von mittlerer Qualität und weisen als solche mitunter gewisse spekulative Elemente auf. Die von Moody's verwendete Ratingskala reicht von "Aaa" (höchste Kategorie) bis "C" (niedrigste Kategorie). Moody s verwendet in den Ratingkategorien "Aaa" bis "Caa" zusätzlich numerische Unterteilungen. Der Zusatz "1" bedeutet, dass eine entsprechend bewertete Verbindlichkeit in das obere Drittel der jeweiligen Ratingkategorie einzuordnen ist, während "2" und "3" das mittlere bzw. untere Drittel anzeigen. P-1: Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-1 bewertet werden, 3

4 verfügen in herausragender Weise über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurück zu zahlen. * Moody's stuft die Emittenten entsprechend ihrer relativen Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen in die Ratingkategorien "P-1" (herausragend) bis "P-3" (ausreichend) ein. S&P: BBB: Ein Schuldner mit dem Rating "BBB" hat eine angemessene Fähigkeit zur Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten. Jedoch ist es eher wahrscheinlich, dass nachteilige wirtschaftliche Bedingungen oder sich verändernde Umstände zu einer geschwächten Fähigkeit des Schuldners führen, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die von S&P verwendete Ratingskala reicht von "AAA" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Ratings von "AA" bis "CCC" können durch Hinzufügen eines Plus- oder Minuszeichens modifiziert werden, um die jeweilige Position innerhalb einer bestimmten Rating-Kategorie anzugeben. A-2: Ein Schuldner mit dem Rating "A-2" weist eine zufriedenstellende Fähigkeit zur Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen auf. Jedoch ist er gegenüber nachteiligen Auswirkungen von veränderten Umständen oder wirtschaftlichen Bedingungen anfälliger als Schuldner mit einem Rating der höchsten Rating- Kategorie. Die von S&P verwendete Ratingskala reicht von "A-1" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Fitch: BBB: Gute Kreditqualität. "BBB"-Ratings deuten darauf hin, dass derzeit ein niedriges Ausfallrisiko erwartet wird. Es wird von einer adäquaten Zahlungsfähigkeit bezüglich der finanziellen Verpflichtungen ausgegangen, jedoch beeinträchtigen negative geschäfts- oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen diese Fähigkeit eher. Die von Fitch verwendete Ratingskala reicht von "AAA" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Dem Rating kann ein Plus- ("+") oder Minuszeichen ("-") angefügt werden, um eine relative Stellung innerhalb der Ratingkategorien auszudrücken. Solche Zusätze werden der Ratingkategorie "AAA" oder den Ratingkategorien unter "B" nicht angefügt. F2: Gute kurzfristige Bonität: Gute intrinsische Fähigkeit zur rechtzeitigen Zahlung der finanziellen Verpflichtungen. Die von Fitch verwendete Ratingskala reicht von "F1" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Die Ratings wurden von Tochtergesellschaften dieser Ratingagenturen erstellt. Diese Tochtergesellschaften, die Standard & Poor's Credit Market Services Europe Ltd. (Niederlassung Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main, die Moody's Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main sowie die Fitch Ratings Ltd. mit Sitz in London, Großbritannien sind bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen in der durch Verordnung (EU) Nr. 513/2011 geänderten Fassung registriert worden und sind in der Liste der registrierten Ratingagenturen aufgenommen, die auf der Webseite der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) unter abgerufen werden kann. Jedes Rating reflektiert die Ansicht dieser speziellen Ratingagentur zu dem jeweils genannten Zeitpunkt. Anleger sollten jede Bewertung separat betrachten und bei der jeweiligen Ratingagentur Informationen über die nähere Bedeutung des Credit Ratings einholen. Ratingagenturen können ihre Bewertungen zu jedem Zeitpunkt ändern, sofern sie der Ansicht sind, dass gewisse Umstände diese Änderung notwendig machen. Anleger sollten die Langzeitbewertung nicht als Empfehlung sehen, Wertpapiere zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen." Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Vorstand und Aufsichtsrat" nach der Tabelle unter "Vorstand" auf Seite 63 der folgende Absatz eingefügt: "Der Aufsichtsrat der COMMERZBANK hat sich in seiner Sitzung am 6. März 2016 für Martin Zielke 4

5 als Nachfolger von Martin Blessing in der Funktion des Vorstandsvorsitzenden der COMMERZBANK entschieden. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde ferner vereinbart, dass Martin Blessings Amtszeit am 30. April 2016 endet." Abschnitt "Historische Finanzinformationen" auf Seite 71 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Historische Finanzinformationen Der geprüfte Jahresabschluss der COMMERZBANK für das zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr und die geprüften Konzernabschlüsse der COMMERZBANK für die zum 31. Dezember 2014 und 2015 endenden Geschäftsjahre sind per Verweis in dieses Registrierungsformular einbezogen und bilden einen Bestandteil davon (siehe "Per Verweis einbezogene Dokumente)." Abschnitt "Interimsfinanzangaben" auf Seite 71 ersatzlos gestrichen. Abschnitt "Trendinformationen" auf Seite 71 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Trendinformationen Seit dem 31. Dezember 2015 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten." Abschnitt "Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage" auf Seite 71 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage Seit dem 31. Dezember 2015 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten." Abschnitt "Abschlussprüfer" auf Seite 71 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Abschlussprüfer Die Abschlussprüfer der Bank sind PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( PwC ), Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Frankfurt am Main, Deutschland. PwC hat die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU Anwendung finden ( IFRS ), und den ergänzend nach 315a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2014 und 2015, sowie den in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PwC ist Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer." Abschnitt "Jüngste Entwicklung" auf Seite 84 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Jüngste Entwicklung 2015 hat die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Aufsichtsbehörde für die direkt von ihr beaufsichtigten Banken des Euroraumes den Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) durchgeführt und individuelle Mindestkapitalanforderungen je Institut festgelegt. Im Rahmen von SREP schreibt die EZB der Bank aktuell vor, auf konsolidierter Ebene eine CET-1-Quote von 10,25 % vorzuhalten. Der ab 1. Januar 2016 gültige Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 0,625 % ist in dieser 5

6 Quotenanforderung bereits enthalten. Darüber hinaus sind der antizyklischer Kapitalpuffer, der für 2016 nicht signifikant ist, und der Kapitalpuffer für nationale Systemrelevanz (D-SIB) zu berücksichtigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erwartet die Bank einen D-SIB-Puffer von 1,5%, der schrittweise bis 2019 eingeführt wird. Damit ergäbe sich für 2019 bei unveränderter SREP- Anforderung eine CET-1-Anforderung von 11,75 %." Das Kapitel "F. EINSEHBARE DOKUMENTE" auf Seite 85 wird gestrichen und wie folgt ersetzt: "F. EINSEHBARE DOKUMENTE Dieses Registrierungsformular sowie etwaige Nachträge hierzu ist bei der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), D Frankfurt am Main, erhältlich und kann auf der Internetseite der COMMERZBANK Aktiengsellschaft ( unter "Investor Relations", "Informationen für Fremdkapitalgeber", "Emissionsprogramme", "Registrierungsformular" abgerufen werden. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Tag der Billigung dieses Registrierungsformulars können ferner Kopien der folgenden Dokumente unter vorgenannter Adresse der Emittentin eingesehen werden und sind auf der Internetseite unter "Investor Relations", "Corporate Governance", "Satzung" bzw. "Investor Relations", "Publikationen und Verantstaltungen", "Berichte" abrufbar: Satzung der Emittentin; Jahresabschluss und Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015; und Geschäftsberichte des COMMERZBANK-Konzerns für die Geschäftsjahre 2014 und 2015." Das Kapitel "G. PER VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE" wird gestrichen und wie folgt ersetzt: "G. PER VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE Die folgenden Dokumente, die gemäß 37v des Wertpapierhandelsgesetzes auf der Internetseite unter "Investor Relations", "Publikationen und Veranstaltungen", "Berichte" der COMMERZBANK Aktiengesellschaft veröffentlicht wurden, werden per Verweis in dieses Registrierungsformular einbezogen und sind Bestandteil des Registrierungsformulars. Dokument Seite Jahresabschluss und Lagebericht 2015 der COMMERZBANK Risikobericht S. 37 S. 70 Gewinn- und Verlustrechnung S. 71 Bilanz S. 72 S. 75 Anhang S. 76 S. 114 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 115 S. 116 Abschlussprüfers Vorbehalt bei Zukunftsaussagen S. 117 Geschäftsbericht 2014 des COMMERZBANK- Konzerns Konzernlagebericht (ohne Prognose- und Chancenbericht) S. 55 S. 98 Konzernrisikobericht S. 107 S. 144 Konzernabschluss 6

7 Gesamtergebnisrechnung S. 147 S. 149 Bilanz S. 150 S. 151 Eigenkapitalveränderungsrechnung S. 152 S. 153 Kapitalflussrechnung S. 154 S. 155 Anhang S. 156 S. 324 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 325 S. 326 Abschlussprüfers Vorbehalt bei Zukunftsaussagen S. 340 Geschäftsbericht 2015 des COMMERZBANK- Konzerns Konzernlagebericht (ohne Prognose- und Chancenbericht) S. 55 S. 98 Konzernrisikobericht S. 107 S. 146 Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung S. 149 S. 151 Bilanz S. 152 S. 153 Eigenkapitalveränderungsrechnung S. 154 S. 155 Kapitalflussrechnung S. 156 S. 157 Anhang S. 158 S. 328 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 329 S. 330 Abschlussprüfers Vorbehalt bei Zukunftsaussagen S. 344 Die nicht aufgenommenen Teile aus den jeweiligen Dokumenten sind für den Anleger entweder nicht relevant oder bereits an anderer Stelle im Registrierungsformular enthalten." Frankfurt am Main, 16. März 2016 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT gez. Dr. Haun gez. Gerhardt 7

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