COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT

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1 Vierter Nachtrag vom 20. April 2017 zum Registrierungsformular vom 26. Oktober 2016 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Bundesrepublik Deutschland Vierter Nachtrag zum Registrierungsformular gemäß 16 Absatz 1 und 3, 9 Absatz 4 und 12 Absatz 1 Satz 3 Wertpapierprospektgesetz Dieser vierte Nachtrag (der "Vierte Nachtrag") zum Registrierungsformular vom 26. Oktober 2016 (das "Registrierungsformular") stellt einen Nachtrag gemäß 16 des Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") dar und wird im Zusammenhang mit dem Registrierungsformular der COMMERZBANK Aktiengesellschaft ("COMMERZBANK", die "Bank" oder die "Emittentin" und, zusammen mit ihren konsolidierten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der "COMMERZBANK-Konzern" oder "Konzern") erstellt. Begriffe, die im Registrierungsformular definiert werden, haben dieselbe Bedeutung in diesem Vierten Nachtrag. Dieser Vierte Nachtrag ergänzt und ändert das Registrierungsformular und ist im Zusammenhang mit diesem sowie den Nachträgen hierzu vom 10. November 2016, 30. Januar 2017 und 15. Februar 2017 (die "Nachträge") zu lesen. Dieser Vierte Nachtrag ist zusammen mit dem Registrierungsformular sowie den Nachträgen hierzu bei der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, erhältlich und kann auf der Internetseite der COMMERZBANK Aktiengesellschaft ( unter "Investor Relations", "Informationen für Fremdkapitalgeber", "Emissionsprogramme", "Registrierungsformular" abgerufen werden. Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Vierten Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, haben das Recht, diese innerhalb einer Frist von zwei Werktagen nach Veröffentlichung dieses Vierten Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Empfänger des Widerrufs ist der jeweilige Veräußerer des Wertpapiers. Falls die COMMERZBANK Aktiengesellschaft die Gegenpartei des Erwerbsgeschäfts war, ist der Widerruf an die COMMERZBANK Aktiengesellschaft, GS-MO New Issues & SSD Services, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, zu richten. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Empfänger zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2 Am 17. März 2017 haben sich neue Umstände bei den Rechtstreitigkeiten ergeben. Am 23. März 2017 wurde der Jahresabschluss und Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft sowie der Geschäftsbericht des COMMERZBANK-Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 veröffentlicht und am 28. März 2017 hat die Ratingagentur Standard & Poor's Ratinganpassungen vorgenommen. Das Registrierungsformular wird daher wie folgt angepasst: 1. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der erste Satz des achten Absatzes unter Risikofaktor Nr. 1 auf Seite 5 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Risikovorsorgebedarf des Konzerns war im Jahr 2016 (EUR 900 Mrd.) höher als 2015 (EUR 696 Mrd.), die Risikovorsorge 2017 in den Segmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden dürfte auf dem Niveau des Jahres 2016 liegen. Für Schiffsfinanzierungen dürfte die Risikovorsorge 2017 auf dem Niveau von EUR 450 Mio bis EUR 600 Mio. liegen." 2. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der Risikofaktor Nr. 3 auf den Seiten 8 und 9 gestrichen und wie folgt ersetzt: "3. Der Konzern hält Staatsanleihen in erheblichem Umfang. Wertminderungen und niedrigere beizulegende Zeitwerte solcher Staatsanleihen haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet, und weitere zukünftige Belastungen sind nicht auszuschließen. Der Konzern hält im Wesentlichen über die Muttergesellschaft COMMERZBANK Aktiengesellschaft Staatsanleihen, also Anleihen, die von einem Staat oder anderen öffentlichen Körperschaften begeben wurden, in erheblichem Umfang, darunter auch solche aus Italien, Spanien und Portugal. Auf Grund der negativen Entwicklung hat der Konzern seinen Bestand an solchen Staatsanleihen reduziert und dabei auch Verluste in Kauf genommen. Zum 31. Dezember 2016 betrug das Nominalvolumen des Konzerns gegenüber öffentlichen Körperschaften EUR 35,3 Mrd. Das Exposure at Default (erwarteter Forderungsbetrag unter Berücksichtigung einer potenziellen (Teil- )ziehung von offenen Linien und Eventualverbindlichkeiten, der die Risikotragfähigkeit bei Ausfall belasten wird EaD ) von Italien (EUR 9,5 Mrd.) und Spanien (EUR 3,6 Mrd.) summierte sich auf insgesamt EUR 13,1 Mrd. Bei den angegebenen EaD-Werten sind Absicherungen durch vom Konzern erworbene Credit Default Swaps ( CDS ) berücksichtigt, d.h. die EaD-Werte sind um den abgesicherten Betrag reduzierte Werte. Da nicht in jedem Fall gewährleistet ist, dass CDS die Risiken aus Staatsanleihen effektiv absichern (siehe auch Risikofaktor 4. Die vom Konzern erworbenen Credit Default Swaps (CDS) auf Staatsanleihen könnten ihren Absicherungszweck nicht erfüllen. Darüber hinaus hat der Konzern Credit Default Swaps auf Staatsanleihen begeben und dadurch das Ausfallrisiko aus Staatsanleihen Dritter übernommen. Das Risiko aus begebenen CDS kann sich realisieren, obwohl gleichzeitig die erworbenen CDS ihren Absicherungszweck nicht erfüllen ), kann das Risiko für den Konzern aus Staatsanleihen höher sein, als durch die EaD-Werte angegeben. Die Staatsanleihen werden innerhalb des COMMERZBANK-Konzerns, unter anderem abhängig von dem Vorliegen liquider Märkte, in zwei unterschiedlichen Kategorien gebucht. Ein großer Teil der Staatsanleihen (Nominal zum 31. Dezember 2016: EUR 13,1 Mrd.) wird in der Kategorie Loans and Receivables ( LaR ) gebucht. Der andere Teil (Nominal zum 31. Dezember 2016: EUR 22,2 Mrd.) wird in der Kategorie Available for Sale ( AfS ) gebucht. Die Staatsanleihen werden in der Bilanz in Abhängigkeit von den IAS 39-Kategorien bewertet. Der in den Jahren 2008 und 2009 illiquide gewordene Teil wird in der Kategorie LaR zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen; hier werden ab der Feststellung der Illiquidität die bisher entstandenen Zeitwertveränderungen eingefroren bzw. bis zur Endfälligkeit aufgelöst. Auch wenn der Markt zwischenzeitlich wieder liquide geworden ist, darf bei Anleihen der Kategorie LaR keine Anpassung an den beizulegenden Zeitwert (Fair Value) vorgenommen werden; eine (ergebniswirksame) Wertkorrektur erfolgt nur bei Vorliegen bestimmter objektiver Umstände. Für in der Kategorie AfS gebuchte Wertpapiere erfolgt eine Anpassung der Buchwerte an den beizulegenden Zeitwert durch eine Ausgleichsbuchung (die, im Fall des Anstiegs der beizulegenden Zeitwerte, positiv oder, im Fall eines Absinkens der Zeitwerte, negativ sein kann) auf der Aktivseite der Bilanz und Einstellung dieses Betrags in die Neubewertungsrücklage, die das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital entsprechend ändert; ergebniswirksam ist die Anpassung der in der Kategorie AfS gebuchten Wertpapiere grundsätzlich nicht. Ergebniswirksam sind jedoch sowohl unter LaR wie auch bei unter AfS gebuchten Staatsanleihen dauerhafte Wertminderungen (sogenannte Impairments), die gebucht werden, wenn der objektive Nachweis einer Wertminderung 2

3 infolge von Verlustereignissen vorliegt, die sich auf die aus den Staatsanleihen zu erwartenden Zahlungsströme auswirken. Zusätzlich hat der Konzern die Staatsanleihen großteils gegen Zins- und Inflationsrisiken durch derivative Instrumente abgesichert. Reduziert sich der Wert der Staatsanleihen, kann dies einen entsprechend negativen Effekt auf den Wert dieser Absicherungsinstrumente haben, was zu weiteren erheblichen Ergebnisbelastungen führt (siehe auch Risikofaktor 23. Die Hedging-Strategien des Konzerns können sich als ineffektiv erweisen, verursachen Kosten und sind ihrerseits mit Risiken verbunden ). Außer auf griechische Staatsanleihen und auf Kommunalanleihen wurden bislang keine Wertminderungen (Impairments) vorgenommen, da nach Einschätzung der COMMERZBANK die Voraussetzungen, die bei diesen Kommunalanleihen eine Wertminderung notwendig machten, nämlich objektive Hinweise auf eine Minderung der aus den jeweiligen Schuldinstrumenten zu erwartenden Zahlungsströme, bei Staatsanleihen anderer Emittenten bis zum 31. Dezember 2016 nicht vorlagen. Die Neubewertungsrücklage im Hinblick auf Staatsanleihen, also der Unterschiedsbetrag zwischen den AfS gehaltenen Staatsanleihen und dem beizulegenden Zeitwert, beläuft sich zum 31. Dezember 2016 auf EUR 0,8 Mrd. Der Unterschiedsbetrag zwischen den LaR gehaltenen Staatsanleihen und deren beizulegendem Zeitwert soweit dieser unter dem jeweiligen Buchwert lag betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 2,3 Mrd. (sogenannte stille Lasten). Wie aus der hohen negativen Neubewertungsrücklage und den hohen stillen Lasten in Bezug auf die Staatsanleihen zum 31. Dezember 2016 ersichtlich ist, weisen die Marktpreise auf das Risiko hin, dass bei einigen Staatsanleihen (inklusive derjenigen staatlicher Untergliederungen), insbesondere von Italien, Spanien und Portugal, aber auch von einer Anzahl von Gebietskörperschaften in den USA, nicht mit einer vollen Rückzahlung zu rechnen ist; dies ist in den Finanzkennzahlen des COMMERZBANK-Konzerns nicht vollständig reflektiert. Sollte sich dieses Risiko realisieren, wären erhebliche Wertminderungen auf von dem COMMERZBANK-Konzern gehaltene Staatsanleihen vorzunehmen und weitere negative Bewertungseffekte auf verbundene Zins- und Inflationsabsicherungsinstrumente ergebniswirksam zu buchen. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzern ist nur begrenzt oder nur unter Inkaufnahme erheblicher Verluste in der Lage, Risiken aus den gehaltenen Staatsanleihen durch Veräußerung oder andere Maßnahmen zu verringern, da die Marktwerte in einigen Fällen ganz erheblich unter den Buchwerten liegen, der Bestand an Staatsanleihen in vielen Fällen durch sehr lange Laufzeiten charakterisiert ist, die Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft des Marktes nur begrenzt ist und andererseits aber viele Marktteilnehmer, insbesondere Banken, versuchen, diese Anleihen zu veräußern. Die dadurch erzeugte Abwärtsspirale kann zu weiteren erheblich negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen." 3. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der erste Absatz unter Risikofaktor Nr. 4 auf Seite 9 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Zum 31. Dezember 2016 hatte der Konzern Credit Default Swaps (CDS) für Staatsanleihen Italiens, Spaniens, Portugals und Ungarns im Umfang von insgesamt EUR 0,7 Mrd. sowie für Staatsanleihen anderer Staaten im Volumen von insgesamt EUR 0,2 Mrd. erworben. Hiervon entfielen auf Italien EUR 0,4 Mrd., auf Spanien EUR 0,2 Mrd., auf Portugal EUR 0,1 Mrd. und auf Ungarn EUR 0,1 Mrd. Zum gleichen Zeitpunkt hatte der Konzern CDS für Staatsanleihen Italiens, Spaniens, Portugals und Ungarns im Volumen von insgesamt EUR 0,9 Mrd. begeben (neben CDS auf Staatsanleihen anderer Staaten im Volumen von insgesamt EUR 0,2 Mrd.) und damit gegenüber seinen Vertragspartnern in diesem Umfang das Kreditrisiko für die abgesicherten Staatsanleihen übernommen. Hiervon entfielen auf Italien EUR 0,5 Mrd., auf Spanien EUR 0,1 Mrd., auf Portugal EUR 0,1 Mrd. und auf Ungarn EUR 0,1 Mrd." 4. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird die Aufzählung unter Risikofaktor Nr. 6 auf Seite 12 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Insbesondere sind für die Vergangenheit auch folgende Sondereffekte zu nennen: Restrukturierungsaufwendungen und Umsetzungsaufwendungen entstehen im Wesentlichen durch Strategiewechsel und organisatorische Veränderungen, wobei die Restrukturierungsaufwendungen eher einmalige Aufwendungen sind in der Periode, in der die Restrukturierungen kommuniziert werden. Umsetzungsaufwendungen (z.b. erhöhte 3

4 Abschreibungen, Abschluss von Altersteilzeitverträgen, Werbung, Investition in die neue Strategie) fallen während der Umstrukturierungszeit an und werden über mehrere Perioden als Aufwand gebucht. So hatte die COMMERZBANK beispielsweise für 2015 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 114 Mio. im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Geschäftsfeldes Corporates & Markets an den Standorten London und New York, der Neuordnung des Standortes in Luxemburg sowie der Bildung von globalen Kompetenzzentren ausgewiesen. In 2016 fielen Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 129 Mio. im Zusammenhang mit der Umstrukturierung diverser Backoffice-Einheiten in Deutschland sowie mit der Neuausrichtung des Segments Firmenkunden an den Standorten London und New York an. Im März 2015 schlossen die COMMERZBANK und die COMMERZBANK AG, New York Branch (die Filiale New York ) mit den US-amerikanischen Behörden Vereinbarungen hinsichtlich der unzureichenden Einhaltung von nach dem US-amerikanischen Bank Secrecy Act of 1970 und den US-amerikanischen Vorschriften zur Geldwäscheprävention anwendbaren Vorschriften und Sanktionsvorschriften in der Vergangenheit (zusammen die Einigung von 2015 ). Im Rahmen der Einigung von 2015 leisteten die COMMERZBANK und die Filiale New York Zahlungen in Höhe von insgesamt USD Mio. an die US-Behörden. Die Bewertung des eigenen Kreditrisikos entsteht durch die Marktbewertung der eigenen Verbindlichkeiten, die sich in der Fair Value Option (zur Vermeidung oder signifikanten Verringerung von Ansatz- und Bewertungsinkongruenzen) befinden und zum 31. Dezember 2016 einen Buchwert von insgesamt EUR 2,3 Mrd. (davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 18 Mio., Verbindlichkeiten gegenüber Kunden EUR 1,3 Mrd. und Verbriefte Verbindlichkeiten EUR 1,0 Mrd.) aufwiesen. Durch externe Markteinflüsse ist die Bewertung des eigenen Kreditrisikos (sog. Own Credit Spread) erheblichen Schwankungen ausgesetzt, welche sich direkt im Handelsergebnis widerspiegeln. In 2016 resultierte aus der Bewertung des eigenen Kreditrisikos ein Ertrag in Höhe von EUR 47 Mio., im Jahr 2015 ein Ertrag in Höhe von EUR 71 Mio. Die im Rahmen von "Commerzbank 4.0" geänderte Segmentstruktur zum 30. September 2016 löste einen außerplanmäßigen Werthaltigkeitstest aus. Dieser führte zu einer Wertminderung von EUR 592 Mio. auf Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Firmenkunden beziehungsweise im ehemaligen Segment Corporates & Markets. Mit EUR 35 Mio. wurde der Kundenstamm des neuen Segments Firmenkunden wertgemindert. Diese Wertminderung stand ausschließlich im Zusammenhang mit dem Werthaltigkeitstest. Wertminderungen auf latente Steueransprüche entstehen im Wesentlichen durch Reduzierungen der zukünftigen steuerlichen Ergebnisse, welche wiederum durch die Planungsrechnungen determiniert werden. Seit dem 1. April 2015 können nur noch 50% des Gewinns aus dem Vereinigten Königreich mit Verlustvorträgen ausgeglichen werden. Dies führte im Jahr 2015 zu einer Reduzierung der aktiven latenten Steuern um EUR 110 Mio. im Vereinigten Königreich. Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2015 eine Wertminderung latenter Steueransprüche im COMMERZBANK-Konzern in Höhe von EUR 151 Mio. aufgrund gesunkener Plangewinne. Im Jahr 2016 wurde ein Steuerertrag in Höhe von EUR 75 Mio. aus der weiteren Aktivierung latenter Steueransprüche aufgrund der Erhöhung des inländischen Planungsergebnisses der Mehrjahresplanung generiert. Gegenläufig hat sich die Neubewertung von latenten Steueransprüchen infolge der vom Gesetzgeber in Großbritannien verabschiedeten weiteren Begrenzung der jährlichen Verrechnung von steuerlichen Verlustvorträgen mit künftigen Gewinnen in Höhe von EUR 33 Mio. sowie die nicht steuerwirksame Abschreibung auf den Goodwill (Steuereffekt EUR 186 Mio.) ausgewirkt." 5. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der dritte Absatz unter Risikofaktor Nr. 7 auf Seite 13 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Konzern hat in nicht unerheblichem Umfang Großkredite im Sinne der CRR vergeben. Nach der CRR gelten Risikopositionen gegenüber einem Kunden (und mit ihm verbundenen Kunden) als Großkredit, wenn der Wert dieser Risikopositionen 10% der anrechenbaren Eigenmittel der COMMERZBANK erreicht oder überschreitet. Zu diesem Zweck werden sämtliche Risikopositionen des Kunden (und mit ihm verbundener Kunden) zusammengerechnet. Anrechenbare Eigenmittel in diesem Sinne bestehen aus der Summe des Kernkapitals (Tier 1 Capital) und des Ergänzungskapitals (Tier 2 Capital) (bis zu einer Höhe von einem Drittel des Kernkapitals). Nach den anwendbaren 4

5 Übergangsbestimmungen für Großkredite dürfen die anrechenbaren Eigenmittel im Jahr 2016 noch Ergänzungskapital bis zu einer Höhe von 50% des Kernkapitals beinhalten. Bei Kunden darf der Wert des Großkredits 25% der anrechenbaren Eigenmittel der COMMERZBANK bzw. EUR 150 Mio. nicht übersteigen, je nachdem, welcher Wert höher ist. Die für den Konzern zuständigen Aufsichtsbehörden können einen Grenzwert von unter EUR 150 Mio. festlegen. Zum 31. Dezember 2016 lag die Anzahl der Großkredite in diesem Sinne bei vier und zum 31. Dezember 2015 bei einem. Der größte anzurechnende Betrag dieser Kredite betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 5,9 Mrd. und zum 31. Dezember 2015 EUR 3,4 Mrd., was 18% der anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 bzw. 10% der anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2015 entspricht. Kumuliert betrugen die auf die Großkreditgrenze anzurechnenden Beträge dieser Großkredite zum 31. Dezember 2016 EUR 17,4 Mrd. und zum 31. Dezember 2015 EUR 3,4 Mrd., was 54% der anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2016 bzw. 10% der anrechenbaren Eigenmittel zum 31. Dezember 2015 entspricht. Realisiert sich das Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko) bei einem solchen Großkredit, hätte dies erheblich negative Auswirkungen auf die anrechenbaren Eigenmittel und die Eigenmittelquote sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns." 5a. Ferner werden unter Risikofaktor Nr. 7 der fünfte Absatz sowie der letzte Satz des sechsten Absatzes auf Seite 14 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Die All-In -Eintrittsschwelle (Konzern) für Klumpenrisiken wurde auf einen Betrag von EUR 1 Mrd. festgelegt und gilt segment-, produkt- und bilanzpostenübergreifend, wobei sogenannte Ausnahmeschuldner (wie Zentralbanken und supranationale Finanzinstitute) von dieser Steuerung ausgenommen sind. Auf Basis dieser Definition beläuft sich das EaD der Klumpenrisiken per 31. Dezember 2016 auf EUR 65 Mrd. bzw. 15% des gesamten EaD des Konzerns. Der Aufbau und die Prolongation einer Position oberhalb der Klumpenrisikogrenze bedürfen der Genehmigung durch den Gesamtvorstand. Die Schwerpunkte der Klumpenrisiken lagen per 31. Dezember 2016 in den Portfolios Financial Institutions (ca. 27% des Klumpen-Exposures) und Public Finance (ca. 45% des Klumpen-Exposures). Sollten sich Ausfallrisiken bei einem oder mehreren der Kreditnehmer, Emittenten bzw. Kontrahenten von großvolumigen Finanzinstrumenten realisieren, kann dies erheblich negative Auswirkungen auf den Konzern haben." "Zum 31. Dezember 2016 machte das gesamte Financial Institutions Portfolio 11% des Kreditportfolios des Konzerns aus." 6. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" werden der letzte Satz des ersten Absatzes unter Risikofaktor Nr. 8 auf Seite 14 sowie die ersten drei Sätze des dritten Absatzes auf Seite 15 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Das verbliebene Exposure bei Schiffsfinanzierungen im ACR-Portfolio Ship Finance wurde per 31. Dezember 2016 auf EUR 4,8 Mrd. reduziert (EUR 6,1 Mrd. zum 31. Dezember 2015 (restated)) (EaD inklusive Default-Portfolio)." "Im Geschäftsjahr 2016 belief sich die Risikovorsorge für Schiffsfinanzierungen auf EUR 0,6 Mrd. Für 2017 wird ein Niveau von EUR 450 Mio. bis EUR 600 Mio erwartet. Im Vergleich zum Jahresultimo 2015 stieg das Default-Portfolio (das Default-Portfolio ) im Geschäftsjahr 2016 um EUR 0,1 Mrd. an." 7. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der Risikofaktor Nr. 10 auf Seite 16 gestrichen und wie folgt ersetzt: "10. Der Konzern verfügt über erhebliche Positionen in seinem Portfolio notleidender Kredite, und Kreditausfälle könnten nur unzureichend durch Sicherheiten und bisher erfolgte Wertberichtigungen und gebildete Rückstellungen abgedeckt sein. Der Konzern verfügte per 31. Dezember 2016 über ein Gesamtportfolio auf Basis EaD von EUR 6,9 Mrd. an offenen Kreditforderungen, die dem Kreditausfallportfolio (Default-Portfolio) zuzurechnen sind. Davon entfallen EUR 1,7 Mrd. auf das Segment Privat- und Unternehmerkunden und EUR 3,4 Mrd. auf das Segment Firmenkunden. Auf das Segment ACR entfielen EUR 1,8 Mrd. (davon Commercial Real Estate: EUR 0,6 Mrd., Ship Finance: EUR 1,2 Mrd.) Diese Forderungen sind konzernweit im Schnitt zu 33% durch nach Realisierungsgesichtspunkten bewertete Sicherheiten und zu weiteren 57% durch Wertberichtigungen im Rahmen der Risikovorsorge (inklusive generelle 5

6 Kreditausfallvorsorge oder General Loan Loss Provisions) abgedeckt. Für das insoweit nicht abgedeckte Forderungsvolumen geht der Konzern davon aus, noch weitere Einnahmen aus den Positionen des Default-Portfolios generieren zu können, z.b. weil noch eine erfolgreiche Umschuldung oder Restrukturierung durchgeführt werden kann oder weil einige gestellte und werthaltige Sicherheiten nach aufsichtsrechtlichen Grundsätzen nicht als Sicherheiten berücksichtigt werden konnten. Die dabei getroffenen Annahmen könnten sich im Nachhinein als unzutreffend oder für die künftige Entwicklung nicht mehr sachgerecht herausstellen, so dass die Qualität der Sicherheiten nicht den derzeitigen Einschätzungen entspricht. Dies könnte z.b. dann der Fall sein, wenn sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung weiter eintrübt und Restrukturierungen scheitern sollten. In einem solchen Fall drohen dem Konzern weitere hohe Verluste aus dem Default-Portfolio, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können." 8. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der dritte Absatz unter Risikofaktor Nr. 11 auf Seite 17 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Nominalwert des Teilportfolios Structured Credit im Segment Firmenkunden, wo diese Portfolios überwiegend angesiedelt sind, betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 4,8 Mrd. Darüber hinaus hält die COMMERZBANK einen weiteren geringen Bestand derartiger Finanzinstrumente in anderen Segmenten." 9. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der zweite Absatz unter Risikofaktor Nr. 12 auf Seite 18 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Bilanzwert der vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert auf Basis von Faktoren ermittelt wird, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Level 3 Assets gemäß IFRS 7.27A(c)), betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 6,2 Mrd. Der Bilanzwert der vom Konzern gehaltenen Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert auf Basis von Faktoren ermittelt wird, die sich direkt oder indirekt beobachten lassen (Level 2 Assets gemäß IFRS 7.27A(b)), betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 94,3 Mrd." 10. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der Risikofaktor Nr. 30 auf Seite 28 gestrichen und wie folgt ersetzt: "30. Die Möglichkeit des Konzerns, durch Pfandbriefe eine langfristige Refinanzierung zu sichern, könnte im Falle einer Beeinträchtigung der Liquidität im Markt für gedeckte Schuldverschreibungen eingeschränkt sein. Pfandbriefe sind gemäß dem deutschen Pfandbriefgesetz begebene gedeckte Schuldverschreibungen. COMMERZBANK begibt Hypothekenpfandbriefe, die durch Hypothekendarlehen für Wohnimmobilien besichert sind und öffentliche Pfandbriefe, die durch Darlehen der öffentlichen Hand besichert sind. Schiffspfandbriefe, die durch Schiffsdarlehen besichert sind, werden nicht mehr aktiv zur Refinanzierung genutzt. Das Begeben von Pfandbriefen spielt eine wichtige Rolle für die mittel- und langfristige Refinanzierung des Konzerns. Per 31. Dezember 2016 bestand die Finanzierung des Konzerns am Kapitalmarkt zu ca. 49% aus gedeckten Schuldverschreibungen. Eine Beeinträchtigung der Liquidität des Pfandbriefmarktes zum Beispiel aufgrund von durch Ratingagenturen geforderten strengeren Regelungen zur Deckung könnte die Begebung von Pfandbriefen beschränken. Soweit die Geschäftstätigkeit des Konzerns dadurch eingeschränkt wird, könnte dies erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns haben." 6

7 11. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der Risikofaktor Nr. 37 auf den Seiten 31 und 32 gestrichen und wie folgt ersetzt: "37. Es ist möglich, dass die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie Markennamen als Folge von Impairment-Tests ganz oder teilweise abgeschrieben werden müssen. Zum 31. Dezember 2016 beliefen sich die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte auf EUR 1,5 Mrd., wovon EUR 1,2 Mrd. auf den Geschäfts- und Firmenwert aus dem Erwerb der Dresdner Bank entfielen. Diese Vermögenswerte werden mindestens an jedem Bilanzstichtag auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft. Dabei wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit deren erzielbarem Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nutzungswert und Nettoveräußerungswert und basiert auf den erwarteten Mittelzuflüssen der Einheit gemäß Geschäftsplan, diskontiert mit einem risikoadäquaten Zinssatz. Sofern objektive Hinweise dafür vorliegen, dass der ursprünglich erkennbare Nutzen nicht mehr erzielt werden kann, ist eine Wertminderung vorzunehmen. Im Geschäftsjahr 2015 ergab sich für Geschäfts- oder Firmenwerte kein Wertminderungsbedarf, im Geschäftsjahr 2016 wurden Geschäfts- oder Firmenwerte mit EUR 592 Mio. wertberichtigt. Für das Geschäftsjahr 2015 gab es für den Markennamen keinen Wertminderungsbedarf, im Geschäftsjahr 2016 wurde dieser mit EUR 35 Mio. wertberichtigt. Der nächste planmäßige vollständige Impairment-Test ist für Ende 2017 vorgesehen. Sollte es zu einem zukünftigen Bilanzstichtag im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung zu einer signifikanten Wertminderung der in der Bilanz ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte oder Markenrechte kommen, kann dies erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben." 12. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" werden der zweite und dritte Absatz unter Risikofaktor Nr. 39 auf Seite 32 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Zum 31. Dezember 2016 bestanden im Konzernabschluss der COMMERZBANK Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 9,7 Mrd. (31. Dezember 2015: EUR 8,5 Mrd.) und Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 1,4 Mrd. (31. Dezember 2015: EUR 1,0 Mrd.). Den Pensionsverpflichtungen steht ein Planvermögen (liquide Mittel, Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Fondsanteile und sonstiges Vermögen) mit einem Zeitwert (Fair Value) von EUR 8,8 Mrd. zum 31. Dezember 2016 (31. Dezember 2015: EUR 7,9 Mrd.) gegenüber. Der seit dem 1. Januar 2013 anzuwendende geänderte IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer), der zu einer Abschaffung des Korridors in der Bewertung der Pensionsverpflichtungen und zur direkten Verrechnung mit dem (auch regulatorischen) Eigenkapital zwingen, führte zu einer Reduktion und in der Folge zu einer erhöhten Volatilität des (auch regulatorischen) Eigenkapitals, im Wesentlichen geprägt durch den Rechnungszinssatz der Pensionsverpflichtungen und die Marktwertveränderung des Planvermögens. So wurden im Geschäftsjahr 2016 auf Grund von Verlusten im Planvermögen Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 827 Mio. ausgewiesen. Zu Risiken in Bezug auf nicht ausreichendes regulatorisches Eigenkapital siehe auch Risikofaktor 44. Die sich ständig verschärfenden aufsichtsrechtlichen Eigenkapital- und Liquiditätsstandards sowie Prozessund Reporting-Anforderungen könnten das Geschäftsmodell für verschiedene Aktivitäten des Konzerns in Frage stellen, die Wettbewerbsposition des Konzerns negativ beeinflussen oder die Aufnahme zusätzlichen Eigenkapitals notwendig machen. " 13. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der letzte Satz des ersten Absatzes unter Risikofaktor Nr. 41 auf Seite 33 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Diese Regelungen (Haltedauer, Bonusanteil an Gesamtvergütung) werden in der für das 2. Quartal 2017 geplanten Verordnungsnovelle zur Institutsvergütungsverordnung weiter verschärft." 7

8 14. Im Kapitel "D. RISIKOFAKTOREN BEZOGEN AUF DEN COMMERZBANK-KONZERN" wird der erste Satz des letzten Absatzes unter Risikofaktor Nr. 57 auf Seite 46 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Die COMMERZBANK verfügte zum 31. Dezember 2016 über steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 21,5 Mrd." 15. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Beschreibung der Geschäftstätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns", Unter- Abschnitt "Überblick" der erste Satz des ersten Absatzes auf Seite 47 ersatzlos gestrichen. 16. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Rating" auf den Seiten 57 und 58 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Rating Die folgende Tabelle zeigt die lang- und kurzfristigen Emissionsratings der Bank zum Datum dieses Vierten Nachtrags: Ratingagentur Langfristiges Rating Kurzfristiges Rating Moody's Investors Service, Inc. ("Moody's") Standard & Poor's Financial Services LLC ("Standard & Poor's") Fitch Ratings, Inc. ("Fitch") Scope Ratings AG ("Scope") "Vorrangige" unbesicherte Verbindlichkeiten "Nicht vorrangige" unbesicherte Verbindlichkeiten Nachrangige Verbindlichkeiten (Tier 2) A2 Baa1 Ba1 P-1 A- BBB BBB- A-2 A- BBB+ BBB F2 A A- BBB S-1 Die Ratings werden von den Ratingagenturen wie folgt definiert: Moody's: A: A-geratete Verbindlichkeiten werden der "oberen Mittelklasse" zugerechnet und bergen ein geringes Kreditrisiko. Baa: Baa-geratete Verbindlichkeiten bergen ein moderates Kreditrisiko. Sie gelten als von mittlerer Qualität und weisen als solche mitunter gewisse spekulative Elemente auf. Ba: Ba-geratete Verbindlichkeiten weisen spekulative Elemente auf und bergen ein erhebliches Kreditrisiko. Die von Moody's verwendete Ratingskala reicht von "Aaa" (höchste Kategorie) bis "C" (niedrigste Kategorie). Moody s verwendet in den Ratingkategorien "Aaa" bis "Caa" zusätzlich numerische Unterteilungen. Der Zusatz "1" bedeutet, dass eine entsprechend bewertete Verbindlichkeit in das obere Drittel der jeweiligen Ratingkategorie einzuordnen ist, während "2" und "3" das mittlere bzw. untere Drittel anzeigen. P-1: Emittenten (oder sie unterstützende Dritte), die mit Prime-1 bewertet werden, verfügen in herausragender Weise über die Fähigkeit, ihre kurzfristigen Schuldverschreibungen zurück zu zahlen. 8

9 * Moody's stuft die Emittenten entsprechend ihrer relativen Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen in die Ratingkategorien "P-1" (herausragend) bis "P-3" (ausreichend) ein. S&P: A: Verbindlichkeiten mit dem Rating "A" sind etwas anfälliger gegenüber nachteiligen Auswirkungen von Veränderungen äußerer Umstände und wirtschaftlicher Bedingungen als höher eingestufte Verbindlichkeiten. Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen bezüglich dieser Verbindlichkeit zu erfüllen, ist jedoch nach wie vor gut. BBB: Verbindlichkeiten mit dem Rating "BBB" weisen angemessene Schutzparameter auf. Jedoch ist es eher wahrscheinlich, dass nachteilige wirtschaftliche Bedingungen oder Veränderungen der äußeren Umstände zu einer verminderten Fähigkeit des Schuldners führen, seine finanziellen Verpflichtungen aus der Verbindlichkeit zu erfüllen. Die von S&P verwendete Ratingskala reicht von "AAA" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Ratings von "AA" bis "CCC" können durch Hinzufügen eines Plus- oder Minuszeichens modifiziert werden, um die jeweilige Position innerhalb einer bestimmten Rating-Kategorie anzugeben. A-2: Eine kurzfristige Verbindlichkeit mit dem Rating "A-2" ist etwas anfälliger gegenüber nachteiligen Auswirkungen aufgrund von veränderten Umständen oder wirtschaftlichen Bedingungen als Verbindlichkeiten mit einem höheren Rating. Jedoch ist die Fähigkeit des Schuldners, seinen finanziellen Verbindlichkeiten aus dieser Verbindlichkeit nachzukommen, zufriedenstellend. Die von S&P verwendete Ratingskala reicht von "A-1" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Fitch: A: Ein "A-Rating" bezeichnet die Erwartung eines niedrigen Ausfallrisikos. Die Fähigkeit zur Zahlung finanzieller Verpflichtungen wird als stark erachtet. Diese Fähigkeit kann jedoch anfälliger für nachteilige geschäftliche oder wirtschaftliche Bedingungen sein, als dies bei höheren Ratings der Fall ist. BBB: "BBB"-Ratings deuten darauf hin, dass derzeit ein niedriges Ausfallrisiko erwartet wird. Es wird von einer adäquaten Zahlungsfähigkeit bezüglich der finanziellen Verpflichtungen ausgegangen, jedoch beeinträchtigen nachteilige geschäftliche oder wirtschaftliche Bedingungen diese Fähigkeit eher. Die von Fitch verwendete Ratingskala reicht von "AAA" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Dem Rating kann ein Plus- ("+") oder Minuszeichen ("-") angefügt werden, um eine relative Stellung innerhalb der Ratingkategorien auszudrücken. Solche Zusätze werden der Ratingkategorie "AAA" oder den Ratingkategorien unter "B" nicht angefügt. F2: Gute kurzfristige Bonität: Gute intrinsische Fähigkeit zur rechtzeitigen Zahlung der finanziellen Verpflichtungen. Die von Fitch verwendete Ratingskala reicht von "F1" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Scope: A: Ratings auf der A-Ebene spiegeln eine Meinung von starker Kreditqualität mit einem sehr geringen Risiko eines ausfallartigen Ereignisses wieder. BBB: Ratings auf der BBB-Ebene spiegeln eine gute Kreditqualität mit einem geringen Risiko eines ausfallartigen Ereignisses wieder. Die von Scope verwendete Ratingskala reicht von "AAA" (höchste Kategorie) bis "D" (Zahlungsausfall). Die Ratingkategorien "AA", "A", "BBB", "BB" und "B" sind in drei Unterkategorien unterteilt, jeweils versehen mit einem Plus- ("+") oder Minuszeichen ("-") für die obere bzw. untere Unterkategorie. S-1: Ratings auf der S-1-Ebene spiegeln eine Meinung eines sehr niedrigen Kreditrisikos mit hoher Fähigkeit, kurzfristige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen, wieder. Die von Scope verwendete Ratingskala reicht von "S-1" (höchste Kategorie) bis "S-4" (moderates bis hohes Keditrisiko). 9

10 Die Ratings von Standard & Poor's, Moody's und Fitch wurden von Tochtergesellschaften dieser Ratingagenturen erstellt. Diese Tochtergesellschaften, die Standard & Poor's Credit Market Services Europe Ltd. (Niederlassung Deutschland) mit Sitz in Frankfurt am Main, die Moody's Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Fitch Ratings Ltd. mit Sitz in London, Großbritannien sowie Scope Ratings AG mit Sitz in Berlin sind bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen in der jeweils geltenden Fassung registriert worden und sind in der Liste der registrierten Ratingagenturen aufgenommen, die auf der Webseite der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority) unter abgerufen werden kann. Jedes Rating reflektiert die Ansicht dieser speziellen Ratingagentur zu dem jeweils genannten Zeitpunkt. Anleger sollten jede Bewertung separat betrachten und bei der jeweiligen Ratingagentur Informationen über die nähere Bedeutung des Credit Ratings einholen. Ratingagenturen können ihre Bewertungen zu jedem Zeitpunkt ändern, sofern sie der Ansicht sind, dass gewisse Umstände diese Änderung notwendig machen. Anleger sollten die Langzeitbewertung nicht als Empfehlung sehen, Wertpapiere zu kaufen, zu halten oder zu verkaufen." 17. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" werden im Abschnitt "Vorstand und Aufsichtsrat", Unterabschnitt "Aufsichtsrat" auf den Seiten 61 bis 66 folgende Änderungen vorgenommen: Die Mitglieder Barbara Priester und Margit Schoffer werden gestrichen. Die folgenden Mitglieder werden ergänzt: " Name (Geburtsjahr) Heike Anscheit (1971)... Haupttätigkeit Angestellte der COMMERZBANK (freigestelltes Betriebsratsmitglied) Sonstige Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsratsmandate bzw. Partnerschaften bei in- und ausländischen Kontrollgremien Fortbestehend. Keine. Vormals: Keine. Stefan Jennes (1967)... " Angestellter der COMMERZBANK (freigestelltes Betriebsratsmitglied) Fortbestehend. Keine. Vormals: Keine. Die Haupttätigkeit von Sabine U. Dietrich wird gestrichen und durch "Ehemaliges Mitglied des Vorstands der BP Europe SE" ersetzt. Die Haupttätigkeit von Dr. Stefan Lippe wird gestrichen und durch "Ehemaliger Präsident der Geschäftsleitung der Swiss Re AG" ersetzt. Die Haupttätigkeit von Anja Mikus wird gestrichen und durch "Geschäftsführerin, Chief Investement Officer der Arabesque (Deutschland) GmbH" ersetzt. Die Haupttätigkeit von Nicholas Teller wird gestrichen und durch "Vorsitzender des Beirats der E.R. Capital Holding GmbH & Cie. KG" ersetzt. 18. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" werden der erste Absatz sowie die Tabelle im Abschnitt "Wesentliche Aktionäre" auf Seite 66 gestrichen und wie folgt ersetzt: 10

11 "Das Grundkapital der COMMERZBANK ist zum Datum dieses Vierten Nachtrags in Stückaktien eingeteilt. Auf der Grundlage der (und gemäß den) Stimmrechtsmitteilungen gemäß 21f. WpHG, die die Bank erhalten hat, halten folgende Aktionäre mehr als 3% der Stammaktien der Bank: 1) 2) Stimmrechte in % Aktionär Direkt Zurechnung Gesamt (in %) Bundesrepublik Deutschland... 15, ,60 BlackRock Gruppe ,64 4,64 Deutsche Bank Aktiengesellschaft 1,44 2,00 3,44 1) 2) " Die prozentualen Angaben sind kaufmännisch gerundet. Auf Basis der jeweils letzten Stimmrechtsmeldungen vom 28. Mai 2013 (Bund), 17. März 2017 (BlackRock Gruppe) und 14. Juni 2016 (Deutsche Bank Aktiengesellschaft). 19. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Historische Finanzinformationen" auf Seite 66 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Historische Finanzinformationen Der geprüfte Jahresabschluss der COMMERZBANK für das zum 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr und die geprüften Konzernabschlüsse der COMMERZBANK für die zum 31. Dezember 2015 und 2016 endenden Geschäftsjahre sind per Verweis in dieses Registrierungsformular einbezogen und bilden einen Bestandteil davon (siehe "Per Verweis einbezogene Angaben)." 20. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Interimsfinanzangaben" auf Seite 66 ersatzlos gestrichen. 21. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Trendinformationen" auf Seite 67 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Trendinformationen Seit dem 31. Dezember 2016 sind keine wesentlichen negativen Veränderungen in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten." 22. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage" auf Seite 67 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Wesentliche Veränderungen in der Finanzlage Seit dem 31. Dezember 2016 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten." 23. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird der Abschnitt "Abschlussprüfer" auf Seite 67 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Abschlussprüfer Die Abschlussprüfer der Bank sind PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ( PwC ), Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, Frankfurt am Main, Deutschland. PwC hat die in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU Anwendung finden ( IFRS ), und den ergänzend nach 315a Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Konzernabschlüsse für die Geschäftsjahre 2015 und 2016, sowie den in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PwC ist Mitglied der deutschen 11

12 Wirtschaftsprüferkammer." 24. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten" der fünfte Absatz unter "Geldwäscheprävention ("AML") und Sanktionsbestimmungen" auf Seite 73 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Der Monitor ist seit Anfang 2016 bei der COMMERZBANK in Frankfurt und New York vor. Ort. Die COMMERZBANK und die Filiale New York sind der Auffassung, dass sie alle laufenden Verpflichtungen unter der Einigung von 2015 einhalten." 25. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten" der Absatz "Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum- Geschäfte" auf Seite 75 gestrichen und wie folgt ersetzt: "Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Geschäfte Aufgrund der Ende 2015 entfachten öffentlichen Debatte zum Thema Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag (sogenannte Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Geschäfte) hat die COMMERZBANK in Zusammenarbeit mit PwC eine freiwillige Untersuchung eingeleitet um festzustellen, ob die Bank an derartigen Aktiengeschäften beteiligt war. Die COMMERZBANK hat die zuständigen Steuerbehörden und die Staatsanwaltschaft in Frankfurt über das vorläufige Ergebnis betreffend Cum-Ex-Geschäfte in einzelnen Jahren informiert. Der Abschluss der Untersuchung aller relevanten Cum-Ex-Geschäfte und Cum-Cum-Geschäfte steht noch aus. Betreffend Cum-Ex-Geschäfte gibt es Hinweise darauf, dass es in Einzelfällen, nicht systematisch, zu einer unzulässigen steuerlichen Behandlung bezüglich mehrfacher Steueranrechnungen in Bezug auf einbehaltene Steuern auf Dividendenzahlungen deutscher Kapitalgesellschafen gegeben haben könnte, die von den Steuerbehörden infrage gestellt werden könnten. Auf der Grundlage einer von PwC vorgelegten quantitativen Bewertung der Cum-Ex-Geschäfte haben die Steuerbehörden Steuerbescheide für 2003 und 2004 ausgestellt, die die Untersuchungsergebnisse berücksichtigen und haben EUR 13 Mio. (einschließlich Zinsen) zurück gefordert. Gegen die Bescheide wurde Einspruch eingelegt. Hinsichtlich der Kapitalertragsteueranrechnung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften der vormaligen Dresdner Bank betreffend das Jahr 2008 in Höhe von EUR 75,3 Mio liegt ein abweisendes Urteil des Finanzgerichts Hessen vor. In Bezug auf Cum-Cum-Geschäfte haben die Steuerbehörden einen geänderten Steuerbescheid für das Geschäftsjahr 2009 erlassen. Infolgedessen sieht sich die COMMERZBANK einer fälligen und zahlbaren Steuerrückforderung in Höhe von ca. EUR 165 Mio. (einschließlich Zinsen) ausgesetzt. Die COMMERZBANK hat dagegen Einspruch eingelegt. Einem zeitgleichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde durch die Finanzverwaltung stattgegeben. Parallel dazu prüft die COMMERZBANK mögliche Erstattungsansprüche gegen Kontrahenten. Darüber hinaus haben sich einzelne Kontrahenten im Zusammenhang mit bestimmten Cum-Cum- Geschäften an die COMMERZBANK gewandt und fordern von der COMMERZBANK eine Erstattung von abgelehnten Steueranrechnungen. Dabei handelt es sich um Steuern, die diese Kontrahenten ursprünglich gegen ihre eigene Steuerlast angerechnet hatten, deren Anrechnung dann aber von den Steuerbehörden abgelehnt wurde, so dass die Steuern nun von diesen Kontrahenten zu zahlen sind. Die COMMERZBANK prüft derzeit die Erfolgsaussichten der geltend gemachten Erstattungsansprüche." 26. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Rechtsstreitigkeiten" auf Seite 75 folgender Absatz eingefügt: "Widerruf von Darlehensverträgen Die COMMERZBANK sieht sich Klagen von Verbrauchern zum Thema "Widerrufsjoker" ausgesetzt. Nachdem der Gesetzgeber für im Zeitraum von 2002 bis 2010 abgeschlossene Darlehensverträge eine Regelung eingeführt hat, wonach ein etwaiges Widerrufsrecht spätestens am 21. Juni 2016 erlischt, haben zahlreiche Darlehensnehmer den Widerruf erklärt mit der Behauptung, die ihnen 12

13 anlässlich des Vertragsabschlusses erteilte Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft gewesen. Ein Teil der Kunden hat nach Zurückweisung des Widerrufs durch die Bank Klage erhoben mit dem Ziel, die Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung sofort zurückzuzahlen, ohne der Bank den durch die vorzeitige Rückzahlung entstehenden Schaden ersetzen zu müssen. Die Bank tritt den Klagen entgegen." 27. Im Kapitel "E. BESCHREIBUNG DER COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT" wird im Abschnitt "Jüngste Entwicklung" auf Seite 77 der Unter-Abschnitt "Vorläufige Zahlen für das vierte Quartal und das Geschäftsjahr 2016 *) " ersatzlos gestrichen. 28. Das Kapitel "F. EINSEHBARE DOKUMENTE" auf Seite 78 wird gestrichen und wie folgt ersetzt: "F. EINSEHBARE DOKUMENTE Dieses Registrierungsformular sowie etwaige Nachträge hierzu ist bei der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), D Frankfurt am Main, erhältlich und kann auf der Internetseite der COMMERZBANK Aktiengsellschaft ( unter "Investor Relations", "Informationen für Fremdkapitalgeber", "Emissionsprogramme", "Registrierungsformular" abgerufen werden. Während eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Tag der Billigung dieses Registrierungsformulars können ferner Kopien der folgenden Dokumente unter vorgenannter Adresse der Emittentin eingesehen werden und sind auf der Internetseite unter "Investor Relations", "Corporate Governance", "Satzung" bzw. "Investor Relations", "Publikationen und Verantstaltungen", "Berichte" abrufbar: Satzung der Emittentin; Jahresabschluss und Lagebericht der COMMERZBANK Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016; und Geschäftsberichte des COMMERZBANK-Konzerns für die Geschäftsjahre 2015 und 2016." 29. Das Kapitel "G. PER VERWEIS EINBEZOGENE DOKUMENTE" wird gestrichen und wie folgt ersetzt: "G. PER VERWEIS EINBEZOGENE ANGABEN Angaben aus den folgenden Dokumenten, die gemäß 37v des Wertpapierhandelsgesetzes auf der Internetseite unter "Investor Relations", "Publikationen und Veranstaltungen", "Berichte" der COMMERZBANK Aktiengesellschaft veröffentlicht wurden, werden per Verweis in dieses Registrierungsformular einbezogen und sind Bestandteil des Registrierungsformulars. Dokument Seite Jahresabschluss und Lagebericht 2016 der COMMERZBANK Gewinn- und Verlustrechnung S. 73 Bilanz S. 74 S. 77 Anhang S. 78 S. 116 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 118 S. 123 Abschlussprüfers 13

14 Geschäftsbericht 2015 des COMMERZBANK- Konzerns Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung S. 149 S. 151 Bilanz S. 152 S. 153 Eigenkapitalveränderungsrechnung S. 154 S. 155 Kapitalflussrechnung S. 156 S. 157 Anhang S. 158 S. 326 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 329 S. 330 Abschlussprüfers Geschäftsbericht 2016 des COMMERZBANK- Konzerns Konzernabschluss Gesamtergebnisrechnung S. 127 S. 129 Bilanz S. 130 S. 131 Eigenkapitalveränderungsrechnung S. 132 S. 133 Kapitalflussrechnung S. 134 S. 135 Anhang S. 136 S. 295 Bestätigungsvermerk des unabhängigen S. 298 S. 304 Abschlussprüfers Die nicht aufgenommenen Teile aus den jeweiligen Dokumenten sind für den Anleger entweder nicht relevant oder bereits an anderer Stelle im Registrierungsformular enthalten." Frankfurt am Main, 20. April 2017 COMMERZBANK Aktiengesellschaft gez. Dr. Haun gez. Gerhardt 14

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