Raumvermietungsreglement, gemäss Beschluss Kirchenpflege vom 6. Dezember 2017 Seite 1

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2 Raumvermietungsreglement Grundsätzliches Mietbare Räume Zuständigkeiten Vorgehen bei Mietanfragen Allgemeine Benützungsbedingungen Benützerkategorien Tarifordnung Tarife Kirche, Hans-Haller-Gasse Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse Hans-Haller-Gasse Pfarrhauskeller, Hans-Haller-Gasse Kirchgemeindehaus, Grampenweg Übergangsbestimmungen Seite 2

3 Grundsätzliches Die Kirchgemeinde Bülach versteht sich als gastliche Kirchgemeinde, die verschiedensten Benützergruppen offen steht. Sie leistet damit einen Beitrag zur Förderung des spirituellen, gemeinschaftlichen und kulturellen Lebens im Zürcher Unterland und in Bülach im Besonderen. Kirchliche Veranstaltungen haben im Grundsatz in der Vermietungspraxis immer Vorrang, sofern die Reservation rechtzeitig erfolgt ist. 1. Mietbare Räume Im Kirchgemeindehaus am Grampenweg 5 stehen folgende Räume zur Vermietung zur Verfügung: Je nach Anlass und Bestuhlung finden bis zu 300 Personen im Saal Platz. Die Küche kann zum Saal dazu gebucht werden. Sie ist aber auch einzeln buchbar. Seite 3

4 Der Jugendraum ist für Gruppen bis zu 20 Personen geeignet. Das Unterrichtszimmer 1 bietet Platz für bis zu 35 Personen. Für bis zu 25 Personen ist das Unterrichtszimmer 2 konzipiert. Für Kleingruppen bis zu 10 Personen, die für einen Kurs eine ruhige, kontemplative Umgebung suchen, eignet sich unser Gartenzimmer. Seite 4

5 Im Kinderparadies, Mamerlapap, fühlen sich die Kleinsten wohl. Sie suchen ein Probelokal für Ihre Band? - Auch den finden Sie bei uns im Kirchgemeindehaus. Eingangsbereich des Kirchgemeindehauses Hinter dem Kirchgemeindehaus gibt es einen schönen Sitzplatz mit frei zugänglichem Kinderspielplatz und einer Grillstelle Seite 5

6 Im Sigristenhaus an der Hans-Haller-Gasse 4 stehen folgende Räume zur Vermietung zur Verfügung: Der Chileträff mit Teeküche und mit der Chinderhüeti (dieser Raum hat eine hohe Eigennutzung) ist ideal für 20 bis 30 Personen. Das Unterrichtszimmer lässt sich vielseitig einrichten und nutzen. Ideal für Gruppen bis 30 Personen. Der Heilige Bimbam verfügt über eine Küche und ist freundlich eingerichtet. Er eignet sich deshalb bestens für Familienfeste bis zu 25 Personen. Seite 6

7 An der Hans-Haller-Gasse 3 vermieten wir ein Sitzungszimmer für 10 bis 12 Sitzungsteilnehmende. Im Pfarrhaus an der Hans-Haller-Gasse 7 ist der historische Pfarrhauskeller. Er eignet sich für kleinere Veranstaltungen und/oder Anlässe und Feste bis zu 25 Personen. Bitte beachten Sie, dass es keine Küche im Keller gibt. Für Konzerte oder Kasualien können Sie die Kirche an der Hans-Haller-Gasse 4 reservieren: Information: Der Sigristenkeller wird vom Kulturzentrum Sigristenkeller Bülach bewirtschaftet. Für Mietanfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Kulturzentrum. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite: Seite 7

8 2. Zuständigkeiten Kontaktaufnahme für Mietanfragen: o Kirchenzentrum: Kirche, Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 3 und Pfarrhauskeller Hans-Haller-Gasse 7: Sigristen-Team, Tel o Kirchgemeindehaus: Hausdienst:, Tel Teil- oder Vollerlass von Mietgebühren: o Für einen Teil- oder Vollerlass der Mietgebühren ist ein begründeter, schriftlicher Antrag an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Bülach, Grampenweg 5, 8180 Bülach, zu richten. 3. Vorgehen bei Mietanfragen 1. Eine Übersicht über die zu mietenden Räumlichkeiten gibt es ebenfalls auf der Internetseite Rubrik Räume. 2. Kontaktaufnahme für Mietanfragen: o Kirche, Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 3 und Pfarrhauskeller: Sigristen-Team, Tel o Kirchgemeindehaus: Hausdienst: Wir empfehlen eine unverbindliche Besichtigung der Lokalitäten. 4. Auf Wunsch erfolgt eine provisorische Reservation mit einer vereinbarten Frist. Nach Fristablauf erlischt die provisorische Reservation automatisch. 5. Sie erhalten in der Folge eine 'Raumbenützungsanfrage'. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und an die angegebene Stelle zu richten. 6. Die Raumbenützungsanfrage wird durch die verantwortlichen Personen im Haus-und Sigristendienst geprüft und die Vermietung bewilligt. Erst danach ist der Raum definitiv reserviert. 4. Allgemeine Benützungsbedingungen 1. Die kirchlichen Räume dienen in erster Linie unserer Kirchgemeinde zur Pflege und Förderung des kirchlichen Lebens. 2. Eine Mietanfrage kann ohne Begründung abgelehnt werden. 3. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung. Die Veranstalter haften für Beschädigungen an Einrichtungen, Gebäudeteilen und Personen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 4. Die Kirche darf nur unter Aufsicht eines Sigristen benützt werden. In der Regel wird die Anwesenheit der Sigristen für alle Benützerkategorien (Konzerte, etc.) nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Im Kirchgemeindehaus ist die Präsenz eines Hausdienstmitarbeiters bei einer öffentlichen Veranstaltung von über 100 Personen obligatorisch. Der Stundenansatz zulasten des Mieters wird nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Seite 8

9 5. Für die Bedienung der elektronischen Geräte und technischen Anlagen ist eine Instruktion durch den Hausdienst oder das Sigristen-Team erforderlich. 6. Werden an einer Veranstaltung Getränke verkauft, ist entweder bei der Stadt Bülach oder bei der Kirchgemeinde ein für den Anlass gültiges Festwirtschaftspatent zu beziehen. 7. Mit Ausnahme der Kirche kann der Veranstalter selber für das Aufstellen der Stühle, Tische, Einrichtungen besorgt sein. Das Vorbereiten und Aufräumen nach einer Veranstaltung durch die Sigristen oder den Hausdienst wird für alle Benützerkategorien nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Benütztes Mobiliar und Geräte sind gleichermassen wegzuräumen. 8. Die Kirchgemeinde kann eine Mietkaution bis zu Fr verlangen. Die Höhe hängt von der Mietdauer und dem gemieteten Raum ab. 9. Die Räumlichkeiten sind besenrein und ohne grössere Verunreinigungen zu verlassen. Geschirr, Gläser, etc. sind abzuwaschen und in die Schränke zu räumen. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster und Türen zu schliessen und das Licht zu löschen. Eine allfällige Nachreinigung wird nach effektivem Aufwand pro Stunde in Rechnung gestellt. Eine Verrechnung für Schäden und/oder Nachreinigungen mit der Mietkaution ist zulässig. Ein Saldo zugunsten des Mieters wird ausbezahlt, ein Saldo zugunsten der Eigentümerin zusätzlich in Rechnung gestellt. 10. Für Schäden, die bei Nichteinhaltung entstehen, ist der Mieter haftbar. 11. Für die Übergabe/Rückgabe des Mietobjektes ist der Hausdienst/Sigrist zuständig. Er erstellt einen Rapport für die Schlussabrechnung. 12. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung gemäss effektivem Aufwand. 13. In allen Räumlichkeiten gilt Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum von illegalen Drogen auf dem ganzen Areal verboten. 14. Kirchgemeindehaus und Kirche sind bei Veranstaltungen in der Regel bis Uhr geöffnet. Abweichungen bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung durch den Hausdienst oder das Sigristen-Team. 15. Die Hausordnung der einzelnen Gebäude und die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten. Amtliche Bewilligungen besorgen die Mieter selber. Kopien davon sind dem Eigentümer vorzulegen. 16. Auf die Nachbarschaft und andere Mieter ist stets Rücksicht zu nehmen. 17. Fahrzeuge dürfen nur auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Die gelb markierten Parkfelder stehen nicht zur Verfügung. 18. Für Abend- oder Wochenendveranstaltungen ist rechtzeitig beim Hausdienst ein Schlüssel zu beziehen. Seite 9

10 5. Benützerkategorien Die Kirchgemeinde Bülach unterscheidet vier Benützerkategorien: Kirchlicher Anlass Gemeinnütziger Anlass Kommerzieller, politischer, privater Anlass Saisonoder Jahresmieter Kreisgemeinde Bülach Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Kanton oder ausserhalb Tarif B Tarif C Tarif C Tarif D 6. Tarifordnung Als halber Tag (1/2 Tag) gilt der Vormittag oder der Nachmittag oder der Abend ab 18 Uhr. Bei Veranstaltungen, die ab 16 Uhr beginnen, gelten Nachmittag und Abend als ganzer Tag. Annullierungen müssen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Hausdienst schriftlich eintreffen. Andernfalls werden 50% der Mietgebühren belastet. Bei einer definitiven Reservation wird für Annullationen eine Entschädigung für Umtriebe von Fr pro Raum verrechnet. Tarif A - Gratisbenützung Anlässe der Kirchgemeinde Bülach, Kirchliche Gruppen, landeskirchliche Gruppen, Arbeits- und Interessengruppen, sofern die Kirchgemeinde bei der Organisation mitwirkt sowie ökumenische Anlässe mit Mitwirkung der Kirchgemeinde. Tarif B - Reduzierter Tarif Non-Profit-Organisationen und Vereine aus der Kreisgemeinde Bülach, landeskirchliche Gruppierungen und verwandte Organisationen, Einmalige Jahreskonzerte inklusive einer/1 Vor-Ort-Probe von Orchestern, Musikern und Chören aus der Kreisgemeinde Bülach mit Eintritt zugunsten der Vereinskasse, Kollekte oder Benefiz, Benefizveranstaltungen. Tarif C - Standard-Tarif Privatpersonen, Personengruppen, auswärtige Vereine oder Vereinigungen, Veranstaltungen mit Eintrittsgebühr und/oder Konsumation, Veranstaltungen oder Anlässe politischer und öffentlich-rechtlicher Institutionen. Tarif D - Saison- und Jahrestarif Der Saison-/Jahrestarif kommt bei einer regelmässigen Mietbelegung während einer bestimmten Zeit zur Anwendung: o Saison-Tarif: Quartal, Trimester oder Semester, o Jahres-Tarif: Schul- oder Kalenderjahr. Seite 10

11 7. Tarife 7.1 Kirche, Hans-Haller-Gasse 4, Bülach Die Benutzung/Vermietung der Kirche erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Während Veranstaltungen sowie bei den Vorbereitungen ist die Anwesenheit eines Sigristen erforderlich. Ausnahmen bilden eigene Anlässe oder Mieter mit eigenem Schlüssel. Kirche, Hans-Haller-Gasse 4 Tarif Konzerte (max. 436 Personen) Proben Kasualien (Taufen, Hochzeiten, Bestattungen, usw.) Infrastruktur Videoanlage, Kameras für Liveaufnahmen Dienstleistungen A B C D gratis gratis Saison gratis auf Anfrage Flügel (Stimmung auf Wunsch, nach Aufwand) Bühnenpodest Präsenz Sigrist während Veranstaltung, obligatorisch Änderung der Kircheninneneinrichtung (Bankanordnung, Bühnenpodest, etc.) für Apéro Vortragspult Dirigentenpodest Notenständer, max. 6 Stück pro zusätzlichem Mikrofon Beamernutzung inklusive Leinwand und Notebook * Multimedia, technische Dienstleistung inbegriffen inbegriffen inbegriffen Stagebox, Mischpult (digital) Audioanlage inklusive zwei Mikrofonen Reinigung inklusive Geräte und Verbrauchsmaterial Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Turm- und/oder Ausgrabung Kirchenkeller (zugunsten Biodiversität) * für Nichtmitglieder der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich, w obei die Dienstleistung der Sigriste inbegriffen ist inbegriffen pro Std., mind. ¼ Std /Person, 1.00/Schulkind, max /Gruppe Jahr Seite 11

12 7.2 Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 4 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Seite 12

13 Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 4 Tarif Räume Chileträff mit Chinderhüeti inklusive Teeküche (max. 49 Personen)* Unterrichtszimmer Heiliger Bimbam (max. 35 Personen) ohne Küche Küche Heiliger Bimbam Dienstleistungen A B C D gratis Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) * Hohe Eigennutzung der Kirchgemeinde gratis gratis Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) gratis pro 1/2 Tag Saison pro Std., mind. ¼ Std Jahr Seite 13

14 7.3 Hans-Haller-Gasse 3 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Hans-Haller-Gasse 3 Tarif Räume Sitzungszimmer Küchenbenützung Dienstleistungen A B C D gratis gratis Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Saison pro Std., mind. ¼ Std pro 1/2 Tag Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Jahr Seite 14

15 7.4 Pfarrhauskeller, Hans-Haller-Gasse 7 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Hans-Haller-Gasse 7 A B C D Tarif Saison Jahr Räume Pfarrhauskeller historisch (max. 49 Personen)* gratis Infrastruktur Beamer Dienstleistungen pro Std., mind. ¼ Std. Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett pro 1/2 Tag Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) * Personenzahl bei Konzertbestuhlung / Die WC-Anlagen befinden sich im Nebengebäude, Hans-Haller-Gasse 3 Seite 15

16 7.5 Kirchgemeindehaus, Grampenweg 5 Die Benutzung/Vermietung des Sigristenhauses erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Kirchgemeindehaus, Grampenweg 5 Tarif Räume 1/1 Tag 1/2 Tag 1/1 Tag 1/2 Tag Saal (max. 300 Personen)* gratis Küche (inkl. Geschirr und/oder Apparate) gratis Küche (ohne Geschirr- und Apparatebenützung) gratis Unterrichtszimmer 1 (max. 35 Personen)* gratis Unterrichtszimmer 2 (max. 35 Personen)* gratis Jugendraum (max. 20 Personen)* gratis Kinderparadies (B-Tarif nur für Mitglieder des Mamerlapaps) Garten gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis Bandraum (pauschal pro Monat) Infrastruktur Bühnennutzug inklusive Lichtanlage Beamernutzung Hellraumprojektor Flipchart pro Stück Flügel (Stimmung auf Wunsch, nach Aufwand) Holzgrill mit Brennmaterial Gasgrill Festbankgarnituren Dienstleistungen Technikaufbau Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Präsenz Hausdienst während Veranstaltung (bei öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen zwingend) Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschafspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Mineralwasser inklusive Gläsern Kaffee, Tee * Personenzahl bei Konzertbestuhlung A 1/1 Tag 1/2 Tag gratis gratis B 1/1 Tag 1/2 Tag 1/1 Tag 1/2 Tag auf Anfrage C auf Anfrage /Stück Saison pro Std., mind. ¼ Std pro 1/2 Tag pro 1,5-Liter-Flasche 3.00 (Selbstbedienung) D auf Anfrage Jahr Seite 16

17 Plan Kirchgemeindehaus Erdgeschoss Seite 17

18 Plan Kirchgemeindehaus Untergeschoss Seite 18

19 8. Übergangsbestimmungen Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 werden alle früheren Miet-, Miettarif- und Benützungs- Reglemente ausser Kraft gesetzt. Bestehende Mietverträge werden individuell an die neuen Miettarife angepasst. Dieses Reglement tritt auf den von der Kirchenpfleg zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Im Namen der Kirchenpflege: sig. Dr. Andreas Sarasin, Präsident sig. Carola Graf, Aktuarin Seite 19

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