Raumvermietungsreglement, gemäss Beschluss Kirchenpflege vom 6. Dezember 2017 Seite 1
|
|
- Dieter Klemens Schulze
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1
2 Raumvermietungsreglement Grundsätzliches Mietbare Räume Zuständigkeiten Vorgehen bei Mietanfragen Allgemeine Benützungsbedingungen Benützerkategorien Tarifordnung Tarife Kirche, Hans-Haller-Gasse Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse Hans-Haller-Gasse Pfarrhauskeller, Hans-Haller-Gasse Kirchgemeindehaus, Grampenweg Übergangsbestimmungen Seite 2
3 Grundsätzliches Die Kirchgemeinde Bülach versteht sich als gastliche Kirchgemeinde, die verschiedensten Benützergruppen offen steht. Sie leistet damit einen Beitrag zur Förderung des spirituellen, gemeinschaftlichen und kulturellen Lebens im Zürcher Unterland und in Bülach im Besonderen. Kirchliche Veranstaltungen haben im Grundsatz in der Vermietungspraxis immer Vorrang, sofern die Reservation rechtzeitig erfolgt ist. 1. Mietbare Räume Im Kirchgemeindehaus am Grampenweg 5 stehen folgende Räume zur Vermietung zur Verfügung: Je nach Anlass und Bestuhlung finden bis zu 300 Personen im Saal Platz. Die Küche kann zum Saal dazu gebucht werden. Sie ist aber auch einzeln buchbar. Seite 3
4 Der Jugendraum ist für Gruppen bis zu 20 Personen geeignet. Das Unterrichtszimmer 1 bietet Platz für bis zu 35 Personen. Für bis zu 25 Personen ist das Unterrichtszimmer 2 konzipiert. Für Kleingruppen bis zu 10 Personen, die für einen Kurs eine ruhige, kontemplative Umgebung suchen, eignet sich unser Gartenzimmer. Seite 4
5 Im Kinderparadies, Mamerlapap, fühlen sich die Kleinsten wohl. Sie suchen ein Probelokal für Ihre Band? - Auch den finden Sie bei uns im Kirchgemeindehaus. Eingangsbereich des Kirchgemeindehauses Hinter dem Kirchgemeindehaus gibt es einen schönen Sitzplatz mit frei zugänglichem Kinderspielplatz und einer Grillstelle Seite 5
6 Im Sigristenhaus an der Hans-Haller-Gasse 4 stehen folgende Räume zur Vermietung zur Verfügung: Der Chileträff mit Teeküche und mit der Chinderhüeti (dieser Raum hat eine hohe Eigennutzung) ist ideal für 20 bis 30 Personen. Das Unterrichtszimmer lässt sich vielseitig einrichten und nutzen. Ideal für Gruppen bis 30 Personen. Der Heilige Bimbam verfügt über eine Küche und ist freundlich eingerichtet. Er eignet sich deshalb bestens für Familienfeste bis zu 25 Personen. Seite 6
7 An der Hans-Haller-Gasse 3 vermieten wir ein Sitzungszimmer für 10 bis 12 Sitzungsteilnehmende. Im Pfarrhaus an der Hans-Haller-Gasse 7 ist der historische Pfarrhauskeller. Er eignet sich für kleinere Veranstaltungen und/oder Anlässe und Feste bis zu 25 Personen. Bitte beachten Sie, dass es keine Küche im Keller gibt. Für Konzerte oder Kasualien können Sie die Kirche an der Hans-Haller-Gasse 4 reservieren: Information: Der Sigristenkeller wird vom Kulturzentrum Sigristenkeller Bülach bewirtschaftet. Für Mietanfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Kulturzentrum. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite: Seite 7
8 2. Zuständigkeiten Kontaktaufnahme für Mietanfragen: o Kirchenzentrum: Kirche, Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 3 und Pfarrhauskeller Hans-Haller-Gasse 7: Sigristen-Team, Tel o Kirchgemeindehaus: Hausdienst:, Tel Teil- oder Vollerlass von Mietgebühren: o Für einen Teil- oder Vollerlass der Mietgebühren ist ein begründeter, schriftlicher Antrag an die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Bülach, Grampenweg 5, 8180 Bülach, zu richten. 3. Vorgehen bei Mietanfragen 1. Eine Übersicht über die zu mietenden Räumlichkeiten gibt es ebenfalls auf der Internetseite Rubrik Räume. 2. Kontaktaufnahme für Mietanfragen: o Kirche, Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 3 und Pfarrhauskeller: Sigristen-Team, Tel o Kirchgemeindehaus: Hausdienst: Wir empfehlen eine unverbindliche Besichtigung der Lokalitäten. 4. Auf Wunsch erfolgt eine provisorische Reservation mit einer vereinbarten Frist. Nach Fristablauf erlischt die provisorische Reservation automatisch. 5. Sie erhalten in der Folge eine 'Raumbenützungsanfrage'. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und an die angegebene Stelle zu richten. 6. Die Raumbenützungsanfrage wird durch die verantwortlichen Personen im Haus-und Sigristendienst geprüft und die Vermietung bewilligt. Erst danach ist der Raum definitiv reserviert. 4. Allgemeine Benützungsbedingungen 1. Die kirchlichen Räume dienen in erster Linie unserer Kirchgemeinde zur Pflege und Förderung des kirchlichen Lebens. 2. Eine Mietanfrage kann ohne Begründung abgelehnt werden. 3. Die Durchführung der Veranstaltung erfolgt in eigener Verantwortung. Die Veranstalter haften für Beschädigungen an Einrichtungen, Gebäudeteilen und Personen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. 4. Die Kirche darf nur unter Aufsicht eines Sigristen benützt werden. In der Regel wird die Anwesenheit der Sigristen für alle Benützerkategorien (Konzerte, etc.) nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Im Kirchgemeindehaus ist die Präsenz eines Hausdienstmitarbeiters bei einer öffentlichen Veranstaltung von über 100 Personen obligatorisch. Der Stundenansatz zulasten des Mieters wird nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Seite 8
9 5. Für die Bedienung der elektronischen Geräte und technischen Anlagen ist eine Instruktion durch den Hausdienst oder das Sigristen-Team erforderlich. 6. Werden an einer Veranstaltung Getränke verkauft, ist entweder bei der Stadt Bülach oder bei der Kirchgemeinde ein für den Anlass gültiges Festwirtschaftspatent zu beziehen. 7. Mit Ausnahme der Kirche kann der Veranstalter selber für das Aufstellen der Stühle, Tische, Einrichtungen besorgt sein. Das Vorbereiten und Aufräumen nach einer Veranstaltung durch die Sigristen oder den Hausdienst wird für alle Benützerkategorien nach Aufwand pro Stunde verrechnet. Benütztes Mobiliar und Geräte sind gleichermassen wegzuräumen. 8. Die Kirchgemeinde kann eine Mietkaution bis zu Fr verlangen. Die Höhe hängt von der Mietdauer und dem gemieteten Raum ab. 9. Die Räumlichkeiten sind besenrein und ohne grössere Verunreinigungen zu verlassen. Geschirr, Gläser, etc. sind abzuwaschen und in die Schränke zu räumen. Beim Verlassen der Räumlichkeiten sind Fenster und Türen zu schliessen und das Licht zu löschen. Eine allfällige Nachreinigung wird nach effektivem Aufwand pro Stunde in Rechnung gestellt. Eine Verrechnung für Schäden und/oder Nachreinigungen mit der Mietkaution ist zulässig. Ein Saldo zugunsten des Mieters wird ausbezahlt, ein Saldo zugunsten der Eigentümerin zusätzlich in Rechnung gestellt. 10. Für Schäden, die bei Nichteinhaltung entstehen, ist der Mieter haftbar. 11. Für die Übergabe/Rückgabe des Mietobjektes ist der Hausdienst/Sigrist zuständig. Er erstellt einen Rapport für die Schlussabrechnung. 12. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Veranstaltung gemäss effektivem Aufwand. 13. In allen Räumlichkeiten gilt Rauchverbot. Ebenso ist der Konsum von illegalen Drogen auf dem ganzen Areal verboten. 14. Kirchgemeindehaus und Kirche sind bei Veranstaltungen in der Regel bis Uhr geöffnet. Abweichungen bedürfen einer zusätzlichen Bewilligung durch den Hausdienst oder das Sigristen-Team. 15. Die Hausordnung der einzelnen Gebäude und die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten. Amtliche Bewilligungen besorgen die Mieter selber. Kopien davon sind dem Eigentümer vorzulegen. 16. Auf die Nachbarschaft und andere Mieter ist stets Rücksicht zu nehmen. 17. Fahrzeuge dürfen nur auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Die gelb markierten Parkfelder stehen nicht zur Verfügung. 18. Für Abend- oder Wochenendveranstaltungen ist rechtzeitig beim Hausdienst ein Schlüssel zu beziehen. Seite 9
10 5. Benützerkategorien Die Kirchgemeinde Bülach unterscheidet vier Benützerkategorien: Kirchlicher Anlass Gemeinnütziger Anlass Kommerzieller, politischer, privater Anlass Saisonoder Jahresmieter Kreisgemeinde Bülach Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Kanton oder ausserhalb Tarif B Tarif C Tarif C Tarif D 6. Tarifordnung Als halber Tag (1/2 Tag) gilt der Vormittag oder der Nachmittag oder der Abend ab 18 Uhr. Bei Veranstaltungen, die ab 16 Uhr beginnen, gelten Nachmittag und Abend als ganzer Tag. Annullierungen müssen mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung beim Hausdienst schriftlich eintreffen. Andernfalls werden 50% der Mietgebühren belastet. Bei einer definitiven Reservation wird für Annullationen eine Entschädigung für Umtriebe von Fr pro Raum verrechnet. Tarif A - Gratisbenützung Anlässe der Kirchgemeinde Bülach, Kirchliche Gruppen, landeskirchliche Gruppen, Arbeits- und Interessengruppen, sofern die Kirchgemeinde bei der Organisation mitwirkt sowie ökumenische Anlässe mit Mitwirkung der Kirchgemeinde. Tarif B - Reduzierter Tarif Non-Profit-Organisationen und Vereine aus der Kreisgemeinde Bülach, landeskirchliche Gruppierungen und verwandte Organisationen, Einmalige Jahreskonzerte inklusive einer/1 Vor-Ort-Probe von Orchestern, Musikern und Chören aus der Kreisgemeinde Bülach mit Eintritt zugunsten der Vereinskasse, Kollekte oder Benefiz, Benefizveranstaltungen. Tarif C - Standard-Tarif Privatpersonen, Personengruppen, auswärtige Vereine oder Vereinigungen, Veranstaltungen mit Eintrittsgebühr und/oder Konsumation, Veranstaltungen oder Anlässe politischer und öffentlich-rechtlicher Institutionen. Tarif D - Saison- und Jahrestarif Der Saison-/Jahrestarif kommt bei einer regelmässigen Mietbelegung während einer bestimmten Zeit zur Anwendung: o Saison-Tarif: Quartal, Trimester oder Semester, o Jahres-Tarif: Schul- oder Kalenderjahr. Seite 10
11 7. Tarife 7.1 Kirche, Hans-Haller-Gasse 4, Bülach Die Benutzung/Vermietung der Kirche erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Während Veranstaltungen sowie bei den Vorbereitungen ist die Anwesenheit eines Sigristen erforderlich. Ausnahmen bilden eigene Anlässe oder Mieter mit eigenem Schlüssel. Kirche, Hans-Haller-Gasse 4 Tarif Konzerte (max. 436 Personen) Proben Kasualien (Taufen, Hochzeiten, Bestattungen, usw.) Infrastruktur Videoanlage, Kameras für Liveaufnahmen Dienstleistungen A B C D gratis gratis Saison gratis auf Anfrage Flügel (Stimmung auf Wunsch, nach Aufwand) Bühnenpodest Präsenz Sigrist während Veranstaltung, obligatorisch Änderung der Kircheninneneinrichtung (Bankanordnung, Bühnenpodest, etc.) für Apéro Vortragspult Dirigentenpodest Notenständer, max. 6 Stück pro zusätzlichem Mikrofon Beamernutzung inklusive Leinwand und Notebook * Multimedia, technische Dienstleistung inbegriffen inbegriffen inbegriffen Stagebox, Mischpult (digital) Audioanlage inklusive zwei Mikrofonen Reinigung inklusive Geräte und Verbrauchsmaterial Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Turm- und/oder Ausgrabung Kirchenkeller (zugunsten Biodiversität) * für Nichtmitglieder der Ev.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich, w obei die Dienstleistung der Sigriste inbegriffen ist inbegriffen pro Std., mind. ¼ Std /Person, 1.00/Schulkind, max /Gruppe Jahr Seite 11
12 7.2 Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 4 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Seite 12
13 Sigristenhaus, Hans-Haller-Gasse 4 Tarif Räume Chileträff mit Chinderhüeti inklusive Teeküche (max. 49 Personen)* Unterrichtszimmer Heiliger Bimbam (max. 35 Personen) ohne Küche Küche Heiliger Bimbam Dienstleistungen A B C D gratis Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) * Hohe Eigennutzung der Kirchgemeinde gratis gratis Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) gratis pro 1/2 Tag Saison pro Std., mind. ¼ Std Jahr Seite 13
14 7.3 Hans-Haller-Gasse 3 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Hans-Haller-Gasse 3 Tarif Räume Sitzungszimmer Küchenbenützung Dienstleistungen A B C D gratis gratis Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Saison pro Std., mind. ¼ Std pro 1/2 Tag Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Jahr Seite 14
15 7.4 Pfarrhauskeller, Hans-Haller-Gasse 7 Die Benutzung/Vermietung erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Hans-Haller-Gasse 7 A B C D Tarif Saison Jahr Räume Pfarrhauskeller historisch (max. 49 Personen)* gratis Infrastruktur Beamer Dienstleistungen pro Std., mind. ¼ Std. Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Bereitschaftsdienst Pikett pro 1/2 Tag Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschaftspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) * Personenzahl bei Konzertbestuhlung / Die WC-Anlagen befinden sich im Nebengebäude, Hans-Haller-Gasse 3 Seite 15
16 7.5 Kirchgemeindehaus, Grampenweg 5 Die Benutzung/Vermietung des Sigristenhauses erfolgt in Absprache mit dem Sigristen-Team unter der Nummer Kirchgemeindehaus, Grampenweg 5 Tarif Räume 1/1 Tag 1/2 Tag 1/1 Tag 1/2 Tag Saal (max. 300 Personen)* gratis Küche (inkl. Geschirr und/oder Apparate) gratis Küche (ohne Geschirr- und Apparatebenützung) gratis Unterrichtszimmer 1 (max. 35 Personen)* gratis Unterrichtszimmer 2 (max. 35 Personen)* gratis Jugendraum (max. 20 Personen)* gratis Kinderparadies (B-Tarif nur für Mitglieder des Mamerlapaps) Garten gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis gratis Bandraum (pauschal pro Monat) Infrastruktur Bühnennutzug inklusive Lichtanlage Beamernutzung Hellraumprojektor Flipchart pro Stück Flügel (Stimmung auf Wunsch, nach Aufwand) Holzgrill mit Brennmaterial Gasgrill Festbankgarnituren Dienstleistungen Technikaufbau Bestuhlung, Tische Reinigung inkl. Verbrauchsmaterial Präsenz Hausdienst während Veranstaltung (bei öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen zwingend) Bereitschaftsdienst Pikett Festwirtschaftspatent ohne Alkoholausschank (Verkauf) Festwirtschafspatent mit Alkoholausschank (Verkauf) Mineralwasser inklusive Gläsern Kaffee, Tee * Personenzahl bei Konzertbestuhlung A 1/1 Tag 1/2 Tag gratis gratis B 1/1 Tag 1/2 Tag 1/1 Tag 1/2 Tag auf Anfrage C auf Anfrage /Stück Saison pro Std., mind. ¼ Std pro 1/2 Tag pro 1,5-Liter-Flasche 3.00 (Selbstbedienung) D auf Anfrage Jahr Seite 16
17 Plan Kirchgemeindehaus Erdgeschoss Seite 17
18 Plan Kirchgemeindehaus Untergeschoss Seite 18
19 8. Übergangsbestimmungen Mit Beschluss vom 18. Mai 2016 werden alle früheren Miet-, Miettarif- und Benützungs- Reglemente ausser Kraft gesetzt. Bestehende Mietverträge werden individuell an die neuen Miettarife angepasst. Dieses Reglement tritt auf den von der Kirchenpfleg zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Im Namen der Kirchenpflege: sig. Dr. Andreas Sarasin, Präsident sig. Carola Graf, Aktuarin Seite 19
Raumvermietungsreglement
Raumvermietungsreglement Miettarife und Benutzungsbedingungen der Reformierten Kirchgemeinde Wehntal Reformierte Kirche Schöfflisdorf Reformierte Kirche Niederweningen Kirchgemeindehaus Schöfflisdorf Pfarrhaus
MehrRaumvermietung. Räume / Tarife / Benützerordnung
Raumvermietung Räume / Tarife / Benützerordnung Reformierte Kirche Zürich-Affoltern Raumvermietung 8046 Zürich 044 377 62 62 www.glaubten.ch sekretariat@glaubten.ch Bild Titelseite: Atrium Zentrum Glaubten
MehrMiet- und Nutzungsreglement. inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus
Miet- und Nutzungsreglement inkl. Hausordnung für Kirche und Kirchgemeindehaus Artikel 1 Zweck und Nutzung Dieses Reglement bestimmt die Nutzung der Räume und der Einrichtung (inkl. Hilfsmittel) der Kirche
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrRöm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz. Benutzungsordnung. Träff 14
Röm. Kath. Kirchgemeinde, Buttisholz Benutzungsordnung Träff 14 Zweckbestimmung Der Träff 14 ist grundsätzlich für alle offen, die bereit sind die Benutzungsordnung einzuhalten. Verwaltung des Träff 14
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrKIRCHGEMEINDE MÜHLEBERG Buchstrasse Mühleberg Tel
Buchstrasse 8-3203 Mühleberg Tel. 031 751 39 03 www.kirchenregion-laupen.ch/muehleberg Reservation und Auskünfte Vermietung Kirche und Kirchenstube Mühleberg Für Anlässe, Konzerte, Trauungen und Abdankungen
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrBenützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen
Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.
MehrStadt Frauenfeld. Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld
Stadt Frauenfeld Verordnung über die Benützung der Säle im Alterszentrum Park der Stadt Frauenfeld Stand 28. August 2012 960.0.11 STADT FRAUENFELD VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER SÄLE IM ALTERSZENTRUM
MehrBenutzerreglement für Räume der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf. Version 2.0 vom
Benutzerreglement für Räume der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf Version 2.0 vom 20.11.2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrBenutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen
Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Aeschi Kirche Kirchgemeindehaus Krattigen Kirche und Räume Ausgabe Juli 2011 Wir heissen Sie in den Räumen unserer
MehrMiet- und Benützungsverordnung
Miet- und Benützungsverordnung Begegnungsraum 3770 Zweisimmen Genehmigt vom Kirchgemeinderat am 20. Oktober 2015 Oktober 2015, Sonja Kübli Seite 1 / 5 1 Zweck Der Begegnungsraum in Zweisimmen dient in
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr
Benutzungs- und Gebührenreglement Auenhalle und Zivilschutzanlage im Mehrzweckgebäude Rohr Vom 4. Dezember 009 (Stand. Januar 00) Räumlichkeiten und Anlagen Folgende Räumlichkeiten und Anlagen stehen zur
MehrMit der Schlechtwetteroption ist Ihr Anlass nicht nur vor dem Wetter geschützt.
Sie wollen auf Nummer Sicher gehen? Mit der Schlechtwetteroption ist Ihr Anlass nicht nur vor dem Wetter geschützt. Das Stiftstheater Beromünster präsentiert sich seit fünf Jahren im neuen Glanz. Die Konzeption
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrT1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ
T1 Benützungsgebühren Mehrzweckraum und Küche Sporthalle BBZ Auswärtige und Einheimische für kommerzielle Anlässe Mehrzweckraum Grundtaxe Fr. 40.00 Miete pro Stunde Fr. 40.00 Tagesmiete (08.00-02.00 Uhr)
MehrEvangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden
Evangelische Kirchgemeinde 9427 Wolfhalden Benützungsreglement Evang.-ref. Kirche Wolfhalden / Kirchgemeinderaum "Dorf 5" Dieses Reglement ordnet die Nutzung sämtlicher Räume der Evangelisch-reformierten
MehrTrotte. Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte
Trotte Geburtstags- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Firmenanlässe, Vorträge und Konzerte Anfahrtsplan In Pfyn ( Hauptstrasse) der Beschilderung "P Trotte" ( Mühlegasse) folgen Kleiner Rundgang Office
MehrMietpreise (inkl. Hilfsmittel (je 1 Beamer, Visualizer, Flipchart, Leinwand, Pinnwand, Musikanlage)
ALTERSZENTRUM GIBELEICH Talackerstrasse 70, 8152 Glattbrugg, Telefon 044 829 85 85, alterszentrum@opfikon.ch, www.opfikon.ch GESUCH UM BENÜTZUNG VON RÄUMEN Gesuchsteller:...... Adresse:......... Verantwortliche
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrOrtsbürgerhütte Ischlag Menziken
GEMEINDE MENZIKEN Ortsbürgerhütte Ischlag Menziken Benützungsreglement 55 Sitzplätze, 32 Schlafplätze Zu vermieten vom 1. April bis 31. Oktober (1. November bis 31. März geschlossen) Ortsbürgerhütte Ischlag
MehrLeitfaden Raumvermietung Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen
Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Datum erstellt/aktualisiert: 19.08.16 Version: 1 Seite 1 von 11 Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrVermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann
Wohnbaugenossenschaft Zuhause am Bielersee Chlyne Twann 20 2513 Twann www.zuhauseambielersee.ch info@zuhauseambielersee.ch Vermietungsrichtlinien für die Gemeinschaftsräume im Engel Haus Twann Die Gemeinschaftsräume
MehrArt. 3 Charakter der Veranstaltung Veranstaltungen kirchgemeindefremder Benützer dürfen dem Charakter der Kirche nicht widersprechen.
1. Zweck Art. 1 Grundsatz und Anwendungsbereich Unsere Kirchen dienen ausschliesslich zu kirchlichen und kulturellen Zwecken. Art. 2 Benützerkreis Gestützt auf den im Art. 1 umschriebenen Grundsatz hat
MehrReglement für Fremdvermietungen Rex-Saal im Chesselhuus
Postfach 254 8330 Pfäffikon ZH www.kulturimrex.ch vorstand@kulturimrex.ch Rex-Saal im Chesselhuus Version: 1.0 Datum: 27.06.2015 Kontakt: fremdvermietung@kulturimrex.ch Inhalt Einleitung... 3 Räume...
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C
REGLEMENT BENUTZUNG DER TURNHALLEN BREITI / REBACKER B / REBACKER C 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Turnhallen können zu folgenden Zeiten gemietet werden:...
MehrSportstätte Walke. Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag. FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1
Sportstätte Walke Clubhaus-Restaurant (Version 2012) Benützungsreglement Mietvertrag FC Kölliken, Postfach 101, 5742 Kölliken 1 1) Zweck Das Clubhaus-Restaurant des FC Kölliken (ink. Terrasse und Festzelt)
MehrRäumlichkeiten mieten
Räumlichkeiten mieten Willkommen in Bolligen! Wir freuen uns, dass Sie Ihren Anlass bei uns durchführen wollen. Wir bieten Ihnen vielseitige Möglichkeiten für stimmungsvolle Anlässe. Informieren Sie sich
MehrHaus- und Benutzungsordnung für Vermietungen
Haus- und Benutzungsordnung für Vermietungen für Kirche und Kirchgemeindezentrum Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Zürich-Leimbach Wegackerstrasse 42 8041 Zürich leimbach@zh.ref.ch www.kirche-leimbach.ch
MehrDie TanzHalle. Dokumentation. Reglement
Die TanzHalle Dokumentation Reglement Inhaltsverzeichnis 1. Objekt, Adresse, Kontakt... 3 2. Belegungsarten... 3 3. Infrastruktur... 3 4. Bestuhlung und Kosten... 3 5. Parkplätze... 5 6. Catering und Küche...
MehrBenutzungsreglement. Waldhütte "im Schlatt"
Benutzungsreglement Waldhütte "im Schlatt" 07 Der Gemeinderat erlässt das folgende Benutzungsreglement für die Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Hallwil: Art. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte
MehrLeitbild. Es ist ein Ort, wo Menschen verschiedener Generationen und Nationalitäten willkommen
Leitbild Das Zentrum St. Martin, ein Haus der katholischen Kirchgemeinde Hochdorf, ist ein offenes Haus und kann im Rahmen der Reglemente von allen Personen benützt werden. Es ist ein Ort, der vielseitige
MehrBenützungsreglement. für das. Waldhaus Hilfikon
GEMEINDE VILLMERGEN Benützungsreglement für das Waldhaus Hilfikon Ausgabe 2010 Reglement über die Benützung des Waldhauses Hilfikon Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Das Waldhaus befindet sich im Eigentum
MehrReglement für die Benützung unserer Kirchgemeindehäuser und Kirchen (Benützungsreglement)
Evang.-ref. Kirchgemeinde St. Gallen C Reglement für die Benützung unserer Kirchgemeindehäuser und Kirchen (Benützungsreglement) Artikel 1 - Grundsätze 1. Die kirchlichen Räume dienen in erster Linie der
MehrI NFOPROSPEKT M IETMÖGLICHKEITEN
Adventgemeinde Zürich-Affoltern I NFOPROSPEKT M IETMÖGLICHKEITEN Räumlichkeiten im Stadtbezirk Affoltern Kontakt 6min vom Bhf ZH-Affoltern befinden sich: Seminarraum Tagungsraum Konzertsaal Unterrichtsküche
MehrBenutzungsverordnung Kirchen und Kirchgemeindehäuser
Benutzungsverordnung Kirchen und Kirchgemeindehäuser 1. Oktober 2015 (mit Änderung vom 16. Januar 2017) Inhalt I. Geltungsbereich und Zuständigkeiten... 3 Geltungsbereich... 3 Zuständigkeit... 3 Verwendungszweck...
MehrHeilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering
Heilpädagogisches Zentrum Hohenrain Vermietungen & Catering Während rund 600 Jahren wirkte der christliche Johanniterorden in der Kommende Hohenrain. Zeugnis dieser Zeit sind die imposanten, gut erhaltenen
MehrAargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement
Aargauer Kunsthaus Aargauerplatz CH-5001 Aarau Tel. +41 62 835 20 30 Fax +41 62 835 23 29 Aargauer Kunsthaus Benutzungs- und Gebührenreglement gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes vom 31. März 2009
MehrKursräume Siloah AG. Für externe Kunden. Akutklinik, Pflege und Rehabilitation
Akutklinik, Pflege und Rehabilitation Siloah AG Worbstrasse 316 3073 Gümligen Tel +41 31 958 11 11 Fax +41 31 958 10 90 info@siloah.ch www.siloah.ch Kursräume Siloah AG Für externe Kunden 28.08.2017/tp
MehrKGDRE0405.docx / Version 4.0
KGDRE0405.docx / Version 4.0 Inhaltsverzeichnis Reglement und Tarifordnung zur Raumvermietung 2.02 Tarife und Anwendung... 3 Grundsätzliches... 3 Ausschuss entscheidet... 3 Tarifansatz... 3 A) Gratisbenützung...
MehrSEMINARE UND VERMIETUNG VON RÄUMEN
SEMINARE UND VERMIETUNG VON RÄUMEN Guten Tag und herzlich Willkommen Haben Sie nicht auch schon als Mitglied eines Vorstands krampfhaft nach einem Sitzungszimmer oder einem grösseren Versammlungsraum gesucht?
MehrCulinarium Nöggel Tarife
Culinarium Nöggel Tarife Tarife Tarife pro Benützung Ortseigene Auswärtige ohne gewerbliche Nutzung Küche inkl. Essteil 100.- 200.- Dauermieter 50.- 100.- Essteil ohne Küche 50.- 100.- Dauermieter 30.-
MehrGebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement
MehrG E B Ü H R E N O R D N U N G
G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und
MehrRaumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen
Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie und helfen
MehrBenützungsreglement und Gebührenordnung. Alte Metzg Kirchgemeindehaus EG Pfarrhaus
Benützungsreglement und Gebührenordnung Alte Metzg Kirchgemeindehaus EG Pfarrhaus vom 13.11.2012 Herzlich willkommen in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Dürnten. Unsere Räumlichkeiten in der
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrEinwohnergemeinde Beatenberg
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 7. April 2003 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrTarifordnung Miete Quartierraum GATE26
Private und Vereine aus Opfikon Firmen aus Opfikon Auswärtige Private und Vereine Auswärtige Firmen BAU UND INFRASTRUKTUR Tarifordnung Miete Quartierraum GATE26 Mieter Zeitraum 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
MehrLEITFADEN RAUMVERMIETUNG
LEITFADEN RAUMVERMIETUNG Raumangebot für Veranstaltungen, Seminare und Tagungen Herzlich willkommen! Unsere Veranstaltungsräume stehen Ihnen für Ihre Anlässe, Tagungen und Bankette zur Verfügung. Gerne
MehrBenutzungs- und Gebührenreglement GZ Roos
Benutzungs- und Gebührenreglement GZ Roos In Kraft seit: 1. Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Spezielle Raumvorschriften... 3 3 Öffnungszeiten... 4 4 Benutzungsgebühren...
MehrGastronomie Worbstrasse Gümligen. Kursräume Stiftung Siloah
Gastronomie Worbstrasse 316 3073 Gümligen Kursräume Stiftung Siloah Kapelle Olive Pistazie Avocado 24.06.2016/kipfcl Dokumentation Kursräume Stiftung Siloah extern_ 131001 2/8 Vermietung von Kursräumen
MehrReglemente und Preislisten für die Miete kirchlicher Räume und die Beanspruchung von kirchlichen Dienstleistungen
Reglemente und Preislisten für die Miete kirchlicher Räume und die Beanspruchung von kirchlichen Dienstleistungen Gültig ab 1. Januar 2011 Teilrevision genehmigt am 04.12.2016 Gültig ab 1. Januar 2017
MehrReglement & Tarife zur Raumvermietung Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Erlenbach
Reglement & Tarife zur Raumvermietung Evangelisch reformierte Kirchgemeinde Erlenbach Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze 2 1.1 Benutzerkategorien 2 1.2 Reservation 2 1.2.1 Benützungsgesuche & Prioritäten
MehrPfarreizentrum Hofstetten-Flüh Benützungsreglement
1 Zweck Das Pfarreizentrum dient der Pflege des kirchlichen und kulturellen Lebens unserer Pfarrei und fördert die ungezwungene Begegnung. Es steht primär den kirchlichen Organisationen aus der Pfarrei
MehrGebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March
Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Geltungsbereich Das Gebührenreglement für die Benützung der Liegenschaften des Bezirks March umfasst
MehrKalaidos Fachhochschule Gesundheit
Mietkonzept Kalaidos Fachhochschule Gesundheit Die Kalaidos Fachhochschule Gesundheit liegt im Herzen von Zürich auf dem Careum Campus und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln leicht und schnell zu
MehrReglement. für die Benützung der Pfarreiräume. der katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen
Reglement für die Benützung der Pfarreiräume der katholische Kirchgemeinde Buchrain-Perlen - 1-1. Zweck Die Pfarreiräume stehen den kirchlichen Organisationen und den Vereinen aus dem Kirchgemeindegebiet
MehrGemeinde Leibstadt. über die Benützung des
Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -
MehrBenützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige
GEMEINDE SEVELEN Benützungsvorschriften für den Gemeindesaal Drei Könige Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit 3. Reservationen 4. Bewilligungen 5. Benützungsgebühren 6. Einrichtung 7.
MehrBenützungsreglement. Katholisches Pfarreizentrum Wil
Benützungsreglement Katholisches Pfarreizentrum Wil Benützungsreglement Katholisches Pfarreizentrum Wil 2 Seite Geltungsbereich... 3 Zweckbestimmungen... 3 Verwaltung, Vermietung... 3 Raumangebot... 4
MehrDer Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
I. Verwaltung Die Aufsicht über die Waldhütte, sowie die Handhabung dieses Reglementes ist Sache des Gemeinderates. Für die Wartung und den Betrieb ist der vom Gemeinderat gewählte Hüttenwart zuständig.
MehrRAUMVERMIETUNG WIR VERNETZEN KOMPETENZEN. Preisliste 2016 (Änderungen vorbehalten)
RAUMVERMIETUNG Preisliste 2016 (Änderungen vorbehalten) WIR VERNETZEN KOMPETENZEN Ein internationales Netzwerk, ein direkter Draht zur ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften und ein anregendes
MehrRef. Kirchgemeinde Spiez. Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel
Ref. Kirchgemeinde Spiez Kirchgasse 9 CH-3700 Spiez Tel. 033 654 40 04 www.refkirche-spiez.ch 2 Die Kirchgemeinde Spiez vermietet diverse Räumlichkeiten. Dieses Reglement definiert die dafür geltenden
MehrAnnullation Sitzungszimmer
PREISLISTE SÄLE UND SITZUNGSZIMMER Alle Preise inkl. 7.7% MWST SÄLE TAGES- ODER ABENDTARIF PAUSCHALE (bis 17.30 Uhr oder ab 18.00 Uhr) Tages- und Abendtarif Weisser Saal CHF 580.00 CHF 870.00 Blauer Saal
MehrRaum-Management. Dokumentation 2016
Raum-Management Dokumentation 2016 Inhaltsverzeichnis Raum-Management Standort Kaufmännischer Verband Zürich... 3 Eingang Seminarräume... 3 Kontakt... 3 Anreise Seminarräume... 3 Raumangebot Übersicht...
MehrDokumentation Räumlichkeiten Pfarrei Heilig Geist
Dokumentation Räumlichkeiten Pfarrei Heilig Geist Räumlichkeiten Seite Foyer 2 Saal 1 3 Saal 2 (mit Theke) 4 Saal 3 5 Kombinationen 6-9 Saalküche 10 Pfarrei Heilig Geist Limmattalstrasse 146 8049 Zürich
MehrRaumangebot & SEMINARDOKUMENTATION HERZLICH WILLKOMMEN
Raumangebot & SEMINARDOKUMENTATION HERZLICH WILLKOMMEN Bei uns im Thurpark in Wattwil. Der Thurpark in Wattwil zeichnet sich durch eine Vielzahl an Raummöglichkeiten, ruhige und doch zentrale Lage in Wattwil,
MehrRaumvermietungskonzept und Gebührenreglement
Raumvermietungskonzept und Gebührenreglement Die in diesem Reglement verwendeten Bezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Der Gemeinderat beschliesst: I Allgemeines 1 Das vorliegende Reglement regelt
MehrMerkblatt für Konzertveranstaltungen
Auskunft, Reservationen, Sigrist Chorherrengasse 2 3633 Amsoldingen 079 393 19 52 kirche-amsoldingen-reservation@bluewin.ch www.ref.ch/amsoldingen 3633 Amsoldingen, Januar 2014 Merkblatt für Konzertveranstaltungen
MehrREGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER KIRCHEN UND RÄUMLICHKEITEN
REGLEMENT FÜR DIE BENÜTZUNG DER KIRCHEN UND RÄUMLICHKEITEN Reglement zur Benützung der Kirchen und Räumlichkeiten I. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Voraussetzungen für die Miete Die Kirchen der Evangelisch-reformierten
MehrGasthaus Thorenberg AG M. u M. Lustenberger-Kathriner Thorenbergstrasse Luzern-Littau Tel: Fax:
Liebe Gäste Unser Saal Luna-Vista bietet Ihnen funktionelle Möglichkeiten mit viel Tageslicht. Dieser Saal lässt sich in zwei kleinere Säle verwandeln. Unsere Säle sind klimatisiert. Die Lounge bietet
MehrBenützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume
Benützungs- und Gebührenreglement für kirchliche Räume 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Das vorliegende Reglement ordnet die Benützung folgender Räumlichkeiten der Kirchgemeinde: Kirche Hemberg
MehrGEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen
GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite
MehrDas Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb.
495.239 Museum Aargau Schloss Hallwyl CH-5707 Seengen Tel. +41 (0)62 767 60 10 Fax +41 (0)62 767 60 18 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl 1 gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule des Marktes Stockstadt am Main vom 23.11.2010 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Der Markt Stockstadt a. Main ist Eigentümer der Alten Knabenschule.
MehrORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN
ORTSBÜRGERGEMEINDE JONEN Reglement über die Benützung der Waldhütte Jonen gültig ab 1. November 1993 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. BENÜTZUNGSRECHT 3 2. VERWALTUNG 3 3. BENÜTZUNGSBEWILLIGUNG
MehrSeminare & Tagungen. Regionales Pflegezentrum Baden AG
Seminare & Tagungen Regionales Pflegezentrum Baden AG 2 Inhaltsverzeichnis Raumangebot Standort Baden «Saal» 4 Seminarräume «Scharten» und «Stein» 5 Sitzungszimmer «Rüsler» 6 Raumangebot Standort Wettingen
MehrScala mieten Dokumentation
Scala mieten Dokumentation Version 20.09.2016 Scala. Ein ganz gewöhnlicher Verein. Scala ist als Verein organisiert. Die Arbeit aller Aktiven erfolgt ehrenamtlich. Pro Jahr finden im Scala ca. 60 Veranstaltungen
MehrReglement über die Nutzung der öffentlichen Räume der Einwohnergemeinde Bannwil
Reglement über die Nutzung der öffentlichen Räume der Einwohnergemeinde Bannwil I. ALLGEMEINES Grundsatz Art. 1 1) Räume, Einrichtungen und Anlagen stehen den ortsansässigen Vereinen sowie Privatpersonen
MehrReglement Spitex Point
Reglement Spitex Point Reglement für die Benützung vom Spitex Point Lachen an Drittpersonen gültig ab 1. Januar 2011 1. Vertrag Zwischen dem Mieter/der Mieterin und der Spitex Untermarch wird ein schriftlicher
MehrFoto: Heiraten Kirche. in der. St. Chrischona. Chrischona-Campus. Konferenzzentrum Basel mitten in der Natur
Foto: www.cinematictide.com in der Heiraten Kirche St. Chrischona Chrischona-Campus Konferenzzentrum Basel mitten in der Natur Chrischona-Campus Konferenzzentrum Basel Informationen für Ihre Hochzeit in
MehrDie Meetingräume. des Kaufmännischen Verbandes Zürich. Perfekt für Ihre Tagungen, Seminare, Kurse und Events im von Zürich.
Die Meetingräume des Kaufmännischen Verbandes Zürich Perfekt für Ihre Tagungen, Seminare, Kurse und Events im von Zürich. Inhalt. Raumangebot... 4 Infrastruktur Verpflegung Anreise... 5 Raumdetails Chronos.
MehrTrauungen von Gemeindegliedern Gemeindeglieder haben den Vorrang vor Auswärtigen. Die Trauung ist unentgeltlich.
Liebes Brautpaar Sie möchten Ihre kirchliche Trauung in unserer Kirche Enge feiern wir freuen uns darüber und heissen Sie herzlich willkommen. Damit wir Ihre Feier gemeinsam reibungslos vorbereiten können,
MehrReglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage)
Kanton Aargau Gemeinde Mönthal Reglement über die Benützung der Schul- und Sportanlagen sowie der Aussensportanlagen (inkl. Spielanlage) In Kraft seit: 1. Mai 2004 I Teiländerung (Gebührenanpassung): Mönthal,
MehrL i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen
L i e g e n s c h a f t e n Tarife Vermietungen, Inventarlisten und besondere Bestimmungen - Rathaus (Saal, Burgerstube, Ratsstube, Wyberschänke) - Festzelt - Musiklokal - Tischvermietung - Oberstufenschule
MehrHerzlich willkommen. in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Russikon.
Herzlich willkommen in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Russikon. Mit diesem Reglement möchten wir Ihre verschiedenen Fragen rund um die Vermietung des Kirchgemeindehauses und der Benutzung der
MehrGemeinschafts- Schiessanlage Heckemos. Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste
Benützungsreglement / Gebührenordnung / Inventarliste / Mietvertrag / Preisliste 1. Räume / Einrichtungen / Geschirr Räume Schützenstube mit Office Eingangsbereich inkl. WC Anlagen Schiessraum Büro Einrichtungen
MehrBenutzungsbewilligung Gemeindesaal Mauren
Benutzungsbewilligung Gemeindesaal Mauren Name des Veranstalters: Verantwortliche Person: Adresse: E-Mail: Telefon/Mobile: Rechnungsadresse: Datum der Veranstaltung: Proben: Benutzungsgebühr Räumlichkeiten
MehrAlle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag
A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie
MehrBenützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums
Benützungsordnung für die Miete des Schulungs- und Eventraums 1. Grundsätzliches ZWECK Das Dachgeschoss der Villa Gantrisch ist als Schulungs- und Eventraum zu nutzen. VERANTWORTUNG Die Gesamtverantwortung
MehrGebührentarif der Schule Hinwil
Gebührentarif der Schule Hinwil von der Schulpflege genehmigt am 16. November 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage...3 2. Volksschule...3 3. Allgemeine Verwaltungsgebühren...3 3.1 Schulzeugnis...3
MehrVERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN"
VERWALTUNGS- und BENÜTZUNGS-REGLEMENT für das "WALDHAUS EIKEN" Eigentümerin Ortsbürgergemeinde Eiken vertreten durch den Gemeinderat 5074 Eiken Zweck Arbeits- und Aufenthaltsraum für Forstpersonal und
MehrThurpark Betriebs GmbH Volkshausstrasse Wattwil Tel SEMINARDOKUMENTATION
Thurpark Betriebs GmbH Volkshausstrasse 23 9630 Wattwil Tel. 071 988 11 11 info@thurpark.ch www.thurpark.ch SEMINARDOKUMENTATION 1 INHALTSVERZEICHNIS WIR ÜBER UNS... 4 TECHNIK... 4 RAHMENPROGRAMM... 4
MehrMietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz
Betreff: Vertrag / Veranstaltung am Mietvertrag Veranstaltungsraum Studio Benz Nutzungsbedingungen: Maximale Belegung: 200 Personen Belegungszeit: 10 Uhr bis 9 Uhr / Folgetag bzw. nach Absprache; wird
Mehr