Unterrichtsübungen können auch in den jeweiligen Fahrschulen absolviert werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterrichtsübungen können auch in den jeweiligen Fahrschulen absolviert werden."

Transkript

1 TERMIN INFORMATION Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir möchten Sie auf diesem Wege über unsere aktuellen Weiterbildungen für Fahrlehrer/Innen Informieren. Zusatzmodul Fahrschullehrer (Pädagogik II) Kosten: 450 EURO Abschnitte / 300 EURO nur Abschnitt 13 Nächste Termine: Abschnitt 13 - Pädagoge: Montag von 18:00 bis 21:30 Samstag von 10:00 bis 15:00 Samstag von 10:00 bis 15:00 Abschnitt 14 - Unterrichtsübungen Gerne können auch die Unterrichtsübungen bei uns in der Gruppe absolviert werden. Dabei werden Sie von unserem Fachpersonal im Vortrag als auch Inhaltlich betreut und für die Vortragstätigkeit trainiert. Unterrichtsübungen können auch in den jeweiligen Fahrschulen absolviert werden. Zusatzmodul A Theoriekurs für Ergänzer ab (Kosten 550,-) o :00 bis 21:30 o :00 bis 21:30 o :00 bis 15:30 o :00 bis 15:00 o :00 bis 15:00 Risikokompetenz Seminar am (Zusätzlich 239,-) Lehrplan Seminar (Praktische Ausbildung I): Termine in Kleingruppen nach Vereinbarung mit unseren A-Trainern Praktische Ausbildung II: in Ihrer Fahrschule oder auch bei uns zu absolvieren. Anmeldungen bitte unter Gerne Informieren wir telefonisch unter 01 / über die Ausbildung.

2 Zusatzmodul Vermittlung von Risikokompetenz Kosten: 239 EURO :00-18:00 Uhr Anmeldungen bitte unter Gerne Informieren wir telefonisch unter 01 / über die Ausbildung.

3 MEHRPHASEN- UND L17-MODERATOREN-SEMINAR (AUSBILDUNG GEM. 7 FSG-VB) Diese Ausbildung berechtigt, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, zur Durchführung von Begleitenden Schulungen(L17), Beobachtungsfahrten (L) und Perfektionsfahrten (Mehrphasenausbildung) im Rahmen des Fahrschulbetriebes. Voraussetzungen: Für Begleitende Schulungen, Beobachtungsfahrten: Für Fahrschullehrer: 1 Jahr praktische Tätigkeit und diese Ausbildung Für Fahrlehrer 3 Jahre praktische Tätigkeit und diese Ausbildung Fahrschullehrer nach 3 FSG-NV benötigen keine weitere Ausbildung (zur Probefahrt bei Nachschulung berechtigte Fahrschullehrer) Für die Durchführung der Perfektionsfahrten: 1 Jahr als Fahrlehrer oder Fahrschullehrer Kosten: 229 EURO & , Uhr Dauer: 12 (+ 2) Stunden (2 Tage) Anmeldungen bitte unter

4 Mehrphasen-Instruktor für Fahrsicherheitstrainings gem. 13b FSG-DV Dieser Kurs der von uns für den Fachverband der Fahrschulen abgehalten wird, ermöglicht die Durchführung von Fahrsicherheitstrainings im Rahmen der Mehrphasen Ausbildung als Instruktor für Fahrschulen oder Fahrtechnikzentren. Voraussetzungen: 24 Jahre 5 Jahre Besitz der Lenkberechtigung für die jeweilige Klasse Strafregisterauszug (beim Einreichen nicht älter als 3 Mon.) Ausbildung (3 Tage für Klasse B; 1 Tag zusätzlich für A) Teilnahme an mindestens 3 Fahrsicherheitstrainings Zusätzlich für nicht Fahrlehrer: o 23 Stunden Pädagogik; Psychologie (auf Anfrage) Kosten: 400 EURO Klasse B / EURO Klasse A zusätzlich :00 bis 18: :00 bis 18: : :00 bis 18: :00 bis 18:00 (Zusatz Klasse A) Die Praxis findet im Driving Camp Pachfurth oder für A auf unserem genehmigten Platz statt. Anmeldung unter fahrschulen@wko.at

5 Zusätzliches Seminar für 108a KFG (Fahrtechnik-Instruktor): Ergänzend zur Ausbildung als Mehrphasen-Instruktor (6UE) Diese Ausbildung ermöglicht das Abhalten von Fahrtechnikkursen und die Weiterbildung von Lenkern in speziellen Fahrfertigkeiten für Fahrtechnikzentren oder ermächtigte Ausbildungsstätten. Kosten: 108 EURO :00 bis 17:00 oder auf Anfrage VOLLAUSBILDUNG Fahrtechnik-Instruktor Für Personen die den Mehrphasen-Instruktor nicht absolviert haben oder nur den 108a KFG Ausbilderkurs absolvieren wollen, bieten wir ein Paket mit 25 UE Pädagogik, Psychologie, Fahrdynamische Grundlagen und Recht an. Kosten: 468 EURO Auf Anfrage Anmeldungen bitte unter

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Der Beruf als Fahrlehrer - Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen

Mehr

Fahrlehrer-Schule Ing. Jochen Heil; 2380 Perchtoldsdorf, Walzengasse 8 Bankverbindung: RRB Mödling; IBAN AT ; BIC: RLNWATWWGTD

Fahrlehrer-Schule Ing. Jochen Heil; 2380 Perchtoldsdorf, Walzengasse 8 Bankverbindung: RRB Mödling; IBAN AT ; BIC: RLNWATWWGTD Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Fahrlehrer Schule - Ing. Heil Walzengasse 8 2380 Perchtoldsdorf Tel.: 01 865 91 34 Fax: 01 865 91 34-5 e-mail: office@prodrive.at

Mehr

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Fahrlehrer Schule - Ing. Heil Walzengasse 8 2380 Perchtoldsdorf Tel.: 01 865 91 34 Fax: 01 865 91 34-5 e-mail: office@prodrive.at www.prodrive.at Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer-

Mehr

Fahrschullehrerakademie Gernot Rittner

Fahrschullehrerakademie Gernot Rittner Fahrschullehrerakademie Gernot Rittner Inhalt Voraussetzungen Ansuchen Ausbildung Lehrplanseminare Praxisersatz Seminare Voraussetzungen Besitz eines Führerscheines seit mindestens 3 Jahren der angestrebten

Mehr

Antragstellung. Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten

Antragstellung. Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten Langtitel Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B (FSG-VBV) StF: BGBl. II Nr. 54/1999 Änderung idf: BGBl. II Nr. 52/2001 BGBl.

Mehr

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung

Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Allgemeine Informationen zur Fahrlehrer- und Fahrschullehrer- Ausbildung Der Beruf als Fahrlehrer - Ein staatlich geprüfter Fahrlehrer ist zu Abhaltung von praktischem Unterricht (Fahrstunden) in Fahrschulen

Mehr

Umsetzung der Richtlinie

Umsetzung der Richtlinie Umsetzung der Richtlinie Mopedlenkerausweis wird zum Führerschein Klasse AM Stufenweiser Zugang zum unbegrenzten Motorrad durch die Führerscheinklassen A1, A2 und A Gesetzgebung demnächst Wirksamkeit ab

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung 1 von 6 Textgegenüberstellung 2. (1) 2. (1) 4. (1) Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung

Mehr

Allgemeine Informationen zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs

Allgemeine Informationen zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs Allgemeine Informationen zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs 1. Die Fahrlehrer-Fachschule Doppler Die Fahrlehrer-Fachschule Doppler bildet seit über 40 Jahren Fahrlehrer und Fahrschullehrer aus und

Mehr

INFORMATION zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs

INFORMATION zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs INFORMATION zum Fahrlehrer- und Fahrschullehrerkurs Fahrlehrer-Fachschule Doppler Info: www.startup-doppler.at Infoline: 0732/73 26 27 Infoabende und Kurse: Hamerlingstr. 42 46, 4020 Linz-Lenaupark Allgemeine

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung 2. (1) 2. (1) 4. (1) Lenkberechtigungen für alle Klassen mit Ausnahme der Klassen AM und F, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung für

Mehr

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Stand: November 2016 Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Hier finden Sie Auslegungen von Bestimmungen als Hilfestellung zur Interpretation von

Mehr

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Stand: Jänner 2017 Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Hier finden Sie Auslegungen von Bestimmungen als Hilfestellung zur Interpretation von Führerscheingesetz

Mehr

Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie mit

Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie mit Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie mit 19.01.2013 Mitglieder Information Stand vom 21.03.2013 Seite 1 von 19 Version1.7 vom 21.03.2013 1 Einführung Mit 19.01.2013 wird im gesamten Gebiet der EU

Mehr

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht konsolidiert. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

Kurztitel. Kundmachungsorgan. /Artikel/Anlage. Inkrafttretensdatum. Text. Bundesrecht konsolidiert. Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Kurztitel Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 399/1967 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 471/2012 /Artikel/Anlage 64b Inkrafttretensdatum 19.01.2013 Text Fahrschulausbildung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 18. August 2009 Teil I 93. Bundesgesetz: 12. FSG-Novelle und Änderung der Straßenverkehrsordnung 1960 (NR: GP XXIV RV 221

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII. I. Führerscheingesetz

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII. I. Führerscheingesetz Seite Vorwort................................................ V Abkürzungsverzeichnis..................................... XVII I. Führerscheingesetz Aus den Erläuterungen.....................................

Mehr

6. Der bisherige VII. Abschnitt wird als VIII. Abschnitt und der bisherige 14 wird als

6. Der bisherige VII. Abschnitt wird als VIII. Abschnitt und der bisherige 14 wird als Entwurf Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (9. Novelle zur FSG-DV) Auf Grund des 24 Abs. 6 und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV. I. Führerscheingesetz. Aus den Erläuterungen... 2

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV. I. Führerscheingesetz. Aus den Erläuterungen... 2 Seite Vorwort................................................. V Abkürzungsverzeichnis...................................... XV I. Führerscheingesetz Aus den Erläuterungen......................................

Mehr

16a FSG Führerscheinregister Gespeicherte Daten

16a FSG Führerscheinregister Gespeicherte Daten Sie können die QR Codes nützen um später wieder auf die neuste Version eines Gesetzestexts zu gelangen. 16a FSG Führerscheinregister Gespeicherte Daten FSG - Führerscheingesetz Berücksichtigter Stand der

Mehr

Überblick 14. FSG-Novelle (BGBl I 61/2011)

Überblick 14. FSG-Novelle (BGBl I 61/2011) Überblick 14. FSG-Novelle (BGBl I 61/2011) Die Umsetzung der 3. EU-FS-RL erfolgt in Österreich durch eine Änderung des FSG, die am 29.7.2011 im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Inkrafttreten wesentlicher

Mehr

Fahrlehrer- und Bundesfahrprüfertag 2017 Verkehrsrechtliche Neuerungen 2016/17. Dr. Armin Kaltenegger Spielberg,

Fahrlehrer- und Bundesfahrprüfertag 2017 Verkehrsrechtliche Neuerungen 2016/17. Dr. Armin Kaltenegger Spielberg, Fahrlehrer- und Bundesfahrprüfertag 2017 Verkehrsrechtliche Neuerungen 2016/17 Dr. Armin Kaltenegger Spielberg, 22. 24.3.2017 Überblick Fahrschule, Fahrausbildung Führerschein Zulassung E-Mobilität & Autonomes

Mehr

15 Jahre Führerschein Mehrphasenausbildung rettet jährlich viele Menschenleben

15 Jahre Führerschein Mehrphasenausbildung rettet jährlich viele Menschenleben 15 Jahre Führerschein Mehrphasenausbildung rettet jährlich viele Menschenleben Erfolgskonzept der Fahrschulen festigt Fahrfertigkeit und Sicherheitsbewusstsein Zahl der tödlich verunglückten Pkw-Fahranfänger

Mehr

1. Autoführerschein Quelle:

1. Autoführerschein Quelle: Führerschein 1. Auto Seite 1 2. Moped Seite 4 1. Autoführerschein Quelle: www.help.gv.at, www.oeamtc.at, www.fahrschulen.or.at In Österreich darfst du prinzipiell ab dem 18. Lebensjahr ein Auto lenken.

Mehr

FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW St. Pölten, Landsbergerstr. 1

FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW St. Pölten, Landsbergerstr. 1 INFOBLATT Führerschein-Vormerksystem Stand: Oktober 2014 FACHGRUPPE DER AUTOBUSUNTERNEHMUNGEN FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW 3100 St. Pölten, Landsbergerstr. 1 e-mail: verkehr.fachgruppen2@wknoe.at

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Führerscheingesetz. 1. Abschnitt. Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis. Führerscheingesetz. 1. Abschnitt. Allgemeiner Teil Führerscheingesetz 1. Abschnitt Allgemeiner Teil 1 Geltungsbereich 27 2 Umfang der Lenkberechtigung 36 3 Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Lenkberechtigung 45 4 Lenkberechtigung für Anfänger

Mehr

Kursort: jeweils WIFI Technikzentrum, Lastenstraße 15, 9020 Klagenfurt (Lehrsaal siehe Monitoranzeige)

Kursort: jeweils WIFI Technikzentrum, Lastenstraße 15, 9020 Klagenfurt (Lehrsaal siehe Monitoranzeige) KFZ-Technik Herbst/ Winter 2017 Schulungen 57a KFG 1967 - - Seit mehr als 15 Jahren ist die PBStV in Kraft! Diese Verordnung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die formellen Voraussetzungen und

Mehr

Therapie Training Seminare

Therapie Training Seminare ÜBERSICHT IMAGO PAAR-WORKSHOP-PRESENTER TRAINING Seite 1 von 6 Der Besuch eines Imago Paar- oder Single-Workshops hat vielen Menschen dabei geholfen, glücklich in Beziehung zu leben. In unserem Imago Paar-Workshop-Presenter

Mehr

Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent!

Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Den Wiener Fahrschulinhabern/-innen war schon immer bewusst, dass eine professionelle Fahrschulausbildung nur von bestens geschulten und hoch motivierten

Mehr

Unser Zeichen, Sachbearbeiter Durchwahl Datum

Unser Zeichen, Sachbearbeiter Durchwahl Datum 19/SN-241/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 6 WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2 1030 Wien

Mehr

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen

Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Stand: April 2015/ek Fragen & Antworten (FAQ) zu Führerschein und Fahrschule Hinweise zu besonderen Gesetzesstellen Hier finden Sie Auslegungen von Bestimmungen als Hilfestellung zur Interpretation von

Mehr

Information für Bewerber um eine Fahrlehrerberechtigung. Wie erhalten Sie eine Fahrlehrerberechtigung?

Information für Bewerber um eine Fahrlehrerberechtigung. Wie erhalten Sie eine Fahrlehrerberechtigung? Information für Bewerber um eine Fahrlehrerberechtigung Wie erhalten Sie eine Fahrlehrerberechtigung? o Richten Sie ein formloses Ansuchen an ihre Hauptwohnsitzbehörde o (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat);

Mehr

Adressen der verkehrspsychologische Untersuchungsstellen

Adressen der verkehrspsychologische Untersuchungsstellen Adressen der verkehrspsychologische Untersuchungsstellen KFV Sicherheits-Service GmbH 6900 Broßwaldengasse 12 fuehrerscheinweg@kfv.at, www.fuehrerscheinweg.at 6800 Schloßgraben 10 Angewandte Psychologie

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil 1 von 1 ENTWURF Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (61. Novelle zur KDV 1967) Aufgrund des Kraftfahrgesetzes

Mehr

14312/AB XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

14312/AB XXIV. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 14312/AB XXIV. GP - Anfragebeantwortung (textinterpretierte Version) 1 von 9 14312/AB XXIV. GP Eingelangt am 26.06.2013 BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Anfragebeantwortung Ich beantworte

Mehr

Kursort: jeweils WIFI Technikzentrum, Lastenstraße 15, 9020 Klagenfurt (Lehrsaal siehe Monitoranzeige)

Kursort: jeweils WIFI Technikzentrum, Lastenstraße 15, 9020 Klagenfurt (Lehrsaal siehe Monitoranzeige) KFZ-Technik Frühjahr/ Sommer 2018 Schulungen 57a KFG 1967 - Frühjahr/ Sommer 2018 - Seit mehr als 15 Jahren ist die PBStV in Kraft! Diese Verordnung enthält die gesetzlichen Bestimmungen für die formellen

Mehr

Gegenstand: Wiederholungskurs für die Erneuerung des Flug-/Fahrlehrerausweises (Segelflug + Ballon)

Gegenstand: Wiederholungskurs für die Erneuerung des Flug-/Fahrlehrerausweises (Segelflug + Ballon) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Sicherheit Flugbetrieb Richtlinie 318.35.300 D Gegenstand: Wiederholungskurs für die Erneuerung

Mehr

Bericht 168 Diskussionsentwurf der beim BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe für ein neues österreichisches Schadenersatzrecht

Bericht 168 Diskussionsentwurf der beim BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe für ein neues österreichisches Schadenersatzrecht 165 200 www.manz.at ZVR [Zeitschrift für Verkehrsrecht] Bericht 168 Diskussionsentwurf der beim BMJ eingerichteten Arbeitsgruppe für ein neues österreichisches Schadenersatzrecht Beiträge 175 Neues im

Mehr

ENTSPANNUNGSPÄDAGOGE BERUFSBEGLEITEND

ENTSPANNUNGSPÄDAGOGE BERUFSBEGLEITEND BERUFSBEGLEITEND 1 2 INHALTE UND UMFANG 3 TEILNAHMEVORAUSSETZUNG UND ANMELDUNG 1 2 3 4 DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe. Pödeldorfer

Mehr

Das österreichische Konzept der Mehrphasenausbildung

Das österreichische Konzept der Mehrphasenausbildung Das österreichische Konzept der Mehrphasenausbildung Dr. Gregor BARTL Kuratorium für Verkehrssicherheit, Wien Verkehrspsychologisches Institut Ölzeltgasse 3, 1031 Wien Geogor.bartl@kfv.or.at PROBLEMSTELLUNG

Mehr

Klasse AM Motorfahrräder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Klasse AM Motorfahrräder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Klasse AM Motorfahrräder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Wird die Berechtigung für beide Fahrzeugkategorien angestrebt, muss mit beiden in Betracht kommenden Fahrzeugen die praktische Ausbildung am Übungsplatz

Mehr

B. GEHALTSTAFELN. 1. Fahrschullehrer, die gleichzeitig nach 113 KFG bestellte Fahrschulleiter sind, erhalten eine monatliche Zulage von 350,00

B. GEHALTSTAFELN. 1. Fahrschullehrer, die gleichzeitig nach 113 KFG bestellte Fahrschulleiter sind, erhalten eine monatliche Zulage von 350,00 1. F A H R S C H U L L E H R E R a) G e h a l t B. GEHALTSTAFELN im 1. und 2. Berufsjahr 2.183,00 im 3. und 4. Berufsjahr 2.338,00 im 5. bis 8. Berufsjahr 2.423,00 im 9. bis 11. Berufsjahr 2.507,00 im

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 20. Dezember 2002 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 20. Dezember 2002 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 20. Dezember 2002 Teil II 495. Verordnung: Änderung der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung

Mehr

ERSTE HILFE KURSE 2018 ROTES KREUZ BRUCK-MÜRZZUSCHLAG

ERSTE HILFE KURSE 2018 ROTES KREUZ BRUCK-MÜRZZUSCHLAG ERSTE HILFE KURSE 2018 ROTES KREUZ BRUCK-MÜRZZUSCHLAG BESUCHEN SIE IHREN ERSTE-HILFE-KURS...... in Bruck an der Mur Ortsstelle Bruck an der Mur Tragößer Straße 9 8600 Bruck an der Mur... in Kapfenberg...

Mehr

Seminardetails. Siehe beigefügte Aufstellung. Dr. Gerhard Hofer, Lustenau Edi Gerstgrasser, Altach Trainerbeschreibung liegt bei

Seminardetails. Siehe beigefügte Aufstellung. Dr. Gerhard Hofer, Lustenau Edi Gerstgrasser, Altach Trainerbeschreibung liegt bei Seminardetails Seminartitel: Ort: Anfahrt: Termine: Der Lenker als Visitenkarte des Öffentlichen Verkehrs Fahrerschulungen nach 13 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung. Modul 3 für die

Mehr

1. Angabe des Familiennamens in der Bezeichnung der Fahrschule:

1. Angabe des Familiennamens in der Bezeichnung der Fahrschule: Gruppe Straße Abteilung ST 4 - Rechtsbereich Kraftfahrzeugwesen und Fahrzeugtechnik Stubenring 1, 1011 Wien Telefon: +43 (1) 711 00-5317 Telefax: +43 (1) 711 00-15072 GZ. 179778/13-II/ST4/03 DVR 0000175

Mehr

KURSPROGRAMM Ausbildungslehrgang. Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter WTBVO 2016 EINSTIEG JEDERZEIT MÖGLICH!

KURSPROGRAMM Ausbildungslehrgang. Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter WTBVO 2016 EINSTIEG JEDERZEIT MÖGLICH! KURSPROGRAMM 2017 Ausbildungslehrgang Kindergruppenbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter WTBVO 2016 EINSTIEG JEDERZEIT MÖGLICH! Es starten laufend neue Kursreihen! Derzeit gibt es nach schriftlicher

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil. Besonderer Teil 1 von 2 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung geändert wird (12. Novelle zur FSG-DV) Auf Grund 3 Abs. 3,

Mehr

Weiterbild u n g Fah rlehrer

Weiterbild u n g Fah rlehrer 212 Weiterbild u n g Fah rlehrer Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Kennzahlen Per 31. Dezember 212 ging für die altrechtlichen Fahrlehrer die erste Weiterbildungsperiode zu Ende. Die am 1. Januar 28 in

Mehr

Mehrphasenführerschein: Erste Wirksamkeitsanalysen

Mehrphasenführerschein: Erste Wirksamkeitsanalysen Mehrphasenführerschein: Erste Wirksamkeitsanalysen Gregor BARTL, Institut Gute Fahrt, Wien Robert ESBERGER, Statistik Austria, Wien Dezember 2005 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Kurzfassung... 1 2. Einleitung...

Mehr

Für die Frage, wie viele Unterrichtseinheiten den einzelnen Fahrschülern angerechnet werden können, wurde seinerzeit folgende Lösung vereinbart:

Für die Frage, wie viele Unterrichtseinheiten den einzelnen Fahrschülern angerechnet werden können, wurde seinerzeit folgende Lösung vereinbart: BMVIT - II/ST4 (Rechtsbereich Kraftfahrwesen und Fahrzeugtechnik) Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien DVR 0000175 E-Mail: st4@bmvit.gv.at GZ. BMVIT-179.778/0011-II/ST4/2010

Mehr

Fragen und Antworten Abgestimmt zwischen Bund und Ländern

Fragen und Antworten Abgestimmt zwischen Bund und Ländern und Abgestimmt zwischen Bund und Ländern Teil 1: Fahrlehrerlaubnis 1. Ab welchem Alter ist der Beginn der Ausbildung zum Fahrlehrer möglich? 2. Ab welchem Alter ist die Erteilung der Anwärterbefugnis frühestens

Mehr

im Bildungszentrum Gesundheit und Pflege Kreisklinik Altötting

im Bildungszentrum Gesundheit und Pflege Kreisklinik Altötting Seite 1/1 Revision 01 Weiterbildung Praxisanleiter Bereich: Weiterbildung Geltungsbereich: Kreisklinik Altötting Berufspädagogisches Seminar für Praxisanleiter im Bildungszentrum Gesundheit und Pflege

Mehr

TRAINER- & COACHINGAUSBILDUNG Überblick - Termine - Kosten

TRAINER- & COACHINGAUSBILDUNG Überblick - Termine - Kosten COACHINGAUSBILDUNG Überblick - Termine - Kosten WWW.BILDUNGSRAUM.AT/TRAINERAUSBILDUNG-MAERZ-2017 INDIVIDUELL Einzigartig flexibles Modulsystem FÜR WEN? Für Personen, die fundierte Kenntnisse in den Bereichen

Mehr

Informationsmappe. Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker. Ihre Ansprechpartnerin Doreen Zely. Tel

Informationsmappe. Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker. Ihre Ansprechpartnerin Doreen Zely. Tel Informationsmappe Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker Ihre Ansprechpartnerin Doreen Zely Tel. 31 59 64 27 Fax 31 59 64 30 zely@akberlin.de Grundlage ist die Weiterbildungsordnung der

Mehr

Fachkraft für Gewaltprävention Eine Ausbildung der Kompetenzschmiede NRW

Fachkraft für Gewaltprävention Eine Ausbildung der Kompetenzschmiede NRW Eine klare Linie mit Herz In unserer Ausbildung zur Fachkraft für Gewaltprävention werden verschiedenene Methoden vorgestellt, die sich schnell und einfach in den Arbeitsalltag integrieren lassen. Neben

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Landesjustizprüfungsamt Gz. PA - 2210-3993/2004 Stand: Mai 2010 Informationen zur praktischen Studienzeit ( 25 JAPO vom 13. Oktober 2003,

Mehr

BBQ BASISBILDUNGSQUALIFIZIERUNG

BBQ BASISBILDUNGSQUALIFIZIERUNG BBQ BASISBILDUNGSQUALIFIZIERUNG ANMELDE- UND PROFILBOGEN - FÜR KURSLEITENDE ZUR QUALIFIZIERUNG FÜR DEN BEREICH ALPHABETISIERUNG UND GRUND- BILDUNG SOWIE FÜR DEN BEREICH SPRACHKURSE FÜR FLÜCHTLINGE Für

Mehr

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach (LbVO)

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach (LbVO) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach (LbVO) Vom 18. März 1993 Aufgrund von 40 Abs. 3

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. Februar 1999 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. Februar 1999 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. Februar 1999 Teil II 54. Verordnung: Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse

Mehr

Implementierung von Simulationstrainings im Rettungsdienst. Über welche Kompetenzen muss dass Lehrpersonal verfügen?

Implementierung von Simulationstrainings im Rettungsdienst. Über welche Kompetenzen muss dass Lehrpersonal verfügen? Implementierung von Simulationstrainings im Rettungsdienst Über welche Kompetenzen muss dass Lehrpersonal verfügen? Stephan Grosch Leiter Simulationszentrum Mittelhessen DRK Rettungsdienst Mittelhessen

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (12. Novelle zur FSG-PV)

Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (12. Novelle zur FSG-PV) 1 von 14 E n t w u r f Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Fahrprüfungsverordnung geändert wird (12. Novelle zur FSG-PV) Auf Grund des 11 Abs. 7 und des

Mehr

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird

Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird 86/ME XXV. GP - Ministerialentwurf - Gesetzestext 1 von 5 1 von 5 E N T W U R F Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (16. FSG-Novelle) geändert wird Der Nationalrat hat beschlossen: Das Führerscheingesetz

Mehr

Vorblatt. Problem: Anzahl der Fälle Land/BMI (9.60 ) Bund (26,-- ) BPD`s ,40

Vorblatt. Problem: Anzahl der Fälle Land/BMI (9.60 ) Bund (26,-- ) BPD`s ,40 Problem: Vorblatt Durch die Zunahme der Mopedfahrer ergibt sich auch ein Ansteigen der Unfallzahlen in dieser Fahrzeugkategorie und somit ein Problem der Verkehrssicherheit, dem gegengesteuert werden soll.

Mehr

ERGÄNZENDE QUALIFIZIERUNG ZUM ERWERB DER STAATLICHEN ANERKENNUNG ALS ERZIEHER/IN

ERGÄNZENDE QUALIFIZIERUNG ZUM ERWERB DER STAATLICHEN ANERKENNUNG ALS ERZIEHER/IN 1 2 3 4 DEUTSCHES ERWACHSENEN-BILDUNGSWERK gemeinnützige GmbH Zentrales Informations- und Beratungsbüro der DEB-Gruppe. Pödeldorfer Straße 81. 96052 Bamberg TEL +49(0)951 91555-0. FAX +49(0)951 91555-44

Mehr

ERSTE HILFE rettet Leben. Seminar- und Kursangebote NRW 2012

ERSTE HILFE rettet Leben. Seminar- und Kursangebote NRW 2012 ERSTE HILFE rettet Leben Seminar- und Kursangebote NRW 2012 Erste Hilfe für den Führerschein Erste Hilfe für Betriebe, Behörden, Schulen & Kindergärten Erste Hilfe für Übungsleiter und Jugendbetreuer Erste

Mehr

30/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien 1 von 11. Vorblatt

30/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien 1 von 11. Vorblatt 30/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien 1 von 11 Vorblatt Problem: Durch die Zunahme der Mopedfahrer ergibt sich auch ein Ansteigen der Unfallzahlen in dieser Fahrzeugkategorie und somit ein

Mehr

1. Angaben zur Person des Antragstellers

1. Angaben zur Person des Antragstellers 4 751 70-02 -B Seite 1 / 5 Industrie- und Handelskammer Südthüringen Bahnhofstraße 4-8 98527 Suhl Gemäß 30 Abs. 6 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bitte ich um widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung

Mehr

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STEUERN. Leitfaden BayLern

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STEUERN. Leitfaden BayLern BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STEUERN Leitfaden BayLern Stand: Juni 2013 Leitfaden BayLern 2 Inhaltsverzeichnis I. Nutzungsbedingungen des Bildungsportals BayLern... 3 1. Teilnehmer/innen... 3 2. Kursangebot...

Mehr

Ausbildung Jahresprogramm 2017

Ausbildung Jahresprogramm 2017 Ausbildung Jahresprogramm 2017 Erste Hilfe Kurs für Betriebshelfer und Interessierte Schon in Betrieben mit nur zwei Mitarbeitern muss es einen ausgebildeten Betriebshelfer geben, in größeren entsprechend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Karlsplatz e.u.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Karlsplatz e.u. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Karlsplatz e.u. 1 Allgemeines 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für Personen beiderlei Geschlechts. 1.2 Mit Anmeldung durch

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 16 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 29. Juli 2011 Teil I 61. Bundesgesetz: Änderung des Führerscheingesetzes (14. FSG-Novelle) (NR: GP XXIV RV 1203 AB 1304

Mehr

Vereinbarung. betreffend. die Durchführung von Kursen zur Ausbildung von Religionslehrern am kantonalen Lehrerseminar

Vereinbarung. betreffend. die Durchführung von Kursen zur Ausbildung von Religionslehrern am kantonalen Lehrerseminar Vereinbarung betreffend die Durchführung von Kursen zur Ausbildung von Religionslehrern am kantonalen Lehrerseminar in Basel zwischen dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt

Mehr

UNSEREFAHRSCHULE STELLT SICH VOR

UNSEREFAHRSCHULE STELLT SICH VOR UNSEREFAHRSCHULE STELLT SICH VOR LEITBILD Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkeh rstei I neh mern. Dabei ist das folgende

Mehr

Aktuelles aus dem bmvit Dr. Wilhelm Kast Mag. Wolfgang Schubert. Aktuelles aus dem bmvit. bmvit, Abt. IV/ST1

Aktuelles aus dem bmvit Dr. Wilhelm Kast Mag. Wolfgang Schubert. Aktuelles aus dem bmvit. bmvit, Abt. IV/ST1 1 Aktuelles aus dem bmvit Aktuelles aus dem bmvit bmvit, Abt. IV/ST1 2 Aktuelles aus dem bmvit Übersicht - Maßnahmenpaket Verkehrssicherheit - Führerscheinbereich - Legistisches - 62. KDV-Novelle - FSG

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 21. Dezember 2012 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2012 Ausgegeben am 21. Dezember 2012 Teil II 1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2012 Ausgegeben am 21. Dezember 2012 Teil II 472. Verordnung: Änderung der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (10. Novelle zur FSG-DV)

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Nachschulungsverordnung, Fassung vom Abschnitt Kurstypen und Kursinhalte

Gesamte Rechtsvorschrift für Nachschulungsverordnung, Fassung vom Abschnitt Kurstypen und Kursinhalte Gesamte Rechtsvorschrift für Nachschulungsverordnung, Fassung vom 23.07.2012 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über verkehrspsychologische Nachschulungen

Mehr

LEHRE UND MATURA AUS 2 MACH 1

LEHRE UND MATURA AUS 2 MACH 1 LEHRE UND MATURA AUS 2 MACH 1 SEITE 2 SPEZIELL FÜR JUGENDLICHE IN WIEN LEHRLINGE UND JUGENDLICHE MIT AUSBILDUNGSVERTRAG KÖNNEN SICH JETZT LEICHTER PARALLEL ZUR LEHRE AUF DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG VORBEREITEN.

Mehr

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen

Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen Gefahrguttransport-Ausbildungen Herbst/ Winter 2016 Fahrerausbildungen WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 33 Jahren in Kärnten; seit mehr

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 27. September 2002 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2002 Ausgegeben am 27. September 2002 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1040 Wien GZ 02Z034232 M BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2002 Ausgegeben am 27. September 2002 Teil II 357. Verordnung: Nachschulungsverordnung FSG-NV 2597

Mehr

DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane

DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane DEGUM Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.v. Arbeitskreis Stütz- und Bewegungsorgane DEGUM-Richtlinien für Aus- und Weiterbildung in der Ultraschalldiagnostik 1. Seminarleiter DEGUM-Seminarleiter/innen

Mehr

Bewerbung um die Professur für

Bewerbung um die Professur für Bewerbung um die Professur für Um die Vergleichbarkeit der einzelnen BewerberInnen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Ihre Unterlagen optimal für die Kommission sowie für die GutacherInnen aufbereitet

Mehr

Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018

Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018 Gefahrguttransport-Ausbildungen Frühjahr 2018 WIESO sollen Sie zu UNS kommen? - Ihr Kompetenzpartner im Bereich Transport/Verkehr seit mehr als 34 Jahren in Kärnten; seit mehr als 60 Jahren in Österreich

Mehr

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz

Informationsveranstaltung. Berufskraft-Fahrer-Qualifikations- Gesetz Informationsveranstaltung Erlaubnisbehörden für Fahrschulen in Rheinland-Pfalz zum Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38650 Telefax: (43 01) 4000 99 38650 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at GZ: VGW-131/036/6585/2018-6 Wien, 31.08.2018

Mehr

Spritsparstudie eine Befragung Österreichischer Fahrlehrer. Gregor BARTL & Elena STAUDINGER

Spritsparstudie eine Befragung Österreichischer Fahrlehrer. Gregor BARTL & Elena STAUDINGER Spritsparstudie eine Befragung Österreichischer Fahrlehrer Gregor BARTL & Elena STAUDINGER 1 Gregor Bartl & Elena Staudinger, alles-führerschein.at GmbH Wien, März 2012 Alle Rechte: alles-führerschein.at

Mehr

Standard Schnupperkurs:

Standard Schnupperkurs: Standard Schnupperkurs: Zielgruppe: Golfinteressierte / Anfänger Preis: 20,00 pro Person Dauer: 1,5 Stunden / 90 Minuten Zeit: 14 tägig, jeweils am Samstags ab 05.05.2018 11:00-12.30 Uhr Teilnehmer: mindestens

Mehr

"Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen

Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin und zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten (ZMV) Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Richtlinie. des Beirats für Mediation. über die. Kriterien zur Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge

Richtlinie. des Beirats für Mediation. über die. Kriterien zur Eintragung in die Liste der Ausbildungseinrichtungen und Lehrgänge R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H B U N D E S M I N I S T E R I U M F Ü R J U S T I Z BMJ-A604.02/0043-III 5/2004 Richtlinie des Beirats für Mediation über die Kriterien zur Eintragung in die Liste der

Mehr

SPEZIELL FÜR JUGENDLICHE IN WIEN

SPEZIELL FÜR JUGENDLICHE IN WIEN UND MATURA LEHRCHE 1 AUS 2 MA SEITE 2 SPEZIELL FÜR JUGENDLICHE IN WIEN LEHRLINGE UND JUGENDLICHE MIT AUSBILDUNGSVERTRAG KÖNNEN SICH JETZT LEICHTER PARALLEL ZUR LEHRE AUF DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG VORBEREITEN.

Mehr

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige

Mehr

Marte Meo Aufbaukurs 2019, Berlin

Marte Meo Aufbaukurs 2019, Berlin Start: 12. - 13.03.2019 2019, Berlin Zertifizierte Beratungsweiterbildung zum Marte Meo Therapist Aufbaukurs Berlin (AK19-Berlin) Die Kraft der Bilder nutzen lernen Foto: fabianfoto-photocase Der Aufbaukurs

Mehr

PILATES TEACHER TRAINING CERTIFICATION PROGRAM

PILATES TEACHER TRAINING CERTIFICATION PROGRAM PILATES TEACHER TRAINING CERTIFICATION PROGRAM Das berufsbegleitende Pilates Teacher Training Program bei room to move umfasst das komplette klassische Pilates Repertoire: klassische Pilates Geräte und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen empfohlen vom Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 1. Allgemeines 1.1 Alle in diesen Bedingungen gebrauchten Bezeichnungen gelten für

Mehr

Erfolgreich zum Schein

Erfolgreich zum Schein Erfolgreich zum Schein AUFREGEND ist sie schon die Zeit des Erwachsenwerdens. Und dazu gehört zweifelsohne der Erwerb des Führerscheins. Jenes rosagefärbte Dokument also, das neben Pass und Ausbildungszeugnissen

Mehr