Weiterbild u n g Fah rlehrer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Weiterbild u n g Fah rlehrer"

Transkript

1 212 Weiterbild u n g Fah rlehrer

2 Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Kennzahlen Per 31. Dezember 212 ging für die altrechtlichen Fahrlehrer die erste Weiterbildungsperiode zu Ende. Die am 1. Januar 28 in Kraft getretene Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) besagt, dass die Inhaberinnen und Inhaber der Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B sich innert fünf Jahren während mindestens fünf Tagen weiterbilden müssen. Für die meisten Fahrlehrer begann die Weiterbildungsperiode am 1. Januar 28 und endete per 31. Dezember % der Fahrlehrer haben ihre Weiterbildungspflicht erfüllt. Jene Fahrlehrer, die die Frist ungenützt haben verstreichen lassen, befinden sich nun in der Nachfrist. Bis 3. Juni 213 haben sie nun noch Zeit, die nötigen Weiterbildungstage zu absolvieren, ansonsten droht der Entzug der Fahrlehrerbewilligung. Ende 212 waren 64 Kursveranstalter registriert, 43 davon sind aktiv in der Weiterbildung Fahrlehrer tätig. Im Lauf des letzten Jahres lief die 3-jährige Bewilligung der ersten Kurstypen aus. Einige dieser Kurse wurden nicht verlängert. Neue Bewilligungen wurden vor allem für Kurse in den Fachgebieten psychologischpädagogische Aspekte des Fahrunterrichts, Unterrichtsmethodik und Fahrtechnik erteilt. Per Ende Jahr konnten die Fahrlehrer zwischen 244 Kurstypen auswählen. Bei diesem Angebot findet jeder Fahrlehrer einen für ihn interessanten Kurs. Im letzten Quartal 212 gaben die Fahrlehrer noch einmal Gas. Allerdings sind 13% der Fahrlehrer ihrer Weiterbildungspflicht nicht fristgerecht nachgekommen. Die Kantone haben ihnen nun eine Nachfrist von sechs Monaten eingeräumt. Bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht bis Ende Juni 213 entzieht das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons die Fahrlehrerbewilligung der entsprechenden Kategorie. Total Kursveranstalter registriert 64 Lehrpersonen registriert 422 Kurstypen bewilligt Kurse durchgeführt 1523 Kurstage besucht Abb.1: Wichtigste Kennzahlen der Weiterbildung Fahrlehrer (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212) 2

3 Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Wichtigster Punkt in der Weiterbildung Fahrlehrer ist der Praxistransfer! Die Weiterbildung Fahrlehrer ist auf die praktische Lehrtätigkeit bzw. die Arbeit mit den Fahrschülerinnen und Fahrschülern ausgerichtet. Ziel der Weiterbildungskurse ist die Verbesserung der fachlichen, personalen, sozialen und methodischen Fähigkeiten der Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in der Praxis. Weiterbildungskurse müssen in erster Linie dazu führen, dass die Teilnehmenden ihre Kompetenzen praxisorientiert verbessern können. Deshalb wird bei der Bewilligung der Kurstypen ein besonderes Augenmerk auf den Praxistransfer gelegt, also darauf dass das erworbene Wissen und Können auch umgesetzt werden kann. Kurse der Grundqualifikation = Kurse Kategorie B Immer wieder wird die Frage gestellt, ob der Fahrlehrer die Kategorie der Weiterbildungstage selber wählen kann. Das ist nicht der Fall. Jeder Fahrlehrer muss fünf Kurstage in der Kategorie B absolvieren. Die Bewilligung der Kurstypen beinhaltet auch die Festlegung der Kategorie. Alle Kurstypen, die nicht einer Zusatzqualifikation zugeteilt werden können, fallen in die Kategorie B. Hier wird die Kategorie nicht nur als Fahrzeugkategorie verstanden, sondern vielmehr als Grundqualifikation. Dies sind vor allem Kurse in den Fachgebieten psychologisch-pädagogische Aspekte des Fahrunterrichts und Unterrichtsmethodik. Spezifisch auf die Zusatzqualifikation ausgerichtete Kurse wie zum Beispiel Fahrkurse werden in der entsprechenden Kategorie bewilligt. Qualitätssicherung Die obligatorische Weiterbildung betrifft fünf sehr unterschiedliche Gruppen: Neulenker, Moderatoren, Fahrlehrer, Chauffeure und Gefahrgutspezialisten. Damit überall inhaltlich spezifische, aber formal gleiche Qualitätsmassstäbe gelten, wurden im Berichtsjahr die zu verschiedenen Zeiten erstellten Ausführungsrichtlinien aufeinander abgestimmt und in einem Dokument zusammengefasst. Diese neuen «Richtlinien Aufsicht und Qualitätssicherung Obligatorische Weiterbildung» gingen in die Vernehmlassung und wurden im Januar 213 von der Kommission Qualitätssicherung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen verabschiedet und in Kraft gesetzt. Das Dokument ist online auf im Kapitel «Kursveranstalter» unter «Grundlagen» als PDF verfügbar. 3

4 Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie B Per Ende 212 haben 8% aller Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie B die Weiterbildungspflicht erfüllt. Werden ausschliesslich jene Fahrlehrer berücksichtigt, deren erste Weiterbildungsperiode am 31. Dezember 212 zu Ende ging, waren es sogar mehr als 87%. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine beachtliche Steigerung, denn Ende 211 waren es erst 22%. 3 mit WBP gesamt mehr als 8 Weiterbildungstage Abb.2: Besuchte Weiterbildungstage der Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie B (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 3126 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete; 3561 Fahrlehrer insgesamt) Wahrscheinlich sind in den meisten Fällen das Erreichen des Pensionsalters oder eine Angebotsänderung, wie der Verzicht auf die Motorradausbildung, Gründe für das Nichteinhalten der offiziellen Frist. 4

5 Die Weiterbildung Fahrlehrer mit WBP gesamt WB nicht erfüllt mit WBP Alter Abb.3: Altersverteilung Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie B (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 3126 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete; 3561 Fahrlehrer insgesamt) 5

6 Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie A und/oder C Inhaber der Bewilligungen der Kategorien A und/oder C haben die Weiterbildung für die jeweilige Zusatzqualifikation anteilmässig ebenfalls innerhalb der 5-Jahresperiode zu absolvieren. Der Taktgeber ist dabei das Datum der Bewilligung der Kategorie B. Die Anzahl Weiterbildungstage für die Zusatzqualifikation errechnet sich ab dem Jahr der Erteilung der entsprechenden Bewilligung innerhalb der 5-Jahresperiode der Kategorie B. Im 1. und 2. Jahr der 5-Jahresperiode sind es zwei Weiterbildungstage, im 3. und 4. Jahr ein Tag und im 5. Jahr kein zusätzlicher Tag. Per 31. Dezember 212 haben 83% der Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie A die nötigen zwei Tage* Weiterbildung besucht. Ein Jahr zuvor waren es 43%. 12 mit WBP gesamt mehr als 2 Weiterbildungstage Abb.4: Besuchte Weiterbildungstage Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie A (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 1353 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete; 1428 Fahrlehrer insgesamt) * Annahme Fahrlehrer hat FL-Bewilligung Kategorie A und/oder C vor 28 oder im 1. oder 2. Jahr seiner 5-Jahresperiode erworben. 6

7 Die Weiterbildung Fahrlehrer mit WBP gesamt WB nicht erfüllt mit WBP Alter Abb.5: Altersverteilung Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie A (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 1353 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete; 1428 Fahrlehrer insgesamt) 7

8 Die Weiterbildung Fahrlehrer % der Fahrlehrer mit der Bewilligung Kategorie C haben per Ende 212 die nötigen zwei Tage* Weiterbildung absolviert. Ende 211 waren es 55%. 3 mit WBP gesamt mehr als 2 Weiterbildungstage Abb.6: Besuchte Weiterbildungstage Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie C (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 522 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete, 539 Fahrlehrer insgesamt) * Annahme Fahrlehrer hat FL-Bewilligung Kategorie A und/oder C vor 28 oder im 1. oder 2. Jahr seiner 5-Jahresperiode erworben. 8

9 Die Weiterbildung Fahrlehrer mit WBP gesamt WB nicht erfüllt mit WBP Alter Abb.7: Altersverteilung Fahrlehrer mit der Bewilligung für die Kategorie C (Quelle SARI; Stand: 31. Dezember 212; 522 Fahrlehrer, deren erste Weiterbildungsperiode per 31. Dezember 212 endete; 539 Fahrlehrer insgesamt) 9

10 Die Weiterbildung Fahrlehrer 212 Ohne Weiterbildung keine Fahrlehrerbewilligung Allen Fahrlehrern, welche die nötigen Weiterbildungstage innert fünf Jahren nicht absolviert haben, gewährt der Kanton eine Nachfrist von sechs Monaten welche mit einer kostenpflichtigen Verwarnung ausgesprochen wurde. Werden die Weiterbildungskurse auch in der Nachfrist nicht absolviert, verliert der Fahrlehrer die Fahrlehrerbewilligung. Nach einem Entzug muss der Wiedereinsteiger die Prüfung nach neuem Berufsbild absolvieren. Ein Fahrlehrer, der die Weiterbildung für die Zusatzqualifikation nicht absolviert, jedoch die nötigen fünf Tage Weiterbildung für die Kategorie B absolviert hat, verliert lediglich die Bewilligung für die entsprechende Zusatzqualifikation. Erfüllt ein Fahrlehrer die Weiterbildungspflicht für die Zusatzqualifikation, jedoch nicht für die Grundqualifikation also die Kategorie B verliert er sowohl die Bewilligung für die Kategorie B als auch die Bewilligung für die Zusatzqualifikation. Der persönliche Weiterbildungsstand auf Damit die Inhaberinnen und Inhaber der Fahrlehrerbewilligung ihren aktuellen Weiterbildungsstand kennen, hat die asa ein internetbasiertes Abfragetool aufgebaut. Auf kann der persönliche Weiterbildungsstand mittels Führerausweisnummer, Geburtsdatum und -Adresse einfach online abgefragt werden. Auf dieser Website finden Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer auch alle weiteren Informationen und News zur Weiterbildung. Mai 213, Kommission Qualitätssicherung (KQS) der asa, 3 Bern 1

Jahresbericht 2013 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER

Jahresbericht 2013 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER Jahresbericht 213 WEITERBILDUNG FAHRLEHRER Die Weiterbildung Fahrlehrer 213 Kennzahlen Für die meisten Fahrlehrer begann Anfang 213 die zweite fünfjährige Weiterbildungsperiode. Inhaberinnen und Inhaber

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa Nr. S R E ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Thunstrasse 9, Postfach 3000 Bern 6 Tel. 031 350 83 83 Fax 031 350

Mehr

Jahresbericht 2015 ZWEIPHASENAUSBILDUNG

Jahresbericht 2015 ZWEIPHASENAUSBILDUNG Jahresbericht 215 ZWEIPHASENAUSBILDUNG Zweiphasenausbildung 215 Prolog Im Jahr 29 lancierte das ASTRA (Bundesamt für Strassen) das Projekt OPERA-3. Im Rahmen dieses Projekts werden Optimierungsmassnahmen

Mehr

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut Aus- und Weiterbildung Gefahrgut 1 201 stand ganz im Zeichen der Finalisierung der neuen SDR-/ADR-Prüfungsfragen. Die neue und einheitliche Prüfung für die wichtigsten Kurstypen wurde fertiggestellt. Diese

Mehr

asa Weiterbildungsrichtlinien FV - Fahrlehrerverordnung

asa Weiterbildungsrichtlinien FV - Fahrlehrerverordnung Formation continue des moniteurs de conduite Weiterbildung Fahrlehrer Formazione continua dei maestri conducenti asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Am 1. September 2009 tritt die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

Fahrerausbildung heute und morgen. Schweizer Gefahrguttag 19.09.2014 Sven Britschgi

Fahrerausbildung heute und morgen. Schweizer Gefahrguttag 19.09.2014 Sven Britschgi Fahrerausbildung heute und morgen Schweizer Gefahrguttag 19.09.2014 Sven Britschgi Fagestellungen «Liberalisierung» Aus- und Weiterbildung der Fahrer von Gefahrgut? Hat sich das System bewährt? Erfahrungen?

Mehr

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1

Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im

Mehr

AUSBILDUNGSKURS. für Betriebs- und Praxisausbilder von Buschauffeuren im öffentlichen Verkehr. Dählhölzliweg Bern 6

AUSBILDUNGSKURS. für Betriebs- und Praxisausbilder von Buschauffeuren im öffentlichen Verkehr. Dählhölzliweg Bern 6 AUSBILDUNGSKURS für Betriebs- und Praxisausbilder von Buschauffeuren im öffentlichen Verkehr Dählhölzliweg 12 3000 Bern 6 www.voev.ch info@voev.ch Tel. + 41 31 359 23 23 Fax + 41 31 359 23 10 Zielpublikum

Mehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr

Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Im Dienst der Dienstleister für den Strassenverkehr Medienorientierung CZV 28. Juli 2009, Hotel Bern Inhalt Wer/was ist die asa? Chauffeurzulassungsverordnung CZV Allgemeine Bestimmungen Chauffeurzulassungsverordnung

Mehr

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen

Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen für soziale Institutionen Fähigkeitsausweis & Führerausweis (Übersetzung des französischen Originaltextes der AVDEMS) Juni 2013 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse

Mehr

asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Formation continue des moniteurs de conduite Weiterbildung Fahrlehrer Formazione continua dei maestri conducenti asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE

Mehr

Abs. 3 Bst. c entspricht Art. 48 Abs. 3 Bst. b VZV und legt fest, dass für die Ausbildung

Abs. 3 Bst. c entspricht Art. 48 Abs. 3 Bst. b VZV und legt fest, dass für die Ausbildung Erläuterungen zum neuen Fahrlehrer-Recht 1. Fahrlehrerverordnung Artikel 1 Vorschriften betreffend Fahrlehrerinnen, Fahrlehrer und Fahrschulen werden vollständig aus der VZV entfernt. Verordnungswürdige

Mehr

Richtlinien für die Ausbildungspraktika im Berufsbild Fahrlehrer/in

Richtlinien für die Ausbildungspraktika im Berufsbild Fahrlehrer/in Richtlinien für die Ausbildungspraktika im Berufsbild Fahrlehrer/in Vom 02. November 2015 Inhalt Seite 1. Ausgangslage 2 1.1 Gegenstand 2 1.2 Rechtliche Grundlagen 2 2. Vorgaben der Trägerschaft 3 2.1

Mehr

Der weg zum Führerausweis Kat.B

Der weg zum Führerausweis Kat.B Seite 1von 7 Der weg zum Führerausweis Kat.B 1. Nothelferkurs 2. Gesuchsformular - Sehtest - Passfoto - Einreichung Gesuchsformular 3. Theorieprüfung 4. Lernfahrausweis 5. Verkehrskundeunterricht (VKU)

Mehr

asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Formation continue des moniteurs de conduite Weiterbildung Fahrlehrer Formazione continua dei maestri conducenti asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE

Mehr

ZWEIPhasenausbildung. Editorial. Die Zweiphasenausbildung hat eine eigene Website!

ZWEIPhasenausbildung. Editorial. Die Zweiphasenausbildung hat eine eigene Website! ZWEIPhasenausbildung D A S I N F O B U L L E T I N D E R Q S K 1 2 0 1 0 Editorial Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser Am 1. Dezember dieses Jahres wird es fünf Jahre her sein, seit die Zweiphasenausbildung

Mehr

02 Sprachen. I Pflichtbereich. Deutschweizer Basisschrift

02 Sprachen. I Pflichtbereich. Deutschweizer Basisschrift I Pflichtbereich 02 Sprachen Deutschschweizer Basisschrift Französisch: Einführung ins Lehrmittel «dis donc!» und Fremdsprachendidaktik 04 Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt

Mehr

Abgeschlossen in Bern am 18. Juni 2015 Inkrafttreten: 1. August 2015

Abgeschlossen in Bern am 18. Juni 2015 Inkrafttreten: 1. August 2015 0.741.531.910.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2015 Nr. 200 ausgegeben am 30. Juli 2015 Abkommen über den Strassenverkehr zwischen dem Fürs- tentum Liechtenstein und der Schweizerischen

Mehr

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten

Berufsfachschule des Detailhandels Bern. Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten Berufsfachschule des Detailhandels Bern Nachholbildung für Detailhandelsfachleute nach Artikel 32 BBV in zwei Schritten 2017 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche

Mehr

Internetdisposition für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. 2 Formular "Anmeldung zur praktischen Führerprüfung"

Internetdisposition für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer. 2 Formular Anmeldung zur praktischen Führerprüfung Kanton St.Gallen Sicherheits- und Justizdepartement Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Internet-Disposition für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer Benutzerinformation i-dispo 1 i-dispo Führerprüfungen sollen

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom 27. Oktober 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verkehrszulassungsverordnung

Mehr

asa Richtlinien SDR/ADR Kurse Genehmigt vom Vorstand der asa am Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA)

asa Richtlinien SDR/ADR Kurse Genehmigt vom Vorstand der asa am Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) SDR/ADR Matières dangereuses Gefährliche Güter Merci periclose asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Richtlinien

Mehr

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION

EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION EU-BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATION Wer ist betroffen? Fahrer/innen, die zu gewerblichen Zwecken Personenverkehr oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine über die Fahrerlaubnisausbildung

Mehr

vom 18. Dezember 2007

vom 18. Dezember 2007 741.54 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 359 ausgegeben am 21. Dezember 2007 Verordnung vom 18. Dezember 2007 über die Zulassung von Fahrlehrern und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung;

Mehr

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen

Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal 2. März 2015 1/6 Schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen Ausbildungsauflagen 1. Grundsätze Lehrpersonen, die an einer IF-Stelle, an einer Einschulungsklasse,

Mehr

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN Vaduz, 5.8.2015 Verfasser: Kyberna AG Version 2.0 Fürst-Franz-Josef-Strasse 5 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein Fon +423 / 238 22 22 Fax +423 /

Mehr

Beilage erwähnt Dieses Kreisschreiben geht auch an die mitinteressierten Verbände und Organisationen.

Beilage erwähnt Dieses Kreisschreiben geht auch an die mitinteressierten Verbände und Organisationen. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA CH-3003 Bern, ASTRA Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen

Mehr

FRAGEBOGEN. Stellungnahme eingereicht durch: Schweizerischer Gewerbeverband sgv

FRAGEBOGEN. Stellungnahme eingereicht durch: Schweizerischer Gewerbeverband sgv Stellungnahme eingereicht durch: Schweizerischer Gewerbeverband sgv Kanton: Verband, Organisation, Übrige: x Absender: Dieter Kläy, c/o Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, 3001 Bern

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Meldung der 90 Tage Berufsausübung als Ärztin / Arzt im Kanton Basel-Stadt

Meldung der 90 Tage Berufsausübung als Ärztin / Arzt im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Meldung der 90 Tage Berufsausübung

Mehr

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern

SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern SICHER UNTERWEGS mit qualifizierten Berufskraftfahrern Führerschein alleine reicht nicht mehr Wer bisher seinen Lebensunterhalt mit dem Lenken von Lkw s über 3,5 t hzg verdienen wollte, brauchte außer

Mehr

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Ausbildungskonzept. der. Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz. VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen Ausbildungskonzept der Selbstregulierungsorganisation nach Geldwäschereigesetz VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in Sachen Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Mehr

Aus- und Weiterbildungen

Aus- und Weiterbildungen Aus- und Weiterbildungen im VöV»» ERFA Tag Bern, 19. August 2014 Jo Hubli Leiter Bildung ZVB Mitglied Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung Bus ERFA Tag Jo Hubli 2 Inhaltsverzeichnis 1. öv Busfahrer/in

Mehr

Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte)

Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Führen eines Minibusses bis 3,5 t (Nichtberufsmässige Transporte) Themen 1. Blauer Ausweis mit Kategorie D2 (altrechtlich) Umtausch gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat 2. Kategorie D1 (neurechtlich)

Mehr

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung

Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung. selbstständigen Berufsausübung Kanton Zürich Apothekerin oder Apotheker, Gesuch um Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung Bitte Zutreffendes ankreuzen 1. Grund des Gesuches Erstmalige Erteilung der selbstständigen Berufsausübung

Mehr

Grundkurs weiterbildungsmodule für Berufsbildner/innen

Grundkurs weiterbildungsmodule für Berufsbildner/innen bsd. Postgasse 66 Postfach, 3000 Bern 8 Tel. 031 327 61 11 Fax 031 327 61 22 www.bsd-bern.ch info@bsd-bern.ch Grundkurs weiterbildungsmodule für Berufsbildner/innen Die Begleitung von jungen Menschen auf

Mehr

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN Verfasser: Kyberna AG Version 1.9

HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN Verfasser: Kyberna AG Version 1.9 HANDBUCH VKU/PGS BY SARI FÜR FAHRLEHRER UND FAHRSCHULEN 9.2.2016 Verfasser: Kyberna AG Version 1.9 Fürst-Franz-Josef-Strasse 5 9490 Vaduz Fürstentum Liechtenstein Fon +423 / 238 22 22 Fax +423 / 238 22

Mehr

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe

Erläuterungen zum Führerausweis auf Probe Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes ASTRA OFROU Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

Wegleitung zur Zusatzqualifikationsprüfung Lastwagenfahrlehrerin

Wegleitung zur Zusatzqualifikationsprüfung Lastwagenfahrlehrerin Wegleitung zur Zusatzqualifikationsprüfung Lastwagenfahrlehrerin und Lastwagenfahrlehrer Vom 12.10.2015 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 1.1 Zweck der Wegleitung 1.2 Übersicht der Termine im Zusammenhang

Mehr

Gesundheitsberufegesetz Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung

Gesundheitsberufegesetz Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung Gesundheitsberufegesetz Anforderungen an Ausbildung und Berufsausübung 1 Claudia Galli Ergotherapeutin HF 1991 Lic phil Psychologie 2002 Präsidentin ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz bis 2014 Präsidentin

Mehr

Rahmenbedingungen FEBL

Rahmenbedingungen FEBL Kriegackerstrasse 30 4132 Muttenz T 061 552 16 00 febl@bl.ch www.febl.ch Rahmenbedingungen FEBL 1. Teilnahmeberechtigung Grundsätzlich stehen unsere Weiterbildungsangebote allen Lehrpersonen, Schulleitungen,

Mehr

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung)

47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung in allen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung) Auszug aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen und Richtlinien vom 01.05.2005, geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten) 47. Spezielle Schmerztherapie (Zusätzliche Weiterbildung

Mehr

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer

Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Zulassungsgesuch für leitende Prüferinnen und Prüfer Sehr geehrte Damen und Herren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Selbstregulierungsorganisation PolyReg für die Zulassung zur Prüfung nach dem Geldwäschereigesetz

Mehr

I. Gegenstand und Wirkung... 3. II. Zertifizierungsvoraussetzungen... 3. III. Zuständigkeit und Verfahren... 4

I. Gegenstand und Wirkung... 3. II. Zertifizierungsvoraussetzungen... 3. III. Zuständigkeit und Verfahren... 4 REGLEMENT DES VEREINS RESQ über das Verfahren der Kompetenzzertifizierung für Ausbilderinnen / Ausbilder Nothilfe für Führerausweisbewerbende Reglement Kompetenzzertifizierung Nothilfe 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

zur Weiterbildung der Lehrpersonen

zur Weiterbildung der Lehrpersonen KANTON NIDWALDEN BILDUNGSDIREKTION AMT FÜR VOLKSSCHULEN UND SPORT Stansstaderstrasse 54, Postfach 1251, 6371 Stans Telefon 041 618 74 01, www.nw.ch Wegleitung zur Weiterbildung der Lehrpersonen Diese Wegleitung

Mehr

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE

ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA CIRCOLAZIONE Richtlinien Aufsicht und Qualitätssicherung Obligatorische Weiterbildung Genehmigt

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung als Ärztin/Arzt im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Bewilligung

Mehr

Prüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung Sachbearbeiter Rechnungswesen VSK Sachbearbeiterin Rechnungswesen VSK

Prüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung Sachbearbeiter Rechnungswesen VSK Sachbearbeiterin Rechnungswesen VSK Prüfungsordnung für die berufliche Weiterbildung Sachbearbeiter Rechnungswesen VSK Sachbearbeiterin Rechnungswesen VSK Gesamtschweizerisch anerkannter Abschluss VSK Ausgabe 2014 VSK Verband Schweizerischer

Mehr

Elektroencephalographie (SGKN)

Elektroencephalographie (SGKN) Elektroencephalographie (SGKN) Fähigkeitsprogramm vom 1. Januar 2000 2 Begleittext zu den Fähigkeitsprogrammen Elektroencephalographie (SGKN) und Elektroneuromyographie (SGKN) Die Fähigkeitsausweise "Elektroencephalographie

Mehr

Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse

Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse Erfassen der persönlichen Weiterbildung auf dem Online-Portal von EXPERTsuisse Detaillierte Anleitung Einzelmitglieder von EXPERTsuisse müssen ihre persönliche Weiterbildung jährlich jeweils bis 31. März

Mehr

Zertifizierungsprogramm für Fachpersonen im Brandschutz

Zertifizierungsprogramm für Fachpersonen im Brandschutz swissi Zertifizierungsprogramm für Fachpersonen im Brandschutz I n f o r m a t i o n e n z u m Z e r t i f i z i e r u n g s p r o z e s s, z u r P r ü f u n g s o w i e W e i t e r b i l d u n g s p f

Mehr

Weiterbildungsrichtlinien CZV

Weiterbildungsrichtlinien CZV Umsetzung CZV Mise en œuvre OACP Weiterbildungsrichtlinien CZV Genehmigt von der Projektleitung Umsetzung CZV am 4. Juni 2008 Erlassen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) asa, Vereinigung

Mehr

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Eintragungsnummer KVB:... BzSt:... Antrag auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Mehr

Ausbildungsverhältnisse 2012

Ausbildungsverhältnisse 2012 Ausbildungsverhältnisse 2012 von Personen im Alter von 25 und mehr Jahren Personen ab 25 Jahren in Vorbereitung auf einen Berufsabschluss, 2012 Bildungsweg Anzahl Reguläre berufliche Grundbildung von 3

Mehr

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits

Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits SGB 0128/2016 Obligatorische Weiterbildung der Lehrpersonen für die Einführung des Lehrplans Solothurn an der Volksschule; Bewilligung eines Verpflichtungskredits Botschaft und Entwurf des Regierungsrates

Mehr

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen Baudepartement Verkehrsamt Schlagstrasse 82 Postfach 3214 6431 Schwyz Telefon 041 819 11 24 Telefax 041 819 21 78 www.sz.ch/verkehrsamt Informationsveranstaltung Bedingungen für das Lenken von Kleinbussen

Mehr

Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung

Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Betriebliche Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung Praktische Hinweise und Informationen zur rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen, Ausbilder und Betriebe

Mehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 27. Oktober 1976

Mehr

vs.educanet2.ch vorname.name@vs.educanet2.ch

vs.educanet2.ch vorname.name@vs.educanet2.ch www.educanet2.ch Educanet 2 ist ein Angebot des Schweizerischen Bildungsservers www.educa.ch und stellt Lehrpersonen und Schülern aus der Schweiz Kommunikations- und Zusammenarbeitswerkzeuge in reellen

Mehr

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3)

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (Erläuterungen siehe S. 3) Fachhochschule/Hochschule oder Höhere Fachschule: Ausbildungs- bzw. Studiengang: Vollzeit oder Teilzeit: Name:

Mehr

Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube

Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube 87. Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube vom 4. Juli 00 I. Allgemeines Weiterbildungskurse und Studienurlaube sollen dazu dienen,

Mehr

Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen. UB Luft GmbH / Roland Rüfenacht

Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen. UB Luft GmbH / Roland Rüfenacht SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung 2012 2012 Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung 2012 2012

Mehr

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung .. Reglement vom. Mai 00 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. März 007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung; auf Antrag

Mehr

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember

Mehr

Ärztinnen und Ärzte 2016

Ärztinnen und Ärzte 2016 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Datum: 216 Für ergänzende Auskünfte: medreg@bag.admin.ch Ärztinnen und Ärzte 216 Ärztinnen und

Mehr

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung

Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Regierungsrat Interpellation Herbert H. Scholl, Zofingen, vom 17. Juni 2008 betreffend Studierende an der Fachhochschule Nordwestschweiz; Beantwortung Aarau, 3. September 2008 08.169 I. Text und Begründung

Mehr

Herzlich willkommen zur SIHK-

Herzlich willkommen zur SIHK- Herzlich willkommen zur SIHK- Informationsveranstaltung Begrüßung Das System der Berufskraftfahrer- Qualifikation Obligatorische Zusatzqualifikation für Omnibus- und LKW-Fahrer Informationsveranstaltung

Mehr

Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube

Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube 87. Verordnung des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau betreffend die Weiterbildung und Studienurlaube vom. Juli 00 (Stand. Januar 0). Allgemeines Grundsatz Weiterbildungskurse und Studienurlaube

Mehr

Weiterbildung Palliative Care Level B1

Weiterbildung Palliative Care Level B1 Weiterbildung Palliative Care Level B1 Konzept Der Verein Palliative Care-Netzwerk Region Thun, Netzwerk Palliative Care Oberwallis, die Hochschule für Gesundheit der HES-SO Valais/Wallis, Beocare und

Mehr

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung.

Murnau Großweil Uffing. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung. Infotag zur Berufskraftfahrerausbildung Ihr kompetenter Partner für die Umsetzung des BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz) Die EU Richtlinie gilt für: Das führen von Fahrzeugen durch a) Staatsangehörige

Mehr

Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten. Kurse mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1)

Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten. Kurse mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1) Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1) Kurse Ein Angebot der Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Weiterbildung in

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Entwurf vom 12. März 2015 Gestützt auf Art. 12ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

Mehr

Evaluierung des ERASMUS-Projekts 2013/2014

Evaluierung des ERASMUS-Projekts 2013/2014 Evaluierung des ERASMUS-Projekts 2013/2014 Projekt-Nr. DE-2013-ERA/MOB-KonsZuV01-CP07 Erneut positive Bewertung der ERASMUS-Praktika durch die Studierenden In einer intern veranlassten Evaluation des Leonardo-Büros

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Ratgeber zur Studienplatzklage August 2014

Ratgeber zur Studienplatzklage August 2014 Ratgeber zur Studienplatzklage August 2014 Auf Grund vieler Anfragen haben wir einen Kurzratgeber zum Thema Studienplatzklage erstellt, in dem wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst haben. Wir weisen

Mehr

C 3 Rechtliche Grundlagen - Lernveranstaltungen planen und durchführen

C 3 Rechtliche Grundlagen - Lernveranstaltungen planen und durchführen C 3 Rechtliche Grundlagen - Lernveranstaltungen planen und durchführen Voraussetzungen - des s B 8 oder Besitz des Fahrlehrerausweises Kat. B / Kat. I - Besitz des Führerausweises Kat. C/E, D - Besitz

Mehr

Qualitätssicherung für Weiterbildungsstätten

Qualitätssicherung für Weiterbildungsstätten Umsetzung CZV Mise en œuvre OACP Qualitätssicherung für Weiterbildungsstätten Raster für die Entwicklung eines QS-Systems Entwurf Bern, 19. September 2008 Bern, 10. September 2008 asa, Vereinigung der

Mehr

Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten. Kurse mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1)

Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten. Kurse mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1) Erwachsenenbildung planen, durchführen, auswerten mit SVEB-Zertifikat (AdA FA-M1) Kurse Ein Angebot der Erziehungsdirektion des Kantons Bern Mittelschul- und Berufsbildungsamt Abteilung Weiterbildung in

Mehr

A) Allgemeine Bestimmungen

A) Allgemeine Bestimmungen 3.40 Verordnung Aus-, Fort- und Weiterbildung / Studienurlaub / Supervision Vom Kirchenrat gestützt auf Art. 36 und Art. 37 des Reglements Anstellung und Besoldung (RAB) erlassen am 19. April 2005 (Stand

Mehr

Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung

Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung Josefstrasse 53 8005 Zürich Telefon 043 444 70 90 info@kindundbildung.ch Nachholbildung für den Beruf Fachperson Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung Allgemeine Informationen Einleitung Verschiedene

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Psychotherapie im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zum Führen einer Praxis für Psychotherapie im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

Leitfaden Modulprüfungen

Leitfaden Modulprüfungen Leitfaden Modulprüfungen Anhang B Anforderungen und Vorgaben für die Modulprüfungen sowie für deren Bewertung (Leitfaden Modulprüfungen) Definitive Fassung verabschiedet an der QSK-Sitzung vom 24.09.2014

Mehr

Leitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie

Leitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie Leitfaden zur Erarbeitung einer betrieblichen Bildungsstrategie Arbeitsergebnisse zum Themenkreis 1 «Betriebliches Bildungskonzept» des Projekts «Verbesserung der Ausbildungsqualität in nichtuniversitären

Mehr

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Ausübung von medizinischen Ferndienstleistungen im Kanton Basel-Stadt

Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung zur Ausübung von medizinischen Ferndienstleistungen im Kanton Basel-Stadt Bewilligungen und Support Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.medizinischedienste.bs.ch Gesuch um Erteilung einer Betriebsbewilligung

Mehr

Übergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM

Übergangsregelung für die Schwerpunkte der Fachrichtung TCM Übergangsregelung für die Schwerpunkte Genehmigt am 18.12.2014 von Vorstand Geändert am 10.11.2015 von Vorstand QSK NO Übergangsregelung TCM Schwerpunkte 151110 A.docx Seite 1/6 OdA AM, Bahnhofstrasse

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und

Mehr

Nothelferkurs. Der Weg zum Führerausweis Kategorie B. Gesuchsformular. Weiterbildungskurse (WAB 1+2) Basistheorieprüfung.

Nothelferkurs. Der Weg zum Führerausweis Kategorie B. Gesuchsformular. Weiterbildungskurse (WAB 1+2) Basistheorieprüfung. Der Weg zum Kategorie B 1. Nothelferkurs Weiterbildungskurse (WAB 1+2) 9. 2. Gesuchsformular 3. Basistheorieprüfung Auf Probe 8. 10. Definitifer 4. Lehrfahrausweis Praktische Führerprüfung 7. 6. 5. Praktischerfahr

Mehr

Weisungen betreffend die Änderung vom 3. Juli kehrszulassungsverordnung (VZV)

Weisungen betreffend die Änderung vom 3. Juli kehrszulassungsverordnung (VZV) Bundesamt für Strassen Office fédéral des routes Ufficio federale delle strade Uffizi federal da vias ASTRA OFROU USTRA UVIAS Eidg. Dep. für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Dép. fédéral de l

Mehr

JUGEND + SPORT. Wir sind dabei.

JUGEND + SPORT. Wir sind dabei. JUGEND + SPORT Wir sind dabei. Jugend + Sport... 2 Jugend+Sport ist das Sportförderungswerk des Bundes. Der Bund und die Kantone führen die Institution J+S in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den

Mehr

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014)

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014) Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons (2014) (Bitte beachten Sie unbedingt die Erläuterungen ab S. 3 Sobald Sie einen Buchstaben auf der Rückseite erreicht haben, brauchen Sie

Mehr

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen

Mehr

Bereich Gesundheitsdienste. Aktive Bewilligung(en) eines od. mehrerer anderer Kantone. Kanton/e

Bereich Gesundheitsdienste. Aktive Bewilligung(en) eines od. mehrerer anderer Kantone. Kanton/e Projekte und Services Sabrina Stachl Gerbergasse 13 CH-4001 Basel Tel: +41 61 267 44 95 Fax: +41 61 267 95 29 E-Mail: sabrina.stachl@bs.ch www.gesundheitsdienste.bs.ch Meldung über die Einstellung einer

Mehr

10. JULI Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B

10. JULI Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B 10. JULI 2006 - Königlicher Erlass über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B (offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007) Diese offizielle deutsche Übersetzung

Mehr

Gönnen Sie sich mehr Freizeit

Gönnen Sie sich mehr Freizeit Gönnen Sie sich mehr Freizeit Mit der Administrations Software FS CRM für Fahrschulen beschränken Sie den Zeitaufwand zur Verwaltung Ihrer Fahrschulaktivitäten und der Leistungsabrechnung auf ein Minimum.

Mehr

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen:

01. Mai 2015 V 1.2 de Referenz/Aktenzeichen: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV 0. Mai 05 V. de Referenz/Aktenzeichen: 5.5-00009 Richtlinie Zulassung von Triebfahrzeugführern

Mehr

asa Themenkatalog Weiterbildungskurse für Moderatoren in der Zweiphasenausbildung

asa Themenkatalog Weiterbildungskurse für Moderatoren in der Zweiphasenausbildung 2Phasen 2phases 2fasi Zweiphasenausbildung Formation en deux phases Formazione in due fasi asa ASSOCIATION DES SERVICES DES AUTOMOBILES VEREINIGUNG DER STRASSENVERKEHRSÄMTER ASSOCIAZIONE DEI SERVIZI DELLA

Mehr