Fahrerausbildung heute und morgen. Schweizer Gefahrguttag Sven Britschgi
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- Alma Keller
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Transkript
1 Fahrerausbildung heute und morgen Schweizer Gefahrguttag Sven Britschgi
2 Fagestellungen «Liberalisierung» Aus- und Weiterbildung der Fahrer von Gefahrgut? Hat sich das System bewährt? Erfahrungen? Einfluss der CZV? Vor- und Nachteile für die Chauffeure, den Gesetzgeber? Was haben die Chauffeure zu beachten? Seitenblick nach Europa Ausblick
3 für Chauffeure Rückblick
4 Ausgangslage (bis Ende 2011) Bis Ende 2010 Vereinbarungen der asa mit Partnern für Aus- und Weiterbildung im Bereich Gefahrgut Nur die Armee und die ASTAG stellten Bescheinigungen aus
5 Ausgangslage (bis Ende 2011) Bis Ende 2010 Vereinbarungen der asa mit Partnern für Aus- und Weiterbildung im Bereich Gefahrgut Nur die Armee und die ASTAG stellten Bescheinigungen aus Seit gilt die Chauffeurzulassungsverordnung CZV (Anrechnung von Weiterbildungskursen seit 2007) ADR/SDR Kurse werden teilweise der CZV Weiterbildung angerechnet Keine nennenswerte Qualitätssicherung bei ADR/SDR Kursen durch die asa resp. Kantone vorhanden Neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich Gefahrgut Verordnung vom 29. November 2002 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) - Änderung vom 20. September 2010
6 Erkenntnis Konzept Aus- und Weiterbildung mit SARI: Aus- und Weiterbildungsstätten SDR/ADR können sich über Qualitätskriterien anerkennen lassen Abstimmung der Anforderungen für Weiterbildungskurse CZV/Gefahrgut Administration und Registration über SARI analog CZV-Kurse Qualitätssicherung analog obligatorischer Weiterbildung für Chauffeure, Neulenker und Fahrlehrer bei der asa
7 SARI System für Adminstration, Registration und Information Obligatorische Weiterbildung Zweiphasen CZV Fahrlehrer SDR/ADR Kandidaten Administration Bereich Aus- und Weiterbildungsstätten Moderatoren Kursveranstalter Kurse Kursteilnehmer Weiterbildungsstätten Lehrkräfte Kurstypen Weiterbildungskurse Kursteilnehmer CZV Prüfungen / Ausweise Kursveranstalter Lehrkräfte Kurstypen Weiterbildungskurse Kursteilnehmer Schulungsveranstalter Lehrkräfte Kurstypen Aus und Weiterbildungskurse alle SDR/ADR Kurse
8 Richtlinien SDR/ADR Kurse Zweck der Richtlinien einheitliche Vorgaben Verfahren für Anerkennungen und Bewilligungen Aufsicht Aufbau und Inhalte der Richtlinien: CZV + spezifisch Gefahrgut Grundlagen Aus- und Weiterbildungsstätten Lehrkräfte Kurse ADR-Bescheinigung
9 Richtlinien SDR/ADR Kurse
10 ADR-Bescheinigung
11 Information:
12 für Chauffeure Situation heute
13 Kennzahlen kumuliert seit Weiterbildung per Weiterbildungsstätten anerkannt 15 Lehrkräfte bewilligt 117 Kurstypen bewilligt 43 Kurse durchgeführt 1499 ADR Bescheinigungen gedruckt SDR Bescheinigungen gedruckt 108
14 Kennzahlen (Stand ) ADR-Bescheinigungen gedruckt
15 Kennzahlen (Stand ) Kurse durchgeführt
16 Übersicht aktuelles Kursangebot Kursanbieter zwei GmbH von Bergen SA Verein für Nachhol und Weiterbildung in Liechtenstein Swiss Logistics Academy AG SUVA Paul Scherrer Institut Les Routiers Suisses kurse.li Stiftung Berufliches Weiterbildungsinstitut Kompetenzzentrum Fahrausbildung Armee CAMION TRANSPORT AG Berufsfachschule BBB ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
17 Übersicht durchgeführte Kurse pro Kurstyp 8.1 Basiskurs 1% 2% 8.2 Aufbaukurs Tank 16% 11% 0% 1% 8.3 Aufbaukurs Klasse Aufbaukurs Klasse 7 21% 8.5 Auffrischungskurs 48% Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse Mehrzweckkurs Basiskurs und Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Tanks 8.12 SDR Klasse 7 (nur CH)
18 Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure Ausblick
19 Neue ADR Prüfung - Ausgangslage - Zuständigkeit asa im Bereich ADR/SDR für die Schulung - asa wird verantwortlich für die ADR-Prüfungen - Analyse Ist-Zustand - Katalog der Handlungskompetenzen erstellen mit den Kursveranstaltern - Erstellen eines Fragenkatalogs und Überwachung der Prüfungsmodalitäten
20 Neue ADR-Prüfung weiteres Vorgehen - Pilotversuch für Prüfung ohne Hilfsmittel noch in Abklärung - Einheitliche Prüfungsbedingungen, keine Erschwerung der Prüfung vorgesehen - Prüfung wenn möglich mit Multiple-Choice-Fragen - Ende des Prozesses frühestens Anfang 2016
21 Aus- und Weiterbildung ADR für Chauffeure Zusammenfassung
22 Zusammenfassung Gesetzliche Vorgaben Gefahrgut-Verordnung Richtlinie Richtlinie Gefahrgut seit SARI Prüfung/Genehmigung Gefahrgutkurse via SARI Ausweis ADR-Schulungsbescheinigung im Kreditkartenformat Anrechnung an CZV Wenn vereinbar mit SDR/ADR -> In den meisten EU-Ländern werden ADR-Kurse nicht der «CZV» angerechnet!
23 Zusammenfassung Nahtloser Übergang zur aktuellen Organisation und den gesetzlichen Vorgaben «Liberalisierung» = Mindestanforderungen an Qualität für alle potenziellen Anbieter von Aus- und Weiterbildung Gefahrgut Volle Integration mit der Chauffeurweiterbildung CZV! Angebot ist grösser, Überangebote vorhanden Qualität muss laufend überprüft werden Maximale Verfügbarkeit der Information über für Fahrer, Arbeitgeber, Kursanbieter und Kontrollorgane
24 / /
25 Fragen
26 Herzlichen Dank
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