Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene

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1 Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene Kurzfassung zum Schlussbericht Volkswirtschaftliche Beratung in Kooperation mit Prof. Dr. Markus Maurer von der Pädagogischen Hochschule Zürich Basel, den 25. April 2015 B,S,S. V O L K S WI R T S C H A F T L I C H E B E R A T U N G AG S T E I N E N B E R G 5, CH BAS E L T EL: , F AX: E-M A I L: CONT A C B S S-BA S E L.CH, HOME : WWW. B S S-BA S E L. CH

2 Kurzfassung zum Schlussbericht zuhanden des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) Verantwortlich seitens Auftraggeber: Gérard Bottazzoli Projektleitung seitens Auftragnehmer: Miriam Frey () Projektbearbeitung: Miriam Frey (), Nathalie Prack (), Prof. Dr. Markus Maurer (PHZH), Helena Neuhaus (Nachfassaktion französischsprachige Berufsbildungsämter) Volkswirtschaftliche Beratung AG, Steinenberg 5, CH-4051 Basel Tel: , Fax: ,

3 Ausgangslage und Ziel der Studie Erwachsene Personen, die noch keinen Berufsabschluss erworben haben oder einen Abschluss in einem anderen Beruf als dem erlernten anstreben, haben die Möglichkeit, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder ein eidgenössisches Berufsattest im Erwachsenenalter zu erlangen. Dabei stehen vier Wege offen: Reguläre berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) Verkürzte berufliche Grundbildung (mit Lehrvertrag) Zulassung zur Abschlussprüfung (ohne Lehrvertrag) Validierung von Bildungsleistungen (ohne Lehrvertrag) Im Rahmen eines Projekts des Schweizerischen Baumeisterverbands (SBV) soll die Finanzierung von Bildungsangeboten für Erwachsene differenziert nach den vier Bildungswegen aufgezeigt werden. Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse dazu dar. Methodik In methodischer Hinsicht das Kernstück der Studie bildet eine schriftliche Befragung aller kantonalen Berufsbildungsämter der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Die erhobenen Informationen wurden mit Recherchen und telefonischen Abklärungen zu weiteren Finanzierungsquellen ergänzt. Der Hauptfokus liegt auf den Berufen des Bauhauptgewerbes. Mit wenigen Ausnahmen sind die erhobenen Informationen jedoch auch für andere Berufsfelder nutzbar. Ergebnisse Bei der Finanzierung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene ist zwischen direkten und indirekten Kosten der Ausbildung zu unterscheiden. Direkte Kosten sind effektiv anfallende Kosten für die Ausbildung wie etwa Kursgebühren. Neben den direkten Kosten treten indirekte Kosten auf und zwar in Form verminderter Einkommen während der Ausbildung. Denn bei einer beruflichen Grundbildung mit Lehrvertrag ist der Lehrlingslohn tiefer als bei einer Erwerbstätigkeit. Auch bei beruflichen Grundbildungen ohne Lehrvertrag muss der Beschäftigungsgrad (und damit das Einkommen) möglicherweise reduziert werden. Ob und um wie viel dies nötig ist, hängt davon ab, welcher Aufwand für den Erwerb der Kompetenzen notwendig ist. Für die Höhe der indirekten Kosten ist zudem entscheidend, welche zeitliche Flexibilität die Anbieter von Vorbereitungskursen aufweisen, d.h. inwieweit eine parallele Berufs- und Ausbildungstätigkeit überhaupt möglich ist. 1

4 Zur Deckung der Kosten gibt es verschiedene Finanzierungsquellen: Kantonale Berufsbildungsämter Kantonale Ausbildungsbeiträge: Stipendien und Darlehen Kantonale und branchenspezifische Berufsbildungsfonds: - Kantonale Berufsbildungsfonds: Aktuell kennen acht Kantone einen kantonalen Fonds. Dieser gilt jeweils für alle Berufe im Kanton. - Branchenspezifische Berufsbildungsfonds: Im Bauhauptgewerbe gibt es den allgemein verbindlich erklärten Fonds auf nationaler Ebene (BBF Bau) sowie die freiwilligen, paritätisch organisierten Fonds (z.b. Parifonds Bau). Nur letztere richten subjektorientierte Beiträge aus. Private Stiftungen Sozialhilfe Arbeitslosenversicherung Invalidenversicherung 2

5 Finanzierung der direkten Kosten Kantonale Berufsbildungsämter: Die direkten Kosten einer beruflichen Grundbildung mit Lehrvertrag werden unabhängig vom Alter der lernenden Person durch die kantonalen Berufsbildungsämter (und die Lehrbetriebe) übernommen. Bei der Zulassung zur Abschlussprüfung werden die Teilnehmenden ebenfalls unterstützt, dennoch fallen gewisse Kosten an (z.b. für Vorbereitungskurse ausserhalb der Berufsfachschule oder für überbetriebliche Kurse). Bei der Validierung von Bildungsleistungen folgen die meisten Kantone den Empfehlungen der SBBK und übernehmen die Kosten vollständig. Berufsbildungsfonds: Im Rahmen der beruflichen Grundbildung mit Lehrvertrag unterstützen die Berufsbildungsfonds i.d.r. Aufwendungen, die für die Lehrbetriebe anfallen (Restkosten für die überbetrieblichen Kurse, Prüfungsgebühren). Bei Personen ohne Lehrvertrag beteiligen sich sowohl kantonale Berufsbildungsfonds als auch paritätische Fonds des Bauhauptgewerbes an den Kosten der Ausbildung (z.b. Vergütung von Kursgeldern der Vorbereitungskurse). Finanzierung der indirekten Kosten Kantonale Ausbildungsbeiträge (Stipendien): Erwachsene, die eine berufliche Grundbildung absolvieren, sind grundsätzlich in allen Kantonen stipendienberechtigt. Dennoch gibt es Hürden: Oftmals werden berufliche Grundbildungen ohne Lehrvertrag nicht oder nur in Ausnahmefällen unterstützt. Zudem können die Stipendien auch bei einer maximalen Ausschöpfung die Erwerbseinbusse u.u. nicht vollständig kompensieren. Schliesslich gibt es in vielen Kantonen Altersgrenzen. Stiftungen (Stipendien): Verschiedene private Stiftungen gewähren Stipendien resp. Beiträge an die Ausbildungskosten. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Kandidat/innen selbst recherchieren müssen, bei welchen Stiftungen die Voraussetzungen erfüllt werden. Zudem werden je nach Stiftung teilweise nur relativ kleine Beiträge ausgerichtet. Berufsbildungsfonds: Die Branchenfonds leisten neben Beiträgen an die Ausbildungskosten (s.o.) auch Lohnausfallentschädigungen an die Betriebe und tragen somit ebenfalls zur Finanzierung der indirekten Kosten bei. Sozialhilfe: Je nach Situation sind die Teilnehmenden durch das reduzierte Einkommen neu sozialhilfeberechtigt. Die Sozialhilfe stockt das Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze auf, wobei diese relativ tief liegt und daher nicht in allen Fällen den Lohnausfall zu kompensieren vermag. Zwei Kantone kennen des Weiteren spezifische Programme für Sozialhilfebezüger/innen ohne Berufsabschluss. 3

6 Zu beachten ist dabei allerdings, dass bereits vor Ausbildungsbeginn ein Sozialhilfeanspruch vorliegen muss. Arbeitslosen- und Invalidenversicherung: Schliesslich kennen auch die Arbeitslosen- und die Invalidenversicherung eine finanzielle Unterstützung, welche jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Fazit Die direkten Kosten der Ausbildung werden grösstenteils durch die kantonalen Berufsbildungsämter, Lehrbetriebe und Berufsbildungsfonds übernommen. Die indirekten Kosten der Erwerbsausfall während der Ausbildung sind für die Teilnehmenden demgegenüber oftmals problematischer. Zwar gibt es auch hier Finanzierungsquellen, diese sind in ihrer Ausgestaltung aber nicht immer auf die Zielgruppe zugeschnitten und vermögen die Einkommenseinbusse teilweise nur unvollständig zu kompensieren. 1 1 In der Studie nicht berücksichtigt wird eine allfällige Einkommenserhöhung nach Abschluss der Ausbildung. 4

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