Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene. Reto Trachsel, 15. Juni 2015

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1 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Reto Trachsel, 15. Juni 2015

2 Das Berufsbildungssystem 2

3 Die Verbundpartnerschaft 3

4 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Bedürfnisse der Wirtschaft: Fachkräftemangel Erwachsene Nachqualifizieren Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET) Berufsbildung Geeignete Wege für Erwachsene Bedürfnisse des Bundes: Armutsbekämpfung Erwachsene im Arbeitsmarkt integrieren 4

5 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Bedürfnisse der Wirtschaft: Fachkräftemangel Erwachsene Nachqualifizieren Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET) Berufsbildung Geeignete Wege für Erwachsene Bedürfnisse des Bundes: Armutsbekämpfung Erwachsene im Arbeitsmarkt integrieren 5

6 Das Qualifikationsprofil (ECVET: Qualifikation, Einheiten von Lernergebnissen) Das Qualifikationsprofil beschreibt die benötigten Handlungskompetenzen für einen Beruf. Daran orientiert sich die Ausbildung und das Qualifikationsverfahren. 6 Beispiel: Mediamatiker/in EFZ

7 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Bedürfnisse der Wirtschaft: Fachkräftemangel Erwachsene Nachqualifizieren Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET) Berufsbildung Geeignete Wege für Erwachsene Bedürfnisse des Bundes: Armutsbekämpfung Erwachsene im Arbeitsmarkt integrieren 7

8 Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET: Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen) Die Rahmenbedingungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBG; 2002) und Berufsbildungsverordnung (BBV; 2003) definiert. Es bestehen folgende Möglichkeiten: Gut ausgebildete Personen Diplomanerkennung (Gleichwertigkeit), regulierte Berufe Niveaubestätigung Berufsabschluss für Erwachsene Zulassung zu Bildungsgängen (Sekt II und Tertiär) Anerkennung von Bildungsleistungen (Sek II und Tertiär) Validierung von Bildungsleistungen (Sek II) 8

9 Anrechnung von Bildungsleistungen gut ausgebildete Personen Anerkennung (Gleichwertigkeit) Bei reglementierten Berufen notwendig, da das Gesetz für die Berufsausübung ein bestimmter Abschluss verlangt. Bestätigung, dass der ausländische Abschluss für den regulierten Beruf gleichwertig ist. Reglementierte Berufe sind zum Beispiel: Lehrer/in, Fachpersonen im Gesundheitsbereich, Ärztin/Arzt, Psycholog/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notar/in, Wirt/in usw. 9

10 Anrechnung von Bildungsleistungen gut ausgebildete Personen Niveaubestätigung Bei nicht reglementierten Berufen, kann eine Niveaubestätigung in Bezug zum schweizerischen Bildungssystem erstellt werden: Das SBFI Bestätigt das Niveau des ausländischen Ausweises im Vergleich zum schweizerischen Bildungssystem. Die Niveaubestätigung erleichtert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Wert des Abschlusses einzuschätzen. Es liegt aber alleine am Arbeitsmarkt, ob die Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden. 10

11 Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET: Validierung und Anerkennung von Lernergebnissen) Die Rahmenbedingungen sind im Berufsbildungsgesetz (BBG; 2002) und Berufsbildungsverordnung (BBV; 2003) definiert. Es bestehen folgende Möglichkeiten: Gut ausgebildete Personen Diplomanerkennung (Gleichwertigkeit für regulierte Berufe) Niveaubestätigung Berufsabschluss für Erwachsene Zulassung zu Bildungsgängen (Sek II und Tertiär) Anerkennung von Bildungsleistungen (Sek II und Tertiär) Validierung von Bildungsleistungen (Sek II) 11

12 Anrechnung von Bildungsleistungen Berufsabschluss für Erwachsene Zulassung zu Bildungsgängen Die Zulassungsbedingungen zu den geregelten Ausbildungen und Qualifikationsverfahren sind in der Schweiz pro Bildungsstufe unterschiedlich definiert: Berufliche Grundbildung: Obligatorische Schulzeit oder eine vergleichbare Bildungsleistung für die Ausbildung. Zulassung zu den Qualifikationsverfahren offen geregelt. Höhere Berufsbildung: In den Prüfungsordnungen definiert. Die Prüfungskommission entscheidet über Ausnahmen oder Gleichwertigkeiten. Höhere Fachschulen und Hochschulen: Die Schule entscheidet aufgrund der eigenen Grundlagen. 12

13 Anrechnung von Bildungsleistungen Berufsabschluss für Erwachsene Anrechnung von Bildungsleistung Verschiedene Möglichkeiten zur Anrechnung existieren in der Schweiz. Die Anwendung ist wenig Bekannt: Berufliche Grundbildung: Dispensation von Ausbildungsinhalten und Teilen der Qualifikationsverfahren. Verkürzung der Dauer ist möglich. Höhere Berufsbildung: Nur das Qualifikationsverfahren ist Geregelt. Muss in der Regel ganz durchlaufen werden. Höhere Fachschulen und Hochschulen: Die Schulen entscheiden aufgrund der eigenen Grundlagen. 13

14 Anrechnung von Bildungsleistungen Berufsabschluss für Erwachsene Validierung von Bildungsleistung Das Verfahren ist in der beruflichen Grundbildung geregelt und Validierungsverfahren existieren für ca. 20 Berufe: Handlungskompetenzen in einem Dossier belegen. In der Lernleistungsbestätigung sind die anerkannten Handlungskompetenzen ausgewiesen. Wenn die Bestehensregeln erfüllt sind, wird das Zertifikat (EFZ oder EBA) abgegeben. In der höheren Berufsbildung und bei den Hochschulen existieren Verfahren über Dossiers, die zu einer Zulassung zu Bildungsgängen oder einer Anerkennung von Bildungsleistungen führen. 14

15 Anrechnung von Bildungsleistungen Berufsabschluss für Erwachsene Validierung von Bildungsleistung Das Verfahren in der beruflichen Grundbildung: 15

16 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Anspruch der Wirtschaft: Fachkräftemangel Erwachsene Nachqualifizieren Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET) Berufsbildung Geeignete Wege für Erwachsene Anspruch des Bundes: Armutsbekämpfung Erwachsene im Arbeitsmarkt integrieren 16

17 Ansprüche der Beteiligten Bildungsgänge für Erwachsene in der beruflichen Grundbildung müssen folgende Ansprüche berücksichtigen: Zielpublikum Fachkräftemangel Arbeiten bereits 5 Jahre im Beruf, ohne entsprechenden Abschluss. Armutsbekämpfung Arbeiten in unqualifizierten Berufen oder ohne Arbeit Anforderung an Personen Handlungskompetenzen sind teilweise vorhanden Bewähren sich im Arbeitsalltag Selbstständigkeit Realistische Selbsteinschätzung Bildungswillig Hindernisse Erwerbsausfall Zusatzbelastung: Familie, Beruf, Ausbildung Erwerbsausfall Zusatzbelastung: Familie, Beruf, Ausbildung Fehlende Zukunftsperspektive Bildungsungewohnt Negative Bildungserfahrungen Anforderungen an Ausbildung Individuelle Wege Anrechnung von Bildungsleistungen Begleitete Wege 17

18 Anrechnung von Bildungsleistungen und Berufsabschluss für Erwachsene Bedürfnisse der Wirtschaft: Fachkräftemangel Erwachsene Nachqualifizieren Anrechnung von Bildungsleistungen (ECVET) Berufsbildung Geeignete Wege für Erwachsene Bedürfnisse des Bundes: Armutsbekämpfung Erwachsene im Arbeitsmarkt integrieren 18

19 Geeignete Wege für Erwachsene Vier Wege für Erwachsene Weg 1 via berufliche Grundbildung Weg 2 via verkürzte berufliche Grundbildung Weg 3 via Zulassung zur Abschlussprüfung Weg 4 via Validierung von Bildungsleistungen Voraussetzung Obligatorische Schulzeit Obligatorische Schulzeit Obligatorische Schulzeit und 5 Jahre Erfahrung zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Dauer 2 Jahre für EBA 3 oder 4 Jahre für EFZ 1 bis 2 Jahre kürzer als reguläre Dauer Individuelle Vorbereitung, Zulassung direkt zur Abschlussprüfung Obligatorische Schulzeit und 5 Jahre Erfahrung zum Zeitpunkt der Validierung Dossier erstellen, direkter Einstieg in das Verfahren Anstellung Vollzeit mit Lehrvertrag Vollzeit mit Lehrvertrag Berufsbegleitend Berufsbegleitend Bildung Betriebliche Bildung im Lehrbetrieb; Überbetriebliche Kurse im Kurszentrum; Berufskunde und Allgemeinbildung in der Berufsfachschule Betriebliche Bildung im Lehrbetrieb Überbetriebliche Kurse im Kurszentrum Berufskunde und Allgemeinbildung in der Berufsfachschule Teile der drei Lernorte nach individuellen Bedarf als Vorbereitung Nachweis der Handlungskompetenzen in einem Dossier Qualifikationsverfahren Abschlussprüfung Validierung des Dossiers 19

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