Normen und Vorschriften für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

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1 Normen und Vorschriften für Hybrid- und Elektrofahrzeuge Im Europäischen Genehmigungsverfahren relevante Normen und Vorschriften - Lösungsansätze für offene Fragen der Typprüfung - IFM-Gesamtfahrzeug-PKW / Wolfsburg / Melz 1

2 Überblick Übergeordnete Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG Überblick über alle EG-Richtlinien Fahrzeugsysteme, die für den Hybrid- oder Elektroantrieb relevant sein können Vorschriften, die für Hybrid- und Elektrofahrzeuge anwendbar sind Vorschriften, die Hybrird- und Elektrofahrzeuge eindeutig berücksichtigen Vorschriften mit offenen Fragen hinsichtlich der Anwendung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen Zusammenfassung - Ausblick 2

3 Übergeordnete Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG Die Erfüllung aller untergeordneten Einzelrichtlinien gilt analog für Hybrid- und Elektrofahrzeuge In den Beschreibungsunterlagen des Herstellers sind einige Punkte zur Systembeschreibung hinsichtlich des Hybrid-/ Elektroantriebs vorgeschrieben Im COC-Papier (Certificate of Conformity) sind entsprechende Angaben über den Antrieb erforderlich Einige Einzelrichtlinien berücksichtigen ausdrücklich Hybrid- und Elektrofahrzeuge Viele Einzelrichtlinien sind direkt für Hybrid- und Elektrofahrzeug anwendbar, teilweise bestehen offene Fragen 3

4 Übergeordnete Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte möglich Keine Einzelrichtlinie zur elektrischen Sicherheit vorgesehen Nachweis für Gesamtgenehmigung trotzdem erforderlich! Genehmigung von Fahrzeugen untersagt, wenn diese erhebliches Risiko darstellen (trotz Erfüllung aller einschlägigen Vorschriften) ECE-Regelungen können alternativ herangezogen werden 4

5 / EUROIV 77/541 Basisrichtlinien und Verordnungen zur Fahrzeugzulassung in der Europäischen Union 5

6 / EUROIV 77/541 Basisrichtlinien und Verordnungen zur Fahrzeugzulassung in der Europäischen Union 6

7 / EUROIV 77/541 Keine Hinweise auf Hybridoder Elektrofahrzeuge, Anforderungen sind jedoch eindeutig übertragbar. 7

8 / EUROIV 77/541 Keine Hinweise auf Hybridoder Elektrofahrzeuge, Anforderungen sind jedoch eindeutig übertragbar. 8

9 / EUROIV 77/541 Abgas und Kraftstoffverbrauch: eindeutige Festlegungen ab Euro 5, 715/2007/EG 9

10 / EUROIV 77/541 Abgas und Kraftstoffverbrauch: eindeutige Festlegungen ab Euro 5, 715/2007/EG 10

11 / EUROIV 77/541 Massen und : Bedingungen für das Anfahren am Berg (12 %) (5x innerhalb von 5 min) sind nicht festgelegt. 11

12 / EUROIV 77/541 Massen und : Bedingungen für das Anfahren am Berg (12 %) (5x innerhalb von 5 min) sind nicht festgelegt. 12

13 / EUROIV 77/541 EMV: Prüfung der Störaussendung: Die vorgesehene Prüfung bei 50 km/h ohne Last ist für Elektroantriebe nicht aussagekräftig wird derzeit aber noch akzeptiert. 13

14 / EUROIV 77/541 EMV: Prüfung der Störaussendung: Die vorgesehene Prüfung bei 50 km/h ohne Last ist für Elektroantriebe nicht aussagekräftig wird derzeit aber noch akzeptiert. 14

15 / EUROIV 77/541 Motorleistung: Keine klare Methode der Ermittlung der Gesamtsystemleistung festgelegt. In EG- Richtlinie wird die elektrische Leistung nicht abgehandelt, die geforderten Angaben in der Rahmenrichtlinie widersprechen sich in den Begrifflichkeiten der elektrischen Leistung mit der gültigen ECE-Regelung. 15

16 / EUROIV 77/541 Motorleistung: Keine klare Methode der Ermittlung der Gesamtsystemleistung festgelegt. In EG- Richtlinie wird die elektrische Leistung nicht abgehandelt, die geforderten Angaben in der Rahmenrichtlinie widersprechen sich in den Begrifflichkeiten der elektrischen Leistung mit der gültigen ECE-Regelung. 16

17 / EUROIV 77/541 Geräuschpegel: Berücksichtigung der Motorleistung Gesamtsystemleistung für Hybridfahrzeuge nicht festgelegt Worst-Case-Betrachtung in Abhängigkeit der Prüfungsrandbedingungen (Ladezustand Batterie, Betriebszustand Antrieb) 17

18 / EUROIV 77/541 Geräuschpegel: Berücksichtigung der Motorleistung Gesamtsystemleistung für Hybridfahrzeuge nicht festgelegt Worst-Case-Betrachtung in Abhängigkeit der Prüfungsrandbedingungen (Ladezustand Batterie, Betriebszustand Antrieb) 18

19 / EUROIV 77/541 Elektrische Sicherheit: ECE-R 100 ist anwendbar, Prüfaufwand in vertretbarem Rahmen, Anforderungen in aktuellen Entwicklungslastenheften berücksichtigt. 19

20 / EUROIV 77/541 20

21 Zusammenfassung Die mittelfristig vorgesehenen Konzepte sind mit dem derzeitigen Stand der europäischen Vorschriften typprüffähig. In einigen Vorschriften sind in der Anwendung bei Hybrid- und Elektrofahrzeugen noch Ergänzungen und Interpretationen erforderlich. Der TÜV NORD verfolgt die Vorschriftenentwicklung und engagiert sich in enger Abstimmung mit der Volkswagen AG in der Gremienarbeit. 21

22 Normen und Vorschriften für Hybrid- und Elektrofahrzeuge Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IFM-Gesamtfahrzeug-PKW / Wolfsburg / Melz 22

23 Normen und Vorschriften für Hybrid- und Elektrofahrzeuge Kontakt Michael Melz TÜV NORD Mobilität IFM - Gesamtfahrzeug Fachgebiet PKW und leichte Nutzfahrzeuge Homepage: Friedrich-Mumme-Str. 2 D Wolfsburg Tel.: +49 (0) MMelz@tuev-nord.de 23

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