PKW und Abgase Auf der Suche nach sicherem Grund RA Dr. Stefan Wiesendahl RA Dr. Michael Neupert

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1 PKW und Abgase Auf der Suche nach sicherem Grund RA Dr. Stefan Wiesendahl RA Dr. Michael Neupert 05. November 2015

2 Quelle: KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 1

3 3 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Art. 3 Nr. 5 der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie für EG-Typgenehmigungen) Legaldefinition für eine EG-Typgenehmigung das Verfahren, nach dem ein Mitgliedstaat bescheinigt, dass ein Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen dieser Richtlinie und der in Anhang IV oder XI aufgeführten Rechtsakte entspricht. KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 2

4 Auszüge der Pressemitteilung des Kraftfahrt Bundesamt vom : Das Kraftfahrt-Bundesamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW wird in dem Bescheid vom Kraftfahrt-Bundesamt auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. Dies ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Wir befinden uns hier auf dem Gebiet europäischen Genehmigungsrechts so KBA- Präsident Ekhard Zinke. Die Anordnung basiert auf 25 Abs. 2 der EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der die Beseitigung von Mängeln bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen per Anordnung vorsieht. Durch die Anordnung hat das KBA die Möglichkeit den Rückruf zu steuern und zu überwachen, so Zinke weiter. Der am 7. Oktober 2015 durch VW vorgelegte Maßnahmenplan findet in der Anordnung Berücksichtigung. Die betroffenen Halterinnen und Halter werden dazu durch den Hersteller zeitlich gestaffelt angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in der Werkstatt vorzuführen. Dort sind die Fahrzeuge in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Die Fahrzeuge sind verkehrssicher und können bis zum Austausch der Komponenten weiter gefahren werden. Quelle: KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 3

5 Art. 5 Abs. 1 und 2 Verordnung 715/2007/EG über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (VO 715/2007/EG) Anforderungen und Prüfungen (1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass Fahrzeuge unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. (2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn: a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigungen oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten; b) die Einrichtung nicht länger arbeitet, als zum Anlassen des Motors erforderlich ist; c) die Bedingungen in den Verfahren zur Prüfung der Verdunstungsemissionen und der durchschnittlichen Auspuffemissionen im Wesentlichen enthalten sind. KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 4

6 Art. 3 Nr. 10 Verordnung 715/2007/EG Legaldefinition für eine Abschalteinrichtung Im Sinne dieser Verordnung und ihrer Durchführungsmaßnahmen bezeichnet der Ausdruck: 10. Abschalteinrichtung ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird; Art. 3 Abs. 6 Verordnung 692/2008/EG zur Durchführung und Änderung der Verordnung 715/2007 Vorschriften für die Typgenehmigung Der Hersteller gewährleistet, dass die bei der Emissionsprüfung ermittelten Werte unter den in dieser Verordnung angegebenen Prüfbedingungen den geltenden Grenzwert nicht überschreiten. KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 5

7 Ablaufplan eines EG-Typgenehmigungsverfahrens nach RL 2007/46 EG Hersteller stellt Antrag KBA führt Antragsbewertung durch Hersteller wählt Technischen Dienst Hersteller fertigt Beschreibungsunterlagen Technischer Dienst führt erforderliche Prüfungen durch erstellt Prüfungsbericht und stellt Unterlagen zusammen KBA prüft alle Unterlagen KBA erteilt EG-Fahrzeugtypengenehmigung Hersteller erstellt Übereinstimmungsbescheinigung Hersteller liefert Fahrzeuge mit Übereinstimmungsbescheinigung aus und führt Produktionsüberwachungsmaßnahmen durch Quelle: blob=publicationfile&v=4 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 6

8 Auszüge der Pressemitteilung des Kraftfahrt Bundesamt vom : Das Kraftfahrt-Bundesamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW wird in dem Bescheid vom Kraftfahrt-Bundesamt auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. Dies ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Wir befinden uns hier auf dem Gebiet europäischen Genehmigungsrechts so KBA- Präsident Ekhard Zinke. Die Anordnung basiert auf 25 Abs. 2 der EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der die Beseitigung von Mängeln bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen per Anordnung vorsieht. Durch die Anordnung hat das KBA die Möglichkeit den Rückruf zu steuern und zu überwachen, so Zinke weiter. Der am 7. Oktober 2015 durch VW vorgelegte Maßnahmenplan findet in der Anordnung Berücksichtigung. Die betroffenen Halterinnen und Halter werden dazu durch den Hersteller zeitlich gestaffelt angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in der Werkstatt vorzuführen. Dort sind die Fahrzeuge in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Die Fahrzeuge sind verkehrssicher und können bis zum Austausch der Komponenten weiter gefahren werden. Quelle: KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 7

9 25 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV) Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion, Widerruf und Rücknahme (1) Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt fest, dass Fahrzeuge [ ] nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmen, kann es die erforderlichen Maßnahmen nach den für den jeweiligen Typ anwendbaren Richtlinien 2007/46/EG [ ] anordnen, um die Übereinstimmung der Produktion mit dem genehmigten Typ sicherzustellen. (2) Das Kraftfahrt-Bundesamt kann zur Beseitigung aufgetretener Mängel und zur Gewährleistung der Vorschriftsmäßigkeit auch bereits im Verkehr befindlicher Fahrzeuge, selbstständiger technischer Einheiten oder Bauteile nachträglich Nebenbestimmungen anordnen. (3) Das Kraftfahrt-Bundesamt kann die Typgenehmigung ganz oder teilweise widerrufen oder zurücknehmen, insbesondere wenn festgestellt wird, dass 1. Fahrzeuge mit einer Übereinstimmungsbescheinigung oder selbstständige technische Einheiten oder Bauteile mit einer vorgeschriebenen Kennzeichnung nicht mit dem genehmigten Typ übereinstimmen, 2. von Fahrzeugen, selbstständigen technischen Einheiten oder Bauteilen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt ausgeht, 3. der Hersteller nicht über ein wirksames System der Überwachung der Übereinstimmung der Produktion verfügt oder dieses System nicht in der vorgesehenen Weise anwendet oder 4. der Inhaber der Typgenehmigung gegen die mit der Typgenehmigung verbundenen Auflagen verstößt. KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 8

10 Auszüge der Pressemitteilung des Kraftfahrt Bundesamt vom : Das Kraftfahrt-Bundesamt vertritt die Auffassung, dass es sich bei der in diesen Fahrzeugen verwendeten Software um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. VW wird in dem Bescheid vom Kraftfahrt-Bundesamt auferlegt, die entsprechende Software aus allen Fahrzeugen zu entfernen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit zu ergreifen. Dies ist durch entsprechende Nachweise zu belegen. Wir befinden uns hier auf dem Gebiet europäischen Genehmigungsrechts so KBA- Präsident Ekhard Zinke. Die Anordnung basiert auf 25 Abs. 2 der EG- Fahrzeuggenehmigungsverordnung, der die Beseitigung von Mängeln bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen per Anordnung vorsieht. Durch die Anordnung hat das KBA die Möglichkeit den Rückruf zu steuern und zu überwachen, so Zinke weiter. Der am 7. Oktober 2015 durch VW vorgelegte Maßnahmenplan findet in der Anordnung Berücksichtigung. Die betroffenen Halterinnen und Halter werden dazu durch den Hersteller zeitlich gestaffelt angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in der Werkstatt vorzuführen. Dort sind die Fahrzeuge in den vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Die Fahrzeuge sind verkehrssicher und können bis zum Austausch der Komponenten weiter gefahren werden. Quelle: KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 9

11 5 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen (1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Volkswagen begrüßt die schnelle Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts (KBA), den in der vergangenen Woche vorgelegten Zeit- und Maßnahmenplan durch einen Rückruf umzusetzen. Damit herrscht für die Kunden jetzt Klarheit bezüglich der weiteren uneingeschränkten Nutzung der Fahrzeuge.... Alle betroffenen Fahrzeuge sind ohnehin weiterhin technisch sicher und fahrbereit. Quelle: Pressemitteilung vom KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 10

12 Fallstudie: Ein déjà-vu KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 11

13 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 12

14 KBA KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 13

15 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 14

16 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 15

17 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 16

18 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 17

19 Kontakt KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare Dr. Stefan Wiesendahl Dr. Michael Neupert Messeallee Essen Germany Phone: Fax: Internet: stefan.wiesendahl@kuemmerlein.de michael.neupert@kuemmerlein.de KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 18

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