Die FFH-Managementplanung (FB Offenland) in Thüringen

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1 Die FFH-Managementplanung (FB Offenland) in Thüringen Dr. Henryk Baumbach Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Referat 33 / Natura 2000

2 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

3 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

4 Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie Verpflichtung zum günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-RL (Art. 2, Abs. 2 FFH-RL) Verschlechterungsverbot (Art. 6, Abs. 2 FFH-RL; Art. 4, Abs. 4 VS-RL) rechtliche Sicherung der Gebiete und Festlegung von Erhaltungszielen/- prioritäten für die Wahrung oder Wiedererreichung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT und Arten des Gebietes (Art. 4, Abs. 4 FFH-RL) Festlegung nötiger Erhaltungsmaßnahmen (Art. 6, Abs. 1 FFH-RL)

5 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

6 Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie 172 im Anhang I aufgeführt, davon 89 in Deutschland vorkommend, davon 44 in Thüringen vorkommend (davon 13 als prioritär eingestuft) 10 Wald-LRT 14 Grünland-LRT 8 Gewässer-LRT 6 Fels-LRT 6 Moor- bzw. Sumpf-LRT

7 Trespen-Schwingel-Kalktrockenrasen (6210*) Wacholderheiden (5130) Steppenrasen (6240*) Berg-Mähwiesen (6520)

8 Trockene Heiden (4030*) Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen (6110*) Extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes (6510) Pfeifengraswiesen (6410)

9 Schwermetallrasen (6130) Salzstellen des Binnenlandes (1340*)

10 Kalk- oder basenhaltige Felsen mit Kalk-Pionierrasen (6110*) Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation (8210) Kalktuffquellen (7220*)

11 FFH-Offenland-LRT und ihr Erhaltungszustand in Thüringen (I) LUX et al. 2014

12 FFH-Offenland-LRT und ihr Erhaltungszustand in Thüringen (II) LUX et al. 2014

13 Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 430 im Anhang II aufgeführt, davon 7 mit aktuellen Vorkommen in Thüringen: Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) Frauenschuh (Cypripedium calceolus) Prächtiger Dünnfarn (Trichomanes speciosum) Grünes Besenmoos (Dicranum viride) Grünes Koboldmoos (Buxbaumia viridis) Dreimänniges Zwerglungenmoos (Mannia triandra) Rogers Kapuzenmoos (Orthotrichum rogeri)

14 Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie 200 im Anhang II aufgeführt, davon 32 mit aktuellen Vorkommen in Thüringen 9 Säugetier-Arten (davon 5 Fledermaus-Arten) 2 Amphibien-Arten 4 Fisch- bzw. Rundmäuler-Arten 12 Insekten-Arten (2 Käfer-, 4 Libellen-, 6 Schmetterlings-Arten) 4 Weichtier-Arten 1 Krebstier-Art

15 Arten nach Anhang II, IV, V und ihr Erhaltungszustand in Thüringen

16 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

17 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

18 Aufgaben und Ziele der Managementplanung Festlegen der nötigen Maßnahmen zur Bewahrung bzw. Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Lebensräume und Arten Orientierung für Nutzer und Planungsträger zur Verbesserung der Bewirtschaftungs- und Planungssicherheit Abstimmungsinstrument mit Nutzern und Öffentlichkeit Organisation: FB Offenland (TLUG) und FB Wald (ThüringenForst AöR)

19 Verbindlichkeit der Managementplanung Die Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindliche Fachplanungen. Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Fachbeiträge für Offenland und Wald bzw. die Managementpläne werden nach ihrer Fertigstellung und Billigung durch die oberste Naturschutzbehörde durch periodische Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht und formal in Kraft gesetzt. Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in Thüringen Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz vom (Az.: )

20 Stand der Erarbeitung FB Offenland in Thüringen (Ende 2015) 22 MaP für FFH-Gebiete, 24 MaP für FFH-Objekte ->erhebliches Defizit! Vertragsverletzungsverfahren durch EU-Kommission wegen ungenügender Umsetzung der FFH-Richtlinie im Februar 2015 eingeleitet: Ungenügende rechtliche Sicherung gemäß Art. 4 (4) Unvollständige Festlegung der Erhaltungsmaßnahmen nach Art. 6 (1) Ziel Für 167 FFH-Gebiete und 20 Vogelschutzgebiete soll die Managementplanung bis Ende 2019 abgeschlossen werden.

21 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

22 Daten und Fakten zur MaP (FB Offenland) Organisation in 7 Fachlosen (nach LWA-Bereichen und Th. Rhön) generell 2-jährige Bearbeitungszeit (für Los 8 dreijährige B.) Abschluss 2017: 52 FB Offenland Abschluss 2018: 57 FB Offenland Abschluss 2019: 58 FB Offenland 8 vertraglich gebundene Büros (mit Unterauftragnehmern 16 Büros) 7 Zeitstellen in der TLUG ( ) Gesamtkosten: 9,6 Mio. Euro, davon 3,2 Mio. Euro aus Landeshaushalt 4,2 Mio. Euro ELER-Mittel 2,2 Mio. Euro EFRE-Mittel

23 Bearbeitung von Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA) 83 FFH-Gebiete haben zumindest in Teilen Überschneidungen mit Europäischen Vogelschutzgebieten (SPA), davon sind 13 SPA * deckungsgleich mit FFH-Gebieten -> für diese Gebiete werden im Überschneidungsbereich die Vogelschutzaspekte nach der Vogelschutzrichtlinie in den Planungen berücksichtigt Für weitere vier SPA + werden nicht nur im Überschneidungsbereich, sondern für die gesamte SPA-Fläche FB Offenland erstellt. * 1, 3, 5, 13, 14, 20, 21, 22, 24, 25, 38, 42, , 31, 32, 40

24 Erfassung und Bewertung des EHZ von LRT und Arten PAG Öffentl. Bekanntmachung 1. Bearbeitungsjahr

25 Erfassung und Bewertung des EHZ von LRT und Arten PAG Öffentl. Bekanntmachung 1. Bearbeitungsjahr Entwurf der Maßnahmenplanung 2. Bearbeitungsjahr Zwischenbericht 28. Februar

26 Erfassung und Bewertung des EHZ von LRT und Arten PAG Öffentl. Bekanntmachung 1. Bearbeitungsjahr Hinweise / Ergänzungen Entwurf der Maßnahmenplanung Zwischenbericht PAG Nutzerabstimmung 2. Bearbeitungsjahr 28. Februar Abgestimmte Maßnahmenplanung Entwurf des Endberichtes 15. August

27 Erfassung und Bewertung des EHZ von LRT und Arten PAG Öffentl. Bekanntmachung 1. Bearbeitungsjahr Hinweise / Ergänzungen Entwurf der Maßnahmenplanung Zwischenbericht PAG Nutzerabstimmung 2. Bearbeitungsjahr 28. Februar Abgestimmte Maßnahmenplanung Naturschutz-Fachplanung Entwurf des Endberichtes 15. August PAG Beteiligung Gemeinden Verbandsbeteiligung Billigung / verbleibendes Konfliktpotential 20. November Endbericht (FB Offenland)

28 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

29 Erfassung der LRT und Anhang-II-Arten und Bewertung ihres Erhaltungszustandes LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie Erfassung (von Vorkommen, Ausprägung und Repräsentanz) sowie Bewertung des Erhaltungszustandes nach Kartier- und Bewertungsschlüssel (KBS) für FFH-LRT des Freistaates Thüringen (TLUG 2016) Arten nach Anhang II der FFH-RL / Anhang I der VS-RL Vorkommens- bzw. populationsbezogene Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes nach den aktuellen Bewertungsschemata des BfN bzw. der TLUG (PAN/ILÖK 2010)

30 6240*: Subpannonische Steppen-Trockenrasen (Festucetalia valesiacae)

31 Beispiel für einen Kartier- und Bewertungsschlüssel: LRT 6240* Subkontinentale Steppenrasen Definition: Von Federgräsern (Stipa div. spec.), Walliser Schwingel (Festuca valesiaca) und anderen kontinental verbreiteten Arten geprägte Trocken- und Halbtrockenrasen auf basisch verwitterndem Substrat in den niederschlagsärmsten Gebieten mit kontinental getöntem Klima einschließlich verbuschter Ausprägungen. Mindestanforderungen: Quantitativ: Mindestfläche 100 m 2, Mindestbreite 3 m Qualitativ: Mindestanforderung für die Zuordnung eines Bestandes zum LRT 6240 ist das Vorkommen von mindestens 3 charakteristischen, davon 1 LRT-kennzeichnenden Gefäßpflanzenarten sowie die Zugehörigkeit zu einem der genannten Syntaxa (zumindest Festucetalia valesicacae). Der Verbuschungsgrad (Deckung der Gehölze) darf höchstens 70 % betragen.

32 Charakteristische beziehungsweise kennzeichnende Arten des LRT 6240*: Achillea pannonica (Ungarische Schafgarbe), Achillea setacea (Feinblättrige Schafgarbe), Adonis vernalis (Frühlings-Adonisröschen), Astragalus danicus (Dänischer Tragant), Astragalus exscapus (Stängelloser Tragant), Bothriochloa ischaemum (Gewöhnliches Bartgras), Campanula bononiensis (Bologneser Glockenblume), Carex supina (Steppen-Segge), Centaurea stoebe (Rispen-Flockenblume), Eryngium campestre (Feld-Mannstreu), Euphorbia seguieriana (Steppen-Wolfsmilch), Festuca valesiaca (Walliser Schwingel), Koeleria macrantha (Zierliches Schillergras), Muscari tenuiflorum (Schmalblütige Traubenhyazinthe), Onobrychis arenaria (Sand-Esparsette), Oxytropis pilosa (Steppen- Spitzkiel), Poa badensis (Badener Rispengras), Potentilla cinerea (Sand-Fingerkraut), Pseudolysimachion spicatum (Ähriger Blauweiderich), Pulsatilla pratensis (Wiesen-Kuhschelle), Rapistrum perenne (Ausdauernder Windsbock), Salvia nemorosa (Steppen-Salbei), Scabiosa canescens (Graue Skabiose), Scabiosa ochroleuca (Gelbe Skabiose), Scorzonera purpurea (Violette Schwarzwurzel), Seseli annuum (Steppen-Sesel), Silene otites (Ohrlöffel-Leimkraut), Stipa capillata (Haar-Pfriemengras), Stipa pennata (Echtes Federgras), Stipa pulcherrima (Großes Federgras), Stipa tirsa (Rossschweif-Federgras), Tephroseris integrifolia (Steppen-Greiskraut), Veronica prostrata (Liegender Ehrenpreis), Viola rupestris (Sand-Veilchen)

33 LRT 6240*: Pflanzensoziologische Zuordnungsmöglichkeiten K Festuco-Brometea Br.-Bl. et R. Tx Schwingel-Trespen-Trocken- und Halbtrockenrasen O Festucetalia valesiacae Br.-Bl. et R. Tx Kontinentale Schwingel-Trocken- und Halbtrockenrasen V Festucion valesiacae Klika 1931 Kontinentale Schwingel-Trockenrasen A Geranio sanguinei-stipetum capillatae Mahn 1965 Blutstorchschnabel-Pfriemengras-Trockenrasen A Teucrio-Stipetum capillatae Mahn 1965 Gamander-Pfriemengras-Trockenrasen A Festuco valesiacae-stipetum capillatae Mahn 1965 Steppenschwingel-Pfriemengras-Trockenrasen V Cirsio-Brachypodion p.p. Hadač et Klika 1944 Kontinentale Halbtrockenrasen A Bupleuro falcati-brachypodietum pinnati Mahn 1965 p.p Sichelhasenohr-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen A Festuco rupicolae-brachypodietum pinnati Mahn 1965 p.p Furchenschwingel-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen (inkl. Festucetum sulcatae Gauckler 1938 em. Schub. 1954) A Stipetum stenophyllae (Mahn 1965) Schub Roßschweif-Federgras-Halbtrockenrasen

34 Bewertung des Erhaltungszustandes für den LRT 6240* Kriterium/Wertstufe A B C Vollständigkeit der lebensraumtypischen Habitatstrukturen Struktur- und Vegetationstypen Ausdehnung der LRTtypischen Vegetationselemente (Arten der Steppenrasen i. e. S.) Deckungsanteil typischer Kräuter Vollständigkeit des typischen Arteninventars charakteristische Arten hervorragend ausgeprägt gut ausgeprägt mittel bis schlecht ausgeprägt Stipa-Rasen, Festuca valesiaca-rasen, Rasen aus Festuca rupicola und/oder Brachypodium pinnatum, Kryptogamenfluren, Therophytenfluren, offene Bodenstellen, bewegtes Relief, Steilhänge > 4 Typen vorhanden 2-3 Typen vorhanden 1 Typ vorhanden größere, zusammenhängende flächige Vorkommen kleinere flächige oder lineare Vorkommen > 40 % % < 20 % fragmentarische, punktuelle Vorkommen vorhanden weitgehend vorhanden nur in Teilen vorhanden > 7 charakteristische Arten, davon LRT-kennzeichnende Arten > 4 LRT-kennzeichnende Arten > 5 charakteristische Arten, davon > 2 LRT-kennzeichnende Arten weniger als 5 charakteristische Arten, bzw. weniger als 2 LRTkennzeichnende Arten Beeinträchtigungen keine bis gering mittel stark Nutzung/Pflegezustand Verfilzung der Vegetation, Streuauflagen extensive Nutzung, guter Pflegezustand, (fast) keine Verfilzung und Streuauflagen stellenweise stärker degeneriert oder beginnende Degeneration auf der ganzen Fläche, geringe bis mäßige Verfilzung und dünne Streuauflagen durch langjährige Brache/Unternutzung degeneriert, dichte Verfilzung und dicke Streuauflagen Summe der Brache-, Stör-, Nährstoffzeiger, Neophyten < 5 % Deckung 5-10 % Deckung > 10 % Deckung Verbuschung < 5 % Deckung 5-30 % Deckung % Deckung Aufforstung keine gering, Einzelgehölze (teil)flächig vorhanden direkte Schädigung der Vegetation (Materialentnahme, Ablagerungen, Freizeitnutzung) Beeinträchtigungen nicht erkennbar bzw. max. punktuell ohne Schädigung des LRT Beeinträchtigungen deutlich erkennbar erhebliche Beeinträchtigungen erkennbar, Bestand dadurch degradiert

35 Erfassung der FFH-Lebensraumtypen und Bewertung ihres Erhaltungszustandes günstiger Erhaltungszustand: hervorragende (A) und gute (B) Bewertungen ungünstiger Erhaltungszustand: schlechte (C) Bewertung

36 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

37 Maßnahmenplanung (I) Maßnahmekategorien: Erhaltungsmaßnahmen Wiederherstellungsmaßnahmen Entwicklungsmaßnahmen Übergreifende Maßnahmen (ID-Nr. 5xxxx) (ID-Nr. 6xxxx) (ID-Nr. 7xxxx) (ID-Nr. 8xxxx)

38 Maßnahmenplanung (II) LRT- bzw. Habitatflächen, deren Entwicklungsflächen, sowie Vernetzungs- und Aggregierungsflächen, auf denen einheitliche dauerhafte Bewirtschaftungsmaßnahmen erfolgen sollen (z. B. Beweidung), werden soweit wie möglich in Behandlungseinheiten (BE) zusammengefasst.

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40 Pflegeempfehlungen für FFH-LRT: Beispiel 6240* Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen 1. (optimal) Beweidung mit Schafen oder Eseln Hütehaltung von Schafen (und Ziegen) oder Koppelhaltung von Eseln (und Schafen) aufwuchsorientiert Weideruhe bzw. weites Gehüt von Hauptentfaltungszeit bis zur Samenreife charakteristischer Pflanzenarten Ende Juli bis Ende März mehrmalige Beweidung möglich Entfernung von Junggehölze durch Schäfer während der Weideführung Verwendung unproblematischer, regelmäßiger Triftwege Ergänzende Maßnahmen: Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens Nach Möglichkeit zu unterlassende Maßnahmen: Düngung Tränken auf der Fläche Pferchen auf der Fläche; bei Hanglage auch nicht oberhalb Koppelhaltung Beweidung mit Pferden oder Rindern Pflege von Steppenrasen Kommentar Eine späte Beweidung im Jahr mit Schafen und Ziegen, unter Umständen mit einer Winter- oder Vorfrühlingsbeweidung, ist angemessen, da in diesem Zeitraum (Ende Juli bis Ende März) die bereits sklerotisierten Blätter der charakteristischen Gräser dieser Rasen kaum noch verbissen werden, während die weniger verhärteten Blätter einwandernder Konkurrenten dagegen noch gefressen werden. Zielstellung der Beweidung ist, eine Verbuschung zu vermeiden. Dazu sind außerdem Junggehölze vom Schäfer während der Weideführung zu entfernen, wie dies Jahrhunderte lang üblich war. Zur Reduktion des Land-Reitgrases Calamagrostis epigejos eignet sich insbesondere eine Beweidung mit Eseln (ZEHM et al. 2015), auch in Kombination mit Schafen (STORM & SCHWABE 2014, SCHWABE et al. 2013). Esel können auch auf Steilhängen und auf steinigem Untergrund eingesetzt werden (FUCHS 2013). Sie verbeißen bei Herbst- und Winterbeweidung überständige Pflanzenteile und schälen Gehölze intensiv, weshalb sie der Entbuschung und Entfilzung dienen, aber auch zur Dauerpflege eingesetzt werden können (ZEHM et al. 2015). Ein Nährstoffeintrag aus angrenzenden, oberhalb der Standorte des LRT agrarisch genutzten Flächen kann durch die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland bzw. durch die Anlage eines Pufferstreifens erfolgen. Bei Kulissenbezug KULAP-Förderung Teil A (Schonstreifen) möglich.

41 Pflegeempfehlungen für FFH-LRT: Beispiel 6240* Empfohlene Erhaltungsmaßnahmen 2. (suboptimal) Mahd einschürige Mahd mit Beräumung, außer bei Vorkommen von Federgäsern (Stipa spec.) zwischen Juli und Oktober möglichst mit Balkenmäher Ergänzende Maßnahmen: Anlage eines mindestens 10 m breiten ungedüngten Pufferstreifens Nach Möglichkeit zu unterlassende Maßnahmen: Mähgut auf der Fläche belassen Düngung Pflege von Steppenrasen Kommentar Bei Vorkommen von Federgräsern ist eine Mahd zu unterlassen, da diese aufgrund ihrer erst spät im Jahr liegenden Reservestoffeinlagerung durch Mahd verdrängt werden. Ein Nährstoffeintrag aus angrenzenden, oberhalb der Standorte des LRT agrarisch genutzten Flächen kann durch die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland bzw. durch die Anlage eines Pufferstreifens erfolgen. Bei Kulissenbezug KULAP-Förderung Teil A (Schonstreifen) möglich. Mulchen ist nicht zielführend, da die Mulchschicht durch die sommerliche Trockenheit nur verzögert abgebaut wird und die Streuschicht u.a. von vielen der niedrigwüchsigen, dünntriebigen oder zartblättrigen Arten der Steppenrasen nicht durchwachsen werden kann.

42 Maßnahmenkarte (FFH-Gebiet Bottendorfer Hügel )

43 Beweidungskonzept (FFH-Gebiet Bottendorfer Hügel )

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46 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Verbreitung v. a. in Mittel- und Osteuropa, Vorkommen in Deutschland überwiegend in der Südhälfte; meist Besiedlung von wechselfeuchtem Grünland, Bevorzugung von eher trockenen, saumartigen Bereichen, in denen der Große Wiesenknopf wächst Fortpflanzung/Biologie Eiablage zwischen die Einzelblüten des Großen Wiesenknopfs, nach ca. 8 Tagen schlüpft die Raupe, bohrt sich in die Blüte und frisst sie aus. Nach der dritten Häutung verlässt die Raupe die Pflanze, wird von Ameisen der Art Myrmica rubra in deren Nest getragen und ernährt sich dort von der Ameisenbrut. Der Falter schlüpft im folgenden Sommer. Gefährdung Nutzungsintensivierung bzw. - änderung des Grünlands (Trockenlegung, Nutzung feuchter Wiesen als mehr-schüriges Wirtschaftsgrünland, Einsatz schwerer Maschinen und intensive Beweidung, Düngung, Herbizideinsatz, Grünlandumbruch, langfristig auch Nutzungsaufgabe) Schutz Grünlandnutzung, die den Lebenszyklus der Art berücksichtigt: extensive Bewirtschaftung, frühe erste und späte zweite Mahd von wüchsigen Beständen, Schnitt ausreichend hoch über dem Boden, jährlich wechselnde Mahd von Saumstrukturen. Weiterentwicklung kleiner Populationen durch gezielte Maßnahmen

47 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

48 NATURA-2000-Managementplanung Die Abstimmungsgespräche mit den Nutzungsberechtigten und sonstigen Betroffenen werden durch die beauftragten Planungsbüros vorbereitet und eigenverantwortlich durchgeführt. Auftretende Konflikte zwischen Naturschutzzielen und Nutzungsinteressen sollen herausgearbeitet, Lösungsvorschläge entwickelt und ggf. als verbliebenes Konfliktpotenzial (z. B. Ablehnung bestimmter Erhaltungsmaßnahmen durch Bewirtschafter) dargestellt werden.

49 Auswertung Nutzerdatenübermittlung 2017 Einwilligungserklärung Umfang Anzahl Betriebe Fläche der Betriebe in NATURA Gebieten [ha] Anteil Betriebe Fläche in NATURA-2000-Geb. vollumfänglich % 66 % begrenzt % 1 % keine Rückmeldung oder Einwilligung % 33 % Gesamt % 100 % 2018 Einwilligungserklärung Umfang Anzahl Betriebe Fläche der Betriebe in NATURA Gebieten [ha] Anteil Betriebe Fläche in NATURA-2000-Geb. vollumfänglich % 47 % begrenzt % 16 % keine Rückmeldung oder Einwilligung % 37 % Gesamt % 100 %

50 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

51 Anforderungen an die Maßnahmenplanung hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten Die geplanten Maßnahmen sind inhaltlich an den aktuellen Fördermöglichkeiten in Thüringen zu orientieren. Informationen zur aktuellen Förderung gemäß KULAP 2014 und NALAP sollen hierbei einbezogen werden. Für die Kostenkalkulation der Erhaltungsmaßnahmen ist zunächst zu prüfen, ob diese im Rahmen der guten fachlichen Praxis unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten der Pflege in Thüringen (z. B. KULAP) realisiert werden können. Für alle über die gute fachliche Praxis hinausgehenden Maßnahmen ist die Eignung bestehender Förderinstrumente zu prüfen.

52 1) Verpflichtungen aus der FFH-Richtlinie 2) Offenland-LRT und Anhang-II-Arten und ihr Erhaltungszustand in Thüringen 3) FFH-Managementplanung (FB Offenland) - Grundsätzliches - Organisation der MaP Erfassung und Bewertung der LRT und Habitate von Anhang-II-Arten - Maßnahmenplanung - Nutzerabstimmung - Anforderungen hinsichtlich der Umsetzbarkeit - Konfliktpotential

53 Konfliktpotential MaP - Umgang mit LRT- oder Habitatflächen, die einen schlechten Erhaltungszustand aufweisen, für die aber - keine Nutzerabstimmung stattfinden konnte, - es keinen Nutzer gibt, - der Nutzer die Maßnahmen nicht umsetzen kann, - der Nutzer die Maßnahmen ablehnt - Umgang mit stark verbuschten Offenland-LRT-Flächen, die nach Waldgesetz bereits Waldeigenschaften erfüllen - Umsetzungsprobleme (nächste Folie) -...

54 Probleme der Umsetzung von Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen für FFH-Offenland-LRT und Habitate von Anhang-II-Arten Finanzierung investiver Maßnahmen (Erstpflege und ggf. Folgekosten): ENL, LIFE,...? Dauerpflege: KULAP, NALAP Erschwernisse in der Bewirtschaftung der Flächen Wegbrechende Bewirtschafter (Betriebsaufgaben, Einstellung der Viehhaltung in großen AG, kein Schäfernachwuchs) Unzureichende naturschutzfachliche und fördertechnische Beratung der Bewirtschafter Generelle Akzeptanz von Natura-2000

55 Weiterführende Informationen

56 Weiterführende Informationen

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Henryk Baumbach Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Referat 33 / Natura 2000

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