Inhaltsverzeichnis Mutterschutz und Karenz. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis Mutterschutz und Karenz. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1,1 Das Mutterschutzgesetz bzw das Väter- Karenzgesetz ,2 Geltungsbereich des MSchG ,3 Geltungsbereich des VKG Kap 2 Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft 2,1 Mitteilung der Schwangerschaft ,2 Mitteilung vom vorzeitigen Ende der Schwangerschaft ,3 Informationspflicht über den Beginn der Schutzfrist ,4 Adressat der Mitteilungen ,5 Unterlassung der Mitteilungs- und Vorlagepflicht ,6 Mitteilungspflicht des Dienstgebers Kap 3 Schutzbestimmungen vor Beginn einer Schwangerschaft 3,1 Evaluierungspflicht des Dienstgebers ,2 Maßnahmen bei Gefährdung Kap 4 Beschäftigungsverbote vor der Entbindung 4,1 Allgemeines ,2 Absolutes Beschäftigungsverbot vor der Geburt des Kindes ,3 Dienstverhältnis während des absoluten Beschäftigungsverbotes ,4 Berechnung der Achtwochenfrist ,5 Individuelles Beschäftigungsverbot ,5.1 Umfang des individuellen Beschäftigungsverbotes

2 Kap 5 Verbotene Arbeiten für werdende Mütter 5,1 Allgemeines ,2 Verbotene Arbeiten nach 4 Abs 2 MSchG ,2.1 Heben und Bewegen von Lasten ,2.2 Arbeiten im Stehen ,2.3 Arbeiten unter schädlichen Einwirkungen. 21 5,2.4 Arbeiten im ständigen Sitzen ,3 Verbotene Arbeiten gem 4 Abs 3 MSchG ,4 Wirksamwerden der Bestimmungen über die verbotenen Arbeiten Kap 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung 6,1 Absolutes Beschäftigungsverbot nach der Geburt des Kindes ,2 Dienstverhältnis während des absoluten Beschäftigungsverbotes ,3 Berechnung der Schutzfrist Kap 7 Wochengeld 7,1 Allgemeines ,2 Voraussetzungen ,3 Antrag auf Wochengeld Kap 8 Arbeitsrechtliche Besonderheiten nach dem MSchG 8,1 Verbot der Nachtarbeit ,1.1 Umfang des Nachtarbeitsverbots ,1.2 Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot ,2 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ,2,1 Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot ,3 Verbot der Leistung von Überstunden ,3.1 Beginn des Überstundenverbotes ,4 Kündigungs- und Entlassungsschutz ,4.1 Allgemeines zum Kündigungsschutz

3 8,4.2 Beginn des besonderen Kündigungsschutzes ,4.3 Dauer des Kündigungsschutzes ,4.4 Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung ,4.5 Rechtsfolgen einer unwirksamen Kündigung ,4.6 Der besondere Entlassungsschutz ,4.7 Voraussetzungen für eine rechtswirksame Entlassung ,4.8 Entlassungsgründe ,4.9 Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Entlassung ,5 Einvernehmliche Auflösung ,5.1 Allgemeines ,5.2 Voraussetzungen einer rechtswirksamen einvernehmlichen Auflösung Kap 9 Die Karenz 9,1 Allgemeines ,2 Rechtswirkungen der Karenz ,3 Voraussetzungen für den Anspruch auf Karenz ,3.1 Aufrechtes Dienstverhältnis ,3.2 Gemeinsamer Haushalt ,4 Beginn der Karenz ,5 Dauer der Karenz ,6 Meldung der Karenz ,7 Verlängerung der Karenz ,8 Vorzeitige Beendigung der Karenz ,9 Karenz und erneute Schwangerschaft ,10 Karenz und Tod eines Kindes ,10.1 Tod des Kindes vor Antritt der Karenz ,10.2 Tod des Kindes während der Karenz ,11 Wiederaufnahme der Arbeit nach Ablauf der Karenz ,12 Fernbleiben der Dienstnehmerin nach Ablauf der Karenz ,13 Beschäftigungsmöglichkeiten während der Karenz

4 Kap 10 Die vereinbarte Karenz 10,1 Allgemeines ,2 Kündigungs- und Entlassungsschutz ,3 Anrechnungsverpflichtung bei vereinbarter Karenz Kap 11 Die geteilte Karenz 11,1 Teilung der Karenz ,2 Gleichzeitige Karenz der Eltern ,3 Meldefristen ,4 Besonderer Kündigung- und Entlassungsschutz Kap 12 Die aufgeschobene Karenz 12,1 Allgemeines ,2 Voraussetzungen ,3 Meldung ,4 Verbrauch der aufgeschobenen Karenz Kap 13 Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Schwangerschaft und der Karenz 13,1 Weiterzahlung des Entgelts bei schwangeren Dienstnehmerinnen ,2 Anrechung der Karenzzeit auf das Dienstverhältnis ,3 Berechnung der Sonderzahlungen und des Urlaubes bei Inanspruchnahme der Karenz ,4 Urlaubsverjährung ,5 Sozialversicherung während der Karenz. 54 Kap 14 Der Mutterschaftsaustritt 14,1 Allgemeines ,2 Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfertigung im Falle des Mutterschaftsaustritts ,2.1 Ununterbrochenes Dienstverhältnis von fünf Jahren ,2.2 Lebendgeburt

5 14,2.3 Zeitpunkt der Erklärung ,3 Rechtsfolgen des Mutterschaftsaustritts ,3.1 Allgemeines ,3.2 Sonderzahlungen ,3.3 Urlaub ,3.4 Abfertigung alt ,3.5 Abfertigung neu Kap 15 Die Elternteilzeit 15,1 Allgemeines ,2 Voraussetzung für den Anspruch auf Elternteilzeit ,2.1 Allgemeines ,2.2 Betrieb mit mehr als 20 Dienstnehmern 60 15,2.3 Mindestbeschäftigungsdauer ,2.4 Gemeinsamer Haushalt und Obsorge ,2.5 Elternteilzeit und Karenz ,3 Dauer der Elternteilzeit ,4 Meldung der Elternteilzeit ,5 Anspruch auf Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit ,5.1 Allgemeines ,5.2 Verfahren zur Durchsetzung der Elternteilzeit ,6 Vereinbarung einer Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit ,6.1 Allgemeines ,6.2 Verfahren zur Durchsetzung ,7 Rechtsfolgen der Elternteilzeit ,7.1 Allgemeines ,7.2 Dienstzeitabhängige Ansprüche ,7.3 Entgelt und einmalige Bezüge ,7.4 Urlaubsanspruch und -verbrauch ,7.5 Kündigungs- und Entlassungsschutz Kap 16 Das Kinderbetreuungsgeld 16,1 Voraussetzungen ,2 Anspruchsdauer und Bezugsvarianten ,3 Sozialversicherung während der Dauer des Kinderbetreuungsgeldes

6 16,4 Zuverdienstgrenze während der Dauer des Kinderbetreuungsgeldes ,4.1 Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit ,4.2 Alle anderen Einkünfte ,5 Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld Kap 17 Die Familienbeihilfe 17,1 Voraussetzungen ,2 Die Höhe der Familienbeihilfe ,3 Familienbeihilfe bei Einkünften des Kindes ,4 Studierende Kinder Anhang Mustervereinbarungen und Musterschreiben 9

"Mutterschutz und Karenz" 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3

Mutterschutz und Karenz 2. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter- Karenzgesetz... 11 1.2 Geltungsbereich des MSchG... 11 1.3 Geltungsbereich des VKG... 12 Kap 2 Mitteilungspflichten

Mehr

"Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld" Inhaltsverzeichnis

Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Teil 1 MUTTERSCHUTZ Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter-Karenzgesetz... 15 1.2 Geltungsbereich des MSchG... 15 1.3 Geltungsbereich des VKG... 16 Kapitel 2 Mitteilungspflichten

Mehr

StB Mag. Martin Puchinger Partner der Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien

StB Mag. Martin Puchinger Partner der Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien Autoren: StB Mag. Martin Puchinger Partner der Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Wien Mag. Silke Weissensteiner Juristin mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz & Karenz" 2. Auflage Mai 2012

Leseprobe aus Mutterschutz & Karenz 2. Auflage Mai 2012 Vorwort Eine Schwangerschaft bringt für DienstnehmerInnen und Dienstgeber zahlreiche Verpflichtungen aber auch Rechte mit sich. Wie komplex die Rechtsmaterie rund um die Geburt eines Kindes geworden ist,

Mehr

Abschnitt I Allgemeiner Teil

Abschnitt I Allgemeiner Teil Artikel 1 Änderung des Steiermärkischen Mutterschutz- und Karenzgesetzes Das Gesetz über den Mutterschutz und die Karenz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Landesdienst, LGBl. Nr. 52/2002, wird

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XIII I. Schwangerschaft... 1 1. Geschützte Arbeitnehmerinnen... 1 2. Pflichten der Arbeitnehmerin... 2 3. Pflichten des Arbeitgebers... 4 a) Meldungen... 4 b) Evaluierung

Mehr

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT

ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeit ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeitsrechtlicher Leitfaden Stand: Jänner 2016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring

Mehr

Ein Baby ist unterwegs

Ein Baby ist unterwegs Ein Baby ist unterwegs Dienst- und Besoldungsrechtliches rund um Schwangerschaft, Geburt und Karenz Daniela Eysn, MA Bereichsleiterin Besoldung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst 1010 Wien, Teinfaltstraße

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979

Textgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 1 von 8 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 1. (1) bis 4 1. (1) bis 4 10. (1) 10. (1) (2) bis (7) (2) bis (7) 12. (1) Dienstnehmerinnen können während der Schwangerschaft

Mehr

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren

ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.

Mehr

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG

Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG Textgegenüberstellung Steiermärkisches Mutterschutz- und Karenzgesetz St.-MSchKG geltender Text vorgeschlagener Text Z 3 ( 25) Teilzeitbeschäftigung (1) Teilzeitbeschäftigung, ihr Beginn, ihre Dauer, ihr

Mehr

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten!

Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! Elternteilzeit Alle Infos für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes Elternteilzeit beanspruchen möchten! www.proge-frauen.at RECHT AUF ELTERNTEILZEIT Das Bundesgesetz über die Elternteilzeit ist mit

Mehr

1 ANSTELLUNG UND KIND

1 ANSTELLUNG UND KIND 1 ANSTELLUNG UND KIND Nachstehende Informationen sollen Ihnen eine Hilfestellung über die Zeit ab Beginn der Schwangerschaft bis zur Wiederaufnahme der ärztlichen Tätigkeit geben. Bitte beachten Sie, dass

Mehr

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes

M E R K B L A T T. für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes M E R K B L A T T für M Ü T T E R anlässlich der Geburt eines Kindes 1. Meldung der Schwangerschaft Sobald der Lehrerin / Bediensteten die Schwangerschaft bekannt ist, meldet sie diese ehestens mit einer

Mehr

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT

Eltern Kind Kalender IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Eltern Kind Kalender / IHR WEGBEGLEITER IN FRAGEN RUND UM RECHT GELD GESUNDHEIT Sie erwarten ein Baby? Wir gratulieren herzlich! Hier ist ja auch ein wirklich guter Platz, um zur Welt zu kommen. Der Staat

Mehr

576/A XXVI. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag

576/A XXVI. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag 576/A XXVI. GP - Initiativantrag (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 576/A XXVI. GP Eingebracht am 30.01.2019 Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek Genossinnen und Genossen betreffend ein

Mehr

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Mutterschutzgesetz (MuSchG) Titel, Vorname, Name Abteilung, Fachbereich oder Institut Mutterschutzgesetz (MuSchG) Was gilt seit dem 01.01.2018? Bildquelle:pixabay.de Mutterschutzgesetz Ziele: Gesetz zum Schutz von Müttern bei der

Mehr

MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ

MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ 487 MUTTERSCHUTZGESETZ/VÄTER- KARENZGESETZ Geltungsbereich ArbeiterInnen, Angestellte und Lehrlinge; mit entsprechenden Abänderungen auch gültig für HeimarbeiterInnen, Haushaltsbeschäftigte sowie für gewisse

Mehr

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNKARENZ KÜNDIGUNGS- UND ENTLASSUNGSSCHUTZ, TEILUNGSMÖGLICHKEITEN GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER Stand 2007 FOTO: BILLIONPHOTOS.COM - FOTOLIA Ihr starker Partner. bgld.arbeiterkammer.at MUTTERSCHUTZ INHALT Mutterschutz 5 Schwangerschaft und Stillen

Mehr

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Bücher die nicht fehlen sollten! 2 Das Gesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen in privaten und öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahmen siehe Tabelle in Kind und Beruf

Mehr

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018

SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 SCHWANGER. MUTTER. SELBSTBESTIMMT!? Das neue Mutterschutzgesetz Novelle Januar 2018 Stephanie Oehl Leitung SC Personal und Recht Persönlicher Anwendungsbereich 1 Abs. 2 MuSchG Vor Benachteiligungen zu

Mehr

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016

stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 Im stehst du willkommen zurück! Stand: April 2016 MEIN WIEDEREINSTIEG BEI BILLA Ihre Teilzeitbeschäftigung (Elternteilzeit) Falls Sie nach der Karenz nicht mit Ihrer vollen Stundenanzahl bei BILLA arbeiten

Mehr

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz 1 Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Kündigungs und Entlassungsschutz beginnt bei der Mutter grundsätzlich ab Bekanntgabe bzw ab Bekanntwerden der Schwangerschaft beim/bei der

Mehr

Das Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz Das Mutterschutzgesetz 1 Kündigungs- und Entlassungsschutz Der Kündigungs und Entlassungsschutz beginnt bei der Mutter grundsätzlich ab Bekanntgabe bzw ab Bekanntwerden der Schwangerschaft beim/bei der

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff 10 1.1.1 Abschluss des ArbV 10 1.1.2 Dienstzettel 10 1.1.3 Kennzeichen des

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Anspruchvoraussetzungen Für AN, die in Betrieben mit mehr als 20 AN beschäftigt sind UND die bereits seit 3 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind. Karenzzeiten

Mehr

Inhaltsverzeichnis Seite

Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 10 1.1.1 Abschluss des ArbV... 10 1.1.2 Dienstzettel... 10 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 12

Mehr

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz

Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz Das Gesetz gilt für alle ArbeitnehmerInnen in privaten und öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahmen siehe Tabelle Seite 28 in Kind und Beruf Schwangerschaft, Mutterschutz,

Mehr

Leseprobe aus "Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld" Jänner 2017 TEIL 1

Leseprobe aus Mutterschutz, Karenz & Kinderbetreuungsgeld Jänner 2017 TEIL 1 Kapitel 1 Einleitung TEIL 1 MUTTERSCHUTZ Kapitel 1 Einleitung 1.1 Das Mutterschutz- bzw das Väter-Karenzgesetz Der erste Teil dieses Buches beschäftigt sich mit den arbeitsrechtlichen Auswirkungen einer

Mehr

"Wegweiser für die Personalabrechnung" Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers

Wegweiser für die Personalabrechnung Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Wichtiges bei Einstellung eines Arbeitnehmers 1.1 Allgemeines... 10 1.2 Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse 10 1.3 Meldung bei der Gemeinde... 11 1.4 Meldung beim

Mehr

E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung

E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung E. Eltern-Teilzeitbeschäftigung 1. Was bringt die Eltern-Teilzeitbeschäftigungsregelung? a) Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung In Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern ( 15h MSchG und 8 VKG) Ein

Mehr

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN

KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN 3. LEITFADEN KARENZ 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Elternkarenz 1.2 Beschäftigungsmöglichkeiten 1.3 Beendigung während der Karenz 1.4 Kinderbetreuungsgeld 1.5 Einkunftsarten bei Zuverdienst - Kinderbetreuungsgeld 1.6

Mehr

Schwangerschaft - Was ist zu tun

Schwangerschaft - Was ist zu tun Schwangerschaft - Was ist zu tun Link: http://www.arbeiterkammer.com/familie/schwanger.htm (vom 21. März 2013) Meldepflicht Den Dienstgeber informieren Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, ist der Arbeitgeber/die

Mehr

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004

Elternteilzeit. seit 01. Juli 2004 Elternteilzeit seit 01. Juli 2004 Bücher die nicht fehlen sollten! Birgit Isepp 2 Anspruchvoraussetzungen AN, die in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind UND die bereits seit 3

Mehr

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN

INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF HERZLICH WILLKOMMEN Frauennewsletter ist über unsere Homepage zu abonnieren: www.akstmk.at INFO.FRÜHSTÜCK.FAMILIE&BERUF Mag. a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/ ) 25 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (IVa-301/134 20.08.2015) 1 Beschäftigungsverbot nach der Entbindung Es dauert acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen

Mehr

Elternteilzeit Schulung am 03. April MSchG ab 15h VKG ab 8

Elternteilzeit Schulung am 03. April MSchG ab 15h VKG ab 8 Elternteilzeit Schulung am 03. April 2019 MSchG ab 15h VKG ab 8 Was ist Elternteilzeit? Mütter/Väter und Adoptivmütter/ Adoptivväter und Pflegemütter/Pflegeväter haben Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung

Mehr

Eine Information der ÖPU/FCG NÖ

Eine Information der ÖPU/FCG NÖ Eine Information der ÖPU/FCG NÖ Meldung an den Dienstgeber über den voraussichtlichen Geburtstermin (Vorlage der Schwangerschaftsbestätigung) Verbot der Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (d.h. keine mehrtägigen

Mehr

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN MUTTERSCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER GERECHTIGKEIT MUSS SEIN BERUF UND FAMILIE Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident

Mehr

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN. DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04

AKTUELL ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT RECHT WIEN.  DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 AKTUELL DAS INFO-SERVICE DER AK 5 04 RECHT ELTERNTEILZEIT UND ÄNDERUNG DER LAGE DER ARBEITSZEIT Um Eltern die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu erleichtern, fordert die Arbeiterkammer seit

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD.

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD. WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD 1 AK Infoservice Wir stehen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Broschüre gibt einen Überblick über Ihre

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD.

WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD. WENN EIN BABY KOMMT MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERN- TEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD www.arbeiterkammer.at 1 AK Infoservice Wir stehen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Broschüre gibt einen

Mehr

ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN. WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN. WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland GERECHTIGKEIT MUSS SEIN ELTERNKARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN 03 2018 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland Welche Gesetze regeln Betriebskosten? ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE

Mehr

WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN WENN EIN BABY KOMMT VON SCHWANGERSCHAFT BIS ELTERNTEILZEIT RECHTSLAGE FÜR GEBURTEN AB 1. MÄRZ 2017 GERECHTIGKEIT MUSS SEIN Die Arbeiterkammer Kärnten berät und informiert ihre Mitglieder in allen Fragen

Mehr

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da

SOZIALES WIRTSCHAFT WOHNEN BILDUNG. Ein Baby kommt JUGEND. Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg KONSUMENT. Wir sind für Sie da RA WW > SOZIALES CM PAN RA WW > WIRTSCHAFT CM PAN RA WW > WOHNEN CM PAN RA WW > BILDUNG CM PAN RA WW Ein Baby kommt > JUGEND Von Schwangerschaft bis Wiedereinstieg CM PAN RA WW > KONSUMENT CM PAN RA WW

Mehr

Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle"

Die Wochengeldfalle Wochengeldfalle Die "Wochengeldfalle" "Wochengeldfalle" Arbeits-, beitrags-und leistungsrechtliche Besonderheiten in Verbindung mit kurzen Kinderbetreuungsgeldvarianten VERÖFFENTLICHUNG: NÖDIS, NR. 11/AUGUST 2014 Das

Mehr

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016

stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 Im stehst du gerade in der Schwangerschaft. Stand: April 2016 IHRE SCHWANGERSCHAFT & IHR BERUF Wir haben die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick Sie haben uns Ihre Schwangerschaft mitgeteilt und

Mehr

aus "Arbeitsrecht für Lohnverrechner", 2. Auflage März 2018 Inhaltsverzeichnis

aus Arbeitsrecht für Lohnverrechner, 2. Auflage März 2018 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses 1.1 Arbeitsvertrag (ArbV) und Arbeitnehmer (AN)-Begriff... 11 1.1.1 Abschluss des ArbV... 11 1.1.2 Dienstzettel... 11 1.1.3 Kennzeichen des ArbV... 13

Mehr

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein

Elternkarenz. Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten. Gerechtigkeit muss sein Elternkarenz Kündigungs- und Entlassungsschutz, Teilungsmöglichkeiten Gerechtigkeit muss sein Beruf und Familie Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job und nicht Kind oder Job. Rudi

Mehr

Änderung des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes (MSchG und VKG) und des Angestelltengesetzes (AngG)

Änderung des Mutterschutzgesetzes, des Väter-Karenzgesetzes (MSchG und VKG) und des Angestelltengesetzes (AngG) 19/SN-167/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 BU NDESARBEITSKAMM ER Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stuben ring 1 1010 Wien PRINZ EU

Mehr

MUTTER- SCHUTZ AK INFORMIERT SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER. ermöglicht durch den gesetzlichen AK. Mitgliedsbeitrag

MUTTER- SCHUTZ AK INFORMIERT SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER. ermöglicht durch den gesetzlichen AK. Mitgliedsbeitrag MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag Renate Anderl AK PRÄSIDENTIN Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind

Mehr

WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN

WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN Beruf und Familie WAS VÄTER WISSEN SOLLTEN INFORMATION ÜBER ARBEITSRECHTLICHE ANSPRÜCHE BEI GEBURT EINES KINDES (FAMILIENZEIT, KARENZ, ELTERNTEILZEIT ETC.) Stark für Sie. AK Infoservice Freistellungsanspruch

Mehr

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ )

Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/ ) 6 Wichtiges für die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes (M0120/6-2016 08.09.2016) 1 Bekanntgabe der Schwangerschaft Werdende Mütter haben, sobald ihnen ihre Schwangerschaft bekannt ist, dem Leiter/der

Mehr

MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER

MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER MUTTER- SCHUTZ SCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD

MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD MUTTERSCHUTZ UND KARENZ MUTTERSCHUTZ KARENZ ELTERNTEILZEIT KINDERBETREUUNGSGELD EIN RATGEBER ZU MUTTERSCHUTZ, KARENZ, ELTERNTEILZEIT UND KINDERBETREUUNGSGELD Wann muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND WOCHENGELD

MUTTERSCHUTZ UND WOCHENGELD Mutterschutz und Wochengeld MUTTERSCHUTZ UND WOCHENGELD Beruf und Familie DAS WICHTIGSTE FÜR DIE ERSTE ZEIT Stark für Sie. AK Vorarlberg 1 AK Infoservice Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind einschneidende

Mehr

Mutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017

Mutterschutzgesetz. Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Mutterschutzgesetz Grundlagen der Sozial- und Konfliktberatung bei Schwangerschaft Oktober 2017 Heike Pinne Reform Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts BGBl Nr. 30 vom 29.05.2017 Vom Bundesrat

Mehr

Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND

Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND Hurra, ein Baby! INFORMATIONEN RUND UMS KIND Ergänzendes Skriptum zur Broschüre GÖD-Frauen, Ein Baby kommt für Kärntner PflichtschullehrerInnen mit Verweisen auf Formulare und Informationsblätter der Kärntner

Mehr

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN

ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN ELTERN KARENZ IHRE ANSPRÜCHE, RECHTE UND PFLICHTEN AK Infoservice Wir wollen gerechte Bedingungen für Familien: Kind und Job statt Kind oder Job. Rudi Kaske AK Präsident wien.arbeiterkammer.at 2 www.arbeiterkammer.at

Mehr

Mutterschutz und Wochengeld

Mutterschutz und Wochengeld Beruf und Familie SEITE 1 Mutterschutz und Wochengeld Das Wichtigste für die erste Zeit. www.ak-vorarlberg.at Job & Kind 2008 SEITE 2 Mutterschutz und Wochengeld SEITE 3 Vorwort Befindet sich die Mutter

Mehr

Beruf und Familie SEITE 1. Karenz. Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle. Stark für Sie. AK Vorarlberg.

Beruf und Familie SEITE 1. Karenz. Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle. Stark für Sie. AK Vorarlberg. Beruf und Familie SEITE 1 Karenz Begriffserklärung, Meldefristen, Sonderfälle www.ak-vorarlberg.at Job & Kind 2008 SEITE 2 Karenz SEITE 3 Vorwort Bereits während der Schwangerschaft sollten sich die Eltern

Mehr

Tod eines Kindes. Beruf und Familie

Tod eines Kindes. Beruf und Familie Tod eines Kindes Beruf und Familie AK Infoservice Impressum Herausgeber: AK Vorarlberg Widnau 2 4, 6800 Feldkirch Telefon 050/258-0, Fax 050/258-1001 kontakt@ak-vorarlberg.at, Bilder: martingaal, Jeanette

Mehr

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

636/A XXII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 636/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 5 636/A XXII. GP Eingebracht am 08.06.2005 Antrag der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Vaterschutzmonat geschaffen

Mehr

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG ELTERNTEILZEIT ANSPRUCH DER ELTERN AUF TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Stand 2007 FOTO: JENKOATAMAN - FOTOLIA Ihr starker Partner. bgld.arbeiterkammer.at ELTERNTEILZEIT INHALT Elternteilzeit Teilzeitbeschäftigung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 24 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 22. Juni 2004 Teil I 64. Bundesgesetz: Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979, des Väter-Karenzgesetzes, des Landarbeitsgesetzes

Mehr

ELTERN- KALENDER AK INFORMIERT WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT. ermöglicht durch den gesetzlichen AK.

ELTERN- KALENDER AK INFORMIERT WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT. ermöglicht durch den gesetzlichen AK. ELTERN- KALENDER WICHTIGE TERMINE UND FRISTEN AB BEGINN DER SCHWANGERSCHAFT Mit Terminplan als Übersicht! AK INFORMIERT ermöglicht durch den gesetzlichen AK Mitgliedsbeitrag 1 AK Infoservice NETWORK BBB

Mehr

1 von 23. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979

1 von 23. Artikel 1 Änderung des Mutterschutzgesetzes 1979 1 von 23 399 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP Regierungsvorlage Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Landarbeitsgesetz

Mehr

steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017

steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017 Im steht Ihr Team. Information für Führungsverantwortliche Schwangerschaft, Karenz & Wiedereinstieg Stand: April 2017 Stand 1.4.2016 BERUF UND FAMILIE INFO FÜR FÜHRUNGSVERANTWORTLICHE Lieber Führungsverantwortlicher,

Mehr

ELTERNTIPPS ANSPRÜCHE VOR UND NACH DER GEBURT EINES KINDES. Für AK-Mitglieder kostenlos!

ELTERNTIPPS ANSPRÜCHE VOR UND NACH DER GEBURT EINES KINDES. Für AK-Mitglieder kostenlos! ELTERNTIPPS ANSPRÜCHE VOR UND NACH DER GEBURT EINES KINDES. Für AK-Mitglieder kostenlos! www.arbeiterkammer.com IHR RECHT IM JOB Mehr als 93 Millionen Euro oder den Gegenwert von 4700 Mittelklasseautos:

Mehr

Analyse des neuen Elternteilzeitrechts Chancen und Risiken. Mag. Markus Faßhauer

Analyse des neuen Elternteilzeitrechts Chancen und Risiken. Mag. Markus Faßhauer Analyse des neuen Elternteilzeitrechts Chancen und Risiken Mag. Markus Faßhauer Regelungskomplexe Karenz Arbeitsrechtliches Instrument Bis 2. Geburtstag Elternteilzeit (und Änderung der Lage der Arbeitszeit)

Mehr

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss

Personalvertretung. Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Geburt, Karenz, Kinderbetreuungsgeld Februar 2010 Personalvertretung Die Nr. 1 in Service INHALTSVERZEICHNIS DIENSTRECHT

Mehr

Wiedereingliederungsteilzeit

Wiedereingliederungsteilzeit ! HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht - Grundlage BGBl I 30/2017 Inkrafttreten

Mehr

Karenz, Elternteilzeit, Kinderbetreuungs- und Karenzgeld EIN RATGEBER DER AK SALZBURG

Karenz, Elternteilzeit, Kinderbetreuungs- und Karenzgeld EIN RATGEBER DER AK SALZBURG Mutterschutz Karenz, Elternteilzeit, Kinderbetreuungs- und Karenzgeld EIN RATGEBER DER AK SALZBURG Liebe (werdende) Mütter und Väter! Wann muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin? Wie funktioniert

Mehr

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik in Zusammenarbeit mit der juris GmbH www.juris.de Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik AGB DDR Ausfertigungsdatum: 16.06.1977 Vollzitat: "Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen

Mehr

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU! Pensionssplitting BABY-PACKAGE

Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Nr. 1 / Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU! Pensionssplitting BABY-PACKAGE Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Nr. 1 / 2016 Wann, Was, Wo Kinderbetreuungsgeld Elternteilzeit NEU Pensionssplitting -PACKAGE INHALT I. IN DER SCHWANGERSCHAFT Meldepflicht der Arbeitnehmerin 2 Meldepflicht von

Mehr

15 h 15 q Mutterschutzgesetz 8 9 Väterkarenzgesetz

15 h 15 q Mutterschutzgesetz 8 9 Väterkarenzgesetz ELTERNTEILZEIT 15 h 15 q Mutterschutzgesetz 8 9 Väterkarenzgesetz Schulung am 22.11.2018 Geltungsbereich Die Elternteilzeitregelungen sind in den 15h- 15g Mutterschutzgesetz (MSchG) und in den 8-8h Väterkarenzgesetz

Mehr

Freie Dienstnehmerinnen

Freie Dienstnehmerinnen Das Gesetz gilt für Alle ArbeitnehmerInnen in privaten Arbeitsverhältnissen und in öffentlichen Dienstverhältnissen. Ausnahme sind arbeitnehmerähnliche Verhältnisse: zb. freier Dienstvertrag, Werkvertrag

Mehr

KARENZ- MANAGEMENT. Christl Marte-Sandholzer Carolin Grabher. 05.11.2015 WKV Feldkirch

KARENZ- MANAGEMENT. Christl Marte-Sandholzer Carolin Grabher. 05.11.2015 WKV Feldkirch KARENZ- MANAGEMENT Christl Marte-Sandholzer Carolin Grabher 05.11.2015 WKV Feldkirch KARENZMANAGEMENT Vereinbarkeit Familie und Beruf Attraktiver Arbeiter - Wettbewerbsvorteil Frühzeitige Planung Beispiele:

Mehr

Handbuch zum Mutterschutzgesetz

Handbuch zum Mutterschutzgesetz FACHSCHRIFTENREIHE GESETZLICHES RECHT BAND 12 Handbuch zum Mutterschutzgesetz Praxiskommentar mit Bußgeldkatalog und den Vorschriften für den öffentlichen Dienst 13. Auflage KLAGES-VERLAG HANNOVER INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz

Frauen haben Zukunft. Rechtsinfo der ÖGB-Frauen. Jänner Baby-Package. Inklusive. Bildungskarenz Rechtsinfo der ÖGB-Frauen Frauen Jänner 2009 Baby-Package Inklusive Bildungskarenz Inhalt I. In der Schwangerschaft Meldepflicht der Arbeitnehmerin... 4 Meldepflicht des Arbeitgebers... 4 Beschäftigungsverbote

Mehr

ELTERNTEILZEIT. 15 h 15 q MSchG 8 9 VKG

ELTERNTEILZEIT. 15 h 15 q MSchG 8 9 VKG ELTERNTEILZEIT 15 h 15 q MSchG 8 9 VKG Was ist Elternteilzeit ganz allgemein? Der Anspruch von Müttern/Vätern, Adoptivmüttern/-vätern, Pflegemüttern/Pflegevätern auf eine Teilzeitbeschäftigung (= Elternteilzeit)

Mehr

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie.

Beruf und Familie. Beruf und Familie. Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer. Stark für Sie. Beruf und Familie Beruf und Familie Die häufigsten Fragen und größten Irrtümer Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at Familie und Frau SEITE Familie und Frau Vorwort Die Freude ist groß, wenn sich in der

Mehr