Differenzliste zum OPS 2013

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1 Differenzliste zum OPS 2013 Die Differenzliste zum OPS enthält diejenigen Änderungen, die sich in der Endversion des OPS Version 2013 gegenüber der Vorabversion ergeben haben. Die Differenzen zwischen Vorabversion und Endversion sind farbig markiert; wie in den Aktualisierungslisten sind Einfügungen rot und unterstrichen, Löschungen blau und durchgestrichen dargestellt. Kleine redaktionelle Änderungen wie z.b. die Bereinigung von Schreibfehlern sind in der Differenzliste nicht enthalten. Die Differenzliste entsteht auf der Basis eines Abgleichs zwischen der Vorabversion und der Endversion des OPS Das DIMDI übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Fehlerfreiheit dieser Differenzliste. Verbindlich ist die vollständig überarbeitete amtliche Version der Klassifikation. DIMDI Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information Medizinische Klassifikationen Waisenhausgasse 36-38a Köln

2 Kapitel 1 DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN ( ) Andere diagnostische Maßnahmen ( ) Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-)psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen Dieser Kode ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des 17d KHG erbracht wurden Dieser Kode ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden und kann für jeden Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind, angegeben werden Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder der Zusatzkodes (9-64) angerechnet werden Mindestmerkmale: Multidisziplinäre Diagnostik zur differenzierten Einordnung der Diagnose und der bisherigen Therapien durch ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Diplom-Psychologen) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Es werden die Behandlungsziele und der spezifische multiprofessionelle Therapiebedarf definiert und ein Therapieplan vereinbart Es werden im diagnostischen Einzelkontakt von destens 2 Stunden pro Tag durch die oben genannten Berufsgruppen z.b. folgende Leistungen (inklusive Auswertung) erbracht: Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (z.b. biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese) Strukturierte Befunderhebung z.b. unter Verwendung störungsspezifischer Selbst- und Fremdbeurteilungsskalen Ausführliche Differenzialdiagnostik Komorbiditätsdiagnostik Psychologische, psychosoziale und neuropsychologische Diagnostik zur Erhebung, Indikationsstellung, Verlaufsbeurteilung und Erfolgskontrolle Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier genannten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.b. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten Aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen Dieser Kode ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des 17d KHG erbracht wurden Dieser Kode ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) Dieser Kode ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden und kann für jeden Tag, an dem die Kriterien erfüllt sind, angegeben werden Eine somatische Diagnostik, eine Ausschlussdiagnostik oder eine somatische Behandlung sind jeweils gesondert zu kodieren Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-65 bis 9-68) oder der Zusatzkodes (9-69) angerechnet werden Mindestmerkmale: 2/28

3 Intensive multiprofessionelle Diagnostik zur Diagnosesicherung und Differenzialdiagnostik unter Leitung eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Die Leistungen (inklusive Auswertung) umfassen z.b. folgende Bereiche: Durch Ärzte oder Psychologen: Extensive fremdanamnestische Erhebungen z.b. im schulischen/jugendhilflichen/kindergartenumfeld oder in der erweiterten Herkunftsfamilie; standardisierte strukturierte Diagnostikverfahren mit großem Zeitaufwand beim Kind und bei Bezugspersonen im Rahmen von komplexen Störungen mit schwieriger Differenzialdiagnose und erheblicher Auswirkung der diagnostischen Entität auf die weitere Behandlung (z.b. ADOS/ADI, K-SADS, DISYPS) Durch Psychologen: Aufwendige Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik-Verfahren, Diagnostik von Teilleistungsstörungen; neuropsychologische Verfahren Durch Ärzte und andere Berufsgruppen: Entwicklungsdiagnostik: Feinneurologische aufwendige Untersuchung auf soft signs, heilpädagogische/motopädische Diagnostik (z.b. Entwicklungstests; psychomotorische Testverfahren), ergotherapeutische Diagnostikverfahren, familiendynamische Diagnostik Durch pädagogisch-pflegerische Fachkräfte: Aufwendige pädagogisch-pflegerische Verhaltensbeobachtung, ggf. mit gezielten Symptomchecklisten, Eltern-Kind-Interaktionsbeobachtung ggf. videogestützt Es müssen destens 4 Einheiten von jeweils destens 25 Minuten pro Tag erbracht werden Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier genannten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.b. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten Komplexe Diagnostik Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben Mindestmerkmale: Multiprofessionelles Team (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Fachkräfte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie) Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils destens 30 Minuten in destens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.b. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen erbracht: Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese) Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen Durchführung von destens einer Fallbesprechung mit destens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation Ggf. Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe Ohne weitere Maßnahmen Mit Durchführung von destens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz Die Fallkonferenz findet unter Mitwirkung der einbezogenen Fachdisziplinen sowie einem Vertreter der Jugendhilfe und zumeist der Eltern/Sorgeberechtigten mit einer Dauer von destens 30 Minuten und mit Erstellung eines Therapie- und Hilfeplanes statt 3/28

4 Kapitel 5 OPERATIONEN ( ) Operationen an den Augen ( ) Operationen an Tränendrüse und Tränenwegen Inzision der Tränendrüse Entfernung eines Fremdkörpers oder Steines Operationen an der Konjunktiva Operative Entfernung eines Fremdkörpers aus der Konjunktiva Mit Magnet Operationen an der Kornea Refraktive Keratoplastik und andere Rekonstruktion der Kornea In-situ-Keratomileusis Keratophakie Epikeratophakie Laser-Thermo-Keratoplastik Operationen an Iris, Corpus ciliare, vorderer Augenkammer und Sklera Senkung des Augeninnendruckes durch filtrierende Operationen Nicht gedeckte Trepanation der Sklera Iridenkleisis Sonstige Sklerafistelung Senkung des Augeninnendruckes durch Operationen am Corpus ciliare Zyklodiathermie Andere Iridektomie und Iridotomie Iridotomie Iridektomie, chirurgisch Andere Operationen an der Iris IridoplastikPupillenplastik durch Laser Operationen am Herzen ( ) Operationen an Klappen und Septen des Herzens und herznaher Gefäße Ersatz von Herzklappen durch Prothese Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist im Kode enthalten Wenn der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt, ist der entsprechende Kode ( , , , ) zusätzlich anzugeben Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit intraaortaler Ballonokklusion erfolgt, ist der entsprechende Kode aus dem Bereich zusätzlich anzugeben 4/28

5 Eine gleichzeitig durchgeführte Valvuloplastik ist gesondert zu kodieren (5-353) Bei Ersatz mehrerer Herzklappen ist jede Klappe einzeln zu kodieren Die Art des Transplantates ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren: 1 Durch Allotransplantat 2 Durch Xenotransplantat (Bioprothese) 3 Durch Xenotransplantat, stentless 4 Durch Kunstprothese 5 Durch selbstexpandierendes Xenotransplantat, nahtfrei 6 Durch selbstexpandierendes ballonexpandierendes Xenotransplantat mit Fixierungsnähten x Sonstige Wechsel von Herzklappenprothesen Die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist im Kode enthalten Wenn der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt, ist der entsprechende Kode ( , , , ) zusätzlich anzugeben Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit intraaortaler Ballonokklusion erfolgt, ist der entsprechende Kode aus dem Bereich zusätzlich anzugeben Die Art des Wechsels ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren: 0 Xenotransplantat durch Kunstprothese 1 Kunstprothese durch Xenotransplantat 2 Kunstprothese durch Kunstprothese 3 Xenotransplantat durch Xenotransplantat 4 Xenotransplantat/Kunstprothese durch klappentragende Gefäßprothese, mechanisch 5 Xenotransplantat/Kunstprothese durch klappentragende Gefäßprothese, biologisch 6 Xenotransplantat/Kunstprothese durch selbstexpandierendes Xenotransplantat, nahtfrei 7 Xenotransplantat/Kunstprothese durch selbstexpandierendes ballonexpandierendes Xenotransplantat mit Fixierungsnähten x Sonstige Operationen an den Blutgefäßen ( ) b b b b c c c c2 5-38a Inzision, Exzision und Verschluss von Blutgefäßen Resektion und Ersatz (Interposition) an der Aorta Aorta ascendens, Aortenbogen oder Aorta thoracica mit Hybridverfahren Mit endovaskulärer Implantation einer Stent-Prothese Mit endovaskulärer Implantation von zwei Stent-Prothesen Mit endovaskulärer Implantation von drei und mehr Stent-Prothesen Aorta thoracoabdoalis mit Hybridverfahren Mit endovaskulärer Implantation einer Stent-Prothese Mit endovaskulärer Implantation von zwei Stent-Prothesen Mit endovaskulärer Implantation von drei und mehr Stent-Prothesen Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen Inkl.: Ausschaltung von arteriellen Aneurysmen Anwendung eines Embolieprotektionssystems Perkutan-transluale Einbringung von Stent-Prothesen (Stent-Graft) in die Aorta über großlumige Schleusen und Gefäßverschluss durch perkutanes Nahtsystem Bei Implantation mehrerer Stent-Prothesen ist jedes Implantat gesondert zu kodieren Ein Gefäßverschluss durch Naht/Clip oder perkutanes Nahtsystem ist nicht gesondert zu kodieren 5-38a.a 5-38a.a0 5-38a.a1 5-38a.a2 Bei Hybridverfahren an Aorta ascendens, Aortenbogen oder Aorta thoracica Mit Implantation einer Stent-Prothese Mit Implantation von zwei Stent-Prothesen Mit Implantation von drei und mehr Stent-Prothesen 5/28

6 5-38a.b 5-38a.b0 5-38a.b1 5-38a.b2 Bei Hybridverfahren an der Aorta thoracoabdoalis Mit Implantation einer Stent-Prothese Mit Implantation von zwei Stent-Prothesen Mit Implantation von drei und mehr Stent-Prothesen Andere Operationen an Blutgefäßen Anlegen eines arteriovenösen Shuntes Gefäßprothese mit integriertem Stent Bei dieser Gefäßprothese wird ein Schenkel (arteriell) offen chirurgisch konventionell anastomosiert (End-zu-Seit-Anastomose). Der andere Prothesenschenkel ist als selbstexpandierender, gecoverter Stent ausgebildet und stellt so die venöse Anastomosierung sicher Operationen am Verdauungstrakt ( ) c** ** Inzision, Exzision, Resektion und Anastomose an Dünn- und Dickdarm Partielle Resektion des Dickdarmes Inkl.: Das Anlegen eines protektiven Enterostomas ist gesondert zu kodieren (5-462) Die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren Die Nachbarorgane umfassen z.b. Dünndarm, Leber, Milz, Pankreas, Magen und Niere Die Lymphknoten des regionalen Lymphabflussgebietes und das Omentum majus gehören nicht zu den Nachbarorganen Die regionale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , , , , ) Die radikale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , ) Resektion des Colon ascendens, transversum und descendens mit Coecum, Colon transversum mit und rechter und linker Flexur und Colon descendens, ohne Colon sigmoideum [Hemikolektomie rechts und links mit Transversumresektion] Hemikolektomie rechts und links mit Transversumresektion (Totale) Kolektomie und Proktokolektomie Das Anlegen eines protektiven Enterostomas ist gesondert zu kodieren (5-462) Die aus operationstechnischen Gründen erforderliche Mitresektion einer Ileummanschette ist im Kode enthalten Die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren Die Nachbarorgane umfassen z.b. Dünndarm, Leber, Milz, Pankreas, Magen und Niere Die Lymphknoten des regionalen Lymphabflussgebietes und das Omentum majus gehören nicht zu den Nachbarorganen Die regionale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , , , , ) Die radikale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , ) Erweiterte Kolonresektion mit Entfernung von Nachbarorganen Das Anlegen eines protektiven Enterostomas ist gesondert zu kodieren (5-462) Die Nachbarorgane umfassen z.b. Dünndarm, Leber, Milz, Pankreas, Magen und Niere Die Lymphknoten des regionalen Lymphabflussgebietes und das Omentum majus gehören nicht zu den Nachbarorganen Die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren Die regionale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , , , , ) Die radikale Lymphadenektomie ist gesondert zu kodieren ( , , ) Hemikolektomie rechts [Subklassifikation] 6/28

7 ** Hemikolektomie links [Subklassifikation] ** ** ** ** x** y Subtotale Kolonresektion [Subklassifikation] Kolektomie [Subklassifikation] Proktokolektomie [Subklassifikation] Sigmaresektion [Subklassifikation] Sonstige [Subklassifikation] N.n.bez. Ohne Rektumexstirpation Kolon einschließlich Rektum Operationen am Rektum Rektumresektion unter Sphinktererhaltung Inkl.: Rektosigmoidektomie Exkl.: Peranale Manschettenresektion [Segmentresektion] am Rektum ( ) Die Anlage eines protektiven Enterostomas ist gesondert zu kodieren (5-462) Die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren ** Erweiterte anteriore Resektion mit Entfernung von Nachbarorganen [Subklassifikation - 6. Stelle: 1,2,5,6,x] Die (Teil-)Resektion von Nachbarorganen ist gesondert zu kodieren Die Nachbarorgane umfassen z.b. Gebärmutter, Blase, Dünndarm, Leber, Milz, Pankreas, Magen und Niere Die Lymphknoten des regionalen Lymphabflussgebietes und das Omentum majus gehören nicht zu den Nachbarorganen Geburtshilfliche Operationen ( ) Andere geburtshilfliche Operationen Intrauterine Therapie des Feten Kontinuierliche Amnioninfusion über ein subkutan implantiertes Portsystem Operationen an den Bewegungsorganen ( ) m Endoprothetischer Gelenk- und Knochenersatz Andere gelenkplastische Eingriffe Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigte s Implantat e bei knöcherner Defektsituation oder angeborene nr oder erworbene nr Deformitäten Exkl.: Implantation oder Wechsel einer Tumorendoprothese bei primären oder sekundären malignen Knochentumoren, wobei das Implantat der Länge und Dicke des resezierten Knochens entspricht (5-829.c) Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren 7/28

8 Dieser Kode ist nicht anzuwenden bei der Implantation von oder dem (Teil-)Wechsel in patientenindividuell angefertigte Implantate bei Arthrosedeformitäten Eine alleinige Osteoporose ohne pathologische Fraktur (ICD-10-GM-Kode M81.-) ist keine knöcherne Defektsituation. Ebenfalls keine knöcherne Defektsituation liegt bei einer operationsbedingten Resektion eines gelenktragenden Anteils vor Ein Teilwechsel ist der Wechsel einer kompletten gelenkbildenden Komponente Differenzliste OPS Operationen an der Wirbelsäule Spondylodese Exkl.: Komplexe Rekonstruktion der Wirbelsäule ( , , , , , , , , , ff.) Die Entnahme eines Knochenspanes ist gesondert zu kodieren (5-783) Eine durchgeführte Osteosynthese oder eine dynamische Stabilisierung sind gesondert zu kodieren (5-83b ff.) Die zusätzliche Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten ist gesondert zu kodieren (5-835 ff. ).a, b ff., c ff., d ff., e ff. Ein zusätzlich durchgeführter Wirbelkörperersatz durch Implantat oder durch sonstige Materialien ist gesondert zu kodieren ( ff., a ff.) Wirbelkörperersatz und komplexe Rekonstruktion der Wirbelsäule Eine durchgeführte Osteosynthese oder eine dynamische Stabilisierung sind gesondert zu kodieren (5-83b ff.) Die zusätzliche Verwendung von Knochenersatzmaterialien oder Knochentransplantaten ist gesondert zu kodieren (5-835 ff. ).a, b ff., c ff., d ff., e ff. Die Entnahme eines Knochenspanes ist gesondert zu kodieren (5-783) Kapitel 6 MEDIKAMENTE ( ) Applikation von Medikamenten ( ) a b c d e a b c d e Applikation von Medikamenten Applikation von Medikamenten, Liste 1 Gemcitabin, parenteral 13,0 g bis unter 14,5 g 14,5 g und mehr 19,0 g bis unter 22,0 g 22,0 g bis unter 25,0 g 25,0 g bis unter 28,0 g 28,0 g bis unter 31,0 g 31,0 g bis unter 34,0 g 34,0 g und mehr Irinotecan, parenteral mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr mg bis unter mg mg bis unter mg 8/28

9 f mg bis unter mg g mg bis unter mg h mg bis unter mg j mg und mehr g h j k m n a ag ah aj ak f f f f f f f f f f f fa fb fc fd f g h j k h h h h h h h h h h ha hb hc hd he hf Trastuzumab, parenteral mg und mehr mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Cetuximab, parenteral mg und mehr mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Paclitaxel, parenteral 180 mg bis unter 240 mg 240 mg bis unter 360 mg 360 mg bis unter 480 mg 480 mg bis unter 600 mg 600 mg bis unter 720 mg 720 mg bis unter 840 mg 840 mg und mehr mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Applikation von Medikamenten, Liste 2 Bevacizumab, parenteral mg und mehr mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Docetaxel, parenteral 80 mg bis unter 120 mg 120 mg bis unter 160 mg 160 mg bis unter 200 mg 200 mg bis unter 240 mg 240 mg bis unter 280 mg 280 mg bis unter 320 mg 320 mg bis unter 360 mg 360 mg bis unter 400 mg 400 mg bis unter 440 mg 440 mg bis unter 480 mg 480 mg und mehr 720 mg bis unter 840 mg 840 mg bis unter 960 mg 960 mg bis unter mg mg und mehr Applikation von Medikamenten, Liste 3 9/28

10 6-003.h h h h h h h h h h h ha hb hc hd he hf hg hh hj hk n p r a b c d e f g h j k m Eculizumab, parenteral 300 mg bis unter 600 mg 600 mg bis unter 900 mg 900 mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Nicht pegylierte Asparaginase, parenteral Exkl.: Parenterale Gabe von pegylierter Asparaginase (6-003.p) Parenterale Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi (6-003.r) Pegylierte Asparaginase, parenteral Exkl.: Parenterale Gabe von nicht pegylierter Asparaginase (6-003.n) Parenterale Gabe von L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi (6-003.r) L-Asparaginase aus Erwinia chrysanthemi [Erwinase], parenteral Exkl.: Parenterale Gabe von pegylierter Asparaginase (6-003.p) Parenterale Gabe von nicht pegylierter Asparaginase (6-003.n) Applikation von Medikamenten, Liste 5 Romiplostim, parenteral 100 µg bis unter 200 µg Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren anzugeben 200 µg bis unter 300 µg 300 µg bis unter 400 µg 400 µg bis unter 500 µg 500 µg bis unter 600 µg 600 µg bis unter 700 µg 700 µg bis unter 800 µg 800 µg bis unter 900 µg 900 µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg µg bis unter µg 10/28

11 n µg bis unter µg p µg bis unter µg q µg und mehr b b b b b b b b b b b ba bb bc bd be bf bg bh bj e e e e e e e e e e e ea eb ec ed ee ef eg eh ej ek em en Vinflunin, parenteral 100 mg bis unter 200 mg 200 mg bis unter 300 mg 300 mg bis unter 400 mg 400 mg bis unter 500 mg 500 mg bis unter 600 mg 600 mg bis unter 700 mg 700 mg bis unter 800 mg 800 mg bis unter 900 mg 900 mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg bis unter mg mg und mehr Plerixafor, parenteral 2,5 mg bis unter 5,0 mg 5,0 mg bis unter 10,0 mg 10,0 mg bis unter 15,0 mg 15,0 mg bis unter 20,0 mg 20,0 mg bis unter 25,0 mg 25,0 mg bis unter 30,0 mg 30,0 mg bis unter 35,0 mg 35,0 mg bis unter 40,0 mg 40,0 mg bis unter 45,0 mg 45,0 mg bis unter 50,0 mg 50,0 mg bis unter 60,0 mg 60,0 mg bis unter 70,0 mg 70,0 mg bis unter 80,0 mg 80,0 mg bis unter 100,0 mg 100,0 mg bis unter 120,0 mg 120,0 mg bis unter 140,0 mg 140,0 mg bis unter 160,0 mg 160,0 mg bis unter 180,0 mg 180,0 mg bis unter 200,0 mg 200,0 mg bis unter 220,0 mg 220,0 mg bis unter 240,0 mg 240,0 mg und mehr Applikation von Medikamenten, Liste 6 Cabazitaxel, parenteral Abirateronacetat, oral Ipilimumab, parenteral Ofatumumab, parenteral Eribulin, parenteral Belimumab, parenteral Canakinumab, parenteral 11/28

12 Miglustat, oral Tafamidis, oral Kapitel 8 NICHTOPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN ( ) Entfernung von Fremdmaterial und Konkrementen ( ) Fremdkörperentfernung Fremdkörperentfernung ohne Inzision Oberflächlich, aus der Konjunktiva Exkl.: Entfernung eine s Fremdkörpers aus der Konjunktiva mit Magnet oder durch Inzision ( , ) Verbände ( ) Verbände und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut Spezielle Verbandstechniken Kontinuierliche Sogbehandlung mit Unterdruckflaschen und sonstigen Systemen bei einer Vakuumversiegelung Inkl.: Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumversiegelung ohne Operationsbedingungen und Anästhesie Wechsel des Sogsystems Sogerzeugung durch Unterdruckflasche Die operative Anlage oder der Wechsel des Vakuumversiegelungs-Systems ist gesondert zu kodieren (5-916.a ff.) Für die kontinuierliche Sogbehandlung sind nur die Zeiten zu berechnen, in denen der Patient stationär behandelt wurde Frührehabilitative und physikalische Therapie ( ) Hyperthermie und Hypothermie Hypothermiebehandlung Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit den Kodes oderbis verschlüsselt wird, ist die Hypothermiebehandlung nicht gesondert zu kodieren Nicht invasive Kühlung durch Anwendung eines Kühlpadsystems oder eines über Biofeedback kontrollier- und steuerbaren Kühlpad- oder Kühlelementesystems Es muss eine Messung der Körperkerntemperatur über eine Sonde erfolgen Die Kühlpads müssen adhäsiv sein Ein Kühlelementesystem besteht aus Matten, Decken, Westen und/oder Hauben Nicht invasive Kühlung durch Anwendung eines sonstigen Kühlpad- oder Kühlelementesystems Es muss eine Messung der Körperkerntemperatur über eine Sonde erfolgen Die Kühlpads müssen adhäsiv sein Ein Kühlelementesystem besteht aus Matten, Decken, Westen und/oder Hauben 12/28

13 Maßnahmen für den Blutkreislauf ( ) Transfusion von Plasma, Plasmabestandteilen und Infusion von Volumenersatzmitteln Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen Humanes Protein C, parenteral t ** 8-83b 8-83b b b b.a 8-83b.a0 8-83b.a1 8-83b.b 8-83b.b2 8-83b.b3 8-83b.b4 8-83b.b5 8-83b.b6 8-83b.b7 8-83b.b8 8-83b.b9 8-83b.ba 8-83b.bb 8-83b.bc 8-83b.bd 8-83c 8-83c.9** Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße Perkutan-transluale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen Fremdkörperentfernung Die Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems ist gesondert zu kodieren (8-83b.8 ff. ) Thrombektomie aus Koronargefäßen Die Verwendung eines hydrodynamischen Thrombektomiesystems ist gesondert zu kodieren (8-83b.4) Die Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems ist gesondert zu kodieren (8-83b.8 ) ff. Perkutan-transluale Gefäßintervention an Gefäßen des Lungenkreislaufes Thrombusfragmentation Die Verwendung eines hydrodynamischen Thrombektomiesystems ist gesondert zu kodieren (8-83b.4) Die Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems ist gesondert zu kodieren (8-83b.8 ff. ) Zusatzinformationen zu Materialien Art der medikamentenfreisetzenden Stents oder OPD-Systeme Diese Zusatzinformation ist für jeden implantierten Stent oder für jedes implantierte OPD-System anzugeben Art der Metallspiralen zur selektiven Embolisation Intraaneurysmaler Verschlusskörper für intrakranielle Aneurysmen Verwendung von Rekanalisationssystemen zur perkutanen Passage organisierter Verschlüsse System e zur Mikro-Dissektion Spezielle s Nadelsystem e zur subintimalen Rekanalisation Art der verwendeten Ballons Ein medikamentenfreisetzender Ballon Zwei medikamentenfreisetzende Ballons Drei medikamentenfreisetzende Ballons Vier und mehr medikamentenfreisetzende Ballons Ein medikamentenfreisetzender Ballon an Koronargefäßen Zwei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen Drei medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen Vier und mehr medikamentenfreisetzende Ballons an Koronargefäßen Ein medikamentenfreisetzender Ballon an anderen Gefäßen Zwei medikamentenfreisetzende Ballons an anderen Gefäßen Drei medikamentenfreisetzende Ballons an anderen Gefäßen Vier und mehr medikamentenfreisetzende Ballons an anderen Gefäßen Andere perkutan-transluale Gefäßintervention Perkutan-transluale Implantation selbstexpandierender endovaskulärer Klammern Die Anzahl der verwendeten Klammern ist unter 8-83c.a ff. zu kodieren Die Lokalisation ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren: 8-83c.90 Gefäße intrakraniell 13/28

14 8-83c.91 Gefäße Kopf extrakraniell und Hals 8-83c.92 Gefäße Schulter und Oberarm 8-83c.93 Gefäße Unterarm 8-83c.94 Aorta 8-83c.95 Aortenisthmus 8-83c.96 Ductus arteriosus apertus 8-83c.97 V. cava 8-83c.98 Andere Gefäße thorakal 8-83c.99 Andere Gefäße abdoal 8-83c.9a Gefäße viszeral 8-83c.9b Gefäße Oberschenkel 8-83c.9c Gefäße Unterschenkel 8-83c.9d Gefäßmalformationen 8-83c.9e Künstliche Gefäße 8-83c.9f Gefäße spinal 8-83c.9g V. portae 8-83c.9x Sonstige 8-83d 8-83d.0 Andere perkutan-transluale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen Einlegen eines medikamentenfreisetzenden, bioresorbierbaren Stents Inkl.: Bypassgefäß Die Art der medikamentenfreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren (8-83b.0 ff.) Perkutan-transluale Stentimplantation Perkutan-transluale Implantation von nicht medikamentenfreisetzenden gecoverten Stents (Stent-Graft) Exkl.: Perkutan-transluale Einbringung von Stent-Prothesen (Stent-Graft) in die Aorta über großlumige Schleusen und Gefäßverschluss durch perkutanes Nahtsystem (5-38a ff.) Die Art der Beschichtung ist gesondert zu kodieren (8-83b.e ff.) Die Verwendung von Stents mit einer Länge von 100 mm und mehr ist gesondert zu kodieren (8-83b.f ff.) Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode zu kodieren Perkutan-transluale Implantation von medikamentenfreisetzenden gecoverten Stents (Stent-Graft) Exkl.: Perkutan-transluale Einbringung von Stent-Prothesen (Stent-Graft) in die Aorta über großlumige Schleusen und Gefäßverschluss durch perkutanes Nahtsystem (5-38a ff.) Die Art der medikamentenfreisetzenden Stents ist gesondert zu kodieren (8-83b.0 ff.) Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode zu kodieren Komplexbehandlung ( ) d Multimodale Komplexbehandlung Multimodale Komplexbehandlung bei Morbus Parkinson und atypischem Parkinson-Syndrom Mindestmerkmale: Team unter fachärztlicher Behandlungsleitung (Facharzt für Neurologie) Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele Vorhandensein destens folgender Therapiebereiche: Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie Einsatz von destens 3 Therapiebereichen (Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Logopädie, Künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie), Psychotherapie) patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen von destens 7,5 Stunden pro Woche, davon müssen 5 Stunden in Einzeltherapie stattfinden. Einer der eingesetzten Therapiebereiche muss Physiotherapie/Physikalische Therapie oder Ergotherapie sein 14/28

15 Kapitel 9 ERGÄNZENDE MASSNAHMEN ( ) Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen ( ) 9-60 Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen Exkl.: Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61) Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen beim Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.b. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von destens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit Gruppentherapien dauern ebenfalls destens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich Therapie dauer Einzel therapie Gruppentherapie bis 6 Patienten Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten Mind. 25 Mind. 50 Mind TE 1/4 TE 1/8 TE 1/12 TE 2 TE 1/2 TE 1/4 TE 1/6 TE 3 TE 3/4 TE 3/8 TE 1/4 TE usw. Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.b. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. 15/28

16 Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden Mindestmerkmale: Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe) Spezialtherapeuten (z.b. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) Pflegefachpersonen (z.b. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger) Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: Supportive Einzelgespräche Einzelpsychotherapie Gruppenpsychotherapie, Psychoedukation Angehörigengespräche (z.b. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit Betreuern) Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.b. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung) Ergotherapeutische Behandlungsverfahren Physiotherapeutische Behandlungsverfahren Spezielle psychosoziale Interventionen (z.b. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining) Kreativtherapien (z.b. Tanztherapie, Kunsttherapie, Musiktherapie) Gespräche mit Behördenvertretern Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern Physio- oder Bewegungstherapie (z.b. Sporttherapie) Sensorisch fokussierte Therapien (z.b. Genussgruppe, Snoezelen) Entspannungsverfahren (z.b. progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, autogenes Training oder psychophysiologische Techniken wie Biofeedback) Logopädie (z.b. bei Schluckstörungen) Übende Verfahren und Hilfekoordination zur Reintegration in den individuellen psychosozialen Lebensraum Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie Psychoedukation Die psychiatrisch-psychosomatische Regelbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.b. Visite) und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Anwendung der Verfahren der ärztlich-psychologischen Berufsgruppen und der anderen Berufsgruppen 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen Exkl.: Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60) Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-62) Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen 16/28

17 Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) Ein Kode aus diesem Bereich ist nur so lange anzugeben, wie Intensivbehandlungsbedarf besteht Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.b. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von destens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit Gruppentherapien dauern ebenfalls destens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich Therapie dauer Einzel therapie Gruppentherapie bis 6 Patienten Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten Mind. 25 Mind. 50 Mind TE 1/4 TE 1/8 TE 1/12 TE 2 TE 1/2 TE 1/4 TE 1/6 TE 3 TE 3/4 TE 3/8 TE 1/4 TE usw. Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.b. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren Mindestmerkmale: Therapiezielorientierte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Vorhandensein von Vertretern der folgenden Berufsgruppen in der Einrichtung: Ärzte (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Psychologen (Psychologischer Psychotherapeut oder Diplom-Psychologe) Spezialtherapeuten (z.b. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten) Pflegefachpersonen (z.b. Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger) Als angewandte Verfahren der ärztlichen und psychologischen Berufsgruppen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: Supportive Einzelgespräche Angehörigengespräche (z.b. Psychoedukation, Angehörigengruppen, Gespräche mit 17/28

18 Betreuern) Gespräche mit Richtern oder Behördenvertretern Somato-psychosomatisches ärztliches Gespräch Aufklärung, Complianceförderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierte Psychopharmakotherapie Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: Behandlung und spezielle Interventionen durch Pflegefachpersonen (z.b. alltagsbezogenes Training, Aktivierungsbehandlung) Ergotherapeutische Behandlungsverfahren Physiotherapeutische Behandlungsverfahren Gespräche mit Behördenvertretern Angehörigengespräche, Gespräche mit Betreuern Spezielle psychosoziale Interventionen (z.b. Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining) Physio- oder Bewegungstherapie (z.b. Sporttherapie) Logopädie (z.b. bei Schluckstörungen) Beratung, Adhärenz-Förderung und Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie Psychoedukation Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche Die Patienten weisen destens eines der nachfolgenden Merkmale auf: Anwendung von besonderen Sicherungsmaßnahmen Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen besonderen Sicherungsmaßnahmen oder stete Bereitschaft dazu besteht. Diese Sicherungsmaßnahmen und die stete Bereitschaft dazu müssen von einer intensivierten Beziehungsarbeit begleitet werden Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstbeschädigendes Verhalten Das Merkmal Suizidalität ist erfüllt, wenn die Gedanken des Patienten nur noch um Suizid kreisen oder der Patient seinen Plan durchführen möchte und der Patient nicht absprachefähig ist Akute Fremdgefährdung Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn der Patient gewaltbereit oder gewalttätig ist Schwere Antriebsstörung (gesteigert oder reduziert) Das Merkmal schwere gesteigerte Antriebsstörung ist erfüllt, wenn der Patient ständig aktiv ist, sich durch Gegenargumente nicht beeindrucken lässt und selbst persönliche Konsequenzen nicht zur Kenntnis nimmt oder sie ihm nichts ausmachen. Das Merkmal schwere reduzierte Antriebsstörung ist erfüllt, wenn Anregungen von außen den Patienten kaum oder gar nicht mehr erreichen. Die Alltagsverrichtungen sind beeinträchtigt. Hierzu gehört auch der Stupor Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Ernährung vollkommen von Dritten übernommen werden muss (nicht bei alleiniger Sondenernährung oder alleiniger parenteraler Ernährung) Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung Entzugsbehandlung mit vitaler Gefährdung Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz dauerhaft erfolgt Die für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale sind zu addieren. Ändert sich die Anzahl der zutreffenden Merkmale innerhalb einer Woche, ist entsprechend der Höchstzahl der für den jeweiligen Patienten zutreffenden Merkmale zu kodieren Die psychiatrisch-psychosomatische Intensivbehandlung umfasst ärztliche und psychologische Gespräche (z.b. Visiten), sozialarbeiterische Interventionen und die somatische und psychiatrische Grundpflege. Der Schwerpunkt der Behandlung liegt zumeist bei häufigen, nicht planbaren und zeitlich begrenzten Einzelkontakten, da die Patienten meistens nicht gruppenfähig sind 18/28

19 Exkl.: Differenzliste OPS Psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-60) Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-61) Psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-63) Ein erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-640), eine kriseninterventionelle Behandlung (9-641), die integrierte klinisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Komplexbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (9-642) und eine aufwendige Diagnostik bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen (1-903) sind gesondert zu kodieren Ein Kode aus diesem Bereich ist in der Regel einmal pro Woche anzugeben. Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw. Erfolgt eine Versorgung an weniger als 7 Tagen (z.b. aufgrund einer Entlassung oder eines Wechsels zwischen Regelbehandlung, Intensivbehandlung oder psychotherapeutischer Komplexbehandlung), werden auch dann die Leistungen der jeweiligen Berufsgruppen berechnet und entsprechend der Anzahl der erreichten Therapieeinheiten kodiert Sofern Therapieverfahren an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen erbracht werden, sind diese ebenfalls zu berücksichtigen Als Einzeltherapie gilt eine zusammenhängende Therapie von destens 25 Minuten. Dies entspricht einer Therapieeinheit Gruppentherapien dauern ebenfalls destens 25 Minuten. Dies entspricht in Abhängigkeit von der Anzahl der Patienten pro Gruppentherapie einer 1/4, 1/8 oder 1/12 Therapieeinheit. Bei Gruppentherapien ist die Gruppengröße auf maximal 18 Patienten begrenzt. Bei einer Gruppenpsychotherapie mit 13 bis 18 Patienten sind 2 ärztliche oder psychologische Therapeuten erforderlich Therapie dauer Einzel therapie Gruppentherapie bis 6 Patienten Gruppentherapie 7 bis 12 Patienten Gruppentherapie 13 bis 18 Patienten Mind. 25 Mind. 50 Mind TE 1/4 TE 1/8 TE 1/12 TE 2 TE 1/2 TE 1/4 TE 1/6 TE 3 TE 3/4 TE 3/8 TE 1/4 TE usw. Pro Einzel- oder Gruppentherapie dürfen Therapieeinheiten für maximal 2 Therapeuten pro Patient angerechnet werden Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, hier spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechenden, vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen. Bei Psychotherapeuten in Ausbildung ist für eine Anerkennung der Leistungen Voraussetzung, dass diese Mitarbeiter eine Vergütung entsprechend ihrem Grundberuf z.b. als Diplom-Psychologe oder Diplom-(Sozial-)Pädagoge erhalten Für die Kodierung sind die durch die jeweilige Berufsgruppe erbrachten Therapieeinheiten zu addieren. Dann sind die Therapieeinheiten der Ärzte und Psychologen einerseits und der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen andererseits jeweils in einer Gruppe zusammenzufassen und zu kodieren Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung zu verwenden Mindestmerkmale: Der Kode ist für Patienten anzuwenden, bei denen die Art und/oder Schwere der Erkrankung eine intensive psychotherapeutische Behandlung notwendig machen. Der Patient muss hierfür ausreichend motiviert und introspektionsfähig sein. Die Indikation für die psychotherapeutische Komplexbehandlung muss durch einen Facharzt (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychiatrie, Facharzt für Nervenheilkunde, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie) oder einen psychologischen Psychotherapeuten gestellt werden Die durchgeführten ärztlichen und/oder psychologischen Verfahren (ärztliche und psychologische 19/28

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