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1 Inhalt des Anhangs zum Newsletter der Kinderschutzleitlinie Juli 2016 Abb.1 Entstehung & Auswahl der PICO-Fragen Abb.2 PICO-Fragen Prüfung Abb.3 Prüfung der 33 kondensierten PICO-Fragen auf Normalverteilung Tabl.1 Entstehung & Auswahl der PICO-Fragen Tabl.2 Anzahl der ursprünglichen 251 PICO-Fragen pro Fall bezogen auf die 33 kondensierten PICO-Fragen Definitionen der Kinderschutzleitlinie

2 Abbildung 1 Entstehung & Auswahl der PICO-Fragen Gemeldete reale Kinderschutzfälle N=476 Generierte Kinderschutzfälle (Fallvignetten) N=20 Gesamtzahl der PICO-Fragen N=251 PICO-Fragen, die sowohl den Kriterien der Intervention, als auch denen des Outcomes entsprechen N=144 Kondensierte PICO-Fragen, die der Leitliniengruppe zum Ranking vorgestellt werden N=33 Gesamtzahl der PICO-Fragen, die die Basis der strukturierten Literaturrecherche bilden N=??

3 Abbildung 2 Anzahl der ursprünglichen 251 PICO-Fragen pro Fall bezogen auf die 33 kondensierten PICO-Fragen (%) PICO-Fragen Prüfung Fallnummer

4 Abbildung 3

5 Tabelle 1 Entstehung & Auswahl der PICO-Fragen Fallnummer Anzahl der PICO-Fragen pro Fall Anzahl der übernommenen, ursprünglichen PICO-Fragen in die kondensierten PICO- Fragen pro Fall Verhältnis (%)

6 Tabelle 2 Herkunft der kondensierten PICO-Fragen der Kinderschutzleitlinie 2016 Kondensierte PICO-Fragen (zum Ranking) Ursprünglichen PICO-Fragen 1 1,09; 1,10; 1,04 2 1,03 3 7, ,05; 13,03; 13,02; 2,04; 6,02 5 6,03; 16,05; 4,24; 17,01; 18,08 6 3,04; 3,11; 3,05; 11,03; 3,06 7 3,13; 16,02; 16,04; 16,06; 3,14; 3,15; 4,04 8 8,11; 5,17; 5,03; 5,11 9 8,12; 8, , , ,09; 10,01; 6,01; 6, , ,03; 4,21; 4, ,15; 4,08; 4,12; 4,03; 4,29; 4,10; 4,07; 4, ,15; 7,19; 10,18; 20,06; 10,11; 10, ,16; 3, ,01; 3, ,12; 14,04; 18,02; 5,02; 18,03; 19,02; 18,04; 8,13; 5, ,02; 12,03; 12,04; 12, ,16; 16, ,15; 14,06; 17,06; 5,18; 14, ,01; 8,01; 15,03; 12,01; 6,16; 11, , , , , ,17; 9,10; 2,10; 7,03; 7,14; 7, ,10; 9,02; 10,17; 7,12; 1,11; 1, ,22; 5, ,07; 5,14; 7,06; 4,28; 17,03; 5,04; 5, ,11; 3,21; 15, ,01

7 Definitionen der Kinderschutzleitlinie Seite 1 Misshandlungsformen: Child maltreatment, sometimes referred to as child abuse and neglect, includes all forms of physical and emotional ill-treatment, sexual abuse, neglect, and exploitation that results in actual or potential harm to the child s health, development or dignity. Within this broad definition, five subtypes can be distinguished physical abuse; sexual abuse; neglect and negligent treatment; emotional abuse; and exploitation. Kindesmisshandlung, manchmal auch Kindesmissbrauch und vernachlässigung genannt, beinhaltet alle Formen der körperlichen und emotionalen Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der Vernachlässigung und Ausbeutung die tatsächlichen oder möglichen Schaden an der Gesundheit, der Entwicklung oder der Würde des Kindes verursacht. Innerhalb dieser weit gefassten Definition können fünf Untertypen unterschieden werden körperlicher Missbrauch; sexueller Missbrauch; Vernachlässigung, inklusive fahrlässiger Vernachlässigung; emotionaler Missbrauch; und Ausbeutung. (nach WHO, , 13:35 Deutsche Übersetzung durch J. Kock (B.A.) Sexueller Missbrauch: Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Bei Kindern unter 14 Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie nicht zustimmen können. Dies bedeutet, dass ein Missbrauch auch dann vorliegt, selbst wenn ein Kind damit einverstanden wäre. (Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, , 11:51 ) Kindeswohlgefährdung: Alleiniges oder in Kombination auftretendes Vorkommen von: Körperlicher Misshandlung, emotionaler Misshandlung, körperlicher Vernachlässigung, emotionaler Vernachlässigung oder sexueller Missbrauch von Kindern im Alter von 0 bis 18 Jahren. (Franke, 2016) Fallart: Die Fallart klassifiziert einen Kinderschutzfall. Sie leitet sich aus einer Kombination von Misshandlungsform, Misshandlungsgrad und vom Alter, Geschlecht sowie Entwicklung des Kindes ab. (Franke, 2015)

8 Hochrisikofamilie: Seite 2 Die Konstellation einer Hochrisikofamilie beinhaltet folgende Faktoren: Kind unter 4 Jahren oder Jugendliche-r Ungewolltes Kind oder Kind, das die Erwartung der Eltern nicht erfüllt Schreikind oder Kind mit chronischer Krankheit oder Behinderung Bindungsstörung zwischen Eltern und Kind Fehlendes Bewusstsein der Eltern für die Entwicklung des Kindes Fehlende Fürsorge der Eltern Eigene Misshandlungserfahrung der Eltern Chronische Krankheit, einschließlich psychische Erkrankungen oder Behinderung eines Familienmitglieds Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Eltern, auch während der Schwangerschaft Häusliche Gewalt Zusammenbruch des (erweiterten) Familiengefüges Isolation oder fehlendes soziales Netz der Familie Junge Eltern (unter 21 Jahren bei Geburt des Kindes) Alleinerziehende Eltern Mehr als 3 Kinder Häufig wechselnde Bezugspersonen oder neue-r Partner-in eines Elternteils Niedriger Bildungsstand Niedriges Einkommen Familienmitglied involviert in kriminelle Aktivitäten (nach WHO und CDC, , 11:56, Deutsche Übersetzung durch L. Kurylowicz (M.Sc PH) Spezifische Anamneseerhebung bei einem verletzten Kind: Das strukturierte Vorgehen in hierarchischer Ordnung: 1. Passt die Verletzung zu der aktuellen Anamnese und dem Alter des Kindes? 2. Wird die Anamnese immer gleich erzählt? 3. Gibt es eine verzögerte Vorstellung in der Notaufnahme ohne zureichende Erklärung? 4. Gibt es Auffälligkeiten in der Ganzkörperuntersuchung? 5. Gibt es eine ungeklärte (andere) Verletzung in der Anamnese? 6. Ist die Eltern-Kind-Interaktion und das Verhalten angemessen? (nach Sittig J et al.: Child abuse inventory at emergency rooms: CHAIN-ER rationale and design (2011) Deutsche Übersetzung durch L. Kurylowicz (M.Sc PH) Umfeldrecherche: Kontaktaufnahme zur Kinder- und Jugendarzt-ärztin, KiTa/Schule (Franke & Freiberg, 2016) Sozialanamnese: Erfassung von Risikofaktoren: elterliche Misshandlungs-/Missbrauchserfahrung, Aktenkundigkeit der Eltern beim Jugendamt (auch als Kind), Sucht/Abhängigkeit, häusliche Gewalt, chronische, insbesondere psychiatrische Erkrankungen, Armut, Alter der Kindesmutter <21 bei Geburt, alleinerziehend (Freiberg, 2016)

9 Seite 3 Chronisch kranke Menschen: Sozialrechtliche Definitionen erheben nicht den Anspruch, Tatbestände medizinisch und sozialwissenschaftlich umfassend abzubilden, sondern dienen nur der Eingrenzung eines sozialleistungsberechtigten Personenkreises und werden daher aus fiskalischen Gründen bewusst sehr eng gefasst. Zinsmeister,2016 (unveröffentlicht) Seite 3 Die Behandlung chronischer Erkrankungen erfordert in der Regel eine intensive Betreuung durch Ärzte verschiedener Fachrichtungen und andere Heilberufler sowie eine aktive Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: Entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent. Außerdem ist chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, gehören zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit. (BMG, , 12:21 ) Behinderung: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Aus: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG), Kapitel 1 2 Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen /gesetzesentwurf-bundesteilhabegesetz/view Strafverfolgungsbehörde: Strafverfolgungsbehörden sind in erster Linie die Staatsanwaltschaften und die Polizeibehörden, des Weiteren auch Zollfahndungs- und im Bereich der Finanzverwaltung die Steuerfahndungsbehörden. Ebenfalls zählen hierzu auch solche Behörden, aus deren Bereich Beamtengruppen Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft tätig werden. (Justizministerium NRW , 11:23 rden/index.php )

10 Seite 4 OPS 1-945: Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit Hinw.: Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, - missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben Mindestmerkmale: Multiprofessionelles Team (Ärzte, Sozialarbeiter, Psychologen, Fachkräfte für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) unter Leitung eines Facharztes (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie) Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.b. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen erbracht: Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese) Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation Ggf. Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe Ohne weitere Maßnahmen Mit Durchführung von mindestens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz Hinw.: Die Fallkonferenz findet unter Mitwirkung der einbezogenen Fachdisziplinen sowie einem Vertreter der Jugendhilfe und zumeist der Eltern/Sorgeberechtigten mit einer Dauer von mindestens 30 Minuten und mit Erstellung eines Therapie- und Hilfeplanes statt (DIMDI, , 15:33 )

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Stellen Sie getrennte Anträge für inhaltlich nicht zusammenhängende Änderungsvorschläge! Änderungsvorschlag für den OPS 2013 Hinweise zum Ausfüllen und Benennen des Formulars Bitte füllen Sie dieses Vorschlagsformular elektronisch aus und schicken Sie es als E-Mail-Anhang an vorschlagsverfahren@dimdi.de.

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