Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen
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- Ruth Esser
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen Andrea Buskotte
2 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Institutionen Worüber reden wir? Was wissen wir? Was macht Institutionen zu sicheren Orten? Was halten Kinder und Jugendliche davon?
3 Worüber reden wir? Sexueller Missbrauch Sexuelle Gewalt Sexuelle Belästigung Sexuelle Ausbeutung Sexualisierte Gewalt Sexuelle Misshandlung Sexuelle Übergriffe
4 Unter sexueller Gewalt / sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen verstehen wir: [ ] jede Handlung [ ], die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund seiner körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Die Missbraucher nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen, die Kinder werden zu Sexualobjekten herabgewürdigt. (Deegener, 2010) Gewalt ist alles, was man mit anderen macht, was die nicht wollen!
5 Gewalt ist alles, was man mit anderen macht, was die nicht wollen! Grenzverletzungen Versehentliche Berührungen Unnötige Hilfestellung beim Sport blöde Anmache Übergriffe Absichtliche Berührungen Ablehnung oder Widerstand übergehen Strafrechtlich relevante Taten Nötigung / Vergewaltigung Missbrauch
6 Was wissen wir? Polizeiliche Kriminalstatistik 2013 Kindesmissbrauch: Missbrauch an Jugendlichen: Missbrauch an minderjährigen Schutzbefohlenen: 460 Kriminologisches Forschungsinstitut 2011 Missbrauch mit Körperkontakt vor dem 16. Lebensjahr: 6 % Optimus-Studie, Schweiz 2012 Missbrauch mit Körperkontakt: Mädchen: 21,7 % / Jungen: 8,1 % Weltgesundheitsorganisation 2013 Kinder / Jugendliche: Mädchen: 13,4 % / Jungen: 5,7 %
7 Optimus-Studie Schweiz, 2012 / 9. Klasse Mädchen Jungen Sexuelle Übergriffe mit Körperkontakt erlebt 20 % 8 % Sexuelle Übergriffe ohne Körperkontakt erlebt 40 % 20 % Sexuelle Übergriffe verübt 1 % 7 % Bei 42% der Betroffenen war der Täter / die Täterin der / die Beziehungspartnerin oder ein Date
8 Was wissen wir? Sexuelle Gewalt betrifft viele Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Kontexten und Formen, mit geschlechtsspezifischen Unterschieden Täter sind überwiegend männlich am häufigsten Personen aus dem sozialen Umfeld, selten unbekannte Täter Sexuelle Gewalt wird nur selten mitgeteilt oder angezeigt Das Schweigen schafft zusätzlich Probleme: keine Hilfe, keine Entlastung von Scham / Schuldgefühlen Wenn es zu Gewalt gekommen ist, steigt das Risiko für weitere Übergriffe
9 Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Abschlussbericht des DJI-Projekts im Auftrag der UBSKM Für die meisten Arbeitsfelder mit Mädchen und Jungen als Zielgruppe liegen keine Daten vor, die auch nur annähernd eine Einschätzung über die Verbreitung sexualisierter Gewalt in verschiedenen institutionellen Kontexten zulassen. Verdacht auf sexuellen Missbrauch in den letzten drei Jahren: Schulen: 43 % Internate: 47 % Heime: 70 %... insgesamt hoch einzustufende Belastung der Institutionen mit Verdachtsfällen auf sexuelle Gewalt.
10 Risikofaktoren in Institutionen? Rigide, autoritäre, intransparente, diffuse Leitungsstrukturen Mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Fachkräfte durch die Leitungskräfte Fehlende fachlichen Orientierung, Weiterbildung, Supervision Keine Transparenz und Verbindlichkeit von Regeln für den Umgang mit Grenzen, Körperkontakt, Nähe/Distanz Tabuisierung des Themas sexuelle Gewalt Rigide oder fehlende Sexualerziehung Abschottung nach außen Vernachlässigung von Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten
11 Was macht Institutionen zu sicheren Orten? Wissen über Täterstrategien und einrichtungsspezifische Risikopotentiale Vergewisserung über ethische Grundhaltungen und Normen und Konsensbildung über daraus resultierende Regeln für den professionellen Umgang mit Kindern / Jugendlichen Offene Thematisierung von Grenzverletzungen: konstruktive Fehlerkultur Etablierung von Kinderrechten: Partizipation / Informationen über Rechte und Hilfen Internes und externes Beschwerdemanagement Leitlinien für den Umgang mit Verdacht
12 eine Frage der Organisationskultur! Haltungen zu Macht, Gewalt, Sexualität Bereitschaft zu gemeinsamem Lernen Bereitschaft, sich auf schwierige Prozesse und Konflikte einzulassen Externe Begleitung und der Organisationsentwicklung! Reflexion der Strukturen der Einrichtung, des pädagogischen Konzeptes, der Regeln, der Organisationskultur und der Haltung der Mitarbeiter/innen. Erarbeitung von konkreten Maßnahmen: Verhaltenskodex, Beschwerdeverfahren, Handlungsleitlinien. Präventionsprojekte.
13 Informationen Fortbildung Vorbild sein für respektvolles Verhalten Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für Rechte und Grenzen vermitteln Bescheid wissen über Risikofaktoren und Täterstrategien aufmerksam sein für Grenzverletzungen und Übergriffe über Sexualität und sexuelle Übergriffe reden können Beschwerdemanagement interne und externe Ansprechpersonen für Mädchen und Jungen Handlungsplan für den Umgang mit Übergriffen Zusammenarbeit mit Fachstellen
14 Insgesamt spielt die Haltung der Führungskräfte zum Thema und der gelebte Führungsstil eine große Rolle dabei, ob Wissen und Strukturen vorhanden sind und wenn ja, ob sie auch Eingang gefunden haben in den Arbeitsalltag. Ich wage die Hypothese, dass das Verhalten von Führungskräften in den konkreten Interaktionen mit und für Mitarbeiter/innen ein wesentlicher Bestandteil von Prävention in der Einrichtung ist. Vielleicht sogar wesentlicher als die Erarbeitung von Schutzkonzepten.
15 Analyse von einrichtungsspezifischen Risikofaktoren. Welche Grenzüberschreitungen sind im Alltag schon passiert? Wo sind Situationen, die zu Grenzüberschreitungen führen können? Welche Schritte führen dazu, diese Grenzüberschreitungen zu vermeiden? Welche Rahmenbedingungen sind dafür nötig?.
16 Erarbeitung von einrichtungsspezifischen Präventionsmaßnahmen. Verfahrenswege bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Erarbeitung von Einstellungskriterien, Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Verhaltenskodex Implementierung von Kinderrechten und Beteiligungsgremien Installation eines Beschwerdemanagements Erarbeitung eines sexualpädagogischen Konzepts Fortbildung der Mitarbeiter/innen
17 Sich beschweren muss erlaubt sein = So ein Verhalten schadet Kindern und ist deshalb verboten. Wer so etwas tut, kann dafür bestraft werden. Kinder dürfen sich beschweren und sollten sich jemanden anvertrauen, damit ihnen geholfen wird. = So ein Verhalten ist nicht ok. Kinder dürfen sich beschweren, damit wir das klären und ändern können. = So ein Verhalten ist sinnvoll, auch wenn es Kindern manchmal nicht gefällt. Kinder sollten nachfragen, wenn sie etwas nicht verstehen Quelle: AWO Saarland
18 institutionelle Strukturen Regelmäßige Information und Fortbildung für alle Verbindliche Regelungen zum Beschwerdemanagement : interne und externe Ansprechpartner/innen für Mädchen und Jungen Verbindliche Regelungen über das Vorgehen bei Verdachtsfällen / bei Aufdeckung eines Übergriffs Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen die Haltung! Vorbild sein für respektvolles Verhalten Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für Rechte und Grenzen vermitteln Bescheid wissen über Risikofaktoren und Täterstrategien aufmerksam sein für Grenzverletzungen und Übergriffe über Sexualität und sexuelle Übergriffe reden können
19 Barrieren kennen: Niemand will Opfer sein Angst vor Ausgrenzung und Stigmatisierung: das man keine Freunde mehr hat, wenn man das sagt Angst vor Kontrollverlust: dass die Erwachsenen dann etwas machen, was man nicht will!
20 mehr Informationen: www-jugendschutz-niedersachsen.de
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