Grenzen achten! Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können
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- Franz Hermann
- vor 7 Jahren
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1 Grenzen achten! Wie Kindertagesstätten und Schulen Mädchen und Jungen vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch schützen können Ursula Enders mit Illustrationen von Dorothee Wolters Meiningen, den
2 Sichere Räume für Mädchen und Jungen AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen
3 Sichere Räume für Mädchen und Jungen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen
4 Kinderrechte
5 Beispiel: Schule Alle Mädchen und Jungen haben das Recht, sich in der Schule wohl zu fühlen. Alle Kinder dürfen Ideen einbringen, damit der Schulalltag interessant und fair gestaltet werden kann. Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, fair und gerecht behandelt zu werden.
6 Jedes Kind hat das Recht, so zu sein, wie es ist!
7 Recht am eigenen Bild
8 Recht auf Ruhe!
9
10 Institutionelle Strukturen klare und transparente Strukturen verbindliche Leitungs- und Entscheidungsstrukturen eindeutige Zuständigkeiten Aufgaben/Kompetenzen entsprechend Status und Qualifikation Differenzierung zwischen pädagogischen und nichtpädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen
11 Kinderrechte und institutionelle Strukturen Aufnahme des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung in die Leitsätze/Leitbilder der Kita Verbindlichkeit für alle institutionellen Ebenen positiv formulierte Selbstverpflichtungen, keine unbegründeten/strikte Verbote
12 Regeln für Mädchen und Jungen Beispiel: Hilfe holen ist kein Petzen!
13 Regeln für Mädchen und Jungen Beispiel: Jedes Mädchen und jeder Junge hat das Recht, ungestört die Toilette zu benutzen!
14 Regeln für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Beispiel: Die Erwachsenen müssen bei sexuellen Grenzverletzungen aktiv zum Schutze der Opfer eingreifen!
15 Institutionelle Regeln unabdingbar: Analyse der besonderen Risikofaktoren des jeweiligen Arbeitsfeldes
16 Institutionelle Regeln
17 Risikoanalyse
18 Sichere Räume für Mädchen und Jungen AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen
19 Schwerpunkte der Präventionsarbeit Information über Kinderrechte Schon kleine (sexuelle) Grenzverletzungen erkennen und ernst nehmen Frühzeitig Hilfe holen Altersgerechte Widerstandskräft aktivieren nicht verunsichern
20 Zentrale Botschaften der Präventionsarbeit Mein Körper gehört mir Jedes Kind darf selber bestimmen, wer ihnen nahe kommen darf, wer sie anfassen darf und wer nicht. Sie entscheiden, mit wem sie wann schmusen und kuscheln möchten. Es gibt schöne und blöde Gefühle Kinder, die mit der Vielfalt an Gefühlen vertraut sind, ihre Gefühle ernst nehmen und ausdrücken können, haben einen wertvollen Schutz vor Grenzverletzungen erlernt. Angenehme und unangenehme Berührungen An den Po fassen, in die Wange kneifen, Hose runterziehen oder Rock hochheben ist nicht in Ordnung. Kein Erwachsener, kein Jugendlicher und auch kein Kind darf andere sexuell belästigen und an unangenehmen Stellen berühren.
21 Zentrale Botschaften der Präventionsarbeit Nein sagen Jedes Mädchen und jeder Junge hat seine eigene Art nein zu sagen. Kinder dürfen ihre eigenen Grenzen setzen. Gute und blöde Geheimnisse Die Kinder lernen zwischen guten und blöden Geheimnissen zu unterscheiden. Blöde Geheimnisse sind keine richtigen Geheimnisse und dürfen weitergesagt werden. Hilfe holen ist kein Petzen Manchmal ist es viel zu schwer, sich alleine gegen Gemeinheiten zu wehren. Es ist völlig normal, wenn ein Mädchen oder Junge oder auch Erwachsene dann Hilfe holen.
22 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit
23 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Sexuelle Übergriffe durch Erwachsene, Jugendliche und Kinder Männer, Frauen, Jungen und Mädchen im sozialen Nahbereich benennen.
24 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Keine Angstmache (vor Fremden)! Keine Trainings!
25 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Beispiel: Solidarität der Kindergruppe fördern!
26 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Korrektur der verwirrten Norm
27 Altersentsprechende Widerstandsformen fördern
28 Qualitätsstandards der Präventionsarbeit Vertrauen in die eigene Wahrnehmung stärken!
29 Reflektierte Mädchenbilder
30 Reflektierte Jungenbilder
31 Reflektierte Mädchen- und Jungenbilder
32 Täterprävention (Bullying: Darstellung nach Scheithauer et al., 2003, S35) Bullies Verstärker Verteidiger Außenseiter Assistent Bully- Victim Opfer
33 Täterprävention
34 Prävention ist immer auch Intervention Mitgefühl mit dem Opfer fördern!
35 Prävention ist immer auch Intervention Möglichkeiten der Hilfe aufzeigen!
36 Prävention ist immer auch Intervention Hoffnung vermitteln!
37 Sichere Räume für Mädchen und Jungen AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikanntInnen/Aushilfen
38 Information und Fortbildung regelmäßige Informationsveranstaltungen für Mütter und Väter verpflichtende Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter/innen
39 Dienstanweisungen fachlich adäquater Umgang mit Nähe und Distanz Beispiele: Berufskleidung Trennung von Berufs- und Privatbereich Achtung der Intimsphäre von Kindern Verantwortung für Opferschutz Verpflichtung aktiv einzugreifen Fachberatung bei Übergriffen durch Kinder oder Jugendliche
40 Beispiele für Dienstanweisungen
41 Beispiele für Dienstanweisungen
42 Beispiele für Dienstanweisungen Berufsjugendliche sind unprofessionell!
43 Beispiele für Dienstanweisungen Transparenz von privaten Kontakten keine Privatgeschenke keine Kosenamen Teambuch über Grenzverletzungen keine Sanktionen durch nichtpädagogische Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Quelle: Sichere Orte für Kinder. Berlin 2003
44 VERHALTENSKODEX Wir greifen aktiv ein, wenn die Grenzen eines Kindes verletzt werden.
45 Bewerbungsverfahren/Arbeitsverträge Bewerbungsverfahren: institutionelle, präventive Strukturen darstellen schriftliche Informationen zu Kinderrechten, Standards der Einrichtung und Verfahrensregeln Offenheit für die Problematik abklären Möglichkeit einer telefonischen Nachfrage bei vorherigen Arbeitgebern nutzen
46 Sichere Räume für Mädchen und Jungen AnsprechpartnerInnen intern und von außen Kinderrechte institutionelle Strukturen und Regeln Partizipation Beschwerdemanagement Präventionsangebote Information/ Fortbildung Dienstanweisungen Verfahrensregeln Bewerbungsverfahren Arbeitsverträge Mädchen und Jungen hauptamt. MitarbeiterInnen Leitung, päd./nicht päd. Fachkräfte Mütter und Väter ehrenamt. MitarbeiterInnen PraktikantInnen/Aushilfen
47 Ursula Enders (Hrsg.): Grenzen achten! Schutz vor sexuellen Übergriffen und Missbrauch in Institutionen Kiwi Verlag 2012
48 Ursula Enders/Dorothee Wolters: Wir können was, was ihr nicht könnt. Ein Bilderbuch über Doktorspiele und sexuelle Übergriffe mit didaktischem Begleitmaterial Köln 2009
49 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
50
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