Verletzungen bei Kindern Unfall, Krankheit, Gewalt. Prof. Dr. Anette S. Debertin Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover
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- Jesko Schubert
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1 Verletzungen bei Kindern Unfall, Krankheit, Gewalt Prof. Dr. Anette S. Debertin Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover
2 Probleme in der Klinik und Praxis Das Erkennen von Kindesmisshandlungsverletzungen und Folgen des sexuellem Missbrauch erweist sich für viele klinisch-therapeutisch tätige Ärzte als schwierig und heikel, da......fehlende Erfahrung in der Beurteilung....keine Spezialkenntnisse (nicht Bestandteil der Weiterbildung, kein Bedarf dar)....angst vor fälschlichem Vorwurf.
3 Gewalt gegen Kinder Die Wiederholungsgefahr ist groß, die Intensität nimmt meist zu! Die Früherkennung auch weniger gravierender Kindesmisshandlungen ist von eminenter Bedeutung!
4 Rechtsmedizin objektive Expertise bei Fragen der Gewalt gegen Kinder Die Rechtsmedizin verfügt über einen wissenschaftlich fundierten Erfahrungsschatz und spezifisch forensische Kenntnisse bei der Beurteilung und Interpretation von Verletzungsmustern, der Rekonstruktion von Tatabläufen und der Zuordnung von Tatwerkzeugen zu Verletzungen.
5 Projekt Kinderschutz in Niedersachsen
6 Projekt Kinderschutz in Niedersachsen Hotline Kinderschutz: telefonischer Rufdienst für eine zeitnahe Alarmierung und fachlich kompetente Beratung Hannover: Mo-Do Uhr, Fr Uhr Kinderschutzambulanz Institut für Rechtsmedizin der MHH, Carl-Neuberg-Str. 1, Hannover Institut für Rechtsmedizin der MHH, Außenstelle Oldenburg, Pappelallee 4, Oldenburg Tele-Konsile: forensikon: forensisches online-konsil Fortbildungsveranstaltungen
7 Ambulanzraum der Rechtsmedizin
8 Patient* wird vorstellig bei ambulante o. stationäre Versorgung Kinderarzt*, Hausarzt*,... forensisches Konsil online forensikon zeitsparend ortsunabhängig effektiv standardisiert qualitätsgesichert kostengünstig klientenfreundlich { beauftragt bei spezieller Fragestellung ein Konsil beurteilt Befunde und meldet rück Rechtsmedizin
9 Formen der Kindesmisshandlung Sexueller Missbrauch Körperlich Seelisch Kindesmisshandlung Münchhausen- Stellvertreter-Syndrom Vernachlässigung
10 Kriterien für die Diagnose einer Kindesmisshandlung auffällige Anamnese Verletzungsmuster geformte Verletzungen unterschiedliches Alter der Verletzungen
11 Anamnestische Hinweise für die Diagnose einer nicht-akzidentellen Verletzungen fehlende, widersprüchliche, wechselnde Erklärungsmuster für das Alter bzw. den individuellen Entwicklungsstand inadäquater Unfallmechanismus Bagatellisieren oder Abstreiten der Verletzungen und Schmerzäußerungen verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst (Autoaggression) oder Geschwister zugefügt Hinweise von Dritten oder dem Kind selbst.
12 aus Debertin AS (2007) Wie erkenne ich Kindesmisshandlung? Via medici 3: 34-37
13 aus Debertin AS (2007) Wie erkenne ich Kindesmisshandlung? Via medici 3: 34-37
14 Standardisierte Befunderhebung, Dokumentation und Beweissicherung Ganzkörperuntersuchung Dokumentation (schriftlich, Dokumentationsbögen) Körperschemata (Skizze) Fotodokumentation (Detail und Übersicht) Angaben zur Person, Zeitpunkt der Untersuchung, Tatzeitpunkt Sicherung von (biologischen) Spuren (DNA) Beurteilung/Diagnose lassen sich die Befunde mit den Angaben vereinbaren
15 Nach neueren Studien weisen >90% der Opfer sexuellen Missbrauchs keine diagnostisch eindeutigen Befunde auf!
16 Differenzialdiagnostische Aspekte nach sexuellem Missbrauch 1. Unterscheidung zwischen Verletzung und Normvariante 2. Berücksichtigung der hormonellen Beeinflussung evtl. auch im Heilungsverlauf 3. Ausschluss oder Bestätigung einer krankheitsbedingten Ursache 4. Ausschluss oder Bestätigung einer akzidentellen Ursache des auffälligen Genitalbefundes aus Debertin et al. (2007) Differenzialdiagnostische Aspekte nach sexuellem Kindesmissbrauch. Rechtsmedizin 17:
17 Das Fehlen körperlicher Befunde schließt einen sexuellen Missbrauch selbst nach vollendeter Penetration nicht aus!
18 Fazit aus der Rechtsmedizin Eine Mitbeurteilung durch spezialisierte Rechtsmediziner bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch kann in Einzelfällen durchaus indiziert und hilfreich sein. Die rechtsmedizinische Begutachtung erhöht die Befundsicherheit, entlastet zu Unrecht Beschuldigte und verhindert unnötige Sanktionen insbesondere auch der Opfer.
19 Fazit aus der Rechtsmedizin Erst auf der Basis einer gesicherten Diagnose werden zielgerichtet Interventionen und prophylaktische Maßnahmen im Sinne eines angestrebten multiprofessionellen Opferschutzes möglich.
20 Projekt Kinderschutz flächendeckendes Verfügbarmachen von Expertenwissen (Konsil) erste spezialisierte Kinderschutzambulanz in Niedersachsen Gewährleistung einer niederschwelligen Grundversorgung zentrale Anlaufstelle mit festen Ansprechpartnern für eine zeitnahe Alarmierung Angebot einer permanenten spezifischen Beratung schnelle forensisch-ambulante Befundsicherung außerhalb des klinischen Alltagsgeschehens Befundsicherheit Vermeidung von Doppeluntersuchungen Optimierung interdisziplinärer Zusammenarbeit
21 Flyer Flyer - Projekt Kinderschutz Kinderschutz
22 -Projekt Kinderschutz- Institut für Rechtsmedizin MHH Tel.: 0511/ hannover.de
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