Verletzungen bei Kindern Unfall, Krankheit oder Misshandlung?
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- Hartmut Gerstle
- vor 8 Jahren
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1 Verletzungen bei Kindern Unfall, Krankheit oder Misshandlung? Die Diagnostik als interdisziplinäre Herausforderung Priv.-Doz. Dr. Anette S. Debertin Institut für Rechtsmedizin Medizinische Hochschule Hannover
2 Befunderhebung, Dokumentation und Beweissicherung Ganzkörperuntersuchung Dokumentation (schriftlich, Dokumentationsbögen) Körperschemata (Skizze) Fotodokumentation (Detail und Übersicht) Angaben zur Person, Zeitpunkt der Untersuchung, Tatzeitpunkt Sicherung von (biologischen) Spuren (DNA) Beurteilung/Diagnose lassen sich die Befunde mit den Angaben vereinbaren Interpretation
3 aus Debertin AS (2007) Wie erkenne ich Kindesmisshandlung? Via medici 3: 34-37
4 aus Debertin AS (2007) Wie erkenne ich Kindesmisshandlung? Via medici 3: 34-37
5 Kriterien für die Diagnose einer Kindesmisshandlung Verletzungsmuster Geformte Verletzungen Unterschiedliches Alter der Verletzungen
6 Anamnestische Hinweise für die Diagnose einer nicht-akzidentellen Verletzungen fehlende, widersprüchliche, wechselnde Erklärungsmuster für das Alter bzw. den individuellen Entwicklungsstand inadäquater Unfallmechanismus verzögertes Aufsuchen medizinischer Hilfe Doctorhopping gleichzeitiges Vorliegen zuvor nicht angegebener verschieden alter Verletzungen (Mehrzeitigkeit) schwere Verletzungen angeblich durch das Kind selbst (Autoaggression) oder Geschwister zugefügt
7 Minor forces do not produce major trauma. Eine Metaanalyse von 25 Studien mit beobachteten echten Unfallstürzen wies bei den Stürzen aus einer Höhe von weniger als einem Stockwerk nur in 2,5% unkomplizierte Schädelfrakturen auf und in <1% leichtere intrakranielle Blutungen ohne Netzhautblutungen und ohne neurologische Folgeschäden. Alexander et al. (2001), in Reece RM, Ludwig S (eds.) Child abuse, Lippincott, 47-80
8 Altersbestimmung anhand der Hämatomfarbe Exakte Bestimmung oft nicht möglich, da Farbverlauf abhängig von Tiefe, Lokalisation, Hautfarbe, Alter, Durchblutung, Chronizität und Ausmaß des subkutanen Gewebes. Eine Altersfestlegung sollte in Misshandlungsfällen vermieden werden!!!!
9 Untersuchung des lebenden Opfers Anamnese ausführliche körperliche Untersuchung zerebrale Computertomographie und Magnetresonanztomographie augenärztliche Fundoskopie radiologisches Skelettscreening Laboruntersuchungen (z.b. Gerinnungsparameter, Glutarazidurie Typ I, Herpesvirusenzephalitis) aus Debertin AS und Sperhake J, Untersuchung und Dokumentation des nichtakzidentellen SchädelHirn-Trauma im Säuglings- und Klienkindalter, Rechtsmedizin,im Druck
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11 176 StGB Sexueller Missbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt 2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder 3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. (4) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 3 Nr. 3.
12 Praktisch beweisend für sexuellen Missbrauch sind: Deflorationsverletzungen Spermanachweis (Geschlechtskrankheiten wie Syphilis und Gonorrhoe)
13 Nach neueren Studien weisen >90% der Opfer sexuellen Missbrauchs keine diagnostisch eindeutigen Befunde auf! Debertin
14 Differenzialdiagnostische Aspekte nach sexuellem Missbrauch 1. Unterscheidung zwischen Verletzung und Normvariante 2. Berücksichtigung der hormonellen Beeinflussung evtl. auch im Heilungsverlauf 3. Ausschluss oder Bestätigung einer krankheitsbedingten Ursache 4. Ausschluss oder Bestätigung einer akzidentellen Ursache des auffälligen Genitalbefundes aus Debertin et al. (2007) Differenzialdiagnostische Aspekte nach sexuellem Kindesmissbrauch. Rechtsmedizin 17:
15 Spurensicherung: Notwendige Materialien: - einfache evtl. unterschiedlich große Wattestieltupfer - keine Nährmedien! - Glasobjektträger
16 akzidentelle Verletzungen
17 (Arzt-) Rechtliche Aspekte Eine gesetzliche Meldepflicht bei Verdacht auf oder nachgewiesener Misshandlung besteht nicht!
18 34 StGB Rechtfertigender Notstand Offenbarung zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter Beispiel Kindesmisshandlung: Die Offenbarung muss geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein.
19 34 StGB Rechtfertigender Notstand Offenbarung zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter Beispiel Kindesmisshandlung: Die Gefahr für Gesundheit und Leben des Kindes ist so groß, dass eine Abwendung dieser Gefahr schwerer wiegt als die Einhaltung der Schweigepflicht ( 203 StGB).
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21 Institut für Rechtsmedizin MHH Tel.: 0511/ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Verletzungen bei Kindern- Unfall, Krankheit oder Misshandlung
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