Reglemente des tcab. Inhaltsverzeichnis
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- Hilko Brandt
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1 Reglemente des tcab Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Reglement (ab Seite 2) 1. Sportliches faires Verhalten 2. Kameradschaft 3. Einhaltung der Reglemente 4. Kontrolle / Aufsicht 5. Weiterführende Reglemente 6. Schlussbestimmungen II. Anlagereglement (ab Seite 3) 1. Ordnung 2. Clubhaus 3. Ein- und Ausgang der Tennishalle 4. Garderobenschlüssel / Garderobenkasten / U-Key 5. Licht 6. Hunde 7. Haftung 8. Beschwerden 9. Rauchen 10. Parkplätze III. Platzreglement (ab Seite 4) 1. Abziehen der Tennisplätze SANDPLÄTZE 2. Platzpflege 3. Sperrung der Plätze 4. Bewässerung der Sandplätze HALLENPLÄTZE 5. Getränke 6. Telefon IV. Spielreglement (ab Seite 5) 1. Saison 2. Spielzeit 3. Spieldauer 4. Ausserordentliche Platzreservation 5. Reservation 6. Annullation einer Reservation 7. Auseinandersetzungen 8. Juniorentraining / Club-Trainer 9. Tennisbekleidung / Tennisschuhe 10. Bälle 11. Ballwurfmaschine SOMMERSAISON 12. Trainingswand / Ballwand 13. Interclubmeisterschaften 14. Sandplatz 6 (bxa) V. Mitgliedschafts- und Angebotsreglement (ab Seite 8) 1. Aktive-Mitgliedschaften 2. Passiv-Mitgliedschaft 3. Sommer- und Wintertennis 4. Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren VI. Interclub-Reglement (ab Seite 12) 1. Nomination der Mannschaften 2. Mannschaften 3. Spielerlizenz 4. Finanzierung der Mannschaftsmeisterschaft Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
2 I. Allgemeines Reglement 1. Sportliches und faires Verhalten Sportliches und faires Verhalten auf unserer Tennisanlage ist eine selbstverständliche Voraussetzung für alle Tennisspieler. 2. Kameradschaft Alle Tennisspieler sollen dazu beitragen, dass auf der Anlage stets ein guter, sportlicher Geist herrscht. Als Tennisspieler des tcab ist man zu kameradschaftlicher Rücksichtnahme verpflichtet. 3. Einhaltung der Reglemente Die Einhaltung der Reglemente des tcab ist für alle Tennisspieler, die das Areal des tcab benutzen, Pflicht und ergänzt die allgemeine Haus- und Platzordnung der bxa. Der Vorstand kann Anordnungen treffen, welche von diesem Reglement abweichen. 4. Kontrolle / Aufsicht Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt Kontrollen durchzuführen, reglementwidrige Reservationen zu streichen und unberechtigte Personen vom Platz zu weisen. Verwarnungen und Ausschlüsse werden in den Statuten 8 geregelt. 5. Weiterführende Reglemente Statuten des tcab Allgemeine Haus- und Platzordnung der bxa Statuten von SwissTennis Spielregeln von SwissTennis Lizenzreglement von SwissTennis Ausbildungsreglement von SwissTennis Klassierungsrichtlinien von SwissTennis Turnierreglement von SwissTennis Interclubreglement von SwissTennis Dokumente von SwissTennis sind unter abrufbar. 6. Schlussbestimmungen Alle über die Reglemente des tcab (bsp. Anlagereglement, Platzreglement, Spielreglement, Mitgliedschafts- und Angebotsreglement, Interclub-Reglement) hinausgehenden Angelegenheiten sind entweder in den Statuten des tcab umschrieben oder müssen von Fall zu Fall durch den Vorstand geregelt werden. Die Reglemente der tcab sind von der Generalversammlung des tennisclub airport bassersdorf vom 5. März 2014 genehmigt worden und ersetzen alle früheren Versionen. Gemäss Statuten 22 steht es in der Kompetenz des Vorstandes, künftige Änderungen der Reglemente, sofern sie den Statuten nicht widersprechen, jederzeit einzubringen. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
3 II. Anlagereglement 1. Ordnung Auf dem Areal des tcab soll Ordnung herrschen. Den Weisungen des Vorstandes und der bxa ist Folge zu leisten. 2. Clubhaus Das Clubhaus soll ein Begegnungsraum sein. Tennisspieler, die einen U-Key besitzen, haben freien Zutritt zum Clubhaus. Vor dem Eintritt sind die Sandplatzschuhe zu reinigen. Für die Beantragung eines U-Keys siehe Anlagereglement 4. Nach der Benützung der Küche und Tische sind diese zu reinigen. Das Geschirr ist mit Wasser abzuspülen und im Geschirrhalter (rechts des Lavabos) zu deponieren. Nach dem Verlassen des Clubhauses sind alle Lichter zu löschen und alle Türen zu verschliessen (insbesondere die Terrassentüren). 3. Ein- und Ausgang der Tennishalle Das Betreten und Verlassen der Tennishalle hat ausschliesslich über den offiziellen Eingang (Clubhaus) zu erfolgen. Der letzte auf dem Tennisplatz 9 oder 11 anwesende Tennisspieler ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Türen geschlossen wurden. Bei Regen ist das Öffnen der Schiebetüren untersagt. 4. Garderobenschlüsse / Garderobenkasten / U-Key Garderobenschlüssel, Garderobenkasten sowie U-Key s können beim Leiter Mitglieder (mitglieder@tcairport.ch) bezogen werden. Die Konditionen sind aus dem Mitgliedschafts- und Angebotsreglement zu entnehmen. Mittels dem U-Key erhält der Tennisspieler Zutritt zum Clubraum und hat zudem die Möglichkeit die Selecta-Automaten sowie die Verkaufsschränke zu benutzen. Das Aufladegerät befindet sich im Vorraum zur Tennishalle und erfolgt via Noteneinzug. 5. Licht Der letzte auf dem Tennisplatz anwesende Tennisspieler ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Lichter auf den Tennisplätzen (Sand- sowie Hallenplatz) gelöscht werden. Die Flutlichter auf den Sandplätzen können mittels dem Garderobenschlüssel ein- und ausgeschaltet werden. Der Schalterkasten befindet sich an der Aussenfassade der bxa-werkstatt. Für die Beantragung eines Garderobenschlüssels siehe Anlagereglement Hunde Wer Hunde auf das Areal des tcab führt, ist verpflichtet, diese an die Leine zu legen und dafür zu sorgen, dass sie den Spielbetrieb nicht stören. Für durch sie verursachte Schäden haftet der Halter. In der Tennishalle gilt striktes Hundeverbot. 7. Haftung Der tcab lehnt jegliche Haftung (bsp. Diebstahl, Personen- oder Sachschäden) ab. 8. Beschwerden Beschwerden betreffend Zustand der Anlagen, des Clubraums, der Garderoben, etc. sind an den Leiter Anlage (anlage@tcairport.ch) zu richten. 9. Rauchen In der Tennishalle und dem Clubraum ist das Rauchen verboten. 10. Parkplätze Auf dem Areal der bxa-sportanlage stehen kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
4 III. Platzreglement 1. Abziehen der Tennisplätze Nach jedem Spiel muss der Tennisplatz durch die Spieler mit dem Besen abgezogen werden. Das Abziehen des Platzes muss vor Ablauf der ordentlichen Spielzeit erfolgen, sodass die nächsten Spieler pünktlich beginnen können. Die Linien müssen dabei nicht nachgezogen werden. SANDPLÄTZE 2. Platzpflege Der Platzwart (bxa) pflegt und unterhält die Plätze. 3. Sperrung der Plätze Nicht bespielbare Plätze werden durch den Platzwart oder ein Mitglied des Vorstandes gesperrt. Die Sperrung ist im Platzreservierungssystem des tcab ersichtlich. Wird trotz Sperrung auf den Plätzen resp. dem Platz gespielt, so haften die fehlbaren Mitglieder für die verursachten Schäden. Jedes Mitglied ist eigenverantwortlich über die Benutzung der Plätze, wenn diese nicht gesperrt sind. 4. Bewässerung der Sandplätze Bei Trockenheit ist der Platz mit der automatischen Bewässerungsanlage zu bewässern. HALLENPLÄTZE 5. Getränke In der Tennishalle darf nur aus verschliessbaren Behältern getrunken werden. Einzig während den Interclub-Meisterschaften ist mit Vorsicht das Trinken aus Bechern erlaubt. 6. Telefon In der Tennishalle ist das Telefonieren untersagt. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
5 IV. Spielreglement 1. Saison Die Sommersaison dauert 24 Wochen und beginnt im April. Die Wintersaison dauert 28 Wochen und beginnt Ende September/Anfang Oktober. 2. Spielzeit Die Sandplätze stehen während der Sommersaison von Uhr und die Hallenplätze während der Sommer- und Wintersaison von Uhr zur Verfügung. Die Hallenplätze sowie die Sandplätze 1-3 können jeweils zur vollen Stunde gebucht werden. Die Sandplätze 4-5 jeweils zur halben Stunde. 3. Spieldauer Die Spieldauer beträgt für Einzelspiele (2 Tennisspieler) 60 Minuten und für Doppelspiele 120 Minuten. Ein Doppelspiel (4 Tennisspieler) kann auch auf 60 Minuten eingetragen werden. 4. Ausserordentliche Platzreservation Platzreservationen können durch den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele sowie kantonale oder clubinterne Veranstaltungen vorgenommen werden. Die Daten werden im Reservierungssystem des tcab bekannt gegeben. 5. Reservation a) Jede Platzreservation muss vor Spielbeginn im Platzreservierungssystem des tcab korrekt eingetragen werden. Ist der reservierte Platz vor Spielbeginn frei, so muss ab dem Zeitpunkt der Platzbetretung die Stunde im Reservierungssystem gebucht werden. Bei Gebührenpflichtigen Plätzen werden die verbleibenden Minuten bis zum Spielbeginn pro Rata abgerechnet. Ist der reservierte Platz vor Spielbeginn belegt, so darf dieser, um pünktlich beginnen zu können, 5 Minuten vor Spielbeginn ohne eine zusätzliche Reservation betreten werden. b) Alle sich auf dem Tennisplatz befindenden Personen müssen mit ihrem Login bzw. der entsprechenden Rolle (bsp. Mitglied, Trainer, Gast 1, Gast 2, etc.) korrekt im Reservationssystem eingetragen sein. Das Reservationssystem ist stets identisch mit der Platzbelegung zu führen. c) Eine neue Reservation kann erst nach der abgespielten Spielzeit der vorherigen vorgenommen werden. d) Ist die folgende Stunde frei, muss nach 15 Minuten eine weitere Reservierung eingetragen werden. Auch dann, wenn die folgende Stunde nicht komplett gespielt wird. Beim Spielen mit einem Gast gelten dieselben Regeln. e) Während der Sommersaison ist zu beachten, dass pro Tennisstunde maximal gleich viele Gäste wie Vereinsmitglieder erlaubt sind (Bsp. Ein Vereinsmitglied spielt mit zwei Gästen = nicht erlaubt). Demnach ist die maximal erlaubte Gästeanzahl pro Stunde/Platz auf zwei beschränkt. Bei einem einstündigen Doppel mit zwei Mitgliedern und zwei Gästen müssen bei der Reservation die Ressourcen Gast 1 und Gast 2 ausgewählt werden. Während der Wintersaison gilt diese Einschränkung nicht. f) Informationen zur Reservierung mit der Ballmaschine sind aus dem Spielreglement 11 zu entnehmen. 6. Annullation einer Reservation Es wird erwartet, dass Annullationen schnellstmöglich im System vorgenommen werden, um die Plätze für andere Tennisspieler zur Verfügung zu stellen. Die Annullationbedingungen der einzelnen Kategorien sind im Reglement Mitgliedschaft- und Angebotsreglement zu finden. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
6 7. Auseinandersetzungen Es wird erwartet, dass allfällige Differenzen über Reservationen und/oder Spielbetrieb in sportlicher Fairness einvernehmlich geregelt werden. Eventuelle Beschwerden sind an den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb oder ein anderes Vorstandsmitglied zu richten. 8. Juniorentraining / Clubtrainer Während der Wintersaison oder bei Schlechtwetter während der Sommersaison dürfen für das Juniorentraining am Mittwochnachmittag durch den Leiter Junioren / J+S (junioren@tcairport.ch), die Tennisschule Jost Maag oder ein anderes Vorstandsmitglied drei Hallenplätze gleichzeitig reserviert werden. Bei Schlechtwetter während der Sommersaison haben das Juniorentraining und der Club- Trainer erste Priorität bei der Benützung der Tennishalle. 9. Tennisbekleidung / Tennisschuhe Die Plätze dürfen nur in entsprechender Tennisbekleidung und Tennisschuhen betreten werden. Das Betreten der Tennisplätze ist nur mit Tennisschuhen gestattet. Turn-, Stollen-, Lauf- und Jogging- Schuhe sind untersagt. In der Tennishalle dürfen nur Hallenschuhe benutzt werden. Während der Interclub-Saison sind die Gast-Mannschaften darauf hinzuweisen, dass Hallenschuhe mitgenommen werden müssen. Die Hallenschuhe sind wenn möglich im Vorraum zur Tennishalle anzuziehen (Schmutz). 10. Bälle Der tcab stellt für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele, sowie für das Finalwochenende der Clubmeisterschaften die Bälle zur Verfügung. Im Übrigen spielen die Tennisspieler mit ihren eigenen Bällen. 11. Ballwurfmaschine a) Die Ballwurfmaschine ist Eigentum des tcab. Sie darf nicht an andere Tennisvereine oder unberechtigten Personen ausgeliehen werden. b) Der ständige Abstellplatz der Maschine befindet sich hinter dem Vorhang auf Platz 11 in der Tennishalle. Sie darf nicht ausserhalb der Tennishalle benutzt werden. Nach dem Gebrauch ist die Ballwurfmaschine wieder hinter dem Vorhang zu platzieren. c) Die Ballwurfmaschine darf nur auf Platz 11 eingesetzt werden. d) Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Der tcab lehnt jede Haftung ab. e) Kinder und Jugendliche unter 14 Jahre dürfen die Maschine nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benützen. f) Die Ballmaschine kann zu den folgenden Zeiten online reserviert werden: Montag bis Freitag Uhr und Uhr sowie Samstag/Sonntag von Uhr. Alle anderen Zeiten können nur vor Ort (Computer im Vorraum zur Tennishalle) gebucht werden. g) Die Bälle in der Maschine dürfen nur bei gleichzeitiger Benützung der Maschine gebraucht werden. Alle Bälle sind am Ende der Spielzeit einzusammeln und in den Ballbehälter einzufüllen. h) Bei Störungen ist der Leiter Anlage (anlage@tcairport.ch) umgehend zu kontaktieren. SOMMERSAISON 12. Trainingswand / Ballwand Die Trainingswand / Ballwand befindet sich hinter der Tennishalle und ist für alle Tennisspieler, die einen Garderobenschlüssel besitzen, zugänglich. Nach der Benützung ist die Gittertür zu verschliessen. Für die Beantragung eines Garderobenschlüssels siehe Anlagereglement Interclub-Meisterschaften In der Regel werden für die Interclub-Meisterschaften alle drei Hallenplätze benötigt. Der Leiter Wettkampf/Spielbetrieb (wettkampf@tcairport.ch) oder die Captains der IC Mannschaften geben nicht benötigte Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb frei. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
7 14. Sandplatz 6 (bxa) Der Sandplatz 6 gehört der bxa. Ist dieser Platz frei und alle anderen besetzt, so darf nach Absprache der Verfügbarkeit mit dem Restaurant time out auch auf diesem Platz gespielt werden. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
8 V. Mitgliedschafts- und Angebotsreglement 1. Aktiv-Mitgliedschaften Der tcab bietet verschiedene Aktiv-Mitgliedschaften an. Mit der Nachwuchsunterstützung unterstützt der Verein junge Tennisspieler und bietet Ihnen damit eine vergünstigte Mitgliedschaft an. Um davon profitieren zu können, müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein. Der Nachwuchsspieler hat oder nimmt aktuell am Juniorentraining des tcab teil. Der Nachwuchsspieler spielt für den tcab (Stammclub) Interclub. Mindestens ein Elternteil ist ebenfalls ein Aktiv-Mitglied des tcab. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
9 2. Passiv-Mitgliedschaft Während der Sommersaison dürfen Passivmitglieder zweimal eine Stunde auf unseren Sandplätzen unentgeltlich gemeinsam mit einem Aktiv-Mitglied des tcab Tennis spielen. Weitere Tennisstunden sind als Gast einzutragen und werden in Rechnung gestellt. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
10 3. Sommer- und Wintertennis Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
11 4. Tennisunterricht Kids, Schüler & Junioren Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
12 VI. Interclub-Reglement 1. Nomination der Mannschaften Der tcab beteiligt sich an den Mannschaftsmeisterschaften des Schweiz Tennisverbandes, sofern das Interesse bei den Mitgliedern dazu vorhanden ist. 2. Mannschaften Jedes Mitglied hat das Recht, sich für die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb anzumelden. Es bleibt jedoch dem Vorstand vorbehalten, die Anzahl der Mannschaften festzulegen. Kriterien sind die Spielstärke und die Bereitschaft, an den Meisterschaftsterminen vorbehaltslos zur Verfügung zu stehen. 3. Spielerlizenz Eine Spielerlizenz ist erforderlich, wenn ein Aktiv-Mitglied des tcab an einem Mannschaftswettbewerb oder an anderen, offiziellen, durch den Schweizer Tennisverband organisierten Tennisveranstaltungen teilnimmt. Lizenzen werden durch den Leiter Wettkampf/Spielbetrieb beantragt. Die Kosten für die Spielerlizenz gehen zu Lasten des Spielers. 4. Finanzierung der Interclub-Mannschaften Für jede gemeldete Mannschaft ist dem Verband eine Gebühr zu entrichten. Diese wird aus der Vereinskasse bezahlt. Falls eine Mannschaft nach der Anmeldung nicht antreten kann (bsp. zu wenig Tennisspieler), wird die fällige Busse den Mannschaftsmitgliedern in Rechnung gestellt. Reglemente des tennisclub airport bassersdorf, September
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