UNION - Luftenberg. Gültig ab Spielplatz- Ranglisten- und Gebührenordnung

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1 UNION - Luftenberg Gültig ab 2010 Spielplatz- Ranglisten- und Gebührenordnung Margit Hauser

2 Letztmals überarbeitet am 20.Februar 2015 Spielplatzordnung Sektion Tennis 5222 Luftenberg, Lenaustrasse 12 1.) Besitzer und Betreiber dieser Tennisanlage ist die Turn- und Sport Union Luftenberg. 2.) Der Platz ist schonend zu behandeln und in besten Zustand zu erhalten. Bei trockener Witterung ist der Platz erforderlicher weise vor Spielbeginn zu spritzen. Nach Spielende ist der Platz ordentlich abzuziehen. 3.) Falls der Schild Platz gesperrt ausgehängt ist, darf dieser nicht bespielt werden. Wir appellieren an die Vernunft und Verantwortung jedes Spielers, diese Maßnahme, die der Erhaltung des Platzes dient, zu respektieren. 4.) Das Spielen ist nur mit geeigneten Sport- oder Tennisschuhen und in entsprechender Tenniskleidung erlaubt. Das Betreten der Plätze mit Straßenschuhen ist nicht gestattet. 5.) Den Anordnungen des Platzwartes ist stets Folge zu leisten. 6.) Arten der Mitgliedschaft: A-Mitglieder: Bei Spielbetrieb jederzeit spiel- und vormerkberechtigt. B-Mitglieder: Diese sind allein während der Nebenspielzeiten spielberechtigt und dürfen den Platz zur Hauptspielzeit nur benutzen, wenn dieser nach Beginn einer vollen Stunde nicht bereits durch ein A-Mitglied besetzt ist. Später kommende A-Mitglieder haben demnach erst mit Beginn der vollen Stunde das Recht auf vorrangige Platzbenutzung. Die Berechtigung der B-Mitglieder zur Vormerkung erstreckt sich nur auf die Nebenspielzeiten. Ausnahme davon ist, wenn ein B-Mitglied mit einem A-Mitglied eine Platzreservierung vornimmt. U-Mitglieder: Dies sind rein unterstützende Mitglieder. Keine Spielberechtigung! Jugend und Schüler: Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind Jugendliche B-Mitglieder, ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sind diese A-Mitglieder. Gäste: Gäste dürfen den Platz nur im Beisein eines Mitgliedes benutzen. Ihre Spielberechtigung, wie ihre Vormerkung, richtet sich nach der Berechtigung des teilnehmenden Mitglieds. Es ist möglich mit drei Gästen ein Doppel zu zwei Stunden zu spielen. Dafür ist aber ausschließlich die Zeit von MO bis DO, jeweils von bis Uhr vorzusehen. Ansonsten müssen bei einem Doppel 2 Vereinsmitglieder spielen. Grundsätzlich sind Mitglieder und Gäste nur unter oben angeführten Bedingungen spielberechtigt. 7.) Spielzeiten: Hauptspielzeit: MO bis FR jeweils ab Uhr,, Samstag und Sonntag bis UHR und ab UHR.. Nebenspielzeit: Die Zeiten außerhalb der oben definierten Hauptspielzeit. Dies sind: MO bis FR jeweils bis Uhr, Samstag und Sonntag ab12.00 UHR bis Uhr. Diese Zeiten gelten auch an Feiertagen. Für Feiertage besteht keine besondere Regelung. 8.) Die Spieleinheit beginnt immer zur vollen Stunde. Die reine Spielzeit je Einheit beträgt 55 Minuten, die übrigen 5 Minuten sind für den Spielertausch und die Platzpflege vorzusehen. Platzreservierungen (Vormerkungen) sind entweder über das Online-Reservierungssystem im Internet, oder auf dem im Clubhaus aufgestellten Touch-Screen Monitor vorzunehmen. Jede gespielte Stunde ist im System einzutragen, auch dann, wenn spontan auf freien Plätzen gespielt wird. Es ist die Eintragung vor Beginn des Spieles am Monitor auf dem Platz vorzunehmen. Grundsätzlich kann jeder Spieler nur eine Online-Reservierung im Vorhinein vornehmen. Erst nach Absolvierung des Spieles ist wieder eine Reservierung für die Zukunft möglich. Am aktuellen Tag kann allerdings noch eine Reservierung vorgenommen werden, sofern es noch frei Plätze gibt. 9.) Wenn ein Mitglied mit einem Gast spielt, so ist als Spielpartner einer der Spieler GAST1 bis GAST8 zu wählen. Ist keiner der Gastspieler verfügbar, so kann das Spiel nicht reserviert werden. Es erfolgt automatisch die Erfassung der Gästestunde zur Bezahlung am Jahresende. Falls die reservierte Stunde wegen Schlechtwetters nicht gespielt werden kann, so kann diese vom Spieler bis zum Spielbeginn gelöscht werden. Wird dies versäumt, so ist ein Administrator zu informieren, da ansonsten die Stunde verrechnet wird.

3 10.) Bereits bestehende Reservierungen können von anderen Spielern nicht verändert werden. Jeder Spieler hat die Benützung des Platzes spätestens vor Spielbeginn durch Eintragung in das System anzuzeigen. 11.) Der Platz darf für Einzelspiele nur eine Stunde, für Doppel zwei Stunden ununterbrochen reserviert werden, es sei denn, es sind keine anderen Spieler anwesend, die den Platz benutzen wollen. 12.) Trainerstunden dürfen nur auf dem vom Vorstand genehmigten Spielfeld und durch einen von Vorstand autorisierten Trainer gehalten werden. Normalerweise wird ein organisiertes Training vom Sportwart reserviert. Privattraining von Einzelspielern mit autorisierten Trainer kann mit dem Spieler TRAINER1 bis TRAINER3 reserviert werden. Wenn diese allerdings nicht frei sind, so besteht keine Möglichkeit zur Reservierung. 13.) Der Vorstand ist berechtigt, Plätze für besondere Anlässe, die im Regelfall mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden, mittels der dafür vorgesehenen Anhänger zu reservieren. (z.b. Meisterschaftsbetrieb) Diese Reservierung hat Priorität gegenüber bestehenden Reservierungen von Mitgliedern. 14.) Den Spielern stehen die Sanitäranlagen und Umkleideräume des Clubhauses zur Verfügung. Für abgelegte Kleidungsstücke und Wertsachen wird keine Haftung übernommen! Die Benutzung der Sportanlage und des Clubhauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Union Luftenberg übernimmt keinerlei Haftung für Unglücksfälle und alle daraus resultierenden Schäden, den Benutzern und auch Dritten gegenüber. 15.) Das Union Mitglied haftet bei Gästestunden für die Entrichtung der Spielgebühr. 16.) Clubhaus und Plätze sind durch das letzte, die Anlage verlassende Mitglied, zu versperren. Die Weitergabe des Schlüssels an Nichtmitglieder ist verboten. Aus gegebenen Anlass wird verfügt, dass das Clubhaus und das Vereinsgelände in der Zeit der Platzsperre zwischen den Saisonen auch von Mitgliedern nicht betreten werden darf. 17.) Jeder Benutzer nimmt die Spielplatzordnung vollinhaltlich zur Kenntnis. Bei Verstößen behält sich der Vorstand das Recht vor, das Mitglied zu verwarnen bzw. auszuschließen oder ein Spielverbot gegenüber einem Gastspieler zu verhängen. 18.) Die Spielplatzordnung kann vom Vorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. 20. Verantwortlich für den Ablauf und die Einhaltung der Spielordnung sind die jeweils bestellten Sportwarte sowie alle anderen ordentlichen Vorstandsmitglieder. Bei Unstimmigkeiten sind die Anweisungen dieser Personen einzuhalten. Für den Vorstand der UNION Luftenberg Obfrau Margit Hauser

4 Ranglistenordnung Die Teilnahme an den Ranglistenspielen steht jedem frei! 2. Gefordert werden darf jeder Spieler a) in derselben Reihe b) in der nächst höheren Reihe, rechts über den Forderer 3. Ein Spieler, der gefordert ist, darf nicht gefordert werden. 4. Ein Spieler, der ein Ranglistenspiel verloren hat, darf erst 14 Tage nach Austragung des verlorenen Spieles fordern, darf jedoch von einem hinter ihm platzierten Spieler gefordert werden. 5. Ein Spieler der ein Ranglistenspiel gewonnen hat, darf erst 7 Tage nach Austragung des Spieles gefordert werden. 6. Jeder Ranglistenspieler hat sich auf der Forderungsliste zu informieren, ob eine Forderung gegen Ihn vorliegt. 7. Der Forderer ist verpflichtet sich beim Geforderten zu melden und einen Termin zu vereinbaren. 8. Es muss innerhalb von 14 Tagen ein Termin vereinbart, und in die Forderungsliste eingetragen werden Das Spiel muss innerhalb 3 Wochen gespielt werden. Ansonsten nimmt der Forderer den Rang des Geforderten ein. 9. Kann das Spiel wegen Unbespielbarkeit des Platzes nicht ausgetragen werden, oder das Spiel muss wegen Schlechtwetters abgebrochen werden, so ist sogleich ein Ersatztermin festzusetzen. Dieses Spiel muss innerhalb 1 Woche ausgetragen werden. 10. Reservierungsmodus von Ranglistenspielen in Online System: Der Anbieter hat ein Ranglistensystem in Ausarbeitung, das beim nächstjährigen Update auch die gesamte Ranglistenverwaltung ermöglicht. Es ist einmal der Stand zu erfassen, weiter sollen dann nur mehr die Ergebnisse einzugeben sein. Das ist Zukunftsmusik. Bis dahin ist die Rangliste wie bisher händisch zu führen. Für Ranglistenspieler wird ein zweiter Systemzugang mit RFamiliennam generiert. Dieser Zugang ist mit A-Mitgliedsrechten ausgestattet darf aber vom Spieler nur für Ranglistenreservierungen benutzt werden. Zudem ändert sich nichts an der Ranglisten Reservierungsordnung, die wir nochmals in Erinnerung rufen möchten. Als Spielpartner ist immer ein Spieler RANGLISTE1 bis RANGLISTE8 zu wählen. Alle Ranglistenspiele sind auf Platz 1 zu spielen. In der Zeit von Saisonbeginn bis Ende der Meisterschaft sind Ranglistenspiele am Montag und Donnerstag ab nicht zulässig. Die Vorgehensweise wird im Zusammenhang mit der Ranglistenordnung besprochen. Diese Regeln bleiben grundsätzlich bestehen. Wir bitten die Ranglistenspieler diesbezüglich um ein wenig Disziplin. Die Regel, dass ein Ranglistenspieler seine normale Spielmarke am Spieltag des Ranglistenspieles dazu zu hängen hatte wird vorderhand ausgesetzt. Wir bitten allerdings die Ranglistenspieler um Selbstdisziplin. 11. Tritt einer der beiden Spieler das Spiel zum festgesetzten Zeitpunkt nicht an (20 Minuten Wartezeit), so gilt dieses Spiel in jedem Fall als verloren: 12. Ist ein Spieler in der Urlaubsliste eingetragen, so darf er bis max. 10 Tage vor Urlaubsantritt gefordert werden, das Spiel muss noch vor Urlaubsantritt ausgetragen werden. 13. Gespielt wird auf zwei gewonnene Sätze, womöglich unter Leitung eines Schiedsrichters. Für jedes Spiel sind neuwertige Bälle ( wenn möglich ÖTV zugelassen) verwendet werden. 14. Nach dem Spiel muss das Ergebnis in die Forderungsliste eingetragen werden. 15. Beginn und Ende der Forderungszeit wird alljährlich bekannt gegeben. 16. Lässt sich ein Spieler aus der Rangliste nehmen so hat er die Möglichkeit sich später wieder bis zu diesem Platz hin einzufordern. Dies muss jedoch bis spätestens 1 Jahr nach seinem Austritt geschehen. Ansonsten muss er sich von ' unten ' wieder hochfordern. 17. Alle Ranglistenspiele sind auf Platz 1 zu spielen. 18. In der Zeit von Saisonbeginn bis Ende der Meisterschaft sind Ranglistenspiele generell in der Hauptspielzeit nicht zulässig. 19. Krankenliste: Es besteht die Möglichkeit bei Verletzungen oder Krankheit sich in diese Liste einzutragen. Wer länger als 14 Tage verletzt oder krank ist, hat die Möglichkeit sich vorübergehend aus der Rangliste nehmen zu lassen, und sich später bei voller Gesundheit wieder auf seinen Platz hinein zu fordern. Ansonsten muss er nach 14 Tagen die Forderung annehmen und Sie innerhalb der oben genannten Zeiten und Regeln spielen, oder W.O.geben.

5 Gebührenordnung Gebührenordnung neu Jahr Gültig 2015 Einschreibegebühren Einschreibgebühr für A und B Mitglieder entfällt ab ,00 Studentenregelung: Studenten zahlen bis zum Jahr der Vollendung des 25. Lebensjahres 75,00 Aus der Familienkarte fällt in 2010 Aus dem Jugendbereich fällt in 2010 der Jahrgang 1994 der Jahrgang 1989 Jahresgebühren: Erwachsene A-Mitglieder 120,00 B-Mitglieder 75,00 U-Mitglieder (unterstützend) 25,00 monatliche Bezahlung nur mit Bankeinzug oder Dauerauftrag möglich. SCHÜLER und JUGENDLICHE Schüler die im laufenden Kalenderjahr das 15. Lebensjahr vollende n 1. Kind 46,00 2. Kind 42,00 3. Kind 35,00 ab 4. Kind frei FAMILIENKARTE: mindestens ein Elternteil mit seinen Kindern bzw. max. beide Elternteile mit ihren Kindern 235,00 Gästestunden: je Platz 8,00 Für den Vorstand Wann können Gästestunden genommen werden: Nebenspielzeit Mo - Do bis Uhr Freitag bis Uhr In der Hauptspielzeit bei freien Plätzen. Luftenberg, im April 2010 Kassier J.Hauser UNION SEKTION TENNIS 4222 Luftenberg

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