T E N N I S - O R D N U N G
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1 T E N N I S - O R D N U N G A. MITGLIEDSCHAFT IN DER TENNISSPARTE DER SG RODENBERG Jedes Mitglied der Sport-Gemeinschaft-Rodenberg (SGR) kann der Sparte Tennis beitreten. Hierfür wird neben dem jährlichen SGR- Beitrag zusätzlich ein Tennis-Spartenbeitrag erhoben. Entsprechende Aufnahmeanträge, sind im Sportheim, bei der Spartenleitung oder über das Internet unter erhältlich und bei bei der Spartenleitung abzugeben. Bei gleichzeitigem Neueintritt in die SGR und die Tennissparte sind beide Aufnahmeanträge bei der Spartenleitung abzugeben. Im Anschluss daran erhält jedes Spartenmitglied über den/diekassenwart/in ein Namensschild, welches im Vereinsheim an der Pinwand zur Platzbelegung angeheftet wird. 1. Jahresbeiträge (Geltungszeitraum bis eines Jahres) Mitglieder Kinder / Jugend. / Lehrlinge Wehrpflichtige / Studenten / Passive SGR- Beitrag Zusätzlicher Spartenbeitrag 48,00 41,00 Erwachsene 72,00 88,00 Ehepaare 144,00 141,00 Senioren ab 65 Jahre 70,00 88,00 Familien mit Kindern 156,00 173,00 Für Neumitglieder: Im Eintrittsjahr entfällt der Spartenbeitrag. (Dieses Angebot gilt nur für Erwachsene, die sich das erste Mal in der Sparte Tennis anmelden) 2. Konten SG Rodenberg: Kto Tennissparte: Kto Förderverein für Jugendliche: Kto Sämtliche Konten bei der Sparkasse Schaumburg BLZ Daten der Tennissparte Gründungsjahr : 1972 Mitgliederzahl : 285 Gesamt 147 Erwachsene 138 Kinder und Jugendliche (Stand: Jan 2012) Anzahl der Außenplätze: 6 Homepage:
2 B. SPARTENLEITUNG Funktion Spartenleiter Kassenwart Name Stephan Lotz Lothar Mertens Funktion Sportwart Breitensportwart Name Thomas Dargel Karl Reichstein Funktion Jugendwart Jugendschulwart Name Sebastian Gretkiewicz Mark Funke Funktion Medienwart Jugendkoordinator Name Björn Brandes Gerhard Masur Funktion Name Anlagenwart Wolfgang Schweer
3 C. DIE WICHTIGSTEN TERMINE 2012 Januar Di Adventsbeleuchtung abnehmen (Arbeitseinsatz) Fr Jahreshauptversammlung + Essen, Restaurant Aphrodite Februar März Sa Arbeitseinsatz ab h Arbeitseinsatz (Frühjahrsüberholung durch eine Fremdfirma) Sa Arbeitseinsatz ab h Sa Arbeitseinsatz ab h Osterferien (kein Jugend-Training) April Sa Arbeitseinsatz, ab Uhr Sa Offizielle Platzeröffnung mit Mixed-Spass-Turnier ab 11:00 h und Aushang der Vereinsmeisterschaften (VM) Mai So Spieltag Punktspiele Erwachsene So Spieltag Punktspiele Erwachsene Tennis-Wochenende für Erwachsene (Anmeldung bei G. Masur) Sa Auslosung Vereinsmeisterschaften Regionsmeisterschaften Jugend / Erwachsene Juni So Spieltag Punktspiele Erwachsene So Spieltag Punktspiele Erwachsene So Spieltag Punktspiele Erwachsene Juli So Spieltag Punktspiele Erwachsene So Spieltag Punktspiele Erwachsene Sommerferien (kein Jugend-Training) Tennis-Camp mit Elena & Gerhard Masur (Kinder & Jugend) August Tennis-Camp mit Elena & Gerhard Masur (Kinder & Jugend) Tennis-Camp mit Elena & Gerhard Masur (Kinder & Jugend) September Jugend-Vereinsmeisterschaften Sa VM-Endspiele Erwachsene mit Sommerfest & Tombola, h Sa Doppel-Turnier H 100 Oktober Sa Arbeitseinsatz (Platzabbau) h Sa Arbeitseinsatz (Platzabbau) h Herbstferien (kein Jugend-Training) November Dezember Sa Silvesterturnier (Herren), Ort und Zeit werden noch bekanntgegeben
4 D. TRAININGSZEITEN Erwachsene (vom ) Montag: Platz 3 Damen 40 II Platz 4 Damen 40 III Dienstag: Platz 3 Herren 40 II Mittwoch Platz 3 Herren 40 I Platz 4 Damen Donnerstag: Platz 3 Herren 65 Platz 4 Damen 40 I Freitag: Platz 2 Herren I Platz 3 Herren II 2. Kinder / Jugendliche (ausgenommen Ferienzeiten) Montag: Platz h h (Schultennis) Platz h h Dienstag: Platz h h Mittwoch: Platz h h Platz h h Donnerstag: Platz h 18.00h Platz h h Freitag: Platz h h Platz h h Samstag: Platz h 16.00h 3. Einzel- und Mannschaftstraining für Mitglieder Gemäß Absprache mit Sportwart Karl Reichstein: 4. Trainer Elena und Gerhard Masur Telefon: / Mobil: 0160 / EGmasur@gmx.de Thomas Dargel siehe Sportwart
5 (NEU) E. REGELUNG DES TRAINERBETRIEBES 1. Präambel Sicherstellung eines koordinierten Jugendtrainings durch den Jugendkoordinator bzw. Jugendvereinstrainer Motivation und Förderung der Spielstärke aller Spieler durch das Angebot von Vereinstrainern Verhaltensregelung für Jugendvereinstrainer und Privattrainer 2. Regelung für Jugendvereinstrainer Wird durch die Spartenleitung mit der Durchführung von Jugendtraining beauftragt Hat ein Vertragsverhältnis mit der Spartenleitung Nachweis der Sozialversicherungspflicht Nachweis der Trainer-Lizenz, soweit vorhanden Ihm/Ihr sind feste Zeiten / Plätze und Spieler zugewiesen, die mit dem Jugendkoordinator / Sportwart abgestimmt und ausgehängt sind 3. Aufgaben des Jugendvereinstrainer Koordination und Durchführung des Jugendtrainings in Abstimmung mit dem Jugendkoordinator Unterstützt Mannschaften vor allem im Jugendbereich bei ihren Wettkämpfen Unterstützt und führt Maßnahmen mit Jugendlichen durch, die in der Spartenleitung zur Mitgliedergewinnung und -bindung beschlossen werden (z. B. Schnuppertraining, Cardio-Tennis, Tennissportabzeichen) Organisiert in den Ferien Tennis-Camp Wochen Nimmt an Trainerfortbildungen teil 4. Regelung für Privattrainer Unterstützt und führt Maßnahmen mit Erwachsenen durch, die in der Spartenleitung zur Mitgliedergewinnung und -bindung beschlossen werden (z. B. Schnuppertraining, Cardio-Tennis, Tennissportabzeichen) Die Tätigkeit als Privattrainer (Tätigkeit gegen Honorar) auf der Anlage der SGR ist dem Sportwart zu melden, ein Vertragsverhältnis mit der Spartenleitung besteht nicht Privattrainer, die Vereinsmitglieder der SGR auf deren Anlage trainieren wollen, sind Vereinsmitglied Während der ausgewiesenen Mannschaftstrainingszeit können die Mannschaftsspieler einen Privattrainer beauftragen Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr sollen neben den durch die Jugendvereinstrainer belegten Plätzen keine Plätze mit Training belegt werden Für andere Zeiten gelten die Regelungen des normalen Spielbetriebes incl. Platzpflege Die Beanspruchung eines regelmäßigen Trainingsplatzes ist durch den Sportwart freizugeben 5. Aushang Zur Erleichterung der Trainerfindung für die Mitglieder soll es einen Aushang der für den Verein tätigen Vereinsjugend-und Privattrainer mit Kontaktdaten geben
6 F. PLATZ-, RESERVIERUNGS- UND GASTSPIELORDNUNG 1. Benutzung der Anlage Jedes aktive Mitglied und jeder angemeldete Gast sind berechtigt, die Tennisplätze vom Tagesanbruch bis zum Einsetzen der Dunkelheit zu benutzen. 2. Platzpflege Die Plätze dürfen nur bespielt werden, wenn sie in einem einwandfreien Zustand sind. Im Zweifel entscheidet der Platzwart bzw. ein Mitglied der Spartenleitung. Plätze, Geräte und die übrigen Anlagen sind schonend zu behandeln. Für die Herrichtung der Plätze ist jeder Spieler der die Plätze benutzt verantwortlich. Vor Beginn des Spiels sind die Plätze ausreichend zu wässern. Sollte es erforderlich sein, ist dies während des Spiels zu wiederholen. Es darf nicht auf trockenen Plätzen gespielt werden! Nach Beendigung des Spiels sind die Plätze mit den dafür vorgesehenen Schleppnetzen abzuziehen und die Linien zu fegen. Das Spiel ist dafür um 5 Minuten zu kürzen, damit die nachfolgenden Spieler keine Zeiteinbußen haben. 3. Tenniskleidung Alle Spieler- /Innen haben sich in ordnungsgemäßer Tenniskleidung auf den Plätzen aufzuhalten. 4. Spieldauer und Platzbelegung Für das Einzel beträgt die Spielzeit 60 Minuten, für ein Doppel 90 Minuten, abzüglich der für die Platzpflege erforderlichen 5 Minuten. Die Platzbelegung erfolgt einheitlich auf den Plätzen 1-6 durch Einhängen des Namensschildes an der Zeittafel. Für die Platzreservierung der Doppel wird das hierfür vorgesehenen DOPPEL Schild zwischen zwei Namensschilder eingehängt um den Zeitraum auf 90 min zu erweitern. Weitere Reservierungen sind erst nach Beendigung eines Spiels möglich, d.h., das Namensschild darf erst nach Beendigung der Spielzeit erneut eingehängt werden. Sofern auf einem Platz nur ein Schild eingehängt sein sollte, gilt der Platz als nicht belegt. Jeder Spieler hat dann das Recht, die Schilder zu entfernen oder den Platz durch zusätzliches Einhängen des eigenen Schildes ordnungsgemäß zu belegen. Die Verwendung fremder Namensschilder dazu gehören auch die von Familienangehörigen für Platzreservierungen ist nicht gestattet. Mindestens einer der beteiligten Spieler muss zur Belegung des Platzes auf dem Tennisgelände anwesend sein. Andernfalls kann der Platz durch andere anwesende Mitglieder in Anspruch genommen werden. Das gleiche gilt, wenn das Spiel zur reservierten Zeit (zuzüglich 10 Minuten) nicht begonnen wird. Wartende Spieler- /Innen haben dann das Recht, den Platz zu benutzen. Die sportliche Fairness verlangt es, dass bei erheblichem Andrang auf Doppelspiele auszuweichen ist. Für Forderungsspiele steht ausschließlich Platz 5 zur Verfügung. Der Platz 5 kann bereits eine Woche vor Austragung des Spiels reserviert werden, wobei das Namensschild des Forderes und das hierfür vorgesehenen Schild FORDERUNG einzuhängen sind. Die Forderungsspiele sind außerdem in das im Vereinsheim ausliegende Forderungsbuch und in den Terminkalender mit Uhrzeit und Datum einzutragen (s. Ranglistenordnung).
7 5. Punktspielbetrieb Für Heimspiele im Punktspielbetrieb können bei Bedarf alle Plätze gesperrt werden. 6. Gastspieler/innen Nichtmitglieder der Sparte haben die Möglichkeit dreimal im Jahr als Gast auf unserer Anlage zu spielen. Eine weitere Nutzung unserer Vereinsanlage ist dann nur noch als Mitglied möglich. Gäste (auch Jugendliche und Kinder) können nicht am Vereinstraining teilnehmen. Auf begründeten schriftlichen Antrag kann die Spartenleitung Ausnahmeregelungen beschließen. Kinder und Jugendliche dürfen vor Eintritt 4 Wochen als Gast kostenlos auf der Anlage spielen. Dies schließt eine Teilnahme am Training ausdrücklich ein. Vor Beginn eines Spiels mit einem Gast, muss sich das Mitglied mit dem eigenen Namensschild und dem hierfür vorgesehnen GAST Schild in die Reservierungstafel einhängen. Des Weiteren sind in das Gästebuch folgende Angaben in Druckbuchstaben einzutragen: a. Name des/der Gastgebers/in b. Datum des Spieltages c. Name des Gastes d. Unterschrift des/der Gastgebers/in Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Sparte führen. Die Gebühr pro Gast und Stunde beträgt 3,00. Gespielt wird nach den Regeln der Platzordnung. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich am Saisonende. 7. Training Spieler- /Innen einer Mannschaft, die zu einem festgelegten Termin Mannschaftstraining haben, sind am selben Tag ab 18 Uhr nur noch auf Ihrem Trainingsplatz spielberechtigt. Mannschaftsspieler können an Ihrem Trainingstag, mit allen andern Mitgliedern, außer den eigenen Mannschaftskameraden, weiterhin parallel zum Training Plätze reservieren! Leerstehende Plätze können ohne Namensschilder genutzt werden bis eine Belegung durch andere Mitglieder erfolgt. Die genehmigten Zeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. 8. Jugend Die Plätze können von Jugendlichen bis 18 Uhr belegt werden, außerhalb dieses Zeitraums nur im Spiel mit Erwachsenen. Ein Platz kann zusätzlich bis Uhr belegt werden. Dieses gilt jedoch nicht für die Tage, an denen Jugend- Punktspiele stattfinden. Jugendliche ab 16 Jahren können die Plätze wie Erwachsene belegen, jedoch nicht im Spiel mit Jüngeren. Trainingstermine für Jugendliche werden durch den Jugendwart bekannt gegeben. 9. Allgemeines Schlüssel für die Platzanlage und das Clubhaus sind gegen eine Kaution bei der/beim Kassenwart/in erhältlich. Eltern, die ihre Kinder mit auf die Platzanlage bringen, haben darauf zu achten, dass der Spielbetrieb nicht gestört wird.
8 G. ARBEITSEINSÄTZE Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Tennissparte ist von jedem aktiven Mitglied ab dem vollendeten 18. bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres - (Stichtag 1.1.) Arbeitseinsatz zu leisten. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich selbständig um die Möglichkeit zu bemühen, ihren Einsatz zu leisten. Für einen nicht geleisteten Arbeitseinsatz ist ein pauschaler Betrag, dessen Höhe anlässlich der Mitgliederversammlung festgelegt und vor Saisonbeginn veröffentlicht wird, an die Tennissparte zu zahlen. Zum verbindlichen Anmelden der geplanten Arbeitseinsätze soll das Anmeldeformular auf der Terminübersicht der Arbeitseinsätze des Anlagenwartes verwendet werden. Eintragungen und Veränderungen dieses Planes sind nur durch den Anlagenwart möglich. Es wird darum gebeten, sich vorrangig für die Zeit ab März bis Ende April einzutragen, damit der Start des Punktspielbetriebes gewährleistet werden kann. Ein Überblick über die stattfindenden Termine der Arbeitsstunden kann aus der Terminübersicht (siehe unter C) oder der Homepage unter ersehen werden. Zum Ende eines jeden Arbeitseinsatzes ist darauf zu achten, dass jedes Mitglied seinen geleisteten Einsatz mit seiner Unterschrift bestätigt / quittiert. Geleistete Arbeitseinsätze ohne Unterschrift sind ungültig und werden nicht anerkannt!!! Jedes Mitglied hat mindestens 1 mal Arbeitseinsatz zu leisten. Im Falle eines nicht geleisteten Arbeitseinsatzes ist zusätzlich zum Spartenbeitrag ein Betrag in Höhe von 30,- zu zahlen. Dieser Betrag wird bis zum 15. Februar des Folgejahres von den Mitgliedern per Abbuchungsverfahren eingezogen. Passive Mitglieder dürfen sich natürlich gern an den Arbeitseinsätzen beteiligen! Gez.: Die Spartenleitung
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