Reglement des TC Siemens, Zug

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1 1 / 8 Reglement des TC Siemens, Zug Inhaltsverzeichnis 1. ZIEL UND ZWECK DIE ANLAGE DES TC SIEMENS ELEMENTE DER ANLAGE PARKIERUNGSMÖGLICHKEITEN BEI DER ANLAGE UNTERHALT UND BENÜTZUNG DER ANLAGE SCHLÜSSEL CLUBRAUM Telefon GARDEROBEN/DUSCHEN/WC'S GETRÄNKERAUM BETRIEBSMITTELRAUM SPIELLEITERRAUM TENNISWAND BALLMASCHINE MITGLIEDER MITGLIEDERZAHL MITGLIEDERKATEGORIEN SPIELBETRIEB PLÄTZE PLATZRESERVATIONEN DAS SPIELEN MIT GÄSTEN SPIELEN MIT DER BALLMASCHINE BÄLLE MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFT NOMINATION DER MANNSCHAFTEN Mannschaften Spielerpass (Spielerlizenz) Finanzierung der Mannschaftsmeisterschaft Spieldaten Mannschaftstraining KURSWESEN ALLGEMEINES TENNISKURSE FÜR ERWACHSENE TENNISKURSE FÜR JUNIOREN PRIVATSTUNDEN TEILNAHMEBERECHTIGUNG FÜR KURSE UND PRIVATSTUNDEN EIN- / AUSTRITTE / WARTELISTE / UNTERBRUCH DER MITGLIEDSCHAFT EINRITT AUSTRITT WARTELISTE UNTERBRUCH DER MITGLIEDSCHAFT ÄNDERUNGEN DER PERSONALDATEN ZUGANG ZU DER HOMPAGE DES TC SIEMENS, ZUG WEITERFÜHRENDE REGLEMENTE SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 7

2 2 / 8 1. Ziel und Zweck Mit diesem Reglement werden der Spielbetrieb sowie die wichtigsten administrativen Belange beim TC Siemens, Zug geregelt. Dadurch erhalten die Mitglieder Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten. Es soll zu einem möglichst problemlosen Betrieb in unserem Tennisclub beitragen. 2. Die Anlage des TC Siemens 2.1 Elemente der Anlage - Clubraum mit integrierter Küche - Garderobe für Damen mit WC, Lavabo und 2 Duschen - Garderobe für Herren mit WC Lavabo und 4 Duschen - Getränkeraum - Gasgrill (steht im Getränkeraum) - Betriebsmittelraum - Spielleiterraum - Drei Tennisplätze - Eine Tenniswand - Eine Ballmaschine - Liegewiese samt grossem Sonnenschirm beim unteren Tennisplatz - Parkplätze 2.2 Parkierungsmöglichkeiten bei der Anlage Für die Clubmitglieder stehen bei der Tennisanlage Parkplätze zur Verfügung. Diese sind von 1-8 und 9-16 nummeriert und mit TC Siemens beschriftet. 3. Unterhalt und Benützung der Anlage Für den Unterhalt der Tennisanlage ist ein Anlagenwart im Teilzeitamt verantwortlich. Er ist in der Regel Vorstandsmitglied des TC's. Die Aufgaben sind in einem Pflichtenheft umschrieben und werden entschädigt. Dazu gehören insbesondere die Sauberhaltung der Räumlichkeiten und der Umgebung, sowie die laufenden Unterhaltsarbeiten an den 3 Tennisplätzen. Die Anordnungen des Anlagenwartes sind zu befolgen, insbesondere wenn es um die Spielbarkeit der Plätze geht. Die Instandhaltungsarbeiten an den Tennisplätzen im Frühling und Herbst werden durch speziell ausgebildete Mitglieder des TC's ausgeführt. Diese Equipe wird für ihre Arbeit entschädigt. Die Entschädigung entspricht etwa der Hälfte des Betrages, welcher an eine dafür spezialisierte externe Firma bezahlt werden müsste. Überdies tragen die Clubmitglieder durch eine sorgfältige Behandlung zum guten Erhalt der Anlage bei. Dazu gehören u.a.: - Ordnung im Aufenthaltsraum - Aufräumen der Küche nach deren Gebrauch - Ordnung in den Garderoben (keine verschwitzten Kleider deponieren) - Versorgen aller während der Benützung der Anlage gebrauchten Sachen - Abnehmen der Namensschilder von der Platzreservationstafel nach dem Spielen - Abschliessen der Türen beim Verlassen der Anlage 3.1 Schlüssel Der Zutritt zum Clubraum, zu der Garderobe und zum Getränkedepot erfolgt mit dem gleichen Schlüssel. Im Aufenthaltsraum sind die Schlüssel zu den Tennisplätzen deponiert.

3 3 / 8 Beim Eintritt in den Tennisclub wird dem Neumitglied ein Schlüssel übergeben. Weitere Schlüssel können beim Kassier bezogen werden. Pro Schlüssel wird ein Depot erhoben. 3.2 Clubraum Der Clubraum soll ein Begegnungsraum für die Clubmitglieder sein. Er steht nur während der Freiluftsaison zur Verfügung. Er wird nicht für private Zwecke zur Verfügung gestellt (Eigentumsvorbehalt der Firma, Sicherheitsbestimmungen). Im Clubraum integriert ist eine Küche mit Schränken, Geschirr, Besteck, Kochherd, Backofen, Kühlschrank und Kaffeemaschine.Tee und Zucker stehen gratis zur Verfügung. Der Kaffeekonsum ist in der bereitliegenden Kaffeeliste einzutragen. Die Konsumationskosten während einer Saison werden mit dem nächstfolgenden Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. Es ist Ehrensache, die Küche nach Gebrauch aufgeräumt zu verlassen. Mitgebrachte Speisen sollten nicht im Kühlschrank zurückgelassen werden. Kompostierbare Küchenabfälle sind im Grüncontainer hinter dem Haus, die übrigen Abfälle im Abfalleimer unter dem Spühltrog zu entsorgen Telefon Der Telefonautomat im Clubraum zeichnet die Gesprächstaxen auf. Name und Vorname sowie der angezeigte Betrag sind auf die beim Telefon aufliegende Liste einzutragen. Die Telefongebühren werden mit dem nächsten Jahresbeitrag in Rechnung gestellt Garderoben/Duschen/WC's Für Damen und Herren stehen Garderoben mit Duschen und WC's zur Verfügung. Eine beschränkte Anzahl abschliessbarer Garderobenkasten werden gegen Gebühr vermietet. In jeder Garderobe ist zudem ein kleiner Erste Hilfe-Koffer" zur Behandlung von Blessuren vorhanden Getränkeraum Der Tennisclub stellt während der Saison im Getränkeraum ein Getränkedepot mit Bier und Mineralwasser zur Verfügung. Bezüge sind auf einer im Getränkeraum aufgehängten Getränkeliste einzutragen. Dabei vertrauen wir auf Ihre Ehrlichkeit. Die Getränke werden mit dem nächsten Jahresbeitrag in Rechnung gestellt. 3.5 Betriebsmittelraum Hier sind alle für den Unterhalt der Tennisanlage benötigten Geräte aufgehoben. Der Raum ist nur den Vorstandsmitgliedern und dem Anlagenwart zugänglich Spielleiterraum Der Spielleiterraum enthält Geräte für Tenniskurse, sowie Reservematerial für die Küche. Er ist nur den Vorstandsmitgliedern zugänglich Tenniswand Die Tenniswand bei den oberen beiden Plätzen ist ein separat eingezäumter Käfig. Der Zutritt ist nur über die Türe zu den beiden Plätzen möglich. Das Benutzen der Tenniswand ist - mit Ausnahme während Meisterschaftsspielen - jederzeit möglich. 3.8 Ballmaschine Die Ballmaschine steht beim Tennisplatz Nr. 1 (unten). Sie ist ein hervorragendes Trainingsgerät und steht jedem Mitglied zur Verfügung. Vor der erstmaligen Benützung ist der Anlagenwart oder Spielleiter zu konsultieren.

4 4 / 8 4. Mitglieder 4.1 Mitgliederzahl Die obere Grenze liegt bei 150 Mitgliedern Mitgliederkategorien Wir unterscheiden zwischen folgenden Mitgliederkategorien: - Einzelmitglied Siemens - Einzelmitglied extern - Paarmitglied Siemens - Paarmitglied extern - Junioren (bis und mit 19 Jahre) - Konkubinatspaare sind Ehepaaren gleichgestellt. 5. Spielbetrieb 5.1. Plätze Der TC verfügt über 3 Plätze. Platz 1 ist direkt beim Clubhaus an der Bahnlinie. Die Plätze 2 und 3 liegen etwas erhöht, verfügen über eine Flutlichtanlage und befinden sich inmitten eines Wohnquartiers. Auf den oberen beiden Plätzen darf mit Rücksicht auf die Anwohner morgens erst ab h bis abends h gespielt werden. Nach dem Spielen sind die Plätze mit dem Schleppnetz abzuziehen. Bei trockener Witterung sind die Plätze vor bzw. nach dem Spielen zu spritzen. Nach starken Regenfällen ist das Spielen zu unterlassen, bis es die Verhältnisse wieder zulassen. 5.2 Platzreservationen Platzreservationen können durch die Spielleitung für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele sowie kantonale oder klubinterne Veranstaltungen vorgenommen werden. Die fixen Platzbelegungsdaten werden auf unserer Homepage bekannt gegeben. Darüber hinaus gilt für eine Platzreservation folgendes: An allen Tagen der Woche: - für Einzelspiele 45 Min. - für Doppelspiele 60 Min. Die Reservation darf erst vorgenommen werden, wenn die am Spiel beteiligten Spieler auf der Anlage anwesend sind. (Vorreservationen sind nicht erlaubt). Dazu sind die Namensschilder der Beteiligten auf der Platzreservationstafel auf dem nächst möglichen freien Spieltermin anzubringen. Nach Ablauf der Spielzeit ist eine sofortige Neureservation unzulässig. Es darf aber so lange weitergespielt werden, bis jemand anders den Platz belegt. Eine neue Reservation ist anschliessend daran wieder möglich. Auf den Plätzen darf an allen Tagen der Woche zu folgenden Zeiten gespielt werden: Platz 1 unten: Plätze oben: von h bis Einbruch der Dunkelheit von h bis h (Flutlicht löscht automatisch) 5.3 Das Spielen mit Gästen Ein Clubmitglied darf höchstens 5 Mal pro Saison einen Gast einladen. Die Spielpaarung ist in Blockschrift auf der Liste im Clubraum vor Beginn der Partie einzutragen. Auf der Platzbelegungstafel ist nebst dem Namensschild des Clubmitgliedes das Gastschild anzubringen. Das Clubmitglied hat den Gast darauf aufmerksam zu machen, dass nur mit Tennisschuhen gespielt werden darf. (Keine Joggingschuhe) Die Spielzeit beträgt wie für alle

5 5 / 8 anderen Clubmitglieder 45 Minuten. Wenn nach Ablauf dieser Zeit der Platz frei bleibt, darf die Spielzeit verlängert werden, bis weitere Spieler den Platz betreten. Spielt ein Clubmitglied am gleichen Tag zu einem späteren Zeitpunkt mit dem gleichen oder einem anderen Gast ein zweites Mal, so ist auch dieser Einsatz auf der Liste im Clubraum einzutragen. Ein Clubmitglied darf pro Einsatz nur einen Gast einladen. Sind zum Zeitpunkt des Spielbeginns alle Plätze belegt, so haben für anschliessende Platzreservationen Clubmitglieder den Vorrang vor Gästen. Ein Gast zahlt pro Einsatz Fr Der Betrag für Gastspiele wird dem Clubmitglied mit der nächsten Jahresrechnung belastet. Clubmitglied und Gast regeln die Bezahlung untereinander. 5.4 Spielen mit der Ballmaschine Für die Platzreservation gilt folgendes: - 45 Min. bei Spielern - 60 Min. bei 3 oder mehr Spielern Bei Andrang auf den Plätzen ist das Spielen mit der Ballmaschine durch einen Einzelnen zu unterlassen. 5.5 Bälle Der Club stellt für Meisterschafts- und Freundschaftsspiele, sowie für das Clubturnier und Clubabende die Bälle zur Verfügung. Im Übrigen spielen die Clubmitglieder mit ihren eigenen Bällen. 6. Mannschaftsmeisterschaft 6.1 Nomination der Mannschaften Der TC Siemens, Zug beteiligt sich an den Mannschaftsmeisterschaften des Schweizer Tennisverbandes, sofern das Interesse bei den Mitgliedern dazu vorhanden ist Mannschaften Jedes Mitglied hat das Recht, sich für die Teilnahme am Mannschaftswettbewerb anzumelden. Es bleibt jedoch dem Vorstand vorbehalten, die Anzahl Mannschaften festzulegen. Kriterien sind die Spielstärke und die Bereitschaft, an den Meisterschaftsterminen vorbehaltlos zur Verfügung zu stehen. Die Bewerber werden entsprechend benachrichtigt Spielerpass (Spielerlizenz) Ein Spielerpass ist erforderlich, wenn ein Mitglied an einem Mannschaftswettbewerb oder an anderen, offiziellen, durch den Schweizer Tennisverband organisierten Tennisveranstaltungen teil nimmt. Dieser wird durch den Verein beantragt. Die Kosten für den Spielerpass gehen zu Lasten des Spielers Finanzierung der Mannschaftsmeisterschaft Für jede gemeldete Mannschaft ist dem Verband eine Gebühr zu entrichten. Diese wird aus der Vereinskasse bezahlt. Ausserdem wird jeder Mannschaft zur Bestreitung der Heimspiele ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, welcher für die Verpflegung der eigenen und der Gastmannschaft am Spieltag eingesetzt wird. Darüber hinaus sind keine weiteren Spesenentschädigungen vorgesehen Spieldaten Die Mannschaftswettbewerbe werden in der Regel während den Monaten Mai und Juni ausgetragen. Es liegt deshalb in der Natur der Sache, dass an diesen Daten die

6 6 / 8 Plätze vornehmlich an Samstagen (im Verschiebungsfalle an Sonntagen) belegt sind. Die Daten werden jeweils am Anschlagbrett im Clubraum und auf der Homepage des TC's publiziert Mannschaftstraining Ab ca. Mitte April bis Ende Juni sind am Donnerstag ab h bis h alle 3 Plätze für das Mannschaftstraining reserviert. Die genauen Zeiten werden jeweils auf unserer Hompage publiziert, oder können dem Anschlagbrett im Clubraum entnommen werden. 7. Kurswesen 7.1 Allgemeines Der TC ist bestrebt, Junioren und Erwachsenen geeignete Tenniskurse anzubieten. Dazu werden KursleiterInnen eingesetzt, welche die nötigen Voraussetzungen mitbringen. Die Publikation der Kurse erfolgt rechtzeitig vor Saisonbeginn. Die Kurskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. 7.2 Tenniskurse für Erwachsene Diese werden in Gruppen von 4-6 Personen anfangs Mai gestartet. Sie werden in mehreren Lektionen während der Woche ab ca h durchgeführt. Bei Bedarf werden die Kurse auch zu anderen Tageszeiten durchgeführt. 7.3 Tenniskurse für Junioren Genügend Anmeldungen vorausgesetzt werden Juniorenkurse für Mädchen und Buben ab ca. 6-7 Jahren ebenfalls ab Anfang Mai jeweils am Mittwochnachmittag angeboten. 7.4 Privatstunden Das Erteilen von Privatstunden durch Mitglieder des Clubs ausschließlich an Clubmitglieder ist grundsätzlich erlaubt. Bezüglich der Platzreservation und Spielzeiten gelten die Bestimmungen gemäß Punkt Teilnahmeberechtigung für Kurse und Privatstunden Teilnahmeberechtigt an den einzelnen Kursen sind ausschließlich Mitglieder des Tennisclubs Siemens-Zug. 8. Ein- / Austritte / Warteliste / Unterbruch der Mitgliedschaft 8.1. Einritt Wer Interesse hat, dem Tennisclub Siemens, Zug beizutreten, muss auf unserer Hompage das Beitrittsformular ausfüllen und abschicken. Wer kein Zugang zum Internet hat, meldet sich bei einem Vorstandsmitglied. Die Anmeldung kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Ungeachtet des Eintritt Zeitpunktes werden die einmalige Eintrittsgebühr sowie der volle Jahresbeitrag erhoben. Die Zustellung der Jahresrechnung ist gleichzeitig die Bestätigung für die Aufnahme in den Tennisclub. Nach Begleichung derselben kann beim Kassier der Schlüssel für die Anlage angefordert werden. Das Neumitglied ist ab diesem Zeitpunkt spielberechtigt. Die Einführung auf unserer Anlage erfolgt entweder an einem Welcome- Apéro oder durch ein Vorstandsmitglied vor Ort.

7 7 / Austritt Der Austritt aus dem Tennisclub ist mit dem Austrittsformular im internen Bereich unserer Homepage vorzunehmen. Wer kein Zugang zum Internet hat, meldet sich bei einem Vorstandsmitglied. Ein Austritt während der Saison berechtigt nicht zur Rückforderung eines Teiles des Jahresbeitrages. Das Mitglied behält jedoch alle Rechte bis zum Ende der laufenden Saison. Austretende haben in ihrem Besitz befindliche Schlüssel unaufgefordert dem Kassier zurück zu geben und allfällige Gegenstände aus der Garderobe zu entfernen. Ausstehende Guthaben/Schulden (Schlüsseldepot, Getränke, Telefongebühren) werden durch den Kassier zurück vergütet bzw. in Rechnung gestellt Warteliste Übersteigt die Mitgliederzahl die vom Verein festgelegte Obergrenze von 150, wird eine Warteliste in der Reihenfolge der eingehenden Eintrittsgesuche geführt. Die darauf figurierenden Interessenten werden vom Vorstand benachrichtigt, sobald der Eintritt in den Verein vollzogen werden kann. 8.4 Unterbruch der Mitgliedschaft Muss ein Mitglied das Tennisspielen während der Saison - aus welchen Gründen auch immer - unter- oder abbrechen, berechtigt dies nicht zur Rückforderung eines Teiles des Mietgliederbeitrages. 9. Änderungen der Personaldaten Änderungen von persönlichen Daten (Privatadresse, Mailadresse, Telefon G oder P, Autonummer) sind vom betreffenden Clubmitglied umgehend direkt auf der Homepage vorzunehmen. Mit dem Kontaktformular ist zudem der Vorstand online über die Änderung zu informieren. Wer kein Zugang zum Internet hat, meldet sich bei einem Vorstandsmitglied. Diese Daten werden in verschiedenen Listen geführt. Damit wird u.a. die Parkplatzberechtigung bei der Tennisanlage geregelt. 10. Zugang zu der Hompage des TC Siemens, Zug Die Adresse unserer Homepage lautet: Diese ist in einen öffentlichen und einen internen Bereich aufgeteilt. In den internen Bereich gelangen nur Clubmitglieder, die über eine eigene Mailadresse verfügen. Dazu ist ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Beides kann auf der Startseite (unten links) bei Kein Passwort? angefordert werden. 11. Weiterführende Reglemente Weiterführende Reglemente des Schweizerischen Tennisverbandes wie: - Statuten von Swiss Tennis - Spielregeln - Lizenzreglement - Ausbildungsreglement - Klassierungsrichtlinien - Turnierreglement - Interclubreglement usw. sind unter abrufbar. 12. Schlussbestimmungen Alle über dieses Reglement hinausgehenden Angelegenheiten sind entweder in den

8 8 / 8 Statuten des TC Siemens, Zug umschrieben, oder müssen von Fall zu Fall durch den Vorstand geregelt werden. Äderungen dieses Reglementes können vom Vorstand in eigener Kompetenz vorgenommen werden, sofern sie den Statuten nicht widersprechen. Das Reglement ersetzt die Ausgabe vom April 2009 und tritt sofort in Kraft. Zug, im Februar 2012 Tennisclub Siemens, Zug Präsident Adolf Albert Aktuar Max Lehmann

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