Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 1"

Transkript

1 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 1 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair Richtplan Materialabbau und Deponien Val Müstair Vorprüfung Detaillierte Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen Nach Themenbereichen/ Standorten Vorbemerkung: Im Sinne der Transparenz werden hier die vollständigen Stellungnahmen aufgelistet. Es ist eine Prüfung und transparente Abwägung zwischen den Interessen erforderlich. Die dritte Spalte der Tabelle gibt Auskunft, welche Folgerungen/ Empfehlungen sich aus Sicht des ARE-GR im Rahmen des Vorprüfungsberichts ergeben. Thema Stellungnahme Umgang mit der Stellungnahme in Vorprüfung / Empfehlung ARE-GR Generelle Feststellungen Keine Einwände seitens ALG Amt für Landwirtschaft und Geoinformation ALG Keine Einwände Zielsetzung, Bedarf und Konzept Abbau mineralischer Rohstoffe Deponien Allgemeines Allgemeine Feststellungen k.b. Das Deponiekonzept sieht vier neue Standorte vor, wovon drei festgesetzt und einer als Zwischenergebnis in den RRIP aufgenommen werden sollen. Aus den Unterlagen ist keine Priorisierung ersichtlich. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass gleichzeitig drei Deponien Typ A im Umkreis von weniger als 4 km betrieben werden sollen. Das ANU beantragt, eine Priorisierung der Deponiestandorte unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen vorzunehmen. Aus Sicht des ANU ist unter dem Aspekt Schonung der Natur und der Landschaft (und der natürlichen Ressourcen) am vorliegenden Konzept zu bemängeln, dass für keinen der Standorte abgeklärt wurde, ob vorab, auch zur Vergrösserung der Deponievolumina, nicht Kies abgebaut werden könnte. Eine Überschüttung von nutzbaren Rohstoffressourcen ist nicht nachhaltig. Im Sinne der Erwägungen beantragt das ANU, den Richtplan Materialabbau und Deponien Val Müstair zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Notwendigkeit der zur Verfügungstellung von genügend Ablagerungspotential für unverschmutztes Material ist auch aus forstlicher Sicht erkannt und aufgrund der Vielzahl aktiver Rüfen, vor allem aus Sicht Naturgefahren (insbesondere Leerung von Rückhaltebecken), erwünscht. Prüfen, ergänzen Prüfen, ergänzen

2 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 2 Die vier Ablagerungsstandorte "Chatschina", "Plattai", "Chomps da Chasseras" und "Domuglins" kommen aus forstlicher Sicht grundsätzlich alle für einen Deponiestandort in Frage. Leitüberlegungen, Verantwortungsbereiche und Vorgehen Generelle Voraussetzungen Amt für Jagd und Fischerei AJF Aus der Sicht der Jagd- und Fischereigesetzgebung können wir dem eingangs erwähnten Vorhaben unter Berücksichtigung folgender Auflagen zustimmen: Für die Erstellung der Deponien werden einige Hecken/ Sträucher und Steinhaufen betroffen. Diese sind wieder zu ersetzen. Bei den neuen Deponien dürfen bestehende Oberflächengewässer nicht eingedolt werden In Bereichen von Auen sind keine Deponien möglich, zur Priorisierung siehe Stellungnahme ANU Empfehlung, auf die generellen Voraussetzungen in den Erläuterungen hinzuweisen Anforderungen der Abfallverordnung VVEA Walderhaltung Naturgefahren Leitüberlegungen Die Abfallverordnung des Bundes legt bzgl. Mindestgrössen und Deponiestandorten Anforderungen fest. Gemäss Art. 37 VVEA muss die Mindestgrösse für eine Deponie Typs A mindestens ein nutzbares Volumen von 50'000 m3 aufweisen. Nach Anhang 2 VVEA dürfen Deponien des Deponietyps A nicht in Grundwasserschutzzonen und Grundwasserschutzarealen errichtet werden; der Deponiestandort darf nicht in einem Überschwemmungs-, steinschlag-, rutschungs- oder besonders erosionsgefährdeten Gebiet liegen und Deponien und Kompartimente des Typs A, die über nutzbaren unterirdischen Gewässern oder in den zu ihrem Schutz notwendigen Randgebieten liegen, müssen mindestens 2 m über dem natürlichen, zehnjährigen Grundwasserhöchstspiegel liegen. In den Leitüberlegungen fehlt ein Bezug auf die massgeblichen gesetzlichen Grundlagen. Das ANU beantragt, in den Leitüberlegungen auf die Anforderungen der WEA hinzuweisen. Verantwortungsbereiche k.b. Bei der definitiven Festlegung eines jeden Deponieperimeters ist die tangierte Waldfläche zu bestimmen und falls erforderlich ein Rodungsverfahren einzuleiten. Sämtliche für die Richtplanrevision vorgesehenen Standorte befinden sich im Einflussbereich von gravitativen Naturgefahren. Aus Sicht Naturgefahren gibt es jedoch bei entsprechender Ausgestaltung der Deponie keine Ausschlussgründe. Empfehlung, auf die generellen Anforderungen der VVEA in den Erläuterungen hinzuweisen Empfehlung als generellen Hinweis aufzunehmen Antrag Aus Sicht Walderhaltung kann die vorliegende Anpassung des Richtplans weiter bearbeitet werden. Wobei der Standort MA-06 "Chatschina" erst in letzter Priorität zu eröffnen ist. Im Rahmen der Detailprojektierung müssen die Naturgefahren entsprechend berücksichtigt werden. Es ist frühzeitig eine Koordination mit dem Amt für Wald und Naturgefahren anzustreben. Interessenabwägung der Standorte mit einbeziehen

3 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 3 Archäologischer Dienst AD Keine Archäologiezonen/ archäologische Schutzzonen betroffen Genereller Hinweis auf Meldepflicht Ortsbild ISOS, Trockensteinmauern Hecken Hinweise auf erforderliche Bemerkungen aus Sicht der Fachstelle für Langsamverkehr Der Archäologische Dienst wurde bereits im Rahmen der Projekterarbeitung kontaktiert um mögliche Konflikte hinsichtlich bodendenkmalpflegerischer Interessen an den Standorten Plattai, Chomps da Chasseras und Domuligns abzuklären.im nun vorliegenden Projekt zur Vorprüfung ist der Standort Chatschina dazugekommen. An keinem der Standorte ist derzeit eine Archäologiezone oder Archäologische Schutzzone nach Art. 36 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden vorhanden. Gemäss unserem heutigen Kenntnisstand sind an den Standorten keine Fundstellen im Sinne von Art. 33 des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) vorliegend. Aus Sicht des Archäologischen Diensts bestehen somit keine prinzipiellen Einwände gegen die geplanten Materialablagerungen. Aufgrund vorhandener Fundstellen im weiteren Umfeld der Deponiestandorte kann das Auftreten archäologischer Funde und Befunde resp. Strukturen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sollten solche bei allenfalls nötigen Bodeneingriffen oder bei der Abdeckung der Flächen auftreten, weisen wir auf die unverzügliche Meldepflicht gemäss Art.36 KNHG hin. Denkmalpflege Graubünden Stellungnahme zu den Standorten Plattai und Chomps da Chasseras Siehe Stellungnahme zu den einzelnen Standorten. Fachstelle Langsamverkehr Der Langsamverkehr ist durch die vorliegende Richtplananpassung tangiert, weil bei einzelnen Deponie-/ Abbaustandorten Langsamverkehrswege durch den Projektperimeter verlaufen. Die definitive Wegführung von Langsamverkehrswegen muss spätestens bei Inbetriebnahme der Deponien I Materialabbaustandorten festgelegt werden. Wo Geländekorrekturen erforderlich sind, ist darauf zu achten, dass die Langsamverkehrsverbindung immer gewährleistet bleibt. Bei neuen Standorten ist zu prüfen, ob der anfallende Verkehr eine Verlegung von Langsamverkehrswegen erfordert. Bei aufzuhebenden Standorten empfehlen wir der Gemeinde, das Optimierungspotential für die Langsamverkehrswege in Zusammenarbeit mit der BAW Bündner Wanderwege zu prüfen. Sollte das Projekt entgegen den Erwartungen Anpassungen am Langsamverkehrsnetz oder dessen Signalisation nach sich ziehen, haben diese in Absprache mit der BAW Bündner Wanderwege zu erfolgen. Interessenabwägung der Standorte mit einbeziehen Als Hinweis aufnehmen Als Hinweis aufnehmen

4 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 4 Standorte MA-03 Chomp da Chasseras Naturschutz VVEA und Gewässerschutz Trockensteinmauern Hecken Nach den Projektunterlagen liegt der Standort Im Auenperimeter gemäss Bundesinventar. Diese Aussage ist mittlerweile zu relativieren. Der Bundesrat hat die Auenverordnung mit Beschluss vom angepasst. Das Auenobjekt A-195 II Rom Valchava-Graveras (Müstair) von nationaler Bedeutung wurde dabei auf dem Stand von 2003 belassen; die in der Anhörung noch verwendeten Umrisse wurden nicht umgesetzt. Wie die Berichtsverfasser zu Recht anmerken, weist das kantonale Natur- und Landschaftsschutzinventar das gesamte Gebiet Chomps da Casseras als Auenobjekt aus. Dem Wesen nach handelt es sich dabei grösstenteils um einen Pufferbereich. Die rechtskräftige Naturschutzzone umfasst das bestockte Areal (und nicht die vollständige Aue gemäss Bundesinventar 2003); der Pufferbereich ist keiner Naturschutzzone zugewiesen. In der Beurteilung des ANU würde eine gut gestaltete Aushubdeponie dem Zweck der Pufferzone zumindest langfristig nicht à priori widersprechen. Zusammenfassend beantragt das ANU, das Deponiegebiet Chomps da Casseras ausserhalb des rechtskräftigen Bundesinventarperimeters der Aue A-195 vorzusehen. Dieser ist einer Naturschutzzone zuzuweisen. Mit einem geplanten Nutzvolumen von 60'000 m3 wird die Anforderung an die Mindestgrösse gemäss WEA eingehalten. Die Deponie darf gemäss Anhang 2 VVEA nicht in einem Überschwemmungs- oder besonders erosionsgefährdeten Gebiet liegen. Gemäss Gefahrenkarten des AWN liegt das Gebiet Chomps da Casseras grösstenteils in einem Gebiet mit erheblicher Gefährdung durch den Prozess Wasser (Erosion/ Überflutung). Das Gebiet wäre demnach gemäss dem Leitfaden Gewässerraumausscheidung Graubbnden des ANU dem Gewässerraum zuzuweisen. Allerdings ist den Aussagen der Berichtverfasser zuzustimmen, wonach in der vorliegenden Situation durch Böschungssicherungsmassnahmen (ausserhalb des minimalen Gewässerraums) die Gefahrensituation bereinigt werden könnte und auf die Zuweisung zu einer Gefahrenzone 1 bzw. zum Gewässerraum verzichtet werden kann. Der Ablagerungsperimeter befindet sich vollständig im Gewässerschutzbereich Au. Das ANU weist darauf hin, dass die Deponie somit mindestens 2 m über dem natürlichen, zehnjährigen Grundwasserhöchststand liegen muss. Denkmalpflege Graubünden Für die Trockensteinmauern und Hecken am Standort Chomps da Chasseras ist Ersatz zu leisten. Interessenabwägung dieses Standortes mit einbeziehen

5 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 5 Erforderliche Die Deponie bedingt zu gegebener Zeit und gestützt auf das Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG) : evtl. Materialablagerung auf der Strassenparzelle, Art. 12 StrG evtl. Ausnahmebewilligung (Näherbau) für Terrainveränderung im Bereich der Kantonsstrasse, Art. 47 StrG Zufahrt, Art.52 StrG Insbesondere die Ausgestaltung der Erschliessung der Deponie ist frühzeitig vor dem Einleiten des Baubewilligungsverfahrens im Benehmen mit der Strassenbaupolizei des Tiefbauamtes Graubünden festzulegen. Grundsätzlich gelten bei der Projektierung der Zufahrt die Vorgaben der einschlägigen VSS- Normen. Zusätzlich ist die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der Hauptstrasse zu prüfen. MA-04 Plattai Natur- und Landschaftsschutz VVEA und Gewässerschutz Aus landschaftlicher Sicht weist Standort Plattai zwar gewisse Vorteile auf, zumal er teilweise wenig einsehbar und ans Siedlungsgebiet angegliedert ist. Allerdings sind dadurch Lärm- und Staubimmissionen im nahen Siedlungsgebiet zu erwarten. Aus ökologischer Sicht erscheint der Raum Plattai dank seiner Topgraphie und der Strukturen sowie den angrenzenden Auenbereichen sehr wertvoll zu sein. Um die Zerstörung dieser reizvollen Topographie und Strukturen zu rechtfertigen, müsste aus Sicht des ANU ein deutlich grösseres Deponievolumen resultieren. Mit einem geplanten Nutzvolumen von 20'000 m3 wird die Anforderung Mindestgrösse gemäss WEA nicht eingehalten. Eine Aufstockung auf 80'000 m3 wird bereits in den beiliegenden Unterlagen an diesem Standort als nicht realisierbar eingeschätzt; das ANU teilt diese Einschätzung. Der Ablagerungsperimeter befindet sich vollständig im Gewässerschutzbereich Au, die Deponie muss somit mindestens 2m über dem natürlichen, zehnjährigen Grundwasserhöchststand liegen. Die Deponie befindet sich teils in der Wassergefahrenzone mit einer mittleren Gefährdung. Zusammenfassend ist der Standort Plattai als Deponie ungeeignet. Das ANU beantragt, auf diesen Standort zu verzichten. Die Ausebnung im oberen Teil des Geländes kann ggf. als landwirtschaftlich begründete Terrainveränderung realisiert werden. Denkmalpflege Graubünden Prüfen, Das ARE stützt den Antrag, auf diesen Standort zu verzichten Nähe zum Ortskern Valchava/ Ortsbild ISOS Trockensteinmauern Der Ortskern von Valchava ist gemäss Kantonalem Richtplan schützenswert (Einstufung ISOS: regional). Die Auswirkungen im oberen Bereich der vorgesehenen Deponie auf den Dorfkern und das Dorfleben wären, insbesondere während der Betriebszeit, erheblich. Der untere Bereich ist aufgrund der geringeren Einsichtigkeit und der grösseren Entfernung zum Ortskern aus Sicht der Denkmalpflege weniger bedenklich. Der Perimeter der Materialablagerung am Standort Plattai ist deshalb auf den unteren Bereich zu beschränken. Für die Trockensteinmauern und Hecken ist Ersatz zu leisten. Das ARE stützt den Antrag, auf diesen Standort zu verzichten (siehe auch obigen Antrag des ANU) (Hinweis)

6 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 6 Hecken Amt für Jagd und Fischerei AJF Erforderliche Die Deponie bedingt zu gegebener Zeit und gestützt auf das Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG) : evtl. Ausnahmebewilligung (Näherbau) für Terrainveränderung im Bereich der Kantonsstrasse, Art.47 StrG Zufahrt, Art. 52 StrG Insbesondere die Ausgestaltung der Erschliessung der Deponie ist frühzeitig vor dem Einleiten des Baubewilligungsverfahrens im Benehmen mit der Strassenbaupolizei des Tiefbauamtes Graubünden festzulegen. Grundsätzlich gelten bei der Projektierung der Zufahrt die Vorgaben der einschlägigen VSS- Norrnen. Zusätzlich ist die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der Hauptstrasse zu prüfen. MA-05 Domuglins Natur- und Landschaftsschutz VVEA und Gewässerschutz Aus Sicht des Landschaftsschutzes führt eine vollständige Anhebung des Geländes auf das Niveau der oberen Terrasse zu einer deutlichen Verarmung des Landschaftsbildes. Aus unserer Sicht sollte eine vorgängige Materialentnahme geprüft werden. Allerdings liegt das Gebiet vollständig im Gewässerschutzbereich Au, Abbau/Deponie müssten somit mindestens 2 m über dem natürlichen, zehnjährigen Grundwasserhöchststand liegen. Immerhin wäre eine Erweiterungsoption auf die obere Terrasse vorhanden. Mit einem geplanten Nutzvolumen von 83'000 m3 wird die Anforderung Mindestgrösse gemäss WEA eingehalten. Der in der Teilrevision der Ortsplanung "Gewässerräume" vorgeschlagene Gewässerraum nimmt im Gebiet Domuligns auf die Gefahrensituation und die naturkundlichen Werte (Auen) gebührend Rücksicht. Zusammen mit der vorgesehenen lateralen Verschiebung kann die geplante Deponie ausserhalb des Gewässerraums und ausserhalb des Gebiets mit erheblicher Gefährdung durch den Prozess Wasser (Erosion/Überflutung) realisiert werden. Zusammenfassend kann betreffend den Zuständigkeitsbereich des ANU trotz der Vorbehalte aus Sicht des Landschaftsschutzes dieser Standort weiterverfolgt werden. Amt für Jagd und Fischerei AJF Interessenabwägung dieses Standortes mit einbeziehen

7 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 7 Erforderliche Die Deponie bedingt zu gegebener Zeit und gestützt auf das Strassengesetz des Kantons Graubünden (StrG) eine Zusatzbewilligung (Zufahrt, Art. 52 StrG). Die Ausgestaltung der Erschliessung der Deponie ist frühzeitig vor dem Einleiten des Baubewilligungsverfahrens im Benehmen mit der Strassenbaupolizei des Tiefbauamtes Graubünden festzulegen. Grundsätzlich gelten bei der Projektierung der Zufahrt die Vorgaben der einschlägigen VSS Normen. Zusätzlich ist die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der Hauptstrasse zu prüfen. MA-06 Chatschina Natur- und Landschaftsschutz VVEA und Gewässerschutz Der Standort befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet gemäss RRiP welches einer Landschaftsschutzzone zugewiesen wurde und im Wald. Ausserdem wird ein kartiertes TWW-Objekt tangiert, welches einer Trockenstandortszone zugewiesen ist. Am Standort Chatschinas liegen somit aus Sicht des ANU faktische Ausschlussgründe vor. Es könnte jedoch geprüft werden, die Deponiefläche auf die Wiese Plazzaraun zu verschieben, wobei vorgängig geklärt werden sollte, ob das Deponievolumen durch einen vorgängigen Abbau von nutzbarem Kies vergrössert werden könnte. Mit einem geplanten Nutzvolumen von 20'000 m3 wird die Anforderung Mindestgrösse gemäss WEA nicht eingehalten. Das Gebiet (auch die Wiese Plazzaraun) befindet sich im üb. Abbau/ Deponie wären ohne gewässerschutzrechtliche Einschränkungen möglich. Zusammenfassend beantragt das ANU, den Standort Chatschina zu streichen, dafür allenfalls einen Standort auf der Wiese Plazzaraun mit vorgängiger Materialgewinnung zu prüfen. Amt für Jagd und Fischerei AJF Der Standort MA-06 "Chatschina" ist aus forstlicher Sicht derjenige, an dem mit der grössten Rodungsfläche zu rechnen ist. Dieser sollte sodann auch in letzter Priorität als Deponiestandort in Erwägung bzw. Betrieb genommen werden. Somit ist der Koordinationsstand "Zwischenergebnis" angebracht. Eine allf. Verschiebung auf die Wiese Plazzaraun macht nur Sinn, wenn ein absehbarer Bedarf für eine vorgängige Materialgewinnung vorhanden wäre. Das ARE stützt den Antrag des ANU, auf den Standort Chatschinas zu verzichten. Interessenabwägung dieses Standortes mit einbeziehen Erforderliche Die Deponie bedingt zu gegebener Zeit und gestützt auf das Strassengesetz des Kantons Graubünden

8 Region Engiadina Bassa/ Val Müstair RIP Materialabbau und Deponien Val Müstair, Vorprüfung Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen Seite 8 (StrG) eine Zusatzbewilligung (Zufahrt, Art. 52 Abs. 2 StrG). Die Ausgestaltung des bestehenden Anschlusses an der Kantonsstrasse ist frühzeitig vor dem Einleiten des Baubewilligungsverfahrens im Benehmen mit der Strassenbaupolizei des Tiefbauamtes Graubünden festzulegen. Grundsätzlich gelten bei der Projektierung der Zufahrt die Vorgaben der einschlägigen VSS- Normen. Zusätzlich ist die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der Hauptstrasse zu prüfen.

Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni

Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Amt für Raumentwicklung Graubünden Uffizi per il svilup dal territori dal chantun Grischun Ufficio per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Telefon +41 (0)81 257 23 23, Telefax +41 (0)81 257 21 42,

Mehr

Kriterienkatalog 2016

Kriterienkatalog 2016 Kanton St.Gallen Amt für Umwelt und Energie Kriterienkatalog 2016 Evaluation von neuen Deponiestandorten zur Aufnahme in den Richtplan Impressum Herausgeber Amt für Umwelt und Energie (AFU) Lämmlisbrunnenstrasse

Mehr

Einleitung & Planungsprotokoll

Einleitung & Planungsprotokoll Kanton Graubünden Region Unterengadin Regionaler Richtplan Öffentliche Auflage Einleitung & Planungsprotokoll Gäuggelistrasse 7 7000 Chur info@stw.ch Tel: 081 254 38 20 Fax: 081 254 38 21 www.stw.ch Impressum

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Abbau- und Materialablagerungsstandort Valmischein Antrag des Gemeindevorstandes an die

Mehr

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik

Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald Flexibilisierung der Waldflächenpolitik Inhalt Anpassung WaG Anpassung WaV Vollzugshilfe

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun bie Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun II Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 20. November 2012 21. November 2012 1116 Richtplanung Graubünden/Engiadina

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Planungs- und Mitwirkungsbericht Kanton Graubünden Gemeinde Zernez Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Lavin, Parzellen Nr. 3253 und 3251 Mitwirkungsauflage Impressum Auftraggeber Gemeinde Zernez, 7530 Zernez

Mehr

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010

Richtplan Kanton Uri. Prüfungsbericht. 19. Oktober 2010 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Uri Anpassung Staudammerhöhung Göscheneralpsee Prüfungsbericht 19. Oktober

Mehr

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden da! chantun Grischun del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 12. Mai 2009 13. Mai 2009 470 RegioViamala Regionaler Richtplan

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer GEMEINDE ANDEER Einladung zur Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 29. März 2017 20.15 Uhr in der Mehrzweckhalle, Andeer Werte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger An der kommenden Gemeindeversammlung haben Sie

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Natur, Landschaft und Wald Natur- und Landschaftsschutzzonen auf Stufe Gemeinde Stand: 23.11.1999 Siehe auch Blätter Nr. D.4 / F.1 / F.6 / F.10 Instanzen zuständig

Mehr

Inhalt. VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Typen von Deponien, Art. 35. Zugelassene Abfälle, Anhang 5

Inhalt. VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Typen von Deponien, Art. 35. Zugelassene Abfälle, Anhang 5 Inhalt VVEA-Tagung 1.0 Quo Vadis Deponien? Rita Hermanns Stengele Dr.sc.techn. ETH / Dipl.-Ing. / SIA FRIEDLIPARTNER AG, Zürich Deponietypen Deponiestandort Deponiebauwerk Bewilligung Nachsorge Gefährdungsabschätzung

Mehr

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn

E-2 Energie. Windenergie / Gebiete für Windparks. A. Ausgangslage. B. Ziele. C. Grundlagen. D. Darstellung. Richtplan Kanton Solothurn E-2 Energie E-2.4 Windenergie / Gebiete für Windparks A. Ausgangslage Der Ausbau von erneuerbarer Energie ist ein zentrales Element der nationalen Energiestrategie sowie des kantonalen Energiekonzepts

Mehr

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan

Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Richtplan Kanton Aargau Funktion und Bedeutung 380 kv Projekt im Richtplan Bernhard Fischer Abteilung Raumentwicklung 24.02.2015 Richtplan Grundzüge (RPG) Art. 8 Mindestinhalt

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 04. Dezember 2017 05. Dezember 2017 1036 Region Viamala

Mehr

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees

zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees 7. Beschluss vom 6. April 98 zur Einführung von Massnahmen betreffend die Ferienhäuser auf den öffentlichen und privaten Grundstücken des Staates am Ufer des Neuenburgersees Der Staatsrat des Kantons Freiburg

Mehr

Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV 11 ) vom 01. April

Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV 11 ) vom 01. April 332.21 Verordnung über die Landschaftsschutzzonen (Landschaftsschutzverordnung, LSchV 11 ) vom 01. April 1998 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung

Mehr

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A

Naturgefahren Siedlung Naturgefahren. Planungsgrundsatz 1.11 A Dem Schutz von Menschen und Sachgütern vor ist grosse Bedeutung beizumessen. Dabei ist nach folgender Reihenfolge vorzugehen: Planungsgrundsatz A 1. Erkennen und Meiden von Gefahren 2. Bewusst mit Risiken

Mehr

1. GEGENSTAND DER GENEHMIGUNG. 1.1 Antrag des Kantons

1. GEGENSTAND DER GENEHMIGUNG. 1.1 Antrag des Kantons Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan des Kantons Zürich, Teilrevision Landschaft und Versorgung, Entsorgung - Genehmigung

Mehr

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen

Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Bewilligung Solaranlagen in den Kantonen Thurgau + Schaffhausen Martin Müller, Abteilung Energie Kanton TG Energiefachstelle Kanton SH Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis

Mehr

Richtplananpassung Neuer Golfplatz

Richtplananpassung Neuer Golfplatz Richtplananpassung 2005 Neuer Golfplatz Bericht des Amtes für Raumentwicklung vom Dezember 2004 Richtplananpassung 2005 Neuer Golfplatz - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Antrag für neuen Golfplatz Standort Gams-Werdenberg...

Mehr

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen

Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Bewilligung Solaranlagen im Kanton Schaffhausen Martin Müller Energiefachstelle Kanton SH 1 Inhalt Referat Bewilligung Solaranlagen Gesetzliche Bestimmungen bis 30. April 2014 Gesetzliche Bestimmungen

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer

Mehr

Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur. 8. September 2010

Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur. 8. September 2010 Bewilligungsverfahren für Wärmepumpen Energie-Apéro Nr. 65 Hochschule für Technik und Wirtschaft in Chur 8. September 2010 Amt für Natur und Umwelt Graubünden, Rolf Brot Inhaltsübersicht ANU GR Wärmenutzung

Mehr

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich Teilrevision Regionaler Richtplan

Mehr

Gewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1

Gewässerschutz und Landwirtschaft. SGAR/SSDA-Tagung Luzern Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässerschutz und Landwirtschaft SGAR/SSDA-Tagung Luzern 4.9.2015 - Präsentation von J.-M. Henny 1 Gewässer und Bauern: Wie kann ein Nebeneinander auf engem Raum funktionieren? Ein knapper Boden Eine

Mehr

Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen

Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen - Deponie- und Abbaustandort Gerstenegg, Guttannen Erläuterungsbericht Änderung des regionalen Richtplans Abbau, Deponie, Transport (ADT) Oberland-Ost Interlaken, 28.02.2018 Regionalkonferenz Oberland-Ost

Mehr

Regionaler Richtplan Val Müstair. Bericht über die nicht berücksichtigten Einwändungen

Regionaler Richtplan Val Müstair. Bericht über die nicht berücksichtigten Einwändungen Regionaler Richtplan Val Müstair Bericht über die nicht berücksichtigten Einwändungen Landschaft L 3.4; Regionaler Naturpark Val Müstair Öffentliche Auflage: 21.Oktober - 19. November 2010 A. Formelles

Mehr

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen

1.2 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens begrüsste Stellen _ìåçéëü~ìë=kçêç= = hçåüéêö~ëëé=nm= `ejpmmp=_éêå= qéäk= HQN=EMFPN=POO=QM=SM= c~ñ= HQN=EMFPN=POO=TU=SV= ïïïk~êékåü= rsbh= báçöéå ëëáëåüéë=aéé~êíéãéåí=ñωê=rãïéäíi= séêâéüêi=båéêöáé=ìåç=hçããìåáâ~íáçå= _ìåçéë~ãí=ñωê=o~ìãéåíïáåâäìåö=

Mehr

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019

Amt für Umwelt. Thurgau. Gewässerraum. Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019 Gewässerraum Wasserbautagung Donnerstag, 14. März 2019 Inhalt Vorgehen Kanton Fachkarte behördenverbindlicher Raumbedarf der Gewässer Geodaten zum behördenverbindlichen Raumbedarf Grundeigentümerverbindliche

Mehr

Amt für Umwelt Wie setzen die Kantone die VVEA im Bereich der Deponien Typ A und B um?

Amt für Umwelt Wie setzen die Kantone die VVEA im Bereich der Deponien Typ A und B um? Amt für Umwelt Wie setzen die Kantone die VVEA im Bereich der Deponien Typ A und B um? 21. Oktober 2016, FSKB Herbstanlass 2016, Zürich Martin Eugster, Abteilungsleiter Abfall und Boden Baustoffbedarf

Mehr

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen

Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen Rechtliche und raumplanerische Rahmenbedingungen für Hirtenunterkünfte auf Schafalpen «Hirtenunterkünfte auf Schafalpen» Agridea Informationstag zum Unterkunftsprogramm «SchafAlp» 29. August 2018 Marcus

Mehr

Evaluation für einen neuen RBS-Depotstandort. Ergebnisse der Gesamtbeurteilung und weiteres Vorgehen

Evaluation für einen neuen RBS-Depotstandort. Ergebnisse der Gesamtbeurteilung und weiteres Vorgehen Evaluation für einen neuen RBS-Depotstandort Ergebnisse der Gesamtbeurteilung und weiteres Vorgehen Regionalverkehr Bern-Solothurn 4 Bahn- und 22 Buslinien 420 Mitarbeitende Hauptaktionäre: Bund, BE, SO,

Mehr

Fusszeile. Gewässerraum in der Ortsplanung. Inhaltsverzeichnis. Warum ein drittes Kreisschreiben Aus dem Kreisschreiben. Schlussbemerkungen / Fragen

Fusszeile. Gewässerraum in der Ortsplanung. Inhaltsverzeichnis. Warum ein drittes Kreisschreiben Aus dem Kreisschreiben. Schlussbemerkungen / Fragen 12.05.2011 Baudepartement Gewässerraum in der Ortsplanung Kreisschreiben vom 5. Dezember 2017 Bruno Thürlemann Leiter Ortsplanung, AREG Weiterbildung VSGP Mittwoch 13. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05.

Quartierplanung Johanneshof. Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Quartierplanung Johanneshof Stellungnahme zum kantonalen Vorprüfungsbericht Vorlage für die Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2012 Einreichung der Unterlagen Die Quartierplanunterlagen Johanneshof,

Mehr

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren

Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer 1. Mai 016 MERKBLATT Umgang mit den neuen Gewässerabständen im Baubewilligungsverfahren Die Kantone legen den Raumbedarf der Gewässer

Mehr

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt,

Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket Genehmigung durch den Bund Prüfungsbericht zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplangruppe Ostschweiz Richtplan Kanton Graubünden, Genehmigungspaket 2010 - Genehmigung

Mehr

Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich

Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen. Peter Hettich Raumplanungsrechtliche Anforderungen an die Standortwahl von Energieunternehmen Peter Hettich Prämisse «Eine Lockerung des Umweltschutz- und Gewässerschutzrechts wird damit [mit der Energiestrategie] jedoch

Mehr

La regenza dal chantun Grischun

La regenza dal chantun Grischun Die Regierung des Kantons Graubünden La regenza dal chantun Grischun Il Governo del Cantone dei Grigioni Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 03. Dezember 2018 04. Dezember 2018 922 Region Landquart

Mehr

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz

Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) vom 14. April 2010 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1 und 26 des Bundesgesetzes vom 1.

Mehr

Statische Waldgrenzen im Kanton Bern

Statische Waldgrenzen im Kanton Bern Statische Waldgrenzen im Pragmatischer Ansatz mit viel Gemeindeautonomie Reto Sauter Leiter Fachbereich Waldrecht, reto.sauter@vol.be.ch, Tel. 031 633 46 23 1 Grosse Waldfläche, 182 000 ha (1/7der Schweiz)

Mehr

Gelöschte Gewässerraumabschnitte

Gelöschte Gewässerraumabschnitte 1 Bilten Langer Abschnitt im Wald - - - - - - - 4 Bilten Abschnitt im Wald und - - - - - Ja - 5 Bilten Abschnitt im Wald - - - - - - - 7 Bilten Abschnitt nicht auf LK 1:25000 eingezeichnet und keine AV

Mehr

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Sitzung des Planungsausschusses am 20. März 2018 in Altötting TOP 4 13. Fortschreibung des Regionalplans Kapitel B III Land- und Forstwirtschaft Verfahrensablauf

Mehr

Baugesuchsverwaltung BAGE

Baugesuchsverwaltung BAGE Kartenlegende erstellt am 08. 02. 2018 ALLGEMEIN Baudossiers BAGE Verkehr Strassenbauprojekte VIF Gewässer: Rechtsverhältnisse Gewässernetz AV Fixpunkte, Zuständigkeit Kanton AV Daten, projektiert Gewässer

Mehr

Kanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 73. Verordnung zum Gesetz über die Gewässer (V GewG) Vom 7. April 000 (Stand 3. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 47Abs. Bst. d der Kantonsverfassung ) sowie 5 Gesetz über

Mehr

Kanton Graubünden. Gemeinde Savognin. Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen

Kanton Graubünden. Gemeinde Savognin. Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen Kanton Graubünden Gemeinde Savognin Anhang Baugesetz betreffend Bewilligungspraxis Solaranlagen Gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes Savognin erlässt der Gemeindevorstand folgenden Anhang zum Baugesetz

Mehr

Pflegepläne und Pflegeaufwand für die kantonalen und kommunalen Naturschutzgebiete. Protokoll. Auszug. Behörde. Stadtrat. Beschluss-Nr.

Pflegepläne und Pflegeaufwand für die kantonalen und kommunalen Naturschutzgebiete. Protokoll. Auszug. Behörde. Stadtrat. Beschluss-Nr. 04.09.10 Naturschutz Interpellation von David Galeuchet betreffend Pflegepläne und Pflegeaufwand für die kantonalen und kommunalen Naturschutzgebiete Antwort des es Interpellation von Gemeinderat David

Mehr

Sachplan Biodiversität

Sachplan Biodiversität BIODIVERSITÄTSKONZEPT KANTON BERN Sachplan Biodiversität 1 NATURSCHUTZKAFI vom 28.01.2019 Übersicht Auftrag (er)klären Projektziele erläutern Massnahmen vorstellen Ergebnisse Vernehmlassung 2 weiteres

Mehr

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG

Siedlungsgebiet S 11. des Siedlungsgebiets BESCHREIBUNG Siedlungsgebiet BESCHREIBUNG Ausgangslage Art. 8a RPG verlangt die Festlegung des Siedlungsgebiets im Richtplan. Es muss aufgezeigt werden wie gross die Siedlungsfläche insgesamt sein soll, wie sie im

Mehr

KANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D =

KANTON AARGAU D = o/oo SBR o/oo D = A1 = D = B 400 30 o/oo KANTON AARGAU (-500) 1252 D = 42574 142 o/oo 1253 D = 42618 E1 = 42389 A1 = 42387 08 o/oo 1254 D = 42586 E1 = 42397 A1 = 42395 1242 D = 42558 A1 = 42419 1161 D = 42616 E1 = 42418 A1 = 42416

Mehr

Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht

Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht 1. Februar 2013 St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 9102 Herisau T +41(0)71 353 00 80 herisau@err.ch schänis_tzp_feld_pb.docx Teilzonenplan Feld-West Planungsbericht

Mehr

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt

Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Kantonaler Richtplan - Koordinationsblatt Siedlung Schützenswerte Ortsbilder und Gebäude Stand: 22.10.1999 Siehe auch Blätter Nr. A.1 / A.2 / A.5 / A.6 / A.8 / A.9 / A.10 Instanzen zuständig für das Objekt

Mehr

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze

Wald 2.7. Landschaft. 2.7 Wald. Planungsgrundsätze Der soll nachhaltig Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen ausüben. Pflege und Nutzung des es sollen naturnah erfolgen. Die in den Regionalen plänen verankerten funktionen sind mit dem kantonalen sentwicklungskonzept

Mehr

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend. Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Teilrevision der Ortsplanung Pistenkorrektur Vetter Traverse (ehemals integriert in die Vorlage Hotel Vetter) Antrag

Mehr

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes

Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Annina Joost Auf dem Weg zum naturnahen Zustand? Herausforderungen und Chancen bei der Umsetzung des revidierten Gewässerschutzgesetzes Bachelorarbeit Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich

Mehr

Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich

Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Gewässerschutz an Strassen des Kantons Zürich Strategie Strassenentwässerung, Strassenabwasserbehandlung 14. Fachkolloquium, 10. September 2014, Kunsthaus Zürich Dr.

Mehr

700.6 Bauverfahrensverordnung (BVV)

700.6 Bauverfahrensverordnung (BVV) 700.6 Bauverfahrensverordnung (BVV) (Änderung vom 24. August 2011) Der Regierungsrat beschliesst: Die Bauverfahrensverordnung vom 3. Dezember 1997 wird wie folgt geändert: In folgender Bestimmung wird

Mehr

Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen

Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen Medienkonferenz vom 25. März 2010 Empfehlungen zur Planung von Windenergieanlagen Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, Programmleiter EnergieSchweiz Stichworte zur Ausgangslage Die Schweiz ist kein Windland

Mehr

Schutz des Kulturlandes

Schutz des Kulturlandes Beat Röösli Raumplanungspolitik Schutz des Kulturlandes SGAR Tagung Uni Luzern 12.09.2014 Inhalt Verfassungsauftrag Veränderung der Bodennutzung Sachplan FFF RPG Revision 1 und 2 Richtplananpassungen Fazit

Mehr

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung

Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Gemeinde Eptingen Bau- und Strassenlinienplan Leisenstrasse Zonenplan Siedlung Strassennetzplan Siedlung Mutation Dorfweg Beschluss EGV Projekt: 029.05.0756 16. Mai 2018 Erstellt: vme, Geprüft: dst, Freigabe:

Mehr

I" r Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.

I r Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. Die Regierung La regenza II Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni I" r Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr. 27. Juni 2017 28. Juni 2017 611 Richtplanung Graubünden,

Mehr

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung?

Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe der Raumplanung? Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Gefahrenprävention GeP Bewusst mit Naturgefahrenrisiken umgehen in der Schweiz eine Aufgabe

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Touristische Anlagen im Berggebiet

Touristische Anlagen im Berggebiet Touristische Anlagen im Berggebiet Herausforderungen und Erfolgsfaktoren aus Sicht der kantonalen Umweltfachstellen M. Graf (Amt für Landwirtschaft und Natur, Abt. Naturförderung) I. Roth (Amt für Umweltkoordination

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Rodung

Ausführungsbestimmungen über die Rodung Ausführungsbestimmungen über die Rodung vom 8. März 07 (Stand. Mai 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Artikel 7 und 9 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom.

Mehr

Gemeinde Duggingen Mutation Zonenvorschriften Landschaft / Strassennetzplan Landschaft. Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung Beschlussfassung

Gemeinde Duggingen Mutation Zonenvorschriften Landschaft / Strassennetzplan Landschaft. Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung Beschlussfassung Gemeinde Duggingen Mutation Zonenvorschriften Landschaft / Strassennetzplan Landschaft Stellungnahme zur kantonalen Vorprüfung Beschlussfassung Einreichung der Unterlagen Die Gemeinde Duggingen hat die

Mehr

Richtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn

Richtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn Richtplanauflage Linienführung Oberlandautobahn Informationsveranstaltung Gossau, 25. Juni 2014 Agenda 25. 06. 2014 / Folie 2 Begrüssung Regierungsrat Ernst Stocker, Volkswirtschaftsdirektor Entscheid

Mehr

Mitwirkungsveranstaltung Belp,

Mitwirkungsveranstaltung Belp, Wasserbauplan Obere Belpau Mitwirkungsveranstaltung Belp, 23.04.2018 Thomas Wüthrich Stv. Kreisoberingenieur OIK II / Bereichsleiter Wasserbau 1 Agenda 1. Ausgangslage 2. Herausforderungen 3. Heutige Situation

Mehr

Teilrevision Ortsplanung

Teilrevision Ortsplanung Kanton Graubünden Gemeinde Vaz / Obervaz Teilrevision Ortsplanung Modelleisenbahn Lenzerheide Planungs- und Mitwirkungsbericht Juli 2014/ dr, sa Öffentliche Auflage Impressum Auftraggeber: Gemeinde Vaz

Mehr

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr.

Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS. Gemeinderat. 28. März 2012 Nr. Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 28. März 2012 Nr. 263/2011 Teilrevision der Ortsplanung: Teilzonenplan Schlund (2. Lesung) G:\01_Baudepartement\Einwohnerrat\B+A\2012\Teilrevision

Mehr

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser

Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Themen: 1. Wasserqualität in der Schweiz 2. Gesetzliche Grundlagen (ChemRRV), Ergänzung zur BAV-Richtlinie 3. Neue GHS-Etiketten 4. Sicherheitsdatenblätter 5. Pflanzenschutzmittelverzeichnis Pflanzenschutzmittel

Mehr

Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung:

Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Umsetzung revidierte GSchG/GSchV Umsetzung der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung der Umsetzung: Stand Schwerpunkt Info zur Festlegung Gewässerraum der Gewässerräume 18. August 2014 3. September 2015

Mehr

SIL-Koordinationsprozess: Faktenblatt «Pistenentwässerung in Grundwasserschutzzonen»

SIL-Koordinationsprozess: Faktenblatt «Pistenentwässerung in Grundwasserschutzzonen» Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL Anhang I Flugplatz Dübendorf SIL-Koordinationsprozess: Faktenblatt «Pistenentwässerung

Mehr

Planungs- und Mitwirkungsbericht

Planungs- und Mitwirkungsbericht Kanton Glarus Gemeinde Glarus Süd Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Nutzungsplanung Deponie Däniberg, Schwanden/Mitlödi (Parzellen Nr. 111 und 980) Mitwirkungsauflage nach Art. 7 RBG Impressum

Mehr

a) Bewertungsraster & Kriterien, Gewichtung Feinevaluation b) Standorte Feinevaluation (Tabelle)

a) Bewertungsraster & Kriterien, Gewichtung Feinevaluation b) Standorte Feinevaluation (Tabelle) Standortsuche und Standortevaluation für die Aushub- und Inertstoffentsorgung in den Bezirken Liestal, Sissach und Waldenburg / Schlussbericht Anhang A5 Feinevaluation SO1482D_ZB_Anh_A5_v1.0.docx V1 A4

Mehr

Sicht Schweizer Bauernverband

Sicht Schweizer Bauernverband Ruedi Streit stv. Leiter Bewertung & Recht, Agriexpert Gewässerraum und Landwirtschaftsland Sicht Schweizer Bauernverband Schweizer Bauernverband Brugg, 03.11.2016 1 Inhalt Was steht im Gesetz (Art. 36a

Mehr

Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2.4 Potenzialgebiete für Windparks

Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2.4 Potenzialgebiete für Windparks Richtplananpassung 2014 Objektblatt VE 2.4 Potenzialgebiete für Windparks /KP/Hb Schweizer Windenergie-Tagung, 25. März 2015 Dr. Niggi Hufschmid, ehem. Projektleiter Wind, Amt für Raumplanung BL Ausgangslage:

Mehr

Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung

Departement für Bau und Umwelt Generalsekretariat Rechtsdienst. Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Umgang mit Fruchtfolgeflächen (FFF) bei der Projektierung Urteil des Bundesgerichts vom 3. April 2017 Kantonales Radwegprojekt: Itaslen-Dussnang (Bichelsee-Balterswil und Fischingen) Projekt hätte Verlust

Mehr

Teilrevision Gemeindeordnung

Teilrevision Gemeindeordnung Urs Waldispühl, Gemeindepräsident Orientierungsversammlung Weshalb bereits eine Teilrevision? (Erlassen am 22. Januar 2007, Inkraftsetzung 1. Januar 2008) Übergeordnete Gesetzesanpassungen Anpassung an

Mehr

Interessenabwägung im Kiesabbau mit nationalen Inventaren Erfahrungen eines Unternehmers. Inhalt. Vorstellung Griston-Gruppe

Interessenabwägung im Kiesabbau mit nationalen Inventaren Erfahrungen eines Unternehmers. Inhalt. Vorstellung Griston-Gruppe 01.11.2017 Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie Interessenabwägung im Kiesabbau mit nationalen Inventaren Erfahrungen eines Unternehmers André Renggli, Griston Holding AG, 7204 Untervaz

Mehr

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik 901.022 vom 28. November 2007 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 12 Absatz

Mehr

Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau

Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau Landschaftsschutz versus Rohstoffabbau Symposium «Rohe Stoffe Fluch oder Segen?» Marcus Ulber, Pro Natura Projektleiter Naturschutzpolitik 5. Oktober 2016, Gurten Mineralische Rohstoffe Foto: Eric Sauterel,

Mehr

GS IV G/1/2 Art. 12. GS IV G/1/1 Art. 9. GS IV G/1/2 Art. 12. GS IV G/1/3 Art. 3 GS IV G/1/1 Art. 9. GS IV G/1/2 Art. 12

GS IV G/1/2 Art. 12. GS IV G/1/1 Art. 9. GS IV G/1/2 Art. 12. GS IV G/1/3 Art. 3 GS IV G/1/1 Art. 9. GS IV G/1/2 Art. 12 Geobasisdaten des esrechts in des Kantons 1 1. Katalog, en 7 Grundbuch: Grundstücksbezeichnung, Grundstücksbeschreibung, Eigentümer, GS III B/6/4 Grundbuchamt nein A Eigentumsform, Erwerbsdatum 8 Grundbuch:

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 75.0 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 4. September 99 vom 5. Dezember 99 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist das Departement

Mehr

Der Raumplanungsbericht

Der Raumplanungsbericht Amt für Raumplanung Der Raumplanungsbericht Eine Arbeitshilfe zur Erstellung des Raumplanungsberichtes, mit Checklisten Der Raumplanungsbericht Eine Arbeitshilfe Wieso ein Raumplanungsbericht? Jeder Nutzungsplan,

Mehr

ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017

ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT ist Bodenschutz und Grundwasserschutz Infoveranstaltung für Architekten und Planer vom 29. März 2017 Christof Mahr, Fachspezialist Grundwasser, BVU, Kanton Aargau 1

Mehr

Grundwasser-Pumpwerk Wanne, Füllinsdorf der WV der Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf. Anpassung Grundwasserschutzzonen

Grundwasser-Pumpwerk Wanne, Füllinsdorf der WV der Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf. Anpassung Grundwasserschutzzonen Grundwasser-Pumpwerk Wanne, Füllinsdorf der WV der Gemeinden Füllinsdorf und Frenkendorf Anpassung Grundwasserschutzzonen Situation GWPW Niederschönthal X GWPW Ergolz GWPW Wanne Schutzzonen GWPW Wanne,

Mehr

Laura Chavanne ARP/KP. Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016

Laura Chavanne ARP/KP. Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016 Laura Chavanne ARP/KP Kantonaler Nutzungsplan Gewässerraum Los 1 - Frenkentäler Informationsveranstaltung 19. Mai 2016 2 Inhalte und Ablauf 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Vorgehen und Umsetzung BL 3. Auswirkungen

Mehr

ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000

ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN 2000 BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN RICHTPLANUNG KANTON SOLOTHURN ANPASSUNGEN, FORTSCHREIBUNGEN UND REDAKTIONELLE TEXTBEREINIGUNGEN AM RICHTPLAN (STAND 26. JANUAR ) Solothurn, im November

Mehr

47/09 Bericht und Antrag

47/09 Bericht und Antrag Gemeinderat 47/09 Bericht und Antrag betreffend Teilabänderung des Zonenplans der Gemeinde EMMEN Erweiterung der Deponiezone; Umteilung einer Fläche von ca. 10.5 ha im Gebiet Büel von der Landwirtschaftszone

Mehr

Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug

Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug Was ist ein Denkmal? Inventar- und Schutzobjekte im Kanton Zug Direktion des Innern, Amt für Denkmalpflege und Archäologie, Abteilung Denkmalpflege und Bauberatung, September 2017 «Der Mensch hat ein Grundbedürfnis

Mehr

Merkblätter zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ablauf und Beteiligte bei einer UVP

Merkblätter zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Ablauf und Beteiligte bei einer UVP M-UVP-1 Ablauf und Beteiligte bei einer UVP Inhaltsverzeichnis 1. Was ist die UVP? 2. Rechtsgrundlagen 3. Der Ablauf einer UVP 4. Die Rolle der Beteiligten 4.1 Die Rolle des Gesuchstellers 4.2 Die Rolle

Mehr

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm

Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm Die Statutarstadt Krems an der Donau beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Sofern bei einer Änderung aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht von vorne herein die Durchführung einer strategischen

Mehr

ÖREB-Kataster, Teil 2 Teilprojekte

ÖREB-Kataster, Teil 2 Teilprojekte Amt für Raumentwicklung AV-Tagung, 21. September 2012 ÖREB-Kataster, Teil 2 Teilprojekte Marcel Frei, Fachstelle Vermessung Agenda 1. Teilprojekt Prozesse 2. Teilprojekt Daten-/Darstellungsmodelle 3. Übergang

Mehr

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung

Richtplan Kanton Zug. Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr, NEAT-Linienführung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Raumentwicklung ARE Richtplan Kanton Zug Anpassungen bzgl. Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur

Mehr

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand )

Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom (Stand ) 46. Verordnung über die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLKV) vom 7.0.00 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 44 des Baugesetzes vom 9. Juni 985

Mehr

zur Anhörungsvorlage "Revision Strassengesetz" Teil "Strassenrechnung"

zur Anhörungsvorlage Revision Strassengesetz Teil Strassenrechnung Departement Bau, Verkehr und Umwelt Fragenkatalog zur Anhörungsvorlage "Revision Strassengesetz" Teil "Strassenrechnung" mit den Änderungen 1. Ergänzte Steuerungsmethodik (Mehrjahresprogramm Strasse) 2.

Mehr

Regionaler Richtplan PZU Teilrevision 2019

Regionaler Richtplan PZU Teilrevision 2019 Planungsgruppe Zürcher Unterland Regionaler Richtplan PZU Teilrevision 2019 Erläuternder Bericht Regionaler Richtplan PZU Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 4 2. Anpassungen am Regionalen Richtplan

Mehr

Teilzonenplan Riesern

Teilzonenplan Riesern 22. Dezember 2017 Teilzonenplan Riesern Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 3 1.1 Sachverhalt 3 1.2 Planungsrechtliche Ausgangslage 4 2 Erläuterungen 6 2.1 Zonenplanänderung 6 3 Vorprüfung 9 4 Nachweise

Mehr