1. Ziele der Immobilienkonzeption:
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- Herta Keller
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1 Beschlussvorlage zur Immobilienkonzeption für die Sitzung des Kirchengemeinderats am Seite 1/5 1. Ziele der Immobilienkonzeption: 1.1. Es muss immer ein funktionierendes, lebendiges Gemeindeleben möglich sein, auch noch 2030 ff Der Haushalt der Gemeinde muss jedes Jahr ausgeglichen sein. Die evangelische Gemeinde benötigt für ein funktionierendes lebendiges Gemeindeleben folgende Immobilien: Für den Gottesdienst: Kirchen und andere Räume, in denen Gottesdienst gefeiert werden kann, die u.a. dem Besuch an Heilig Abend gewachsen sind. Nimmt man an, dass auch in den kommenden Jahren 30% der Gemeindemitglieder am Heilig Abend in den Gottesdienst kommen, müssen die in der unteren Tabelle 2.1 angegebenen Besucher Platz finden. Für das sonstige Gemeindeleben: Mindestens ein Gemeindehaus mit etwa 5 bis 6 Gruppenräumen, davon ein größerer, der 120 bis 150 Personen Platz bietet. Ein Platz für Feste: Bei einer Kirche und/oder dem Gemeindehaus sollte ein Platz für Feste vorhanden sein. Ein weiterer Platz am Rande von Kornwestheim speziell für die Jugend und auch für Gottesdienste im Freien wäre schön. Fünf bzw. ab 2024 vier Pfarrhäuser/Pfarrwohnungen Kirchenpflege und kirchliche Sozialstation werden weiter benötigt. Wichtig: Die zu planenden Maßnahmen Aufgabe von Immobilien in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen (Um- oderneubau)- müssen die langfristige Entwicklung der Gemeindemitglieder über das Jahr 2030 hinaus im Blick haben! Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg hat Kornwestheim 2030 ca Einwohner. Man muss davon ausgehen, dass die Zahl der evangelischen Gemeindemitglieder zwischen 2030 und 2040 auf 20% der Einwohnerzahl zurückgeht, also auf ca Welche Immobilien kann sich eine Gemeinde dieser Größenordnung leisten? Kann sie z.b. zwei größere Zentren (Martin und Johannes) finanzieren? Gibt es dann vielleicht nur noch drei Pfarrstellen? Kindergarten: Der kircheneigene Beat-Paulus-Kindergarten soll weitergeführt werden. (Der Johanneskindergarten und der ökumenische Mirjam-Kindergarten in Pattonville sind in städtischen Gebäuden untergebracht).
2 Beschlussvorlage zur Immobilienkonzeption für die Sitzung des Kirchengemeinderats am Seite 2/5 2. Grundlagen für die Überlegungen zur Immobilienkonzeption 2. 1 Voraussichtliche Entwicklung der Zahl der Gemeindemitglieder Jahr Zahl der Gemeindemitglieder 30% der Gemeindemitglieder Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg bleibt die Einwohnerzahl von Kornwestheim bis 2030 praktisch konstant (ca Einwohner) Entwicklung des Haushaltes wenn man so weitermacht wie bisher Jahr Differenz Einnahmen - Ausgaben in Tausend Euro Die Daten von 2.1. und 2.2 beruhen auf Überlegungen von Frau Schwaderer Kosten der Gebäudeunterhaltung laut Plan für die kirchliche Arbeit (Haushaltsplan) Seite 63 bis 80 im Jahre 2013: Gebäude Kosten für den Bemerkungen Unterhalt Johanneskirche Johannesgemeindehaus Pfarrhaus Johannes, Weimarstr Pfarrhaus Johannes, Mörikestr Martinskirche Philipp-Matthäus-Hahn ohne Einnahmen für die Mensa, die spätestens 2014 Gemeindehaus sowieso wegfallen Pfarrhaus Martin, Pfarrstr Paulus-Gemeindehaus Rosensteinstr Auf dem Dach befindet sich eine Fotovoltaikanlage. 18 Pfarrhaus Paulus, Teckstr Mitarbeiterwohnhaus Paulus, Teckstr Beate-Paulus-Kindergarten, Beate Paulus-Str. 3 Kirchenpflege Kirchliche Sozialstation, Beate-Paulus-str. 7 ökumenisches Thomasgemeindehaus Es stehen Renovierungsarbeiten am Dach, in der Größenordnung von an, wovon uns mindestens treffen würden. Pfarrhaus Thomas, Goerdelerstr Ökumenische Heilig Geist Kirche, New York Ring, Pattonville Pfarrhaus Pattonville??? Sieger Doll Haus, Oberer Klingelbrunnen Unbebaute Grundstücke
3 Beschlussvorlage zur Immobilienkonzeption für die Sitzung des Kirchengemeinderats am Seite 3/5 2.4 Pfarrstellen Ab 2018 hat Kornwestheim voraussichtlich 5 Pfarrstellen und ab 2024 voraussichtlich noch vier Pfarrstellen. Man braucht also ab 2018 fünf und ab 2024 vier Pfarrhäuser. 2.5 Zum Martinsareal Die Martinskirche und Teile des Philipp-Matthäus-Hahn-Gemeindehauses stehen unter Denkmalschutz. 2.6 Zum Johannesareal Die Stadt hat aus städtebaulicher Sicht nichts gegen einen Umbau der Gebäude oder einen Neubau von Gebäuden auf dem Gebiet des Johannesareals. Die Gebäude auf dem Johannesareal stehen nicht unter Denkmalschutz. 2.7 Zum Thomasgemeindehaus Da zurzeit noch nicht feststeht, wie es mit dem Thomasgemeindehaus weiter geht, wird davon ausgegangen, dass es uns in den nächsten fünf bis 10 Jahren dieselben Kosten verursacht wie bisher. 2.8 Gebäude versiegeln Wird ein Gebäude nicht mehr genutzt, aber auch nicht abgerissen, kann man es versiegeln. Dies kostet erfahrungsgemäß etwa die Hälfte dessen, was das Gebäude derzeit kostet. Denkbar wäre eine temporäre Nutzung an einzelnen Tagen Besuch des Gottesdienstes an Heilig Abend Im Jahr 2012 besuchten den Gottesdienst an Heilig Abend: Zahl der Besucher Zahl der Gottesdienste Martinskirche Johanneskirche Heilig-Geist-Kirche Paulusgemeindehaus Thomasgemeindehaus Summe Am hatte die Gemeinde 9811 Mitglieder sind 31% von Punkte, die immer zu klären sind: Wird ein Objekt verkauft, das mit Zuschüssen gebaut wurde: Welchen Anteil des Verkaufserlös muss man zurückzahlen? Bauen wir ein Objekt um (oder neu): Welche Zuschüsse erhält man? Kann man beim Umbau (Neubau) die Substanzerhaltungsrücklagen der umzubauenden Objekte und die der verkauften Objekte verwenden? Kann man notfalls freie Rücklagen aus dem Haushalt verwenden? Bauen wir ein Objekt um: Wie hoch werden die laufenden Kosten eines Objektes nach dem Umbau vermutlich sein? Wie steht es mit der Parkplatzsituation? 2.9 Substanzerhaltungsrücklage Für Gebäude, die durch einen Beschluss des Kirchengemeinderats ab einem festgelegten Zeitpunkt dauerhaft aufgeben werden, entfällt die Substanzerhaltungsrücklage. Es gibt aber auch keine Zuschüsse mehr für Renovierungen.
4 Beschlussvorlage zur Immobilienkonzeption für die Sitzung des Kirchengemeinderats am Seite 4/5 3. Immobilienkonzept Grundlage für die folgenden Beschlussvorschläge sind die Beschlüsse des Kirchengemeinderats in seiner Sitzung vom sowie die Diskussionen in den Gemeindeversammlungen und im Kirchengemeinderat. 3.1 Beschlussvorschlag zur grundsätzlichen Frage zentral oder dezentral : Der Kirchengemeinderat beschließt, dass die evangelische Kirchengemeinde Kornwestheims weiterhin im Stadtzentrum von Kornwestheim Grundbesitz und Häuser besitzen und im Bereich des Johannesareals präsent sein muss. 3.2 Beschlussvorschläge für einzelne Häuser und Grundstücke: Beschlussvorschlag für die Martinskirche, Kirchstraße 13: Der Kirchengemeinderat beschließt an der Martinskirche festzuhalten Beschlussvorschlag für das Pfarrhaus Martinskirche, Pfarrstraße 7: Der Kirchengemeinderat beschließt am Pfarrhaus Martinskirche in der Pfarrstraße 7 festzuhalten Beschlussvorschlag für das Philipp-Matthäus-Hahn-Gemeindehaus, Kirchstraße 17: Der Kirchengemeinderat beschließt am Philipp-Matthäus-Hahn-Gemeindehaus, Kirchstraße 17, unter der Voraussetzung festzuhalten, dass nach dem Wegfall der Mensa für die Schillerschule eine andere feste Einnahmequelle durch die Vermietung der Räume gefunden wird Beschlussvorschlag für die ökumenische Heilig-Geist-Kirche Remseck-Pattonville, Ecke New-York-Ring/J.-F.-Kennedy-Allee: Der Kirchengemeinderat beschließt an der ökumenischen Heilig-Geist-Kirche Remseck- Pattonville, Ecke New-York-Ring/J.-F.-Kennedy-Allee festzuhalten Beschlussvorschlag zum neuen Pfarrhaus in der John-F.-Kennedy-Allee 61, Remseck Pattonville: Der Kirchengemeinderat beschließt am neuen Pfarrhaus in der John-F.-Kennedy-Allee 61, Remseck Pattonville, festzuhalten Beschlussvorschlag zum CVJM-Platz mit Sieger-Doll-Haus im oberen Klingelbrunnen: Der Kirchengemeinderat beschließt am CVJM-Platz mit dem Sieger-Doll-Haus festzuhalten Beschlussvorschlag zum Pfarrhaus Thomas, Goerdelerstr. 45: Der Kirchengemeinderat beschließt am Pfarrhaus Thomas, Goerdelerstr. 45, festzuhalten Beschlussvorschlag zum Beate-Paulus-Kindergarten, Beate-Paulus-Str. 3: Der Kirchengemeinderat beschließt am Beate-Paulus-Kindergarten, Beate-Paulus-Str. 3, festzuhalten Beschlussvorschlag zur Kirchenpflege-Kirchliche Sozialstation, Beate-Paulus- Str. 7: Der Kirchengemeinderat beschließt an der Kirchenpflege-Kirchlichen Sozialstation, Beate-Paulus-Str. 7, festzuhalten Beschlussvorschlag zum Paulus-Gemeindehaus, Rosensteinstr. 18, zum Pfarrhaus Paulus, Teckstr. 23 und zum Wohnhaus, Teckstr. 21: Der Kirchengemeinderat beschließt das Paulus-Gemeindehaus, Rosensteinstr. 18, zusammen mit dem Pfarrhaus Paulus, Teckstr. 23 und dem Wohnhaus, Teckstr. 21, zu verkaufen. Für eine Pfarrwohnung muss weiterhin gesorgt werden. Der Zeitpunkt des Verkaufs bleibt offen und muss von dem im Dezember 2013 neugewählten Kirchengemeinderat Kornwestheims bestimmt werden.
5 Beschlussvorlage zur Immobilienkonzeption für die Sitzung des Kirchengemeinderats am Seite 5/ Beschlussvorschlag zum ökumenischen Thomasgemeindehaus, Theodor-Heuss- Str. 50: Der Kirchengemeinderat beschließt, das ökumenische Thomasgemeindehaus mittelfristig (d.h. in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren) aufzugeben Beschlussvorschlag zum Johannesareal: Zum Johannesareal gehören: Johanneskirche, Weimarstr.31 und Garten Johannesgemeindehaus, Weimarstr.31 Pfarrhaus Johannes-Süd Weimarstr. 33 einschließlich Pfarrgarten Diese Gebäude stehen auf einem Grundstück mit der Gesamtfläche von ca m 2. Das Pfarrhaus Johannes-Nord, Mörikestr. 6 wird in die folgenden `Überlegungen mit einbezogen. Anmerkungen: A: Das Johannesgemeindehaus ist stark renovierungsbedürftig. Die vorhandenen Räume und deren Anordnung entsprechen nach Aufgabe des Paulusgemeindehauses nicht den künftigen Bedürfnissen. B: Zu Beginn der Überlegungen zur Häuserkonzeption wurde ein Modell geprüft, das die Renovierung des Johannesgemeindehauses und der Johanneskirche umfasst. Dieses Modell wurde aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: Eine dauerhafte Festlegung auf die bauliche Verbindung zwischen Kirche und Gemeindehaus wird als nicht zukunftsfähig angesehen. Der Umbau im Bestand führt zu unbefriedigenden Ergebnissen. Erster Beschlussvorschlag zum Johannesareal Der Kirchengemeinderat beschließt, die oben im Punkt B beschriebene Variante nicht zu realisieren. Drei Modelle für die Um- bzw. Neugestaltung des Johannesareals stehen zur Auswahl: Modell 1: Das Johannesgemeindehaus wird abgerissen und neu aufgebaut, die Johanneskirche im nötigen Umfang wenig umgebaut. Modell 2: Haus in Haus Lösung: Das Gemeindehaus wird abgerissen und in die Johanneskirche werden Gemeinderäume eingebaut. Modell 3: Das Johannesgemeindehaus und die Johanneskirche werden abgerissen; dafür wird ein neues Gemeindezentrum gebaut. Zweiter Beschlussvorschlag zum Johannesareal: Der Kirchengemeinderat beschließt, eines der drei beschriebenen Modelle umzusetzen und für das Modell, für das er sich entscheidet, einen Architektenwettbewerb auszuschreiben. Stimmt der Kirchengemeinderat diesem Vorschlag zu, folgt der nächste Beschluss. Dritter Beschlussvorschlag zum Johannesareal: Der Kirchengemeinderat muss entscheiden, welches der drei Modelle im Johannesareal umgesetzt wird. Der Kirchengemeinderat beschließt mit dem folgenden Verfahren das Modell zu bestimmen, das umgesetzt wird: a) Bei der ersten Wahl stehen alle drei Modelle zur Auswahl. Jedes Kirchengemeinderatsmitglied hat eine Stimme und kann sich bei der Abstimmung für ein Modell entscheiden. Das Modell, das die wenigsten Stimmen hat, scheidet aus. b) Haben zwei Modelle bei der ersten Wahl dieselbe geringste Stimmenzahl, wird in einer weiteren Wahl von allen Kirchengemeinderatsmitgliedern entschieden, welches der zwei Modelle ausscheidet. Ergibt sich wieder ein Patt, wird solange abgestimmt bis eine Entscheidung gefallen ist. c) In einem weiteren Wahlgang entscheiden die Kirchengemeinderatsmitglieder darüber, welches der zwei verbliebenen Modelle umgesetzt wird. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit wird solange abgestimmt, bis eine Entscheidung gefallen ist. Stimmt der Kirchengemeinderat diesem Vorschlag zu, folgt der nächste Beschluss.
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