STATUTEN PASO CLUB INTERNATIONAL

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1 STATUTEN PASO CLUB INTERNATIONAL Statuten Paso Club International April 2016 Seite 1 von 1

2 Hinweis: Die Wortwahl in männlicher Form schliesst in der Bedeutung immer auch die weibliche Form mit ein. I. Name, Rechtsform und Sitz des Vereins Der PASO CLUB INTERNATIONAL ist ein international tätiger Verein nach schweizerischem Vereinsrecht im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz in Baar. Der Verein kann sich in Sektionen der jeweiligen Mitgliederländer gliedern. II. Zweck und Aufgaben des Vereins 1. Förderung von rassespezifischen Aktivitäten und Freizeitreiten mit Pasopferden. 2. Förderung der Ausbildung von Reiter und Pferd in den entsprechenden Reitweisen. 3. Durchführung von Turnieren für Pasopferde und andere Gangpferde. Dabei werden sowohl rassespezifische als auch offene Gangpferdeprüfungen angeboten. 4. Durchführung von gemeinsamen Ausritten, Freundschaftstreffen, Studienreisen und Vorträgen. Förderung des Kontaktes der einzelnen Mitglieder untereinander. Pflege der Kameradschaft. 5. Aufklärung über Zucht und die Führung eines Herdebuches für Pasopferde (Paso Peruano, Paso Fino und Paso Partbred 50%). 6. Förderung von Kontakten mit ähnlichen Vereinigungen national und international. 7. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel der Vereinigung dürfen nur für statutarische Zwecke verwendet werden. III. Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied des PASO CLUB INTERNATIONAL können natürliche Personen und juristische Personen jeglicher Nationalität sein. Die Mitgliedschaft wird durch ein Beitrittsgesuch, der Annahme des Gesuchs durch die Geschäftsstelle sowie durch die Bezahlung des Jahresbeitrags erworben. Bei Neueintritt ab zweitem Halbjahr wird nur noch der halbe Jahresbeitrag für das laufende Jahr geschuldet. 2. Erworben werden kann folgende Mitgliedschaft: a) Vollmitglied: Diese Mitglieder können in allen Belangen stimmen und können zu jedem Amt gewählt werden. b) Familienmitglied: Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Personen eine Familie bilden und im gleichen Haushalt leben. Die Familienmitgliedschaft drückt sich dadurch aus, dass sie einen geringeren Mitgliederbeitrag zu entrichten hat. Es ist nur die Vollmitgliedschaft möglich. Die einzelnen Mitglieder der Familie haben je ein Stimmund Wahlrecht. Ferner können sie auch gewählt werden. Ausnahmen ergeben sich aus der Jugendmitgliedschaft. Statuten Paso Club International April 2016 Seite 2 von 2

3 c) Aficionado: Diese Mitglieder sind solche, die am Vereinsgeschehen nicht aktiv teilnehmen, jedoch den Gedanken der Förderung und Verbreitung des Pasopferdes unterstützen möchten (= passive Mitglieder). Sie besitzen das Stimmrecht für Statutenänderungen und das aktive und passive Wahlrecht. Wird ein Aficionado in den Vorstand gewählt, muss er Vollmitglied werden. d) Jugendmitglied: Jugendliche (14-18 Jahre) können mit Zustimmung ihrer Eltern die Mitgliedschaft erwerben. Das Stimm- und Wahlrecht bestimmt sich danach, ob sie Aficionado- oder Vollmitgliedschaft wählen. e) Ehrenmitglieder: Verdiente ehemalige Mitglieder oder Persönlichkeiten können auf Antrag des Vorstandes an einer GV als Ehrenmitglieder aufgenommen oder in solche umgewandelt werden. Sie können nicht in ein Amt gewählt werden, haben aber ein volles Stimm- und Wahlrecht und bezahlen keine Mitgliederbeiträge. 3. Gönner sind Personen, die den Verein uneigennützig bei der Erfüllung seiner statutarischen Aufgaben persönlich, finanziell oder materiell unterstützen. Sie haben weder ein Stimm- noch ein Wahlrecht. Gönnerbeiträge können durch den Vorstand abgelehnt werden. IV. Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 2. Die Mitgliedschaft endet auf das Ende eines Geschäftsjahres, sofern das Mitglied bis zum des Jahres seine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle gerichtet hat. 3. Ausschlussgründe für ein Mitglied aus dem Verein sind folgende: a) Wer gegen die Statuten oder rechtsmässig gefällte Beschlüsse des Vereins verstösst, das Vereinsinteresse schädigt oder gefährdet und sich eines unsportlichen und unkameradschaftlichen Verhaltens schuldig macht. b) Wer gegen die Tierschutzgesetzgebung verstösst. c) Wer seinen Jahresbeitrag nach zweimaliger Mahnung nicht bezahlt hat. 4. Über den Ausschluss befindet der Vorstand, wobei das ausgeschlossene Mitglied während vier Wochen nach dem Ausschluss durch schriftlich begründete Beschwerde den Vorstandsbeschluss anfechten kann. Endgültig über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet in diesem Fall die ordentliche Mitgliederversammlung. V. Das Geschäftsjahr und die Vereinsfinanzen 1. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. 2. Mitgliederbeiträge und allfällige andere Leistungen werden von der Generalversammlung festgelegt. Statuten Paso Club International April 2016 Seite 3 von 3

4 3. Mitgliederbeitrag a) Die Vollmitglieder zahlen den von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag. b) Vorstandmitglieder und Mitglieder, welche für den PCI offiziell mindestens 8h als Helfer (z.b. Turnier, etc.) zur Verfügung stehen, erhalten eine Reduktion um 20%. c) Die Aficionados bezahlen 75% des Vollbeitrages. d) Die Familienmitglieder bezahlen pro Familienmitglied 80% des Vollbeitrages. e) Die Jugendmitglieder bezahlen 50% der jeweiligen von ihnen gewählten Mitgliedschaft. f) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 4. Die finanziellen Mittel des Vereins werden aufgebracht durch: a) Mitgliederbeiträge b) Einnahmen aus Veranstaltungen c) Vermögensertrag d) Zusendungen, Schenkungen, Gönnerbeiträge etc. 5. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder besteht nicht. VI. Die Organisation des Vereins 1. Die Organe des Vereins sind: a) die Generalversammlung (GV) b) der Vorstand c) die Kommissionen d) die Revisionsstelle 2. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich im ersten Semester statt. Sie ist für die folgenden Geschäfte (Traktanden) zuständig: a) Wahl der Stimmenzähler b) Protokoll der letzten GV c) Jahresbericht des Präsidenten und dessen Annahme d) Jahresbericht der Kommissionen e) Jahresbericht des Kassiers f) Revisionsbericht der Revisoren g) Entlastung des Vorstandes h) Abnahme der Jahresrechnung i) Festsetzung der Mitgliederbeiträge Statuten Paso Club International April 2016 Seite 4 von 4

5 j) Wahlen: 1. des Präsidenten 2. des Vorstandes 3. der Revisoren k) Ernennungen und Ehrungen l) Jahresprogramm m) Budget n) Anträge 1. des Vorstandes 2. der Mitglieder o) Verschiedenes p) Auflösung des Vereins 3. Die Generalversammlung ist immer beschlussfähig. Es entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder, Abwesende haben kein Stimmrecht, Stellvertretung ist ausgeschlossen. Ausnahmen: a) Zur Annahme oder Abänderung der Statuten bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Schriftlich eingereichte Stimmen zählen mit. Statutenänderungen müssen artikelweise abgestimmt werden. Sofern mehrere Artikel eine Einheit bilden und diese daher gesamthaft angenommen oder abgelehnt werden müssen, kann der Vorstand mit einer Zweidrittelsmehrheit beschliessen, dass diese nur als Einheit angenommen oder abgelehnt werden können. b) Die Auflösung des Vereins kann nur an einer GV mit einem Mehr von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Schriftlich eingereichte Stimmen zählen mit. Wird die Auflösung beschlossen, so ist an der gleichen GV auch über die Verwendung des Vereinsvermögens Beschluss zu fassen. 4. Eine ausserordentliche GV ist einzuberufen, wenn der Vorstand es als nötig erachtet oder wenn 1/5 der Mitglieder dies schriftlich verlangt. a) Die Einladung zur GV ist vier Wochen vorher zu versenden und muss die zu behandelnden Traktanden enthalten. b) Statutenänderungen, die von Mitgliedern gewünscht werden, sind sechs Wochen vor der GV dem Vorstand bekannt zu geben. c) Anträge der Mitglieder an die GV sind dem Vorstand zwei Wochen vor der GV bekannt zu geben. 5. Die Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, sofern nicht geheime Abstimmung verlangt wird. Über den Antrag auf geheime Abstimmung wird in offener Abstimmung mit einfachem Mehr beschlossen. Im Übrigen werden Beschlüsse in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. 6. Die Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Statuten Paso Club International April 2016 Seite 5 von 5

6 7. Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern, und zwar in den Funktionsbereichen gemäss Pflichtenheft: a) Präsident (zwingend) b) Vizepräsident (optional) c) Kassier (zwingend) d) Geschäftsstelle (zwingend) e) Ressort Aktivitäten (zwingend) f) Ressort Zucht (optional) g) Ressort Kommunikation (optional) 8. Bleibt die Stelle des Vizepräsidenten vakant, ernennt der Vorstand einen Stellvertreter des Präsidenten aus dem Vorstand. 9. Der Vizepräsident kann mit Ausnahme des Kassieramtes ein weiteres Amt übernehmen. 10. Ein Vorstandsmitglied kann nicht zugleich als Revisor tätig sein. 11. Pro Familie darf nur ein Mitglied im Vorstand sein. 12. Maximal ein Jugendmitglied kann im Vorstand Einsitz haben. 13. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung oder via Videokonferenz teilnehmen. Die Vorstandsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei gleicher Stimmenzahl hat der Präsident den Stichentscheid. Ausnahmsweise kann die Vorstandssitzung auch auf dem schriftlichen Weg erfolgen. Der Vorstand ist diesfalls beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder schriftlich abstimmen. Diese Vorstandsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der schriftlich eingereichten Stimmen gefasst. Bei gleicher Stimmenzahl hat der Präsident den Stichentscheid. 14. Der Vorstand kann nötigenfalls weitere Mitglieder oder Experten zuziehen und wenn nötig an den Vorstandssitzungen teilnehmen lassen. 15. Dem Vorstand steht jährlich ein Betrag von Fr zu, über den er frei verfügen kann. Für ausserordentliche Ausgaben räumt die GV dem Vorstand jährlich einen Betrag ein, über den dieser in eigener Kompetenz verfügen kann. 16. Der Präsident leitet sämtliche Vereinsgeschäfte und Versammlungen. So oft es ihm nötig erscheint, versammelt er den Vorstand und wacht über die ordentliche Abwicklung der Vereinsgeschäfte. Er hat den Vereinszielen und den GV-Beschlüssen Nachachtung zu verschaffen und das Ansehen des Vereins zu schützen. Er hat der GV einen Jahresbericht vorzulegen und genehmigen zu lassen. Bei Verhinderung des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident oder der designierte Stellvertreter dessen Funktionen mit allen Rechten und Pflichten. 17. Der Kassier verwaltet die Finanzen des Vereins und erledigt nach Treu und Glauben das Rechnungs- und Zahlungswesen. Er überwacht die Einhaltung des von der GV beschlossenen Budgets. In den Belangen des Rechnungswesens hat er Einzelunterschrift (Banken). Zahlungen, welche die budgetierten Beträge überschreiten, sind nur nach Absprache mit dem Präsidenten auszuführen. Zuhanden des Vorstandes, der Revisoren und der GV hat er die Jahresrechnung und das Budget vorzulegen. Statuten Paso Club International April 2016 Seite 6 von 6

7 18. Der Vorstand kann bei Bedarf Kommissionen bilden, welche sich mit zu definierenden Aufgaben befassen, z.b.: a) Sportkommission b) Rassekommission c) Kommission zur Ausarbeitung von Prüfungsordnungen d) Kommission für Veranstaltungen 19. Die Revisionsstelle besteht aus 2 Revisoren. Die Revisoren überprüfen die Kasse und die Jahresrechnung und verfassen zu Handen der GV einen schriftlichen Revisorenbericht. 20. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder und der Revisoren beträgt 1 Jahr mit unbeschränkter Wiederwählbarkeit. Über die Verhandlungen und Beschlüsse aller Vereinsorgane sind Protokolle zu führen. Vorstandsmitglieder, die vor Ablauf der Amtsdauer zurücktreten wollen, oder welche sich nicht zur Wiederwahl stellen möchten, haben dies 3 Monate vor der GV dem Präsidenten schriftlich mitzuteilen. Eine Demission während der laufenden Amtsdauer ist in der Regel nicht zulässig, kann aber bei schwerwiegenden Gründen oder Krankheit angenommen werden. Die GV nimmt die Demission zur Kenntnis. VII. Schlussbestimmungen 1. Die vorliegenden Statuten wurden anlässlich der Generalversammlung vom 16. April 2016 beschlossen und in Kraft gesetzt. Statuten Paso Club International April 2016 Seite 7 von 7

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