Daniel Maiss Bereitschaftsleiter Lehrrettungsassistent. DRK Ortsvereinigung Gernsheim Infoveranstaltung zum Thema Sanitätswachdienst

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2 Allgemein Die heutige Infoveranstaltung soll einem kurzen Einblick in die Aufgaben des DRK Gernsheim bei Ihrer Veranstaltung geben, aber auch die Vorbereitung, Einsatzplanung und Nachbereitung verdeutlichen. Auch die Voraussetzungen für einen Sanitätswachdienst, die Rechte und Pflichten des Veranstalters, aber auch des DRK Gernsheim möchten wir Ihnen näher bringen. Folgend möchten wir darauf hinweisen, dass am eine Ordnung über die Richtlinien und Kosten für Sanitätswachdienste durch den Vorstand verabschiedet wurde und ab in Kraft tritt.

3 Definition Unter dem Begriff Sanitätswachdienst ist ein Fachdienst zu verstehen, der nachfolgende Aufgabenbereiche wahrnimmt: Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe Allgemeine Betreuungsmaßnahmen

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5 Veranlassung Es gibt 3 verschiedene Punkte, wann ein Sanitätswachdienst veranlasst werden muss/kann: Behördliche Auflage Auflage von Dachverbänden Freiwillige Basis

6 Veranlassung behördliche Auflage Durch bestimmte Gesetze und Verordnungen sind manche Veranstaltungen genehmigungspflichtig. Je nach Art der Veranstaltung können nachfolgende gesetzliche Regelungen greifen: Luftverkehrsgesetz 24 (LuftVG) Straßenverkehrsordnung 29 (StVO) Versammlungsgesetz 15 Abs. 1 Die zuständige Ordnungsbehörde kann bei Bedarf nach dem Ordnungsbehördengesetz eine Veranstaltung mit Auflagen versehen.

7 Veranlassung Auflagen durch Dachverb. Einige Dachverbände haben sich, unabhängig von Genehmigungspflichten oder behördlichen Auflagen die Aufgabe gemacht, für bestimmte Veranstaltungen ihrer Mitgliedsverbände einen definierten Sanitätsdienst zu fordern. Dies ist z.b. bei Veranstaltungen des Motorsports oder bei Reitveranstaltungen der Fall. Hier wird speziell die Qualifikation Rettungssanitäter gefordert.

8 Veranlassung auf freiwilliger Basis Viele Veranstalter wünschen aus Verantwortungsgefühl für die Veranstaltungsteilnehmer oder aus sonstigen Gründen auch ohne Vorhandensein irgendwelcher Auflagen eine sanitätsdienstliche Betreuung ihrer Veranstaltung.

9 Dienstanforderung Ihre Veranstaltung ist uns mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen ist bei einer Veranstaltung mit mehr als Besuchern uns mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen Wie und Wo anfordern? das vorgesehene Formular ausfüllen und uns zukommen lassen persönlich / per Fax / per Mail mit uns in Kontakt treten

10 Entscheidung für Sanitätsdienst Ein Sanitätswachdienst ist eine freiwillige Leistung. Eine Pflicht, einen Sanitätswachdienst durchzuführen, besteht zunächst einmal nicht. Nach erfolgter Anfrage des Veranstalters und erster Datenerhebung stellt sich die Frage, ob dieser Dienst durchgeführt werden kann.

11 Gefahrenanalyse In Hessen gibt es feste Berechnungsgrundlagen, nach denen die zuständige Behörde bei der Genehmigung von Veranstaltungen ihre Gefahrenanalyse hinsichtlich der Bereitstellung eines Sanitätsdienstes durchführt. Das Gefahrenpotenzial einer Veranstaltung ergibt sich in erster Linie aus folgenden Faktoren: Anzahl der Besucher (maximale/tatsächliche) Ort der Veranstaltung Art der Veranstaltung Beteiligung prominenter Personen mit Sicherheitsstufen Allgemeine (polizeiliche) Erkenntnisse

12 Gefahrenanalyse Allgemein wird in Deutschland der Maurer-Algorithmus als eine Art Standard zur Berechnung von Sanitätsdienststärken angesehen. Als weitere Grundlage dient das Konzept Einsatzplanung für den Sanitätsdienst bei Veranstaltungen des Hess. Sozialministeriums vom

13 Gefahrenanalyse - Punkteschema Die Gefahrenanalyse wird mit Punkten dargestellt, diese Punkte werden wie folgt vergeben: Maximale Besucherzahl (4 Personen/m²) (in geschlossenen Anlagen, wird diese Punktzahl verdoppelt) tatsächliche Besucherzahl (2 Personen/m²)

14 Gefahrenanalyse - Punkteschema Art der Veranstaltung

15 Gefahrenanalyse - Punkteschema Besonderheiten Anwesenheit von berühmten Personen VIP-Status, nur im Zusammenhang mit Polizeischutz (5 VIP s = 10 Punkte, jedoch höchstens 30 Punkte) Kenntnisstand der Polizei über erhöhte Gewaltbereitschaft (10 Punkte extra)

16 Gefahrenanalyse - Beispielrechnung Theaterveranstaltung in einer ausverkauften Veranstaltungshalle mit Plätze: zulässige Besucher: 3 Punkte Verdopplung, da bauliche Anlage: 6 Punkte tatsächliche Besucher: 2 Punkte Bewertungsfaktor (Stadtteilfest): 0,20 Ergebnis: = 8 Punkte 8 x 0,20 = 1,6 Punkte

17 Gefahrenanalyse - Beispielrechnung Stadtteilfest auf einer Fläche von m² Zulässige Besucher bei m³: Punktewert bei Besuchern: Zu erwartende Besucher bei 3.000m³ Punktewert bei Besuchern: Besucher 7 Punkte Besucher 12 Punkte Bewertungsfaktor (Stadtteilfest): 0,40 Ergebnis: = 19 Punkte 19 x 0,40 = 7,6 Punkte

18 Gefahrenanalyse - Übersicht

19 Personal und Fahrzeuge Folgende Helferqualifikationen und Fahrzeuge können wir zur Verfügung stellen: Helfer Fahrzeuge Sanitätshelfer Rettungshelfer/ -sanitäter Rettungsassistent Notarzt Krankentransportwagen (KTW) Rettungstransportwagen (RTW)

20 Angebot Nach Erstellen der Gefahrenanalyse wird ein Angebot an den Veranstalter übermittelt. Aus dem Angebot gehen die Helferstärke und qualifikation, die eingesetzten Rettungsmittel, Vereinbarungen sowie die anfallenden Kosten hervor. Das Angebot ist von seitens des Veranstalters zu bestätigen. Im Anschluss wird ein Vertrag gefertigt, dieser sollte spätestens am Veranstaltungstag unterschrieben werden.

21 Vergütung Für einen Sanitätswachdienst wird pro Helfer und Stunde eine Pauschale berechnet. Dabei wird zwischen nicht-kommerziellen und kommerziellen Veranstaltungen unterschieden. Der Stundensatz ist keine Entlohnung für unsere Helfer, sondern dient ausschließlich der Deckung unserer Unkosten und zur Finanzierung unserer umfangreichen Aufgaben. Die Helferinnen und Helfer leisten ihren Dienst ehrenamtlich

22 Vergütung Die Pauschale für Fahrzeuge wird je nach Qualifikation entschieden. Übersteigt der Veranstaltungsrahmen die Dauer von 4 Stunden, übernimmt der Veranstalter die Versorgung der sich im Einsatz befindlichen Helfer in Form von Essen und Getränken. Andernfalls wird eine gestaffelte Verpflegungspauschale in Rechnung gestellt.

23 Vergütung - Beispiel Veranstaltung mit 2 Sanitätshelfer und 1 KTW (Standartbesetzung), Verpflegung wird gestellt Dauer: 6 Stunden 1 Helfer á 3,50 /Stunde 21,00 2 SanHelfer mal 2 multiplizieren 42,00 1 KTW á 20 20,00 Ergebnis: 62,00

24 Vergütung - Beispiel Veranstaltung mit 2 Sanitätshelfer und 1 KTW (Standartbesetzung), Verpflegung wird nicht gestellt Dauer: 6 Stunden 1 Helfer á 3,50 /Stunde 21,00 Verpflegungsgeld/Helfer 05,00 2 SanHelfer mal 2 multiplizieren 52,00 1 KTW á 20 20,00 Ergebnis: 72,00

25 Pflichten des Veranstalters Der Veranstalter verpflichtet sich: den Sanitätsbereich entsprechend zu kennzeichnen und abzusichern Zu- und Abfahrtswege für weitere Rettungsmittel, Polizei und Feuerwehr frei zu halten einen geeigneten Rettungsmittelhalteplatz bereit zu halten

26 Verantwortung des Sanitätsdienstes Die Einsatzkräfte des Sanitätsdienstes übernehmen die Erstversorgung und Betreuung bei medizinischen Notfällen. Ein Kliniktransport obliegt ausschließlich dem Rettungsdienst, der bei Bedarf nachgefordert wird. Da es sich um nichtärztliches Personal handelt (sofern kein Notarzt mit angefordert wurde), ist eine Herausgabe von Medikamenten nicht möglich und untersagt.

27 Dauerhafte Verfügbarkeit Da der DRK Ortsverein als Hilfsorganisation auch Aufgaben im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes bei Großschadensereignissen sowie der Unterstützung des Rettungsdienstes wahrzunehmen hat, kann es unter Umständen erforderlich werden, bei einem entsprechenden Einsatzauftrag an den DRK Ortsverein den Sanitätswachdienst teilweise oder ganz abzubrechen.

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29 Beginn des Dienstes Der Einsatzleiter der Sanitätsgruppe meldet sich bei dem Veranstalter und erklärt die Einsatzbereitschaft. Die Einsatzkräfte bekommen durch den Veranstalter einen Platz zugeteilt und evtl. Instruktionen und Hinweise mitgeteilt. Der Sanitätstrupp besteht, sofern nicht anders vereinbart, aus 2-3 Sanitätshelfern. Das Equipment umfasst einen Notfallrucksack/-tasche sowie ein AED-Gerät und steht einsatzbereit beim Sanitätstrupp.

30 Während des Dienstes Der Sanitätstrupp wird bei größeren Veranstaltungsgeländen in regelmäßigen Abständen Streife laufen. Bei akuten und wichtigen Ereignissen während der Veranstaltung ist über den Einsatzleiter mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen abzustimmen. Alle Maßnahmen und Tätigkeiten werden in einem separaten Protokoll dokumentiert.

31 Nach dem Dienst Der Einsatzleiter meldet sich bei dem Veranstalter ab und informiert diesen über evtl. Vorfälle. Aufräumen und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft, eine erkundende Abschlussrunde sind Aufgaben, die zum Dienst dazugehören.

32 Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

33 Ausstattung meines Vereins Allgemein Die Rettungskette Sofort- Maßnahme Notruf Erste Hilfe Rettungs- Dienst Krankenhaus!! Eine Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied!! Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

34 Ausstattung meines Vereins Ausbildung Es ist wichtig, dass Betreuer und Ausbilder alle zwei Jahre einen Erste Hilfe Kurs oder ein Training besuchen, um fit zu bleiben. Sollte Interesse bestehen, einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen, besteht auch die Möglichkeit, ab einer Anzahl von 12 Teilnehmern, den Kurs bei Ihnen stattfinden zu lassen Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

35 Ausstattung meines Vereins Ausbildung Ein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs kostet in der Regel 40,00 Ein Erste Hilfe Training kostet in der Regel 25,00 Hier darf der letzte EH-Kurs nicht älter wie 24 Monate sein. Für Vereine und Organisationen, die in der Unfallkasse Hessen bzw. des Bundes Mitglied sind, werden die Kosten übernommen. Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

36 Ausstattung meines Vereins Verbandskasten Wissen Sie wo der Verbandskasten im Vereinsheim/Sporthalle/Verwaltung ist? Was befindet sich alles in einem solchen Verbandskasten? Reicht die Ausstattung und das Equipment aus, was uns zur Verfügung steht? Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

37 Ausstattung meines Vereins Verbandskasten Da es leider keine Vorgaben oder DIN-Normen für Vereine gibt, können wir Ihnen nur anbieten, in einem persönlichen Gespräch das Richtige für Ihre Räumlichkeiten zu finden. Infoveranstaltung zum Thema Ausstattung meines Vereins

38 Infoveranstaltung

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