Studienplan für die Studienprogramme Betriebswirtschaftslehre im Masterstudium

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1 Studienplan für die Studienprogramme Betriebswirtschaftslehre im Masterstudium vom 16. Oktober 2014 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der Universität Bern vom 7. Juni 2011 (Universitätsstatut, UniSt) und auf das Reglement über das Bachelor- und Masterstudium und die Leistungskontrollen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern vom 24. August 2006 (RSL WISO), erlässt den folgenden Studienplan: I. Allgemeines GELTUNGSBEREICH Art. 1 1 Dieser Studienplan gilt für alle Studierenden, die an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (Fakultät) Betriebswirtschaftslehre auf Masterstufe studieren oder im Rahmen anderer Studienprogramme Leistungen aus der Betriebswirtschaftslehre beziehen. 2 Soweit nicht näher geregelt, gelten die Bestimmungen im übergeordneten RSL. STUDIENPROGRAMME Art. 2 Das Departement Betriebswirtschaftslehre bietet auf Masterstufe folgende Studienprogramme an: a Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono 90 ECTS-Punkte), b Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor 30 ECTS-Punkte), c Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor 30 ECTS-Punkte). TITEL Art. 3 Folgender Titel kann erworben werden: a Master of Science in Business Administration, Universität Bern. ECTS-PUNKTE Art. 4 Studienleistungen werden nach Arbeitsaufwand wie folgt bemessen: a Vorlesungen: 1.5 bis 6 ECTS-Punkte, b Seminare: 4 bis 6 ECTS-Punkte, 1

2 c Übungen: 1.5 bis 3 ECTS-Punkte, d Literaturstudien (vgl. Art. 38 Abs. 2 RSL WISO): Leistungskontrolle für fachspezifische Einzelarbeit, 1 bis maximal 2 ECTS-Punkte je nach Arbeitsaufwand (maximal total 6 ECTS-Punkte aus Literatur- und Sonderstudien an Studiengang anrechenbar), e Sonderstudien (vgl. Art. 38 Abs. 2 RSL WISO): Leistungskontrolle für fachspezifische Einzelarbeit, 1 bis maximal 4 ECTS- Punkte je nach Arbeitsaufwand (maximal total 6 ECTS- Punkte aus Sonder- und Literaturstudien an Studiengang anrechenbar), f Masterarbeit: 20 ECTS-Punkte. MODULE Art. 5 Das Studium ist modular gegliedert: a Fachmodule bestehen aus mehreren inhaltlich zusammengehörigen Leistungsnachweisen. Einzelheiten regelt Anhang 1. b Das Wahlmodul besteht aus Lehrveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre und ggf. Masterlehrveranstaltungen anderer Departemente der Fakultät oder Masterlehrveranstaltungen anderer Fakultäten. LEISTUNGSKONTROLLEN Art. 6 Die Leitenden der Lehrveranstaltung geben Ziele, Inhalte und die Art der Leistungskontrolle vor Beginn der Lehrveranstaltung bekannt. BENOTUNG Art. 7 Für die Benotung gilt Artikel 44 RSL WISO. WIEDERHOLUNG UND KOMPENSATION Art. 8 1 Nicht bestandene Leistungskontrollen können einmal wiederholt werden. Weiteres regelt Artikel 30 RSL WISO. 2 Bei definitivem Nichtbestehen einer Leistungskontrolle eines Fachmoduls gemäss Absatz 1 ist die Anrechnung des betreffenden Fachmoduls nicht möglich. Allfällige bereits bestandene Leistungskontrollen können im Wahlmodul angerechnet werden. 3 Eine doppelte Anrechnung von Leistungsnachweisen ist nicht zulässig. 4 Die Anrechnung fakultätsfremder und auswärtiger Studienleistungen regeln Artikel 56ff. RSL WISO. II. Master-Studienprogramme 1. Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono 90 ECTS-Punkte) INHALTE UND STUDIENZIELE Art. 9 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) dient der Vertiefung von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Es baut auf Vorkenntnissen auf, die in einem einschlägigen Bachelorstudiengang erworben wurden. 2

3 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) fokussiert sich auf Kernfächer der Betriebswirtschaftslehre. Es besteht sowohl die Möglichkeit einer breit gefächerten inhaltlichen Ausrichtung im Sinne einer Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre als auch einer Schwerpunktsetzung. Im Masterstudium werden relevante und zeitgemässe Theorien, Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre sowie forschungsmethodische Kompetenz vermittelt. Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) soll die Absolventinnen und Absolventen befähigen, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten sowie komplexe Probleme zu lösen. Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Ergebnisse ihrer Arbeit effektiv zu kommunizieren und ihr eigenes Handeln sowie die erlernten Theorien und Methoden anzuwenden und kritisch zu reflektieren. Mit ihrem Masterstudium erlangen sie die Befähigung für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit in Wirtschaft und Verwaltung sowie die Grundlage für weitere wissenschaftliche Tätigkeiten. ZULASSUNGS- VORAUSSETZUNGEN Art Die Universitätsleitung beschliesst über die Zulassung zum Studium (Art. 39 Abs. 1 Bst. p des Gesetzes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG)). Die Fakultät empfiehlt der Universitätsleitung die Zulassung. 2 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) sind neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen zum Studium an der Universität Bern und Artikel 28 RSL WISO: a Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule in Betriebswirtschaftslehre (Monofach oder Major) werden aufgenommen. b Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre werden aufgenommen. c Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit weniger als 60 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre können aufgenommen werden. d Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss einer schweizerischen Hochschule werden bei äquivalenten Voraussetzungen (mindestens 60 ECTS-Punkte in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre) nach Empfehlung der Prüfungskommission auf Antrag der Fakultät aufgenommen. e Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Bachelorabschluss können bei äquivalenten Voraussetzungen (mindestens 60 ECTS-Punkte in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre) nach Empfehlung der Prüfungskommission auf Antrag der Fakultät aufgenommen werden. 3 Fehlende Studienleistungen auf Bachelorstufe können im Rahmen von Vorbedingungen zum Masterabschluss (Auflagen) oder im Fall von Absatz 2 Buchstabe c und e im Rahmen von Eintrittsvoraussetzungen (Bedingungen) nachgeholt werden. 3

4 4 Zusatzleistungen in Form von Bedingungen und/oder Auflagen gemäss Absatz 3 und Artikel 28 RSL WISO werden individuell definiert. Die Zusatzleistungen werden auf Antrag des Departements Betriebswirtschaftslehre durch die Prüfungskommission festgelegt. 5 Bachelor-Studierende an der Universität Bern, die das Master- Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) konsekutiv studieren wollen, können während des letzten Semesters ihres Bachelorstudiums Lehrveranstaltungen des Master-Studienprogramms besuchen und Leistungskontrollen ablegen, vorausgesetzt, sie haben bereits Studienleistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Punkten im Bachelorstudium angerechnet bekommen. ZUSÄTZLICHE STUDIENVORAUSSETZUNG FÜR STUDIERENDE MIT AUSLÄNDISCHEM STUDIENAUSWEIS STUDIENAUFBAU Art Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem ausländischen Bachelorabschluss müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen gemäss Artikel 10 für die Zulassung zum Master- Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) einen GMAT mit Mindestpunktzahl 575 vorweisen. 2 Das Testresultat (Original oder beglaubigte Kopie) muss mit dem Bewerbungsdossier eingereicht werden. Andernfalls wird der Bewerber oder die Bewerberin nicht zum Masterstudium zugelassen. Der Test kann nicht nachträglich absolviert und das Resultat nachgereicht werden. Art Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) setzt sich wie folgt zusammen: a Fachmodule, b Wahlmodul, c Seminar in Betriebswirtschaftslehre, d Masterarbeit. 2 Die angebotenen Fachmodule sind im Anhang 1 angegeben. BEREICH/VERTIEFUNG Art Im Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) kann optional eine Vertiefung gewählt werden; diese wird im Diploma Supplement ausgewiesen. 2 Eine Vertiefung umfasst mindestens 36 ECTS, bestehend aus mindestens zwei Fachmodulen sowie bestimmten Veranstaltungen aus dem Wahlmodul und/oder dem Seminar (nach Art. 12), die einem der folgenden Bereichen zugeordnet sind: a Accounting and Finance, b Management, c Marketing, d Wirtschaftsinformatik (Information Systems). 3 Der Anhang 2 definiert, aus welchen Fachmodulen und Veranstaltungen sich die jeweilige Vertiefung zusammensetzt. 4

5 LEISTUNGEN MASTERARBEIT Art Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) besteht aus den folgenden Leistungen: a Pflichtleistungen: - Masterarbeit (20 ECTS-Punkte) b Wahlpflichtleistungen: - Mindestens 4 (und maximal 6) Fachmodule (im Umfang von je 9 bis 13.5 ECTS-Punkten) - 1 Seminar in Betriebswirtschaftslehre (im Umfang von 6 ECTS-Punkten) c Wahlleistungen: - Wahlmodul (im Umfang von 10 bis 28 ECTS-Punkten) 2 Im Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) können bis zu 9 ECTS-Punkte ausserhalb des Departements Betriebswirtschaftslehre (d.h. in Masterlehrveranstaltungen anderer Departemente der Fakultät oder in Masterlehrveranstaltungen anderer Fakultäten) erbracht werden (vgl. Anhang 3). Diese werden dem Wahlmodul zugeordnet. Art Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) wird mit einer Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS- Punkten abgeschlossen. 2 Für die Masterarbeit gilt Artikel 31 Absatz 2 bis 7 RSL WISO. 3 Für die Ausarbeitung der Masterarbeit stehen 6 Monate ab Anmeldung zur Verfügung. Wird die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht, so gilt sie als nichtbestanden. In begründeten Fällen kann die betreuende Dozentin bzw. der betreuende Dozent eine Verlängerung dieser Frist gewähren. 4 Vor der Anmeldung zur Masterarbeit sind allfällige Auflagen erfolgreich abzuschliessen und es müssen mindestens 45 ECTS- Punkte erworben worden sein. BESTEHENSNORM NOTE Art. 16 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Mono) ist bestanden, wenn: a die Module und Lehrveranstaltungen gemäss Artikel 14 bestanden sind, b die Masterarbeit mit mindestens der Note 4,0 bewertet ist, c allfällige Auflagen mit genügender Note bewertet sind, d die Masternote gemäss Artikel 32 RSL WISO mindestens 4 beträgt, e Leistungsnachweise der Masterstufe im Umfang von 90 ECTS angerechnet worden sind. Art. 17 Für die Masterabschlussnote gilt Artikel 32 RSL WISO. 5

6 2. Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor 30 ECTS-Punkte) INHALTE UND STUDIENZIELE ZULASSUNGS- VORAUSSETZUNGEN STUDIENAUFBAU LEISTUNGEN BESTEHENSNORM Art. 18 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) dient der Vertiefung von betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Es fokussiert sich auf Kernfächer der Betriebswirtschaftslehre und baut auf Vorkenntnissen auf, die in einem einschlägigen Bachelorprogramm (Minor) erworben wurden. Im Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) werden relevante und zeitgemässe Theorien, Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre sowie forschungsmethodische Kompetenz vermittelt. Art Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) sind neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen zum Studium an der Universität Bern: a Minor Betriebswirtschaftslehre auf Bachelorstufe im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten oder b Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 30 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre. 2 Fehlende Studienleistungen auf Bachelorstufe können im Rahmen von Vorbedingungen zum Masterabschluss (Auflagen) nachgeholt werden. 3 Zusatzleistungen in Form von Auflagen gemäss Artikel 28 RSL WISO werden individuell definiert. Art. 20 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) setzt sich wie folgt zusammen: a Fachmodule, b Wahlmodul. Art. 21 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) besteht aus den folgenden Leistungen: a Wahlpflichtleistungen: - Mindestens 1 Fachmodul (im Umfang von 9 bis 13.5 ECTS-Punkten) wählbar aus dem Anhang 1 b Wahlleistungen: - Wahlmodul bestehend aus den übrigen Veranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre (im Umfang von 3 bis 21 ECTS-Punkten) Art. 22 Das Master-Studienprogramm Betriebswirtschaftslehre (Minor) ist bestanden, wenn: a die Module und Lehrveranstaltungen gemäss Artikel 21 bestanden sind, b allfällige Auflagen mit genügender Note bewertet sind, 6

7 c die Note gemäss Artikel 32 RSL WISO mindestens 4 beträgt, d Leistungsnachweise der Masterstufe im Umfang von 30 ECTS angerechnet worden sind. NOTE Art. 23 Für die Note des Minor gilt Artikel 32 RSL WISO. 3. Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor 30 ECTS-Punkte) INHALTE UND STUDIENZIELE Art. 24 Das Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) dient der Vertiefung in wirtschaftsinformatischen Kenntnissen und der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit wirtschaftsinformatischen Fragestellungen. Im Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) werden relevante und zeitgemässe Theo rien, Konzepte und Methoden der Wirtschaftsinformatik sowie forschungsmethodische Kompetenz vermittelt. Es werden vertiefte Kenntnisse der Entwicklung, der Anwendung und des Managements von Informationssystemen und Informationsressourcen vermittelt. Dieser Minor befähigt die Studierenden die Potenziale des Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in Wirtschaft und Verwaltung besser zu verstehen und auszuschöpfen. ZULASSUNGS- VORAUSSETZUNGEN STUDIENAUFBAU LEISTUNGEN Art Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) sind neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen zum Studium an der Universität Bern: a Minor Wirtschaftsinformatik oder Betriebswirtschaftslehre auf Bachelorstufe im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten oder b Bachelorabschluss einer schweizerischen universitären Hochschule mit mindestens 30 ECTS-Punkten in der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftsinformatik. 2 Fehlende Studienleistungen auf Bachelorstufe können im Rahmen von Vorbedingungen zum Masterabschluss (Auflagen) nachgeholt werden. 3 Zusatzleistungen in Form von Auflagen gemäss Artikel 28 RSL WISO werden individuell definiert. Art. 26 Das Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) setzt sich wie folgt zusammen: a Fachmodule, b Wahlmodul. Art. 27 Das Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) besteht aus den folgenden Leistungen: a Wahlpflichtleistungen: - Mindestens 1 Fachmodul (im Umfang von 9 bis 13.5 ECTS-Punkten) aus Wirtschaftsinformatik gemäss Anhang 1 7

8 b Wahlleistungen: - Wahlmodul bestehend aus den übrigen Veranstaltungen der Wirtschaftsinformatik (im Umfang von 3 bis 21 ECTS- Punkten) BESTEHENSNORM NOTE Art. 28 Das Master-Studienprogramm Wirtschaftsinformatik (Minor) ist bestanden, wenn: a die Module und Lehrveranstaltungen gemäss Artikel 27 bestanden sind, b allfällige Auflagen mit genügender Note bewertet sind, c die Note gemäss Artikel 32 RSL WISO mindestens 4 beträgt, d Leistungsnachweise der Masterstufe im Umfang von 30 ECTS angerechnet worden sind. Art. 29 Für die Note des Minor gilt Artikel 32 RSL WISO. III. Rechtspflege BESCHWERDEVERFAHREN Art. 30 Es gelten die Bestimmungen des RSL WISO. IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen ÄNDERUNG DES STUDIENPLANS ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Art. 31 Die Änderungen des Studienplans unterliegen der Genehmigung durch die Universitätsleitung. Ausgenommen sind die Änderungen des Anhangs, die in der Kompetenz des Fakultätskollegiums liegen. Art Dieser Studienplan gilt für Studierende, die ab Herbstsemester 2015 Betriebswirtschaftslehre auf Masterstufe zu studieren beginnen. 2 Studierende, die gemäss dem Studienplan zum Studiengang Master Betriebswirtschaftslehre vom 1. September 2007 studieren, können ihr Studium nach dem genannten Studienplan bis zum Ende des Frühjahrssemesters 2017 abschliessen oder auf Antrag in den vorliegenden Studienplan übertreten. 8

9 I NKRAFTTRETEN Art. 33 Dieser Studienplan ersetzt den Studienplan zum Studiengang Master Betriebswirtschaftslehre vom 1. September 2007 und tritt am 1. August 2015 in Kraft. Bern, 16. Oktober 2014 Im Namen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät Der Dekan: Prof. Dr. Harley Krohmer Von der Universitätsleitung genehmigt: Bern,20. Januar2015 Der Rektor: f1. ~ a." Vvv I Prof. Dr. Martin Täuber 9

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