Stipendium Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
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- Gundi Bretz
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1 AKTIONSBÜNDNIS Stipendium Foto: istock.com/steve Debenport Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin
2 Stipendium Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin Das Stipendium Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der beruflichen Qualifizierung zur Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Zudem können Studierende der Humanmedizin bei ihrer arbeitsmedizinischen/betriebsmedizinischen Ausbildung gefördert werden. Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Aktionsbündnisses zur Sicher ung des, mit dem Ziel Ärztinnen und Ärzte sowie Studierende der Humanmedizin in Deutschland bei der speziellen fachlichen Weiterqualifizierung bzw. Ausbildung zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Nachwuchsgenerierung im Fach Arbeitsmedizin zu leisten. Wer kann gefördert werden? Bewerben um ein Stipendium Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin kann sich, jede/r approbierte Ärztin/Arzt in Deutschland sowie jeder Studierende der Humanmedizin die/der folgende Voraussetzungen erfüllt: Ärztinnen/Ärzte die eine Weiterqualifizierung im Bereich Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin anstreben, die eine entsprechende Weiterbildungsstelle (mindestens Halbtags) bei einer/m weiterbildungsberechtigten Ärztin/Arzt vorweisen können (Wiedereinstieg nach Elternzeit), die noch nicht mit der fachbezogenen Weiterbildung begonnen haben, die über die weiteren Voraussetzungen zum Erwerb der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin (bereits 24-monatige Tätigkeit im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin oder anrechnungsfähigem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung) oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (bereits 12-monatige Tätigkeit im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin oder anrechnungsfähigem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung) verfügen. Studierende der Humanmedizin die an einer deutschen Universität immatrikuliert sind und die die Erste Ärztliche Prüfung (M1 bzw. Physikum ) erfolgreich abgelegt haben und sich im klinischen Studienabschnitt befinden.
3 Was kann gefördert werden? Ärztinnen und Ärzte: Förderungsfähig sind in der Regel folgende Maßnahmen: Kinderbetreuung bei Wiedereinstieg nach Elternzeit (maximal 400 /Monat) Teilfinanzierung der Kursgebühr für den 360 Stunden Weiterbildungskurs Arbeitsmedizin (maximal 500 ), soweit noch keine arbeitsmedizinische Weiterbildungsstelle angetreten wurde, Reise- und Übernachtungskosten für den Kurs können hingegen nicht übernommen werden. Schnupperstipendien für eine mindestens 2-wöchige Hospitation von Ärztinnen und Ärzten aus anderen Fachrichtungen ( Quereinsteiger ) in der Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin (maximal 500 ) Eine bereits begonnene Weiterbildung (Ausnahme bei Wiedereinstieg nach Elternzeit) kann nicht gefördert werden. Studierende der Humanmedizin: Förderungsfähig sind in der Regel folgende Maßnahmen: eine vierwöchige Famulatur im Fach Arbeitsmedizin (maximal 500 ) ein Tertial im praktischen Jahr in der Arbeitsmedizin (maximal ) Reisekostenzuschuss für die Teilnahme an zertifizierten arbeitsmedizinischen/betriebsärztlichen Kongressen/Fortbildungsveranstaltungen, soweit der Veranstalter für die Studierenden keine Teilnahmegebühr verlangt (maximal 100 pro Tag, insgesamt maximal 300 ) Wie hoch und wie lange kann gefördert werden? Bei Einzelmaßnahmen kann jeweils in dem oben aufgeführten maximalen Umfang gefördert werden. Stipendien für längerfristige Maßnahmen können zunächst maximal für ein Jahr beantragt werden, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist in begründeten Ausnamefällen möglich. Ärztliche Stipendiatinnen und Stipendiaten können Zuschüsse von jährlich bis zu für die oben aufgeführten Maßnahmen beantragen. Der Eigenanteil bei den beantragten Maßnahmen soll mindestens 20% der Kosten - höchstens pro Förderjahr bzw. pro Fördermaßnahme betragen. Studentische Stipendiatinnen und Stipendiaten können in der Regel während ihrer klinischen Ausbildung insgesamt eine maximale Förderung von beantragen, ein Eigenanteil muss nicht ausgewiesen werden.
4 Welche Unterlagen sind der Bewerbung um ein Stipendium beizulegen? Ärztinnen und Ärzte: Der Bewerbung um ein Stipendium sind folgende Unterlagen beizufügen: tabellarischer Lebenslauf Approbationsurkunde eine ca. ein- bis zweiseitige Begründung des Antrags Zusätzlich bei Antrag auf ein Weiterbildungsstipendium: Bestätigung einer bereits 12 bzw. 24 monatigen Tätigkeit im Gebiet Innere Medizin und/oder in Allgemeinmedizin oder in einem anrechnungsfähigem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung Bestätigung einer/s weiterbildungsberechtigten Ärztin/Arzt über eine Weiterbildungsstelle Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin Die geförderten Maßnahmen sind nach Abschluss der Förderung mit Einzelnachweisen zu belegen. Studierende der Humanmedizin: Der Bewerbung um ein Stipendium sind folgende Unterlagen beizufügen: tabellarischer Lebenslauf Zeugnis der Ersten klinischen Prüfung (M1 bzw. Physikum ) Immatrikulationsbescheinigung einer deutschen Universität eine ca. ein- bis zweiseitige Begründung des Antrags Die geförderten Maßnahmen sind nach Abschluss der Förderung mit Einzelnachweisen zu belegen. Bei Antrag auf eine Förderung einer Famulatur bzw. des Praktischen Jahres ist zusätzlich der Nachweis der Famulaturstelle bzw. der Zuteilung zu einem PJ-Platz im Fach Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin vorzulegen. Bei Antrag auf Förderung einer Nachwuchsveranstaltung, eines Kongresses oder einer Fortbildungsveranstaltung im Fach Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin sind das Programm der Veranstaltung vorzulegen.
5 Wer entscheidet über die Vergabe eines Stipendiums? Die Entscheidung über die Vergabe eines Stipendiums wird vom Vorstand des Aktionsbündnisses einstimmig getroffen (Enthaltungen werden nicht als Nein-Stimmen gewertet). Der Entscheidung werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt: Qualifikation der/s Antragstellerin/Antragstellers Begründung des Antrages ggf. wirtschaftliche und/oder soziale Gesichtspunkte Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Wo kann man sich um ein Stipendium bewerben? Die Bewerbungen für ein Stipendium sind bei folgender Adresse einzureichen: Vorsitzender des Aktionsbündnisses zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Cc Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz Obere Zahlbacher Straße Mainz Weiterführende Informationen zum Aktionsbündnis finden Sie unter: Bewerbungsschluss Bewerbungsschluss für die aktuell ausgeschriebenen Stipendien ist der
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