Einbringen von Sondierbohrungen/ Durchführung von Bohrlochdetektionen. SICHERHEIT durch Erfahrung

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1 Einbringen von Sondierbohrungen/ Durchführung von Bohrlochdetektionen SICHERHEIT durch Erfahrung

2 2 WIR ÜBER UNS Kompetenz aus 60 Jahren Erfahrung Wir von der P-H-Röhll NRW GmbH sind eines der führenden Unternehmen in Deutschland im Bereich der Kampfmittelräumung. Hervorgegangen sind wir aus dem 1946 gegründeten Traditionsunternehmen P. H. Röhll KG, Europas erster privater Kampfmittelräumfirma. Die erfahrenen Kampfmittelräumer und heutigen Geschäftsführer Jürgen Plum und Michael Hobrack richteten das Unternehmen im Jahr 2004 konzeptionell neu aus und gaben ihm die aktuelle Firmierung.

3 3 Einleitung Diese Broschüre richtet sich an Bauherren, Ingenieurbüros, Firmen und Grundstückseigentümer (nachfolgend Bedarfsträger genannt), die ordnungsgemäß einen Bauantrag für eine erweiterte Nutzung ihrer Flächen gestellt haben und in der Stellungnahme der örtlichen Ordnungsbehörde zwar keine hinreichenden Indikatoren für eine konkrete, jedoch eine diffuse Kampfmittelbelastung erhalten haben. Hierzu gibt die örtliche Ordnungsbehörde ggf. weitere Empfehlungen, man spricht hierbei von Baugrundeingriffen auf Flächen ohne konkrete Gefahr. Ziel ist es, den Antragstellern eine relativ sichere, eigenverantwortliche Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, ohne dabei von Beginn an den Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligen zu müssen. Bei hinreichenden Indikatoren für eine konkrete Kampfmittelbelastung finden andere Mechanismen Anwendung, die dann von der örtlichen Ordnungsbehörde eingeleitet werden. diesem Datum vorgenommene Geländeerhöhungen (Aufschüttungen/Auffüllungen) sind vorab zumindest abzuschätzen und mit den ersten Sondierungen zu ermitteln. Das Ergebnis ist entscheidend für die Festlegung der Bohrlochtiefen und zur Beurteilung der Messdaten. Dies kann dazu führen, dass Bohrungen tiefer als 8 m eingebracht werden müssen und ein feststellender Bodeneingriff schon im Auffüllungsbereich stattfinden muss, wenn nicht klar ist, dass diese schon vor dem 8. Mai 1945 vorhanden waren. Liegt durchgehend anstehender Fels in einer Tiefe von weniger als 8,0 m unter der GOK, so endet das Gefährdungsband dort. Die Verwitterungszone und Klüftungen gelten nicht als anstehender Fels. Alle Arbeiten des Baugrundeingriffs sind grundsätzlich ohne Gewaltanwendung und erschütterungsarm durchzuführen. Die Vorrichtungen und Maschinen sind so zu betreiben, dass auftretende Widerstände erkannt werden. Aktenzeichen/Kampfmittelmeldungsnummer (KMM-Nr.) Mit der Stellungnahme erhalten sie eine sogenannte Kampfmittelmeldungsnummer (KMM-Nr.) bzw. ein Aktenzeichen. Für alle weiteren Bearbeitungen ist diese Nummer wichtig und muss im weiteren Schriftverkehr, auch an nachfolgend beauftragte Firmen, die mit der Kampfmittelüberprüfung im Zusammenhang stehen, weitergegeben werden. Gefährdungen durch Kampfmittel/Gefährdungsband Gefährdungen durch Kampfmittel entstehen dadurch, dass sie entweder oberflächennah ausgelegt, von erdgebundenen Waffen ausgebracht oder von Luftfahrzeugen abgeworfen wurden. Im Krieg und nach Kriegsende wurden Kampfmittel auch in Vertiefungen (Krater, Gräben, Gewässer etc.) verkippt. Mit Kampfmitteln ist grundsätzlich bis zu einer Tiefe von 8 m unterhalb der Geländeoberkante (GOK) zu rechnen. Diese Tiefe wird als Gefährdungsband bezeichnet. Bezugsebene für die Bewertung der Kampfmittelbelastung ist die GOK zum Zeitpunkt des Kriegsendes (8. Mai 1945). Nach GOK zum Bohrzeitpunkt GOK zum Kriegsende 1 m 2 m 3 m 4 m 5 m 6 m 7 m 8 m Ende Gefährdungsband Bohrungen auf Fels: Nachkriegsaufschüttung gewachsener Boden anstehender Fels An Stellen, an denen bereits wenige Meter unter der GOK Felsboden ansteht, können Bohrungen nicht auf die gewünschte Tiefe gebracht werden. Die Bohrungen werden an dieser Stelle abgebrochen und detektiert. Bombenblindgänger können an dieser Stelle nicht tiefer ins Erdreich eingedrungen sein.

4 4 SONDIERBOHRUNGEN/BOHRLOCHSONDIERUNG Sicherheitsüberprüfungen Da es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Ausund Durchführungsarten bei bestimmten Überprüfungsformen gibt, sei hier vorrangig das Bundesland Nordrhein- Westfalen dargestellt und beispielhaft Verfahren anderer Bundesländer gegenübergestellt. Die Sicherheitsüberprüfungen beschränken sich ausschließlich auf die Detektion von Bombenblindgängern. Art der späteren Nutzung Einbringen von Sondierbohrungen (NRW) Einzelne Bohrpfähle / Rüttelstopfsäulen Bis zu einem Pfahldurchmesser von 1,0 m wird zentral eine Sondierbohrung eingebracht. Bei Pfahldurchmessern > 1,0 m werden im Abstand von drei Sondierbohrungen eingebracht. Die Anzahl der Ausschlussbohrungen (0,27 m Abstand) richtet sich nach dem jeweiligen Pfahldurchmesser Verbauträger / Berliner Verbau Pro Verbauträger wird zentral eine Sondierbohrung eingebracht. Ausschlussbohrungen werden rund um die Sondierbohrung im Abstand von 0,27 m eingebracht. Pfahl-Ø bis 1,0 m Pfahl-Ø > 1,0 m Spundwandverbau Entlang der Verbauachse werden Sondierbohrungen im Abstand von 1,5 m eingebracht. Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse in drei Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht. 1,5 m Überschnittene Bohrpfahlwand bis 1,0 m Durchmesser Entlang der Achse werden Sondierbohrungen im Abstand von 1,5 m eingebracht. Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse in Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht 1,5 m Überschnittene Bohrpfahlwand > 1,0 m Durchmesser Die Sondierbohrungen werden versetzt im Abstand von eingebracht. Ausschlussbohrungen werden entlang der Verbauachse in Reihen im Abstand von 0,27 m eingebracht (die Anzahl der Reihen richtet sich nach dem Durchmesser der Bohrpfähle). Vollflächige Überprüfung einer Fläche Die Sondierbohrungen werden im Bereich der gesamten Fläche versetzt im Abstand von eingebracht.

5 5 Gibt es für das betreffende Bundesland keine Regelungen zu Sicherheitsprüfungen, handeln wir nach der Technischen Verwaltungsvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen (TVV NRW). Vor der Ausführung von Spezialtiefbaumaßnahmen (z. B. Bau von Spundwänden, Bohrpfahlwänden, Schlitzwänden, Verankerungen usw.) veranlasst der Bedarfsträger die Einbringung von Sondierbohrungen. Einbringen von Ausschlussbohrungen (NRW) Pfahl-Ø 0,6 m Pfahl-Ø bis 0,6 m bis 0,8 m bis 1,0 m bis 1,2 m bis 1,5 m Bohrungen 6 Stück 12 Stück 18 Stück 30 Stück 42 Stück Unterschiede beim Einbringen von Sondierbohrungen in anderen Bundesländern z.b. Baden-Württemberg 3 Bohrungen in 1,0 m Radius 1,0 m z.b. Niedersachsen 3 Bohrungen in Radius ca Ausschlussbohrungen pro lfm. z.b. Bremen 1,50 m 1,0 m 1,50 m Die Anzahl der Bohrungen pro lfm. richtet sich nach dem Pfahldurchmesser z.b. Bremen 1,50 m 1,0 m 1,50 m Pfahl-Ø bis 0,6 m bis 0,8 m bis 1,0 m bis 1,2 m bis 1,5 m Bohrungen pro lfm. Bohrpfahlwand Stück in 3 Reihen Stück in 4 Reihen Stück in 5 Reihen Stück in 6 Reihen Stück in 7 Reihen

6 6 SONDIERBOHRUNGEN/BOHRLOCHSONDIERUNG Ausführung der Detektionsbohrungen Die Erstellung der Detektionsbohrung wird im Schneckenbohrverfahren drehend ausgeführt. Schlagende Bohrverfahren sind nicht zulässig. Bei plötzlich auftretenden ungewöhnlichen Bohrwiderständen innerhalb des Gefährdungsbandes ist die Bohrung sofort aufzugeben. Der neue Bohransatzpunkt muss mindestens entfernt sein. Spülverfahren mit Spüllanze können sinngemäß angewandt werden. Ihr Partner für passive Infrastrukturprodukte Die Bohrlöcher sind zu verrohren, die Verrohrung muss mindestens einen Innendurchmesser von 60 mm aufweisen und frei von Ferrometallen sein. Vorzugsweise sollten PVC Rohre Verwendung finden, die mit einem Stopfen gegen Eindringen von Erdreich an der Unterseite verschlossen sind. Bei hohem Grundwasserspiegel sollte das verschlossene Rohr gegen Auftrieb mit Wasser befüllt werden. In den Bodenklassen 2 bis 4 kann der Einsatz von Hohlbohrschnecken erforderlich werden, da diese eine Verrohrung ermöglichen, bevor das erstellte Bohrloch nach dem Entfernen der Bohrschnecken einbricht. Durch die Verwendung von Hohlbohrschnecken (technisch andere Arbeitsweise als im normalen Schneckenbohrverfahren) erhöht sich der Arbeitsaufwand um ca. 30 %. GOK zum Bohrzeitpunkt GOK zum Kriegsende z.b. 3,0 m Aufschüttung Nachkriegsaufschüttung (ferromagn. Störkörper) - nt + 1 m 2 m 3 m Im Aufschüttungsbereich sind die Detektionsdaten wegen ferromagnetischen Störungen oft nicht auswertbar. 7,0 m Bohrtiefe 8,0 m Gefährdungsband gewachsenes Erdreich 4 m 5 m 6 m 7 m 8 m 9 m Im Bereich des gewachsenen Erdreichs ist eine Auswertung der Detektionsdaten möglich. Die Signatur eines vorhandenen ferromagnetischen Störkörpers ist hier gut erkennbar. maximale Eindringtiefe eines Bombenblindgängers Aufzeichnung der geomagn. Anomalien mit geeigneten Detektionsverfahren. 10 m

7 7 Verhalten bei Bohrhindernissen Sollte sich bei der Durchführung der vorgenannten Bohr- bzw. Spülverfahren ein Verdacht auf das Vorhandensein (z. B. bei Bohrhindernissen) von Kampfmitteln ergeben, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der zuständige Kampfmittelräumdienst zu benachrichtigen. Detektion nach Kampfmitteln und Freigabe Wie schon angesprochen, gibt es länderspezifische Eigenheiten, insbesondere bei der anschließenden Detektion nach Kampfmitteln und der damit zusammenhängenden Freigabe in den eingebrachten Sondierbohrungen. Hier sollen beispielhaft zwei Bundesländer dargestellt werden. Nordrhein-Westfalen: In NRW besteht die Möglichkeit, dass neben den eigenen Kräften des Kampfmittelräumdienstes zur Detektion der eingebrachten Bohrungen eine durch die zuständige Bezirksregierung in einem Losvergabeverfahren beauftragte Fachfirma die Bohrlochdetektionen durchführt. Die Beurteilung der Detektionsdaten und der damit verbundenen Freigabe oder weiterer Auflagen obliegt ausschließlich der zuständigen Bezirksregierung. Hessen: Das Bundesland Hessen führt eine Liste mit den in diesem Bundesland zugelassenen Fachfirmen für die Arbeiten in der Kampfmittelräumung. Nur diese Fachfirmen können vom Bedarfsträger beauftragt werden. Die beauftragte Firma kann dann die Detektionsbohrungen ausführen, detektieren und ggf. in Abstimmung mit dem zuständigen Kampfmittelräumdienst direkt vor Ort freigeben oder weitere Maßnahmen, wie die Überprüfung durch feststellenden Bodeneingriff, durchführen. Bewertung der Detektionsergebnisse Das Ergebnis der Auswertung wird schriftlich, wenn zulässig, vorab mündlich, mitgeteilt. Es können drei Aussagen für die weitere Vorgehensweise getroffen werden: 1. Sie bekommen einen Bericht mit einer Freigabe der Detektionsbohrungen ohne weitere Auflagen, dann sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. 2. Im Freigabebericht ist ein Verdachtsmoment vorhanden, es ist ein feststellender Bodeneingriff erforderlich. Die dazu erforderlichen Schritte sind je nach Bundesland unterschiedlich. Im Regelfall erfolgt diese Überprüfung in Abstimmung mit dem zuständigen Kampfmittelräumdienst und der örtlichen Behörde für die Gefahrenabwehr. 3. Es besteht kein konkreter Verdacht, aber es können Teilbereiche oder die gesamte Detektionsbohrung nicht beurteilt werden, da geomagnetische Störeinflüsse dies nicht zulassen. Hier werden dann sogenannte Ausschlussbohrungen (auch Kontaktbohrungen genannt) erforderlich, oder man öffnet den nicht auswertbaren Bereich durch vorsichtiges Freilegen. SEIT DEM JAHRE 1999 ZUVERLÄSSIGER PARTNER DER FIRMA RÖHLL KAMPFMITTELRÄUMDIENST Berthold Götte Hydraulik-Service: Königlicher Wald 4 D Büren Mobil +49 (0) 171 /

8 Kostenregelung In vielen Bundesländern ist die eigentliche Kampfmittelräumung für den Bedarfsträger kostenfrei, d. h. die Kosten für das Aufsuchen, Bergen und Vernichten der Kampfmittel gehen zu Lasten des Landes oder Bundes. Lediglich die vorund nachbereitenden Arbeiten für die Kampfmittelräumung wie z. B. das Herstellen von Zufahrten, ggf. erforderliche Grundwasserabsenkungen für die Bergung, die anschließende Verdichtung von Bohrlöchern oder Aufgrabungen etc. sind durch den Bedarfsträger zu beauftragen und zu bezahlen. von Sondierbohrungen auf Spundwand-/Bohrpfahlachsen, einzelnen Bohrpfählen, Verbauträgern, Rüttelstopfsäulen etc. Auch die erforderliche Feststellung und verbindliche Einweisung in die Lage von Versorgungsleitungen aller Art ggf. mit der Ausführung von ausreichenden Suchschlitzen/-gräben vor Beginn der Bohrarbeiten gehören dazu. Andere Bundesländer übernehmen nur den Abtransport und die Vernichtung der Kampfmittel, alle anderen Arbeiten sind durch den Bedarfsträger zu beauftragen und zu bezahlen. Im Kostenverhältnis des Bundes und der Länder kommt der Bund für die entstehenden Kosten bei reichseigenen Kampfmitteln und die Länder für die entstehenden Kosten bei alliierten Kampfmitteln auf. Weitere Kosten für den Bedarfsträger entstehen durch die Beauftragung von Einmessarbeiten für die Durchführung P-H-Röhll NRW GmbH Im Weidchen Düren-Hoven Tel.: Fax: SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE & FACHANWÄLTE CHRISTOPH SCHUPP BJÖRN-M. FOLGMANN DANIEL DOSE RECHTSANWALT RECHTSANWALT RECHTSANWALT & ZUGLEICH FACHANWALT & ZUGLEICH FACHANWALT & ZUGLEICH FACHANWALT FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT FÜR ARBEITSRECHT FÜR BAU- UND ARCHITEKTENRECHT FAMILIENRECHT STRAFVERTEIDIGUNGEN ERBRECHT IMMOBILIENRECHT NADINE BECKER GERD SPIESS RECHTSANWÄLTIN RECHTSANWALT FAMILIEN- UND ERBRECHT & ZUGLEICH FACHANWALT TESTAMENTSVOLLSTRECKERIN (AGT) FÜR ERBRECHT FAMILIENRECHT STRAFVERTEIDIGUNGEN ERBRECHT IMMOBILIENRECHT IHRE KANZLEI FÜR RECHT & STEUERN SCHUPP & PARTNER RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT PARTNERSCHAFTSREGISTER AG ESSEN PR 1894 AN DER WINDMÜHLE MERZENICH TELEFON 02421/30830 TELEFAX 02421/ Concept: JS Media Tools A/S

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