Karlsruhe 11. März 11. Juli 2019 (9 Einzeltage) Seminarnummer: K
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1 FINANZ- UND KOMMUNALWIRTSCHAFT LEHRGANG auf Basis des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) is Aus der Prax für die Praxis Karlsruhe 11. März 11. Juli 2019 (9 Einzeltage) Seminarnummer: K AUCH EINZELMODULE BUCHBAR In Kooperation mit dem In Zusammenarbeit mit VWA Freiburg VWA Mannheim
2 LEHRGANG ZIELGRUPPE Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" ist ein berufsbegleitendes, modulares Weiterqualifizierungsprogramm auf Basis des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechungswesen (NKHR). Es richtet sich an Mitarbeiter/innen in den Kämmereien und in der Buchhaltung/Kasse sowie an NKHR-Projektleitungen und Teilprojektgruppenmitglieder (insb. aus den potentiellen Teilprojekten Buchhaltung, Eröffnungsbilanz, Anlagebuchhaltung, Jahresabschluss). Insbesondere ist es für die Personengruppen ausgerichtet, die sich mit Fragen der Buchhaltung, der Bilanzierung und des Jahresabschlusses beschäftigen. ZUR LEHRGANGSREIHE Schon mehrere Jahre dauert nunmehr die Entwicklung des kommunalen Haushaltsrechts von der traditionellen Kameralistik hin zum ressourcenverbrauchs- und produktorientierten doppischen Haushaltsrecht. Durch die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom November 2003, die Beschlussfassung des Ministerrates Baden-Württemberg vom Dezember 2007 sowie des Landtages von Baden Württemberg vom April 2009 über das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes sind nunmehr auch in Baden Württemberg die Grundlagen für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund Rechnungswesens (NKHR) gelegt worden. Die gesetzliche Grundlage ist rückwirkend zum in Kraft getreten. Die neue Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und Gemeindekassenverordnung (GemKVO) sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen sind inzwischen in Kraft getreten. Es ist aber eine mehrjährige Übergangsfrist vorgesehen, so dass spätestens das Haushaltsjahr 2020 auf das NKHR umgestellt sein muß. Kommunen, die vorzeitig auf das NKHR umsteigen können verschiedene Übergangsregelungen in Anspruch nehmen. Die genannten Regelwerke orientieren sich weitgehend am Ressourcenverbrauchskonzept und am doppischen Buchungsstil. Das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes sieht in Baden-Württemberg kein Wahlrecht zwischen Beibehaltung der bisherigen Kameralstik und dem doppischen Haushaltsrecht vor. Allein die am Ressourcenverbrauchskonzept orientierte Kommunale Doppik ist als neues Haushalts- und Rechnungswesensystem für die Kommunen vorgesehen. 2
3 Das Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften sieht eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendungen des NKHR bis 2020, eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Vereinfachung für den Umgang mit Fehlbeträgen und den Haushaltsausgleich bis 2019 und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses bis 2022 vor. Inzwischen liegen auch die Ergebnisse der Evaluation des NKHR vor: Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom mit Änderungen der GemO, Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom sowie die neue Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen vom In der Lehrgangsreihe werden die Änderungen des NKHR als Folge der Evaluation berücksichtigt. Im Rahmen des NKHR existieren zwei große Themenfelder, die mit folgenden Stichworten umschrieben werden können: Themenfeld 1: Haushaltsplanung, Haushaltsausgleich, Budgetierung, Produktplan, Kostenrechnung, Controlling. Themenfeld 2: Doppischer Buchungsstil in der 3-Komponentenrechnung, Vermögenserfassung Bewertung, Eröffnungsbilanz, Bilanzierung, Jahresabschluss, Jahresabschlussanalyse. Beide Themenfelder können aber nicht isoliert von einander betrachtet werden, sondern berühren und beeinflussen sich auf vielfältige Art und Weise. Der Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem zweiten Themenfeld. Das erste Themenfeld wird hingegen u.a. in den folgenden VWA-Seminaren behandelt: Haushaltsgliederung, Karlsruhe: Haushaltsplanung und K Haushaltsausgleich nach NKHR am Zyklus: HHplanung Karlsruhe: Bewirtschaftung K Jahresabschluss am Haushaltsbewirtschaftung Karlsruhe: und doppelte Buchführung K Konzept bis zur Produktivsetzung am
4 LEHRGANG VORAUSSETZUNGEN Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR. VWA-SEMINARE ZU DEN GRUNDLAGEN DES NKHR: NKHR Basiswissen Freiburg: F, am Grundlagen NKHR Teil 1 Karlsruhe: Basisinfos für Anfänger/-innen K am Grundlagen NKHR Teil 2 Karlsruhe: Bausteine und Strukturen K für Anfänger/-innen am Einführung in die Grundlagen Freiburg: des HH- und Rechnungswesens F in Baden-Würrtemberg am Das kleine 1 x 1 des Haushalts Karlsruhe: (NKHR) Kompaktseminar K, am NKHR Basiswissen Freiburg: F, am HH-Bewirtschaffung Karlsruhe: und doppelte Buchführung K am VWA-SEMINARE ZU DEN GRUNDLAGEN DER KAUFMÄNNISCHEN BUCHFÜHRUNG: Kfm. Buchführung leicht Karlsruhe: verständlich für Einsteiger/-innen K und zur Auffrischung am
5 VORAB-WORKSHOP UND 6 LEHRGANGSMODULE MODULE Die einzelnen Module können auch separat belegt werden. Werden von den 6 Modulen mindestens 5 belegt, erhalten die TeilnehmerInnen eine Bescheinigung mit der Bezeichnung Lehrgang Kommunale Bilanzbuchhaltung/VWA. Die in den nachfolgenden Modulen behandelten Themen werden in speziell eingerichteten Foren nochmals aufgegriffen. Dabei werden von den Seminarteilnehmern vorab übermittelte Fragen und Problemstellungen erörtert. Forum 1: Eröffnungsbilanz Vertiefung und Klärung offener Fragen am , K Forum 2: Laufende Bilanzierung und Jahresabschluß Vertiefung und Klärung offener Fragen am , K VORAB-WORKSHOP (optional buchbar) Kaufmännische Buchführung 243,- Auffrischung von Grundkenntnissen in der kaufmännischen Buchführung für das NKHR Montag, 11. März 2019, Uhr, Sem.-Nr K Grundlagen des Rechnungswesens (Aufgaben, Bestandteile, Grundbegriffe) Das Inventar / Die Bilanz Buchungssätze Bilanzielle Bestandsbuchungen Erfolgsbuchungen (Aufwand / Ertrag) Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz Rechnungsabgrenzung Referent: Stefan Metzing, Dipl.-Verw.wirt (FH), Diplom-Kaufmann, Stadtkämmerer, Stadt Herrenberg, Mitglied der AG Bilanzierung, Lehrbeauftragter 5
6 LEHRGANG MODUL 1 480,- Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung auf Basis des Kontenrahmens Baden-Württemberg Donnerstag-Freitag März 2019, Uhr, Sem.-Nr K Teil I: Der Kontenrahmen Baden-Württemberg Darstellung der Funktionen eines Kontenrahmens in der doppischen Finanzbuchhaltung Struktur (Kontenklassen) des Kontenrahmens Baden-Württemberg Anforderungen des NKHR an den Kontenrahmen Baden-Württemberg - Konten der Vermögensrechnung (Bestandskonten) - Konten der Ergebnisrechnung (Erfolgskonten) - Konten der Finanzrechnung (Ein- u. Auszahlungskonten), (Berücksichtigung der Ergebnisse der landesweiten AG Kontenrahmen/Buchungsbeispiele) Verwaltungsvorschrift (VwV) Produkt- und Kontenrahmen Anforderungen der Finanzstatistik an den Kontenrahmen Baden-Württemberg Gestaltungsfreiheiten der Kommunen im Kontenrahmen Baden-Württemberg DV-technische Umsetzung des Kontenrahmens Baden-Württemberg in SAP R/3 Teil II: Grundlagen der kommunalen doppischen Buchführung Kommunale doppische Buchführung nach der Drei-Komponenten-Rechnung (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung) Definition der Begriffe Einzahlungen/Auszahlungen, Einnahmen/Ausgaben, Aufwendungen/Erträge Bestandsbuchungen (Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passivtausch) der Vermögensrechnung Erfolgsbuchungen der Ergebnisrechnung Finanzrechnungsbuchungen Praktische Übungen anhand von Buchungsvorfällen 6
7 Voraussetzungen Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sowie Grundlagenwissen über das NKHR. Referenten: Prof. Dr. Berit Adam, Professorin für Finanzmanagement und Controlling im öffentl. Sektor, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Jahresabschluss für den Städtetag Baden-Württemberg MODUL 2 243,- Kommunale Bilanz Grundlagen Montag 08. April 2019, Uhr, Sem.-Nr K Allg. Bewertungs-, Bilanzierungs- und Inventurgrundsätze, Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), Rechtsgrundlagen (GemO, GemHVO, Verwaltungsvorschrift Produkt- und Kontenrahmen) Bewertung-, Bilanzierungs- und Inventarisierungsgrundsätze Die Kommunale Bilanz Überblick über die einzelnen Bilanzpositionen nach 52 GemHVO (u.a. Rückstellungen) Hinweis auf Arbeitshilfen Grundlage: u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Jahresabschluss, der mit dem Innenministerium, der GPA und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde. Referent: Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Jahresabschluss für den Städtetag Baden-Württemberg HINWEIS: Das Seminar Kommunale Bilanz-Vertiefung ist geplant am , Seminar-Nr K 7
8 LEHRGANG MODUL 3 243,- Die Bewertung des Vermögens Teil 1 Erstmalige Vermögensbewertung und Bilanzierung (inkl. Eröffnungsbilanz) Donnerstag, 02. Mai 2019, Sem.-Nr K oder Mittwoch, 30. Oktober 2019, Sem.-Nr K jeweils von Uhr Was sind die Ziele der Vermögensbewertung? Bewertungsgrundsätze Welche Vermögensbestandteile sind relevant? Welche Grundbegriffe (Abschreibungen, Zinsen, Ertragszuschüsse etc.) sollte man kennen? Wie werden Grundstücke, Gebäude, bewegliches Anlagevermögen und Straßen, Wege, Plätze bewertet? (Trennung in Alt- und Neubestände einschließlich vieler Praxisbeispiele) Bildung von Sonderposten Bildung von Rückstellungen Grundlage: u.a. Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/ Jahresabschluss, der mit dem Innenministerium, der GPA und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde. Referent: Bernd Klee, Diplom-Verwaltungswirt (FH) Finanzdezernent Landkreistag Ba-Wü, Stgt. Leiter AG Bilanzierung und Jahresabschluß MODUL 4 243,- Die Bewertung des Vermögens Teil 2 Erstmalige Bewertung und Bilanzierung des Infrastrukturvermögens (auch geeignet für Mitarbeiter/-innen des technischen Dienstes in Bauämtern, die mit der Bewertung des Infrastrukturvermögens beauftragt ist) Dienstag, 28. Mai 2019, Sem.-Nr K oder Donnerstag, 28. November 2019, Sem.-Nr K jeweils von Uhr Rechtliche und kaufmännische Grundlagen zur Bewertung des Infrastrukturvermögens Bewertung von Straßen, ihrer Grundstücke u. Ausstattung; Umgang mit Teilerneuerungen 8
9 Bewertung der Grün-, Park- und Waldflächen Umgang mit Sonderposten; Vereinfachungsregeln für den Altbestand im Rahmen der Eröffnungsbilanz Behandlung von Sonderfällen wie Investitionsförderung Dritter, Sanierungs- und Erschließungsgebiete Grundlage: u.a. Leitlinien zur Kommunalen Kostenrechnung in Baden- Württemberg und Leitfaden zur Bilanzierung der landesweiten AG Bilanzierung/Jahresabschluss, der mit dem Innenministerium, der GPA und den Kommunalen Landesverbänden abgestimmt wurde. Referent: Günter Raber, Dipl.-Verw.wirt (FH), Tiefbauamt Stadt Karlsruhe, Leiter der Bauverwaltung MODUL 5 243,- Der kommunale Jahresabschluß Donnerstag, 04. Juli 2019, Uhr, Sem.-Nr K Das Verfahren der Aufstellung des Jahresabschlusses (Empfehlungen für die Erstellung) Die Bestandteile des Jahresabschlusses im NKHR und deren Inhalte Der Anhang zum Jahresabschluss und der Rechenschaftsbericht im NKHR Gestaltungsmöglichkeiten des Jahresabschlusses (u.a. Bilanzpolitik) Jahresabschlussanalyse Referent: Bernd Schindler, Dipl. Verw.wirt (FH), Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe, Mitglied in der AG Bilanzierung/Jahresabschluss für den Städtetag Baden-Württemberg Hinweis: Der konsolidierte Gesamtabschluss im NKHR wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem weiteren Modul vertieft, wenn die Evaluation der Regelungen hierzu abgeschlossen ist, Arbeitshilfen (Leitfaden) hierfür erarbeitet wurde und erste Erfahrungen mit dem konsolidierten Gesamtabschluss in Baden-Württemberg vorliegen. 9
10 LEHRGANG Mittwoch-Donnerstag, Juli 2019, Uhr, Sem.-Nr K Körperschaftsteuer mit Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts BgA - Bemessungsgrundlage zu versteuerndes Einkommen Steuerl. Gewinnermittlung mittels Steuerbilanz oder Einnahmen-Überschussrechnung Zuordnung von Betriebsvermögen (insb. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) Verhältnis zw. Handels-, Steuer- und Kommunalbilanz Verhältnis Trägerkörperschaft und BgA - Verdeckte Gewinnausschüttungen - Gewinnausschüttungen, Kapitalertragsteuer - Steuerliches Einlagekonto Umsatzsteuer mit umsatzsteuerlichen Abzugs-/ Zahlungsverpflichtungen auch im Hoheitsbereich von jpör Systematik der Umsatzsteuer Unternehmen öff. Hand - Neuregelungen nach 2 b UStG Steuerbare Umsätze; steuerpflichtige oder steuerfreie Umsätze Bemessungsgrundlage - Steuersatz - Besteuerungsverfahren, Entstehung der USt Steuerschuldnerschaft, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Bedeutung von Rechnungen - Vorsteuerabzug Zuordnung von Wirtschaftsgütern (auch gemischt Genutzte) zum Unternehmen Vorsteueraufteilung - Vorsteuerschlüssel - Korrektur des Vorsteuerabzugs, Wertabgabenbesteuerung Referent: Franz Käsbohrer, Dipl.-Finanzwirt (FH), Steuerberater, langjähriger Kämmereiamtsleiter c Seminarzeiten Uhr Uhr - anschl. Kaffeepause - anschl. Kaffeepause Uhr Uhr - gemeinsames Mittagessen 10 MODUL 6 489,- Besteuerung der öffentlichen Hand insbesonders Ertragsund Umsatzbesteuerung von wirtschaftlichen Tätigkeiten
11 VERANSTALTUNGSORT h VWA Baden, Studienhaus oder Studienforum, Kaiserallee 12e, Karlsruhe (eine Anfahrtsskizze wird mit der Anmeldebestätigung zugesandt). Seminarrauminformationen finden Sie auf unseren Info-Tafeln an den Eingangstüren. Die Akademie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig zu erreichen: vom Hauptbahnhof bis Haltestelle "Yorckstraße" mit der Straßenbahnlinie 2 in Richtung ZKM-Siemensallee (ca. 17 Min. ohne Umsteigen) Die Akademie liegt direkt gegenüber der Haltestelle Yorkstraße (neben der ARAL-Tankstelle). Parkmöglichkeiten bestehen im Hof des Studienhauses und in den Seitenstraßen. Anmeldungen bitten wir per Fax bzw. auch per an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Studienhaus, Kaiserallee 12 e, Karlsruhe, zu richten (siehe Rückseite). Ansprechpartner/-in Frau Edith Schucker Tel / Fax 07 21/ edith.schucker@vwa-baden.de Internet: Herr Gerhard Maurer Tel / gerhard.maurer@vwa-baden.de Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Die Akademie geht davon aus, dass die Anstellungskörperschaften den Teilnahmebetrag sowie die Reisekosten übernehmen ( 23 Abs. 2 LRKG und VV). RÜCKTRITT Der Rücktritt muss gegenüber der VWA Baden schriftlich erklärt werden. Erfolgt ein Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entfällt die Teilnahmegebühr. Geht die Mitteilung über einen Rücktritt später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der VWA Baden ein, stellt diese den entstandenen Aufwand - in der Regel 80% der Teilnahmegebühr - in Rechnung. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr zu erhalten und diesen zu einem späteren Zeitpunkt bei der Anmeldung zu einem Seminar der VWA Baden einzulösen. Im Übrigen bleibt bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt der Anspruch auf die volle Seminargebühr bestehen. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z.b. bei Verhinderung eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. In diesem Fall erstattet die Akademie umgehend die gezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 11
12 LEHRGANG ANMELDUNG bitte schriftlich an die Geschäftsstelle der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Baden, Kaiserallee 12e, Karlsruhe, senden. (Per Fax 0721/ oder an: Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang "Kommunale Bilanzbuchhaltung" an: (Veranstaltungs-Nr K, ) Kompletter Lehrgang: anstatt 2.184,00 nur 2.084,00 Vorab-Workshop (1 Tag): 243,00 Modul 1, (2 Tage): 480,00 Modul 4, (1 Tag): 243,00 Modul 2, (1 Tag): 243,00 Modul 5, (1 Tag): 243,00 Modul 3, (1 Tag): 243,00 Modul 6, (2 Tage): 489,00 (inkl. ausführlichen Lehrgangsunterlagen, Pausenverpflegung, Mittagessen) BKF-Mitglieder erhalten gegen Nachweis einen einmaligen Preisnachlass von 20,- bei Buchung von Einzelmodulen. Anmeldebestätigung und Rechnung senden an: (Bitte deutlich ausfüllen, bei Bedarf als Kopiervorlage verwenden) Firma, Büro, Dienststelle: Name, Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Tel.-Nr. und Fax: Die Teilnahmegebühr werde ich nach Eingang der Rechnung entrichten. Die vorstehenden Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift
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