Forum 2 -Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen eine Chance für Zugewanderte und für die Wirtschaft

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1 13. Bayerischer Berufsbildungskongress Forum 2 -Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen eine Chance für Zugewanderte und für die Wirtschaft Referent: Andreas Anschütz Nürnberg, 09. Dezember

2 Agenda 1 Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung 2 3 Qualifikationsanalyse Nachqualifizierung 4 Wirkung des Anerkennungsgesetzes 2

3 1. Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung Phasen im Prozessablauf der Gleichwertigkeitsfeststellung I. Information und Antragstellung (ggf. online) bei der Kammer vor Ort II. Gleichwertigkeitsprüfung III. Bescheid IV. Nachinformation bei teilweiser Gleichwertigkeit und Defizitausgleich 3

4 1. Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung Formale Gleichwertigkeitsprüfung durch die Leitkammer Bewertung Ausbildungsnachweise wenn nicht ausreichend Bewertung Arbeitszeugnisse o.ä. (Aussagekraft?) wenn nicht ausreichend Anhörung Bescheid über die volle / teilweise Gleichwertigkeitsfeststellung 4

5 1. Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung Formale Gleichwertigkeitsprüfung (bezogen auf Ausbildungsinhalte) Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten für die Ausübung der wesentlichen Tätigkeiten des nationalen Berufsprofils Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten, die durch die ausländische Berufsbildung vermittelt wurden 5

6 1. Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung Formale Gleichwertigkeitsprüfung (bezogen auf Ausbildungsdauer) reguläre Dauer der deutschen Berufsbildung Dauer der ausländischen Berufsbildung Ist ein eventueller Unterschied wesentlich? Hinweise: Bearbeitungsdauer: 3 Monate (eventuelle Verlängerung) Nach Eingang der Unterlagen erfolgt die Bestätigung des Eingangs Bearbeitungsgebühr zwischen 100,00 und 600,00 Euro (ggf. Kosten der Qualifikationsanalyse) Ergebnis ist mehrseitiger Bescheid 6

7 Agenda 1 Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung 2 3 Qualifikationsanalyse Nachqualifizierung 4 Wirkung des Anerkennungsgesetzes 7

8 2. Qualifikationsanalyse Können die erforderlichen Nachweise nicht oder nur teilweise vorgelegt werden, sind die vorhandenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten durch sonstige geeignete Verfahren festzustellen Qualifikationsanalyse. Geeignete Verfahren: - Kenntnisprüfung in Theorie und/oder Praxis - Fachgespräch - Arbeitsprobe - Gutachten von Sachverständigen Bescheid über die volle / teilweise Gleichwertigkeitsfeststellung 8

9 Agenda 1 Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung 2 3 Qualifikationsanalyse Nachqualifizierung 4 Wirkung des Anerkennungsgesetzes 9

10 3. Nachqualifizierung Bei Feststellung von wesentlichen Unterschieden im Verfahren: - Im reglementierten Bereich Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung - Im nicht-reglementierten Bereich kann bei teilweiser Gleichwertigkeitsfeststellung dennoch einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, oder - ein Praktikum durchlaufen, - Ausgleichskurse besucht werden. Durch die Nachqualifizierung sollen nur die wesentlichen Unterschiede ausgeglichen werden. 10

11 Agenda 1 Das Anerkennungsgesetz in der Umsetzung 2 3 Qualifikationsanalyse Nachqualifizierung 4 Wirkung des Anerkennungsgesetzes 11

12 4. Wirkung des Anerkennungsgesetzes Positive Rückmeldung bei voller aber auch teilweiser Gleichwertigkeit, da: aus Hilfsarbeiter- in Facharbeiterstellung gewechselt wurde, Festanstellung erfolgte, das Gehalt angehoben oder Arbeitslosigkeit beendet wurde. Weitere Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der Migrationsberatung und Anerkennungsstellen. Ausbau der Qualifikationsanalysestrukturen, um auf Anerkennung von Berufsqualifikationen reagieren zu können, wenn Dokumente fehlen. 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße München Telefon: Fax: berufsanerkennung@hwk-muenchen.de 13

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