Zertifizierungsantrag für die Zertifizierung von ZfP-Personal nach DIN EN 473

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1 nach DIN EN 473 A. Angaben zum Kandidaten / zu der zu zertifizierenden Person Name Nachname, Vorname Titel Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon, Fax Geburtsdatum, -ort Mobil B. Kostenträger genaue Rechnungsadresse Firma Name Abteilung Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefon, Fax Ihre Bestell-Nr.. s. unbedingt Hinweise, Seite 1, Punkt B - C. Zertifizierungsantrag Mögliche Antragsarten sind: Erstzertifizierung, Erweiterung, Erneuerung oder Rezertifizierung Art der Zertifizierung Verfahren Stufe Industrie- und Produktsektor(-en) Bisherige Zertifiz.-Stelle, Zertifikat-Nr. s.a. Hinweise, Seite 4, Merkblatt zu Fristen bei der EN 473 Zertifizierung Ausstellung der Dokumente in der Sprache *: Sonstige Serviceleistung*: Deutsch Englisch Express Zertifikat Ausweis * s. Hinweise, Seite 1, Kosten Zertifizierungsstelle TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein, D Köln Antrag senden an: Susanne Nolting TÜV Rheinland Werkstoffprüfung GmbH Am Grauen Stein, D Köln oder : susanne.nolting@de.tuv.com Anerkannte unabhängige Prüfstelle nach Art. 13 der EG-Richtlinie für Druckgeräte 97/23/EG Z:\ZfP-ZertAnträge\Zert-Antrag_2011\Antrag zfp- Personal_Dez_2011_.doc Stand: Dezember 2011

2 Zertifizierungsauftrag, Seite 2 von 3 D. Vollmacht/Unterschriftenmuster: Die Unterschriftenvollmacht ist Bedingung für das Ausstellen einer EN 473 Ausweis-Karte. Mit meiner Unterschrift erteile ich der Zertifizierungsstelle die Erlaubnis, diese eingescannt und ausschließlich für die DIN EN 473 Ausweiskarte zu verwenden. Bitte unterschreiben Sie, möglichst mit Filzstift, an beliebiger Stelle in diesem Feld: E. Nachweise zu: ZfP-Erfahrung / fortdauernde ZfP Tätigkeiten (s.a. Hinweise, Seite 2, Punkt E) Verfahren/Stufe ZfP - Erfahrung (Monate) * 1 Angaben zu ZfP - Erfahrungszeiten Fortdauernde Erfahrung (Monate in den letzten 5 Jahren) *² * 1 Nur bei Erstzertifizierung ausfüllen *² Nur bei Erneuerung oder Rezert ausfüllen Bestätigung der o.g. Erfahrungszeiten durch den Arbeitgeber: Firma... Name Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Ort, Datum Name, Unterschrift des Arbeitgebers, bzw. Stempel Firmenstempel: Z:\ZfP-ZertAnträge\Zert-Antrag_2011\Antrag zfp-personal_dez_2011_.doc Stand: Dezember 2011

3 Zertifizierungsauftrag, Seite 3 von 3 F. Anlagen zum Zertifizierungsauftrag Bei Erstzertifizierung oder Erweiterung um ein Verfahren: Kopie des Personalausweises 1 aktuelles Bild für den Ausweis (auch digital) Kopien der Nachweise über die Teilnahme an ZfP-Schulungen Kopien der Nachweise über die Qualifikationsprüfungen Sehfähigkeitsbescheinigung (Formblatt) Kopien der Zeugnisse zur Berufsausbildung (nur bei verkürzter ZfP-Ausbildung) Bei Erneuerung: 1 aktuelles Bild für den Ausweis (auch digital) Sehfähigkeitsbescheinigung (Formblatt) Kopie des Personalausweises Bei Rezertifizierung: 1 aktuelles Bild für den Ausweis (auch digital) Kopien der Nachweise über die Qualifikationsprüfungen Sehfähigkeitsbescheinigung (Formblatt) Kopie des Personalausweises G. Erklärung des Kandidaten / der zu zertifizierenden Person Ich versichere, dass alle von mir gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich erkläre mich damit einverstanden, die berufsethischen Regeln (s. Anlage 1), wie von der Zertifizierungsstelle vorgegeben, einzuhalten. Mir ist bekannt, dass - das Zertifikat nur mit der fortgesetzten Tätigkeit und körperlichen Eignung gültig bleibt; - wesentliche Tätigkeitsunterbrechungen, z.b. zusammenhängend >1 Jahr, zur Ungültigkeit des Zertifikates führen; - falsche Angaben, ein Missbrauch des Zertifikates oder ein Verstoß gegen die berufsethischen Grundsätze zum Entzug des Zertifikates führen können. Ich bin damit einverstanden, dass - die erteilte Zertifizierung in einer Liste veröffentlicht wird; - Name, Geburtsort, Geburtstag und die Daten über die erteilte Zertifizierung elektronisch gespeichert werden; - die Zertifizierungsstelle alle die Zertifizierung betreffenden Informationen einholt; - alle Beanstandungen, die gegen das ausgestellte Zertifikat erhoben werden, unverzüglich der Zertifizierungsstelle mitgeteilt werden. Ich stelle die Zertifizierungsstelle von allen Ansprüchen frei, die sich aus einer missbräuchlichen oder unsachgemäßen Anwendung des Zertifikates ergeben können. Kandidat: Ort, Datum Name, Unterschrift H. Beauftragung Hiermit beauftragen wir die Zertifizierungsstelle, den o.g. Kandidaten zu zertifizieren. Sollte der Antrag negativ beschieden oder das Zertifikat zurückgezogen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr. Auftraggeber/Kostenträger: Ort, Datum Name, Unterschrift Z:\ZfP-ZertAnträge\Zert-Antrag_2011\Antrag zfp-personal_dez_2011_.doc Stand: Dezember 2011

4 Zertifizierungsauftrag - Hinweise, Seite 1 von 4 zu A Der Kandidat ist die zu zertifizierende Person. zu B Hinweise zum Ausfüllen des Zertifizierungsantrages Der Auftraggeber bzw. Kostenträger ist derjenige, welcher die Zertifizierungsgebühr gemäß Preisliste bzw. Angebot bezahlt. Bitte tragen Sie die korrekte Rechnungsadresse ein. Sofern Sie in Ihrer Firma ein Buchungssystem wie z.b. SAP haben, geben Sie bitte unbedingt die Bestellnummer an. Fehlerhafte Angaben führen zu falscher Rechnungslegung und verursachen auf beiden Seiten erheblichen Aufwand. zu C Die Art der Zertifizierung kann sein: - Erstzertifizierung - Sie waren noch nie bei TÜV Rheinland zertifiziert - Erweiterung - Sie haben schon eine Zertifikatsnummer bei uns und möchten Ihr Zertifikat (z.b. um ein Verfahren) erweitern - Erneuerung - Sie sind bei uns (oder woanders zertifiziert) und müssen Ihre Zertifizierung nach Ablauf von 5 Jahren, basierend auf dem Prüfungsdatum, erneuern lassen - Rezertifizierung: - Sie sind bei uns (oder woanders zertifiziert) und müssen Ihre Zertifizierung nach Ablauf von 10 Jahren rezertifizieren lassen. Voraussetzung: Nachweis der Rezertifizierungsprüfung Die ZfP-Verfahren werden in Kurzform entsprechend DIN EN 473 angegeben: MT - Magnetpulverprüfung PT - Eindringprüfung VT - Sichtprüfung RT - Durchstrahlungsprüfung RT-FAS - RT, eingeschränkt auf Filmauswertung UT - Ultraschallprüfung AT - Schallemissionsprüfung ET - Wirbelstromprüfung LT - Dichtheitsprüfung Die Qualifizierungs-Stufen werden entsprechend DIN EN 473 durch die Zahlen: 1, 2 oder 3 angegeben. Für folgende Industriesektoren in Verbindung mit den entsprechenden Produktsektoren kann gegen entsprechenden Nachweis - eine Zertifizierung beantragt werden: Industriesektoren A B - Metallerzeugung und Herstellung - Dienstleistung an Ausrüstungen, Anlagen und Bauwerken PED - Druckgeräte nach EG-Richtlinie für 97/23/EG Produktsektoren c Gussstücke f Schmiedestücke t Rohre inkl. Flachprodukte, aus denen geschweißte Rohre hergestellt werden w geschweißte Produkte wp Walzerzeugnisse Kosten *: Standardmäßig werden ein Zertifikat und ein Ausweis ausgestellt. Ansonsten gilt: Ausstellung eines zusätzlichen Zertifikates: 50 Ausstellung eines zusätzlichen Ausweises: 60 Zertifizierung auf der Grundlage von Prüfungen anderer Zertifizierungsstellen: 200 Rezertifizierung, wenn Prüfung nicht beim TÜV erfolgte: 180 Erneuerung eines Zertifikates, unabhängig von der Anzahl der zu erneuernden Verfahren: 160 Express: Vorbehaltlich der vollständigen Unterlagen wird das Zertifikat innerhalb 1 Woche 100 nach Zustellung bearbeitet und per Kurier (z.b. UPS) zugestellt. * Preise können differieren. Es gelten die zur Zeit der Ausstellung gültigen Preise. Hinweise zum Ausfüllung des Zertifizierungsantrages

5 Zertifizierungsauftrag - Hinweise, Seite 2 von 4 zu E: Mindestanforderungen an die industrielle ZfP - Erfahrungszeit in Monaten: Verfahren Stufe 1 Stufe 2 Stufe 2 direkt Stufe 3* MT PT VT RT RT-FAS UT LT ET AT Bei der Erneuerung der Zertifizierung und bei der Rezertifizierung muss die fortgesetzte ZfP-Tätigkeit bestätigt werden. Diese liegt nur dann vor, wenn in den vergangenen 5 Jahren keine wesentliche Unterbrechung der ZfP- Tätigkeiten vorkam. Dabei ist die Wesentliche Unterbrechung wie folgt festgelegt: - Unterbrechung der ZfP-Tätigkeit in einem Zeitabschnitt von > 1 Jahr; - Unterbrechung der ZfP-Tätigkeit in mehreren Zeitabschnitten mit einer Gesamtzeit von > 2 Jahren. Das bedeutet eine fortgesetzte ZfP-Tätigkeit von mindestens 36 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre. Die Bestätigung der ZfP-Erfahrung/Tätigkeit erfolgt durch den Arbeitgeber des Kandidaten. * Stufe 3: Es werden die Arbeitserfahrungszeiten gezählt, die der Kandidat als Prüfer in der Stufe 2 gesammelt hat. Wird eine Person direkt und ohne Erfahrungszeit in Stufe2 für die Stufe 3 qualifiziert, setzt sich die Erfahrungszeit aus der Summe der Monate von Stufe 2 und Stufe 3 zusammen. Eine Reduzierung der Erfahrungszeit um 50 % ist möglich, wenn der Kandidat eine Technikerausbildung oder ein mind. 2 jähriges Technik- oder Naturwissenschaftsstudium an einer anerkannten (Fach) Hochschule oder Universität erfolgreich abgeschlossen hat (in dem Fall: bitte Nachweis dem Antrag beifügen). zu F: Nachweise Der Nachweis zur ZfP-Schulung muss insbesondere die Schulungsdauer und die Schulungsinhalte darstellen. Das Schulungszentrum sowie die Schulungsinhalte müssen von der Zertifizierungsstelle anerkannt sein. Die Mindestanforderungen an die Ausbildungszeiten entsprechend EN 473:2008 betragen (in Stunden): Verfahren Stufe 1 Stufe 2 Stufe 2 direkt Stufe 3 MT PT VT RT RT-FAS UT LT A - Grundwissen B - Druckmessverfahren C - Testgasverfahren ET AT BASIC Die Ausbildungszeiten können bei eingeschränkter Zertifizierung reduziert werden. Die Angabe und der Nachweis zur Berufsausbildung sind nur erforderlich, wenn die erforderlichen Zeiten für die ZfP-Ausbildung und für die ZfP-Erfahrung aufgrund einer abgeschlossenen Ingenieursausbildung reduziert werden können Hinweise zum Ausfüllen des Zertifizierungsantrages

6 Zertifizierungsauftrag - Hinweise, Seite 3 von 4 zu F Sehfähigkeitsbestätigung für alle Verfahren und Stufen: Bei der Bescheinigung über ausreichende Sehfähigkeit sind die Anforderungen der DIN EN 473 zu erfüllen: a) Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger Nummer-1 Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe lesen zu können. b) Das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass der Kandidat die Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennt oder unterscheiden kann, die bei den betreffenden ZfP-Verfahren - wie vom Arbeitgeber festgelegt - benutzt werden. Die dokumentierten Prüfungen der Sehfähigkeit müssen mindestens jährlich durchgeführt werden. Ein Musterformular der Sehfähigkeitsbescheinigung ist im Anhang beigefügt. Die Zertifizierungsstelle für ZfP Personal akzeptiert auch die bestätigten Kopien der Nachweise, sowie andere Formblätter, die die Sehfähigkeit gemäß DIN EN 473 bescheinigen. Bitte senden Sie den Antrag an: Zertifizierungsstelle Susanne Nolting TÜV Rheinland Werkstoffprüfung GmbH Am Grauen Stein, D Köln Tel.: Fax: susanne.nolting@de.tuv.com Noch Fragen? Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen! Hinweise zum Ausfüllen des Zertifizierungsantrages

7 Zertifizierungsauftrag - Hinweise, Seite 4 von 4 Merkblatt zu Fristen bei der EN 473 Zertifizierung Eine Zertifizierung unabhängig davon, ob es sich um Erstzertifizierung, Erneuerung, Erweiterung oder Rezertifizierung handelt, muss immer extra beantragt werden. Es gibt hierbei keinen Automatismus. Erstzertifizierung: kann erteilt werden nach Nachweis der Schulung, der erfolgreichen Prüfung, der Erfahrungszeiten und eines gültigen Sehtests. Die Erfahrungszeiten können bereits vor der Prüfung gesammelt worden sein. Die Zertifikatsgültigkeit beginnt mit dem jeweiligen Prüfungsdatum. Gültigkeit: 5 Jahre, danach Erneuerung Die Ergebnisse der Prüfung haben max. 2 Jahre Gültigkeit. Frist für die Erstzertifizierung verpasst? Nach Ablauf von 2 Jahren, bezogen auf das Prüfungsdatum, muss eine Rezertifizierungsprüfung abgelegt werden, um noch erstzertifiziert werden zu können. Erneuerung: ist 5 Jahre nach der Erstzertifizierung notwendig, gegen Nachweis eines gültigen Sehtests und der fortgesetzten Erfahrungszeit Gültigkeit: 5 Jahre, danach Rezertifizierung kann max. ½ Jahr im Voraus, ohne Zeitverlust, beantragt werden Ein Zertifikat verliert nach 5 Jahren seine Gültigkeit, wenn es nicht erneuert wurde. Wird der Antrag auf Erneuerung mehr als 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeit gestellt, ist eine Rezertifizierungsprüfung erforderlich. Rezertifizierung: 10 Jahre nach der Erstzertifizierung und 5 Jahre nach der Erneuerung ist eine Rezertifizierungsprüfung abzulegen. Gültigkeit: 5 Jahre, danach s. Punkt Erneuerung Wird der Antrag mehr als 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer gestellt, ist eine erneute vollständige Prüfung erforderlich. BASIC: Für die Stufe 3 sind die Grundlagenkenntnisse (BASIC) erforderlich, die unter der Bedingung gültig bleiben, dass innerhalb von 5 Jahren die erste Prüfung im Hauptverfahren abgelegt wird. Ohne den Nachweis der Grundlagenkenntnisse kann keine Stufe 3 eines Verfahrens zertifiziert werden. TÜV Rheinland zertifiziertes Personal wird automatisch über den Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates und der zu treffenden Massnahmen informiert. Hinweise zum Ausfüllen des Zertifizierungsantrages

8 Ethische Regeln für ZfP Personal Zertifikatsinhaber müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass Personen-, Umweltund Sachschäden vermieden werden und dass das öffentliche Interesse gewahrt wird. Sie müssen sich auf dem Stand der Technik halten und sich gegenüber jedermann ehrlich, unbestechlich, loyal und unparteiisch verhalten. Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft Der Zertifikatsinhaber muss bei der beruflichen ZfP-Tätigkeit das Wohl der Öffentlichkeit wahren und schützen. Das bedeutet, dass er zuständige Stellen informiert, bestimmte Verantwortungen ablehnt oder Aufgaben zurückweist, für die er nicht qualifiziert ist. Veröffentlichungen müssen fachlich und objektiv fundiert sein und nur auf Inhalte zurückgreifen, für die er durch Ausbildung und Erfahrung qualifiziert ist. Dokumente, der Inhalt er nicht überschaut oder billigt, dürfen von ihm nicht abgezeichnet werden. Verhältnis zum Arbeitgeber Das Vertragsverhältnis zum Arbeitsgeber muss so geregelt sein, dass die berufsethischen Grundsätze eingehalten werden können. Funktion, Zuständigkeit und Verantwortlichkeit müssen klar definiert sein. Interessenskonflikte Zertifikatsinhaber sollen bemüht sein, Konfliktsituationen zu vermeiden. Für den Fall, dass dies aber unumgänglich ist, sind die jeweiligen Partner zeitnah und offen über den Grund des Konfliktes zu informieren. Entscheidungen, Handlungen, Bewertungen oder Urteile sind ohne jeglichen Eigennutz und persönlichen Vorteil durchzuführen. Verstoß gegen die berufsethischen Regeln Ein Verstoß gegen die berufsethischen Regeln führt dazu, dass alle Zertifikate, die von der Zertifizierungsstelle für ZfP Personal für diese Person ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit verlieren. Die Zertifikate müssen in diesem Fall unverzüglich der Zertifizierungstelle zurückgegeben werden. Anlage 1: Ethische Grundsätze

9 Sehfähigkeitsbescheinigung für Herrn/Frau... Geburtsdatum... Straße... PLZ... Wohnort... Land... Folgende Mindestanforderungen an die Sehfähigkeit gemäß DIN EN 473 werden bescheinigt: 1. Nahsehfähigkeit Die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger Nummer-1 Buchstaben oder Times Roman N 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen (Höhe: 1,6 mm) in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe lesen zu können. 2. Ausreichendes Farbsehvermögen / Kontrastsehvermögen Das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, dass der Kandidat Kontraste zwischen Farben oder Grauschattierungen erkennt oder unterscheiden kann (z.b. Ishihara-Test). 3. Sehfähigkeit für die Ferne (NUR VT Personal) (Abstand > 4 m) Wert 0,63 Mit Landolt Ringen Andere Art Wenigstens auf einem Auge erreicht Eine Sehhilfe ist erforderlich nicht erforderlich Augenarzt / Optiker /... Zertifiz. Stufe 2 Prüfer: Ort, Datum Name, Unterschrift Stempel Hinweise: Die Mindestanforderungen an die Sehfähigkeit müssen vor der Qualifizierungsprüfung nachgewiesen worden sein (s. Punkt 6.1 der DIN EN 473). Für zertifiziertes Personal nach DIN EN 473 gilt: der Sehfähigkeitsnachweis muss jährlich wiederholt werden und kann beim Arbeitgeber verbleiben. Er muss jedoch auf Anforderung der Zertifizierungsstelle dieser zur Verfügung gestellt werden (s. Punkt 6.4 der DIN EN 473). Zu Punkt 3: Prüfpersonal, das Sichtprüfungen ausführt oder bewertet, muss zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 13018, Pkt. 7c hinsichtlich der Sehfähigkeit erfüllen. Muster

Zertifizierungsantrag für die Zertifizierung von ZfP-Personal nach DIN EN ISO 9712

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