U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T. - Schule aktuell - MODUS-Schule

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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 08/09 August/September 2011 I M P U L S E U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - U N T E R R I C H T - Schule aktuell - MODUS-Schule - Eine Chance für eigenverantwortliche schulinterne Weiterentwicklung - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G - E R Z I E H U N G P R O J E K T E Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing

2 304 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Zum Schuljahresbeginn Personalnachrichten Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen Nachrückverfahren an niederbayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen für das Schuljahr 2011/ Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Allgemeine Bekanntmachungen Situation an den niederbayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen Nachrichten aus dem Seminarbereich Situation an den niederbayerischen beruflichen Schulen Neuregelung des mittleren Schulabschlusses an Berufsschulen Modernisierte Ausbildungsberufe ab 01. August Baumaßnahmen im Bereich der Berufsschulen in Niederbayern Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Einstufungsprüfungen 2011 und 2012 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Abschlussprüfung 2012 an Fachakademien für Sozialpädagogik Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare für das Sozialpädagogische Seminar Abschlussprüfung 2012 zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin und zum Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter an Fachakademien für Hauswirtschaft Abschlussprüfung 2012 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Abschlussprüfung 2012 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Abschlussprüfung 2012 an Wirtschaftsschulen Dienstanweisung für die Beraterinnen und Berater Migration an Grund-/Haupt und Mittelschulen Fort- und Weiterbildung 25. Niederbayerischer Lehrertag des BLLV; Berufsbild Lehrer: Perspektiven erweitern Entwicklungen vorantreiben RegioTreffs Schulverpflegung aktuelle Termine Filmtage bayerischer Schulen filmgipfel (Fortbildung) Wettbewerbe i.s.i. Sonderpreis Werteorientierung Der Deutsche Schulpreis Hallertauer Mittelschule Mainburg macht Stark für den Beruf Schüler der Grundschule Perkam siegen bei Bayerischem Dialektwettbewerb higschaugt - zugehorcht - mitgschwätzt Klasse 4b der Volksschule Velden gewann ersten Preis beim BR-Schülerwettbewerb Earsinn Zwei niederbayerische Grundschulen siegen beim Bayerischen Schülerzeitungswettbewerb Blattmacher Im Juli 2011 wurde zum zwölften Mal der Sozialpreis für Schulen verliehen Ehrung der Landessieger des 58. Europäischen Wettbewerbs Regener Berufsschüler heben den Schatz der Ostsee...347

4 306 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Verschiedenes Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle gibt Schulen mit dem Profil "Inklusion" bekannt Landshuter Brückentag Schulversuch "Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt in Bayern" Qualität hat Vorrang in der beruflichen Bildung an niederbayerischen Berufsschulen Neuer Internetauftritt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Hospitation deutscher Lehrerinnen und Lehrer an spanischen Schulen 2011/ Änderung der Bekanntmachung über die Beurlaubung von Lehrkräften für den Auslandsschuldienst Verwendung der Verfassungsschutzberichte im Unterricht Regelung der Sommerferien Pädagogisch-audiologische Beratungstage für hör- und sprachbehinderte Kinder Lichter für den Frieden Erster bayerischer Tag der Schulverpflegung Medien-Neuerscheinungen Ab Seite

5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Zum Schuljahresbeginn Liebe Kolleginnen und Kollegen, sicher verfolgen Sie mit Interesse die Diskussionen um die Bildungspolitik in Deutschland. Es wird die Frage erörtert, ob die Zweigliedrigkeit einem differenzierten Schulsystem gegenüber Vorteile hat, ob die Abiturientenquote hoch genug ist, oder ob die Hauptschulen in Deutschland abgeschafft werden sollen. Übersehen wird bei diesen Diskussionen meist die Tatsache, dass es das deutsche Schulwesen gar nicht gibt. Fakt ist nämlich, dass jedes Bundesland seinen eigenen Weg geht, mit eigenen Schularten, unterschiedlichen Zugangsberechtigungen und verschiedenen Schulabschlüssen. Da in der Bildungsdiskussion jeder das Schulsystem seines Landes vor Augen hat und auf der Grundlage seiner spezifischen Erfahrungen eine Lösung der Probleme sucht, führt dies zu einer Kakophonie, die ein Gesamtkonzept verhindert. Hierzu einige interessante Daten. Die Studienanfängerquote für das Studienjahr 2011 liegt bei 46,5%. (1999: 31,1%, 2004: 33,1%, 2009: 43,3%) ( 44% der Studierenden in Bayern kommen nicht von den Gymnasien (KM Bayern) Bundesweit hat jeder sechste Arbeitslose Hochschulreife (Mitteldeutsche Zeitung) Anteil der Hauptschüler 2010: Sachsen 0%; Berlin 8%; Bayern 30% (Statistisches Bundesamt) Für Lehrlinge liegt der rote Teppich aus Lehrstellen unbesetzt (Welt am Sonntag) Eine Erkenntnis muss sein: Nicht das Schulsystem ist für die Qualität von Schule entscheidend, sondern die Professionalität der Lehrkräfte und Schulleitungen. Mit anderen Worten: Entscheidend ist, was im Unterricht geschieht, oder Auf die Lehrer kommt es an. Deshalb sollte man sich nicht so sehr mit Strukturdebatten beschäftigen, sondern sich mit der Qualität von Unterricht und Erziehung auseinandersetzen und mit gezielten Maßnahmen der Personalentwicklung. Die Antworten Bayerns sind bekannt. In verschiedenen Modellversuchen wie MODUS 21, MO- DUS-F, Profil 21, der Hauptschulinitiative oder der Flexiblen Grundschule wurden Methoden und Instrumente erprobt, wie sich Schulen weiterentwickeln können und dabei die Qualität von Unterricht und Erziehung steigern können. Da jede Schule in eine eigene spezifische Situation vor Ort eingebunden ist und somit eigene Wege gehen muss, sollen die Kompetenzen der Schulen und Schulleitungen weiter gestärkt werden. Dies ist das Ziel des Projekts Eigenverantwortliche Schule (EVS), das kürzlich im KM vorgestellt wurde. Schwerpunkte des Vorhabens sind Qualitätsentwicklung und Personalentwicklung. Diese Schwerpunkte machen deutlich, dass EVS kein neuer Modellversuch ist, sondern die Erkenntnisse und Ergebnisse der oben genannten Versuche zusammenfasst und bereits eingeführte Maßnahmen einfordert. Diese Maßnahmen sind bereits zur Ausweitung für alle Schulen freigegeben und sollen im kommenden Schuljahr schwerpunktmäßig umgesetzt werden. Mittelschulen 95% der niederbayerischen Hauptschulen starten ins kommende Schuljahr als Mittelschulen. Eine Strukturreform, die deshalb relativ geräuschlos verlief, weil die Betroffenen in den Dialogforen beteiligt wurden. Nun geht es darum, die Verbünde pädagogisch zu gestalten und die einzelnen Kernelemente aufeinander abzustimmen. Um gemeinsam die jeweils beste Lösung zu finden, erfordert dies von den betroffenen Lehrkräften, vor allem aber von den Schulleitungen im Schulverbund Flexibilität, Kreativität und Weitsicht. Projektprüfung Die Projektprüfung ist ein Prüfungsformat, das eine alte Forderung der HS-Lehrplans aufgreift. Schüler sollen in ihrem Zweig nicht nur ein Werkstück fertigen oder einen Arbeitsgang erledigen, sondern ihre Kompetenzen zeigen, indem sie ein Gesamtprojekt planen, fertigen und den Projekt-

6 308 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 verlauf präsentieren. Dabei werden sie selbstständig Arbeiten übernehmen, aber auch im Team kooperieren. Durch die Verbindung von AWT-Lerninhalten mit Fertigkeiten des arbeitspraktischen Faches kommt man so der Arbeitsweise in Betrieben sehr nahe. Externe Evaluation Der erste Durchgang an externen Evaluationen ist in den meisten Landkreisen abgeschlossen, so dass 2011/2012 manche Schulen bereits zum zweiten Mal evaluiert werden. Nach dem ersten Turnus kann man feststellen, dass sich das Verfahren und die Instrumente grundsätzlich bewährt haben; dennoch wurden sie noch einmal überarbeitet und optimiert. Von besonderer Bedeutung ist der professionelle Einsatz der Evaluatoren, denen ich für ihre kompetente Arbeit herzlich danken möchte. Zwar ist der Blick von außen und die anschließende Rückmeldung bezüglich der Arbeit an der Schule an sich schon wertvoll, entscheidend ist jedoch die Weiterarbeit mit den Empfehlungen des Berichts: die Vereinbarung von Zielen und deren konsequente Umsetzung. Damit dies künftig an den einzelnen Schulen noch besser gelingen kann, werden die Schulräte jährlich an einer Schulentwicklungskonferenz teilnehmen. Dabei werden sie sich über den Projektverlauf informieren, eventuell mit der Schule die Fortschreibung der Ziele vereinbaren und überlegen, wie die Weiterentwicklung der Schule durch Fortbildungen und Vernetzungen unterstützt werden kann. Vergleichsarbeiten Ein Thema der Schulentwicklungskonferenzen werden die Ergebnisse der Schülerleistungsvergleichsstudien (VERA 3, VERA 8, Orientierungsarbeiten, Jahrgangstufenarbeiten) sein. Diese Vergleichsarbeiten sind wissenschaftlich aufbereitet und bieten die Möglichkeit, die Leistung der eigenen Schüler objektiv im Bundesvergleich einzuordnen. Gleichzeitig werden Übungen für den Unterricht in der Klasse und Hilfen zur individuellen Unterstützung der einzelnen Schüler angeboten. Die konsequente Weiterarbeit mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten ist eine Minimalform der internen Evaluation, wie sie von den Schulen verlangt wird. Inklusion In Folge der UN-Behindertenrechtekonvention werden im kommenden Schuljahr in Bayern erste Maßnahmen umgesetzt. So wurden insgesamt 30 Schulen mit dem Profil Inklusion ausgewählt und 20 Tandemklassen eingerichtet, die mit 100 zusätzlichen Lehrerstellen ausgestattet werden. In Niederbayern werden die GS Abensberg, die GS Landau und die MS Vilshofen zu Profilschulen ernannt. Sie werden ihre bisher bereits realisierten Wege der Inklusion weiter praktizieren und weitere Möglichkeiten konsequent ausbauen. Dabei können sie künftig von Sonderschullehrkräften der benachbarten Förderschulzentren noch besser unterstützt werden, da diese an die Profilschulen teilabgeordnet werden. Dies macht deutlich, dass Inklusion in erster Linie eine Aufgabe der Regelschulen sein wird, bei der sie von den Kolleginnen und Kollegen der Förderschulen unterstützt werden. Moderate Änderungen der Berufsschulsprengel Die demographische Entwicklung und strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft sind die Hauptgründe dafür, dass gewisse Ausbildungsberufe (z. B. Bäcker, Fleischer) nicht mehr so stark nachgefragt werden. Immer häufiger war es deshalb in den letzten Jahren notwendig, in diesen Berufen Minderklassen zu bilden. Da der Abbau von Minderklassen jedoch eine strikte Vorgabe des KM ist, sieht sich die Regierung von Niederbayern veranlasst, moderate Sprengeländerungen vorzunehmen. Die Anhörungsverfahren dazu werden im Herbst gestartet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung dieser Schwerpunkte, vor allem aber die tägliche Arbeit in der Schule und im Unterricht erfordern Flexibilität, Engagement und Professionalität. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese einzubringen und wünsche Ihnen für das neue Schuljahr Kraft, Freude und Erfolg. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Personalnachrichten Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Mit Wirkung vom 1. August 2011 traten am KM wichtige Personalveränderungen in Kraft. Nach 13 Jahren im Amt ging Amtschef MD Josef Erhard in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde Mdgt. Dr. Peter Müller, der die Abteilung VI (Gymnasien), danach die Abteilung VII (berufliche Schulen) und zuletzt die Abteilung IV (Grund-, Haupt-, Förderschulen) leitete. Die Abteilungsleitung IV hat nun Ltd. MR Stefan Graf übernommen, der in dieser Abteilung bisher für Schulrecht verantwortlich war. Seine Stelle als Schuljurist nimmt MR Bernhard Butz ein, der aus der Abteilung Gymnasien kommt. Ltd. MR Georg Hahn (links) wird von Bereichsleiter Josef Schätz verabschiedet Eine Ära besonderer Art geht in der Abteilung Grund-, Haupt- und Förderschulen mit der Pensionierung von Ltd. MR Georg Hahn zu Ende. Er war 30 Jahre am KM tätig, davon 25 Jahre als stellvertretender Abteilungsleiter und Referatsleiter IV.3 (Personal, Schulorganisation, Schulverwaltung). In diesen Funktionen hat er das bayerische Volksschulwesen der letzten Jahrzehnte entscheidend geprägt. Die Referatsleitung IV.3 wurde Dr. Peter Hell übertragen, der bisher Sachgebietsleiter (Personal, Organisation) an der Regierung von Schwaben war. Regierung Gering sind im Vergleich dazu die personellen Veränderungen der Regierung von Niederbayern im Bereich Schulen. Frau RSchDin Birgit Haran ging im September in Mutterschutz und wird einen Erziehungsurlaub anschließen. Ihre Aufgaben werden Frau Christine Grünert, SRin (Seminar) und Herr Georg Fahrnhammer, SoR (Betreuung der SFZ) übernehmen, die für das Schuljahr 2011/2012 an die Regierung teilabgeordnet sind. Wir beglückwünschen alle neuen Funktionsträger, wünschen ihnen viel Erfolg in ihren neuen Tätigkeitsbereichen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

8 310 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Beförderungen in Funktionsämter Grundschulen/Mittelschulen Stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter Deggendorf Schulleiterinnen und Schulleiter MS Hengersberg Iris Schneck, Lin MS St. Martin Deggendorf Danuta Ruhland, Rin GS Grafling Beate Sagmeister, Lin GS/MS Lalling Petra Schießl, KRin GS/MS Oberpöring- Wallerfing Christian Ehrenreich, KR MS Dingolfing MS Landau GS Reisbach GS/MS Riedenburg Matthias Weber, L Betz Raimund, L Karin Lammer, Lin Tobias Oettl, L Dingolfing Kelheim Freyung GS Marklkofen MS Pilsting Brigitte Reubl, KRin Karolina Schober, Rin GS Spiegelau Franziska Vogl, Lin GS Altdorf HS Altdorf GS Nikola Landshut MS Pfeffenhausen MS Rottenburg- Hohenthann MS Neustift MS Pocking MS Untergriesbach MS Kirchberg i. W. MS Rinchnach MS Ruhmannsfelden GS/MS Mitterfels- Haselbach MS Ulrich Schmidl Renate Schuller, Lin Sabine Herde, Lin Christina Meindl, Lin Dr. Klaus Werner, L Ulrike Hüttl, KRin Margarete Wimmer, Lin Diana Springer-Ferazin, Lin Annelies Seibold- Lallinger, KRin Franz Stumpf, L Anette Graf, Lin Ulrike Ebner, SRin Marion Brandl, Lin Helmut Haller, L Landshut Passau Regen Rottal-Inn Straubing MS Bodenkirchen MS Geisenhausen MS Pfeffenhausen GS Haidenhof GS Hartkirchen GS Neustift MS Neustift MS Ruhstorf MS Tiefenbach GS Vilshofen GS Arnbruck GS Bischofsmais GS Gotteszell MS Kirchberg i. W. GS Ruhmannsfelden GS/MS Hebertsfelden MS Pfarrkirchen GS Bogen GS St. Englmar-Perasdorf GS/MS Schwarzach GS/MS Stallwang Alfons Birnkammer, KR Martin Haindl, R Gabriele Lechner, KRin Dr. Theresia Licata, Rin Rosa Hansbauer, Lin Antonia Kammerer, KRin Iris Stephan, KRin Friedrich Köbele, KR Müller Martina, Rin Silvia Thurner, Rin Hildegard Brem, Lin Konrad Stündler, KR Gertrud Thurnbauer, Rin Gabriele Weikl, Rin Gabriele Weiß, Rin Robert Gabriel, R Günther Lange, R Reinhard Dietz, R Tanja Danner- Schedlbauer, KRin Andreas Lindinger, KR Eva Hoffmann, Rin

9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Berufliche Schulen StD Reiner Sagstetter, bisher Ständiger Vertreter des Leiters der Staatlichen Berufsschule I und Berufsoberschule Landshut, wurde mit Wirkung vom zum neuen Leiter der Staatlichen Berufsschule Dingolfing und Nachfolger von OStD Kranz bestellt. StDin Christa Jungwirth, bisher bereits Ständige Vertreterin des Leiters der Staatlichen Berufsschule Vilshofen, wurde mit Wirkung vom zur neuen Leiterin der Staatlichen Berufsschule Vilshofen und Nachfolgerin von OStD Müller bestellt. StD Dr. Udo Fürstenau, Leiter des Referats externe und interne Evaluation der Einzelschule an der Qualitätsagentur in München, wurde mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 zum Ständigen Vertreter des Leiters der Staatlichen Berufsschule und Fachoberschule Regen bestellt. StD Oswald Peter, bisher an der Staatlichen Wirtschaftsschule Deggendorf als Lehrer tätig und medienpädagogisch-informationstechnischer Berater der Regierung von Niederbayern, wurde mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 zum neuen Ständigen Vertreter des Leiters der Staatlichen Wirtschaftsschule Passau bestellt. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen Stellenausschreibungen Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom , Az.:IV.3-5 P b Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut wird zur Bewerbung für Lehrkräfte an Grund-, Hauptoder Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamtenund laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Grundschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei einer im Wesentlichen gleichen Eignung bevorzugt berücksichtigt.

10 312 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Az.: IV.3-5 P b Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Straubing und im Landkreis Straubing-Bogen wird zur Bewerbung für Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen aus dem Volksschulbereich (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrkräfte an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, Grundschuldienst oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich. Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt. Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dr. M ü l l e r Ministerialdirigent Für die oben aufgeführten Schulratsstellen gelten folgende Termine für die Vorlage der Gesuche: 1. Beim Staatlichen Schulamt des Bewerbers: Bei der Regierung zusammen mit den Stellungnahmen: Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Nachrückverfahren an Grund-, Haupt- und Mittelschulen sowie Verstärkung der mobilen Reserve für das Schuljahr 2011/12 Durch das Nachrückverfahren soll ein nachträglich entstandener Ersatzbedarf ausgeglichen werden, indem noch frei gewordene Stellen (ausschließlich befristete Arbeitsverträge für das Schuljahr 2011/2012 ( bis )) an Grund-, Haupt- und Mittelschulen zur Bewerbung im Internet ausgeschrieben werden. Folgende Punkte sind besonders zu berücksichtigen: Alle Stellen werden jeweils montags für drei Tage im Internetauftritt der Bezirksregierungen ausgeschrieben. Dort sind auch Angaben über Einzelheiten sowie die zeitliche Abfolge nachzulesen. Bewerbungen sind parallel auch für mehrere Stellen möglich, auch in anderen Regierungsbezirken. Auf ausgeschriebene Hauptschulstellen können sich auch Grundschullehrer/innen bewerben, allerdings haben Hauptschulbewerber Vorrang. Wer bereits eine Einstellungszusage (z. B. auf eine bereits ausgeschriebene Stelle oder an einer Privatschule) erhalten hat, kann am Bewerbungsverfahren nicht teilnehmen. Für das Nachrückverfahren gilt das Leistungsprinzip. Die ausgeschriebenen Stellen werden deshalb nach Anstellungsnoten der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Die Zusagen bzw. Absagen erfolgen per . Im November 2011 sowie im Januar und Februar 2012 wird die mobile Lehrerreserve durch die Einstellung von Aushilfslehrkräften verstärkt. Auch diese Stellen werden zeitnah hierzu im Internet ausgeschrieben. Die angebotenen Arbeitsverträge sind bis befristet. Ergänzend verweisen wir auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ( mit differenzierten Informationen über Aushilfstätigkeiten bei anderen Schularten bzw. über die Nachrückverfahren anderer Regierungsbezirke. Die Stellen für das Nachrückverfahren ab November sind ab Oktober einzusehen. Josef Schätz Ltd. Regierungsschuldirektor Bereichsleiter Schulen

12 314 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im amtlichem Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: schulanzeiger/schulanzeiger.htm Unterfranken: Schwaben: index.html Schulanzeiger/Schulanzeiger.php

13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Allgemeine Bekanntmachungen Situation an den niederbayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen Der Schülerrückgang in den vergangenen vier Jahren liegt bei 3,88 %. Dagegen verringerte sich die Anzahl der Klassen insgesamt nur um 2,96 %, was eine kontinuierliche Absenkung der durchschnittlichen Schülerzahl pro Klasse zur Folge hat. Die Zahl der Klassen mit nur 15 oder weniger Schülern hat ebenso zugenommen, wie die Anzahl der jahrgangskombinierten Klassen. Bei der Zahl der Schulanfänger kann ein deutlich geringerer Rückgang festgestellt werden, die Zahlen stabilisieren sich, allerdings regional unterschiedlich. Die Anzahl der Schulen hat sich durch die notwendigen Schulteilungen von Volksschulen in Grund- und Mittelschulen erhöht. Trotz des Schülerrückgangs blieb die Stundenzuteilung für die mobile Reserve und für die Deutschförderung der Kinder mit Migrationshintergrund konstant. Aspekt 2009/ / /12 Schulen (313 öffentliche, 13 private) 380 (366 öffentliche, 14 private) Schülerzahl Grundschüler Haupt-/Mittelschüler Schulanfänger Klassen Grundschulklassen Haupt-/Mittelschulklassen Klassen bis 15 Schüler 147 (4,4 %) 198 (6,2 %) 214 (6,9 %) Durchschnittliche Schülerzahl Grundschule 22,18 21,85 21,51 Haupt- und Mittelschule 20,34 20,28 20,34 Gesamt 21,51 21,26 21,07 Besondere Klassen Jahrgangskombinierte Klassen Praxisklassen 18 (276) 12 (190) 13 (186) Mittlere-Reife-Klassen 230 (4936) 234 (4943) 242 (5099)

14 316 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Nachrichten aus dem Seminarbereich Lehrernachwuchs an den niederbayerischen Grund-, Haupt- und Mittelschulen Mit dem neuen Schuljahr 2011/2012 beginnen an den niederbayerischen Grund-, Haupt-, Mittel- und Volksschulen 163 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA), 19 Fachlehreranwärter/innen (FLA) und 7 Förderlehreranwärter/innen (FöLA) ihren zweijährigen Vorbereitungsdienst. Insgesamt befinden sich in Niederbayern derzeit 342 Lehramtsanwärter/innen (236 Lehramt an Grundschulen, 106 Lehramt an Hauptschulen), 36 Fachlehreranwärter/innen und 11 Förderlehreranwärter/innen in 25 Grund- und Hauptschul-, sowie 4 Fachlehrerseminaren und einem Förderlehrerseminar im Vorbereitungsdienst. Die angehenden Lehrer/innen werden von insgesamt 30 Seminarrektor/inn/en bzw. Seminarleiterinnen und Seminarleitern pädagogisch, fachdidaktisch und schulrechtlich ausgebildet. Im ersten Jahr ihrer Ausbildung erteilen die jungen Grund- und Hauptschullehrer/innen acht Stunden, im Fachlehrerbereich 10 Stunden, eigenverantwortlichen Unterricht. Gleichzeitig werden sie pädagogisch und fachlich im Praktikum an den Einsatzschulen und an den zweimal (im Fachlehrer- und Förderlehrerbereich einmal) wöchentlich stattfindenden Seminartagen von den Seminarrektorinnen und Seminarrektoren professionell beraten und begleitet und auf ihren Beruf vorbereitet. Kernstück des Seminartages ist jeweils eine Unterrichtsmitschau mit anschließender Analyse der gezeigten Unterrichtsstunde. Im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes halten die Junglehrer/innen 15 bzw. 16 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Situation an den niederbayerischen beruflichen Schulen Für das Schuljahr 2011/2012 wird bei den beruflichen Schulen Niederbayerns (ohne FOS/BOS) insgesamt mit einer leicht steigenden Schülerzahl im Vergleich zum Schuljahr 2010/2011 gerechnet. Schulart Zahl der Schulen 2011/12 davon staatlich komm. privat Stand 2010/2011 Schülerzahlen Prognose 2011/2012 Berufsschulen Berufsfachschulen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Fachschulen, Technikerschulen, Meisterschulen Wirtschaftsschulen Fachakademien insgesamt:

15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Neuregelung des mittleren Schulabschlusses an Berufsschulen Der Freistaat Bayern hat den Beschluss der KMK für die geänderten Voraussetzungen zur Vergabe des mittleren Schulabschlusses umgesetzt: Ab dem Schuljahr 2010/2011 reicht ein Mindestnotendurchschnitt von 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule. Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit einem Mindestnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Berufsschule von 2,50 verliehen werden. Weiterhin sind für die Vergabe des mittleren Schulabschlusses die folgenden beiden Voraussetzungen nötig: abgeschlossene Berufsausbildung und Nachweis befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts. Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule. Der Nachweis der Englischkenntnisse kann erbracht werden durch die Englischnote im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss) oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 oder 10 eines Gymnasiums (Englisch als erste Fremdsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Schule besonderer Art oder im Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss oder im Abschlusszeugnis der Berufsschule. Die erforderlichen Englischkenntnisse werden ferner nachgewiesen durch ein vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkanntes Englisch-Zertifikat Modernisierte Ausbildungsberufe ab Von den vierzehn modernisierten Ausbildungsberufen werden an den niederbayerischen Berufsschulen folgende beschult: Technischer Produktdesigner/Technische Produktdesignerin; Technischer Systemplaner/Technische Systemplanerin Das bisherige Anforderungsprofil des Ausbildungsberufs Technischer Zeichners konnte den gegenwärtig und künftig geforderten Ansprüchen der Betriebe, bedingt durch den rasanten technischen Wandel, nicht mehr gerecht werden. Eine Überarbeitung des alten Berufsprofils war also überfällig. Darüber hinaus zeigte sich, dass die notwendig gewordenen neu zu formulierenden Inhalte, sich mit den Inhalten des bisherigen Ausbildungsberufs Technischer Produktdesigner größtenteils überschnitten.

16 318 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Ab gibt es deshalb jetzt die beiden inhaltlich und strukturell neu konzipierten Ausbildungsberufe Technischer Produktdesigner und Technischer Systemplaner, für die jeweils eine Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren festgelegt worden ist. In den ersten zwölf Monaten können diese beiden Ausbildungsberufe aufgrund gleicher Ausbildungsinhalte gemeinsam beschult werden. Im neuen Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner werden im Wesentlichen die Inhalte der Fachrichtungen Maschinen- und Anlagentechnik und der Holztechnik aus dem Ausbildungsberuf des Technischen Zeichners mit dem alten Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner verbunden. Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Technischer Produktdesigner ermöglicht eine Spezialisierung in zwei Fachrichtungen: Produktgestaltung und -konstruktion sowie Maschinen- und Anlagenkonstruktion. Im neuen Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner werden im Wesentlichen die Inhalte der alten Fachrichtungen des Technischen Zeichners übernommen. Für den Technischen Systemplaner sind drei Fachrichtungen vorgesehen: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (bisher Technischer Zeichner, Fachrichtung Heizung, Klima, Sanitär) Stahl- und Metallbautechnik Elektrotechnische Systeme (bisher Technischer Zeichner, Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik) (bisher Technischer Zeichner, Fachrichtung Elektrotechnik) Die beiden modernisierten dualen Ausbildungsbildungsberufe Technischer Produktdesigner und technischer Systemplaner werden in Niederbayern an folgenden Berufsschulen beschult: Im ersten Ausbildungsjahr können die Auszubildenden der beiden Berufe die Staatliche Berufsschule I Landshut, die Staatliche Berufsschule I Straubing oder die Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen besuchen. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr besuchen alle Technischen Produktdesigner aus dem Regierungsbezirk Niederbayern die Staatliche Berufsschule I Straubing. Die Technischen Systemplaner besuchen je nach Fachrichtung folgende Berufsschulen: Fachrichtung Versorgungs- und Ausrüstungstechnik: die Staatliche Berufsschule I Landshut Fachrichtung Stahl- und Metallbautechnik: die Staatliche Berufsschule Pfarrkirchen Fachrichtung Elektrotechnik: die Staatliche Berufsschule I Regensburg Tourismuskaufmann/Tourismuskauffrau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen) Die Dynamik in der Tourismusbranche wirkt sich zwangsweise auf das Anforderungsprofil der Mitarbeiter der Reisebranche aus. Mit der jetzt vorgenommenen Aktualisierung soll eine moderne und zukunftsorientierte Ausbildung ermöglicht werden. Die bisherige Berufsbezeichnung Reiseverkehrskaufmann/-frau wird durch die Bezeichnung Tourismuskaufmann/-kauffrau ersetzt. Zentrale Aspekte der Neuausrichtung des Berufsbildes sind neben dem Bereich Geschäftsreisemanagement die stärkere Berücksichtigung der Kundenorientierung, der Kundenbindung, des Marketings und die Integration von Wahl- und Zusatzqualifikationen, wobei die Auszubildenden sich für eine der drei Wahlqualifikationen Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen entschei-

17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ den müssen. Durch die Implementierung von Wahl- und Zusatzqualifikationen wird das bisherige Strukturmodell des Ausbildungsberufs Reiseverkehrskaufmann mit den drei Einsatzgebieten Reiseveranstaltung, Reisevermittlung Touristik bzw. Reisevermittlung Beförderung aufgelöst. Die vorgenannten Wahlqualifikationseinheiten Reisevermittlung, Reiseveranstaltung und Geschäftsreisen beinhalten sehr spezifische Kompetenzanforderungen für die neuen Tourismuskaufleute. Die nicht gewählten Wahlqualifikationseinheiten stehen als Zusatzqualifikationen leistungsstarken Auszubildenden zur Verfügung, die sich schon während der Ausbildung ein besonderes Profil schaffen können. Der Rahmenlehrplan ist so gestaltet, dass im Bedarfsfall im ersten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung mit den Kaufleuten für Tourismus möglich ist. In Niederbayern werden die Auszubildenden dieses reformierten kaufmännischen Berufs, wie auch schon bisher die Reiseverkehrskaufleute, während ihrer dreijährigen Ausbildungszeit nur an der Staatlichen Berufsschule II Straubing beschult. Die Einführung des modernisierten Ausbildungsberufs Tourismuskaufmann/Tourismuskauffrau erfolgt sukzessiv, d. h. im Schuljahr 2011/2012 erfolgt die Beschulung nur in der 10. Jahrgangsstufe nach dem neuen Lehrplan. In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 folgen die Jahrgangsstufen 11. und 12. Der bisherige Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau wird in der 11. und 12. Jahrgangsstufe noch zwei Schuljahre weitergeführt und läuft mit Beendigung des Schuljahres 2012/2013 aus. Baumaßnahmen im Bereich der Berufsschulen in Niederbayern BS Dingolfing BS Kelheim BS I Landshut BS II Landshut BS I Deggendorf WS Deggendorf BS II Deggendorf BS I Passau BS Vilshofen BS Waldkirchen Neubau für die Fachbereiche Elektro, Metall und Kfz Um- bzw. Erweiterungsbau Neubau und Umbau Um- bzw. Erweiterungsbau Generalsanierung Generalsanierung Generalsanierung Anbau Generalsanierung Generalsanierung

18 320 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Lehramtsprüfungsordnung II Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Mai 2011; Az.: VII.2-5 S a I. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2011 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2003 (GVBl S. 587), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2013 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) teil. Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt: die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 30. Mai 2011 bis Freitag, 3. Februar 2012 an den Seminarschulen, die 3. Prüfungslehrprobe ( 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 21. Mai 2012 bis Freitag, 26. Oktober 2012 an den Einsatzschulen, die Kolloquien in der Zeit von Montag, 17. September 2012 bis Freitag, 26. Oktober 2012 an den Seminarschulen, die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 17. September 2012 bis Freitag, 16. November 2012 an den Seminarschulen. Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten. II. Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2011 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Dr. Müller Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Einstufungsprüfungen 2011 und 2012 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. Juni 2011; Az.: VII.5-5 S a Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach 70 FakOSozPäd. 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten). 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden. 4. Die Einstufungsprüfung 2011 findet am Mittwoch, den 16. November 2011, zu folgenden Zeiten statt: Deutsch: 9.30 bis Uhr Sozialkunde/Geschichte: bis Uhr. 5. Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2011 ist bis spätestens 1. Oktober 2011 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. 6. Die Einstufungsprüfung 2012 findet am Mittwoch, den 28. März 2012, zu folgenden Zeiten statt: Deutsch: 9.30 bis Uhr Sozialkunde/Geschichte: bis Uhr.

20 322 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2012 ist abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) bis spätestens 1. März 2012 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. 8. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen. Kufner Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet Abschlussprüfung 2012 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27. Mai 2011; Az.: VII.5-5 S a Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd). 2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten: Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten). 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach 38 FakO- SozPäd erfüllen. Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachaka-

21 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ demie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematischnaturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxisund Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen ( 37 Abs. 3 Fak- OSozPäd). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2012 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt: Tag Fach Bearbeitungszeit Dienstag, 12. Juni 2012 Donnerstag, 14. Juni 2012 Pädagogik/Psychologie/ Heilpädagogik Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik 240 Minuten 180 Minuten 5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach 37 Abs. 3 FakOSozPäd. Erhard Ministerialdirektor Diese Bekanntmachung im Internet

22 324 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare für das Sozialpädagogische Seminar Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Mai 2011; Az.: VII.8-5 S a I. Die Bekanntmachung zum Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik (Formulare für das Sozialpädagogische Seminar) vom 21. September 2007 (KWMBl I S. 417) wird wie folgt geändert: Es werden folgende Anlagen 4 bis 6 gemäß dieser Bekanntmachung angefügt. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 2011 in Kraft. II. Dr. Müller Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet Berichtigung (KWMBl. Nr 14/2011) Die Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare für das Sozialpädagogische Seminar vom 6. Mai 2011 (KWMBl S. 98) wird wie folgt berichtigt: 1. In den Anlagen 4 und 5 wird nach dem Fach Ökologie und Gesundheit/Mathematischnaturwissenschaftliche Erziehung jeweils das Fach Sozialpädagogische Praxis eingefügt. 2. In der Anlage 5 werden nach dem Wort einjährigen das Wort /zweijährigen1), nach dem Wort Schuljahr die Worte /in den Schuljahren1) und nach der Nr die Bezeichnung / ) eingefügt. 3. In der Anlage 5 wird eine neue Fußnote 1 aufgenommen; die bisherigen Fußnoten 1 und 2 werden Fußnoten 2 und 3. Zur besseren Lesbarkeit werden die Anlagen 4 und 5 erneut abgedruckt. München, den 29. Juni 2011 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Kufner Ministerialdirigent Anlagen (Online verfügbar): Anlage 4: Abschlusszeugnis (berichtigt) Anlage 5: Abschlusszeugnis besonderer staatlicher Prüfungsausschuss (berichtigt) Anlage 6: Urkunde

23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ Abschlussprüfung 2012 zur Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin und zum Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter an Fachakademien für Hauswirtschaft Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Juni 2011; Az.: VII.3-5 S a Rechtsgrundlagen Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Hauswirtschaft (Fachakademieordnung Hauswirtschaft - FakOHw) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2004 (GVBl S. 458, ber S. 632). 2. Abschlussprüfung 2.1 Gegenstand des ersten Prüfungsabschnitts sind schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern Betriebswirtschaft, Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik, Ernährung und Verpflegung, sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung. 2.2 Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach 40 FakOHw am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach 41 FakOHw erfüllen. Andere Bewerber haben dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden im ersten Prüfungsabschnitt. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Service und Gestaltung, Textilservice, Gebäudereinigung sowie Projektmanagement schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten ( 40 Abs. 3 FakOHw). Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens drei schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen statt ( 40 Abs. 4 FakOHw). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2012 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in 41 Abs. 2 FakOHw genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 2.3 Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Hauswirtschaft findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

24 326 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Prüfungstag Prüfungsfach Bearbeitungszeit Montag, 11. Juni 2012 Mittwoch, 13. Juni 2012 Betriebswirtschaft Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik 180 Minuten 180 Minuten Freitag, 15. Juni 2012 Ernährung und Verpflegung 180 Minuten Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt. 2.4 Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach 36 FakOHw, der mündliche Teil nach 33 und 40 Abs. 4 FakOHw. Kufner Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet Abschlussprüfung 2012 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juni 2011; Az.: VII.5-5 S a Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2012 an folgendem Termin statt: Donnerstag, 24. Mai 2012 Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am Freitag, 18. Mai 2012 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis Uhr)

25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/ und Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis Uhr) und am Montag, 21. Mai 2012 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch (9.30 bis Uhr), Sozialkunde (11.00 bis Uhr), Englisch (12.30 bis Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist Donnerstag, 27. September 2012 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am Dienstag, 25. September 2012 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch (9.30 bis Uhr), Sozialkunde (11.00 bis Uhr), Englisch (12.30 bis Uhr) und am Montag, 24. September 2012 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis Uhr) und Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis Uhr) statt. Dr. Müller Ministerialdirigent Diese Bekanntmachung im Internet

26 328 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 08/09/2011 Abschlussprüfung 2012 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriumsfür Unterricht und Kultus vom 30. Mai 2011; Az.: VII.5-5 S a Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2012 an folgenden Terminen statt: Montag, 2. Juli bis Uhr Pädagogik und Psychologie bis Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2012 an folgenden Terminen statt: Montag, 2. Juli bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung bis Uhr Pflege und Betreuung 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2012 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 49, die Prüfungsgegenstände in 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt. Erhard Ministerialdirektor Diese Bekanntmachung im Internet

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