Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen gem. 47 NVStättVO

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1 An die Bauaufsichtsbehörde Stadt Laatzen Team Bauordnung Marktplatz Laatzen Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen gem. 47 NVStättVO Anwendungsbereich: - Für eine Veranstaltung in einem Raum, der mindestens 200 Personen fasst oder in mehreren Räumen, die in der Summe mehr als 200 Personen fassen und auf einen gemeinsamen Rettungsweg angewiesen sind. - Für eine Außenveranstaltung mit mehr als Besuchern, die ganz oder teilweise in baulichen Anlagen stattfindet und mindestens eine Szenefläche für Darbietungen mit einer Größe mehr als 20 m² beinhaltet. 1. Antragsteller/in/ Veranstalter/in Name, Vorname Name, Vorname, Ansprechpartner/in bei jur. Personen Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Tel.-Nr. (ggf. Fax-Nr.) -Adresse 2. Betreiber/in der Versammlungsstätte Name, Vorname Name, Vorname, Ansprechpartner/in bei jur. Personen Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Tel.-Nr. (ggf. Fax-Nr.) -Adresse 3. Veranstaltungsort Gebäudebezeichnung (z.b. Aula, Scheune, Halle) Grundfläche in m² Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Gemarkung Flur, Flurstück 4. Veranstaltungsname/Anlass und Veranstaltungstag/-zeitraum Veranstaltungsname/Anlass (z.b. Tanz in den Mai, Konzert, Tagung, Public Viewing) Veranstaltungstag/-zeitraum: Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit Datum Uhrzeit Beginn Ende 1

2 5. Verantwortliche Personen Verantwortliche/r Veranstalter/in gemäß 38 NVStättVO: - Muss unter anderem während der Veranstaltung und während des Auf- und Abbaus ständig anwesend und erreichbar sein! - Hat für die gesamte Sicherheit und für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften Sorge zu tragen. Zuständige Person für die Veranstaltungstechnik entsprechend 39, 40 NVStättVO - Muss unter anderem mit den technischen Einrichtungen der Versammlungsstätte vertraut und während der Veranstaltung ständig anwesend sein! - Muss die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen gewährleisten. Optional - Leiter des Ordnungs- / Sicherheitsdienst - Ist für die betrieblichen Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Optional - Benennung des Sanitätsdienstes Optional - Benennung des Zeltbauers Optional - Benennung des Bühnen bzw. Tribünenbauers 2

3 6. Antrag auf Ausnahme gem. 47 NVStättVO Für die Durchführung der vorgenannten Veranstaltung/en in den o.g. Gebäuden bzw. Räumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, beantrage ich eine Ausnahme von nachfolgend gekennzeichneten Vorschriften der NVStättVO und bestätige gleichzeitig, dass der Brandschutz und die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitwirkenden auf andere Weise gewährleistet wird Bauteile Dächer Dämmstoffe, Verkleidungen, Unterdecken und Bodenbeläge Führung der Rettungswege Bemessung der Rettungswege Treppen 3

4 6.7 9 Türen und Tore Bestuhlung, Gänge und Stufengänge Abschrankungen und Schutzvorrichtungen Toiletten Einstellplätze für Menschen mit Behinderung Sicherheitsstromversorgung, elektrische Anlagen, Blitzschutzanlagen Sicherheitsbeleuchtung 4

5 Rauchableitung Heizungsanlagen und Lüftungsanlagen Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- oder Regieanlagen Feuerlöscheinrichtungen und anlagen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge Werkstätten und Lagerräume Abs. 1 und 2 Besucherplätze 5

6 Brandschutzbeauftragte, Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegplan 7. Beizufügende Antragsunterlagen ( in 3-facher Ausfertigung) (gekennzeichnete Anlagen sind zwingend zu erstellen und einzureichen) Nachweis der Einstellplätze Lageplan/ Auszug aus der Liegenschaftskarte (M. 1:1000 / M. 1:500) mit farbiger Kennzeichnung des Baugrundstückes (violett) und des für die Veranstaltung vorgesehenen Gebäudes / Gebäudeteiles / Freifläche (rot), mit Darstellung der Zufahrten, freizuhaltende Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr, Standplätze für Feuerwehr/Sanitäter, ggf. Standorte für Toilettenräume, ggf. geplanter Imbiss- und Verkaufsstände und der notwendigen Einstellplätze für Besucher. Grundrisspläne (M. 1:100 Veranstaltung innerhalb v. Gebäuden, M. 1:200 Veranstaltungen im Freien) mit Darstellung der für die Veranstaltung vorgesehenen Flächen bzw. Geschosse (Veranstaltungsfläche = rot) und der Darstellung aller notwendigen Rettungswege (Rettungswege = grün), Toilettenanlagen, sämtlicher Ein- und Umbauten (z. B. Bestuhlung, Bühnen, Tresen, Bars, technische Geräte, etc.). Betriebsbeschreibung/ Ablaufbeschreibung mit Angaben zum geplanten Ablauf der Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeiten, Angaben zur Besucherzahl, eingesetzter Technik (z.b. Beschallung), des Gastronomieangebotes, der Tribünen, Bühnen, Szenenflächen, Bestuhlung, Toiletten, usw. und sonstigen Vorgängen, die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich machen, Angaben zum geplanten Ordnungsdienst. Brandschutzkonzept entsprechend 44 NVStättVO mit Darstellung der zulässigen Zahl der Besucherinnen und Besucher, die Anordnung und Bemessung der Rettungswege und die zur Erfüllung der brandschutztechnischen Anforderungen erforderlichen baulichen, technischen und betrieblichen Maßnahmen. Rechnerischer Nachweis der Rettungswegbreiten und -längen gemäß 7 NVStätt-VO sowie Angaben zur Rettungswegkennzeichnung und Sicherheitsbeleuchtung. Angaben über Rettungswege auf dem Grundstück und über die Aufstellflächen für die Feuerwehr. Nachweis der erforderlichen Toiletten gemäß 12 NVStättVO 6

7 Außerdem können im Einzelfall aufgrund der Art der Nutzung oder des Veranstaltungsortes noch die nachfolgenden Unterlagen erforderlich sein: Sicherheitskonzept entsprechend 43 NVStättVO Standsicherheitsnachweis Schallschutznachweis Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten (z.b. Bühnen und Zelte) Unterlagen zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung Ort, Datum Unterschrift des/der Antragsteller/in (insb. für Abschnitt 6) Ort, Datum Unterschrift des/der Entwurfsverfasser/in 7

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