Die (M)VStättVo Ralf Stroetmann, b-safe Next Move
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- Gerd Gerstle
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1 Die (M)VStättVo 2005 Forum Via, Münster 17. September 2009 Ihr Referent: Ralf Stroetmann, b-safe Next Move Themen: 1.) Rechtliche Einordnung der (M)VStättVo 2.) Elementare Inhalte der (M)VStättVo NRW ) Abschlussdiskussion Rechtliche Einordnung: Staatl. Recht Privatrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Autonomes Satzungsrecht Verkehrsanlagenrecht Ordnungsrecht Baurecht ewerberecht Umweltrecht OWi ArbSch ArbStättV BetrSichV BauB LBau BImSch LImSch Straßen VStättVo FlBauRl
2 1. Rechtliche Einordnung: Bundesland MVStättV 2002 MVStättV 2005 Aktuelle Vorschrift zu Sonderbauten Baden Württemberg VStättV von 07/2004 Bayern VStättV von 01/2008 Berlin AnlPrüfV. SoBeVo Brandenburg VStättV von 11/2005 Bremen Ohne VStättV, MVStättV genutzt Hamburg VStättV von 09/2007 Hessen VStättV von 01/2006 (als RL) Mecklenburg-Vorpommern VStättV von 09/2003 Niedersachsen VStättV von 04/2005 Nordrhein-Westfalen VStättV von 11/2006 Rheinland-Pfalz VStättV von 07/1990 Saarland VStättV von 10/2008 Sachsen VStättV von 10/2004 Sachsen-Anhalt VStättV von 05/2008 Schleswig Holstein VStättV von 10/2004 Thüringen Ohne VStättV, MVStättV genutzt 1. Rechtliche Einordnung: Deregulierung (weniger oder ungenaue Rechtsvorschriften) Definition von Schutzzielen Beurteilung der efährdungen (Richtig! Selber denken!!!) Nutzen von Erkenntnisquellen Umsetzung der Erfordernisse Organisation und Anweisung Auswahl von Personal und Arbeitsmitteln Kontrolle der Umsetzung
3 Einordnung: Schutzziele ArbSch ArbZ BaustellVO BetrSichVO VStättV BV / UVV A1 BV / UVV C1 BI 810 Schutz der Beschäftigten Schutz der Besucher Schutz der Mitwirkenden Folie 5 Elementare Inhalte der (M)VStättVo 2005
4 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 1: Allgemeine Vorschriften Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Teil 3: Besondere Bauvorschriften Teil 4: Betriebsvorschriften Teil 5: Zusätzliche Bauvorlagen Teil 6: Bestehende Versammlungsstätten Teil 7: Schlussvorschriften 3. Inhalte: Teil 1: Allgemeine Vorschriften 1 2 Anwendungsbereich Begriffe
5 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich Die VStättV NRW gilt für: Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, oder zusammen mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben. 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich U m k l e i d e n Lager Bühne Werkstatt Flur 200 Besucher Flur Regie F o y e r arderobe WC WC Damen Versammlungsräume mit einzeln mehr als 200 Besuchern WC Herren
6 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich U m k l e i d e n Lager Bühne Werkstatt Flur 150 Besucher 80 Bes. 80 Bes. Flur Büro F o y e r arderobe WC WC Damen Versammlungsräume mit zusammen mehr als 200 Besuchern und gemeinsamen Rettungswegen WC Herren 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich Die VStättV NRW gilt für: Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, oder zusammen mehr als 200 Besucher fassen und gemeinsame Rettungswege haben. Sportstadien mit mehr als 5000 Besucherplätzen. Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und mehr als 1000 Besucherplätzen sowie baulichen Anlagen.
7 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich Die VStättV NRW gilt nicht für: Räume die dem ottesdienst gewidmet sind Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen Ausstellungsräume in Museen Fliegende Bauten 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich Die VStättV NRW gilt nicht für: Räume die dem ottesdienst gewidmet sind Wenn sie in diesem Sinne genutzt werden. Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen Ansonsten Nutzungsänderung!!! Ausstellungsräume in Museen Fliegende Bauten
8 3. Inhalte: Teil 1, 1 Anwendungsbereich Bemessung der Besucheranzahl: 1 je m² - Sitzplätze an Tischen - Ausstellungsräume 2 je m² - Sitzplätze in Reihen - Stehplätze - Stehplätze auf Stufenreihen (je laufendem Meter) 3. Inhalte: Teil 1: Allgemeine Vorschriften 1 2 Anwendungsbereich Begriffe
9 3. Inhalte: Teil 1, 2 Begriffe Szenenflächen: für künstlerische oder andere Darbietungen bestimmt größer als 20m². auch verbundene Nebenflächen (Monitorplatz, Regiestände, Bereitstellungsflächen) unbenutzte Seiten- und Hinterbühnen (wenn nicht baulich abgetrennt) esamtszenenfläche = Summe aller Szenenflächen >20m². Temporären Bühnen : die vorhandene Fläche Bühne enutzte Fläche 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 2: Rettungswege Führung der Rettungswege Bemessung der Rettungswege Treppen Türen und Tore
10 3. Inhalte: Teil 2, 6 Führung der Rettungswege Führung der Rettungswege: ins Freie zu öffentlichen Verkehrsflächen Jedes eschoß mit Aufenthaltsräumen mindestens 2 unabhängige RW. Tribünen ebenfalls. Versammlungs- und sonstige Aufenthaltsräume > 100m² müssen je 2 Ausgänge ins Freie oder zu RW haben. 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 2: Rettungswege Führung der Rettungswege Bemessung der Rettungswege Treppen Türen und Tore
11 3. Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung der Rettungswege Bemessung der Rettungswege: von jedem Platz zum nächsten Ausgang maximal 30m, aber je 2,5m zusätzlicher lichter Höhe über 5m, Verlängerung um 5m, aber maximale Entfernung = 60m. von jeder Stelle der Bühne bis zum nächsten Ausgang maximal 30m. Definition Lichte Höhe Entfernung zwischen Bodenoberkante (höchste Stelle) und Deckenunterkante (niedrigste Stelle) (OV Bln, OV Saar, Urteil vom , BRS 28 Nr. 65) 3. Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung der Rettungswege U m k l e i d e n Lager Bühne Werkstatt Flur Zuschauerraum Flur Regie F o y e r arderobe WC WC Damen Die Entfernung wird in der Lauflinie gemessen!! WC Herren
12 3. Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung Rettungsweglängen der Rettungswege Rettungsweglänge Rettungsweglänge 60m 55m 50m 45m 40m 35m 30m 5 7, , , ,5 25 Höhe 3. Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung der Rettungswege Bemessung der Rettungswege: Breite nach größtmöglicher Personenzahl. Breite mindestens 1,2m, aber bei Versammlungsräumen bis 200m² und Bühnenhäusern genügen 0,9m bei Arbeitsgalerien genügen 0,8m. 1,2m je 200 Personen, außer Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien: 1,2m je 600 Personen. Staffelung in Schritten von 0,6m.
13 3. Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung Rettungsweglängen der Rettungswege Rettungswegbreite in ebäuden 7,8m 7,2m 6,6m 6,0m 5,4m 4,8m 4,2m 3,6m 3,0m 2,4m 1,8m 1,2m Personen Inhalte: Teil 2, 7 Bemessung Rettungsweglängen der Rettungswege Rettungswegbreite Rettungswegbreite Rettungswegbreite im Freien 7,8m 7,2m 6,6m 6,0m 5,4m 4,8m 4,2m 3,6m 3,0m 2,4m 1,8m 1,2m Personen
14 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 3: Besucherplätze und Einrichtungen f. B Bestuhlung, änge und Stufengänge Abschrankungen und Schutzvorrichtungen Toilettenräume Stellplätze für Behinderte 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge 0,5m 0,1m 0,45m Sitzplatz A r m l e h n e 0,6m Modulbreite ist somit 60cm
15 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge ,40m ,40m Reihenabstand mindestens 40cm 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge 1,20m 0,85m 1,2m 1 x 0,85m 2 = 3 1,02 m² je 2 Personen
16 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge Sitzreihen müssen unverrückbar sein (außer bei temporärer Bestuhlung) seitlich eines anges maximal 1o Plätze je Reihe (im Freien 20 Plätze) bei über 5000 Plätzen -> unverrückbare Einzelsitze A N 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge Sitzreihen müssen unverrückbar sein (außer 1 bei temporärer Bestuhlung) 10 seitlich eines anges maximal 1o Plätze je Reihe 1 (im Freien 20 Plätze) 10 bei über 5000 Plätzen -> unverrückbare 1 Einzelsitze 10 A N A N
17 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge zwischen zwei ängen max. 20 Plätze 11 (im Freien 40 Plätze) A N A N 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge zwischen zwei ängen 50 Plätze, wenn je 4 Reihen eine Tür mit 1,2m auf jeder Seite 1 50 A N A N
18 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge 1,5m 1,5m A N A N 1om zwischen den Tischen 1,5m Abstand von jedem Platz zum ang, max. 10m (reeller Weg) 3. Inhalte: Teil 3, 10 Bestuhlung, änge und Stufengänge Rollstuhlbenutzer: 1%der Besucherplätze mind. 2 Plätze auf ebenen Standflächen Beispiel: 828 Besucherplätze: Rollstuhlfahrer: 9 Besucherplätze Begleitpersonen: 9 Besucherplätze andere Besucher: 810 Besucherplätze Achtung: Sichtverbindung zur Szenenfläche nötig
19 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 3: Besucherplätze und Einrichtungen f. B Bestuhlung, änge und Stufengänge Abschrankungen und Schutzvorrichtungen Toilettenräume Stellplätze für Behinderte 3. Inhalte: Teil 2, 12 Toilettenräume getrennte Räume für Damen und Herren. Vorraum mit Waschbecken ist vorgeschrieben. Besucherplätze Damen (je 100*) Toilettenbecken Herren (je 100*) Toilettenbecken Herren (je 100) Urinale Behinderte je 10 Bis ,2 0,8 1,2 1 Über ,8 0,4 0,6 1 Über ,4 0,3 0,6 1 * Besucherplätze (nicht geschlechtsspezifisch) je angefangene 100 Pers. zu betrachten, keine Zwischenwerte zulässig.
20 3. Inhalte: Teil 2, 12 Toilettenräume Beispiel: 700 Besucherplätze: Besucherplätze Damen Toilettenbecken Herren Toilettenbecken Herren Urinale Behinderte Je 100 1,2 0,8 1,2 0,1 Bei 700 8,4 (9) 5,6 (6) 8,4 (9) 0,7 (1) Behinderte: 1% der Besucherplätze und je 10 Behinderte 1 Toilette 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 4: Technische Einrichtungen Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen Sicherheitsbeleuchtung Rauchableitungen Lüftungsanlagen Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale Brandfallsteuerung der Aufzüge Werkstätten, Magazine und Lagerräume
21 3. Inhalte: Teil 2, 15 Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein, so dass - Arbeitsvorgänge sicher abzuschließen sind - allgemeine Verkehrsflächen sicher zu erreichen sind - Mindestbeleuchtungsstärke: 1 Lux / 20 cm über Boden (Besucherraum) 3 Lux / 20 cm über Boden (Bühnen und Szenenflächen) 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften Abschnitt 4: Technische Einrichtungen Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen Sicherheitsbeleuchtung Rauchableitungen Lüftungsanlagen Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelder- und Alarmzentrale Brandfallsteuerung der Aufzüge Werkstätten, Magazine und Lagerräume
22 3. Inhalte: Teil 2, 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen Versammlungsräume,... sind gut sichtbar, leicht erreichbar und ausreichend mit Feuerlöschern auszustatten. 3. Inhalte: Teil 2, 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen In BR 133 / ASR 13/1,2 - Definition der Löschmitteleinheiten (LE) je Feuerlöscher - Definition von hoher, mittlerer und niedriger Brandgefährdung von Bauten - Vorgabe der notwendigen LE in Abhängigkeit von Brandgefährdung und Raumgrößen.
23 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 1: Rettungswege, Besucherplätze Rettungswege, Flächen für Feuerwehr Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegplan 3. Inhalte: Teil 4, 31 Rettungswege, Flächen für Feuerwehr Ständig freihalten: - Rettungswege in der Versammlungsstätte - Rettungswege auf dem rundstück - Zufahrten für Polizei und Feuerwehr - Aufstell- und Bewegungsflächen für Polizei und Feuerwehr Während des Betriebs müssen alle Türen von Rettungswegen unverschlossen sein.
24 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 2: Brandverhütung Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen egenständen 3. Inhalte: Teil 4, 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschm. Baustoff Klasse A1 nicht brennbar B1 schwer entflammbar B2 normal entflammbar B3 leicht entflammbar Unterkonstruktionen Boden und Beläge Vorhänge Ausstattungen Ausstattungen Automat. Feuerlöschanlage Requisiten Ausschmückung Ausschmückung in notw. Fluren u. Treppen
25 3. Inhalte: Teil 4, 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschm. Baustoff Klasse A1 nicht brennbar B1 schwer entflammbar B2 normal entflammbar B3 leicht entflammbar Unterkonstruktionen Boden und Beläge Vorhänge Ausstattungen - keine Beeinträchtigung des Feuerschutzvorhanges - Brennbares Material von Zündquellen entfernt Ausstattungen Automat. Feuerlöschanlage Requisiten Ausschmückung Ausschmückung in notw. Fluren u. Treppen -> unmittelbar an Wänden, Decken oder Ausstattungen -> sonst mind. 2,5m hoch 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 2: Brandverhütung Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen egenständen
26 3. Inhalte: Teil 4, 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrot. Wo? Was? Rauchen Pyrotechnik Offenes Feuer Tischkerzen Kücheneinr. Bühnen und Szenenflächen Werkstätten Magazine Versammlungsraum Sportstadien 3. Inhalte: Teil 4, 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrot. Wo? Bühnen und Szenenflächen Werkstätten Magazine Was? Versammlungsraum Rauchen Für Mitwirkende und Darsteller, wenn in der Art der Veranstaltung begründet Pyrotechnik Offenes Feuer Tischkerzen Kücheneinr. Sportstadien
27 3. Inhalte: Teil 4, 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrot. Wo? Was? Rauchen Pyrotechnik Offenes Feuer Tischkerzen Kücheneinr. Bühnen und Szenenflächen Werkstätten Magazine Versammlungsraum Sportstadien Wenn in der Art der Veranstaltung begründet, und Abstimmung mit der Feuerwehr. Überwachung durch geeignete Person nach Spreng. 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 4: Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften Pflichten der Betreiber Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Technische Probe Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
28 3. Inhalte: Teil 4, 38 Pflichten der Betreiber Der Betreiber - ist verantwortlich - muss bei Betrieb anwesend sein - muss die Zusammenarbeit gewährleisten. - muss den Betrieb einstellen, wenn - sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht betriebsbereit sind. - Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. - kann Verpflichtungen übertragen, bleibt aber verantwortlich. Event 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 4: Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften Pflichten der Betreiber Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Technische Probe Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
29 3. Inhalte: Teil 4, 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Verantwortliche f. Veranstaltungstechnik sind: Meister für Veranstaltungstechnik Dipl.-Ing. für Veranstaltungstechnik (mit Berufserfahrung und Befähigungsnachweis) techn. Fachkräfte mit bestandenem fachspezifischen Teil techn. Fachkräfte nach alter TFkV (mit Befähigungsnachweis) 3. Inhalte: Aufbau der MVStättV Teil 4: Betriebsvorschriften Abschnitt 4: Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften Pflichten der Betreiber Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Technische Probe Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
30 3. Inhalte: Teil 4, 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik müssen: - mit den technischen Einrichtungen vertraut sein. - die Sicherheit der Einrichtungen gewährleisten. - unter bestimmten Voraussetzungen anwesend sein. Die MVStättVo 2005 Forum Via, Münster 17. September 2009 Ihr Referent: Ralf Stroetmann, b-safe Next Move Abschlussdiskussion dass bedeutet, nun sind Sie dran!!!
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