Tragende Gründe. Vom 20. September 2018

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Tragende Gründe. Vom 20. September 2018"

Transkript

1 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Vom 20. September 2018 Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Würdigung der Stellungnahmen Bürokratiekostenermittlung Verfahrensablauf Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens... 5

2 1. Rechtsgrundlage Der Gesetzgeber hat durch die 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 9 und 101 SGB V dem G-BA die Befugnis zur Normkonkretisierung im Bereich der vertragsärztlichen Bedarfsplanung durch Erlass von Richtlinien übertragen. Der G-BA ist beauftragt, die erforderlichen Vorschriften für eine funktionsfähige und deren Sinn und Zweck verwirklichende Bedarfsplanung zu schaffen. 2. Eckpunkte der Entscheidung Mit der Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 wurden die bisher getrennten Gebiete Orthopädie und Chirurgie im neuen Gebiet Chirurgie zusammengefasst. Der bisherige Facharzt für Orthopädie und der bisherige Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie wurden im neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengefasst. In der Bedarfsplanung hatte die Änderung der M-WBO bisher keinen Niederschlag gefunden, sodass die getrennte Beplanung der Orthopäden und Chirurgen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie fortgeschrieben wurde. Auch in der Reform der Bedarfsplanung 2012 wurde die Zusammensetzung der Arztgruppen trotz erster Hinweise auf Umsetzungsprobleme fortgeschrieben. Die bisherige Regelung führt jedoch in der Praxis zu Problemen bei der Nachbesetzung von Fachärzten für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie bei allen übrigen Allgemeinchirurgen mit unfallchirurgischem Tätigkeitsschwerpunkt. So werden diese Ärzte, die bisher in der Bedarfsplanung in der Arztgruppe der Chirurgen angerechnet werden, durchaus sachgerecht durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt, die in der Bedarfsplanung der Arztgruppe der Orthopäden zugerechnet werden. Dies führt zu einem Absinken der Versorgungsgrade bei den Chirurgen und einer Steigerung der Versorgungsgrade bei den Orthopäden, ohne dass tatsächliche Veränderungen in der Versorgung stattgefunden hätten. Darüber hinaus eröffnet die derzeitige Regelung bei missbräuchlicher Anwendung ein Einfallstor für zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten, ohne dass diese für die Versorgung erforderlich wären. Der G-BA sieht deshalb die Notwendigkeit, die Zusammensetzung der Arztgruppen der Orthopäden und Chirurgen anzupassen. Der G-BA kommt damit seinem Auftrag nach, Entwicklungen in der Versorgung zu beobachten und entsprechend zu reagieren. Auch das BSG hat in seiner Entscheidung vom B 6 KA 40/15 R darauf hingewiesen, dass der Zuschnitt der Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie den Verhältnissen bei Verwerfungen anzupassen sei. Dabei wäre es aus Sicht des G-BA durchaus wünschenswert auch künftig eine differenziertere Betrachtung zum Stand der orthopädischen und chirurgischen Versorgung zu ermöglichen. Allerdings lässt die M-WBO mit der Zusammenlegung von orthopädischer und (unfall)chirurgischer Kompetenz in einem Facharzt (FA für Orthopädie und Unfallchirurgie) eine solche Differenzierung nicht zu. Vor diesem Hintergrund beschließt der G-BA eine unmittelbare Zusammenlegung beider Arztgruppen in die gemeinsame Arztgruppe Chirurgie und Orthopädie. Dazu wird im 12 die Zusammensetzung der Arztgruppe entsprechend angepasst. Die Orthopäden werden der künftigen gemeinsamen Gruppe zugeordnet und die bisherige Gruppe der Orthopäden geht vollständig in der gemeinsamen Arztgruppe auf und wird in dieser fortgeschrieben. Damit sind auch entsprechende Anpassungen der Verhältniszahlen erforderlich. Dabei orientiert sich der G-BA an dem bisherigen Vorgehen und zieht hierfür das Verhältnis der Einwohner zur der Zahl der Orthopäden und Chirurgen zum Stichtag der Einführung der Bedarfsplanung heran. Dieses wird dann in der praktischen Anwendung an die aktuellen Einwohnerzahlen und über den Demografiefaktor an die Alters- und Morbiditätsstruktur angepasst. In der Konsequenz sind durch den Beschluss je nach regionaler Konstellation Änderungen bei den Versorgungsgraden der gemeinsamen Gruppe der Orthopäden und Chirurgen im Vergleich zu der bisher einzeln beplanten Gruppe der Orthopäden sowie der Gruppe der Chirurgen zu erwarten. Nach entsprechenden Beschlüssen der Landesausschüsse kann es somit zu Feststellung von Überversorgung nach 24 BPL-RL aber auch zu partiellen 2

3 Entsperrungen nach 26 BPL-RL kommen. Da die bisher getrennt beplanten Gruppen zusammengelegt und nicht aufgehoben werden, gelten bis zu den entsprechenden Beschlüssen der Landesausschüsse für die gemeinsame Gruppe die bislang getroffenen Feststellungen für die einzelnen Gruppen fort. Die Zusammenlegung der Arztgruppen ist mit diversen Folgeänderungen verbunden, die ebenfalls beschlossen werden (z.b. 25 und 41, Anlage 1, 4 und 5). Insbesondere ist eine Anpassung des Leistungsbedarfsfaktors des Demografiefaktors für die gemeinsame Arztgruppe erforderlich (Anlage 4). Auch hier folgt der G-BA der bisher üblichen Methodik. Mit dem Beschluss öffnet der G-BA bewusst den Spielraum bei der Nachbesetzung von Orthopäden und Chirurgen innerhalb der gemeinsamen Arztgruppe. Dieser Verlust von Steuerungsmöglichkeiten ist letztlich die Konsequenz der entsprechenden Fusion der Arztgruppen durch die (Muster- )Weiterbildungsordnung durch den Ärztetag. Vor dem Hintergrund dieses Verlusts von Steuerungsmöglichkeiten der Zusammensetzung innerhalb der Arztgruppe wird der G-BA die Auswirkungen dieses Beschlusses insbesondere auf die Zusammensetzung von Orthopäden und Chirurgen innerhalb der gemeinsamen Arztgruppe und innerhalb der Planungsbereiche 4 Jahre nach in Kraft treten der Beschlussfassung evaluieren. Sollten hierbei Verwerfungen innerhalb der Arztgruppe deutlich werden, wird der G-BA dies gegenüber dem Gesetzgeber adressieren und sich für eine Möglichkeit zu Steuerung der Verteilung innerhalb von Arztgruppen einsetzen. 3. Würdigung der Stellungnahmen Das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren nach 91 Absatz 5 SGB V wurde in Verbindung mit dem 3. Abschnitt 1. Kapitel der VerfO durchgeführt. Das Stellungnahmeverfahren wurde am 5. Juni 2018 eingeleitet. Fristende war der 2. Juli Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die eingeleiteten Stellungnahmeverfahren und die eingegangenen Stellungnahmen. Gesetzliche Grundlage Stellungnahmeberechtigte Eingang der Stellungnahme 91 Absatz 5 SGB V Bundesärztekammer (BÄK) Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Verzicht Der Inhalt der Schreiben wurde in tabellarischer Form zusammengefasst und in fachlicher Diskussion im zuständigen Unterausschuss Bedarfsplanung beraten und ausgewertet (siehe Abschnitt 6 Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens ). Die BÄK hat auf eine Anhörung verzichtet (siehe Abschnitt 6 Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens ). 4. Bürokratiekostenermittlung Durch die im Beschluss enthaltenen Regelungen entstehen keine Informationspflichten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Sinne Anlage II zum 1. Kapitel der VerfO. Daher entstehen auch keine Bürokratiekosten. 3

4 5. Verfahrensablauf Datum Gremium Beratungsgegenstand / Verfahrensschritt UA BPL Einrichtung und Beauftragung einer Arbeitsgruppe BPL-RL Neuregelungen UA BPL Beratung der Ergebnisse der AG UA BPL Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens vor abschließender Entscheidung des G-BA (gemäß 1. Kapitel 10 VerfO) zur Umsetzung von weiteren gesetzlichen Beteiligungsrechten über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie UA BPL Auswertung der Stellungnahmen UA BPL Abschluss der vorbereitenden Beratungen Beschluss der Beschlussunterlagen (Beschlussentwurf, Tragende Gründe) G-BA Abschließende Beratungen und Beschluss über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ XY TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ Mitteilung des Ergebnisses der gemäß 94 Absatz 1 SGB V erforderlichen Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit/ Auflage ggf. weitere Schritte gemäß VerfO soweit sie sich aus dem Prüfergebnis gemäß 94 Absatz 1 SGB V des BMG ergeben Veröffentlichung im Bundesanzeiger Inkrafttreten Berlin, den 20. September 2018 Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende Prof. Hecken 4

5 6. Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens Das Stellungnahmeverfahren ist in folgenden Anlagen dokumentiert: Anlage 1 Beschlussentwurf zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Tragende Gründe zum Beschlussentwurf zur Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Eingereichte Stellungnahmen/Schreiben der stellungnahmeberechtigten Organisationen Zusammenfassung und Würdigung der schriftlichen Stellungnahmen gemäß 91 Absatz 5 SGB V 5

6 Anlage 1 Beschlussentwurf zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Vom XX.XX.XXXX Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX beschlossen, die Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) in der Fassung vom 20. Dezember 2012 (BAnz AT B 7), zuletzt geändert am XX.XX.XXXX wie folgt zu ändern: KBV/GKV-SV/DKG I. 12 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 Nr. 1 wird nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. 2. Absatz 1 Nr. 7 wird 3. Der bisherige Absatz 1 Nr. 8 wird Absatz 1 Nr Der bisherige Absatz 1 Nr. 9 wird Absatz 1 Nr Der bisherige Absatz 1 Nr. 10 wird Absatz 1 Nr In Absatz 2 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: 2. Zur Arztgruppe der Chirurgen und Orthopäden gehören die Fachärzte für Chirurgie, die Fachärzte für Allgemeine Chirurgie, die Fachärzte für Kinderchirurgie, die Fachärzte für Plastische Chirurgie, die Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie, die Fachärzte für Gefäßchirurgie, die Fachärzte für Visceralchirurgie, die Fachärzte für Orthopädie sowie die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie. Nicht zu dieser Arztgruppe gehören die Fachärzte für Herzchirurgie und die Fachärzte für Thoraxchirurgie. 7. Absatz 2 Nr. 7 wird 8. Der bisherige Absatz 2 Nr. 8 wird Absatz 2 Nr Der bisherige Absatz 2 Nr. 9 wird Absatz 2 Nr Der bisherige Absatz 2 Nr. 10 wird Absatz 2 Nr. 9. PatV Keine Änderung der Richtlinie

7 KBV/GKV-SV/DKG 11. Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4) Die Verhältniszahlen (ein Arzt je Anzahl Einwohner) der Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung bestimmen sich wie folgt: Typ 1 (stark mitversorgend) Typ 2 (mitversorgt und mitversorgend) Typ 3 (stark mitversorgt) Typ 4 (mitversorgt) Typ 5 (eigenversorgt) Augenärzte Chirurgen und Orthopäden Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Typ 6 (polyzentrischer Verflechtungsraum) Nervenärzte Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte PatV Keine Änderung der Richtlinie 2 Die Verhältniszahl der Kinderärzte bezieht sich auf die bis unter 18-Jährigen. 3 Die Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche Bevölkerung. KBV/GKV-SV/DKG PatV II. In 25 Absatz 1 Nr. 3 wird die Angabe 8 durch die Angabe 7 ersetzt. Keine Änderung der Richtlinie KBV/GKV-SV/DKG III. In 41 Absatz 3 Nr. 1 wird die Angabe 7, 9 und 10 durch die Angabe 8 und 9 ersetzt. KBV/GKV-SV/DKG IV. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: 1. In Tabelle 1.0 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 2. In Tabelle 1.0 B wird in der Zeile 3 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 9 wird 3. In Tabelle 1.0 W wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 4. In Tabelle 1.0 M wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird PatV Keine Änderung der Richtlinie PatV Keine Änderung der Richtlinie

8 KBV/GKV-SV/DKG PatV 5. In Tabelle 2 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 6. In Tabelle 3 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 7. In Tabelle 3 B wird in der Zeile 3 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 9 wird 8. In Tabelle 3.1 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 9. In Tabelle 3.2 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 10. In Tabelle 3.3 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 11. In Tabelle 3.4 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 12. In Tabelle 3.5 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 13. In Tabelle 3a wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 14. In Tabelle 4 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 15. In Tabelle 4.B wird in der Zeile 3 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 9 wird 16. In Tabelle 5 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 17. In Tabelle 5.B wird in der Zeile 3 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 9 wird 18. In Tabelle 6 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 19. In Tabelle 7 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird

9 KBV/GKV-SV/DKG 20. In Tabelle 7.B wird in der Zeile 3 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 9 wird 21. In Tabelle 8 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird 22. In Tabelle 9 wird in der Zeile 5 der ersten Spalte nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Zeile 20 wird PatV KBV/GKV-SV/DKG V. Die Anlage 4.1 wird wie folgt gefasst: Anlage 4.1 Die Leistungsbedarfsfaktoren des Demografiefaktors nach 9 Die Leistungsbedarfsfaktoren je Arztgruppe werden nach dem in 9 Absatz 3 bis 5 der Bedarfsplanungsrichtlinie beschriebenen Verfahren ermittelt. Für das 1. Quartal 2013 bis zum 4. Quartal 2015 (die letzten 12 Quartale) betragen sie: PatV Keine Änderung der Richtlinie Arztgruppe Leistungsbedarfsfaktor Anästhesisten 1,888 Augenärzte 6,484 Chirurgen und Orthopäden 1,715 Frauenärzte 0,339 Hausärzte 2,724 Hautärzte 1,939 HNO-Ärzte 1,550 Internisten 4,102 Nervenärzte 1,828 Psychotherapeuten 0,135 Radiologen 1,567 Urologen 5,482 KBV/GKV-SV/DKG VII. Die Anlage 5 wird wie folgt geändert: 1. In Abschnitt 1 2 Absatz 1 Nr. 1 wird die Angabe 8 durch die Angabe 7 ersetzt. 2. In Abschnitt 2 6 wird nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Angabe, Orthopäden wird 3. In Abschnitt 2 7 Nr. 1 wird die Angabe 8 durch die Angabe 7 ersetzt. 4. In Abschnitt 2 8 wird nach der Angabe Chirurgen die Angabe und Orthopäden eingefügt. Die Angabe, Orthopäden wird PatV Keine Änderung der Richtlinie

10 VIII. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter veröffentlicht. Berlin, den XX.XX.XXXX Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende Prof. Hecken

11 Anlage 2 Tragende Gründe zum Beschlussentwurf zur Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Vom TT. Monat JJJJ Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Würdigung der Stellungnahmen Bürokratiekostenermittlung Verfahrensablauf Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens... 4

12 1. Rechtsgrundlage Der Gesetzgeber hat durch die 92 Absatz 1 Satz 2 Nr. 9 und 101 SGB V dem G-BA die Befugnis zur Normkonkretisierung im Bereich der vertragsärztlichen Bedarfsplanung durch Erlass von Richtlinien übertragen. Der G-BA ist beauftragt, die erforderlichen Vorschriften für eine funktionsfähige und deren Sinn und Zweck verwirklichende Bedarfsplanung zu schaffen. 2. Eckpunkte der Entscheidung KBV/GKV-SV/DKG Mit der Reform der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 wurden die bisher getrennten Gebiete Orthopädie und Chirurgie im neuen Gebiet Chirurgie zusammengefasst. Der bisherige Facharzt für Orthopädie und der bisherige Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie wurden im neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie zusammengefasst. In der Bedarfsplanung hatte die Änderung der M-WBO bisher keinen Niederschlag gefunden, sodass die getrennte Beplanung der Orthopäden und Chirurgen in der Bedarfsplanungs-Richtlinie fortgeschrieben wurde. Auch in der Reform der Bedarfsplanung 2012 wurde die Zusammensetzung der Arztgruppen trotz erster Hinweise auf Umsetzungsprobleme fortgeschrieben. Die bisherige Regelung führt jedoch in der Praxis zu Problemen bei der Nachbesetzung von Fachärzten für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie sowie bei allen übrigen Allgemein-chirurgen mit unfallchirurgischem Tätigkeitsschwerpunkt. So werden diese Ärzte, die bisher in der Bedarfsplanung in der Arztgruppe der Chirurgen angerechnet werden, durchaus sachgerecht durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt, die in der Bedarfsplanung der Arztgruppe der Orthopäden zugerechnet werden. Dies führt zu einem Absinken der Versorgungsgrade bei den Chirurgen und einer Steigerung der Versorgungsgrade bei den Orthopäden, ohne dass tatsächliche Veränderungen in der Versorgung stattgefunden hätten. Darüber hinaus eröffnet die derzeitige Regelung bei missbräuchlicher Anwendung ein Einfallstor für zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten, ohne dass diese für die Versorgung erforderlich wären. Der G-BA sieht deshalb die Notwendigkeit, die Zusammensetzung der Arztgruppen der Orthopäden und Chirurgen neu zu gestalten. Der G-BA kommt damit seinem Auftrag nach, Entwicklungen in der Versorgung zu beobachten und entsprechend zu reagieren. Auch das BSG hat in seiner Entscheidung vom B 6 KA 40/15 R darauf hingewiesen, dass der Zuschnitt der Arztgruppen Chirurgie und Orthopädie den Verhältnissen bei Verwerfungen anzupassen sei. Dabei wäre es aus Sicht des G-BA durchaus wünschenswert auch künftig eine differenziertere Betrachtung zum Stand der orthopädischen und chirurgischen Versorgung zu ermöglichen. Allerdings lässt die M-WBO mit der Zusammenlegung von orthopädischer und (unfall)chirurgischer Kompetenz in einem Facharzt (FA für Orthopädie und Unfallchirurgie) eine solche Differenzierung nicht zu. Vor diesem Hintergrund beschließt der G-BA eine unmittelbare Zusammenlegung beider Arztgruppen in die gemeinsame neue Arztgruppe Chirurgie und Orthopädie. Dazu wird im 12 die Zusammensetzung der Arztgruppe entsprechend neu beschrieben. Die Orthopäden werden der neuen gemeinsamen Gruppe PatV Keine Änderung der Richtlinie

13 KBV/GKV-SV/DKG zugeordnet und die bisherige Gruppe der Orthopäden (Nr. 7 entfällt). Damit sind auch entsprechende Anpassungen der Verhältniszahlen erforderlich. Dabei orientiert sich der G-BA an dem bisherigen Vorgehen und zieht hierfür das Verhältnis der Einwohner zur der Zahl der Orthopäden und Chirurgen zum Stichtag der Einführung der Bedarfsplanung heran. Dieses wird dann in der praktischen Anwendung an die aktuellen Einwohnerzahlen und über den Demografiefaktor an die Alters- und Morbiditätsstruktur angepasst. Die Zusammenlegung der Arztgruppen ist mit diversen Folgeänderungen verbunden, die ebenfalls beschlossen werden (z.b. 25 und 41, Anlage 1, 4 und 5). Insbesondere ist eine Anpassung des Leistungsbedarfsfaktors des Demografiefaktors für die neue Arztgruppe erforderlich (Anlage 4). Auch hier folgt der G-BA der bisher üblichen Methodik. Mit dem Beschluss öffnet der G-BA bewusst den Spielraum bei der Nachbesetzung von Orthopäden und Chirurgen innerhalb der neu geschaffenen Arztgruppe. Dieser Verlust von Steuerungsmöglichkeiten ist letztlich die Konsequenz der entsprechenden Fusion der Arzt-gruppen durch die (Muster-)Weiterbildungsordnung durch den Ärztetag. Vor dem Hintergrund dieses Verlusts von Steuerungsmöglichkeiten der Zusammensetzung innerhalb der neuen Arztgruppe wird der G-BA die Auswirkungen dieses Beschlusses insbesondere auf die Zusammensetzung von Orthopäden und Chirurgen innerhalb der Arztgruppe und innerhalb der Planungsbereiche 4 Jahre nach in Kraft treten der Beschlussfassung evaluieren. PatV KBV/GKV-SV DKG PatV Sollten hierbei Verwerfungen innerhalb der Arztgruppe deutlich werden, wird der G-BA dies gegenüber dem Gesetzgeber adressieren und sich für eine Möglichkeit zu Steuerung der Verteilung innerhalb von Arztgruppen einsetzen. -- Keine Änderung der Richtlinie 3. Würdigung der Stellungnahmen ( ) 4. Bürokratiekostenermittlung Durch die im Beschluss enthaltenen Regelungen entstehen keine Informationspflichten für Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Sinne Anlage II zum 1. Kapitel der VerfO. Daher entstehen auch keine Bürokratiekosten.

14 5. Verfahrensablauf Datum Gremium Beratungsgegenstand / Verfahrensschritt TT.MM.JJJJ UA BPL Einrichtung und Beauftragung einer Arbeitsgruppe BPL-RL Neuregelungen TT.MM.JJJJ UA BPL TT.MM.JJJJ UA BPL TT.MM.JJJJ UA BPL TT.MM.JJJJ UA BPL TT.MM.JJJJ UA BPL TT.MM.JJJJ G-BA TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ XY TT.MM.JJJJ TT.MM.JJJJ Beratung der Ergebnisse der AG Beschluss zur Einleitung des Stellungnahmeverfahrens vor abschließender Entscheidung des G-BA (gemäß 1. Kapitel 10 VerfO) zur Umsetzung von weiteren gesetzlichen Beteiligungsrechten über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie Auswertung der Stellungnahmen Anhörung Abschluss der vorbereitenden Beratungen Beschluss der Beschlussunterlagen (Beschlussentwurf, Tragende Gründe) Abschließende Beratungen und Beschluss über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Mitteilung des Ergebnisses der gemäß 94 Absatz 1 SGB V erforderlichen Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit/ Auflage ggf. weitere Schritte gemäß VerfO soweit sie sich aus dem Prüfergebnis gemäß 94 Absatz 1 SGB V des BMG ergeben Veröffentlichung im Bundesanzeiger Inkrafttreten Berlin, den TT. Monat JJJJ Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende Prof. Hecken 6. Dokumentation des Stellungnahmeverfahrens [Ergänzung nach Auswertung der Stellungnahmen]

15 Anlage 3 Eingereichte Stellungnahmen/Schreiben der stellungnahmeberechtigten Organisationen Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. 91 Abs. 5 SGB V zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL): Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Berlin, Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz Berlin

16 Stellungnahme der Bundesärztekammer Hintergrund Die Bundesärztekammer wurde mit Schreiben vom durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Stellungnahme gemäß 91 Abs. 5 SGB V bezüglich einer Änderung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL)) zur Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgie und Orthopädie aufgefordert. Danach sollen die in 12 BPL-RL geregelten Arztgruppen der sogenannten allgemeinen fachärztlichen Versorgung an die aktuelle (Muster)-Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer aus dem Jahre 2003 angepasst werden. (Muster)-Weiterbildungsordnung: Facharztbezeichnungen im Gebiet Chirurgie In der aktuellen MWBO sind für das Fachgebiet Chirurgie 8 Facharztgruppen (Facharzt für Allgemeinchirurgie, Facharzt für Gefäßchirurgie, Facharzt für Herzchirurgie, Facharzt für Kinderchirurgie, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Facharzt für Thoraxchirurgie und Facharzt für Viszeralchirurgie) zusammenfasst. Fachärzte für Chirurgie mit einer Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie und Fachärzte für Orthopädie nach alter Weiterbildungsordnung können mithilfe von Übergangsregelungen bzw. Einzelfallbestimmungen die Facharztbezeichnung für Orthopädie und Unfallchirurgie erlangen. Bedarfsplanungs-Richtlinie: Chirurgen und Orthopäden In der BPL-RL sind bislang die Facharztgruppen der Chirurgen und die der Orthopäden getrennt aufgeführt, wie es der alten MWBO entsprach. Zu den Chirurgen zählen danach die Fachärzte für Allgemeinchirurgie, Kinderchirurgie, Plastische Chirurgie, Gefäßchirurgie und Viszeralchirurgie, während die Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie den Orthopäden zugerechnet werden. Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie Die Diskrepanz zwischen MWBO und BPL-RL hat in der Vergangenheit zu Konflikten bei der Nachbesetzung von Praxissitzen geführt, z. B. wenn eine Praxis zuvor durch einen Facharzt für Allgemeinchirurgie mit Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie (nach alter MWBO) besetzt war und durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (nach neuer MWBO) ersetzt werden sollte. In den Tragenden Gründen wird angeführt, dass es in der Folge zu einer Fehlentwicklung mit Absinken der Versorgungsgrade bei Chirurgen und einer Steigerung der Versorgungsgrade bei Orthopäden kam. Mit der nun erfolgten Zusammenlegung der Facharztgruppen ist eine Harmonisierung von BPL-RL und MWBO erfolgt. Damit ist zwar die Ursache für Rechtstreitigkeiten in diesem Bereich beseitigt, nicht jedoch die Gefahr, dass vermehrt allgemeinchirurgische Arztsitze mit orthopädisch tätigen Fachärzten nachbesetzt werden. Die Neuregelung beinhaltet hierzu eine Evaluation 4 Jahre nach Inkrafttreten der Beschlussfassung. 2

17 Stellungnahme der Bundesärztekammer Die Bundesärztekammer nimmt zum Beschlussentwurf wie folgt Stellung: Die Bundesärztekammer begrüßt die vorgeschlagene Anpassung der BPL-RL an die aktuelle MWBO. Ausdrücklich unterstützt die Bundesärztekammer auch die Evaluation der Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen. Berlin,

18

19 BPtK Bundes Psychotherapeuten Kammer Klosterstraße Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Dirk Hollstein Abteilung M VL Wegelystraße Berlin per E Mail 6. Juni 2018 Stellungnahmerecht gemäß 91 Absatz 5 SGB V der Bundespsychotherapeutenkammer hier: Änderungen der Bedarfsplanungs Richtlinie (BPL RL): Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Sehr geehrter Herr Hollstein, vielen Dank für Ihre E Mail vom 5. Juni 2018 und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Bundespsychotherapeutenkammer verzichtet in diesem Fall auf die Abgabe einer Stellungnahme und wird demzufolge auch nicht an der mündlichen Anhörung am 8. August 2018 teilnehmen. Mit freundlichen Grüßen Timo Harfst Stellvertretender Geschäftsführer BPtK Klosterstraße 64, Berlin Tel.: Fax: info@bptk.de Vorstand Dr. Dietrich Munz, Präsident Dr. Nikolaus Melcop, Vizepräsident Dipl. Soz.päd. Peter Lehndorfer, Vizepräsident Dr. Andrea Benecke Dipl. Psych. Wolfgang Schreck Geschäftsführerin Dr. Christina Tophoven Deutsche Apotheker und Ärztebank IBAN: DE BIC: DAAEDEDDXXX

20 Anlage 4 Zusammenfassung und Würdigung der schriftlichen Stellungnahmen gemäß 91 Absatz 5 SGB V Stellungnahmen zum Entwurf einer Änderung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie): Änderungen der Regelungen Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Zusammenfassung und Würdigung der Stellungnahmen gemäß 91 Absatz 5 SGB V Inhalt I. Erläuterung zum Stellungnahmeverfahren... 2 II. Schriftliche Stellungnahmen... 2 Allgemeine oder übergreifende Stellungnahmen... 3 III. Mündliche Stellungnahmen... Fehler! Textmarke nicht definiert.

21 I. Erläuterung zum Stellungnahmeverfahren Gemäß 91 Absatz 5 SGB V wurde der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer Gelegenheit gegeben, zum Entwurf der Änderung der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung Stellung zu nehmen, soweit deren Belange durch die Richtlinie berührt sind. Das Stellungnahmeverfahren wurde am 5. Juni 2018 eingeleitet, die Frist für die Einreichung von schriftlichen Stellungnahmen endete am 2. Juli II. Schriftliche Stellungnahmen Von folgenden stellungnahmeberechtigten Organisationen wurden schriftliche Stellungnahmen vorgelegt: Bundesärztekammer (BÄK) Die folgenden stellungnahmeberechtigten Organisationen haben auf eine schriftliche Stellungnahme verzichtet: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Der Inhalt der schriftlichen Stellungnahmen wurde in tabellarischer Form zusammengefasst und in fachlicher Diskussion im zuständigen Unterausschuss Bedarfsplanung beraten und ausgewertet (siehe folgende Tabelle).

22 Allgemeine oder übergreifende Stellungnahmen Lfd. Nr. Stellungnehmende Organisation / Datum Inhalt der Stellungnahme / Änderungsvorschlag Begründung und Quellenangabe Würdigung der Stellungnahme Änderung des Beschluss-entwurfes (Ja / Nein) 1. Bundesärztekammer (BÄK) / Die Bundesärztekammer begrüßt die vorgeschlagene Anpassung der BPL-RL an die aktuelle MWBO. Ausdrücklich unterstützt die Bundesärztekammer auch die Evaluation der Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen. Kenntnisnahme Nein

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgen und Orthopäden Vom 20. September 2018 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung ( BPL-RL)

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung ( BPL-RL) Anlage 1 zu den Tragenden Gründen zur Änderung der 27-34 BPL-RL Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderungen im 7. Abschnitt Unterversorgung

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie:

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Regelungen für Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie Vom 17. November

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss- Richtlinie: Anpassung zahntechnischer Regelversorgungen

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss- Richtlinie: Anpassung zahntechnischer Regelversorgungen Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss- Richtlinie: Anpassung zahntechnischer Regelversorgungen Vom 14. November 2013 Inhalt 1. Rechtsgrundlage...

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018

Tragende Gründe. Vom 16. März 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH- RL): Änderung 14 Verantwortliches Gremium

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. Juni 2013

Tragende Gründe. Vom 20. Juni 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Fachidentität bei gemeinsamer Berufsausübung und Voraussetzungen für eine gleichmäßige

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. März 2017

Tragende Gründe. Vom 16. März 2017 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Medikamentengabe und verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie:

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung. der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Einführung eines Demografiefaktors Vom 15. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie:

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie: Vom 19. Juni 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2. Eckpunkte der Entscheidung... 2 3. Bürokratiekosten...

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in 41 Absatz 5

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in 41 Absatz 5 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung in 41 Absatz 5 Vom 15. Dezember 2016 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2. Eckpunkte

Mehr

Tragende Gründe. Vom 17. April 2014

Tragende Gründe. Vom 17. April 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und anderen Faktoren Vom 17. April 2014 Inhalt

Mehr

Neue Bedarfsplanungsrichtlinie 2013

Neue Bedarfsplanungsrichtlinie 2013 Neue Bedarfsplanungsrichtlinie 2013 Das GKV-sstrukturgesetz hatte dem G-BA eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung für Ärzte bis zum 1. Januar 2013 aufgetragen. Die neue Richtlinie wird in weiten Teilen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2018 Vom 22. November 2018 Inhalt 1. Rechtsgrundlage...

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung eines Verfahrens zur Änderung der -Richtlinie (AM-RL): Anlage III Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Redaktionelle Änderungen in Abschnitt F. Vom 20.

Tragende Gründe. zum Beschluss über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Redaktionelle Änderungen in Abschnitt F. Vom 20. Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Redaktionelle Änderungen in Abschnitt F Vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 2 2. Eckpunkte der

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Regelungen zum Demografiefaktor

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Regelungen zum Demografiefaktor Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderungen der Regelungen zum Demografiefaktor Vom 19. Oktober 2017 Inhalt 1. Rechtsgrundlage...

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Januar 2018

Tragende Gründe. Vom 18. Januar 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Anpassung der Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen auf Hautkrebs Vom 18.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erteilung des nach 87 Absatz 5b Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlichen Einvernehmens zu der Verfahrensordnung des

Mehr

Stellungnahmeverfahren gemäß 91 Abs. 5a SGB V

Stellungnahmeverfahren gemäß 91 Abs. 5a SGB V Stellungnahmeverfahren gemäß 91 Abs. 5a SGB V Auswertung der Stellungnahme gemäß 91 Abs. 5a SGB V zum Beschlussentwurf des GKV-Spitzenverbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft über die Veröffentlichung

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Zulassungsfähige Arztgruppen Vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung

Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Bedarfsplanung der ambulanten medizinischen Versorgung Regionaldialog Havelland-Fläming Roland Kiesche Stellv. Unternehmensbereichsleiter Unternehmensbereich 4 - Qualitätssicherung / Sicherstellung 09.02.2012

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Mesalazin, Gruppe 3, in Stufe 1 nach 35 Absatz

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinien: Anpassung des Sachverzeichnisses Vom 17. Januar 2008 1 Verzeichnis 1. Einleitung 3

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über künstliche Befruchtung: Erforderliche Laboruntersuchungen und Gültigkeit der Testergebnisse Vom 21.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014

Tragende Gründe. Vom 21. August 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Clopidogrel, Gruppe 1, in Stufe 1 nach 35 Absatz

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Oktober 2018

Tragende Gründe. Vom 18. Oktober 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (AM-RL): Anlage VI Off- Label-Use Teil A Ziffer III: Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. Januar 2016

Tragende Gründe. Vom 21. Januar 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Triazole, Gruppe 1, in Stufe 2 nach 35 Abs. 1

Mehr

Zusammenfassende Dokumentation

Zusammenfassende Dokumentation Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung STIKO-Empfehlungen August 2015 und weitere Anpassungen Vom 27.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015

Tragende Gründe. Vom 19. März 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Einstellung der Methodenbewertung gemäß 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu acht Methoden der Stammzelltransplantation

Mehr

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung -Richtlinie (AM-RL): Anlage VII Hinweise zur Austauschbarkeit von Darreichungsformen (aut idem) gemäß 129 Abs. 1a SGB

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. April 2016

Tragende Gründe. Vom 21. April 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch: Änderung in Abschnitt B Empfängnisregelung hier:

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie: Anpassung an Pflegegrade

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie: Anpassung an Pflegegrade Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinie: Anpassung an Pflegegrade Vom 15. Dezember 2016 Inhalt 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Eckpunkte

Mehr

Anlage 1 zu den Tragenden Gründen zur Änderung des 22 BPL-RL. Beschlussentwurf

Anlage 1 zu den Tragenden Gründen zur Änderung des 22 BPL-RL. Beschlussentwurf Anlage 1 zu den Tragenden Gründen zur Änderung des 22 BPL-RL Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Einbeziehung der ermächtigten Ärzte und

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom 08.10.2015 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Saarland hat in seiner Sitzung am 08.10.2015 auf der Grundlage

Mehr

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen

Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Jochen Maurer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 10.12.2012 Agenda Erwartungen an die neue Bedarfsplanung Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. April 2015

Tragende Gründe. Vom 16. April 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung an Datenschutzvorschriften Vom 22. Januar 2009 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Eckpunkte

Mehr

Tragende Gründe. Vom 19. September 2013

Tragende Gründe. Vom 19. September 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Benzodiazepin-verwandte Mittel, Gruppe 1, in

Mehr

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 2.1 Hintergrund

1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 2.1 Hintergrund Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs- Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL: Erstfassung einer Anlage 5 Vom 15. Juni 2017 Inhalt

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung: Regelungen über die Ausgestaltung der Empfehlung von Leistungen zur

Mehr

Tragende Gründe. Vom 19. Juni 2014

Tragende Gründe. Vom 19. Juni 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI Off-Label-Use Venlafaxin bei neuropathischen Schmerzen Vom 19. Juni 2014

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013

Tragende Gründe. Vom 18. April 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien: Begriffliche Korrektur des Kreises der Leistungsberechtigten nach SGB III Vom 18.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. August 2018

Tragende Gründe. Vom 16. August 2018 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung (VerfO) Zusammenarbeit zwischen Bewertungsausschuss und G-BA nach 87 Abs. 5b Satz 6 SGB V: Änderung

Mehr

Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderung der Anlagen

Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderung der Anlagen Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderung der Anlagen Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 16.06.2015 BPtK Klosterstraße

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Dezember 2014

Tragende Gründe. Vom 18. Dezember 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Anlage X Aktualisierung von Vergleichsgrößen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. Mai 2014

Tragende Gründe. Vom 22. Mai 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Pramipexol, Gruppe 1, in Stufe 1 nach 35 Absatz 1 SGB V Vom

Mehr

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012

Regionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012 Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss. - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Statement des GKV-Spitzenverbandes

Gemeinsamer Bundesausschuss. - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung. Statement des GKV-Spitzenverbandes Gemeinsamer Bundesausschuss - Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung Statement des GKV-Spitzenverbandes Berlin 15.10.2018 Thomas Uhlemann, GKV-SV Weiterentwicklung der Bedarfsplanung mit dem

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die Änderung des Beschlusses vom 19. Juni 2008 zur Änderung

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die Änderung des Beschlusses vom 19. Juni 2008 zur Änderung Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung des Beschlusses vom 19. Juni 2008 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 4: Therapiehinweis zu Exenatide Vom

Mehr

Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI)

Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung - Fortschreibung gemäß Protokollnotiz zum Letter of Intent (LOI) Mit dem Letter of Intent (LOI) zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen

Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Aktualisierung von Festbetragsgruppen Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 2 in Stufe 1 vom

Mehr

Anlage 1.1 Psychotherapeuten

Anlage 1.1 Psychotherapeuten Anlage 1.1 Psychotherapeuten Arztgruppe: Psychotherapeuten en zum Stichtag: Allgemeine : 3.079 Ohne Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den gem. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Berlin 3.711.930 2.138,58

Mehr

Tragende Gründe. Vom 24. Juli 2014

Tragende Gründe. Vom 24. Juli 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen: Anpassung der Anlage I Vom 24. Juli 2014 Inhalt 1 Rechtsgrundlagen...

Mehr

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.

Mehr

2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt?

2. Besteht eine regionale Über- oder Unterversorgung mit Hausärzten? 4. Bestehen Unterschiede zur Ärzteversorgung im Landesdurchschnitt? Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 928 24. 11. 2011 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und

Mehr

Tragende Gründe. Vom 12. Januar Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 12. Januar Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Eplerenon,

Mehr

BAnz AT B5. Beschluss

BAnz AT B5. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Berichtsjahr 2015 - Änderung der Regelung und Neufassung ihrer Anlage 3 Vom 21. April

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 15. September 2016

Tragende Gründe. Vom 15. September 2016 Tragende Gründe zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Ergänzung der Anlage II zu Verfahren

Mehr

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein?

Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Wie funktioniert die Bedarfsplanung für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein? Florian Unger Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Schleswig-Holstein Bargteheide, den

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. September 2017

Tragende Gründe. Vom 21. September 2017 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Krankentransport-Richtlinien: Fahrten zu Geriatrischen Institutsambulanzen und stationsersetzenden Eingriffen Vom

Mehr

Tragende Gründe. Vom 14. November 2013

Tragende Gründe. Vom 14. November 2013 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien: redaktionelle Anpassung/Arbeitsunfähigkeit von arbeitslosen Schwangeren und bei

Mehr

Tragende Gründe. Vom 7. März 2019

Tragende Gründe. Vom 7. März 2019 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL): Umsetzung der STIKO-Empfehlung einer Impfung mit dem Herpes zoster-subunit- Totimpfstoff

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung: Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen

Mehr

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka

Voraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen

Mehr

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom

Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Beschlussfassung des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Saarland vom Gemäß der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Bedarfsplanungs-Richtlinie (BPL-RL) hat der Landesausschuss der Ärzte und

Mehr

Beschluss. I. 23 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Beschluss. I. 23 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des 1. Kapitels der Verfahrensordnung (VerfO): Anpassung der Regelungen zur Offenlegung von Interessenkonflikten Vom 20. März 2014 Der Gemeinsame

Mehr

Tragende Gründe. Vom 11. August Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 11. August Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Triazole,

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. Januar 2015

Tragende Gründe. Vom 22. Januar 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form (ANB):

Mehr

Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Anwendung des Demografiefaktors

Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Anwendung des Demografiefaktors Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Anwendung des Demografiefaktors der Bundespsychotherapeutenkammer vom 08.11.2011 BPtK Klosterstraße

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016

Tragende Gründe. Vom 21. Juli 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien: Regelungen über die Ausgestaltung der Empfehlung von Leistungen zur verhaltensbezogenen

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 56 SGB V (Einfügung Befund 6.8.1)

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 56 SGB V (Einfügung Befund 6.8.1) Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL): Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach 56 SGB V (Einfügung

Mehr

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen

XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen XV. Gesundheitspolitisches Symposium der Ersatzkassen Umsetzung der neuen Bedarfsplanung in Sachsen-Anhalt 24.10.2013 Dr. med. Burkhard John Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Mehr

Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013

Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 Zulassungsrecht/Bedarfsplanung Update 2013 13.12.2012 KVSH Präsentation Wer versorgt uns morgen? 13.12.2012 KVSH Präsentation 2 Seite 1 Eckdaten für Schleswig-Holstein 2,8 Millionen Einwohner Über 5000

Mehr

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012

Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 2 15. Februar Andrea Keßler SMS Ärztliche Versorgung im Planungsbereich Torgau-Oschatz

Mehr

Tragende Gründe. Vom 8. Dezember Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 8. Dezember Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Anlage

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. Festbetragsgruppenbildung Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie Festbetragsgruppenbildung Tilidin mit Zusatz Naloxon, Gruppe 1, in Stufe 1 vom 19. April 2007

Mehr

Wie man über die Beziehung zwischen Psychotherapie und medizinischer Rehabilitation entscheidet

Wie man über die Beziehung zwischen Psychotherapie und medizinischer Rehabilitation entscheidet Tragende Gründe zum Beschluss über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien: Aktualisierung des Begriffs medizinische Rehabilitation Vom 20. Dezember 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen 2 1.1

Mehr

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012

Tragende Gründe. Vom 21. Juni 2012 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arbeitsunfähigkeits- Richtlinien: Bewertungsmaßstab der Arbeitsunfähigkeit für Arbeitslose im SGB II-Bezug Vom 21.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 24. April 2014

Tragende Gründe. Vom 24. April 2014 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts- Richtlinien: Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und

Mehr

Tragende Gründe. Vom 9. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage...

Tragende Gründe. Vom 9. Juli Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Anlage... Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Serotonin-5HT3-Antagonisten,

Mehr

Kein Mangel an Ärzten, sondern ungleiche regionale Verteilung

Kein Mangel an Ärzten, sondern ungleiche regionale Verteilung Pressemitteilung Wissenschaftliches Institut der AOK HAUSANSCHRIFT Rosenthaler Str. 31 D-10178 Berlin POSTANSCHRIFT Postfach 11 02 46 D-10832 Berlin TELEFON +49 30 34646-2393 FAX +49 30 34646-2144 INTERNET

Mehr

Nachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs

Nachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs Gesundheit Mobilität Bildung Nachvollziehbare Bedarfskennzahlen? Konzepte und Indikatoren zur Abbildung des Versorgungsbedarfs Dr. Martin Albrecht, IGES Institut 14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Mehr

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte

Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Bedarfsplanungs-Richtlinien-Ärzte Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung am 18. Februar 1998 beschlossen, die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Mehr

Hintergrundinformation

Hintergrundinformation Hintergrundinformation Berlin, 26. September 2018: Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Höchstgrenze für die Zulassung von Arztgruppen, bei denen besonders große

Mehr

Tragende Gründe. Vom 24. November 2016

Tragende Gründe. Vom 24. November 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage II Lifestyle Arzneimittel Ergänzung und Aktualisierung Vom 24. November 2016

Mehr

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst: A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 13.6.2017 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung

Mehr

1. 1 wird wie folgt geändert: a. In Absatz 1 wird nach der Angabe 35a Absatz 1 die Angabe und 6 gestrichen.

1. 1 wird wie folgt geändert: a. In Absatz 1 wird nach der Angabe 35a Absatz 1 die Angabe und 6 gestrichen. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung (VerfO): Änderung im 5. Kapitel - Anpassung der Regelungen zur frühen Nutzenbewertung an Gesetzesänderungen Vom 19.

Mehr

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016

Tragende Gründe. Vom 18. Februar 2016 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen der

Mehr

Vom 25. Januar Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung...

Vom 25. Januar Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung... Zusammenfassende Dokumentation zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX Festbetragsgruppenbildung Redaktionelle Anpassung der Bezeichnungen

Mehr

Tragende Gründe. Vom 10. Oktober Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3

Tragende Gründe. Vom 10. Oktober Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage I OTC-Übersicht Vom 10. Oktober

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. über die stellungnahmeberechtigten Organisationen. nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die stellungnahmeberechtigten Organisationen nach 137f Absatz 2 Satz 5 SGB V vom 10. Mai 2007 1 I. Sachverhalt 1. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Vom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen

Vom 24. November Inhaltsverzeichnis. A. Tragende Gründe und Beschluss. B. Bewertungsverfahren. 1. Bewertungsgrundlagen Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) Vom 24. November 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage 18. Wahlperiode Drucksache 18/3186 HESSISCHER LANDTAG 18. 01. 2011 Kleine Anfrage der Abg. Daniel May, Jürgen Frömmrich, Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 16.11.2010 betreffend ärztliche

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4213 08. 06. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Raimund Haser und August Schuler CDU und Antwort des Ministeriums für Soziales und Integration Medizinische

Mehr

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens

zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VII Hinweise zur Austauschbarkeit

Mehr