V O R A N S C H L A G

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1 V O R A N S C H L A G für das Haushaltsjahr 2014

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3 3 Statistische Daten des Bezirkes Linz-Land 1. Einwohnerzahl a) nach der Volkszählung b) nach den Meldedaten ZMR ( ) Unser Land > Zahlen und Fakten > Gesellschaft und Soziales > Wohnbevölkerung 2. Flächenausmaß 460,36 km² 3. Anzahl der bezirksangehörigen Gemeinden 22 davon: a) Städte 4 b) Märkte 6 c) Gemeinden 12 d) davon Gemeinden über 5000 Einwohner 10 (nach der Volkszählung 2001)

4 4 HR Mag. Manfred Hageneder, PMM Bezirkshauptmann von Linz-Land 4020 Linz Kärntnerstraße 16 SOZIALHILFEVERBAND LINZ-LAND Linz, am 19. November für das Finanzjahr 2014, Auflage K U N D M A C H U N G ====================== Im Sinne des 37 Abs. 2 des Oö. Sozialhilfegesetzes i.d.g.f. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf des es über die Einnahmen und Ausgaben des Sozialhilfeverbandes Linz-Land im Jahre 2014 von heute an durch zwei Wochen, d.i. bis zum 03. Dezember 2013 bei der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes Linz-Land (Bezirkshauptmannschaft Linz-Land, 4020 Linz, Kärntnerstraße 16, 3. Stock, Zi. 307) öffentlich aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Etwaige Bemerkungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim gefertigten Sozialhilfeverband eingebracht werden. Mit freundlichen Grüßen Für den Sozialhilfeverband Der Obmann: Mag. Manfred Hageneder, PMM Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Linz Land, Kärntnerstraße 16, 4020 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. DVR: Seite 1

5 5 Bezirkshauptmannschaft Sozialhilfeverband Linz-Land Bezirksumlage für das Jahr 2014 Gemeinde Finanzkraft 25,00% 25,50% Allhaming Ansfelden Asten Eggendorf im Traunkreis Enns Hargelsberg Hörsching Hofkirchen im Traunkreis Kematen an der Krems Kirchberg-Thening Kronstorf Leonding St. Florian Neuhofen an der Krems Niederneukirchen Oftering Pasching Piberbach Pucking St. Marien Traun Wilhering Linz-Land Beschluss der Verbandsversammlung vom

6 6 Bezirkshauptmannschaft Linz-Land Sozialhilfeverband SHV-70/ Stl Telefonnummer: 0732/69414/66312 I. Heimentgelt Heimentgelt / Pflegezuschlag für die Bezirksaltenheime Enns, Ansfelden-Haid, Leonding Leonding-Hart, Traun, Neuhofen/Kr.,Hörsching, St.Florian und St. Dionysen gültig ab 01. Jänner 2014 Pflege-Einbettzimmer tgl. EURO 77,72 Pflege-Zweibettzimmer tgl. EURO 64,57 Pensionisten-Einbettzimmer mit Dusche oder Bad tgl. EURO 59,80 Pensionisten-Einbettzimmer ohne Dusche/Bad tgl. EURO 58,00 Kurzzeit-Pflege-Einbettzimmer tgl. EURO 77,72 Kurzzeit-Pflege-Zweibettzimmer tgl. EURO 64,57 darin enthalten Grundbetreuung tgl. EURO 35,40 und Verpflegung tgl. EURO 4,14 II. Pflegezuschlag Grundlage für den zu entrichtenden Pflegezuschlag ist die Einstufung des/der Heimbewohners/in nach dem Pflegegeldgesetz des Bundes oder nach einer sonstigen gleichartigen Vorschrift. Der Pflegezuschlag errechnet sich in den Pflegegeldstufen 1A, 1B und 2 um das nach den Pflegegeldgesetzen jeweils zustehende Taschengeld (20 % bzw. 10 % des Betrages der Stufe 3) verminderten Betrag der jeweiligen Stufe. Der Pflegezuschlag beträgt in den Stufen 2A bis 7 80 % des nach dem jeweiligen Pflegegeldgesetz zuerkannten Pflegegeldes. Zu diesen Pflegegeldzuschlägen kommen noch jeweils allfällig gewährte Ausgleichszahlungen nach den Pflegegeldgesetzen.

7 7 PG Stufe 1A PG Bezug vor und Heimeintritt nach bzw. Anspruchübergang ( 13 BPGG) ab PG Stufe 1B PG Bezug ab PG Stufe 2 PG Bezug vor und Heimeintritt vor bzw. Anspruchübergang ( 13 BPGG) vor PG Stufe 2A Heimeintritt nach bzw. Anspruchübergang ( 13 BPGG) ab PG Stufe 3 Kürzung des Taschengeldes auf 10% des Betrages der Stufe 3 in den Fällen, in denen der Anspruchsübergang ( 13 BPGG) ab Mai 1996 erfolgt! PG Stufe 4 Kürzung des Taschengeldes auf 10% des Betrages der Stufe 3 in den Fällen, in denen der Anspruchsübergang ( 13 BPGG) ab Mai 1996 erfolgt! PG Stufe 5 Kürzung des Taschengeldes auf 10% des Betrages der Stufe 3 in den Fällen, in denen der Anspruchsübergang ( 13 BPGG) ab Mai 1996 erfolgt! PG Stufe 6 Kürzung des Taschengeldes auf 10% des Betrages der Stufe 3 in den Fällen, in denen der Anspruchsübergang ( 13 BPGG) ab Mai 1996 erfolgt! PG Stufe 7 Kürzung des Taschengeldes auf 10% des Betrages der Stufe 3 in den Fällen, in denen der Anspruchsübergang ( 13 BPGG) ab Mai 1996 erfolgt! Der Heimträger ist berechtigt, den nach Lage des Einzelfalles höchstmöglichen Pflegezuschlag vorzuschreiben, wenn der/die Heimbewohner/in der Verpflichtung zur Offenlegung aller pflegegeldrelevanten Fakten und deren Änderung nicht nachkommt oder Schritte zu der seiner/ihrer Pflegebedürftigkeit entsprechenden Einstufung nicht unternimmt. Bewohnerzimmer, die als Pflegezimmer ausgestattet sind werden bei Heimaufnahme ausschließlich mit dem Pflegezimmertarif abgerechnet. Jene Heimbewohner, die dzt. ein Pensionistenzimmer bewohnen, sind ab Pflegegeldzuteilung Stufe 3 mit dem Pflegezimmertarif abzurechnen, sofern das Zimmer den Standard eines Pflegezimmers aufweist. Das Gesamtentgelt errechnet sich aus dem Heimentgelt der jeweiligen Zimmerkategorie und dem Pflegezuschlag der jeweiligen Pflegegeldstufe.

8 8 Bei Aufnahme eines/r Heimbewohners/in in ein Bezirksaltenheim wird von der Heimleitung ausschließlich nach dem Objektivierungsverfahren die vorläufige Pflegegeldeinstufung über einen Pflegebedarf-Erhebungsbogen ermittelt. Ist die zu verrechnende Pflegegeldstufe lt. Pflegebedarf-Auswertung höher als die laut Bescheid vorliegende Pflegegeldstufe, so gilt die ermittelte Pflegegeldstufe als Verrechnungsstufe. Ist die ermittelte Pflegegeldstufe gleich oder kleiner als die laut Bescheid vorliegende Pflegegeldstufe, wird laut Bescheid verrechnet. Sobald eine Zuerkennung des Pflegegeldes durch den jeweiligen Entscheidungsträger erfolgt, wird der Pflegezuschlag auf dieser Grundlage endgültig festgesetzt und allfällige Differenzbeträge nach- bzw. rückverrechnet. Sollte ein pflegebedürftige/r Heimbewohner/in, aus welchen Gründen auch immer, kein Pflegegeld beziehen, so ist von der Heimleitung im Einvernehmen mit der Leitung des Betreuungs- und Pflegedienstes betrauten Person im Bedarfsfall mit dem Heimarzt die Einstufung heimintern vorzunehmen. Vorübergehende Erkrankungen von kurzer Dauer zählen nicht als Pflegebedürftigkeit. Als "nur vorübergehend" gilt ein Zeitraum von längstens 3 Wochen und das auch nicht öfter als viermal pro Kalenderjahr. Nach Zuerkennung des Pflegegeldes durch den jeweiligen Entscheidungsträger wird die Entgeltabrechnung aufgerollt. Guthaben werden rückerstattet, Forderungen sind im Nachhinein zu begleichen. Im Falle von Kurzzeitpflege errechnet sich der Pflegezuschlag ebenso aus der Pflegegeldstufe laut Bescheid. Liegt kein Bescheid vor bzw. ist dieser in einem offensichtlichen Widerspruch zur tatsächlichen Pflegebedürftigkeit, so ist der Pflegezuschlag mindestens so hoch, wie er sich aus der Pflegegeldstufe 4 errechnet. Ist auf Grund des Bescheides durch den jeweiligen Entscheidungsträger die Pflegegeldeinstufung niedriger, so ist diese rückzuverrechnen; ist sie höher, ist dies nach zu verrechnen. III. Verpflegskostenanteil Der Kostenersatz für die Verpflegung wird mit EURO 4,14 pro Tag festgesetzt. Das Heimentgelt verringert sich täglich um EURO 4,14 für jene Heimbewohner/innen, die ausschließlich über Sonden ernährt werden und für die die zuständigen Krankenkassen die Sondennahrung übernehmen und dadurch dem Heim keine zusätzlichen Kosten entstehen

9 9 Erläuterungen: Die Hotelleistung, auf die mit Ausnahme der Verpflegung nicht verzichtet werden kann, umfasst: Wohnung und Verpflegung Beheizung, Beleuchtung und üblichen Energiebezug fließendes Warm- und Kaltwasser, Dusche und WC Telefon-, Radio- und Fernsehanschlussmöglichkeit Möglichkeit zur täglichen selbstständigen Benützung eines Bades oder einer Dusche Abgabe der Mahlzeiten im Speisesaal oder im Wohnbereich Zur Verfügung stellen und Waschen von Vorhängen, Bettwäsche, Tagesbettdecken, Tischtüchern und Handtüchern in haushaltsüblichem Rahmen Waschen der Leibwäsche und Oberbekleidung in haushaltsüblichem Rahmen kleine Instandsetzungen von Wäsche und Oberbekleidung wöchentliche Reinigung der Wohneinheit technische und personelle Vorsorge zur jederzeitigen Herbeiholung von Hilfe personelle Vorsorge zur Aufrechterhaltung üblicher sozialer Kontakte sowie die Organisation und Durchführung der kulturellen Betreuung im Heim (wie z.b. Feste und regionsspezifische Brauchtumsveranstaltungen im Jahreskreis) Beistellung haushaltsüblicher Verbrauchsmaterialien Information und Unterstützung zur Erlangung von Sozialhilfe und Pflegegeld sowie in persönlichen Angelegenheiten Pflege im Falle einer kurzen Erkrankung, soweit das Pflegepersonal aufgrund seiner Ausbildung zur Erbringung nach bestehenden Vorschriften berechtigt ist und darüber hinaus die hiefür erforderlichen medizinisch-technischen Voraussetzungen vorhanden sind und die im Einzelfall erforderlichen Hygienevorschriften eingehalten werden können Vermittlung und Ermöglichung ärztlicher Betreuung und Behandlung bei freier Arztwahl Vermittlung seelsorgerischer Betreuung Vermittlung von Leistungen auf den Gebieten der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychologie, Sozialarbeit und dergleichen Vermittlung von Fußpflege/Frisör

10 10 Entgelte für Betreubares Wohnen Essenspreise Die Bewohner/innen der Seniorenwohnanlage haben die Möglichkeit, an sämtlichen Mahlzeiten in den Bezirksaltenheimen (Frühstück, Mittag- und Abendessen) teilzunehmen. Portionspreise: Frühstück EURO 1,852 Mittag EURO 6,153 Abend EURO 2,782 Zuzüglich gesetzliche Steuern und Abgaben. Rufanlage bzw. Hilfe in Notfällen Sämtliche Wohnungen sind mit einer Notrufanlage ausgestattet. Diese Anlage ist direkt mit dem jeweiligen Bezirksaltenheim verbunden. Bei Bedarf wird vom Heim aus die erforderliche Hilfsmaßnahme in die Wege geleitet. Grundlage dafür bietet der mit der örtlich zuständigen Gemeinde abgeschlossene Betreuungsvertrag. Personalkostenersatz Die Einsatzzeit beginnt mit dem Empfang des Notrufes und endet mit der Rückkehr des/der gerufenen Bediensteten zur Arbeit im Bezirksaltenheim. Das Dokumentieren des Einsatzes zählt zur Einsatzzeit. 15 Einsatzminuten sind die Mindesteinheit, die jedenfalls verrechnet wird. Stundensatz EURO 26,58 15 Minuten EURO 6,645 Zuzüglich gesetzliche Steuern und Abgaben. Entgelte für Essen auf Rädern und Schülerhort Mittagessen Essen auf Rädern EURO 6,153 Mittagessen Schülerhort EURO 4,611 Zuzüglich gesetzliche Steuern und Abgaben.

11 11 Entgelte für Tageszentrum St. Dionysen Der Kostenbeitrag für das Tageszentrum ist sozial gestaffelt und richtet sich nach dem monatlichen Einkommen und der jeweiligen Pflegegeldstufe. Die rechtliche Grundlage für den Kostenbeitrag bildet die oö. Sozialhilfeverordnung. Ganztagesbetreuung Tarifuntergrenze: EURO 16,-- Tarifobergrenze: EURO 47,-- Halbtagesbetreuung Tarifuntergrenze: EURO 10,-- Tarifobergrenze: EURO 29,-- Essenspreise Portionspreise: Frühstück EURO 1,85 Mittagessen EURO 6,15 Jause EURO 1,85 Zuzüglich gesetzliche Steuern und Abgaben. Entgelte für Heimleistungen Benützung des Pflegebades EURO 4,00 Bereitstellung der Räumlichkeiten, Geräte und der Einrichtung innerhalb eines festzusetzenden zeitlichen Rahmens, der Badedienst ist jedoch mit Kräften der Mobilen Dienste (MoD) durchzuführen. Die Kosten der Mobilen Dienste (MoD) werden gesondert verrechnet. Zuzüglich gesetzliche Steuern und Abgaben.

12 12 Vorbericht zum 1. Überblick über die Finanzwirtschaft des Sozialhilfeverbandes im abgelaufenen und ablaufenden Finanzjahr 2. Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung im kommenden Finanzjahr. 3. Veränderungen des Vermögens, der Schulden und der Kassenlage im ablaufenden Finanzjahr. 4. Erläuterungen zu den veranschlagten wesentlichen Einnahmen und Ausgaben. 5. Bedeckungsvorschlag für den eventuellen Abgang im ordentlichen und außerordentlichen. Zu 1. Im Rechnungsabschluss 2012 ergab sich im ordentlichen Haushalt bei Einnahmen von ,83 der Haushaltsausgleich. Der außerordentliche Haushalt konnte gleichfalls mit Einnahmen und Ausgaben von ausgeglichen abgeschlossen werden. Der Nachtragsvoranschlag 2013 ist ebenfalls sowohl im ordentlichen Haushalt bei Einnahmen und Ausgaben von als auch im außerordentlichen Haushalt bei Einnahmen und Ausgaben von ausgeglichen veranschlagt, wobei der Haushaltsausgleich voraussichtlich mit einem Hebesatz von 25,80 % gegeben sein wird. Zu 2. Im sentwurf 2014 ist der ordentliche Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben von ausgeglichen veranschlagt, wobei für den Haushaltsausgleich ein Hebesatz von 25,50 % erforderlich sein wird. Nachdem jedoch gemäß 3 Abs. 2 des Bezirksumlagengesetzes idgf der Hebesatz mit höchstens 25,00 % der Berechnungsgrundlage festgesetzt werden kann, wird der Abgang entsprechend auszuweisen sein. Im 2014 würde der ordentliche Haushalt bei Einnahmen von und Ausgaben von einen Fehlbetrag von vorweisen. Die veranschlagten Transferleistungen der bezirksangehörigen Gemeinden betragen bei einem Hebesatz von 25,00 % , was gegenüber dem Vorjahr vorerst eine Erhöhung von rd bedeutet. Bei einem Hebesatz von 25,50 % ergibt dies jedoch eine Erhöhung der Transferleistungen um rd Für den Betrieb bzw. laufenden Aufwand der nunmehr 9 Bezirksaltenheime ist bei Einnahmen von und Ausgaben von ein Abgang von präliminiert. Das Tageszentrum Dionysen weist bei voraussichtlichen Einnahmen von und Ausgaben von einen präliminierten Fehlbedarf von aus.

13 13 Die Veranschlagung der Heimgebühren 2014 erfolgte unter der Voraussetzung einer 1 %igen Gebührenerhöhung. Gleichfalls wurde beim Personalaufwand eine allfällige Bezugserhöhung mit berücksichtigt. Der außerordentliche Haushalt umfasst 3 Vorhaben und ist bei Einnahmen und Ausgaben von ausgeglichen veranschlagt. Beim ao. Vorhaben "BAH Dionysen" ist die Weiterleitung des Landeszuschusses von und der Bedarfszuweisung von an die LAWOG präliminiert. Beim ao. Vorhaben "BAH Traun - Umbau" wurden allfällige Planungskosten von vorgesehen und beim ao. Vorhaben "BAH Haid Neubau" wurden allfällige Planungs- und Errichtungskosten von vorgesehen, welche mit einer gleichlautenden Rücklagenentnahme von und einer Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt von bedeckt sind. Zu 3. Mit Ende des Finanzjahres 2013 ergibt sich ein voraussichtlicher Schuldenstand von , der sich auf niederverzinste Darlehen von ,20 und normalverzinste Darlehen von ,80 aufteilt. Darlehensaufnahmen sind für dieses Finanzjahr nicht vorgesehen bzw. veranschlagt. Der 2014 sieht Darlehenstilgungen im Ausmaß von sowie Zinsenleistungen von vor, sodass sich abzüglich der Annuitätenzuschüsse von insgesamt Annuitätenleistungen von ergeben. Mit Jahresende 2014 ist ein Darlehenstand von ,79 zu erwarten, der sich wiederum auf niederverzinste Darlehen von ,99 und normalverzinste Darlehen von ,80 aufteilt. Den veranschlagten Rücklagenzuführungen von stehen Entnahmen von gegenüber. Mit Jahresende 2014 ist ein voraussichtlicher Rücklagenstand von zu erwarten, der sich auf die Betriebsmittelrücklage mit , die BAH-Ausgleichsrücklage mit und die SHV-Rücklage mit aufteilt. Sollten Eigenmittel für den Neubau des BAH St. Dionysen eingebracht werden, so verringern sich die SHV-Rücklage zu Beginn des Finanzjahres 2014.

14 14 Zu 4. Bei der Gruppe 0 "Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung" sind gegenüber dem Vorjahr keine nennenswerten Änderungen zu verzeichnen. Die veranschlagten Einnahmen und Ausgaben erfolgten gemäß den bekanntgegebenen Vorgaben. Die Vorauszahlungen bei der Gruppe 2 "Unterreicht, Erziehung, Sport und Wissenschaft" gemäß Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz und Oö. Kinderbetreuungsgesetz betragen insgesamt , wobei gegenüber dem Vorjahr eine geringfügige Erhöhung von zu verzeichnen ist. Beim Abschnitt 41 "Maßnahmen d. allgem. Sozialhilfe" wurden die lfd. Geldleistungen (Vst. 1/411000/7680) gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der Umsetzung der Mindestsicherung gemäß der Richtsätze nach dem BMSG eine Erhöhung der Ausgaben um vorerst vorgenommen. Die SH-Pflegekinder fallen lt. Oö. Mindestsicherungsgesetz in die Zuständigkeit der Jugendwohlfahrt, sodass hiefür bei der VSt. 1/411000/7681 keine Ausgaben mehr anfallen bzw. diese bei der Jugendwohlfahrt zu verrechnen bzw. zu veranschlagen sind. Die Veranschlagung der restlichen Ansätze erfolgte ebenfalls entsprechend den Vorgaben sowie Trends der Vorjahre. Die veranschlagten Ausgaben für die Vorauszahlungsbeträge 2014 gemäß dem Sozialhilfegesetz (VSt. 1/411120/7511), Oö. Chancengleichheitsgesetz (VSt. 1/413000/7510), Flüchtlingshilfe (VSt. 1/426000/7510) sowie den Sozialberatungsstellen (VSt. 1/429000/7511) entsprechen unter Berücksichtigung der Nachzahlungs- und Guthabensbeträge den im serlass bekanntgegebenen Beträgen, wobei sich gegenüber dem Vorjahr ein Mehraufwand (Mehrausgaben zzgl. Mindereinnahmen) von rd ergeben. Zusammen betragen die präliminierten Vorauszahlungsbeträge abzgl. des Guthabens rd Für die Unterbringung in eigenen Anstalten (Teilabschnitt 1/41110) sind Ausgaben von und in fremden Anstalten (Teilabschnitt 1/41111) sind Ausgaben von präliminiert, sodass für die Heimunterbringungen insgesamt vorgesehen sind. Diesem Kostenaufwand stehen voraussichtliche Einnahmen von gegenüber, was einer Kostendeckung von 52,44 % entspricht. Der Differenzbetrag von stellt somit den vom Sozialhilfeverband zu tragenden Kostenanteil von 47,56 % für die Heimunterbringungen dar. Beim Unterabschnitt 419 "Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen", welcher die Teilabschnitte "Hauskrankenpflege", "Familienhilfe", "Mobile Betreuung und Hilfe", "Mobile Heimhilfe" sowie "Koordination f. Betreuung u. Hilfe" umfasst, ist bei präliminierten Einnahmen von und Ausgaben von ein Fehlbetrag von zu erwarten. Durch die Änderung der Förderabwicklung ( ) und des Finanzierungssystems auf das Normkostenmodell ( ) im Leistungsbereich der Familienhilfe ergeben sich geringfügige Verschiebungen bei den Einnahmen und Ausgaben in diesem Teilabschnitt (419010, Familienhilfe) für die Jahre 2013 und 2014.

15 15 Der Abschnitt 43 "Jugendwohlfahrt" weist bei präliminierten Einnahmen von und Ausgaben von einen Nettoaufwand von auf, wobei die voraussichtlichen Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um erhöht wurden. In der Gruppe 9 "Finanzwirtschaft" ist bei der VSt. 2/945000/8601 der Bundeszuschuss gemäß Pflegefondsgesetz veranschlagt, der vorerst mit rd. 2,9 Mio. Euro bekanntgegeben wurde. Zu 5. Der präliminierte Haushaltsausgleich im ordentlichen Haushalt ist voraussichtlich mit einem Hebesatz von 25,50 % gewährleistet.

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18 18 Gesamtübersicht Gruppe Bezeichnung EINNAHMEN Rechnung Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung ,78 2 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft 0 0 0,00 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,77 8 Gruppe 8 - Dienstleistungen ,59 9 Gruppe 9 - Finanzwirtschaft ,69 SUMME ORDENTLICHER HAUSHALT ,83 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,00 SUMME AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT ,00

19 19 Gesamtübersicht Gruppe Bezeichnung AUSGABEN Rechnung Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung ,84 2 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft ,22 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,26 8 Gruppe 8 - Dienstleistungen 0 0 0,00 9 Gruppe 9 - Finanzwirtschaft ,51 SUMME ORDENTLICHER HAUSHALT ,83 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung ,00 SUMME AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT ,00 ABGANG ,00

20 Gruppe 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 20 stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 2 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung EINNAHMEN Rechnung ,78 Bew Gewählte Gemeindeorgane 0 0 0, Gewählte Gemeindeorgane 0 0 0, , Hauptverwaltung , Zentralamt , , Kostenersatz f. sonstige Leistungen Verwaltungsleistungen , Kostenersatz für Verwaltungsleistungen, Personal , Strafgelder v. Gerichten , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Strafgelder gem. 15) , Elektronische Datenverarbeitung , , Veräußerung von geringwertigen EDV-Teilen , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Hauptverwaltung , Rechtsamt , Zentralverwaltung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung - Einnahmen , Kostenersatz f. sonstige Leistungen , Kostenersatz für Zentralverwaltung , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) ,07 140

21 Gruppe 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 21 stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 1 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung AUSGABEN Rechnung ,84 Bew Gewählte Gemeindeorgane , Gewählte Gemeindeorgane , , Bezüge d. Organe (Funktionsgeb.) , Bezüge d. Organe (Aufwandsersätze) , Hauptverwaltung , Zentralamt , , Anschaffung v. Maschinen u.masch. Anlagen , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Druckwerke und Drucksorten , Belohnung und Geldaushilfen , Rechtskosten , Kostenersatz f. Zentralverwaltung , Entgelte für sonstige Leistungen (Ausschreibung, Inserat, Honorar) Sonstige Ausgaben (KE an Land für Personalaufwand, Gebühren) , , Aus- und Fortbildung , Elektronische Datenverarbeitung , , Anschaffung v. Maschinen u.masch. Anlagen , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Telekommunikationsdienste , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonst. Ausg. (KE an das Land für EDV-Einsatz SAP, IPA,...) , Hauptverwaltung , Rechtsamt , Zentralverwaltung , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Geringwertige Ersatzteile , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel , Druckwerke und Drucksorten , Sonstige Verbrauchsgüter , Geldbezüge f. Vertragsbedienstete I , Geldbezüge f. sonstige Bedienstete , Reisegebühren , Sonst. Aufwandsentschädigung VB.I , Mehrleistungsvergütung VB.I , Zuwendung aus Anlaß von Dienstjubilaeen , Sonstige Nebengebühren VB.I , DGB zum FAF. für VB.I , DGB zum FAF. für sonstige Bedienstete , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für VB.I ,38 140

22 Gruppe 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 22 stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung EINNAHMEN Rechnung 2012 Bew Verfügungsmittel 0 0 0, , , Pensionen 0 0 0, , ,00

23 Gruppe 0 Gruppe 0 - Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung 23 stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für sonstige Bedienstete AUSGABEN Rechnung 2012 Bew , DGB zu Pens.Kassen VB I , Freiwillige Sozialleistungen (nur Barleistungen) , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Postdienste , Telekommunikationsdienste , Mietezinse , Kostenersatz f.bereitstellung(zrst) , Entgelte für sonstige Leistungen , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonstige Ausgaben , Sach- u. Betriebsaufwand Zentralbetriebsrat , Sonstige Ausgaben (Förderung der Betriebsgem.) , Aus- und Fortbildung , Verfügungsmittel , , , Sonstige Ausgaben , Pensionen , , , Pensionen und sonst. Ruhebezüge (einschl. DGB) ,68 150

24 Gruppe 2 24 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 2 2 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft EINNAHMEN Rechnung ,00 Bew Förderung des Unterrichtes 0 0 0, Förderung des Schulbetriebes 0 0 0, , Vorschulische Erziehung 0 0 0, Kindergärten 0 0 0, , Außerschulische Jugenderziehung 0 0 0, Schülerhorte 0 0 0, ,00

25 Gruppe 2 25 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 1 2 Gruppe 2 - Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft AUSGABEN Rechnung ,22 Bew Förderung des Unterrichtes , Förderung des Schulbetriebes , , Lfd.Transferzlg.a.Land Förderung des Schulbetriebes , Vorschulische Erziehung , Kindergärten , , Lfd.Transferzlg.a.Land Kindergärten , Außerschulische Jugenderziehung , Schülerhorte , , Lfd.Transferzlg.a.Land Schülerhorte ,19 110

26 Gruppe 4 26 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 2 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung EINNAHMEN Rechnung ,77 Bew Allgemeine öffentliche Wohlfahrt , Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe , Laufende Geldleistungen (Hilfekostenersatz) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern (Hilfekostenersätze) , Lfd.Transferzlg.v.SHV s u. Statutarstädten , Lfd.Transferzlg.v.Sozialvers , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Hilfekostenersatz) , Einmalige Geld- und Sachleistungen , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Hilfekostenersatz) , Pflege, Krankenhilfe und Hilfe für werdende Mütter , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Ersätze an andere Sozialhilfeträger für Leistungen außerhalb von Anstalten und Heimen 0 0 0, Hilfe zur Arbeit 0 0 0, Unterbringungskosten in eigenen Anstalten , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Bundessozialamt) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern (Hilfekostenersätze) , Lfd.Transferzlg.v.SHV s u. Statutarstädten , Lfd.Transferzlg.v.Sozialvers , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Hilfekostenersatz) , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Verlassenschaften) , Unterbringungskosten in fremden Anstalten , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Bundessozialamt) , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern (Hilfekostenersätze) , Lfd.Transferzlg.v.SHV s u. Statutarstädten , Lfd.Transferzlg.v.Sozialvers , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Hilfekostenersatz) , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. (Verlassenschaften) , Kostenersatz (Beitrag) an/von andere Sozialhilfeträger , Rückersatz von nicht absetzbaren Ausgaben gem. 40 SHG , Maßnahmen der Behindertenhilfe 0 0 0, ,00

27 Gruppe 4 27 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung 1 4 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung AUSGABEN Rechnung ,26 Bew Allgemeine öffentliche Wohlfahrt , Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe , Laufende Geldleistungen (Hilfekostenersatz) , Zuwend. an phys. Pers.o.Gegenleist. (Hilfeempf.) , Einmalige Geld- und Sachleistungen , Entgelte für sonstige Leistungen (Bestattungsk.) , Zuwend. an phys. Pers.o.Gegenleist. (Lebensunterh.) , Zuwend. an phys. Pers.o.Gegenleist. (Erziehungsh.) , Pflege, Krankenhilfe und Hilfe für werdende Mütter , Mittel zur ärztl.betreuung und Gesundheitsvors , Entgelte für sonstige Leistungen (ärztl. Behandlung) , Sonstige Ausgaben (Krankenpfl., Sach- u. Dienstleistungen) , Sonstige Ausgaben (Krankenanstalten) , Lfd.Transferzlg.a.SV-Träger (Selbstversicherung SH- Empf.) , Ersätze an andere Sozialhilfeträger für Leistungen außerhalb von Anstalten und Heimen , Lfd.Transferzlg.a.Gemeinden Gemeindeverbände , Hilfe zur Arbeit , Transferzahlungen an Private Organisationen , Unterbringungskosten in eigenen Anstalten , Sonstige Ausgaben (Alten- und Pflegeheime) , Zuwend. an phys. Pers.o.Gegenleist. (Taschengeld) , Unterbringungskosten in fremden Anstalten , Sonstige Ausgaben (Alten- und Pflegeheime) , Lfd.Transferzlg.a.Gemeinden Gemeindeverbände , Kostenersatz (Beitrag) an/von andere Sozialhilfeträger , Lfd.Transferzlg.a.Land ( 40 SHG) OÖ. Sozialhilfegesetz , Maßnahmen der Behindertenhilfe , , Sonstige Ausgaben (Sonderschulhelfer - Lohnkostenanteil) , Lfd.Transferzlg.a.Land (ChG) OÖ. Chancengleichheitsges ,66 110

28 Gruppe 4 28 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung EINNAHMEN Rechnung Pflegesicherung ,00 Bew , Rückersatz von nicht absetzbaren Ausgaben gem. 18 PGG , Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen , Hauskrankenpflege , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung - Einnahmen , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse - Einnahmen , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Caritas , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Rotes Kreuz , Familienkurz- und Langzeithilfe , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern , Mobile Betreuung und Hilfe , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung - Einnahmen , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse - Einnahmen , Kostenersatz f. sonstige Leistungen , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) ,07 490

29 Gruppe 4 29 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung AUSGABEN Rechnung Pflegesicherung 0 0 0,00 Bew , Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen , Hauskrankenpflege , Anschaffung v. Fahrzeuge , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Materialien für innerbetriebliche Leistungen , Geringwertige Ersatzteile , Treibstoffe , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel , Druckwerke und Drucksorten , Mittel zur ärztl.betreuung und Gesundheitsvors , Sonstige Verbrauchsgüter , Geldbezüge f. Vertragsbedienstete I , Reisegebühren , Sonst. Aufwandsentschädigung VB.I , Mehrleistungsvergütung VB.I , Sonstige Nebengebühren VB.I , DGB zum FAF. für VB.I , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für VB.I , DGB zu Pens.Kassen VB I , Freiwillige Sozialleistungen (nur Barleistungen) , Strom , Instandhaltung von Fahrzeugen , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Postdienste , Telekommunikationsdienste , Versicherungen , Öffentliche Abgaben, ohne Gebühren gem.fag , Kostenersatz f. Zentralverwaltung , Kostenersatz f. Verwaltungsleistung Personal , Kostenersatz f.bereitstellung(mob) , Entgelte für sonstige Leistungen (Arbeitsmedizin, KFZ- Schäden) , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonstige Ausgaben , Sonstige Ausgaben (Förderung der Betriebsgem.) , Aus- und Fortbildung , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Caritas , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Rotes Kreuz (ref.2/) , Familienkurz- und Langzeithilfe , Caritas-Langzeithilfe f. Familien , Lfd.Transfers Familienkurzzeithilfe , Lfd.Transfers Familienlangzeithilfe , Mobile Betreuung und Hilfe , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ,41 490

30 Gruppe 4 30 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung EINNAHMEN Rechnung Laufende Transferzahlungen vom Land , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Mobile AH , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Caritas , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Rotes Kreuz , Bew Mobile Heimhilfe , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung - Einnahmen , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse - Einnahmen , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern (Kostenbeitrag) , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Caritas , Lfd.Transferzlg.v.priv.Haush. Rotes Kreuz ,00 490

31 Gruppe 4 31 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung AUSGABEN Rechnung Materialien für innerbetriebliche Leistungen , Geringwertige Ersatzteile , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel , Druckwerke und Drucksorten , Sonstige Verbrauchsgüter , Geldbezüge f. Vertragsbedienstete I , Geldbezüge f. sonstige Bedienstete , Reisegebühren , Sonst. Aufwandsentschädigung VB.I , Mehrleistungsvergütung VB.I , Zuwendung aus Anlaß von Dienstjubilaeen , Sonstige Nebengebühren VB.I , DGB zum FAF. für VB.I , DGB zum FAF. für sonstige Bedienstete , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für VB.I , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für sonstige Bedienstete Bew , DGB zu Pens.Kassen VB I , Freiwillige Sozialleistungen (nur Barleistungen) , Strom , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Postdienste , Telekommunikationsdienste , Versicherungen , Kostenersatz f. Zentralverwaltung , Kostenersatz f. Verwaltungsleistung Personal , Kostenersatz f.bereitstellung(mob) , Entgelte für sonstige Leistungen (Arbeitsmedizin, KFZ- Schäden) , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonstige Ausgaben , Sonstige Ausgaben (Förderung der Betriebsgem.) , Aus- und Fortbildung , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Caritas , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Rotes Kreuz (ref.2/) , Mobile Heimhilfe , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Materialien für innerbetriebliche Leistungen , Geringwertige Ersatzteile , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel , Druckwerke und Drucksorten , Sonstige Verbrauchsgüter , Geldbezüge f. Vertragsbedienstete I , Reisegebühren , Sonst. Aufwandsentschädigung VB.I , Mehrleistungsvergütung VB.I , Sonstige Nebengebühren VB.I , DGB zum FAF. für VB.I , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für VB.I , DGB zu Pens.Kassen VB I , Freiwillige Sozialleistungen (nur Barleistungen) , Strom , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Postdienste , Telekommunikationsdienste ,08 490

32 Gruppe 4 32 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung EINNAHMEN Rechnung 2012 Bew Koordination für Betreuung und Pflege , Lfd.Transferzlg.v.Bund (Beihilfen) , Lfd.Transferzlg.v.Ländern (Kostenbeitrag) , Sozialhilfeverbandsumlage , Lfd.Transferzlg.v.Gemeinden (Sozialhilfeverbandsumlage) , Freie Wohlfahrt , Altenheime , Bezirksaltenheim Enns , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung - Einnahmen , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse - Einnahmen , Entnahme aus der SHV-Rücklage , Heimentgelt d. eig. SHV , Heimentgelt d. and SHV , Heimentgelt v.selbstzahlern , Pflegezuschlag d.eig. SHV , Pflegezuschlag d.and. SHV , Pflegezuschlag v. Selbstzahlern , Kostenbeitrag b.vorüberg.abwesenheit eig.shv , Kostenbeitrag b.vorüberg.abwesenheit and.shv , Kostenbeitrag b.vorüberg.abwesenheit v.selbstzahlern , Kostenersatz f. sonstige Leistungen , Kostenersatz f.bereitstellung(mob) , Kostenersatz für Verpflegung des Personals , Kostenersatz für Verpflegung Betreubares Wohnen ,63 410

33 Gruppe 4 33 Gruppe 4 - Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung stelle H Ansatz Post Ugl Bezeichnung AUSGABEN Rechnung Versicherungen , Kostenersatz f. Zentralverwaltung , Kostenersatz f. Verwaltungsleistung Personal , Kostenersatz f.bereitstellung(mob) , Entgelte für sonstige Leistungen (Arbeitsmedizin, KFZ- Schäden) Bew , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonstige Ausgaben , Sonstige Ausgaben (Förderung der Betriebsgem.) , Aus- und Fortbildung , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Caritas , Lfd.Transferzlg.a.priv.Instit. Rotes Kreuz (ref.2/) , Koordination für Betreuung und Pflege , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Geringwertige Ersatzteile , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel , Druckwerke und Drucksorten , Sonstige Verbrauchsgüter , Geldbezüge f. Vertragsbedienstete I , Reisegebühren , Sonst. Aufwandsentschädigung VB.I , DGB zum FAF. für VB.I , Sonstige DGB z.sozialen Sicherheit für VB.I , Instandhaltung von sonst. Anlagen , Postdienste , Telekommunikationsdienste , Kostenersatz f.bereitstellung , Entgelte für sonstige Leistungen , Wartungs- u. Mietverträge, Lizenzgebühren , Sonstige Ausgaben , Sonstige Ausgaben (Förderung der Betriebsgem.) , Aus- und Fortbildung , Sozialhilfeverbandsumlage 0 0 0, Freie Wohlfahrt , Altenheime , Bezirksaltenheim Enns , Anschaffung v. Betriebsausstattung , Bezugsvorschüsse zur Investitionsförderung , Nichtinvestitionsfördernde Bezugsvorschüsse , Zuführung zur SHV-Rücklage , ENNS Invest.Darl. WBF Tilgung , ENNS Invest.Darl. WBF Tilgung , ENNS Invest.Darl. HYPO , Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens , Materialien für innerbetriebliche Leistungen , Geringwertige Ersatzteile , Lebensmittel , Lebensmittel - Getränke , Treibstoffe , Reinigungsmittel , Chemische und sonstige artverwandte Mittel , Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel ,98 410

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