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1 c QUADRAT the asset manager Corporate Governance Bericht gemäß dem österreichischen Corporate Governance Kodex (idf Jänner 2015) über das Geschäftsjahr 2016 der C-QUADRAT Investment AG

2 Corporate Governance Bericht gemäß dem österreich ischen Corporate Governance Kodex (idfv Jänner 2015) über das Geschäftsjahr Änderungen nach dem wurden nicht berücksichtigt. 1. Bekenntnis zum Corporate Governance Kodex Die C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT") versteht unter Corporate Governance die umfassende SteuerUng und Überwachung des Unternehmens und sieht darin eine wesentliche Basis für langfristige Wertschöpfung und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Entsprechend dazu ist die strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, Langfristigkeit und Verantwortung eine langjährige gelebte Tradition im Hause C-QUADRA T. Neben dieser strategischen Ausrichtung ist das Bekenntnis zu Transparenz, fairer und offener Kommunikation und der Gleichbehandlung der Rechte aller Stakeholder die Grundlage des Corporate Governance Systems von C-QUADRA T. Ein wichtiger Baustein dieses Corporate Governance Systems ist der Österreich ische Corporate Governance Kodex (abrufbar unter Durch diese freiwillige Selbstregulierungsmaßnahme wird das Vertrauen der Aktionäre durch noch mehr Transparenz, durch eine Qualitätsverbesserung im Zusammenwirken zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und den Aktionären und durch die Ausrichtung auf langfristige Wertschaffung maßgeblich gefördert. C-QUADRAT bekennt sich daher zu den Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex und seinem Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle. Dabei ist uns größtmögliche Transparenz ein wichtiges Anliegen Erklärungen zu nicht eingehaltenen C-Regeln: Es werden alle.l-reqeln" (Legal Requirements) sowie - mit Ausnahme der nachfolgend genannten - auch alle "C- Regeln" (Comply or Explain) des Kodex eingehalten: C-Regel 16: Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Ein Vorstandsvorsitzender wurde bisher nicht bestellt. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse nach Möglichkeit einstimmig, sonst mit einfacher Mehrheit. Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit bewährt, weshalb der Aufsichtsrat derzeit keine Notwendigkeit sieht, aus den Reihen der Vorstandsmitglieder einen Vorsitzenden zu wählen. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 2

3 C-Regel 39, 41, 42 und 43: Neben dem gesetzlich zwingend einzurichtenden Prüfungsausschuss verfügt die Gesellschaft über keine weiteren Fachausschüsse. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat entschieden, dass die Bildung einzelner Fachausschüsse aufgrund der Größe, der Flexibilität und der raschen Verfügbarkeit des gesamten Aufsichtsrates der Gesellschaft derzeit nicht notwendig ist. Die Funktion des Nominierungsausschusses gemäß C-Regel 41 und des Vergütungsausschusses gemäß C-Regel 43 wird vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen. Überdies trifft der Aufsichtsrat Entscheidungen in dringenden Fällen im Umlaufweg. Des Weiteren sieht die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vor, dass im Fall besonderer Dringlichkeit Aufsichtsratssitzungen auch ohne Einhaltung der sonst vorgesehenen Frist einberufen werden können. C-Regel 45: Ein Mitglied des Aufsichtsrates übt eine Organfunktion (Vorsitzender der Geschäftsführung) in einer Gesellschaft aus, welche im Wettbewerb zu C-QUADRAT steht. Aufgrund der Akquisition im Oktober 2010 war die Talanx Asset Management GmbH bis Mitte 2016 mit mehr als 25% an der C-QUADRAT Investment AG beteiligt. Die Talanx Asset Management GmbH gehört zum deutschen Talanx-Konzern. Der Talanx-Konzern ist tätig in den Geschäftsbereichen Privat- und Firmenversicherung Deutschland, Privat- und Firmenversicherung International, Industrieversicherung, Rückversicherung und in dem Bereich Finanzdienstleistungen. Herr Harry Ploemacher ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Talanx Asset Management GmbH. Dieser Umstand sowie die Funktionen von Herrn Ploemacher wurden den Aktionären auch an lässlich seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG im Mai 2016 offen gelegt. Die Talanx Asset Management GmbH und die C-QUADRAT Investment AG nutzen ihre gegenseitigen Synergien und können auf eine gute und langjährige Zusammenarbeit verweisen. So wurden beispielweise mit Stichtag insgesamt acht C-QUADRAT Fonds an die zum Talanx-Konzern gehörende Ampega Investment GmbH (als externe Verwaltungsgesellschaft) übertragen. Aktuell ist die Talanx Asset Management GmbH nicht mehr an der C-QUADRAT Investment AG beteiligt. C-Regel 62: Eine externe Evaluierung der Einhaltung der C-Regeln erfolgte bislang nicht. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 3

4 C-Regel 67: Eine zeitgleiche Übertragung sämtlicher neuer Tatsachen sowohl an Finanzanalysten als auch an alle Aktionäre ist unserer Erachtens nahezu unmöglich und wäre mit einem enorm großen technischen Aufwand verbunden. Der Vorstand der Gesellschaft hat entschieden, dass sich die C-QUADRAT Investment AG verpflichtet, alle wichtigen Informationen den Aktionären weiterzugeben, allerdings kann Zeitgleichheit nicht garantiert werden. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 4

5 2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge 2.1. Zusammensetzung des Vorstandes Name Geburtsdatum erstbestellt am Funktionsperiode Gerd Alexander Schütz bis Mag. Thomas Rieß bis Cristobal Mendez de Vigo bis Angaben über Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen von Mitgliedern des Vorstandes in anderen in- oder ausländischen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften: a) Herr Gerd Alexander Schütz: Funktion Gesellschaft Land Mitglied des Verwaltungsrates C-QUADRAT SMN Sicav (in Liquidation) Luxemburg Vorstandsvorsitzender T. R. Privatstiftung Österreich Managing Director S-Quad Espana S. L. Spanien Geschäftsführer S-Quad Handels- und Beteiligungs Österreich GmbH Geschäftsführer S-Quad Malta Ud. Malte Chairman of the Board Mybucks SarL Luxemburg Beirat Dairyfem R&D GmbH Österreich Mitglied des Aufsichtsrates JDC Group AG Deutschland Mitglied des Aufsichtsrates smartflower energy technology GmbH Österreich Mitglied des Aufsichtsrates ELK Fertighaus GmbH Österreich b) Herr Mag. Thomas Rieß: Funktion Gesellschaft Land Vorsitzender des C-QUADRAT SMN Sicav (in Liquidation) Luxemburg Verwaltungsrates Vorstandsvorsitzender San Gabriel Privatstiftung Österreich Geschäftsführer Mathori Management Services GmbH Österreich C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 5

6 c) Herr Cristobal Mendez de Vigo: Funktion Gesellschaft Land Member of the Board of Directors Jebsen & Company Ud. China Angabe der gewährten fixen und variablen Vergütungen für jedes Vorstandsmitglied: Vorstandsmitglied Gesamtbezüge 2016 fix variabel Mag. Thomas Rieß TEUR 214,3 TEUR 214,3 TEUR 0 Gerd Alexander Schütz TEUR 214,3 TEUR 214,3 TEUR 0 Cristobal Mendez de Vigo 1 TEUR 180 TEUR 180 TEUR 0 Gesamt TEUR 608,6 TEUR 608,6 TEURO 2.2. Zusammensetzung des Aufsichtsrates Name Geburtsdatum erstbestellt am Funktionsperiode Dr. Marcus Mautner Markhof (Vorsitzender) bis zur HV 2017 Franz Fuchs (stv. Vorsitzender) bis zur HV 2017 Mag. Dr. Fritz Schweiger bis zur HV 2017 WP Dr. Hubert Cussigh bis zur HV 2017 Harry Ploemacher bis zur HV 2017 Klemens Hallmann bis zur HV 2017 Die nachfolgend angeführte Person ist während des letzten Geschäftsjahres turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Name Geburtsdatum erstbestellt am Funktionsperiode Walter Schmidt bis zur HV am Herr Cristobal Mendez de Vigo ist nicht in der C-QUADAT Investment AG, sondern in einer anderen C-QUADRAT-Konzerngesellschaft dienstrechtlich beschäftigt. Trotz dieses Umstandes hat die Gesellschaft sich im Sinne einer möglichst großen Kostentransparenz für die Offenlegung des gesamten JahresbruUobezuges entschieden, obwohl die gegenständliche Vergütung nicht durch die C-QUADRAT Investment AG erfolgt. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 6

7 Aufsichtsratsverg ütu ng Die den Mitgliedern des Aufsichtsrates gewährten Vergütungen werden im Rahmen der jährlichen (ordentlichen) Hauptversammlung der Gesellschaft von den Aktionären der Gesellschaft festgelegt und stehen im Einklang mit den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und mit der finanziellen Lage der Gesellschaft. Das Vergütungsschema des Aufsichtsrates besteht aus einer fixen Komponente, eine variable Komponente im Sinne einer anwesenheitsabhängigen Vergütung (zb Sitzungsgeld, Ersatz der angefallenen Reisekosten) ist nicht vorgesehen. Für das Geschäftsjahr 2015 hat die Hauptversammlung vom 13. Mai 2016 die nachfolgenden Vergütungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates beschlossen: Name Funktion Vergütungshöhe Dr. Marcus Mautner Markhof Vorsitzender EUR ,-- Franz Fuchs stv. Vorsitzender EUR ,-- Mag. Dr. Fritz Schweiger Mitglied EUR ,-- WP Dr. Hubert Cussigh Mitglied EUR ,-- Walter Schmidt Mitglied EUR ,-- Klemens Hallmann Mitglied EUR ,-- Herr Harry Ploemacher hat an lässlich seiner Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrates (zuletzt wiederbestellt am ) ganz grundsätzlich von einer Vergütung seiner Aufsichtsratstätigkeit abgesehen, weswegen diesbezüglich auch keine Beschlussfassung stattfand Zusammensetzung des Prüfungsausschusses Der bei der Gesellschaft ständig eingerichtete Prüfungsausschuss besteht aus den nachfolgend angeführten Mitgliedern: Name Funktion Anmerkung Dr. Marcus Mautner Markhof WP Dr. Hubert Cussigh Franz Fuchs Harry Ploemacher Vorsitzender Finanzexperte Mitglied Mitglied Walter Schmidt Mitglied bis zu seinem turnusmäßigen Ausscheiden am C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 7

8 Aufsichtsratsmandate oder vergleichbarer Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften für jedes Aufsichtsratsmitglied a) Herr Franz Fuchs Funktion Gesellschaft Land Mitglied des Vorstands VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (VIG) Österreich a) Herr Klemens Hallmann Funktion Gesellschaft Land Mitglied des Aufsichtsrates JDC Group AG Deutschland Mitglied des Aufsichtsrates MagForce AG Deutschland b) Herr Mag. Dr. Fritz Schweiger Funktion Gesellschaft Land Vorsitzender des Verwaltungsrates Q Capital AG Schweiz 2.4. Unabhängigkeit des Aufsichtsrates Das Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Deswegen hat der Aufsichtsrat die nachfolgend angeführten Kriterien für die Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates festgelegt: Das Aufsichtsratsmitglied ist in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen. Das Aufsichtsratsmitglied hat zu der Gesellschaft oder einem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang in diesem oder im letzten Berichtsjahr unterhalten. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 8

9 Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied war nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist. Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat dieser Gesellschaft angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. Das Aufsichtsratsmitqlied ist kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Gemäß den oben angeführten Kriterien des Aufsichtsrates (C-Regel 53) haben sich sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates als unabhängig im Sinne der festgelegten Kriterien erklärt. Mit Ausnahme von Herrn Ploemacher haben sich alle Mitglieder des Aufsichtsrates auch als unabhängig im Sinne der C-Regel 54 erklärt. Aufgrund der im Laufe des Geschäftsjahres 2016 erfolgten Veräußerung der von der Talanx Asset Management GmbH 2 gehaltenen C-QUADRAT Beteiligung an die Cubic (London) Limited ist Herr Ploemacher nunmehr ebenso als unabhängig im Sinne der C-Regel 54 anzusehen Grundsätze der Vergütungspolitik Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2016 die überarbeiteten und weiterentwickelten allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik beschlossen, in welche neben der bisherigen Vergütungspolitik auch die spezifischen Vorgaben des 3gb Bankwesengesetz eingeflossen sind. Dabei handelt es sich Um eine freiwillige und sinngemäße Übernahme der für die Tochtergesellschaft C-QUADRAT Kapitalanlage AG als Sonderkreditinstitut grundsätzlich anwendbaren Grundsätze der Vergütungspolitik. Die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik der Gesellschaft sehen eine den Aufgaben und Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder in einem angemessenen Verhältnis stehende Vergütung vor, welche aus einer fixen und einer variablen, erfolgsabhängigen Komponente besteht. Die Gewährung der erfolgsabhängigen Komponente hängt einerseits vom Zielerreichungsgrad individuell zwischen Vorstandsmitglied und Aufsichtsrat zu vereinbarender Ziele und andererseits vom Ergebnis 2 Herr Ploemacher ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Talanx Asset Management GmbH. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 9

10 der Geschäftstätigkeit (Eigenkapital rentabilität auf Basis des konsolidierten Jahresabschlusses) ab. Die Beurteilung der Zielerreichung hat durch den Aufsichtsrat zu erfolgen. Die erfolgsabhängige Entgeltkomponente ist grundsätzlich mit 75% des fixen Jahresbruttoentgelts des jeweiligen Vorstandsmitglieds beschränkt. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 keine Bonuszahlung erhalten, ist die Angabe einer Relation zwischen fixen und variablen Gehaltsbestandteilen der Vorstandsmitglieder ohne Bedeutung und daher obsolet (siehe auch Punkt 2.1.). Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat Ende 2016 dem Aufsichtsrat über die Einhaltung der überarbeiteten und weiterentwickelten allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik in Bezug auf die ihm offengelegten fixen und variablen Gehälter des Vorstandes sowie der Abteilungsleiter Risikomanagementloperationales Risiko und Compliance, berichtet. Eine betriebliche Altersversorgung ist für die Mitglieder des Vorstandes derzeit nicht vorgesehen. Ein vertraglicher Anspruch auf Abfertigung (oder ähnlicher Ansprüche/Anwartschaften) im Falle der Beendigung des Vorstandsmandates besteht ebenfalls nicht. Die C-QUADRAT Investment AG verfügte für das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 über eine kombinierte 0&0 I E&O-Versicherung. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 10

11 3. Angaben zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat 3.1. Arbeitsweise des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 RESSORTVERTEILUNG (mit Wirksamkeit ab ) Mag. Thomas Gerd Alexander Cristobal Rieß Schütz Mendez de Vigo Vertrieb Investor Relations Beteiligungen Personal Unternehmens-kommunikation Finanzen Verwaltung IT & Prozessmanagement Rechnungswesen Recht Controlling Compliance, Interne Revision, Risikomanagement Die Bereiche Compliance, Interne Revision und Risikomanagement sind dem Gesamtvorstand unterstellt, wobei folgende Ansprechpartner im Vorstand bestimmt werden: Ansprechpartner im Vorstand für Compliance und Interne Revision ist Herr Mag. Rieß. Ansprechpartner im Vorstand für das Risikomanagement ist Herr Gerd Alexander Schütz. In der Geschäftsordnung für den Vorstand sind die Ressortverteilung und die Zusammenarbeit des Vorstands geregelt. Weiters enthält sie die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands sowie einen Katalog jener Maßnahmen, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Der Vorstand berät in zumindest vierzehntägigen Sitzungen den aktuellen Geschäftsverlauf, trifft im Rahmen dieser Sitzungen die notwendigen Entscheidungen und fasst die erforderlichen Beschlüsse. Die Mitglieder des Vorstands befinden sich im ständigen Informationsaustausch untereinander und mit den jeweils zuständigen Führungskräften. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gesellschaft und in den wesentlichen Konzernunternehmen. Darüber hinaus findet im Sinne guter Corporate Governance eine laufende Abstimmung zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 11

12 3.2. Arbeitsweise des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Neben dem gesetzlich zwingend einzurichtenden Prüfungsausschuss verfügt die Gesellschaft über keine weiteren Fachausschüsse. Der Aufsichtsrat hält mindestens einmal im Kalenderquartal eine Aufsichtsratssitzung ab. Im Geschäftsjahr 2016 ist der Aufsichtsrat zu insgesamt vier ordentlichen Aufsichtsratssitzungen zusammen getreten. Eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016 nicht stattgefunden. In allen Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat an hand eines ausführlichen Berichtes über die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft und seiner Beteiligungen unterrichtet. Über besondere Vorgänge, wie zb den aktuellen Stand des Übernahmeverfahrens der Cubic (London) Limited oder die Beteiligungsreduktion an der QC Partners GmbH (Frankfurt) von 50,004% auf unter 10%, wurde zusätzlich informiert. Im Geschäftsjahr 2016 ist der Prüfungsausschuss, welcher aus den unter Punkt 2.3. angeführten Mitgliedern besteht, zu insgesamt vier Sitzungen zusammengetreten. Es haben vier ordentliche Prüfungsausschusssitzungen stattgefunden. Eine außerordentliche Prüfungsausschusssitzung hat nicht stattgefunden. Die Hauptaufgabe des Prüfungsausschusses bestand in der ersten Hälfte des abgelaufenen Geschäftsjahres in der Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses, der Prüfung des Lageberichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes sowie des Corporate Governance Berichtes. Weiters befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Vorschlag des Aufsichtsrates für die Auswahl des Abschluss- und Konzernprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und berichtete an den Aufsichtsrat. In der zweiten Jahreshälfte bildete die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems inklusive Maßnahmenbericht und der Bericht des Vorstandes über die Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption gemäß 18a CGK einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Schwerpunktmäßig behandelt wurden weiters die quartalsweisen Zwischen berichte der internen Revision. Darüber hinaus wurden in der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses im Dezember 2016 in Vorbereitung der Aufstellung Jahresabschlusses die Ergebnisse der durchgeführten Vorprüfung durch den Abschlussprüfer erörtert sowie das (Konzern-)Budget für das Geschäftsjahr 2017 verabschiedet. Im Geschäftsjahr 2016 hat ein Mitglied nur an zwei der insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen persönlich teilgenommen. Alle weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats haben an sämtlichen C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 12

13 Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. des Prüfungsausschusses (sofern Mitglied des Prüfungsausschusses) persönlich teilgenommen. 4. Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen Für C-QUADRAT stellen hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor und damit auch das größte Kapital für einen Dienstleistungskonzern dar. C-QUADRAT respektiert die Individualität jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedes einzelnen Mitarbeiters, achtet deren spezifischen Beitrag für den gemeinsamen Erfolg und behandelt alle für die Gruppe tätigen Personen gleich ohne Unterscheidung nach Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Nationalität, Religion, sexueller Orientierung oder Herkunft. Der Vorstand anerkennt und unterstützt die nationalen und internationalen Initiativen und Maßnahmen gegen jede Form der Diskriminierung und für die Förderung und Gewährleistung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern insbesondere am Arbeitsplatz. C-QUADRAT beschäftigt per konzernweit' 33 weibliche (Vorjahreswert: 35) und 60 männliche (Vorjahreswert: 56) Personen (insgesamt 93; Vorjahreswert: 91). Während im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Frau in der Geschäftsleitung einer Konzerngesellschaft vertreten war, beträgt der Frauenanteil auf der Ebene der Prokuristen innerhalb des Konzerns zum Stichtag ca. 33%. Der Frauenanteil in leitender Stellung liegt bei ca. 30%. Die Besetzung von vakanten Positionen gleich in welcher Stufe der Unternehmenshierarchie - erfolgt ausschließlich auf Grundlage der fachlichen und persönlichen Qualifikationen der zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber. Auch die Vergütungspolitik in der Gruppe orientiert sich unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen und branchenspezifischen Entwicklungen am Arbeitsmarkt an diesen Sachkriterien. Während Aufsichtsräte innerhalb des Konzerns in der Regel mit den Vorstandsmitgliedern der Konzernmutter besetzt werden, obliegt die Besetzung des derzeit ausschließlich mit männlichen Vertretern besetzten Aufsichtsrates der Konzernmutter mit geeigneten Kandidaten den Aktionären bzw. der Hauptversammlung. Der Vorstand kann daher auf den weiblichen Anteil des Aufsichtsrates keinen unmittelbaren Einfluss nehmen. 3 die Angaben beziehen sich auf alle vollkonsolidierten Konzerngesellschaften C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 13

14 Besondere Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, Aufsichtsrat und in leitenden Stellen wurden bei C-QUADRAT im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht durchgeführt. 5. Angaben über die externe Evaluierung Die Gesellschaft hat die Einhaltung der C-Regeln des Corporate Governance Kodex keiner Evaluierung durch eine externe Gesellschaft unterzogen. Wien, März 2017 Der Vorstand Cristobal Mendez de Vigo C-QUADRAT Investment AG - Corporate Governance Bericht 2016 Seite 14

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