A-1.2 Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung im Rahmen der Phase I
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- Luisa Linden
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1 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 1 A-1.2 Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung im Rahmen der Phase I Die Ergebnisse der Erfassung sind in einem detaillierten Bericht entsprechend diesem Merkblatt übersichtlich darzustellen. Die Gliederung des Berichts ist bindend und wird Vertragsbestandteil. Jeder Bericht ist in einem festen Ordner mit beschriftetem Rücken abzuheften und mit Deckblatt, Inhalts-, Anlagen- und Literaturverzeichnis zu versehen. Auf jeder Seite des Berichtes muss der Name der Liegenschaft (oder eine andere unmissverständliche Bezeichnung) sowie die Seitenzahl stehen. Die Anzahl der Berichte wird im Ingenieurvertrag festgelegt. Zusätzlich ist eine digitale Dokumentation zu liefern (s. Leistungskatalog, Pos. 5). Verbindliche Gliederung des Berichts Deckblatt Titel Name der Liegenschaft Liegenschaftsnummer bzw. WE Auftraggeber (bauausführende Ebene; ggf. Projektmanager) Auftragnehmer Auftrag vom: Datum Anzahl der Seiten Anzahl der Abbildungen Anzahl der Anlagen Berichtsverfasser: Name(n) Datum der Fertigstellung Nummer des Exemplars Inhaltsverzeichnis mit Angabe von Seitenzahlen Anlagenverzeichnis
2 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 2 Textteil 1. Auftrag, Anlass Auftraggeber Auftragnehmer Beauftragter Leistungsrahmen Grundlagen der Beauftragung (Angebote, Verträge) Grund der Beauftragung 2. Fragestellung und Zielsetzung Kurzcharakteristik der Liegenschaft (Lage, Fläche) Gegenstand der Untersuchung (z. B. Anzahl der KVF) Art und Umfang der Untersuchungen Ziel der Untersuchung 3. Quellen Kurzdarstellung der Kontaktaufnahme und Befragung, z.b.: befragte Personen und Institutionen Themenbereich und Inhalt der Befragung Art der übernommenen Unterlagen, eine detaillierte Dokumentation erfolgt in Anhang "Quellen" (s.u.) 4. Historische Entwicklung und Nutzung der Liegenschaft In diesem Kapitel ist die historische Entwicklung der Liegenschaft detailliert zu beschreiben. Dabei ist auf folgende Punkte einzugehen: Frühere und derzeitige Eigentümer Nutzung der Liegenschaft in der Vergangenheit und Gegenwart (z.b. militärische und nichtmilitärische Nutzung, technische Bereiche, Unterkunftsbereiche, Lagerflächen, Freiflächen) vorherige, derzeitige und geplante Wasserversorgung (u.a. Lage von Trink- und Brauchwasserbrunnen) besondere Vorkommnisse (z.b. Kriegseinwirkung, Havarien) geplante Nutzung der Gesamtliegenschaft Umgebungsnutzung (z.b. nahegelegene Industrie-, Gewerbe-, Wohn-, Schutzgebiete, land-, forstwirtschaftliche Nutzung, militärische Nutzung u.ä.)
3 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 3 5. Standortbeschreibung 5.1 Geographie und Morphologie geographische Lage, Topographie der Liegenschaft Größe der Liegenschaft Morphologie (Liegenschaft und Umgebung) 5.2 Geologie Beschreibung der lokalen und regionalen Geologie (Literaturrecherche, Geologische Kartenwerke, Recherche nach Bohrdaten: Schichtenverzeichnisse, Brunnenausbauprotokolle u.ä.) Angaben zur Stratigraphie, Petrographie und der strukturgeologischen Situation Geologische Karte bzw. Kopie dieser Karten (möglichst farbig) in Anlagen 5.3 Hydrogeologie Beschreibung der lokalen hydrogeologischen Verhältnisse (Literaturrecherche [z.b. hydrogeologische Gutachten], Hydrogeologische Kartenwerke, Recherche nach Bohrdaten: s. 5.2 Wasseranalysen u.ä.) mit Angaben zu Anzahl und Lage der grundwasserleitenden Schichten, Arten der Grundwasserleiter (gespannt, halbgespannt, frei), Flurabstände, Durchlässigkeiten und Mächtigkeiten der Grundwasserdeckschichten, Durchlässigkeiten, Mächtigkeiten, Transmissivitäten und Speicherkoeffizienten der Grundwasserleiter, Grundwasserfließrichtung und -geschwindigkeit, Grundwasserscheiden, Lage von relevanten Entnahmebrunnen, Lage der Filter, Entnahmemengen, Lage von nahegelegenen Beobachtungsbrunnen, Grundwasserchemismus (aus Wasseranalysen), Kopien von Karten u. ä. in Anlagen. 5.4 Hydrologie Darstellung der nahegelegenen Oberflächengewässer mit Angaben zu: Lage, Geometrie, Fließgeschwindigkeit der Gewässer, Entwässerung der Liegenschaft zu Vorflutern, wasserex- und wasserinfiltrierende Gewässerabschnitte, oberirdische Wasserscheiden.
4 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I Biologie Dokumentation der standortspezifischen biologischen Situation: Fauna und Flora im Bereich der Liegenschaft, evtl. erfasste allgemeine Vegetationsschäden (Schäden im Bereich von KVF sind in Kapitel 6 zu dokumentieren). 6. Beschreibung der kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) Bei der Beschreibung der einzelnen KVF sind alle Ergebnisse aus den Ortsbegehungen, den Befragungen und den übernommenen Unterlagen (evtl. auch Luftbilder bzw. Ergebnisberichte zur Luftbildauswertung) darzustellen. Bei der Planung der Ortsbegehung ist die Ergänzung zum Merkblatt zur Dokumentation der Erfassung und Erstbewertung im Rahmen der Phase I (Anhang A-1.2.1) zu beachten. Die Beschreibung ist für jede KVF gesondert zu formulieren. In Klammern ist die KVF näher zu bezeichnen. Beispiel 6.2 KVF Nr. 2 (Tankstelle) Die derzeitige, vormalige und geplante Nutzung der KVF ist umfassend darzustellen (zeitlicher Ablauf der Entwicklung, z. B. Baumaßnahmen). Für jede KVF sind genaue Handlungsabläufe zu beschreiben, die durch eine umfassende Dokumentation der zu betrachtenden potenziellen Kontaminanten zu ergänzen ist. Dazu gehören u.a.: derzeitiger Zustand der KVF (u.a. Versiegelungsart, -grad; Zustand der Versiegelung), Dimensionen der KVF (Fläche, ggf. Tiefe und Höhe u.ä.), Arten der Substanzen, Schadstoffliste, Lager- und Umschlagsmengen (Durchschnittsmengen, Maximalmengen), Umschlagsstellen und Transportwege, besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle oder Havarien). Gemäß Leistungskatalog zur Phase I ist eine Erstbewertung gefordert. Diese umfasst: Bewertung des Gefährdungspotenzials der KVF aus der bisherigen Nutzung Bewertung des festgestellten oder vermuteten Schadstoffpotenzials Gefährdungspotenzial der Schadstoffe hinsichtlich der Schutzgüter menschliche Gesundheit, Grund- und Oberflächenwasser, Boden, Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Eigentums Dritter Lage der KVF zu schutzbedürftigen Flächen (Trinkwasserschutzzonen, Natur-, Landschaftsschutzgebieten) Aussagen zu potentiellen Kontaminationspfaden Kontaminationshypothese: Der Kontaminationsverdacht ist als eine Kontaminationshypothese über Art, Entstehung und Verteilung einer Kontamination zu beschreiben. ggf. Hinweis auf notwendige Sofortmaßnahmen
5 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 5 Die Bewertung schließt mit einer Kategorisierung der KVF gemäß Kap. 4.3 der Arbeitshilfen Bodenund Grundwasserschutz. 7. Zusammenstellung der erfassten KVF Zusammenstellung der erfassten KVF in tabellarischer Form unter Angabe der relevanten KVF- Daten wie: KVF-Nummer, Bezeichnung der KVF, ggf. Gebäude-/Anlagenummer gemäß Bestandslageplan, Flächengröße, umweltrelevante Nutzungen, Schadstoffpotential (Parameterauflistung), Flächenkategorisierung gemäß Kap. 4.3 der AH BoGwS. Anlagen 1. Quellen Dokumentation der befragten Personen und Institutionen mit Name, Dienststelle, Adresse, Datum, Kurzprotokoll der Inhalte. Dokumentation sämtlicher verwendeter Berichte, Literatur und Luftbilder bzw. Ergebnisberichte zur Luftbildauswertung. 2. Fotodokumentation aller KVF Fotodokumentation aller KVF, zusätzlich ist die Fotodokumentation digital zu liefern (s. Leistungskatalog, Pos. 5).
6 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 6 3. Kartographische Darstellung des untersuchten Gebietes (der Maßstab ist in Absprache mit dem Auftraggeber festzulegen) einschl. der Liegenschaftsgrenzen, aller KVF der Liegenschaft, potenziell umweltgefährdender Einrichtungen, schutzwürdiger Einrichtungen, ggf. auch geplanter Trinkwasserschutzzonen (mit Eintragung der Grundwasserfließrichtung), nahegelegener Oberflächengewässer, nahegelegener Grundwasserentnahme- und -beobachtungsbrunnen, der Geologie, der Hydrogeologie (mit Grundwasserfließrichtung, -flurabstand), der geplanten Nutzung. Verwendung möglichst aktueller, maßstabsgetreuer Kartengrundlagen. 4. Datenträger (zu Ex. ) Zu den Übergabeformaten siehe auch Leistungskatalog für Ingenieurleistungen zur Erfassung und Erstbewertung (Phase I) von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) auf Bundesliegenschaften (Anhang 1.1). Berichtstext und textförmige Anlagen, erstellte Karten und Pläne, Fotodokumentation, Relevante Unterlagen (z.b. Schriftverkehr), Karten, Lagepläne und Luftbilder, die im Rahmen der Kontaktaufnahme und Befragung übernommen wurden, INSA-Daten. Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zulässig und im Bericht zu dokumentieren.
7 A-1.2 MERKBLATT ZUR DOKUMENTATION DER ERFASSUNG UND ERSTBEWERTUNG IN PHASE I 7 Formale Anforderungen Genauigkeiten der Erfassung von Lage und Höhe Die geografische Erfassung von Lage und Höhe von Objekten des Boden- und Grundwasserschutzes ist unabdingbar, da diese Objekte in geografischen Informationssystemen (GIS) verwaltet und genutzt werden. Für die Erfassung kommen verschiedene Verfahren (z.b. Vermessung oder Digitalisierung) zum Einsatz, in Verbindung mit unterschiedlichen Maßstäben der vorhandenen Erfassungsgrundlagen lassen sich unterschiedliche Genauigkeiten erzielen. Die notwendigen Genauigkeiten der Erfassung sind in den Phasen I bis III unterschiedlich. In dem Dokument Genauigkeitsanforderungen bei der Erfassung von Objekten des Boden- und Grundwasserschutzes (OFD Niedersachsen 2008) werden die Zusammenhänge dargestellt, Einstufungen der erforderlichen Genauigkeiten gemacht und Hinweise für kleinstmögliche Kartenmaßstäbe zur digitalen Erfassung gegeben. Das Dokument kann über folgenden Link heruntergeladen werden: Karten Alle graphischen Darstellungen sind nach den einschlägigen Normen abzufassen. Eine Karte enthält mindestens: Rahmen, Legende, evtl. eine Gesamtlegende für alle Karten und auf der jeweiligen Karte nur eine Legende für die zusätzlichen Informationen, Nordpfeil, Titel bzw. Schriftfeld mit Titel der Karte, Name des Bearbeiters, der Fa., Datum der Bearbeitung, Blattnummer, Nummer der Anlage (nach DIN 6771), Maßstableiste mit Maßstabzahl (Maßstabsangaben nach DIN ISO 5455), Zitierleiste, Faltung nach DIN 824.
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