':t~~:~e'n.westfalen 16. WAHLPER\ODE
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- Irma Kalb
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1 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Bauen, Wohnen, StadtentwIcklung und Verkehr des Landes NordrheJn-Westfalen, Düsseldorf _------, Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf ':t~~:~e'n.westfalen 16. WAHLPER\ODE Oktober 2014 Seite 1 von 5 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) " B /7 Telefon Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 30. Oktober 2014 TOP 8: Fortschreibung des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans des landes NRW (IFP) nach 7 Abs. 2 und Feststellung des besonderen landesinteresses im Einzelfall nach 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ÖPNVG NRW Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, zur Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 30. Oktober 2014 zum Thema "Fortschreibung des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans des Landes NRW" übersende ich den folgenden Bericht. Ich bitte Sie, diesen an die Mitglieder des ABWSV weiterzuleiten. Gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG NRW ist bei Bedarf der ÖPNV Infrastrukturfinanzierungsplan (IFP) einvernehmlich mit dem Verkehrsausschuss des Landtags fortzuschreiben. Vorliegend sol/en Vorhaben aus dem Maßnahmenpaket für den öffentlichen Nahverkehr zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet sowie die Bahnhöfe Herzogenrath und Hagen-Hohenlimburg in den IFP aufgenommen werden. Zur Finanzierung der Maßnahmen ist zudem die Herstellung des Einvernehmens mit dem ABWSV im Einzelfall gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ÖPNVG NRW erforderlich. Einer Aufnahme dieser Maßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan bedarf es nicht. Dienstgebäude und Lleferanschrift: Jürgensplatz Düsseldorf Telefon Telefax poststelle@mblnsv.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinien 704, 709, 719 bis Haltestelle Landtag/Knlebrücke
2 I. Gesamtmaßnahmenpaket für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im mittleren Ruhrgebiet Seite 2 von 5 Am 8. Juli 2013 stellte das MBWSV der Öffentlichkeit ein Gesamtmaßnahmenpaket mit 34 Vorhaben vor, das die Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet verbessern soll. Dieses Maßnahmenpaket erstellte das Land in Zusammenarbeit mit Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Bürgerinitiativen und Verbänden. Es berücksichtigt dabei die Verkehrsträger Öffentlicher Verkehr, Radverkehr, Motorisierter Individualverkehr sowie den Emissionsschutz. Insgesamt werden diese Maßnahmen zu deutlichen Entlastungen der Anwohner und Verkehrsteilnehmer führen. Eine Umsetzung aller 34 Maßnahmen wird nur als Gesamtpaket erfolgen. Von insgesamt 34 Vorhaben beziehen sich 17 auf den Öffentlichen Verkehr. Sie sollen der Verbesserung des Nahverkehrsangebots und einer Attraktivierung des Öffentlichen Verkehrs dienen. Für einen Großteil der Vorhaben ist eine Finanzierung nach 13 ÖPNVG NRW als Maßnahme im besonderen Landesinteresse bzw. aus der Pauschale der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR AöR) nach 12 ÖPNVG NRW bereits vorgesehen. Lediglich für die Maßnahmen unter der Nr. 1 und 9 dieses Gesamtpaketes ist die Finanzierungszuordnung nicht gesichert. Insgesamt sind die 17 Maßnahmen zwischen der VRR AöR und dem MBWSV abgestimmt. Die Vorhaben im Einzelnen: 1. P+R / B+R-Anlagen im Zuge der S 9 (Haltern am See, Bottrop-Boy, Mari-Mitte, Marl-Hamm, Gladbeck West, Essen-Dellwig Ost, Essen- Borbeck Süd, Essen-Überruhr, Essen-Kupferdreh, Velbert-Nierenhof, Velbert- Langenberg, Velbert- Neviges), 2. Barrierefreier Ausbau des Mittelbahnsteigs am Bahnhof Haltern am See 3. Barrierefreier Ausbau des Haltepunktes Glad beck-zweckel 4. P+R-Anlage in Gladbeck-Zweckel 5. Barrierefreier Ausbau Station Essen Dellwig-Ost 6. Barrierefreier Ausbau Station Bottrop-Boy 7. Barrierefreier Ausbau Station Mari-Mitte 8. Neubau des Haltepunktes Gladbeck-Ost
3 9. Neubau des Busbahnhofs überhof angrenzend an Haltepunkt Gladbeck-üst 10. Bau der Stadtbahnlinie Berthold-Beitz-Boulevard in Essen (1. Bauabschnitt) 11. Barrierefreier Ausbau Straßenbahnhaltepunkt Essen-Kronenberg 12. ÖPNV-Beschleunigung Steeler Strecke / Ringlinie in Essen 13. Umbau Bahnhof Dorsten einschließlich Erneuerung der Signaltechnik (Abstimmung mit OB) 14. Flügelungskonzept RE 14 ab Dorsten nach Borken und Coesfeld (Abstimmung mit DB) 15. Abgestimmte Taktung S 9 und RE Prüfung Machbarkeit 2-gleisiger Ausbau zwischen Bottrop Hbf. und Essen Dellwig-üst 17. Prüfung Machbarkeit Reaktivierung Hertener Bahn Seite 3 von 5 Für die P+R1B+R-Anlagen an der S 9 (Vorhaben Nr. 1, bis auf die Stationen Haltern am See, Bottrop-Boy, Mari-Mitte, die bereits Bestandteil des IFP's sind) und den Neubau des Busbahnhofs überhof in Gladbeck (Vorhaben Nr. 9) betragen die Gesamtkosten insgesamt ca. 4,9 Mio.. Aufgrunddieses Kostenvolumens von mehr als 3 Mio. ist zur Finanzierung der beiden Vorhaben als Teil des "Gesamtmaßnahmenpaketes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im mittleren Ruhrgebiet" im Einvernehmen mit dem ABWSV eine Aufnahme in den Teil Ades IFP gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG NRW sowie die Herstellung des Ein-. vernehmens mit dem ABWSV im Einzelfall gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ÖPNVG NRW erforderlich. 11. Bahnhof Herzogenrath Das Vorhaben wurde bei der Fortschreibung des IFP im Jahr 2013, dem Vorschlag des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) folgend, aus dem Teil B des IFP heraus genommen (siehe Vorlage 16/962). Der Teil B des I FP enthält Maßnahmen im besonderen Landesinteresse, deren Finanzierung bislang nicht sichergestellt ist. Der NVR beabsichtigte, die Modernisierung des Bf. Herzogenrath aus Mitteln nach 12 ÖPNVG N~RW (pauschalierte Investitionsförderung) zu
4 finanzieren und nahm das Vorhaben dazu in seinen Förderkatalog auf. Die Gesamtkosten betragen rund 7,5 Mio.. Seite 4 von 5 Allerdings führten Verzögerungen dazu, dass eine Realisierung bislang nicht erfolgen konnte. Zudem führten gesetzliche Vorgaben dazu, dass der NVR die ihm in 2013 zugewiesenen Mittel aus der pauschalierten Investitionsförderung nach 12 ÖPNVG NRW zum 30. Juni 2014 in Höhe der erforderlichen Investitionsmittel für den Bf. Herzogenrath dem Land zurückgeben musste. Aufgrund dieser "Erstattung" an das Land, stehen diese Mittel aus der pauschalierten Investitionsförderung dem NVR nicht mehr zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund trat der NVR an das MBWSV heran, um die Umsetzung des Bf. Herzogenrath mit Mitteln aus 13 ÖPNVG NRW zu ermöglichen. Aufgrund der Bedeutung eines länderübergreifenden Nahverkehrs und der ehemaligen Charakterisierung des Bf. Herzogenrath als "Maßnahme im besonderen Landesinteresse" beabsichtigt das MBWSV der Bitte des NVR zu folgen. Analog der Festlegungen für das Gesamtmaßnahmenpaket für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im mittleren Ruhrgebiet ist aufgrund des Kostenvolumens von mehr als 3 Millionen im Einvernehmen mit dem ABWSV eine Aufnahme in den Teil Ades IFP gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG NRW sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem ABWSV im Einzelfall gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ÖPNVG NRW erforderlich Bahnhof Hagen-Hohenlimburg Das MBWSV beabsichtigt in Abstimmung mit der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, den Bf. Hagen-Hohenlimburg als Austauschmaßnahme für den Hagener Hbf. in die Bahnhofsmodernisierungsoffensive 2 (MOF 2) aufzunehmen (Erläuterung siehe unten). Die Bewertung der Nachrückerprojekte für die MOF 2 positionierte den Bf. Hagen Hohenlimburg aufgrund seines Modernisierungsbedarfes auf die siebente Stelle (siehe Vorlagen 16/1706 und 16/1717). Die ersten sechs Vorhaben wurden bereits im Einvernehmen mit dem ABWSV in seiner Sitzung vom in dia MOF 2 als Nachrücker aufgenommen. Die
5 Gesamtkosten für den Ausbau des Bf. Hagen-Hohenlimburg betragen rund 3,2 Mio.. Seite 5 von 5 Die Maßnahmen innerhalb der MOF 2 werden mit Mitteln des Landes nach 13 ÖPNVG NRW komplementär finanziert. Daher ist aufgrund des Kostenvolumens von mehr als 3 Mio. zur Finanzierung des Bf. Hagen-Hohenlimburg im Einvernehmen mit dem ABWSV eine Aufnahme in den Teil Ades IFP gemäß 7 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG NRW sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem ABWSV im Einzelfall gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 ÖPNVG NRW erforderlich. IV. Information zum Hbf. Hagen Die Deutsche Bahn AG (OB AG) beabsichtigt die Gesamtmodernisierung des Hagener Hbf. (einseh!. Erneuerung des Bahnsteigdaches). Das Investitionsvolumen beträgt rund 31,7 Mio.. Dafür soll ein hoher Anteil an Mitteln aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) bzw. aus Eigenmitteln durch die OB AG bereitgestellt werden. Die erforderlichen Komplementärmittel des Landes sollen nach 13 Abs. 2 ÖPNVG NRW bereitgestellt werden, die der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR auf ihren Anteil an der pauschalierten Investitionsförderung nach 12 ÖPNVG NRW angerechnet werden. Dieser Anteil bemisst sich auf insgesamt rund 9,5 Mio.. Die VRR AöR ist grundsätzlich mit diesem Vorgehen einverstanden, so dass dem bereits vorliegenden Planungskostenantrag zugestimmt werden kann und die erforderlichen Planungen angestoßen werden können. Ursprünglich beinhaltete die Modernisierung des Hagener Hbf. lediglich einen S-Bahnsteig, der im Rahmen der MOF 2 umgesetzt werden sollte. Nun soll, zur Nutzung von Synergieeffekten, dieser Maßnahmenteil aus der MOF 2 herausgenommen und das o. g. gesamthafte Vorhaben "Hagen Hbf." realisiert werden. Erst durch diese Herausnahme stehen Finanzmittel für den Bf. Hagen-Hohenlimburg innerhalb der MOF 2 zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet
B 224 A 52 A 31 Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssituation im mittleren Ruhrgebiet 14 13 2 7 18 19 21 24 32 23 6 33 3 4 22 8 9 31 17 28 16 30 29 5 20 34 1 15 11 10 25 26 12 27 z.b. A 43 vor
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