Wolfgang Lorenz Stefan Betz. Diagnose und Sanierung

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1 Wolfgang Lorenz Stefan Betz Praxis-Handbuch Schimmelpilzschäden Diagnose und Sanierung 2. Auflage Bauen im Bestand

2 Wolfgang Lorenz Stefan Betz Praxis-Handbuch Schimmelpilzschäden

3 Praxis-Handbuch Schimmelpilzschäden Diagnose und Sanierung 2., aktualisierte und erweiterte Auflage mit 293 Abbildungen und 77 Tabellen Dr.-Ing. Wolfgang Lorenz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Innenraumschadstoffe Stefan Betz Sachverständiger für Feuchte- und mikrobielle Schäden an und in Gebäuden sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schimmelpilze in Innenräumen de

4 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National bibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über a brufbar. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2016 Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln 2016 Alle Rechte vorbehalten Das Werk einschließlich seiner Bestandteile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Maßgebend für das Anwenden von Normen ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabe datum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, Berlin, erhältlich ist. Maßgebend für das Anwenden von Regelwerken, Richtlinien, Merkblättern, Hinweisen, Verordnungen usw. ist deren Fassung mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der jeweiligen herausgebenden Institution erhältlich ist. Zitate aus Normen, Merkblättern usw. wurden, unabhängig von ihrem Ausgabedatum, in neuer deutscher Rechtschreibung abgedruckt. Das vorliegende Werk wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Verlag und Autor können dennoch für die inhaltliche und technische Fehlerfreiheit, Aktualität und Vollständigkeit des Werkes keine Haftung übernehmen. Wir freuen uns, Ihre Meinung über dieses Fachbuch zu erfahren. Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Hinweise oder Fragen per fachmedien.bau@rudolf-mueller.de oder Telefax: mit. Lektorat: Martin Kortenhaus, Illertissen Umschlaggestaltung: Künkelmedia, Brühl Umschlagfoto, Mitte unten: Schulz Bautrocknung, Menden Satz: Hackethal Producing, Bonn Druck und Bindearbeiten: Grafisches Centrum Cuno GmbH & Co. KG, Calbe Printed in Germany ISBN (Buchausgabe) ISBN (PDF als E-Book)

5 5 Grußwort Liebe Leserinnen und Leser, Schimmel ist nach wie vor ein aktuelles Thema in der Wahrnehmung der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch in der wissenschaftlichen Forschung und politischen Umsetzung, wenn es darum geht, energieeffi zientes und gesundes Bauen und Wohnen in Einklang zu bringen. Damit wird bereits deutlich, warum wir es heute immer noch mit Schimmel in Gebäuden zu tun haben. Es geht nicht mehr nur um feuchte, undichte alte Gebäude, bei denen Schimmel oft im Winter auftritt, wenn zu viel Feuchtigkeit im Raum an kalten Außenwänden kondensiert oder es durch Feuchteeintritt aus dem Gebäude selbst zu Schimmelschäden kommt. Bei modernen, energieeffizienten Gebäuden sollten Gebäudeschäden mit Feuchteeintritt und Risse in der Gebäudehülle keine Rolle mehr spielen. Die Gebäude werden außerdem bewusst luftdicht gebaut, um unnötige Energieverluste beim Heizen zu vermeiden. Die bei der Gebäudenutzung produzierte Feuchtemenge bleibt aber unverändert. Sie muss jetzt mehr als früher aktiv durch Lüften nach außen entfernt werden, sonst kann es auch in modernen Gebäuden über kurz oder lang zu Schimmel kommen. Neben dem klassischen Befall mit Schimmelpilzen spielen zunehmend auch fadenförmige Bakterien, wie Actinomyceten, die gleichzeitig mit Schimmelpilzen auftreten können, eine Rolle. Wenig weiß man bislang über deren gesundheitliche Bedeutung. Einige Studien zeigen aber, dass man auch dort mit Risiken rechnen muss. Überhaupt, das Stichwort Risiken. Noch immer sind kausale Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Schimmel in einem Gebäude und ursächlich dadurch hervorgerufenen Erkrankungen der Gebäudenutzer im Einzelfall schwierig und kaum nachweisbar, in der Summe aller Fälle weiß man inzwischen aber sehr wohl, dass es Gesundheitsrisiken durch Schimmel gibt. Deshalb gehört Schimmel entfernt, ist es wichtig Schimmelwachstum vorzubeugen und deshalb ist es auch wichtig, sachkundige Hinweise und Empfehlungen zum Thema zu geben. Das vorliegende Buch soll und wird dabei wertvoll und hilfreich sein. Dessau-Roßlau, im Juli 2016 Dr. Heinz-Jörn Moriske Direktor und Professor im Umweltbundesamt Dessau-Roßlau

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7 7 Vorwort 2. Auflage Seit Veröffentlichung der ersten Auflage hat sich vieles in der Praxis bewährt, was 2012 noch als neu galt. Die eine oder andere Information und Erkenntnis aus Wissenschaft und Praxis ist in den letzten 4 Jahren hinzugekommen und die eine oder andere Empfehlung konnte vertieft und entsprechend angepasst werden. Der Erkenntnisgewinn in den letzten Jahren ist für die Praxis nicht unwesentlich, weshalb die Innenraumlufthygienekommission des Umweltbundesamtes es für erforderlich hielt, den aktuellen Stand der Technik in einem neuen Leitfaden zusammenzufassen und diesen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der neue Leitfaden bzw. Schimmelleitfaden wurde als Entwurf vor wenigen Wochen veröffentlicht (siehe Internetseite des Umweltbundesamtes). Nahezu gleichzeitig erarbeitete eine Expertengruppe unter Leitung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine neue BGI 858, welche seit 2006 die aktuelle Basis zum fachgerechten Arbeitsschutz bildet. Mit der Aktualisierung der Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung und zur Schimmelsanierung wurde die Richtlinie umbenannt und heißt nun DGUV-Information Es gab somit mehrere Gründe für eine neue Auflage dieses Praxis-Hand buches. Wer mich als Dozent bei Lehrgängen oder Referenten bei Fachvorträgen erlebt hat, der möge sich wundern, in diesem Buch die Worte Schimmel und Schimmelsanierung zu lesen, während ich immer besonders gern betonte, dies seien keine Fachbegriffe, sondern es hieße Schimmelpilze und Schimmelpilzsanierung oder wenn man die Bakterien, die bei Schäden fast immer auftreten, nicht vernachlässigen will Mikroorganismen und mikrobielle Schäden. Mein Meinungswandel ist auf Diskussionen bei Sitzungen der Innenraumlufthygienekommission zurückzuführen, an denen ich nicht unschuldig bin. Ich brachte den Aspekt selbst in die Fachdiskussion ein, dass das Wort Schimmel benutzt wurde, schon lange bevor man wusste, dass es Schimmelpilze gibt. Schimmel beschrieb bereits im Mittelalter (damals Schimel) derartige Schäden in der Gesamtheit. Heute wissen wir, dass diese Schäden durch Wachstum von Schimmelpilzen, Hefepilzen, Bakterien verursacht werden. Wir haben uns in der Innenraumlufthygienekommission schließlich geeinigt, dass der Begriff Schimmel nun für den gesamten Schaden gelten und somit deutlich machen soll, es ist nicht nur mit Schimmelpilzen zu rechnen. Gerne sagte ich bei Vorträgen, Schimmel ist kein Schaden, sondern ein weißes Pferd und fand diese Aussage sehr gelungen. Dies war

8 8 Vorwort falsch, Juristen würden sagen: Er war im Irrtum befangen. Schimmelpilze heißen nämlich nicht so, weil sie auch in weißer Farbe auftreten, wie weiße Vierbeiner, sondern weiße Pferde nannte man Schimmel, weil sie so aussahen wie mancher weißer Schimmelbefall. Dank Internet und Google konnte ich dies klären. Gravierende Änderungen gibt es im Vergleich zur 1. Auflage nur in ganz wenigen Punkten. Ein wichtiger Fortschritt ist im Bereich der Sanierungskontrolle zu vermelden. Die neue Methode der Gesamtsporenmessung vor und nach Mobilisierung ist eine echte und erhebliche Verbesserung. Die Kontrolle ist deutlich aussagekräftiger, schneller als die häufig durchgeführten Luftkeimmessungen oder Abklatschproben und sehr viel fairer gegenüber den Sanierern (Kapitel 10.7). Die erheblichen Vorteile und die Praxistauglichkeit sind durch sehr viele Messungen nachgewiesen und wir setzen die Gesamtsporenmessung vor und nach Mobilisierung seit 2014 als Standardmethode ein. Eine sehr wichtige Neuerung ist, dass ich die 2. Auflage nicht als Autor alleine verfasste, sondern meinen Kollegen und Freund Stefan Betz als Mitautor gewinnen konnte. Dies war ein Gewinn, denn Stefan Betz hat wertvolle zusätzliche praktische Erfahrung im Bereich der Sanierung eingebracht. Besonders danken möchte ich Herrn Dr. Christoph Trautmann von der Umweltmykologie, Berlin für seine Verbesserungsvorschläge zu Kapitel 2 sowie meinem Stellvertreter und langjährigem Mitarbeiter Herrn Dipl.-Ing. Dirk Günter für die fachliche Unterstützung und Zuarbeit beim Kapitel Bauphysik und der Auswahl und Darstellung von Praxisbeispielen. Schließlich bedanken wir uns ganz besonders bei Frau Andrea Bonner von der BG Bau, die freundlicherweise unsere Ausführungen zum Arbeitsschutz hilfsbereit und konstruktiv überprüfte. Düsseldorf, im Juli 2016 Dr.-Ing. Wolfgang Lorenz

9 9 Inhalt 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Aufgabe des Sanierers Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik Richtlinien, Leitfäden, Normen Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes Entwicklung Inhalte Unterschiede zu den bisherigen Leitfäden Biostoffverordnung und DGUV-Information Biostoffverordnung DGUV-Information Übersicht über einzuhaltende Gesetze und Verordnungen Biologische Grundlagen Begriffe Namensgebung und Bezeichnung von Mikroorganismen Morphologie, Keimung, Wachstum und Vermehrung Schimmelpilze Bakterien Flugfähigkeit und Lebensdauer von Sporen Nahrungsaufnahme und Stoffwechsel Für Keimung und Wachstum relevante Parameter Temperatur ph-wert Nährstoffe Feuchte Gesundheitlich relevante mikrobielle Stoffe Mikrobielle Toxine Weitere gesundheitlich relevante Stoffe

10 10 Inhalt Bei Feuchteschäden wachsende Mikroorganismen Schimmelpilze Hefen Bakterien Sonstige Mikroorganismen Bauliche und bauphysikalische Grundlagen Begriffe Feuchte Relative Luftfeuchte Absolute Luftfeuchte und Taupunkttemperatur Einfluss der Temperatur auf die Luftfeuchte Materialfeuchte Wechselwirkung zwischen Luftfeuchte und Materialfeuchte.. Einfluss der Materialfeuchte auf die Entstehung von Schimmelschäden Feuchtehaushalt in Gebäuden Baufeuchte (Neubau-Restfeuchte) Temperatur Gebäude- und Raumbeheizung Wärmebrücken Raumseitige Wärmedämmung Sekundäre Schäden Schadensmerkmale Optische Hinweise auf mikrobielle Schäden Schimmelflecken Feuchteflecken Salzausblühungen Materialschäden Mit Feuchteschäden assoziierte Tierchen Geruchliche Indikation Gesundheitliche Symptome Abgrenzung zu anderen Schadensarten Untersuchungen, Messungen, Analysen Inspektion, Befragung, Auswertung von Unterlagen Feuchte in Bauteilen/Messung der Materialfeuchte Orientierende, qualitative bis halbquantitative Verfahren.... Leitfähigkeits- oder Widerstandsmessung Kapazitive Messung, Hochfrequenzmethode (HF-Methode). Messung mittels Mikrowellen Neutronensonde

11 Inhalt Quantitative Verfahren Calciumcarbidmethode Gravimetrische Methode (Darrprobe) Messung der Ausgleichsfeuchte als Kennzeichen der Wasseraktivität Messung der Luftfeuchte und anderer Raumklimaparameter. Kurzzeit- bzw. Einzelmessungen Langzeitmessungen Raumklima-Echtzeitmessungen Bauteilthermogramme Thermografie Punktmessung Langzeitthermogramm Dichtheit von Gebäuden Dichtheit gegen Niederschlag und Feuchte Luftdichtheit Dichtheit wasserführender Leitungen (Leckageortung) Salzgehalt Mikrobiologische Analysen Abklatschproben Analyse von Materialproben mit Suspension Mikroskopische Materialanalyse, Folienkontaktproben Mikrobielle Methoden zur Überwachung und Endkontrolle von Sanierungsmaßnahmen Probenahme Ursachen Klassifizierung nach der Feuchtequelle Ursachen-Kategorie A: Feuchte oder Wasser von außen..... Feuchte oder Wasser wird im Gebäude freigesetzt Feuchteschäden ohne relevante Feuchtequellen Baulich oder durch Nutzung bedingte Ursachen Beurteilung von Schäden Ziele der Beurteilung Optische Schäden Materialschädigung mit Funktionsbeeinträchtigung Geruchsbelastung Gesundheitliche Aspekte

12 12 Inhalt Dringlichkeit der Maßnahmen Sofortmaßnahmen Aspekt S1: Exposition Aspekt S2: Sanierungsaufwand Aspekt S3: Risikogruppen Aspekt S4: Gesundheitliche Symptome Erforderlicher Sanierungsumfang Aspekt U1: Sichtbarer mikrobieller Befall auf Oberflächen... Aspekt U2: Sanierungsaufwand Aspekt U3: Materialanalysen Aspekt U4: Technische und wirtschaftliche Kriterien Maßnahmen zum Umgebungs- und zum Arbeitsschutz Schadensbeurteilung in Ausnahmesituationen Schäden durch Abwasser/Oberflächenwasser Sanierungskosten größer als der Wert des Objektes Denkmalschutz, Baugenehmigungen Die Sanierung ist aus technischen Gründen schwierig Der Schaden bezieht sich primär auf mobile Gegenstände Planung und Vorbereitung der Sanierung Planung Sofortmaßnahmen Festlegen der Sanierungsziele Erforderliche Schritte zur Erreichung der Sanierungsziele... Erstellen der Gefährdungsbeurteilung Planung der Umgebungsschutzmaßnahmen Baustellenplan, Messplan, Zeitplan Vorbereitende Arbeiten Leitung und Aufsicht der Arbeiten Sanierung Sanierung kleiner Schäden Sofortmaßnahmen Abschottung der Befallsbereiche/Räume Biozidbehandlung (Desinfektion) Aufstellen von Luftreinigern Unterdruck erzeugen Umgebungsschutzmaßnahmen Freisetzung von Staub während der Sanierung vermindern/ verhindern Verschleppung verhindern Reinigung nach erfolgtem Rückbau Klima- und Belüftungsanlagen Abdeckmaßnahmen Technische Lüftungsmaßnahmen

13 Inhalt Arbeitsschutzmaßnahmen Gesetzliche Grundlagen Verordnungen und zugehörige technische Regeln Biostoffverordnung Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung nach DGUV-Information Gefährdungsklassen und Maßnahmen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Bestimmungen Handschutz Augenschutz Schutzkleidung Atemschutz Hygiene- und Hautschutzplan Einsatz chemischer Stoffe Explosionsgefahr Ozon und Singulett-Sauerstoff Atemschutz bei Verwendung von Bioziden (Desinfektionsmitteln) Maßnahmen beim Einsatz von Brennern zum Abflämmen Trocknung Feuchteschäden und fachmännische Trocknung Wann sollte getrocknet werden? Schadensanalyse Vorgehen bei der Trocknung Wie sollte getrocknet werden? Schadensanalyse Vorgehen bei der Trocknung Trocknung von Bauteilen Massive Wände und Mauerwerk Fußböden Decken Kanäle und Schächte Ziel und Zielwerte einer Trocknung Trocknungsgeräte Heizer Raumentfeuchter/Trockner Geräte zur Bestrahlung und Erhitzung Mikrowellentrockner Lüfter, Gebläse, Ventilatoren Entfernung befallener Bausubstanz Beton Bodenbeläge PVC, Linoleum, Teppichböden Dämmmaterialien Decken, Zwischendecken Dichtungen Estrich Farbe (Wand- oder Deckenfarbe)

14 14 Inhalt Fenster Fliesen Fugen Fußboden-Randstreifen Leichtbauwände, Verblend- und Vorbaukonstruktionen..... Mauerwerk Putz Tapeten Türen Verkleidungen von Wänden und Decken Dekontamination und Reinigung Einleitung Generelle Vorgehensweise zur effizienten Dekontamination und Reinigung nach Materialausbau Dekontamination und Reinigung von Bauteilen, Konstruktionen und festen Einbauten Vollholz Fensterrahmen Heizkörper Rollläden/Rollladenkästen Spülkästen Abwasserrohre/Siphons Armaturen, Abflüsse Teppiche Ventilatoren und Dunstabzugshauben Dekontamination und Reinigung von Inventar und Einrichtungsgegenständen Glas, Hartkunststoff, Keramik, Metall, Porzellan Möbel mit Holzwerkstoffplatten, Pressspanplatten Textilien Leder Schaumstoffe, Polster, Matratzen Papier, Pappe Bilder Blumentöpfe Elektrogeräte Plüschtiere, Puppen Raumbefeuchter, Zimmerspringbrunnen Besondere Maßnahmen und spezielle Verfahren bei der Dekontamination/Reinigung Reinigung mit Hochdruckreiniger Sprühextraktion Abflämmen Spezialreinigung durch Fachfirmen Gezielte Luftführung Einbau diffusionsoffener Estrichfugensysteme Geräte und technisches Equipment Fräsen und Schleifmaschinen Luftreiniger/Umluftgeräte

15 Inhalt Sauger und Entstauber Staubschutzwände/Schleusen Schneidgeräte Unterdruckgeräte Einsatz von Chemikalien Biozidbehandlung/Desinfektion.. Einleitung Desinfektion Medizinische Desinfektionsverfahren und Einflussfaktoren.. Einsatz von Chemikalien bei Schimmelschäden Prüfung von Desinfektionsmitteln und Wirkstoffen zur Biozidbehandlung Geruchsbeseitigung Abwasserschäden Beauftragung, Überwachung, Abnahme und Kontrolle der Sanierung Beauftragung Überwachung Abnahme Kontrolle der Bauteiltrocknung Kontrolle der Ursachenbeseitigung Kontrolle von Demontage und Rückbau des mikrobiell besiedelten oder stark kontaminierten Materials Kontrolle der Feinreinigung Oberflächenproben Materialanalysen Luftmessungen MVOC-Messungen Luftkeimmessungen Gesamtsporenmessung Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

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17 17 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens 1.1 Aufgabe des Sanierers Der Sanierer ist laut Werkvertragsrecht nach den 631 bis 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder, soweit vertraglich vereinbart, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) verpflichtet, ein mangelfreies Werk herzustellen. Hierzu muss er die Inhalte des Werkvertrags beachten sowie den Stand der Technik und die Regeln der Technik kennen und berücksichtigen (Kapitel 1.2). Wenn vertraglich nicht anders vereinbart, muss er nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten. Tangieren die Arbeiten Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, reicht es nicht aus, sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu orientieren. Vielmehr sind dann die jeweils aktuellen wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz zu beachten, d. h., zur Vermeidung oder Verminderung gesundheitlicher Risiken ist der Stand der Technik maßgeblich. Selbstverständlich muss der Sanierer alle rechtlich verbindlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes und die notwendigen Maßnahmen zum Umgebungsschutz einhalten. Wird vom Auftraggeber eine fachgerechte Sanierung verlangt, dann erwartet dieser, dass der Schaden komplett und nachhaltig beseitigt wird. Nicht erneut auftreten wird der Schaden, wenn die betroffenen Bauteile trocken sind und nach erfolgreicher Beseitigung der Ursache trocken bleiben. Schimmelschaden und seine Abgrenzung Hinweis Ein Schimmelschaden liegt vor, wenn in oder auf Bauteilen Schimmelpilze und Bakterien gewachsen sind. Alleine die Gegenwart von Sporen und anderen mikrobiellen Bestandteilen, die über Luftweg oder Staub zu einer Verunreinigung bzw. Kontamination führten, ist kein Schaden, solange diese im Bereich einer Hintergrundbelastung liegt. Da es in Gebäuden so gut wie nie gelingt, die Feuchte zu jedem Zeitpunkt an jeder Stelle so niedrig zu halten, dass es zu keinerlei mikrobieller Aktivität kommt, sollten Stellen, die eine nur sehr schwache mikrobielle Besiedlung aufzeigen, nicht automatisch als Schäden eingestuft werden. So ist es z. B. praktisch unmöglich, Neubauten ohne Restfeuchte zu errichten und, da die eingebauten Materialien nie steril sind und immer ein Mindestmaß an Verunreinigungen aufweisen, unvermeidlich, dass es zu einer schwachen mikrobiellen Aktivität kommt. Die Abgrenzung zwischen Hintergrundbelastung, leicht erhöhter, aber nicht relevanter Kontamination, schwachem, aber nicht

18 18 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens relevantem Wachstum und einem Schimmelschaden ist eine äußerst schwierige Aufgabe und erfordert häufig weit überdurchschnittliche Fachkenntnisse. Liegt ein sichtbarer oder eindeutig riechbarer Befall vor, dann ist die Einstufung als Schimmelschaden problemlos und unstrittig. Bei Schäden, die nicht sichtbar sind und auch keine riechbaren Emissionen abgeben, sind Laboranalysen notwendig, wobei die Bewertung der Laborergebnisse durch Sachverständige unbefriedigend oft sehr unterschiedlich ausfällt. Manche Sachverständige gehen wegen nicht sicher auszuschließender gesundheitlicher Folgen sehr vorsichtig vor und empfehlen in Zweifelsfällen den Rückbau von Materialien, andere sehen primär die wirtschaftlichen Aspekte und empfehlen im Zweifelsfall keine Rückbaumaßnahmen. Der Sanierer sollte die Entscheidung in schwierigen Fällen qualifizierten Sachverständigen überlassen, wobei er sich bewusst sein muss, dass er, wenn er aufgrund seiner fachlichen Qualifikation den Sanierungserfolg gefährdet sieht, verpflichtet ist, Bedenken anzumelden (Kapitel 10.1). Macht er eigene Vorschläge und werden diese vom Auftraggeber übernommen, dann übernimmt er Planungsverantwortung, die eventuell durch seine Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt ist. Hinweis Es bleibt stets im Verantwortungsbereich des Sanierers, die Planung auf Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln der Technik und/oder dem Stand der Technik zu prüfen. Nicht immer sind die Maßnahmen zum Arbeits- und Umgebungsschutz im Auftrag detailliert ausgeführt, manchmal fehlen sie auch völlig. In diesen Fällen muss der Sanierungsfachbetrieb diese selbst planen und selbstverständlich auch anwenden. Die folgenden Abschnitte beschränken sich auf die formalen Grundlagen, die der Sanierungsbetrieb kennen und beachten muss. Auf Richtlinien und Normen, die Sachverständige bei Messungen, Probenahmen und Bewertung oder mikrobiologische Labore bei der Probenaufbereitung und Analyse beachten müssen, wird nicht im Einzelnen eingegangen. 1.2 Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik Die Unterscheidung zwischen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dem Stand der Technik wird in der Praxis, aber auch bei gerichtlichen Entscheidungen nicht immer beachtet, obwohl beide Begriffe klar definiert sind. Wie in der Veröffentlichung von Seibel (Seibel, 2013) zu lesen ist, sind spätestens seit der sog. Kalkar-Entscheidung des BVerfG vom (BVerfGE 49, 89 [135f.] = NJW 1979, 359 [362]) beide Technikbegriffe klar abgrenzend definiert.

19 1.2 Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik Allgemein anerkannte Regeln der Technik Nach Seibel gilt für die allgemein anerkannten Regeln der Technik die folgende Definition: Eine technische Regel ist dann allgemein anerkannt, wenn sie a) der Richtigkeitsüberzeugung der vorherrschenden Ansicht der technischen Fachleute entspricht (1. Element: allgemeine wissenschaftliche Anerkennung) b) in der Praxis erprobt und bewährt ist (2. Element: praktische Bewährung). Seibel führt ergänzend aus, dass der Begriff anerkannte Regeln der Technik als Abkürzung des Begriffs allgemein anerkannte Regeln der Technik verstanden werden muss, aber nicht als eigenständiger Begriff, und er macht deutlich, dass es für die Konkretisierung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht ausschlaggebend ist, ob eine technische Regel schriftlich niedergelegt worden ist, sondern dass es trotz der in Deutschland vorhandenen Normenflut Bereiche gibt, in denen die anerkannten und bewährten Techniken als überlieferte Erfahrungen vorliegen können. Stand der Technik Der Stand der Technik wird bei Seibel wie folgt definiert: Stand der Technik im Sinne des Gesetzes (gemeint sind Bundesimmissionsschutzgesetz [BImschG], Wasserhaushaltsgesetz [WHG] und Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG]) ist der Entwicklungstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistungen einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Eine mögliche Kurzform dieser Definition ist: Hinweis Der Stand der Technik sind wissenschaftlich anerkannte und geprüfte (validierte) Verfahren, Geräte oder Vorgehensweisen, die in der Praxis durch Fachleute eingesetzt werden können. Abzugrenzen davon wäre der Stand der Wissenschaft, der wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse umfasst, die jedoch noch nicht praktisch umsetzbar sind. Bei Geräten wären dies Prototypen, die zwar funktionieren, allerdings noch nicht in praxistauglicher Qualität und bezahlbarer Ausführung herstellbar sind. 19

20 20 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens 1.3 Richtlinien, Leitfäden, Normen Die Begriffe Richtlinien, Leitfaden und Normen sind im technischen Bereich rechtlich nicht klar definiert und es gibt kein Gesetz, das es verbietet, eine sog. Richtlinie zu verfassen. Dies ist ein nicht unerhebliches Problem für den Ausführenden. Oft ist er nicht imstande, zwischen einer fachlich fundierten Richtlinie oder einem aus reinem Eigeninteresse formulierten Papier zu unterscheiden, das unter einem auf den ersten Blick beeindruckenden Namen veröffentlicht wurde. Erstellt ein Hersteller oder sogar ein Händler einen Leitfaden, eine be triebs interne Norm oder etwas Ähnliches, dann liegt zunächst der Verdacht nahe, dass Eigeninteresse der Anlass war. Wird durch einen Berufs- oder Fachverband eine Richtlinie erstellt, ist man geneigt, diese als ein objektives Dokument zu akzeptieren, was allerdings nicht immer stimmen muss. Es ist schwer zu durchschauen, wenn Interessengruppen einen Verband gründen, vielleicht sogar mittels vorgeschobener neutraler Experten, um unter dem Anschein von Objektivität eigene rein marktwirtschaftliche Interessen zu realisieren. Werden Richtlinien, Leitfäden oder Normen von Fachbehörden, öffentlichrechtlichen Organen wie der Berufsgenossenschaft oder einer in der Fachwelt anerkannten Organisation, wie dem Deutschen Institut für Normung (DIN) oder dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI), erstellt, dann müssen diese beachtet werden. Dies bedeutet nicht, dass man sich an die Empfehlungen halten muss, jedoch ist eine Richtlinie oder ein Leitfaden nach juristischer Auffassung eine sog. Empfehlung mit Nachdruck. Das heißt, dass man sich daran halten möge und ein Abweichen fachlich fundiert begründe. Dies gilt nicht für Richtlinien von nicht anerkannten oder nicht bekannten Verbänden, von Gruppen einzelner Personen ohne offiziellen Status oder von einzelnen Personen oder Unternehmen (Abb. 1.1). Eine Sonderstellung nehmen die Berufsgenossenschaften ein, denn diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und besitzen deshalb hoheitliche Aufgaben. Sie sind unabhängig vom Markt an sich, haben aber als Sozialversicherungsträger das Interesse zu wahren, ihre Versicherten vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Diese Zielrichtung ist jedoch nicht als Beeinträchtigung der Objektivität zu sehen, sondern sollte die Grundzielrichtung jeder fachlichen Richtlinie sein.

21 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Der Herausgeber ist eine vom Markt unabhängige neut rale Stelle, die selbst nicht vom Markt profitiert, z. B. eine Fachbehörde, wie die World Health Organisation (WHO), das Umweltbundesamt, das Robert-Koch-Institut oder Gesundheitsämter der Länder oder Kommunen. hoch Der Herausgeber ist ein namhafter Verband, der (nahezu) alle Konkurrenten unter seinem Dach vereint, wie der Ver ein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI), der Verband der Elek trotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) oder das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN). Der Herausgeber ist ein Verband, bei dem verschiedene Mitbewerber, eventuell sogar aus verschiedenen Diszipli nen, organisiert sind. Relevanz Der Herausgeber ist ein Verband, der entweder fachfremd ist oder aus einer kleinen Gruppe von Marktführern be steht. Der Herausgeber ist ein Hersteller, ein Händler, ein Zu sammenschluss einiger weniger nicht offiziell organisier ter Fachleute oder Interessenvertreter oder eine einzelne Person. niedrig Abb. 1.1: Kriterien zur Beurteilung von Leitfäden, Leitlinien oder Richtlinien 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes 2016 Als Meilenstein im Bereich der Bewertung und Sanierung von Schimmelschäden waren die beiden Leitfäden des Umweltbundesamtes aus den Jahren 2002 und 2005 einzustufen. Seit Veröffentlichung des zweiten Leitfadens des Umweltbundesamtes ergaben sich so viele neue Erkenntnisse, dass die Innenraumkommission beschloss, einen aktualisierten Leitfaden (Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden [ Schimmelleitfaden ]) zu verfassen, der alle Themen zusammenfasst, die bisher in 2 getrennten Leitfäden behandelt wurden. Der Entwurf dieses neuen Leitfadens erschien im Februar 2016 und wird im Folgenden als Schimmelleitfaden 2016 bezeichnet. 21

22 22 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Entwicklung Die Leitfäden des Umweltbundesamtes bildeten ab 2002 nicht nur eine praktikable Basis zur Bewertung und Sanierung mikrobieller Schäden in Gebäuden, sondern motivierten auch verschiedene Expertenkreise dazu, eigene Richtlinien, Leitfäden und Informationsschriften zu veröffentlichen. Nahezu jährlich gab es von Verbänden, Vereinen und Arbeitsgruppen entsprechende Dokumente, was dazu führte, dass man die Übersicht verlor und manche Fachleute und viele Verbraucher verunsichert waren, was nun aktuell galt und was nicht. Betrachtet man die verschiedenen Richtlinien im Detail, ist schnell zu erkennen, dass keine einzige fundamental neue Erkenntnisse enthielt, die ohne wissenschaftliche Grundlagenarbeit auch nicht hätten erarbeitet werden können. Die einzigen Unterschiede bestanden aus einer etwas abweichenden Art der Darstellung und Formulierung und es war beim genauen Lesen insbesondere zu erkennen, welche Interessen die Autoren beim Verfassen der Dokumente verfolgten. Um diese Richtlinienflut zu beenden, lud das Umweltbundesamt im Jahr 2011 Vertreter von Verbänden und Expertenkreisen zu einer Sitzung nach Berlin ein, um die Aufgaben der einzelnen Verbände und Behörden zu diskutieren und um einvernehmlich eine zukünftig strukturierte Vorgehensweise zu beschließen. Das Ergebnis der Sitzung war, dass die Richtlinienkompetenz für den Arbeitsschutz bei den Berufsgenossenschaften, speziell der BG Bau, und für die Innenraumhygiene und die grundsätzlichen Anforderungen an die Untersuchung, Bewertung und Sanierung beim Umweltbundesamt liegen muss. Es wurde außerdem beschlossen, dass Methoden zur Probenahme und Analyse im Rahmen von VDI-Richtlinien zu vereinheitlichen sind und Berufsverbände sich auf Empfehlungen zur Umsetzung der Vorgaben des Umweltbundesamtes und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft beschränken Inhalte Der neue Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes wurde dieses Mal in Abstimmung mit dem österreichischen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellt. Er umfasst 6 Kapitel (Schimmelleitfaden, 2016): Grundlagen zum Wachstum von Schimmelpilzen, Bakterien und anderen Mikroorganismen (Kapitel 1) aktuelle Kenntnisse zur Wirkung von Schimmel auf die Gesundheit des Menschen (Kapitel 2) Ursachen für Schimmelwachstum in Gebäuden (Kapitel 3) Empfehlungen zu vorbeugenden Maßnahmen (Kapitel 4) Hilfestellungen zum Erkennen, Erfassen und Bewerten von Schimmelbefall (Kapitel 5) erforderliche Maßnahmen im Schadensfall (Kapitel 6)

23 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Unterschiede zu den bisherigen Leitfäden Da jeder Fachmann, der sich gewerblich mit der Begutachtung oder Sanierung von Schimmelschäden befasst, diesen Leitfaden sehr gut kennen und deshalb auch lesen muss, werden Inhalte des Leitfadens an dieser Stelle nicht wiedergegeben, sondern nur die wichtigsten Unterschiede zu den nun als veraltet einzustufenden ersten beiden Leitfäden in Kurzform angesprochen. Schimmelschaden In bisherigen Facharbeiten und Leitfäden wurden Feuchteschäden mit mikrobiellem Wachstum in der Regel als Schimmelpilzschäden bezeichnet. Aufgrund der Tatsache, dass derartige Schäden nicht nur aus Schimmelpilzen bestehen müssen, sondern in den meisten Fällen zumindest zusätzlich Bakterien gewachsen sind, wurde mangels eines passendes Begriffs für derartige Schäden in Übereinstimmung mit der ursprünglichen und einige hundert Jahre alten Bedeutung des Wortes Schimmel (Schreibweise in historischen Schriften auch Schimel) der Begriff Schimmelschaden als trivialer Fachbegriff für mikrobielle Schäden definiert. Aktinobakterien und Actinomyceten Der neue Leitfaden geht ausführlich auf den häufig bei Schäden vorhandenen Befall mit Bakterien ein. Das Auftreten von Actinomyceten (Ordnung: Actinomycetales), die zu der Klasse der Aktinobakterien (Klasse Actinobacteria) gehören, wird ausführlich erläutert und der Vorschlag gemacht, den Begriff Actinomyceten zukünftig nur noch für die auf Agarplatten erkennbaren myzelbildenden Bakterien der Ordnung Actinomycetales zu verwenden (Schimmelleitfaden, 2016, Kapitel 1.3). Es wird ausführlich auf die Nachweismöglichkeiten von Actinomyceten eingegangen und es werden die Gattungen benannt, die im Rahmen eines umfangreichen Forschungsprojektes als Besiedler feuchter Baumaterialien identifiziert werden konnten (siehe Tabelle 2.12). Im Kapitel 5 des Schimmelleitfadens gibt es Hinweise zur Bewertung von Bakterien, die nicht alle Fragen beantworten, was jedoch darauf zurückzuführen ist, dass das wissenschaftlich abgesicherte Wissen über das Vorkommen und die Wirkung von Bakterien noch lückenhaft ist. Bewertung von Materialproben Im Kapitel 5.2 des Schimmelleitfadens wird ausführlich auf die Bewertung von Materialproben eingegangen, es werden Angaben zu Hintergrundbelastungen in unterschiedlichen Materialien gemacht und man findet Hinweise zur Einstufung von Bakterien, die entsprechend den Angaben im Leitfaden als grobe Annäherung mit ca. 1 Zehnerpotenz höheren Konzentrationen auftritt als Schimmelpilze (siehe auch Kapitel dieses Buches). 23

24 24 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Nutzungsklassen Ein neuer Aspekt ist die Beschreibung von Nutzungsklassen (Tabelle 1.1). Dies soll es möglich machen, die Sanierungsempfehlungen an der Nutzung zu orientieren, damit Sachverständige die Problematik in einem Wohnraum auf Basis dieses Leitfadens anders beurteilen können als in einem Nutzraum, wie z. B. einer Garage. Tabelle 1.1: Nutzungsklassen für die Beurteilung von Schimmel in Gebäuden (Schimmel leitfaden, 2016, Anlage 1) Nutzungsklasse Anforderungen an die Innenraum hygiene Beispiel Anmerkungen I spezielle, sehr hohe Anforderungen wegen individueller Dispo sition Räume für Patienten mit Immunsuppres sion [ ] die Anforderun gen bedürfen geson derter Vereinbarung II normale Anforderun gen Innenräume zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Men schen: Wohn- oder Büroräume, Schulen etc. einschließlich dazu gehörender Nebenräume es gelten die gleichen Anforderungen für alle genutzten Räume (bei Wohnungen alle Räume einschließlich in der Wohnung lie gender Nebenräume) III reduzierte Anforde rungen nicht dauerhaft genutzte Nebenräu me außerhalb von Wohnungen, Büros, Schulen etc., z. B. Kellerräume und Abstellräume (ohne direkten Zugang zur Wohnung), nicht aus gebaute Dachböden sowie Garagen oder Treppenhäuser verringertes Anforde rungsniveau für Sanie rung und Instand setzung; geringere Dringlichkeit [ ] IV abgestufte Maßnah men möglich luftdicht abgeschot tete Bauteile und Hohlräume in Bau teilen oder Räumen, die nach Anforderung der DIN mit geeigneten Stoffen ge genüber Innenräumen abgeschottet sind bestimmungsgemäß trockene Bauteile hin ter der Abschottung sollen trocken bzw. dürfen nicht regelmä ßig oder dauerhaft feucht sein [ ] Gesundheitliche Aspekte Bei der Beschreibung der Wirkung von Schimmel in Innenräumen auf die Gesundheit (Schimmelleitfaden, 2016, Kapitel 2) wurden neue wissenschaftliche Aspekte berücksichtigt. So wurde die möglichen Wechselwirkungen

25 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien von Mikroorganismen mit dem angeborenen Immunsystem beschrieben, die dadurch ausgelöst werden, dass Strukturmotive oder Moleküle, die charakteristisch für zahlreiche Mikroorganismen sind, von speziellen Rezeptoren des Immunsystems erkannt werden können, was zu Reak tionen des angeborenen Immunsystems führt, und dass diese Reaktionen zu reizenden und entzündlichen Symptomen führen können. Die Bedeutung dieses Aspektes mag beim Lesen des Leitfadens nicht jedem deutlich werden, jedoch ist der Leitfaden nicht als medizinisches Werk konzipiert, weshalb medizinische Aspekte nur angerissen, aber nicht erschöpfend behandelt wurden. Wer an mehr Informationen zu möglichen gesundheitlichen Wirkungen von Schimmelpilzen und Bakterien interessiert ist, sollte in den WHO-Leitlinien zur Innenraumluftqualität (WHO-Leitlinien zur Innenraumluftqualität, 2009) nachlesen und aktuelle wissenschaftliche medizinische Literatur studieren. Bewertung mittels Schadenskategorien Auf den ersten Blick unverändert geblieben ist die Einstufung von Schäden in 3 Kategorien, allerdings wurden die Definitionen zu den 3 Kategorien neu und verständlicher formuliert und es wurde in der Tabellenüberschrift deutlich gemacht, dass diese Bewertung für sichtbare Schäden anzuwenden ist (siehe Tabelle 7.4). An den aktuellen Stand der Kenntnisse angepasst wurden auch die Kommentare zu dieser Tabelle, die bei der Bewertung unbedingt beachtet werden müssen, wie: Berücksichtigung der Art des Befalls (Rasenwachstum, punktförmiges Wachstum) Summe der Fläche pro Raumbereich betrachten und nicht jede Fläche in einem Raum oder einem offenen Bereich einzeln bewerten fallbezogener, insbesondere materialabhängiger Sicherheitszuschlag durch den Sachverständigen unterschiedliche Bewertung aktiver Schäden und getrockneter Altschäden Vorbeugende Maßnahmen In Kapitel 4 des Schimmelleitfadens werden ausführlich vorbeugende Maßnahmen gegen Schimmelbefall behandelt, u. a. die Themen vorbeugende bauliche Maßnahmen, Vermeidung bei Neubau-Restfeuchte bzw. Baufeuchte, Vorbeugung bei Umbaumaßnahmen, vorbeugender Gebäudecheck, richtiges Lüften, technische Lüftungseinrichtungen und richtiges Heizen. Einsatz von Bioziden ( Desinfektionsmitteln ) In Kapitel 6 des Schimmelleitfadens, Maßnahmen im Schadensfall, wird ausführlicher und deutlicher auf die Anwendung chemischer Mittel eingegangen, die bisher meist als Desinfektionsmittel bezeichnet wurden, im neuen Leitfaden auf Basis eines europäischen Expertengesprächs in Wien jedoch treffender und wissenschaftlich korrekt als Biozide bezeichnet werden. 25

26 26 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Im Schimmelleitfaden ist in Kapitel 6.2, Sanierung größerer Schäden, im Abschnitt Entfernung befallener Materialien ausgeführt: Ein Fluten der Bodenkonstruktion mit Bioziden (in der Praxis oft fälschlicherweise Desinfektion genannt) ist keine sinnvolle Sanierungsmaßnahme. Es gibt keine Nachweise, dass damit eine anhaltende Abtötung von Schimmelpilzen und Bakterien erreicht werden kann Außerdem wird anschaulich dargelegt, dass das Fluten von Fußböden mit Bioziden in vielen Fällen eben nicht wirtschaftlicher ist als der Rückbau, denn das Fluten erfordert einen erheblich größeren technischen und zeitlichen Aufwand (wenn es sorgfältig gemacht wird), den Einsatz größer Mengen oft teurer chemischer Mittel und birgt das Risiko, dass die Maßnahme keinen Erfolg bringt. Ein für Sanierer sehr wichtiger Abschnitt ist Kapitel 6.3, Biozideinsatz, des Schimmelleitfadens. Es wird deutlich gemacht, dass mit Ausnahme von tatsächlichen Desinfektionsmaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsgefahr bei schwer immunsupprimierten Patienten der Einsatz von Bioziden sehr kritisch zu sehen und nur in begründeten Ausnahmefällen sinnvoll ist. So heißt es zu Beginn des Kapitels 6.3 unter Wirksamkeit von Bioziden bei Schimmelsanierungen : Es gibt nur wenige systematische Arbeiten zur Wirkung von Bioziden bei Schimmelbefall auf Baumaterialien und es gibt nur einige meist nicht firmenunabhängige Praxisberichte. Die wenigen unabhängigen Studien zeigen, dass unter praxisnahen Bedingungen in den meisten Fällen keine oder keine nachhaltige Wirkung durch Biozidbehandlung erreicht werden kann. Abhängig von der Schimmelpilz- bzw. Bakterienart, des Mediums bzw. Baustoffes sowie Faktoren wie Feuchtegehalt und Temperatur können bestimmte biozide Stoffe das Wachstum verlangsamen oder reduzieren. Es ist den vorliegenden Studien allerdings auch zu entnehmen, dass eine signifikante Reduktion der Biomasse in der Regel nicht zu erwarten ist. Eine Ausnahme stellt Wasserstoffperoxid (H2O2) in hohen Konzentrationen (> 10 %) dar. Dessen Einsatz bei Schimmelwachstum ist jedoch auf Grund der stark oxidierenden Wirkung beschränkt. Zusammenfassend wird im Leitfaden sehr deutlich festgestellt, dass eine Biozidbehandlung bei der Sanierung nicht erwünscht ist: Bei Sanierung von mikrobiellen Schäden ist eine Biozidbehandlung grundsätzlich nicht erwünscht und überdies ungeeignet im Sinne einer fachkundigen Beseitigung der Biomasse und der Sanierung der mikrobiellen Schäden. Eine biozide Behandlung ist keineswegs sinnvoll: a) bei stärkerem Befall des Baumaterials, da durch biozide Behandlung bestenfalls die Konzentration an koloniebildenden Einheiten sinkt, jedoch nicht die Biomasse und möglicherweise auch nicht die Aktivität b) bei sichtbarem Befall an Oberflächen, der sofort entfernt werden kann c) als Foggingmethode (Vernebeln von Wirkstoffen in die Raumluft) vor, nach oder statt einer Sanierung oder Reinigung d) als Zusatz von Wandbeschichtungen nach einer Trocknung (schimmelhemmende Wandfarben)

27 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Diese Richtlinienvorgaben werden etliche Sachverständige und Sanierungsbetriebe zu einem Umdenken zwingen, zumindest wenn diese nicht entgegen dem Stand der Technik agieren wollen, wie dieser im Schimmelleitfaden definiert ist. Es wird im neuen Leitfaden aber auch ausgeführt, in welchen Fällen eine Biozidbehandlung akzeptabel ist, nämlich: bei Entfernung geringfügiger Schäden mit alkoholischen Präparaten im Einzelfall bei vermutetem Befall zur Verzögerung oder Verlangsamung des Wachstums, wenn das Baumaterial nicht entfernt werden kann (z. B. aus Gründen des Denkmalschutzes oder aus sicherheitsrelevanten Gründen) oder soll und es eine gewisse Zeit bis zur Trocknung dauert wenn die Feuchteursache nicht beseitigt werden kann Eine wichtige und unbedingt zu beachtende Aussage im Leitfaden ist folgende: Grundsätzlich ist die Effizienz von anzuwendenden Methoden durch unabhängige Untersuchungen zu belegen, die eingesetzten Präparate benötigen eine Zulassung nach der Biozidprodukte-Verordnung. Sanierung Abschottung Am Ende von Kapitel 6.4 des Schimmelleitfadens Bauliche Rekonstruktion nach der Schimmelsanierung wird ausführlich darauf eingegangen, was zu beachten ist, wenn statt des Materialrückbaus eine dauerhaft dichte Abschottung installiert werden soll: Es ist sicherzustellen, dass die Abschottung inklusive Randabdichtung komplett und dauerhaft dicht ausgeführt wird. Es darf sich keine neuerliche Feuchtigkeit im abgeschotteten Bereich bilden. Bei einer wasserdampfdichten Abschottung kann es sich um einen Eingriff in die Bauphysik des Gebäudes handeln. Es ist zu prüfen, ob dies zu anderen Nachteilen bezüglich Raumklima, Material-Pufferverhalten oder Kondensationseffekten führt. Es ist sicherzustellen, dass bei späteren handwerklichen Arbeiten das mikrobiell belastete Bauteil nicht unbedacht geöffnet wird, sondern die ausführenden Handwerker informiert werden, damit diese die gebotene Gefährdungsbeurteilung vornehmen können. Der Eigentümer sollte aufgeklärt werden, welche Risiken auch bei mangelfreier Ausführung der Abschottung bestehen. Kontrolle des Sanierungserfolges Wichtige neue Hinweise für Sanierer findet man im Kapitel 6.2 des Schimmelleitfadens Kontrolle des Sanierungserfolges, Abnahme des Bauwerks. Der Leitfaden stellt klar, dass die Kontrolle der Feinreinigung nicht mit den gleichen Methoden erfolgen kann, wie es bei der gutachterlichen Untersuchung zur Schadensfeststellung der Fall ist. Die im Leitfaden dargelegten Aspekte wurden in diesem Buch uneingeschränkt berücksichtigt (Kapitel 10.7). 27

28 28 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Biostoffverordnung und DGUV-Information Bei der Entfernung mit Schimmel belasteter Materialien können hohe Konzentrationen an Staub und Mikroorganismen freigesetzt werden. Dies kann insbesondere bei länger andauernder oder häufiger Exposition der Beschäftigten zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Jeder, der sich professionell mit der Beseitigung von Schimmelschäden beschäftigt, muss diese gesundheitlichen Risiken für die Gebäudenutzer und Arbeitnehmer der Sanierungsfirmen berücksichtigen Biostoffverordnung Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat das Ziel, Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) zu schützen. Sie dient also dem Arbeitsschutz, beschreibt dabei aber auch Maßnahmen zum Schutz anderer Personen, die durch die Arbeiten gefährdet werden können (siehe auch Kapitel ). Für die Gefährdungsbeurteilung ist in der BioStoffV u. a. der Begriff der gezielten Tätigkeit wichtig. Diesen gezielten Tätigkeiten sind Schutzstufen zugeordnet, die mit entsprechenden Schutzmaßnahmen einhergehen. Hinweis Bei einer Sanierungstätigkeit zur Beseitigung von Schimmelbefall handelt es sich nicht um eine gezielte Tätigkeit im Sinne der BioStoffV. Damit muss die Schutzstufenzuordnung für die Gefährdungsabschätzung nicht berücksichtigt werden. Jedoch sind bei der Schimmelsanierung insbesondere sensibilisierende und toxische Wirkungen zu beachten, die von den Biostoffen ausgehen können. Zu den sensibilisierenden biologischen Stoffen zählen u. a. Schimmelpilze und bestimmte Bakterien, z. B. Actinomyceten. Toxische Wirkungen können z. B. von Stoffwechselprodukten oder Zellwandbestandteilen ausgehen. In der BioStoffV sind 4 Risikogruppen definiert, mit denen die Biostoffe nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft werden (Tabelle 1.2). Dabei ist aber die Zuordnung eines konkreten Biostoffs in eine der 4 Gruppen nicht in der BioStoffV festgelegt, sondern in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), und zwar die Zuordnung der Pilze in der TRBA 460 vom August 1998, die der Viren in der TRBA 462 vom August 1998, die der Parasiten in der TRBA 464 vom April 2002 und die der Prokaryonten, zu denen die Bakterien gehören, in der TRBA 466 vom April 2002.

29 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Tabelle 1.2: Risikogruppen nach 3 der BioStoffV vom 15. Juli 2013 Risikogruppen für biologische Arbeitsstoffe Risikogruppe Definition Pilze und Bakterien, die bei Feuchteschäden auftreten können Anmerkung 1 Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen alle Pilze und Bakteri en, die nicht der Risiko gruppe 2 angehören Mit Krankheit ist genau genommen nur eine Infektion gemeint und keine Allergie. Deshalb sind in Risikogruppe 1 nur Mikroorganismen gelistet, die gewöhn lich keine Infektion verursachen. 2 Biostoffe, die eine Krank heit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäf tigte darstellen können; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahr scheinlich; eine wirksa me Vorbeugung oder Behandlung ist normaler weise möglich Aspergillus fumigatus, Aspergillus flavus Zur Risikogruppe 2 gehören Mikroorganis men, die nur bei stark immungeschwächten Personen eine Infek tion auslösen können. Diese Mikroorganis men werden auch als fakultativ pathogen im Sinne von fakultativ infektiös bezeichnet. 3 Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevöl kerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeu gung oder Behandlung möglich keine Zur Risikogruppe 3 gehören einige Bakteri en, Parasiten und Viren, aber nur sehr wenige Pilze, darunter keine Schimmelpilze und keine anderen Pilze, die bei Feuchteschä den auftreten. 4 Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Be schäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich keine Der Risikogruppe 4 gehören ausschließlich einige hochanste ckende Viren an, die eine extrem schwer zu therapierende Krankheit verursachen, u. a. Lassa-Virus, EbolaVirus, Marburg-Virus. 29

30 30 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Der ausführende Unternehmer bzw. Arbeitgeber muss bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten die Gefährdung beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei ist eine besondere Rangfolge einzuhalten: Die Exposition der Beschäftigten ist zunächst durch technische und organisatorische Maßnahmen wie z. B. den Einsatz von Maschinen mit wirksamer Absaugung oder technischen Maßnahmen mit gezielter Luftführung zu reduzieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, um Gefährdungen auszuschließen, ist der Einsatz einer persönlichen Schutzausrüstung erforderlich. Ein Abweichen von dieser Rangfolge der Schutzmaßnahmen sollte fachlich begründet werden. Ein zuverlässiger Schutz der Beschäftigten ist nur dann möglich, wenn alle Einflussfaktoren, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt und bewertet werden. Wesentliche Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung sind Informationen über die konkreten Tätigkeiten, die ausgeführt werden und die daraus resultierende Exposition der Beschäftigten DGUV-Information In der Praxis hat sich in der Vergangenheit die Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung, kurz BGI 858 bewährt. Die BGI 858 wurde von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) erstellt, um den ausführenden Sanierern eines Schimmelschadens pragmatische und verständliche Ratschläge mit auf den Weg zu geben, welche konkreten Maßnahmen zum Arbeits- und Umgebungsschutz notwendig sind. Diese Handlungsanleitung wurde zwischenzeitlich von einer einberufenen Arbeitsgruppe aus Experten der Bereiche Arbeitsschutz, Sanierung und Sachverständigenwesen aktualisiert und in die übergeordnete gesetzliche Unfallversicherung mit der Bezeichnung DGUV-Information Handlungsanleitung Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung überführt. Anhand der DGUV-Information kann die geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Sie bietet praktische Hilfestellungen bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen mit dem Ziel, die Staub- und Sporenfreisetzung bei der Sanierung durch Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren möglichst gering zu halten. Gefährdungsklassen Abhängig von der zu erwartenden Staub- und Sporenfreisetzung und der Dauer der Arbeiten werden die Tätigkeiten Gefährdungsklassen zugeordnet (siehe Abb. 9.4): Die Gefährdungsklasse 1 umfasst Tätigkeiten mit erhöhter Exposition unabhängig von der Dauer der Sanierung.

31 1.4 Maßgebliche Leitfäden und Richtlinien Die Gefährdungsklasse 2 umfasst Tätigkeiten mit hoher Exposition. Ausschließlich kurzzeitige Tätigkeiten können der Gefährdungsklasse 2a zugeordnet werden und umfassen in der Regel 2 Stunden, abhängig von der Tragezeitbegrenzung der eingesetzten Atemschutzgeräte. Die Tätigkeiten beinhalten das Entfernen der befallenen Materialen einschließlich der Grobreinigung des Arbeitsbereichs. Bei Zuordnung in Gefährdungsklasse 2a darf der Arbeitsbereich nicht vor Abschluss der Arbeiten verlassen werden. Die Gefährdungsklasse 3 umfasst Tätigkeiten mit sehr hoher Exposition, unabhängig von der Dauer der Sanierung. Die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen richten sich nach diesen ermittelten Gefährdungsklassen. Typische und immer wiederkehrende Sanierungstätigkeiten wurden durch zahlreiche Messungen in realen Objekten u. a. von Mitgliedern des Bundesverbandes Schimmelpilzsanierung e. V. (BSS), gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), begleitet. Die Ergebnisse der hierbei ermittelten Expositionen sind in die aktuellen Bewertungsmaßstäbe und Übersichtstabellen der DGUV-Information eingeflossen. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind aber nicht nur die biologischen Belastungen zu berücksichtigen, sondern auch das eventuelle Vorhandensein von Schadstoffen im Gebäude wie z. B. alte Mineralwolle, asbesthaltige Spachtelmassen und auch der Einsatz von Gefahrstoffen wie z. B. bei einer Biozidbehandlung (Desinfektion). Grundlegende Maßnahmen Bei der Beseitigung von Schimmelschäden sind stets die grundlegenden Maßnahmen der TRBA 500 vom 25. April 2012, Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen umzusetzen. Die weiteren, tätigkeitsbezogenen Maßnahmen werden in den jeweiligen Gefährdungsklassen (1, 2a, 2b und 3) im Detail beschrieben. Praxistipp Ein wichtiger und für die Praxis hilfreicher Inhalt der TRBA 500 ist die Festlegung, dass für den Schutz der Arbeiter bei der Sanierung eines Schimmelschadens ausschließlich die Risikogruppe 1 entsprechend der BioStoffV zutrifft, da Mikroorganismen der Risikogruppe 2 nur für Per sonen mit einem stark geschwächten Immunsystem eine über Risiko gruppe 1 hinausgehende Gefahr bedeuten. Weitere Angaben In der DGUV-Information sind erstmals auch die Phasen der Sanierung mit den jeweiligen Arbeitsschritten zur Planung und Ausführung, sowie die Aufgaben und Rollen der Beteiligten (Bauherr, Planer, Gutachter, ausführendes Sanierungsunternehmen) beschrieben. 31

32 32 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Ergänzend sind konkrete Angaben zur Ausgestaltung von Abschottungen, Übergangsbereichen und Schleusen, sowie zu den technischen Lüftungsmaßnahmen (z. B. Berechnung des Luftwechsels, gezielte Luftführung und Unterdruckhaltung) mit Anwendungsbeispielen und Abbildungen enthalten. Besondere Anforderungen an die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind für folgende Punkte aufgeführt: Schutzmaßnahmen gegenüber Dritten und der Umgebung Schutzmaßnahmen bei der Probenahme Schutzmaßnahmen bei der Trocknung Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit fäkalhaltigem Abwasser Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Bioziden (Desinfektionsmitteln) Letztlich wird in gesonderten Kapiteln näher auf die Reinigung und Wartung der eingesetzten Geräte und Sanierungstechnik eingegangen und die immer erforderliche abschließende Feinreinigung der Sanierungsbereiche im Detail dargestellt. Praxistipp Die DGUV-Information ist eine äußerst praktische Handlungsan leitung für die Ermittlung der Gefährdungen und zur Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen für alle Sanierungsschritte. 1.5 Übersicht über einzuhaltende Gesetze und Verordnungen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (= Werkvertrag) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Es sind Aspekte des Werkvertrags geregelt ( ), u. a. der Sach- und Rechtsmangel (BGB 631), die Abnahme ( 640), Mängelansprüche bzw. Gewährleistung ( 634). Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Die VOB ist nur gültig, wenn der Vertrag auf ihrer Grundlage abgeschlossen wurde. Arbeitsschutz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit beschreibt Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, u. a. auch die Sorgfaltspflicht, dass durch die Arbeiten keine Dritten gefährdet werden dürfen.

33 1.5 Übersicht über einzuhaltende Gesetze und Verordnungen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 1 (1): Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. ( ArbStättV vom 12. August 2004) Dies gilt z. B. bei Schimmelbefall in gewerblich genutzten Räumen. Biostoffverordnung (BioStoffV) Die Biostoffverordnung regelt jeden gewerblichen Umgang mit Mikroorganismen und unter der Definition nicht gezielte Tätigkeit auch die Sanierung von Schimmelschäden. Chemikaliengesetz bzw. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG) 1 Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. (ChemG vom 2. Juli 2008) Das Gesetz regelt den Umgang mit Chemikalien und somit auch mit Bio ziden bzw. Desinfektionsmitteln, die bei der Sanierung eines Schimmelschadens verwendet werden. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) In der auf Grundlage des Chemikaliengesetzes erlassenen Verordnung ist u. a. die praktische Handhabung von Chemikalien geregelt, wie Kennzeichnung, erforderliche Schutzmaßnahmen, Verpackung, Verbote und Beschränkungen. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie deren Aufgaben und die an sie gestellten Anforderungen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, die Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen sowie die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit. Es handelt sich um eine verbindliche Rechtsnorm. 33

34 34 1 Fachgerechte Sanierung eines Schimmelschadens Baustellenverordnung (BaustellV) Inhalt der Baustellenverordnung ist die Regelung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift Grundsätze der Prävention (BGV, z. B. BGV D34) BG-Vorschriften sind keine Rechtsnorm im eigentlichen Sinne, aber für die Mitglieder der Berufsgenossenschaften verbindlich. Nicht verbindliche Rechtsnormen Keine verbindlichen Rechtsnormen sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Sollten die Empfehlungen eingehalten werden und kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung, dann kann sich der Arbeitgeber vor dem Vorwurf der Fahrlässigkeit in der Regel schützen. Allerdings muss er Kenntnis haben, ob diese Technischen Regeln dem Stand der Technik entsprechen oder ob es andere Regelwerke gibt, z. B. Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI), die den Stand der Technik darstellen.

35 35 2 Biologische Grundlagen 2.1 Begriffe Schimmel, Schimmelschaden Der Begriff Schimmel (bzw. früher Schimel) kann bis ins 9. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Mit Schimmel wurde die Erscheinung bezeichnet, dass sich auf Materialien und Lebensmitteln Flecken bildeten und vergrößerten und mit einer Schädigung des Materials, z. B. Verderbnis von Lebensmitteln, einhergingen. Im 17. Jahrhundert entdeckte der 1679 in Florenz geborene Wissenschaftler Pier Antonio Micheli mittels mikroskopischer Untersuchungen, dass dieser Schimmel auf Pilze zurückzuführen ist bzw. aus Pilzen besteht, und benannte 3 erkennbar unterschiedliche Pilze: Aspergillus, Botrytis und Mucor. Alle 3 Namen werden heute noch unverändert zur Bezeichnung dieser Pilzgattungen verwendet. Nachdem man erkannt hatte, dass Schimmel aus Pilzen besteht, nannte man diese sehr kleinen, nur mikroskopisch sichtbaren Pilze Schimmelpilze. Heute wissen wir, dass Schimmel nicht nur aus Schimmelpilzen besteht, sondern häufig auch andere Pilze und Bakterien vorhanden sind. Somit ist Schimmel als Gesamtheit einer mikrobiellen Besiedlung bzw. eines mikrobiellen Befalls zu verstehen und ein Schimmelschaden als mikrobielle Besiedlung auf Baumaterialien oder Hausrat. Mikroorganismen Mikroorganismen sind extrem kleine Lebewesen, deren Strukturen nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen sind, sondern nur mithilfe eines Mikroskops bei mindestens 100-facher Vergrößerung, da das menschliche Auge nur ca. 0,1 Millimeter auflösen kann und die Größe von Pilzen und Bakterienstrukturen im Mikrometerbereich liegt (1 bis 10 Mikrometer), d. h. im Bereich von 0,001 bis 0,01 Millimeter. Schimmelpilze gehören ebenso zu den Mikroorganismen wie die Hefepilze, die Bakterien, die Archaea (früher als Archaebakterien bezeichnet), die Protozoen und einige Algen. Schimmelpilze Schimmelpilze bilden beim Wachsen Hyphen (mikroskopisch kleine Fäden) und Sporen. Sie gehören größtenteils entweder zur Gruppe der Schlauchpilze (Ascomyceten) oder der Jochpilze (Zygomyceten). Die Abgrenzung des Begriffs Schimmelpilz ist allerdings nicht eindeutig, da auch Pilze, die nicht zu den Schimmelpilzen gerechnet werden, wie die Basidiomyceten, ähnliche Sporen bilden.

36 36 2 Biologische Grundlagen Hefepilze Der Begriff Hefen bezeichnet verschiedene Familien, zu denen mehrere 100 Arten gehören. Hefepilze oder Hefen sind einzellige Pilze, die als Zellhaufen vorkommen. Hefepilze produzieren keine Sporen und keine Hyphen, sondern vermehren sich durch Zellteilung oder Zellknospung bzw. Sprossung. Bakterien Bakterien sind Einzeller ohne Zellkern. Die Form der Zellen ist sehr variantenreich; es gibt Bakterien u. a. in Kugelform (Kokken), als Stäbchen und Fäden. Sie vermehren sich meist durch Zellteilung; es gibt aber auch Arten, die Sporen bilden und/oder ähnlich wie Schimmelpilze wachsen, d. h. Myzel bilden wie insbesondere etliche Actinomyceten. Actinomyceten, Aktinomyceten Bei der labortechnischen Analyse von Probenmaterial können die Bakterienarten mit mikroskopischen Methoden nicht unterschieden werden. Man kann allerdings Bakterien, die ähnlich wie Pilze Hyphen, Myzel und Sporen bilden, von den übrigen Bakterien abgrenzen. Fast alle Myzel bildenden Bakterien gehören zur Ordnung Actinomycetales, wie insbesondere Bakterien der Gattungen Nocardia, Nocardiopsis, Actinomyces und Streptomyces. Mit dem Trivialnamen Aktinomyceten oder Actinomyceten werden im Zusammenhang mit Schimmelschäden in Anlehnung an den Namen der Bakterienordnung Actinomycetales in der Regel die Bakterien bezeichnet, die erkennbar Myzel bilden. Die Bezeichnung Actinomyceten ist jedoch wissenschaftlich nicht eindeutig, weil Actinomyceten z. B. nicht gleichzusetzen sind mit Bakterien der Ordnung Actinomycetales, denn nicht alle Bakterien dieser Ordnung sind imstande, Myzel zu bilden. Archaea Bei Archaea handelt sich um einzellige Lebewesen, die weder zu den Bakterien noch den Eukaryoten (Lebewesen mit Zellkern, wie Pilze, Pflanzen, Tiere u. a.) gehören und deshalb eine eigene Domain neben der der Bacteria und der Eukaryota bilden. Infektionen mit Archaea sind bisher nicht bekannt. Protozoen Protozoen sind kleinste einzellige Lebewesen, die auch als Urtierchen bezeichnet werden. Sie besitzen sog. Bewegungsorgane (Geißeln, Wimpern usw.), nach denen sie zum Teil benannt werden: Geißeltierchen, Wimperntierchen usw. Amöben Amöben gehören zu den Protozoen (Klasse der Rhizopoda bzw. Wurzelfüßer) und leben meist im Süßwasser. Einige Arten sind fakultativ pathogen.

37 2.1 Begriffe Abb. 2.1: Sporenträger mit vielen Sporen von Aspergil lus versicolor (Quelle: Umweltmykologie GmbH, Berlin) Abb. 2.2: Hyphen mit Sporen von Acremonium muro rum (Quelle: Umweltmykologie GmbH, Berlin) Abb. 2.3: Hyphe und Sporen von Cladosporium sphaerospermum (Quelle: Umweltmykologie GmbH, Berlin) Algen Algen ist kein wissenschaftlich exakter Begriff, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene, im Wasser lebende pflanzenähnliche Lebewesen (Photosynthese), die aber nicht den Pflanzen zuzuordnen sind. Bei Feuchteschäden treten sie auf Fassaden eher als Flechten auf, eine Symbiose aus Pilzen und Algen. Keim Bei einem Keim handelt es sich um eine keimfähige Spore, ein wachstums fähiges Hyphenstück oder eine vermehrungsfähige Zelle. Spore Sporen stellen eine Vermehrungs- und Dauerform bei Mikroorganismen, teils auch bei anderen Lebewesen dar (Abb. 2.1 bis Abb. 2.3). Vergleichbar mit einem Samenkörnchen bei Pflanzen besitzt die Spore eine Schutzumhüllung, die vor negativen Umwelteinflüssen, wie Austrocknung, UV-Strahlen usw., schützt. Sporen dienen der Verbreitung und Vermehrung, werden meist in großer Anzahl gebildet und die Sporen mancher Arten können sehr 37

38 38 2 Biologische Grundlagen lange Zeiten überdauern. Sporen können keimfähig sein oder im Laufe der Zeit oder durch äußere Einflüsse die Keimfähigkeit verlieren (abgestorbene Sporen). Hyphe Hyphen sind fadenförmige Zellen der Pilze und einiger Actinomyceten (Abb. 2.2 und Abb. 2.3). Myzel Als Myzel bezeichnet man das gesamte Geflecht der Hyphen. Konidie Konidien sind eine spezielle Sporenform. Sie werden ungeschlechtlich durch Veränderung von Hyphenzellen (Einschnürung, Kapselung) oder auch mittels sog. Konidienträger als Auswachsungen von Hyphen gebildet. Fruchtkörper Der Fruchtkörper ist das Fortpflanzungsorgan, das die Sporen bildet. 2.2 Namensgebung und Bezeichnung von Mikroorganismen Wissenschaftler bezeichnen alle Lebewesen Tiere oder Pflanzen mit ihren lateinischen Namen. Der Name einer einzelnen Art besteht immer aus 2 Teilen und wird bei wissenschaftlich korrekter Wiedergabe in kursiver Schrift gedruckt. Dies gilt somit auch für Schimmelpilze, Bakterien und alle anderen Mikroorganismen. Der erste Namensteil bezeichnet die Gattung, der zweite Teil steht für die Art. Es ist z. B. Aspergillus versicolor der Name der Pilzart, die zur Gattung Aspergillus gehört und die bei Schimmelschäden in Gebäuden am häufigsten vorkommt. Es ist im Labor nicht immer möglich, jede einzelne Pilzart mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu ermitteln. In diesem Fall wird im Laborbericht oft nur die Gattung angegeben und statt der Artbezeichnung werden die Buchstaben sp. (= species) angehängt. Die Angabe Aspergillus sp. steht dann für eine nicht bestimmte Art der Gattung Aspergillus. Treten mehrere Arten einer Gattung auf, die nicht ermittelt wurden, dann wird dem Gattungsnamen der Zusatz spp. (= species pluralis) angehängt. Der Laborbefund Penicillium spp. bedeutet z. B., dass mindestens 2 verschiedene, nicht bestimmte Arten der Gattung Penicillium auftreten. Bei Schimmelpilzen kann es vorkommen, dass diese im Labor auf den Nährböden gewachsen sind, aber nur Myzel und keine Fruchtkörper ausgebildet haben. In diesem Fall ist oft die Gattung mittels mikroskopischer Auswertung nicht ermittelbar. Im Laborbericht werden diese Pilzkolonien als steriles Myzel oder sterile Kolonie bezeichnet. Bakterien sind selbst mit dem Mikroskop bei hoher Vergrößerung morphologisch nicht unterscheidbar. Die Angabe von Art oder Gattung ist mit

39 2.3 Morphologie, Keimung, Wachstum und Vermehrung sehr wenigen Ausnahmen nicht möglich. Lediglich die Zugehörigkeit zu der Gattung der Bacillus-Bakterien oder zu den Actinomyceten (Ordnung der Actinomycetales) ist in manchen Fällen möglich. Hefepilze sind mikroskopisch oft nicht voneinander zu unterscheiden. Dann werden sie in Laborberichten nur als Hefen angegeben und nicht mit dem Namen der Gattung oder der Art. 2.3 Morphologie, Keimung, Wachstum und Vermehrung Schimmelpilze und Bakterien sind mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen. Ihre Strukturen liegen im Mikrometerbereich (Tabelle 2.1, Abb. 2.4). Tabelle 2.1: Strukturen von Bakterien und Schimmelpilzen im Größenvergleich zum menschlichen Haar Größe (µm) Faktor im Vergleich zum menschlichen Haar ca Schimmelpilzsporen ,03 0,3 Schimmelpilzhyphen ,04 0,1 Bakterienhyphen 1 0,01 Hausstaubmilbe Viren 0,015 0,4 0,0015 0,004 Amöben Haar (Mensch) 4 µm 1 µm 30 µm 3 µm Haar eines Erwachsenen ca. 100 µm Actinomycetenhyphe Pilzsporen Pilzhyphe Abb. 2.4: Größenvergleich von Pilzsporen, Pilzhyphe und Actinomycetenhyphe zum menschlichen Haar 39

40 Biologische Grundlagen Schimmelpilze Hinweis Voraussetzung für das Schimmelpilzwachstum sind mindestens eine keimfähige Spore oder ein vitales Hyphenstück, ausreichend Feuchte und geeignete Nährstoffe. Für Nicht-Mikrobiologen bietet sich zum Verständnis des Pilzwachstums ein Vergleich mit dem von Pflanzen an. Die Pilzsporen können mit Samenkörnchen verglichen werden und das Pilz-Hyphenstück mit einem Ableger der Pflanze. Samenkörnchen sind von einer Schutzhülle umgebene wachstumsfähige Keime, die je nach Art mehr oder weniger lange Zeiten ohne Nährstoffe und Feuchte überdauern können, vergleichbar mit Schimmelpilzsporen. Deshalb werden diese als Dauerformen bezeichnet. Man kann bei manchen Pflanzen Stücke als Ableger abtrennen und in frischer Erde zum Wachsen und Ausbilden einer neuen vollständigen Pflanze bringen. Ähnlich verhält es sich mit einem Hyphenstück eines Schimmelpilzes. Wird ein Stück einer Hyphe abgetrennt und gelangt es nach kurzer Zeit auf einen nährstoffhaltigen feuchten Untergrund, dann kann das Hyphenstück wachsen und Myzel bilden. Längere Trockenzeiten kann ein Hyphenstück jedoch nicht überdauern. In Abb. 2.5 ist der Kreislauf des Schimmelpilzwachstums dargestellt. Sobald eine mikrobielle Spore ausreichend lange unter Einfluss von Feuchte steht und auch alle anderen Umgebungsbedingungen ein Wachstum ermöglichen, wird es zur Keimung kommen. Die Sporenhülle bricht auf und aus dem Keim wächst ein Zellfaden, die sog. Hyphe. Die Hyphe verzweigt sich und bildet ein Geflecht, das Myzel. Zu einem bestimmten Zeitpunkt werden sich entweder Sporenträger bilden, an denen sich Sporen entwickeln, oder es können sich auch Sporen durch Verzweigung und Einschnürung von Zellfäden bzw. Hyphen bilden. Der Prozess der Sporenbildung findet nicht kontinuierlich statt, sondern nur während bestimmter Lebenszyklen; er findet auch nicht zwangsläufig statt. Manche Parameter sind für die Sporenbildung förderlich und andere absolut notwendig. Deshalb gelingt es im Labor nicht immer, den auf dem Nährboden wachsenden und Myzel bildenden Pilz zur Produktion von Sporen zu bringen. Dies ist aber kein Hinweis darauf, dass dieser Pilz im untersuchten Material keine Sporen gebildet hat. Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich dass ein Pilz im Labor Sporen bildet, aber nicht im Schadensbereich, aus dem er stammt, also beispielsweise im Wandputz oder auf der Tapete.

41 2.3 Morphologie, Keimung, Wachstum und Vermehrung Abb. 2.5: Keimung, Wachstum, Sporenbildung (Quelle: Umweltmykologie GmbH, Berlin) Die Produktion und Freisetzung von Sporen ist ein sehr effektiver Weg zur Erhaltung der Art, denn die Sporen erfüllen 2 zum Überleben wichtige Funktionen. Sie sind sowohl Transportmittel als auch Dauerform. Der Pilz kann mittels seiner Sporen weite Strecken zurücklegen, d. h. seinen Standort verlassen und sich an einer anderen Stelle ansiedeln. Im Gegensatz zu Hyphen können Sporen Zeiten ohne ausreichende Feuchte überleben. Bekannt ist der Effekt, dass eine Sporenbildung besonders stark einsetzt, wenn den Mikroorganismen langsam Feuchte entzogen wird. Dies ist aus Sicht der Mikroorganismen erforderlich. Spätestens dann, wenn die Trocknung einsetzt, sind Dauerformen zum Überleben notwendig. Nur so können Trockenzeiten überstanden werden. Auch die Übersiedlung an eine andere Stelle mit ausreichender Feuchte kann nur mit transportablen Keimen, d. h. mittels Sporenflug, erfolgen. 41

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