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1 Statistische Ämter des Bundes und der Länder Datensatzbeschreibung Aufgabengebiet: Zensus 2011 Blatt Nr.: 1 von 4 Gebäude- und Wohnungszählung Datensatz-Nr./-Name: Datum: Datensatz-Nr./-Name lt. Ersteller: Stand: Version 1.1 Materialbezeichnung(en): DSB_Erhebungsdaten Bearbeiter: Ggf. Sortierung: Land: (Archivmaterial): Berichtszeitraum: 2011 Bemerkungen: Übermittlung der Erhebungsdaten durch Satzformat: CSV Wohnungsunternehmen Satztyp: zugelassener Zeichensatz UTF-8 Satzlänge in Bytes: 1064 Feldbez. Satzstellen Feldformat EF-Nr. von - bis Anzahl allg. Intern Inhalt/Bemerkungen Zeile 1 EF C Berichtspflichtigen -ID EF C Erhebungsform S Sondervereinbarung Änderungen zur Vorversion sind gelb unterlegt.

2 Statistische Ämter des Bundes und der Länder Datensatzbeschreibung Aufgabengebiet: Zensus 2011 Blatt Nr.: 2 von 4 Gebäude- und Wohnungszählung Datensatz-Nr./-Name: Datum: Datensatz-Nr./-Name lt. Ersteller: Stand: Version 1.1 Materialbezeichnung(en): DSB_Erhebungsdaten Bearbeiter: Ggf. Sortierung: Land: (Archivmaterial): Berichtszeitraum: 2011 Bemerkungen: Übermittlung der Erhebungsdaten durch Satzformat: CSV Wohnungsunternehmen Satztyp: zugelassener Zeichensatz UTF-8 Satzlänge in Bytes: 1064 Feldbez. Satzstellen Feldformat EF-Nr. von - bis Anzahl allg. Intern Inhalt/Bemerkungen Ab Zeile 2 Gebäudedatensatz Satzart C 1 = Gebäude EF1.1 EF C C Berichtspflichtigen -ID Interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer EF1.3 EF C C Amtlicher Gemeindeschlüssel Amtlicher Gemeindename EF C Postleitzahl EF C Ortsname (postalisch) EF C Ortsteilname (falls Anschriftenbestandteil) EF C Straßenname EF C (0-9) Hausnummer EF C (0-9) Hausnummer bis (falls ein Gebäude mit mehreren Hausnummern) EF C Hausnummerzusatz EF C Hausnummerzusatz bis (falls ein Gebäude mit mehreren Hausnummerzusätzen) EF C Gebäudelage (falls mehrere Gebäude unter einer Anschrift) EF C Art des Gebäudes 1 = Wohngebäude (kein Wohnheim) 2 = Sonstiges Gebäude mit Wohnraum 4 = Wohnheim 8 = Bewohnte Unterkunft

3 Statistische Ämter des Bundes und der Länder Datensatzbeschreibung Aufgabengebiet: Zensus 2011 Blatt Nr.: 3 von 4 Gebäude- und Wohnungszählung Datensatz-Nr./-Name: Datum: Datensatz-Nr./-Name lt. Ersteller: Stand: Version 1.1 Materialbezeichnung(en): DSB_Erhebungsdaten Bearbeiter: Ggf. Sortierung: Land: (Archivmaterial): Berichtszeitraum: 2011 Bemerkungen: Übermittlung der Erhebungsdaten durch Satzformat: CSV Wohnungsunternehmen Satztyp: zugelassener Zeichensatz UTF-8 Satzlänge in Bytes: 1064 Feldbez. Satzstellen Feldformat EF-Nr. von - bis Anzahl allg. Inter Inhalt/Bemerkungen n EF C Eigentumsverhältnisse des Gebäudes 1 = Gemeinschaft von Wohnungseigentümern 2 = Privatperson/-en 4 = Wohnungsgenossenschaft 8 = Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen 16 = Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen 32 = Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen 64 = Bund, Land 128 = Organisation ohne Erwerbszweck EF C Anzahl der Wohnungen EF C Gebäudetyp 1 = Freistehendes Ein- oder Mehrfamilienhaus 2 = Doppelhaus (Ein- oder Mehrfamilienhaus) 4 = Gereihtes Ein- oder Mehrfamilienhaus 8 = Anderer Gebäudetyp EF C Baujahr EF C Heizungsart 1 = Fernheizung (Fernwärme) 2 = Etagenheizung 4 = Blockheizung 8 = Zentralheizung 16 = Einzel- oder Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung) 32 = keine Heizung

4 Statistische Ämter des Bundes und der Länder Datensatzbeschreibung Aufgabengebiet: Zensus 2011 Blatt Nr.: 4 von 4 Gebäude- und Wohnungszählung Datensatz-Nr./-Name: Datum: Datensatz-Nr./-Name lt. Ersteller: Stand: Version 1.1 Materialbezeichnung(en): DSB_Erhebungsdaten Bearbeiter: Ggf. Sortierung: Land: (Archivmaterial): Berichtszeitraum: 2011 Bemerkungen: Übermittlung der Erhebungsdaten durch Satzformat: CSV Wohnungsunternehmen Satztyp: zugelassener Zeichensatz UTF-8 Satzlänge in Bytes: 1064 Feldbez. Satzstellen Feldformat EF-Nr. von - bis Anzahl allg. Intern Inhalt/Bemerkungen Ab Zeile 2 Wohnungsdatensatz Satzart C 2 = Wohnung EF C Interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer EF C lfd. Wohnungsnummer im Gebäude EF C Art der Wohnungsnutzung 1 = vom Eigentümer bewohnt 2 = zu Wohnzwecken vermietet 4 = Leer stehend 8 = ausschließlich gewerblich genutzt EF C Eigentumsverhältnisse der Wohnung 1 = Privatperson/-en 2 = Privatwirtschaftliches Unternehmen 4 = Öffentliches Unternehmen, Kirche o. Ä. 8 = Wohnungsgenossenschaft EF C Wohnungstyp 1 = Ferien- oder Freizeitwohnung 2 = Diplomatenwohnung/ Wohnung ausländischer Streitkräfte 4 = keines von beiden EF C Fläche der Wohnung EF C Zahl der Räume EF C WC in der Wohnung 1 = Nein 2 = Ja EF C Badewanne oder Dusche in der Wohnung 1 = Nein 2 = Ja EF C Zahl der Bewohner EF C Vorname Bewohner/-in 1 EF C Nachname Bewohner/-in 1 EF Vorname Bewohner/-in 2 EF C Nachname Bewohner/-in 2

5 Stand Änderungen zur Vorgängerversion sind gelb markiert Erläuterungen zur Datensatzbeschreibung DSB_Erhebungsdaten Die Übermittlung der Erhebungsdaten entsprechend dieser Datensatzbeschreibung erfolgt für alle zählungsrelevanten Erhebungseinheiten, d. h. für Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte sowie Wohnungen. Die zählungsrelevanten Anschriften entsprechen den bereits übermittelten und mit dem Statistischen Landesamt abgestimmten Gebäudeanschriften laut Bestandsliste. Gebäude Gebäudedefinition Als Gebäude mit Wohnraum gilt jedes für längere Dauer errichtete Bauwerk mit mindestens einer Wohnung und eigenem Zugang (Haustür, Treppenhaus). Brandmauern innerhalb zusammenhängender Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, geschlossene Blockbebauung), die vom Keller bis zum Dach reichen, sind immer Gebäude trennend. Ist keine Brandmauer vorhanden, so gelten die zusammenhängenden Gebäudeeinheiten als einzelne Gebäude, wenn sie ein eigenes Erschließungssystem besitzen, d. h. sie haben einen eigenen Zugang (Haustür, Treppenhaus) oder ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem. Für jedes Gebäude muss deshalb ein Datensatz übermittelt werden. Für Wohnblöcke, z. B. mit 5 Eingängen müssen 5 Datensätze für 5 Gebäudeanschriften geliefert werden: Beispiel: B-Str B-Str.8 B-Str.10 B-Str.12 B-Str.14 B-Str.16 Für die Weiterverarbeitung der csv.-datei im CORE.reporter wird als technisches Hilfsmittel eine sogenannte Kopfzeile notwendig, hier Zeile 1. Zeile 1 EF0.1 Berichtspflichtigen-ID Die Berichtspflichtigen-ID ist eine 10-stellige Nummer, die von den Statistischen Ämtern vorgegeben wird und ein auskunftspflichtiges Unternehmen der Wohnungswirtschaft eindeutig identifiziert. Damit wird die übermittelte Datei dem Unternehmen zugeordnet. EF0.2 Erhebungsform Zur Identifikation der Datei entsprechend der Sondervereinbarung wird folgendes Kennzeichen verwendet: S - Sondervereinbarung 1

6 Ab Zeile 2 Satzart 1 = Gebäude Für die Übermittlung der Gebäudedaten wird im Merkmal Satzart generell eine 1 eingetragen. EF1.1 Berichtspflichtigen-ID Die Berichtspflichtigen-ID ist eine 10-stellige Nummer, die von den Statistischen Ämtern vorgegeben wird und ein auskunftspflichtiges Unternehmen der Wohnungswirtschaft eindeutig identifiziert. Damit wird jeder Datensatz dem Unternehmen zugeordnet. Diese ist identisch mit der unter EF 0.1 eingetragenen Berichtspflichtigen-ID. EF1.2- Interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer Die interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer ist die Ordnungsnummer für jede Gebäudeanschrift, die intern im Unternehmen der Wohnungswirtschaft verwendet wird oder alternativ eine lfd. Nummer. Die Ordnungsnummer dient der Identifikation eines Gebäudes bzw. eines Datensatzes, falls z. B. Klärungsbedarf besteht. Wird eine so genannte Wirtschaftseinheit (vom Wohnungsunternehmen für Verwaltungszwecke zusammengefasste Anlage, bestehend aus mehreren Gebäuden / postalischen Anschriften) in einzelne Gebäude aufgeteilt, muss als interne Gebäudenummern für jedes einzelne Gebäude die ursprüngliche Gebäudenummer um einen Zusatz ergänzt werden, z B. _1 bzw. _2. Interne Gebäudenummern dürfen in EF1.2 nicht mehrfach vergeben werden. EF1.3 EF1.4 - Amtlicher Gemeindeschlüssel und Gemeindename EF1.3 - Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS): Ist eine bundeseinheitliche 8-stellige Verschlüsselungsnummer zur eindeutigen Identifizierung aller Gemeinden. Ist der Amtliche Gemeindeschlüssel nicht bekannt, kann dieses Feld auch leer bleiben. Beispiel: EF1.4 - Amtlicher Gemeindename: Ist die amtliche Bezeichnung der Gemeinde. Ist der Amtliche Gemeindename nicht bekannt, kann dieses Feld auch leer bleiben. Beispiel: Dresden, Stadt 2

7 EF1.5 EF1.13 Postalische Anschrift des Gebäudes Ein Gebäude kann in Ausnahmefällen eine Anschrift mit mehreren Hausnummern bzw. Hausnummernzusätzen haben. Eine Anschrift mit mehreren Hausnummern kann entstehen, wenn zum Beispiel nebeneinander stehende Gebäude mit unterschiedlichen Hausnummern abgerissen wurden und an dieser Stelle ein neues Gebäude errichtet wird und damit die Hausnummern zusammengefasst werden. vorher: nachher: Abriss 2 Gebäude Neubau 1 Gebäude B-Str.8 B-Str.10 B-Str.8-10 B-Str. 8: B-Str. 8-10: Eintrag in EF1.9: 8 Eintrag in EF1.9: 8 kein Eintrag in EF1.10 Eintrag in EF1.10: 10 B-Str. 10: Eintrag in EF1.9: 10 kein Eintrag in EF1.10 Die Anschrift eines Gebäudes wird durch die folgenden Angaben eindeutig beschrieben: EF1.5 - Postleitzahl: Die Postleitzahl (PLZ), die durch die Deutsche Post festgelegt wird, besteht aus einer fünfstelligen Ziffernkombination, die den Ortsnamen eingrenzt. EF1.6 - Ortsname (postalisch): Der postalische Ortsname konkretisiert die PLZ hinsichtlich der örtlichen Bestimmung. Der postalische Ortsname entspricht in der Regel dem Gemeindenamen (EF1.4), es gibt allerdings auch Ausnahmen. EF1.7 - Ortsteilname (falls Anschriftenbestandteil): Der Ortsteilname ist nicht zwingend Bestandteil der Anschrift. Falls er ein notwendiger Anschriftenbestandteil ist (d. h., wenn die Anschrift nur durch den Ortsteil eindeutig identifizierbar ist), muss er hier angegeben werden. EF1.8 - Straßenname: Es ist der Straßenname anzugeben. EF1.9 - Hausnummer: Es ist die Ziffer der Hausnummer anzugeben. Bei einem Gebäude mit mehreren Hausnummern ist die erste Hausnummer einzutragen. EF Hausnummer bis: Das Feld ist zu belegen, falls es sich um ein Gebäude mit mehreren Hausnummern handelt. Es wird die zweite Hausnummer eingetragen. 3

8 EF Hausnummerzusatz: Das Feld ist nur zu belegen, wenn die Hausnummer mit einem Hausnummerzusatz ergänzt ist. Es ist der Hausnummerzusatz (z. B. Buchstabe) anzugeben. Bei einem Gebäude mit mehreren Hausnummerzusätzen ist der erste Hausnummerzusatz einzutragen. Beispiele: Hausnummer 7a-d Eintrag in EF1.11: a Hausnummer 124 A Eintrag in EF1.11: A Hausnummer 18.1 Eintrag in EF1.11:.1 Hausnummer 23 I Eintrag in EF1.11: I EF Hausnummerzusatz bis: Das Feld ist nur zu belegen, falls es sich um ein Gebäude mit mehreren Hausnummerzusätzen handelt. Beispiel: Hausnummernbereich 7a-d Eintrag in EF1.12: d EF Gebäudelage (falls mehrere Gebäude unter einer Anschrift) Falls eine Gebäudeanschrift mit den Merkmalen PLZ, Orts- und Ortsteilname, Straße, Hausnummer und -zusatz nicht eindeutig ein Gebäude beschreibt, sind weitere Angaben zur Lage des Gebäudes erforderlich. Befinden sich unter einer Anschrift mehrere Gebäude ist zur eindeutigen Beschreibung eine Lagebezeichnung je Gebäude erforderlich. In Großstädten werden mehrere Gebäude unter einer Anschrift z. B. als Vorder-, Hinter- und Seitenhaus bezeichnet. In ländlichen Gebieten wird durch den Ausbau von Nebengebäuden eine Differenzierung erforderlich. EF1.14 Art des Gebäudes 1 = Wohngebäude (kein Wohnheim) Gebäude, das mindestens zur Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt wird und kein Wohnheim ist. 2 = Sonstiges Gebäude mit Wohnraum Gebäude, in dem weniger als die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt wird, z. B. Gebäude mit überwiegend Läden oder Büros. 4 = Wohnheim Wohngebäude, das primär den Wohnbedürfnissen bestimmter Bevölkerungskreise dient (z. B. Studentenwohnheim, Seniorenwohnheim). Wohnheime besitzen Gemeinschaftsräume. Die Bewohner/Bewohnerinnen von Wohnheimen führen einen eigenen Haushalt. 8 = Bewohnte Unterkunft Behelfsmäßige Bauten, z. B. Gartenlauben, Bauwagen, Wohnbaracken, Wohnwagen (z. B. auf Campingplätzen), Wohncontainer, Schrebergartenhütten, Jagdhütten, Weinberghütten, Almhütten und fest verankerte Wohnschiffe, sofern diese dauerhaft bewohnt werden. 4

9 EF1.15 Eigentumsverhältnisse des Gebäudes 1 = Gemeinschaft von Wohnungseigentümern Gilt ausschließlich für Gebäude, die nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) in Eigentumswohnungen aufgeteilt sind. Im Fall von Einfamilienhausanlagen (z. B. Doppelhaus- oder Reihenhausanlagen) die nach WoEigG aufgeteilt sind, gilt nicht Gemeinschaft von Wohneigentümern, sondern in der Regel Privatperson/-en. 2 = Privatperson/-en Alle natürlichen Personen. Dies können Einzelpersonen, Paare oder sonstige Gruppen von Personen sein, z. B. Erbengemeinschaften. 4 = Wohnungsgenossenschaft Alle Wohnungsunternehmen, die die Rechtsform einer Genossenschaft haben. 8 = Privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen Alle privatrechtlichen Wohnungsunternehmen, ohne Genossenschaften. 16 = Anderes privatwirtschaftliches Unternehmen Alle privatrechtlichen Unternehmen, in deren Eigentum sich Wohnungen befinden, deren primärer Erwerbszweck aber nicht die Wohnungsvermietung ist (z. B. Banken, Versicherungen, Fonds). 32 = Kommune oder kommunales Wohnungsunternehmen Unternehmen oder Einrichtung, bei denen die Kommune mit mehr als 50% Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist. 64 = Bund, Land Unternehmen oder Einrichtung, bei denen der Bund oder das Land mit mehr als 50% Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt ist. 128 = Organisation ohne Erwerbszweck z. B. Kirchen. EF1.16 Anzahl der Wohnungen Anzahl aller Wohnungen im Gebäude unabhängig davon, ob diese derzeit bewohnt sind oder nicht. Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern sind separate Wohnungen. Wohnungen, die ursprünglich für Wohnzwecke vorgesehen waren, jetzt aber ausschließlich gewerblich genutzt werden, z. B. als Arztpraxis oder Büro, zählen mit. Ladenlokale zählen nicht mit. In Wohnheimen mit eigener Haushaltsführung der Bewohner/Bewohnerinnen ist jede abgeschlossene Einheit eine Wohnung, die unmittelbar von einem Treppenhaus, Hausflur oder von einem Vorraum betreten werden kann. EF1.17 Gebäudetyp 1 = Freistehendes Ein- oder Mehrfamilienhaus Dies kann z. B. ein freistehendes Einfamilienhaus oder auch ein freistehendes Hochhaus sein. 2 = Doppelhaus Gebäude das mit genau einem anderen Gebäude aneinander gebaut ist, unabhängig davon, ob es sich dabei um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. 4 = Gereihtes Haus Gebäude, das mit mindestens zwei anderen Gebäuden aneinander gebaut ist, unabhängig davon, ob es sich dabei um Ein- oder Mehrfamilienhäuser handelt. Die Gebäude müssen nicht baugleich sein, sie können auch seitlich oder in der Höhe versetzt sein. Reiheneckhäuser zählen auch hierzu. 5

10 8 = Anderer Gebäudetyp Alle Arten von Gebäuden, die nicht Einzel-, Doppel- oder Gereihtes Haus sind sowie alle Arten von bewohnten Unterkünften. Beispiele für Gebäudetypen: Doppelhäuser: Gereihte Häuser: 8a 8b 8c

11 EF1.18 Baujahr Jahr der ursprünglichen Fertigstellung des Gebäudes. Bei vollkommen zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr, falls nicht bekannt ggf. schätzen. EF1.19 Heizungsart Bei mehreren Heizungsarten im Gebäude ist diejenige als die überwiegende anzugeben, durch die der größte Teil der Wohnfläche im Gebäude beheizt wird. Bei Passivhäusern gelten Anlagen zur Wärmerückgewinnung/kontrollierte Lüftungsanlagen hier als Heizung" und sind entsprechend zuzuordnen (in der Regel: Zentralheizung). 1 = Fernheizung (Fernwärme) Hier werden ganze Wohnbezirke von einem zentralen Fernheizwerk mit Wärme versorgt (sogenannte Fernwärme). 2 = Etagenheizung Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle (z. B. Gastherme) meist innerhalb dieser Wohnung befindet. 4 = Blockheizung Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Block ganzer Häuser durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in bzw. an einem der Gebäude oder in dessen unmittelbarer Nähe befindet (sogenannte Nahwärme). 8 = Zentralheizung Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt. 16 = Einzel- oder Mehrraumöfen Einzelöfen (z. B. Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur den Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B. Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle). 32 = keine Heizung 7

12 Wohnungen Wohnungsdefinition Unter einer Wohnung sind nach außen, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören. Satzart 2 = Wohnung Für die Übermittlung der Wohnungsdaten wird im Merkmal Satzart generell eine 2 eingetragen. EF2.1 - Interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer Die interne Gebäudenummer oder lfd. Gebäudenummer ist die Ordnungsnummer für jede Gebäudeanschrift, die intern im Unternehmen der Wohnungswirtschaft verwendet wird oder alternativ eine lfd. Nummer. Die Ordnungsnummer dient der Identifikation eines Gebäudes bzw. eines Datensatzes, falls z. B. Klärungsbedarf besteht. Diese muss mit der unter EF1.2 vergebenen internen Gebäudenummer identisch sein, damit eine eindeutige Zuordnung der Wohnungsangaben zu den Gebäudeangaben und umgekehrt möglich ist. EF2.2 - lfd. Wohnungsnummer im Gebäude Die lfd. Wohnungsnummer im Gebäude ist eine Ordnungsnummer für jede Wohnung in einem Gebäude, die intern im Unternehmen der Wohnungswirtschaft verwendet wird oder alternativ eine lfd. Nummer. Die Ordnungsnummer dient der Identifikation einer Wohnung bzw. eines Datensatzes, falls z. B. Klärungsbedarf besteht. EF2.3 Art der Wohnungsnutzung 1 = vom Eigentümer bewohnt Die Wohnung wird vom Eigentümer selbst genutzt, d.h. mindestens einer der Bewohner ist Eigentümer der Wohnung. Dies gilt auch, wenn Teile der Wohnung untervermietet sind. 2 = zu Wohnzwecken vermietet Die Wohnung ist zu Wohnzwecken vermietet oder mietfrei überlassen. 4 = Leer stehend Eine Wohnung gilt als leer stehend, wenn sie am Erhebungsstichtag weder vermietet ist, noch von dem Eigentümer/ von der Eigentümerin selbst genutzt wird oder keine Ferien- und Freizeitwohnung ist. Wenn die Wohnung wegen Umbau/ Modernisierung bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses vorübergehend nicht genutzt werden kann, zählt diese Wohnung nicht als leer stehend. 8 = ausschließlich gewerblich genutzt Eine ausschließlich gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn die Wohnung nicht zu Wohnzwecken, sondern ausschließlich gewerblich (z. B. als Büro, Arztpraxis) genutzt wird. Ausschließlich gewerbliche Nutzung ist auch für Wohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig vermietet werden, anzugeben. Für gewerblich genutzte Wohnungen müssen für die Merkmale EF2.4 bis EF2.14 keine weiteren Angaben übermittelt werden. 8

13 EF2.4 Eigentumsverhältnisse der Wohnung Diese Angabe ist nur erforderlich, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, d.h. wenn Feld EF1.15 = 1 1 = Privatperson/-en Eigentümer der Wohnung sind natürliche Personen, z. B. Einzelpersonen, Paare oder sonstige Gruppen von Personen, z. B. Erbengemeinschaften. 2 = Privatwirtschaftliches Unternehmen (einschl. privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen) 4 = Öffentliches Unternehmen, Kirche o. Ä. Unternehmen oder Einrichtung, bei denen Kommunen, der Bund oder Länder mit mehr als 50% Nennkapital oder Stimmrecht beteiligt sind. Auch Organisationen ohne Erwerbszweck, wie z. B. Kirchen, sind hier zuzuordnen. 8 = Wohnungsgenossenschaft EF2.5 Wohnungstyp 1 = Ferien- oder Freizeitwohnung Wohnungen, in der Personen zu privaten Zwecken lediglich ihre Freizeit verbringen (z. B. am Wochenende, während des Urlaubs, der Ferien usw.). Ferien- und Freizeitwohnungen kann es in jedem Gebäude (z. B. Wochenend- und Ferienhaus, Mehrfamilienhaus) geben. Sie können vom Eigentümer/von der Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig vermietet werden, gehören nicht dazu (siehe auch Erläuterung zu EF 2.3). 2 = Diplomatenwohnung/ Wohnung ausländischer Streitkräfte Eine Diplomatenwohnung/Wohnung ausländischer Streitkräfte liegt immer dann vor, wenn mindestens einer der Bewohner oder eine der Bewohnerinnen einer ausländischen diplomatischen Vertretung, den ausländischen Streitkräften o. Ä. angehört, unabhängig davon, ob es sich dabei um Eigentümer/Eigentümerinnen oder Mieter/Mieterinnen handelt. 4 = keines von beiden EF2.6 Fläche der Wohnung Die Wohnfläche ist die Grundfläche der gesamten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende Räume (z. B. Mansarden) sowie zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- und Bodenräume. Zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen (gemäß Wohnflächenverordnung): voll: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern; zur Hälfte: die Grundflächen von Räumen/Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter, aber weniger als 2 Metern; unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume; in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte: die Flächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen. Die Fläche ist in vollen m², ohne Dezimalstellen, anzugeben. Ggf. ist der Wert zu runden. EF2.7 Zahl der Räume Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene 9

14 Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum zu zählen. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. so genannte Loftwohnungen ) aus nur einem Raum. EF2.8 WC in der Wohnung 1 = Nein Kein WC innerhalb der Wohnung. 2 = Ja Das WC befindet sich innerhalb der Wohnung. EF2.9 Badewanne oder Dusche in der Wohnung 1 = Nein Keine Badewanne oder Dusche innerhalb der Wohnung (gilt auch für portable Duschen oder Badewannen, ohne feste Zu- und Abflussrohre). 2 = Ja Badewanne oder Dusche befinden sich innerhalb der Wohnung. EF2.10 Zahl der Bewohner Anzahl der Personen, die die Wohnung ständig oder regelmäßig bewohnen, auch wenn sich diese am 9. Mai 2011 nicht in der Wohnung aufhalten. Ist die Zahl der Bewohner nicht bekannt, wird die Anzahl der Personen nach Kenntnis angegeben. Bei privaten Ferien- oder Freizeitwohnungen ist die Zahl der Personen anzugeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen. EF 2.11 EF 2.14 Namen von bis zu zwei Bewohnern der Wohnung Bei Diplomatenwohnungen, Wohnungen ausländischer Streitkräfte, Leerstand oder vollständig gewerblicher Nutzung bleiben die Felder EF 2.11 bis EF 2.14 leer. EF 2.11 Vorname Bewohner/-in 1 EF 2.12 Nachname Bewohner/-in 1 EF 2.13 Vorname Bewohner/-in 2 EF 2.14 Nachname Bewohner/-in 2 Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung ständig oder regelmäßig bewohnen, auch wenn sich diese am 9. Mai 2011 nicht in der Wohnung aufhalten. Wenn nicht bekannt ist, wer in der Wohnung wohnt, sind die Namen der Personen anzugeben, mit denen der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Bei Ferien- oder Freizeitwohnungen sind die Namen der Personen anzugeben, die die Wohnung gewöhnlich nutzen. 10

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