Fachhochschulen. Blaise Roulet. Aufbau und Zukunft der Fachhochschulen. Berufsbildungsgesetzes und des revidierten Fachhochschulgesetzes
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- Oldwig Hermann
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1 Schweizerischer Verband für Berufsberatung (SVB) ssociation suisse pour l orientation scolaire et professionnelle (SOSP) Dokumentation zum Seminar Baustelle Bildungswesen 22./23. Oktober 2002 Blaise Roulet Fachhochschulen ufbau und Zukunft der Fachhochschulen Der ufbau der Schweizer Fachhochschulen geht auf das Fachhochschulgesetz (FHSG) vom 6. Oktober 1995 zurück, das am 1. Oktober 1996 in Kraft gesetzt wurde. Damit verbunden war die Einführung zuerst der technischen Berufsmatura im Jahr 1993, dann folgten weitere Typen der Berufsmatura wie die kaufmännische, gestalterische und gewerbliche Richtung. Im November 1996 wurde die Eidgenössische Fachhochschulkommission EFHK als beratendes Organ des Bundes eingesetzt und schliesslich die Strukturierung der Fachhochschullandschaft an die Hand genommen. us den ehemaligen 28 Ingenieurschulen resp. Höheren Technischen Lehranstalten (HTL), 21 höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und neun Höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) mit fast 200 Studiengängen wurden sieben Fachhochschulen aufgebaut. Die Tabelle Seite 2 zeigt die sieben Fachhochschulen, ihre Regionen und die dressen der FH-Direktionen. Berufsbildungsgesetzes und des revidierten Fachhochschulgesetzes zur Verfügung stehen. Zur Fachhochschul-Landschaft gehören auch die Hochschulen mit privaten Trägerschaften, unter anderen die KD-Hochschule für Berufstätige und die private Hochschule für Wirtschaft. Mit der Formierung dieser sieben Fachhochschulen ist der eigentliche Umbau der tertiären Bildungsstufe formal vollzogen, der neben den höheren Fachschulen, den Berufs- sowie höheren Fachprüfungen, die kantonalen Universitäten und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen angehören. Es handelte sich nicht nur um eine flächendeckende ufwertung der bisherigen HTL, HWV und HFG, sondern auch um ein grosses bildungspolitisches Unterfangen, in dessen Zentrum der gleichwertige Hochschulabschluss steht. Demnach stehtdie usbildung an den Fachhochschulen unter dem Leitmotiv «gleichwertig, aber andersartig» gleichwertig im Sinne des Bildungsauftrags im Rahmen der tertiären Hochschulbildung, andersartig in der engen Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Jede Fachhochschule besteht aus verschiedenen Teilschulen, die grösstenteils mit Hochschule oder neu nach Fachbereichen oder Departementen umschrieben werden. ufgrund der revidierten Bundesverfassung, die seit dem 1. Januar 2000 in Kraft ist, wird dem Bund in den nächsten Jahren auch die Kompetenz über Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK- Berufe) übertragen. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen werden zur Zeit geschaffen und mit Inkrafttreten des neuen Universitäre Hochschulen Fachhochschulen Höhere Berufsbildung Studierende in der Tertiärstufe, 2000/ '000 40'000 60'000 80' '000 24'900 41'100 96'700
2 Seite 2 Die sieben Fachhochschulen SUPSI (Scuola universitaria della Svizzera Italiana) Scuola universitaria professionale della Svizzera italiana (SUPSI), Galleria 2, 6928 Manno, Tel , Fax , BFH FHNW FHZ ZFH FHO HES-SO (Haute école supérieure de la Suisse occidentale) HES-SO Secrétariat HES-SO, Rue des Texerans 10, Case postale 452, 2800 Delémont, Tel , Fax , SUSPI BFH (Berner Fachhochschule) Berner Fachhochschule, Schwarztorstrasse 11, Postfach 5422, 3001 Bern, Tel , Fax , FHZ (Fachhochschule Zentralschweiz) FHZ Direktion, Zentralstrasse 18, Postfach 2858, 6002 Luzern, Tel , Fax , FHO (Fachhochschule Ostschweiz) Fachhochschule Ostschweiz, Sekretariat, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen Tel , Fax FHNW (Fachhochschule Nordwestschweiz) Fachhochschule Nordwestschweiz, Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule Solothurn Nordwestschweiz, Riggenbachstrasse 16, 4600 Olten, Tel , Fax , Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule Basel/Muttenz, Gründenstrasse 40, 4132 Muttenz, Tel , Fax , Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule argau, Klosterzelgstrasse, 5210 Windisch, Tel , Fax , ZFH (Zürcher Fachhochschule) Zürcher Fachhochschule, Sekretariat, Walchetor, 8090 Zürich, Tel , Fax , Wesentlichstes Element der Fachhochschulreform ist der erweiterte Leistungsauftrag, der den ursprünglichen, im wesentlichen disziplinenorientierten usbildungsauftrag ersetzt und angewandte Forschung und Entwicklung (afue), Dienstleistungen, Weiterbildung (für Lernende und Unterrichtende), Qualitätssicherung und Didaktikförderung umfassen muss. Mit der Fachhochschulreform wird auch die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen neu geregelt.
3 Seite 3 Die wichtigsten nliegen des Bundesrates in der Studienreform sind folgende: regionale und überregionale Zusammenfassung bestehender usbildungsangebote; Konzentration der Studiengänge; Schaffung von usbildungs- und Forschungsschwerpunkten, damit sich die Fachhochschulen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene zugunsten ausbildungswilliger Berufsleute und zugunsten der Wirtschaft wirkungsvoll profilieren können; bbau des Überangebotes an Studienplätzen in einzelnen Studienrichtungen zugunsten neuer, zukunftsträchtiger usbildungs- und Forschungsangebote; usbau der ufgabenteilung und Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene zwischen Fachhochschulen und universitären Hochschulen im Kontext der usbildungs- und Forschungsschwerpunkte; Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und zur Erhöhung des Frauenanteils. Entsprechend dieser Zielvorgaben wurden die 1998 erteilten und bis 2003 befristeten Genehmigungsverfügungen mit uflagen versehen, die sich im wesentlichen auf folgende vier Punkte konzentrieren: Führungsstruktur, Interdisziplinarität, Konzentration von gleichgearteten Studiengängen und Koordination von Vertiefungen der einzelnen Studiengänge. Ende 2003 steht die Erneuerung der Genehmigung der Fachhochschulen an Studiengänge Die Fachhochschulen haben sich gesetzlich verpflichtet, den Studierenden llgemeinbildung und grundlegendes Wissen zu vermitteln und sie insbesondere zu befähigen, um Problemlösungen in der beruflichen Tätigkeit zu entwickeln und anzuwenden, neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft, Technik und Wirtschaft zu erwerben und im Beruf anzuwenden, Führungsaufgaben und soziale Verantwortung wahrzunehmen, ganzheitlich und fächerübergreifend zu denken und zu handeln, Verantwortung für die Erhaltung der Umwelt und der Lebensgrundlagen des Menschen zu übernehmen. Die Fachhochschulen bieten den Unterricht als Vollzeitstudium oder / und als berufsbegleitendes Studium an. Das Vollzeitstudium dauert in der Regel drei Jahre, das berufsbegleitende Studium vier Jahre. Das ngebot an Diplomstudiengängen konzentriert sich auf folgende Bereiche: Technik, Wirtschaft, Gestaltung. Mittelfristig hinzu kommen Soziales, Gesundheit und Kunst. In der Tabelle S.4/5 sind alle an Fachhochschulen angebotenen und vom Bund bewilligten Studiengänge aufgeführt. In den technischen Bereichen ist das Geschlechterverhältnis noch unausgewogen, deutlich mehr Männer als Frauen studieren in diesem Fachbereich. llerdings zielen die verschiedenen Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter darauf ab, diese symmetrie zu korrigieren, indem in den usbildungsinhalten und bei der Besetzung von Stellen für Dozierende vermehrt auch Frauen zum Zuge kommen. Frauenanteile an Fachhochschulen FHS Studentinnen Dozentin./ssitent. gesamt Technik gesamt Technik SUPSI HES-SO BFH FHZ FHO FHNW ZFH ( , BBT-Bereich)
4 Seite 4 Studiengänge und -orte HES-SO Bern Zentralschweiz SUPSI Zürich Ostschweiz Bauwesen / Geomatik rchitektur / architecture / architettura Ingenieur-rchitektur Raumplanung Holztechnik / techique du bois Landschaftsarchitektur / architecture du paysage Bauingenieurwesen / génie civil / ingegneria civile Bauprozessmanagement gestion de la nature Geomatik / géomatique Maschineningenieurwesen Maschinenbau / mécanique Maschinen- und Betriebstechnik Heizung-Lüftung-Klima / génie thermique Systemtechnik utomobiltechnik / technique automobile Mechatronik-Ingenieurwesen COMEM (Communication-Engeneering-Management) Wirtschaftsingenieurwesen Elektroingenieurwesen Elektrotechnik / electricité energie électrique Electronique / elettronica Elektronik und utomation Mikrotechnik / microtechnique microélectronique B Prozess-/nlagetechnik physique appliquée Nordwestschweiz Informatik / Informationstechnologien (IT) /C Informatik / informatique / informatica Kommunikations-Informatik ngewandte Informatik Informationstechnologie Datenanalyse und Prozessdesign Informatik und Telekommunikation Telekommunikation und Informatik télécommunications B C Vollzeitstudium und ev. berufsbegleitend (uskunft bei den Schulen) Nur berufsbegleitend Fernstudium berufsbegleitend (C Zuordnung nur provisorisch)
5 Seite 5 Nordwestschweiz Ostschweiz Zürich SUPSI Zentralschweiz Bern HES-SO Chemie / Life Sciences B Chemie / chimie génie chimique Biotechnologie Lebensmitteltechnologie agroalimentaire & biotechnologie Landwirtschaft agronomie productions spéciales et horticoles grarwirtschaft / économie agraire Hortikultur Internationale Landwirtschaft / agriculture internat. Tierproduktion / production animale Milchwirtschaft / économie laitière Pflanzenproduktion / production végétale Œnnologie Wirtschaft / Management /C /C Betriebsökonomie / economie d entreprise C Technische Betriebswirtschaft ESBM (Europ. Studiengang für Betriebswirtschaft+Man.) /C B Wirtschaftsinformatik / informatique de gestion Facility Management hôtellerie et professions de l accueil Information / Kommunikation Wirtschaftskommunikation Fachjournalismus und Unternehmenskommunikation Information & Dokumentation / inform. documentaire Gestaltung / Design Innenarchitektur / architecture d intérieur Visuelle Kommunikation / communication visuelle Produkt- und Industriedesign / design ind. et de produits Restaurierung-Konservierung / restauration-conserv. HyperWerk Sport Sport BBT
6 Seite 6 Diplome / Titel Folgende von den Fachhochschulen erteilte Diplome sind eidgenössisch anerkannt: 1 In den Bereichen Ingenieurwesen, rchitektur und Raumplanung, Chemie, Landwirtschaft: Ingenieurin FH / Ingenieur FH; rchitektin FH / rchitekt FH; Chemikerin FH / Chemiker FH. 2 Im Bereich Wirtschaft und Dienstleistungen: Betriebsökonomin FH / Betriebsökonom FH; Informations- und Dokumentationsspezialistin FH / Informations- und Dokumentationsspezialist FH; Wirtschaftsinformatikerin FH / Wirtschaftsinformatiker FH. 3 Im Bereich Gestaltung: Designerin FH/Designer FH; Konservatorin-Restauratorin FH / Konservator-Restaurator FH. Nachdiplomstudiengänge Ebenso zum erweiterten Leistungsauftrag der Fachhochschulen gehört die Weiterbildung. In den letzten Jahren wurde namentlich das ngebot an Nachdiplomstudien (NDS) bzw. kursen (NDK) erweitert. Für eine aktuelle Liste des ngebots vgl. admin.ch. Bologna und Modularisierung Mit der Unterzeichnung der Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 hat sich die Schweiz verpflichtet, mit 28 anderen europäischen Staaten auf eine Harmonisierung der Hochschulstudiengänge bis ins Jahr 2010 hinzuwirken und das angelsächsische Studienmodell (Bachelor Master PhD) einzuführen. Gegenwärtig diskutieren auch die Fachhochschulen über mögliche einheitliche Standards für die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen. Deren Umsetzung wird eine Herausforderung für alle Beteiligten und Betroffenen sein und die Diplomausbildung insgesamt mit grundlegenden Veränderungen konfrontieren. Eine wesentliche Herausforderung ist dabei die Modularisierung ein bildungspolitischer Trendbegriff par excellence, für den momentan eine einheitliche Definition fehlt. Sie soll neue Studiengangsstrukturen, eine grosse Mobilitätserleichterung für Studierende und generell verstärkt individuelle usbildungsbiografien ermöglichen und damit auch zum Erhalt partieller Erwerbstätigkeit während des Studiums beitragen. Zugang zu den Fachhochschulen Die Frage des Zugangs zu den Hochschulen hat in der politischen Diskussion in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies hängt zweifellos mit der Einführung der Berufsmaturität 1994 und der Erneuerung der gymnasialen Maturität 1995 zusammen. Die Zulassungspolitik der Fachhochschulen basiert vorwiegend auf der Berufsmaturität als Hauptzubringer und orientiert sich am rtikel 5 des Fachhochschulgesetzes. Mit der Einführung der Berufsmaturität wurde die Berufsbildung in Richtung tertiäre Bildungsangebote geöffnet: damit können Jugendliche gleichzeitig oder zeitlich gestaffelt einen Beruf erlernen und die Studierfähigkeit für eine Fachhochschule erwerben. Seit Ende 1998 ist eine überarbeitete Verordnung, seit Februar 2001 ein neuer Rahmenlehrplan in Kraft. Um die hohen Qualitätsansprüche sicherzustellen, werden die usbildung zur Berufsmaturität und die Umsetzung des Rahmenlehrplans in den gut 200 Berufsmaturitätsschulen systematisch beobachtet und validiert. Der Zugangsweg Berufsmaturität hat sich in den Disziplinen Technik und Wirtschaft etabliert, im Bereich Gestaltung existieren nach wie vor auch andere Zugangswege (in erster Linie Eignungsprüfungen und ufnahmen sur dossier ). Gegenwärtig verfügen 52% der Fachhochschul-Studierenden im ersten Jahr über eine Berufsmatura, 17% über eine gymnasiale Matura, 11% sind über eine ufnahmeprüfung eingetreten und 21% schafften den Zugang über eine ufnahme sur dossier. Nach wie vor soll die Berufslehre/Berufsmaturität, usdruck des zentralen bildungspolitischen nliegens der Fachhochschulreform, Hauptzubringer zum Fachhochschulstudium bleiben. Mit der Überführung der Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich in die Regelungskompetenz des
7 Seite 7 Rechtliche Basis der ufnahme in die FH Laut Fachhochschulgesetz werden prüfungsfrei in das erste Semester eines Fachhochschulstudiums aufgenommen, wer eine Grundausbildung in einem der Studienrichtung verwandten Beruf und eine Berufsmaturität mitbringt. Wurde die Berufslehre nicht in einem einschlägigen Beruf abgeschlossen, so ist eine einjährige praktische Tätigkeit in einem der Studienrichtung entsprechenden Beruf nachzuweisen. (Die Fachhochschule kann diese Berufstätigkeit mit uflagen bezüglich Inhalt und nforderungen verbinden Richtlinien fürs Praktikum bei den einzelnen Schulen erfragen!) wer über eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung und über ein Maturitätszeugnis verfügt. (Für Inhaberinnen und Inhaber einer schweizerisch anerkannten Maturität regelt die Fachhochschule Inhalt und nforderungen für die Berufstätigkeit auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung.). Das EVD bestimmt, für welche Studienrichtungen zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen vorgesehen werden dürfen, und legt die Zulassungsvoraussetzungen für bsolventinnen und bsolventen anderer usbildungsgänge fest. bsolventinnen und bsolventen anderer usbildungsgänge können von einer Fachhochschule prüfungsfrei aufgenommen werden, wenn sie sich über gleichwertige schulische und berufliche Kenntnisse (wie Berufsmaturität oder gymnasiale Maturität) ausweisen und eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung nachweisen können. bsolventinnen und bsolventen anderer usbildungsgänge werden grundsätzlich nach Bestehen einer ufnahmeprüfung in eine Fachhochschule aufgenommen, wenn sie mindestens eine dreijährige usbildung auf Sekundarstufe II und eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung nachweisen können. Bundes wird die Frage nach der Flexibilisierung der Zugänge mit DMS-Diplomen neu zu klären sein. Die Zulassung wird abschliessend durch das Fachhochschulgesetz geregelt. Dazu vgl Fachhochschulgesetz (rt. 5), Verordnung über die Zulassung zu Fachhochschulstudien und über die nerkennung ausländischer Diplome, vgl. Passerellen zu den kantonalen Universitäten / ETH Der Ruf nach vermehrter Flexibilität und Durchlässigkeit innerhalb unseres Bildungssystems verlangt nach sachgerechten Passerellen-Lösungen. Es besteht bereits eine Vereinbarung zwischen ETH- Rat und Fachhochschulrat der EDK vom 17. September 1998, welche den Übertritt von Inhaberinnen und Inhabern mit einem FH-Diplom an die Eidgenössisch Technische Hochschule (ETH) regelt. Darin wird dir prüfungsfreie ufnahme für Inhaberinnen und Inhabern mit einem FH-Diplom in das erste Semester geregelt, wenn sie nicht in ihrem eigenen Fachbereich studieren wollen. Innerhalb gleicher Fachbereiche erfolgt die Zulassung ins fünfte Semester des Diplomstudiums auf Grund eines Leistungsausweises («sur dossier») und einer Kontrolle der Grundkenntnisse, die dem zweiten Vordiplom entspricht. Im nschluss an diese Vereinbarung hat die Versammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 4. März 1999 und am 17. Juni 1999 ebenfalls Empfehlungen hinsichtlich Übertritten von FH-bsolventinnen und bsolventen an die kantonalen Universitäten abgegeben. Diese beschränken sich bislang vorab auf die Fachbereiche der Wirtschaft, Informatik und Wirtschaftsinformatik. Inhaberinnen und Inhaber eines FH-Diploms werden im gleichen Fachbereich auf Grund eines Leistungsausweises («sur dossier») bzw. für eine entsprechende Kreditpunktezahl in das fünfte Semester aufgenommen. Diese Dokumentation wurde von Frau Dr.des. Nicole Schaad, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Fachhochschulen, Ressort Institutionelle Partner, zusammengestellt, mailto:nicole.schaad@bbt.admin.ch
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